Cheerleader Verein Dresden e. V. „Cheerleader Verein Dresden“ e. V. Beitragsordnung § 1 Höhe der Beiträge Vollmitglieder 17,50 Euro § 2 Eintrittsgebühr Bei der Aufnahme in den Verein wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20 Euro fällig. In besonderen Fällen kann der Vorstand beschließen, dass die Aufnahmegebühr gestundet oder erlassen wird. Dies bedarf der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder und ist schriftlich festzuhalten. § 3 Fälligkeit der Beiträge Der Beitrag ist monatlich zu entrichten. Er wird am 10. für den laufenden Monat fällig. § 4 Verfahrensweise Grundsätzlich wird der Beitrag per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Eintrittsgebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht. Abweichungen der Zahlungsmodalitäten sind gemäß der Satzung des Cheerleader Verein Dresden e. V. möglich. Das Mitglied ist zur Überprüfung der Beitragszahlung an den Verein angehalten und bei Nichtabbuchen ist der Schatzmeister zu informieren. Bei Rückbuchungen des Beitrages durch Verschulden des Mitgliedes, werden die Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt. § 5 Fördermitglieder Die Höhe und Häufigkeit der zur entrichtenden Beiträge und Zuwendungen ist zwischen den Vorstandsmitgliedern und dem Fördermitglied abzustimmen. Der Mindestbeitrag sollte jedoch 5,00 Euro betragen. Beitragsordnung des Cheerleader Verein Dresden e. V. Seite 1 von 1
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