Niederschrift über die 31. Sitzung des GEMEINDERATES am Montag, den 20. Juli 2015 im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen. Vorsitzender: Schriftführer: 1. Bürgermeister Hans Egger Walter Neudecker ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anwesend waren: 2. Bürgermeister Richard Hütter 3. Bürgermeister Michael Lorenz Doppler Claudia Egger Julia Gromoll Annelie Heitauer Rudolf Hess Wilfried Holzner Peter Hochreiter Robert Kötzinger Michael Maier Markus Mailhammer Christian Rieder Josef Schneider Annette Steinbacher Stefan ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entschuldigt abwesend waren: Spannring Peter ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig. Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht. 2 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG ==================== 412 16 : 0 Bewerbung als „Fair-Trade Gemeinde“ im Rahmen der internationalen Kampagne „Fair-Trade-Towns“ Nachdem Hans Pauli in der letzten Gemeinderatssitzung umfassend über das Projekt informiert hatte, haben die Fraktionen nur noch kurz Stellung genommen. Beschluss: Die Gemeinde Inzell wird im Rahmen der internationalen Kampagne von Transfer „Fair-Trade-Towns“ den Titel „Fair-Trade Gemeinde“ anstreben. Der Vertreter der Gemeinde in der lokalen Steuerungsgruppe wird durch die Fraktionen in der nächsten Sitzung bestimmt. In allen Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Bürgermeisterbüros werden ein Getränk aus fairem Handel und ein weiteres Produkt verwendet. Über diese Entscheidung wird über die üblichen kommunalen Kommunikationswege (Homepage, Gemeindeanzeiger, Pressemeldungen) regelmäßig berichtet. 413 14 : 2 Bauantrag Tektur zu AZ 4.40-B-474/2014 und Nutzungsänderung Gebäudeteil A: - Nutzungsänderung der Ferienwohnungen zu Eigentumswohnungen Gebäudeteil B: - Nutzungsänderung und Umbau der Ferienzimmer zu Eigentumswohnungen - Nutzungsänderung und Umbau von Gewerbeflächen zu einer Gaststätte mit Gastgarten und Gewerbe auf Flur-Nr. 15/2, 15/3, 15/7, Gemarkung Inzell, Bereich Hotel Post Beschreibung des Vorhabens: Der Antragsteller plant die vorgenannten Nutzungsänderungen als Tektur zur genehmigten Planung mit dem AZ 4.40-B-474/2014. Das Gesamtvorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 6.7.2015 durch den Antragsteller vorgestellt und in der dargestellten Weise als Tektur beantragt. Planungsrechtliche Situation: Das geplante Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortskern ohne Bebauungsplan und ist nach §34 BauGB zu behandeln. Die baurechtliche Situation ist unverändert gegenüber der bereits genehmigten Planung. Somit sind die beantragten Maßnahmen bauplanungsrechtlich zulässig. Erschließung: vorhanden. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. 3 Hinweis: Auf Baugenehmigung Nr. 474/2014 vom 27.4.2015. GRM Gromoll hat nochmals ausführlich Stellung genommen und dabei betont, dass ihr die Gästezimmer wichtig wären und die Gaststätte unbedingt verwirklicht werden soll. Der Vorsitzende sagte, dies sei allen Ratsmitgliedern wichtig. GRM Doppler und Rieder weisen darauf hin, dass ihre Gegenstimme nur den Teil B – Nutzungsänderung und Umbau der Ferienzimmer zu Eigentumswohnungen betrifft. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 414 16 : 0 Bauantrag Abbruch und Neubau einer Terrasse, Einbau eines Lagerraumes unter der Terrasse auf Flur-Nr. 1242/2, Gemarkung Inzell, Am Sulzbach 15 Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr plant den Abriss der bestehenden Terrasse mit ca. 35 m² und anschließendem Neubau der Terrasse in einer Größe von ca. 45 m². Unter der geplanten Terrasse soll außerdem ein Lagerraum mit Treppe und Zuwegung mit einer Fläche von ca. 60 m² und einer Tiefe von ca. 2,50 m unter anstehendem Gelände entstehen. Da das Gartengelände nach Norden abfällt, wird der geplante Lagerraum bis zu 1,60 m aus dem Gelände ragen. Planungsrechtliche Situation: Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortssatzung „Am Sulzbach“ und ist nach §34BauGB zu behandeln. Demnach muss sich ein Bauvorhaben in die umgebende Bebauung nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Das geplante Bauwerk ist nicht als Vollgeschoss zu bewerten und ist somit nicht Geschoßflächenrelevant. Die Anforderungen bzgl. Einfügen werden erfüllt. Erschließung: Nicht erforderlich Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 415 16 : 0 Bauantrag Aufstockung des bestehenden Wohnhauses sowie Anbau eines Wintergartens auf Flur-Nr. 701/3, Gemarkung Inzell, Eckerstr. 31 4 Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr plant die Vergrößerung des Wohnraumes im Dachgeschoss durch Anhebung des Daches um 1,25 m sowie durch Anbau eines Wintergartens im Obergeschoss mit ca. 12 m² Fläche. Die Geschossflächenzahl erhöht sich auf 0,35. Die Wandhöhen betragen 4,80 m und 7 m. Planungsrechtliche Situation: Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Ortssatzung Würau-Eck und ist nach §34BauGB zu behandeln. Hier gilt das Einfügegebot nach Art und Maß der baulichen Nutzung. Die umgebende Bebauung weist Geschossflächenzahlen von 0,3 bis 0,32 auf, die Wandhöhen der umgebenden Bebauung betragen 4,10 m bis 6,50 m. Das geplante Bauvorhaben überschreitet die Maße der umgebenden Bebauung im tolerierbaren Maß und ist somit bauplanungsrechtlich zulässig. Erschließung: Die Erschließung ist vorhanden. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: keine Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 416 15 : 1 Bauantrag Beschränkung der Gastfläche aus Genehmigung AZ 4.40-B-59/2008 auf Flur-Nr.28, Gemarkung Inzell, Rathausplatz 1, Dorfkramer Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr beantragt eine Beschränkung der genehmigten Gastraumfläche auf 10 m² mit 6 Gastplätzen im westlichen Teil des Ladens im EG und Beibehaltung des Gastgartens mit 40 m² und 40 Sitzplätzen um den Laden im EG und auf der Terrasse. Es wird weiterhin Änderungsantrag gestellt wegen Herausnahme aus dem Bebauungsplan „Zentrale Ortsmitte“ – nun Fall des §34BauGB und Anpassung an Nachbargenehmigung Fl.-Nr. 15/2 mit AZ 474-2014, wegen ImmissionsGemengelage, Öffnungszeiten 7-22 Uhr an 7 Tagen/Woche. Planungsrechtliche Situation: Der Antragsteller beantragt eine Beschränkung der Genehmigung aus 2008. Diese Genehmigung wurde nicht umgesetzt und ist abgelaufen. Es handelt sich somit um die Beantragung einer „neuen“ Nutzungsänderung. Diese ist unabhängig von der abgelaufenen Genehmigung zu beurteilen. Es ist über eine Änderung der bestehenden Genehmigung (Einzelhandel) und nicht über eine Beschränkung der Genehmigung aus 2008 zu entscheiden. 5 Erschließung: vorhanden Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. - Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: Hinweis auf Baugenehmigung 59/2008 vom 21.7.2008 Hinweis auf Anmerkung der Gemeinde Inzell seinerzeit zu fehlenden Stellplätzen lt. Garagen- und Stellplatzverordnung. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden. Dies vor allem auch wegen der Stellplatzforderung beim Bauvorhaben Post. Es bestehen Sicherheitsbedenken wegen der Außensitzplätze (gastgarten), da diese unmittelbar an die öffentliche Straße grenzen. Hierzu wird ein Ortstermin angeregt. Bedenken bestehen auch hinsichtlich des Brandschutzes im Gebäude. 417 16 : 0 Informationen und Anfragen B) a) In der Bürgerfragestunde vom 6. Juli wurde angefragt, ob bei der Bäckereifiliale Müller wegen der Sitzplätze öffentliche Toiletten vorgehalten werden müssen. Nach Auskunft des Landratsamtes ist dies nicht erforderlich. b) Die Fraktionen werden gebeten, sich nochmals Gedanken über geeignete Personen als Senioren- und Behindertenbeauftragte sowie als Jugendbeauftragte zu machen. Das Landratsamt hätte hier gerne feste Ansprechpartner. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG ========================= Vorsitzender: Niederschriftführer
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