Antrag zur 4. Ordentlichen Sitzung des studentischen Konvents am 17.12.2015: Stellungnahme zum „AStA-Gate“ Das Studierendenparlament möge beschließen: Das Studierendenparlament der Universität Passau distanziert sich von der Vorgehensweise des AStA/SprecherInnenrates im Rahmen der E-Mail-Adressensammelaktion um das sog. „AStA-Gate“ und rügt, dass der AStA/SprecherInnenrat diesbezüglich ohne Mandat gehandelt hat. Das Studierendenparlament fordert ferner den AStA/SprecherInnenrat zu einer öffentlichen Stellungnahme zu den Geschehnissen des so genannten „AStA-Gate“ auf, die die Verantwortlichen und deren Motivation nennt und eine Entschuldigung an die Betroffenen enthält. Begründung Wie bereits aus der Sitzung des Studentischen Konvents am 12.11.2015 bekannt wurde, in der die Datenschutzbeauftrage des Studentischen Konvents den Vorfall bereits gerügt hatte, hatte der AStA/SprecherInnenrat im November eigenhändig mehrere hundert E-MailAdressen auf Lehrstuhlwebsites und in Stud.IP gesammelt und mit diesen eine zunächst öffentliche Mailingliste angelegt. Über diese hatte er zu einer Vollversammlung der studentischen Beschäftigten unter Hinweis auf die Kampagne „Lernfabriken …meutern!“ eingeladen. Nach Beschwerden von Betroffenen ging eine weitere E-Mail mit einer Stellungnahme über die Mailingliste; dabei wurde aber immer noch nicht ersichtlich, wer nun eigentlich gehandelt hat – eine Entschuldigung enthielt diese auch nicht. Es wurde gerügt, dass einige Betroffene sich von der vermeintlichen Werbung belästigt fühlten. Der AStA/SprecherInnenrat hat damit zum einen, wenn auch nur zwischenzeitlich, nur für eingeloggte Stud.IP-Nutzer einsehbare Daten veröffentlicht und zudem sein von Studentischen Konvent erteiltes Mandat überschritten. In der Sitzung im Mai 2015 wurde nämlich beschlossen, lediglich neutral über „Lernfabriken …meutern!“ zu informieren, und nicht zu agieren, wie das nun der Fall war. Was die inhaltliche Zuständigkeit anbelangt, so ist zu bemängeln, dass der AStA die Beauftragte für Studentische Beschäftigte und Mittelbau nicht informiert hat und ohne ihr Wissen und ihre Zustimmung gehandelt hat. Im Hinblick auf das Interesse der Geschädigten ist nach Behebung der verursachten Defizite eine plausible Stellungnahme unter Nennung der Verantwortlichen, verbunden mit einer Entschuldigung, moralisch geboten. Die negativen Äußerungen auf der Mailingliste sowie in sozialen Netzwerken zum Thema sollten zwar nicht pauschal als repräsentativ gesehen werden, aber zeigen dennoch die Emotionalität, mit dem das Thema aufgeladen ist. Im Hinblick auf die Reputation der Studierendenvertretung im Allgemeinen und des Studierendenparlaments im Besonderen und die niedrige Wahlbeteiligung ist eine Distanzierung davon geboten. Vorarbeit Nach Sichtung der entsprechenden E-Mails und Stellungnahmen von verschiedenen Seiten fanden Gespräche zur Feststellung des Meinungsbildes mit einigen Betroffenen statt. Auch die Beauftragten des Studentischen Konvents für Datenschutz und für studentischen Mittelbau wurden konsultiert. Ferner wurde mittels der Protokolle die Beschlusslage des Studentischen Konvents geprüft und zu den entsprechenden Bestimmungen und Standards des Datenschutzes recherchiert. Ausführung Die Veröffentlichung der Stellungnahme (Antragstext) des Studentischen Konvents erfolgt über das Präsidium auf dem üblichen Wege. Die Stellungnahme des AStA/SprecherInnenrates wird zeitnah von diesem verfasst und über dessen übliche Kanäle, z.B. facebook und die Website, veröffentlicht. Frist Der vorliegende Antrag geht gemäß §23 Absatz 1 Satz 2 GOSP in der Fassung vom 9.12.2015 dem Präsidium des Studierendenparlaments rechtzeitig, spätestens eine Woche und einen Tag vor der 4. ordentlichen Sitzung, also am 09.12.2015, zu.
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