„Cheerleader Verein Dresden“ e. V. Beitragsordnung

Cheerleader Verein Dresden e. V.
„Cheerleader Verein Dresden“ e. V.
Beitragsordnung
§ 1 Höhe der Beiträge
Vollmitglieder
17,50 Euro
§ 2 Eintrittsgebühr
Bei der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Euro fällig.
In besonderen Fällen kann der Vorstand beschließen, dass die Aufnahmegebühr gestundet oder
erlassen wird. Dies bedarf der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder und ist schriftlich festzuhalten.
§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Der Beitrag ist monatlich zu entrichten. Er wird am 10. für den laufenden Monat fällig.
§ 4 Verfahrensweise
Grundsätzlich wird der Beitrag per Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Eintrittsgebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht.
Abweichungen der Zahlungsmodalitäten sind gemäß der Satzung des Cheerleader Verein Dresden e.
V. möglich.
Das Mitglied ist zur Überprüfung der Beitragszahlung an den Verein angehalten und bei
Nichtabbuchen ist der Schatzmeister zu informieren.
Bei Rückbuchungen des Beitrages durch Verschulden des Mitgliedes, werden die Kosten dem Mitglied
in Rechnung gestellt.
§ 5 Fördermitglieder
Die Höhe und Häufigkeit der zur entrichtenden Beiträge und Zuwendungen ist zwischen den
Vorstandsmitgliedern und dem Fördermitglied abzustimmen.
Der Mindestbeitrag sollte jedoch
5,00 Euro
betragen.
Beitragsordnung des Cheerleader Verein Dresden e. V.
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