EUSET Europäischer Werkzeugkoffer für Unterstützte Beschäftigung und Vielfalt Sabine Veitlmeier Jugend am Werk Steiermark GmbH www.jaw.or.at BAG UB Jahrestagung 2015/Suhl Ziele und Inhalte des heutigen workshops: Fachlicher Input… • • • …zur Entstehungsgeschichte … über die wichtigsten methodischen Inhalte … zur strukturellen Umsetzung in Österreich für die Gruppe der NEETS sowie die Erfahrungen Im Anschluss bearbeiten wir gemeinsam Fallbeispiele von NEETS und diskutieren Umsetzungsmöglichkeiten der Methode EUSET. EUSET – 12 Partner Union of Supported Employment in Nordirland – Lead Partner Dachverband berufliche Integration Österreich - dabeiaustria Rytmus, Tschechische Republik Kiipula, Finnland Theotokos Foundation, Griechenland Irish Association of Supported Employment, Irland Skinner Cooperativa Sociale, Italien Associacao Portuguesa de Emprego Apoiado (APEA), Portugal Asociacion Espanola de Empleo con Apoyo (ASES), Spanien Activa, Schweden Unterstützte Beschäftigung Schweiz, Schweiz Status Employment Ltd, Vereinigtes Königreich Clustergruppen • Central-Cluster: Österreich, Tschechische Republik & Schweiz • Northern Cluster: Finnland & Schweden • Southern Cluster: Griechenland, Italien, Portugal & Spanien • Vereinigtes Königreich/Irland: England, NI & Irland Leitung der Clustergruppe kursiv gedruckt Cluster Gruppe – Fokus Zentral – junge Menschen, die sich weder in Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Training befinden - NEETS Nord – junge Menschen, die sich weder in Ausbildung, Erwerbstätigkeit oder Training befinden Süd – Menschen, die sich von Suchtmittelmissbrauch erholen Vereinigtes Königreich & Irland – StraftäterInnen und ehemalige Strafgefangene Unterstützte Beschäftigung Nordamerika –70er und 80er (Mark Gold, Paul Wehman, David Mank) Hauptzielgruppe: Menschen mit Lernbehinderungen Unterstützte Beschäftigung Abkehr von der traditionellen Tagesbetreuung/Institutionen für Menschen mit Behinderungen: schulen/trainieren → unterbringen/vermitteln versus unterbringen/vermitteln → schulen/trainieren → Niveau halten und weiter entwickeln/dazu lernen EUSE – European Union of Supported Employment Europäische Union der Unterstützten Beschäftigung, gegründet – 1993 www.euse.org EUSE ist eine NGO zur Förderung und Entwicklung der Unterstützten Beschäftigung in ganz Europa und darüber hinaus. Vor kurzem wurde das Modell der Unterstützten Beschäftigung um eine Beschäftigungsoffensive erweitert, um Menschen aus benachteiligten Situationen dabei zu unterstützen, Zugang zu Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Unterstützte Beschäftigung ist eine Methode zur: ERLANGUNG und SICHERUNG von bezahlter Arbeit für Menschen mit Behinderungen und anderen benachteiligten Gruppen am allgemeinen Arbeitsmarkt. EUSE, 2005 Supported Employment Unterstützte Beschäftigung“ (UB) ist der deutsche Begriff für die amerikanische Bezeichnung „Supported Employment“ (SE) • UB ist ein wertegeleiteter, methodischer Ansatz in der beruflichen Rehabilitation • Sie umfasst alle Hilfen, die für MmB erforderlich sein können um erfolgreich in einem Betrieb des regulären Arbeitsmarktes arbeiten zu können • Mit dem Konzept der UB erhalten viele MmB die Möglichkeit außerhalb von Werkstätten für MmB auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten Ziele von Unterstützter Beschäftigung Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für • langfristige • bezahlte • sozialversicherungspflichtige Dienstverhältnisse für MmB (unabhängig von Art und Schwere der Behinderung) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu erhalten. Themen von Unterstützter Beschäftigung Unterstützte Beschäftigung steht im Einklang mit den Konzepten des • Empowerments, • der sozialen Inklusion und • dem Respekt vor dem Individuum. Werte und Prinzipien „Werte und Prinzipien, die während aller Phasen und Maßnahmen von Unterstützter Beschäftigung berücksichtigt werden und an den vollen Bürgerrechten von Individuen festhalten.“ >>> Individualiät Jeder Mensch wird mit seinen individuellen Interessen und Vorlieben sowie seiner Verfassung und Lebensgeschichte als einmalig betrachtet Respekt Die Maßnahmen der unterstützten Beschäftigung sind stets alternsgerecht, respektvoll und fördernd. 15 Selbstbestimmung UB hilft Menschen dabei, ihre Interessen und Vorlieben zu nutzen, ihre Entscheidung zu äußern und ihren Lebens- und Arbeitsplan entsprechend ihrer persönlichen Verfassung und den Gegebenheiten zu definieren. Sie fördert die Fähigkeit des Individuums, für sich und seine Belange einzustehen (self advocacy) 16 Fundierte Entscheidungen UB hilft dem Individuum dabei, seine Möglichkeiten vollständig zu verstehen, so dass es durchwegs im Einklang mit Verständnis seinen für die Vorlieben und Konsequenzen mit einem seiner Wahl entscheiden kann. 17 Empowerment UB assistiert dem Individuum bei Entscheidungen hinsichtlich seines Lebensstils und seiner Teilhabe in der Gesellschaft. Bei der Planung, Entwicklung und Auswertung der Angebote spielt der/die Einzelne die Hauptrolle. 18 Vertrauliche Behandlung von Daten Die MitarbeiterInnen der UB behandeln die von KlientInnen gegebenen Informationen vertraulich. Die KlientInnen haben Zugang zu den von den Dienstleistungsorganisationen über sie gesammelten persönlichen Daten. Jede Weitergabe von Daten liegt im Ermessen der KlientInnen und bedarf deren Zustimmung. 19 Flexibilität Personal- und Organisationsstrukturen können entsprechend den Bedürfnissen der KlientInnen aufgelöst werden. Dienstleistungen werden flexibel gehandhabt, um auf die Bedürfnisse der KlientInnen reagieren zu können; sie werden angepasst, um spezifische Anforderungen zu erfüllen. 20 Barrierefreiheit Dienstleistungen, Einrichtungen und Auskünfte der UB sind für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich. 21 Personenzentrierte Planung “Ein Prozess der Entdeckung der individuellen Ziele, Aspirationen und Fähigkeiten, der auf das Individuum abzielt und nicht so sehr auf die Einschränkungen bei der Erbringung der Dienstleistung, eine kollaborative Anstrengung des/der Einzelnen und all jener, die gewillt sind, Zeit und Energie einzusetzen, um den/die Einzelne/n dabei zu unterstützen, seine bzw ihre Ziele zu erreichen” Leach,2002 p.17 Personenzentrierter Prozess Der/die Arbeitssuchende spielt eine aktive Rolle bei der Entscheidung darüber, wer Informationen bieten wird. Dies können zum Beispiel Familie, Freunde, Professionals aus verschiedenen Bereichen, frühere ArbeitgeberInInnen usw. sein. Wichtig ist es, nur solche Menschen einzubeziehen, die relevante Informationen bieten können. Das bedeutet Informationen, die konstruktiv und arbeitsplatzbezogen sind. Zu guter letzt liegt es am/an der Arbeitssuchenden zu entscheiden, welche Informationen bekannt gegeben werden. Planung der persönlichen Zukunft persönliche UnterstützerInnen Kreis von UnterstützerInnen Mit den UnterstützerInnen über Interessen, Wünsche, Stärken und Ressourcen nachdenken und weiterentwickeln konkrete Aktionspläne erstellen mit Schritten und Aufgaben für alle beteiligten UnterstützerInnen Sicherstellung, dass alle vereinbarten Schritte umgesetzt werden Der 5-Phasen Prozess 1 2 3 4 5 • Orientierung • Erstellung eines Fähigkeitsprofils • Arbeitsplatzsuche • Kontakt mit ArbeitgeberInnen • Betriebliche u. außerbetriebliche Unterstützung 25 Projekt Toolkit for Diversity • Überarbeitung des EUSE Toolkits hinsichtlich Erweiterung der Zielgruppen dieser Dienstleistungen • Zusätzliche Zielgruppen – Haftentlassene – Personen mit Suchtproblematik in der Genesungsphase – NEET Jugendliche (Jugendliche, die weder in Beschäftigung, noch in Aus-Bildung oder Schulung sind) NEBA: Die Österreichische Lösung • Netzwerk berufliche Assistenz • Aufgabenteilung • Enge Schnittstellenarbeit • Passgenaue Angebote • Abdeckung der Bedürfnisse der Zielgruppen Vgl. http://www.neba.at/ Zielgruppe – NEETS • Jugendliche: Not in Education, Employment or Training • Begriff seit 1980er aus Großbritannien – Aufscheinen dieser Jugendlichen in z.B. Arbeitslosenstatistiken nicht gegeben – Systemferne Jugendlich – OECD untersucht Phänomen „youth inactivity“ • Ziel: Erkennen der Zielgruppe, Zugang zur Zielgruppe – Jugendliche in Systemen halten vgl. Bacher, 2013, NEET-Jugendliche: Eine neue arbeitsmarktpolitische Zielgruppe in Österreich, Linz. NEETS als NEBA Zielgruppe • Ziel Sozialministeriumservice – Projekt JugendCoaching identifiziert Personen, findet Zugang zu den Jugendlichen – seit 2012/ 2013 flächendeckend in Österreich umgesetzt • Jugendcoaching als (drop-out-)präventives und intervenierendes Unterstützungsangebot im Bereich Übergang Schule – Beruf • Frühzeitig Bildungsabbrüche/Ausstieg aus bestehenden Systemen verhindern • Systemferne Jugendliche, NEETS sollen erreicht werden • „Job Readyness“ als zentrales Thema – Widerspruch zum Prinzip der Unterstützten Beschäftigung laut EUSE Ergebnisse/ JugendCoachingempfehlungen in % Ausbildungsfit – Produktionsschule Vgl. Jahresbericht, AFIT 2014: http://www.bundeskost.at/wp-content/uploads/2015/05/jahresbericht-produktionsschule-2014.pdf (04.11.2015) Ergebnisse: Toolkit for Diversity Projekt 1. Orientierung und Beauftragung (Client Engagement) - NEETs: Vertrauensaufbau sehr wichtig / im System halten - Umfassende Aufarbeitung vorangegangener Barrieren in Anamnese - Aufbau eines Unterstützungsnetzwerks - Auftretende Problemlagen thematisieren: - Alkohol- und/oder Suchtmittelmissbrauch, Schulden, Betreuungspflichen (Kinder, Eltern, Geschwister, etc.) - Haftstrafen, Delinquenz - Sammlung relevanter Daten Ergebnisse: Toolkit for Diversity Projekt 2. Erstellung eines Fähigkeitenprofils - Altersbedingte Dynamiken beachten - Rasche Änderungswünsche hinsichtlich Berufsfelder - Ö: Abklärung JugendCoaching mit Empfehlung, danach Arbeitsassistenz mit Arbeitsplatzssuche - Fähigkeitenprofil als lebendiges Dokument betrachten - Arbeit an Vorstellungen der Jugendlichen zentral - Betriebliche Praktika und Schnuppertage verstärkt einsetzen - Regelmäßige Planungsdiskussionen und Reflexion von Plänen, Ideen, Vorstellungen Ergebnisse: Toolkit for Diversity Projekt 3.+4. Arbeitsplatzsuche und ArbeitgeberInnenkontakt - NEETs: Schrittweiser Prozess zur Offenlegung von Informationen vereinbaren - Praktika/Volontariate/Berufserprobungen als Türöffner zu Betrieben - Vorbereitung auf Erstkontakte mit ArbeitgeberInnen spielt bei NEET Jugendlichen wesentliche Rolle (soft skills, richtiges Verhalten, etc.) - Arbeitsplatzanalyse nimmt eine wichtige Rolle ein Ergebnisse: Toolkit for Diversity Projekt 5. Betriebliche und außerbetriebliche Unterstützung - Ganzheitlicher Ansatz: klare Verantwortungsdefinition (Unterstützungsnetzwerk, NEBA DienstleisterInnen, Betrieb, etc.) - Vereinbarungen/ Aktionsplan entwickeln - NEET Jugendliche: kontinuierliche Bearbeitung des erstellten Plans – Erhalt des Systems/ Verlässlichkeit - Fortschrittsmonitoring Begleitung von asylsuchenden Jugendlichen (NEETs) • Herausforderungen für die NEBA Leistungen - Gesetzliche Bestimmungen/Beschränkungen (Lehrberufe nur in Mängelberufen möglich – Mängelberufliste) - Begrenzung in den Instrumenten der beruflichen Integration (Praktika) „Ein Volontariat im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetz bedarf einer AMS Anzeigebestätigung, die jedoch nur bei Vorliegen der Voraussetzungen genehmigt wird. Das gilt auch für das Schnuppern bei einer möglichen Lehrstelle, die auf der Liste mit den Mangelberufen angeführt wird.“ (vgl. Erlass GZ: BMASK-44120/0026-IV/A/6/2013) - Bürokratischer Aufwand für Betriebe (Anzeige- bestätigungen, Bestätigungen Ausländerfachzentren) Fallbeispiel: Herr Salm • Alter: 18 Jahre (01.01.1997) • Seit 2012 in Österreich – Asylwerber aus Afghanistan • Aktuell: §51 Asylgesetz Aufenthaltsberechtigungskarte – kein Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, Mängelberufe möglich • 4 Jahre schulische Erfahrungen werden angegeben – Grundschule, berufliche Erfahrungen im Restaurant des Onkels in Afghanistan • Fähigkeitenprofil – Testungen hinsichtlich mathematischen, technischen Verständnis, Sprachliche Fähigkeiten, Soziale Kompetenz, Arbeitsbezogene Kompetenzen • Erarbeitung Zielvorstellung – Arbeit im Restaurantbereich • Ablauf der Begleitung durch die Arbeitsassistenz: - Bewerbungsunterlagen gemeinsam erstellt - Sozialraum/Bewegungsradius des Jugendlichen analysiert, um die Mobilität zu besprechen - Relevante, für ihn interessante Restaurants gemeinsam identifiziert - Persönliche Bewerbungen durch den Jugendlichen selbst vor Ort - Schnellimbiss- und Restaurantbetreiber kann sich eine Zusammenarbeit vorstellen - Praktikum/Schnuppertage nur nach Einholung einer Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice möglich (2 Wochen vor Start Antrag durch Betrieb notwendig) - Schnuppertage gut verlaufen – Antrag auf Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice • 24.02.2015 Start des Lehrverhältnisses • Begleitung durch die Arbeitsassistenz hinsichtlich Einschulungsbedarfe • Start der Zusammenarbeit im Betrieb sehr positiv – jedoch allmählicher Rückzug des Jugendlichen • Probleme für den Jugendlichen - Verantwortlichkeiten am Arbeitsplatz/ zeitlicher Umfang der Arbeit/ Regelmäßigkeit der Arbeit/ Arbeitszeiten • 18.03.2015 Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Jugendlichen und zunächst Rückzug • Erneute Kontaktaufnahme und Koordination mit dem JugendCoaching – Abklärungsphase startet neu – „Zurück zum Anfang“ Fallbeispiel: Frau Berger • Alter: 20 Jahre • Ö – Wohnort Deutschlandsberg (11.434 EW, Stand 1. Jänner 2015) • TQL Landschaftsgärtner – Abschluss im Rahmen eines Ausbildungsinstituts • Schuldenproblematik – schwierige familiäre Situation • Netzwerk: Wohnunterbringung, Freizeitassistenz, HLU Antrag – Land Steiermark • Frau Berger schwer greifbar, meldet sich dann häufig nicht • PZB Lagebesprechung organisiert – AASS initiiert, Jugendliche lädt ein, externe Moderation • Ergebnisse Lagebesprechung: • Lösungsideen entwickelt (Alternativen zur Arbeitsaufnahme, Stabilisierung) • Zuständigkeiten (Familie, Bekannte, AASS, soz.psychiatrische Begleitung) und nächste Schritte geplant • Verstärkte Verlässlichkeit der Jugendlichen • 2 Praktika resultiert – April Gärtnerei 1.AM , Juni/Juli Gärtnerei 2. AM • Jugendliche beendet beide Praktika– positiv, aber keine Anstellung, da Leistungsrückmeldungen unterdurchschnittlich • Arbeitsmarktservice/AMS Zuweisung zur Gesundheitsstraße • Gesundheitliche Abklärung durch Pensionsversicherungsanstalt – Arbeitsunfähigkeit, AMS-Abmeldung • Jugendliche möchte Maßnahme/Training/Werkstätten in Anspruch nehmen • Bescheid für Teilhabe an Beschäftigung/TAB beantragt – Praktikum in einer Tageswerkstätte Bereich Grünlandpflege organisiert – Bescheiderstellung TAB – Übergabe zur Tageswerkstätte Fallbeispiel: Herr Actet • Alter: 23 Jahre • Seit 2008 in Österreich – ursprünglich Afghanistan • Aktuell: §52 Asylgesetz subsidiär Schutzberechtigt – Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt, Zugang zu Leistungen des Arbeitsmarktservice • Schulische Informationen aus Afghanistan nicht erhebbar, jedoch externer Hauptschulabschluss in Österreich (2009 – 2011) • Gute Deutschkenntnisse, sehr gute Orientierung im österreichischen System (Bildungssystem, Arbeitsmarkt) • Erarbeitung Zielvorstellung – offen für eine große Bandbreite an Berufen, rasche Arbeitsplatzerlangung steht im Vordergrund Ablauf der Begleitung durch die Arbeitsassistenz: - Bewerbungsunterlagen gemeinsam erstellt - Bewerbungen in unterschiedlichen Berufssparten für Praktika - Status des subsidiären Schutzes ermöglicht AMS Zugang und somit Arbeitserprobungen als Instrument in der Zielplanung des Jugendlichen - Realisierte Praktika: Elektrotechnik, Logistik/ Lagertätigkeiten, Holzfacharbeiter, Einzelhandel, Küche - Wunsch des Jugendlichen zur verstärkten Suche im Küchenbereich - Nach einigen Bewerbungen – Praktikum in einem Restaurant - Praktikum sehr gut verlaufen – Lehre als Koch gestartet - Übergabe an die nachfolgende NEBA Leistung – weitere Begleitung durch die Berufsausbildungsassistenz Weiterführende Internetseiten: www.dabei-austria.at Dachverbend berufliche Integration Österreich www.euset.eu Werkzeugkoffer für UB und Vielfalt www.euse.org european union of supported employment www.neba.at Netzwerk berufliche Assistenz www.bundeskost.at Bundesweite Koordinationsstelle Übergang Schule Beruf
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