5. Bürgerkonferenz Bahnausbau ICE am 22.09.2015 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss - erteilt dem Vorhabenträger für den jeweils betroffenen Abschnitt Baurecht - Klagefrist kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der letzte Tag der Auslegungsfrist, also der 14.09.15. Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. - Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss sind weiterhin auf der Internetseite der Gemeinde Breitengüßbach und im Rathaus einsehbar 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Spitzenpegel 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Veränderungssperre / neues Verfahren - Gesamtlärmbetrachtung 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - BüG-Abschlag 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Zugdaten 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Schienenbonus 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Innovative Schallschutzmaßnahmen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell - Ausgestaltung der Schallschutzwände 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Verlängerung der Schallschutzwand bei km 7,275 - Einhausung der Gleise zwischen Brücke BA 16 und „Schwarze Brücke“ 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Abzweig Bahnstrecke Ebern 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Mittelschallschutzwand bei km 8,591 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Verlagerung Überwerfungsbauwerk Keine Angaben. - Neuberechnung des Schallschutzes für den Bereich Überwerfungsbauwerk und generell 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Vor-Ort-Messungen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Variantenuntersuchung Schallschutz / Vollschutz 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Feldwegeunterführung Unteroberndorf 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss - Klage Um als Gemeinde klagen zu können, muss eine Betroffenheit des sog. Selbstverwaltungsrechts (umfasst insbesondere Finanz- und Kommunalabgabenhoheit, Personalhoheit, Organisationshoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit) als grundrechtähnliches Rech der Kommune gemäß Art. 28 GG gegeben sein. Eine Klage für die Bevölkerungsinteressen oder für die Interessen des einzelnen Bürgers ist nicht zulässig, da der Gemeinde das Rechtsschutz-bedürfnis fehlt. VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\VDE 8.1_Klagebegründung vom 09.09.15.doc 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Schallschutzwand bei „Schwarze Brücke“ 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Schallschutzwände Überwerfungsbauwerk Hinweis: Dadurch entfällt in manchen Fällen der Anspruch auf passiven Schallschutz! - Barrierefreier Bahnsteig Herzlichen Dank an die Bürgerinitiative „Das bessere Bahnkonzept“ sowie an alle „Einwender“ 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Bauzeitliche Querungen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Baustraßenkonzept 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan Baulogistik_km 5,4228,472.PDF VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan Baulogistik_km 8,47211,836.PDF 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach - Jagdreviere 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen Gleis- und Tiefbau = bis zu 82 db (A) VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Gleis und Tiefbau Gem. Breitengüßbach.jpg Ingenieur- und Hochbau = bis zu 84 dB (A) VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Ingenieur- und Hochbau Gem Breitengüßbach.jpg Stützwandherstellung = bis zu 82 dB (A) VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Stützwandherstellung Gem Breitengüßbach.jpg Baustelleneinrichtungsflächen = keine unzumutbaren Schallimmissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen Allgemeine Auflagen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Baubedingte Immissionen 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Weiteres von Interesse - Erschütterungen / sekundärer Luftschall 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Weiteres von Interesse - Aktiver Schallschutz Beteiligung für „mehr“ Lärmschutzwände. Wer macht mit? - Verkehrskonzept Wird zurzeit von der DB erstellt und soll bis Ende Oktober vorliegen. Im Anschluss lässt das Landratsamt das Konzept auf Plausibilität prüfen. 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Weiteres von Interesse - Trassenfindung Ostumfahrung Bamberg 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf passiven Schallschutz 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf passiven Schallschutz Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf passiven Schallschutz Ansprechpartner: Frau Kröber und Herr Dr. Kröber rgoUmwelt Dr. Kröber Dr. Urland GbR Ingenieurbüro - Akustik und Schallschutz - Immissionsschutz Prießnitzblick 8 01454 Radeberg / OT Ullersdorf Telefon 03528 -41 10 01 Telefax 03528 - 41 10 02 Email [email protected] VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan zum Schallschutz.PDF 5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015 Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf Beweissicherung Planfeststellungsbeschluss Anspruch auf Beweissicherung Ansprechpartner: OESTEMER GmbH Sachverständigenring Am Riedberg 23 D-97274 Leinach Telefon (0 93 64) 67 35 und 98 35 Telefax (0 93 64) 62 61 www.oestemer.de [email protected] VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Erschütterung_Betroffenheitsbereiche.PDF Planfeststellungsbeschluss Grunderwerb / Grundinanspruchnahme Ansprechpartner: Norbert Jaehnel Tel: +49 (9334) 943 - 453 E-Mail: [email protected] -------------------------------------------------------ANGERMEIER INGENIEURE GmbH i_PARK KLINGHOLZ 16 D-97232 Giebelstadt Tel.: +49 (700) 11 11 22 11 Fax.: +49 (700) 11 11 33 11 www.angermeier.de Ansprechpartner vor Ort DB Netze AG Leiter der Bauüberwachung Herr Jörg Börries Westring 2 und 2a 96149 Breitengüßbach Telefon 09544/9862011 Gemeinde Breitengüßbach Erste Bürgermeisterin Sigrid Reinfelder Telefon 09544/9223-10 Geschäftsstellenleiter Stefan Neubauer Telefon 09544/9223-11 Bauzeitenplan VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\2015-09-14_Tiefbau 1_Maßnahmen 2015_.pdf Film VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\VDE 8_ Einbindung der Neu- und Ausbaustrecke VDE 8.1.mp4 Fragen, Anliegen und Informationsaustausch Danke für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung!
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