Preisblatt Sonderprodukt: Lehrte-E.eG-Natur

Preisblatt Sonderprodukt: Lehrte-E.eG-Natur-STROM
Ihre Preise und Vertragslaufzeiten im Überblick
Vertragslaufzeiten
Ihr Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2017. In diesem Zeitraum gewähren wir Ihnen die eingeschränkte Preisgarantie auf den
Arbeits- und den monatliche Grundpreis. Sollten sich in diesem Zeitraum gesetzliche Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren
ändern, auf die wir keinen Einfluss haben, werden diese eins zu eins an Sie weitergegeben. Spätestens 6 Wochen vor Ablauf der
Vertragslaufzeit werden wir Ihnen die ggf. geänderten Preise schriftlich mitteilen. Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 1 Monat
zum Vertragsende gekündigt, verlängert sich dieser jeweils um 12 weitere Monate mit einer weiteren Preisgarantie. Bei
Preisanpassungen haben Sie gemäß § 314 BGB ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Wo kommt der Lehrte-E.eG-Natur-STROM her?
Selbstverständlich fließt weiterhin der gleiche Strom durch Ihren Hausanschluss. Die Stadtwerke Lehrte beziehen ihren Strom aus
den Photovoltaikanlagen der Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG und bieten Ihnen diesen Strom direkt an
(Direktvermarktung). Dadurch beziehen Sie bilanziell nicht nur 100% „grünen Strom“. Für jede verkaufte Kilowattstunde werden wir
zusätzlich noch 0,50 ct/kWh brutto (0,42 ct/kWh netto) an die Energiegenossenschaft Lehrte-Sehnde eG auszahlen. Dadurch
können Sie den Ausbau der erneuerbaren Energien in Lehrte aktiv unterstützen.
Wie setzt sich mein Angebotspreis zusammen, was heißt eingeschränkte Preisgarantie?
Grundpreis:
Arbeitspreis:
Einkauf, Vertrieb und Transport
Netznutzungsentgelte
Konzessionsabgabe
Anteil Energiegenossenschaft
7,50 €/Monat (brutto)
27,38 ct/kWh (brutto)
6,30 €/Monat (netto)
23,01 ct/kWh (netto)
13,324
ct/kWh
Bei diesen Kostenbestandteilen gewähren wir Ihnen eine
volle Preisgarantie bis zum Ende der Vertragslaufzeit!
0,420
ct/kWh
EEG-Abgabe
KWKG-Abgabe
Stromsteuer
§ 17 Offshore-Haftungsumlage
§ 18 AbLaV Umlage
§ 19 Strom NEV Umlage
Mehrwertsteuer (19%)
6,354
0,445
2,050
0,040
0,000
0,378
4,372
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
ct/kWh
Auf diese gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen
haben wir keinen Einfluss und werden sie bei
Änderungen, unabhängig von der Preisgarantie, an Sie
weitergeben. Die aufgeführten Steuern und Abgaben
beziehen sich auf das Kalenderjahr 2016.
Arbeitspreis
27,38
ct/kWh
Ihr Angebotspreis (brutto)
Preisstand: 01.01.2016
Erläuterung der staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Str omnetz und garantiert
deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen.
Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWKG): Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die durch das Energiesteuergesetz geregelt wird.
§ 17 Offshore-Haftungsumlage: Offshore-Windpark ist die Bezeichnung für Windparks, deren Fundamente in der See stehen. Ab 2013 wurde eine neue Haftungsumlage für die Netzanbindung
dieser Windparks wirksam.
§ 18 AbLaV Umlage für abschaltbare Lasten: Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem 01.01.2014 von Letztverbrauchern erhoben. Sie dient der Vergütung für Betreiber von Kraftwerken,
welche zur Stabilisierung des Stromnetzes die Erhöhung oder Reduzierung ihrer Leistung mit den Übertragungsnetzbetreibern vereinbaren.
§ 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV): Energieintensive Industrieunternehmen die jährlich mehr als 10 Mio. kWh Strom verbrauchen werden seit dem 01.01.2012 von den Netzentgelten
befreit. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Netznutzungsentgelte (Netzentgelte): Netzentgelte werden den Stromversorgern von den jeweiligen Netzbetreibern für die Benutzung ihrer Stromnetze und Zählereinrichtungen berechnet.
Mehrwertsteuer i. H. v. 19%: Die Mehrwertsteuer wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Konzessionsabgaben: Entgelte, die Versorgungsunternehmen an Gemeinden dafür zahlen, dass diese ihnen das Recht einräumen, für die Verlegung und d en Betrieb von Leitungen, die der
unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen, öffentliche Wege zu nutzen.
Aus welchen Energieträgern wird mein Strom erzeugt? / Stromkennzeichnung 2014
Lehrte-E.eG-Natur-STROM
Strom aus den
Photovoltaikanlagen der
Energiegenossenschaft
Lehrte-Sehnde
eG
100,0%
Stromerzeugung in Deutschland
Erdgas
6,7%
Kohle
45,5%
Kernenergie
16,8%
© Stadtwerke Lehrte GmbH 15.01.2016
(Quelle: BS|ENERGY)
Stadtwerke Lehrte GmbH | Germaniastraße 5 | 31275 Lehrte
Sonstige
fossile
Energieträger
3,1%
Sonstige
Erneuerbare
Energien
3,3%
Erneuerbare
Energien,
gefördert nach
dem EEG
24,6%
Amtsgericht Hildesheim | HRB-Nr. 35208