5. Bürgerkonferenz Bahnausbau ICE am 22.09.2015

5. Bürgerkonferenz Bahnausbau ICE am
22.09.2015
5 Bürgerkonferenz ICE am 22.09.2015
Planfeststellungsbeschluss
- erteilt dem Vorhabenträger für den jeweils betroffenen Abschnitt Baurecht
- Klagefrist kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht werden. Als Zeitpunkt der Zustellung gilt der
letzte Tag der Auslegungsfrist, also der 14.09.15. Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.
Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner
Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben.
- Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss sind weiterhin auf der Internetseite der
Gemeinde Breitengüßbach und im Rathaus einsehbar
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Spitzenpegel
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Veränderungssperre / neues Verfahren
- Gesamtlärmbetrachtung
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- BüG-Abschlag
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Zugdaten
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Schienenbonus
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Innovative Schallschutzmaßnahmen
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) - Generell
- Ausgestaltung der Schallschutzwände
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Verlängerung der Schallschutzwand bei km 7,275
- Einhausung der Gleise zwischen Brücke BA 16 und „Schwarze Brücke“
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Abzweig Bahnstrecke Ebern
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Mittelschallschutzwand bei km 8,591
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Verlagerung Überwerfungsbauwerk
Keine Angaben.
- Neuberechnung des Schallschutzes für den Bereich Überwerfungsbauwerk und
generell
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Vor-Ort-Messungen
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Planfeststellungsbeschluss
Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Variantenuntersuchung Schallschutz / Vollschutz
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Nicht berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Feldwegeunterführung Unteroberndorf
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Planfeststellungsbeschluss - Klage
Um als Gemeinde klagen zu können, muss eine Betroffenheit des sog. Selbstverwaltungsrechts (umfasst insbesondere Finanz- und Kommunalabgabenhoheit, Personalhoheit, Organisationshoheit, Planungshoheit und Satzungshoheit)
als grundrechtähnliches Rech der Kommune gemäß Art. 28 GG gegeben sein.
Eine Klage für die Bevölkerungsinteressen oder für die Interessen des einzelnen
Bürgers ist nicht zulässig, da der Gemeinde das Rechtsschutz-bedürfnis fehlt.
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\VDE 8.1_Klagebegründung vom
09.09.15.doc
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Schallschutzwand bei „Schwarze Brücke“
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Schallschutzwände Überwerfungsbauwerk
Hinweis: Dadurch entfällt in manchen Fällen der Anspruch auf passiven
Schallschutz!
- Barrierefreier Bahnsteig
Herzlichen Dank an die Bürgerinitiative
„Das bessere Bahnkonzept“
sowie an alle „Einwender“
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Bauzeitliche Querungen
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Baustraßenkonzept
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan Baulogistik_km 5,4228,472.PDF
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan Baulogistik_km 8,47211,836.PDF
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Planfeststellungsbeschluss
Berücksichtigte Einwände (Auszug) Gemeinde Breitengüßbach
- Jagdreviere
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Planfeststellungsbeschluss
Baubedingte Immissionen
Gleis- und Tiefbau = bis zu 82 db (A)
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Gleis und Tiefbau Gem.
Breitengüßbach.jpg
Ingenieur- und Hochbau = bis zu 84 dB (A)
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Ingenieur- und Hochbau
Gem Breitengüßbach.jpg
Stützwandherstellung = bis zu 82 dB (A)
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Stützwandherstellung Gem
Breitengüßbach.jpg
Baustelleneinrichtungsflächen = keine unzumutbaren
Schallimmissionen
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Planfeststellungsbeschluss
Baubedingte Immissionen
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Planfeststellungsbeschluss
Baubedingte Immissionen
Allgemeine Auflagen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Baubedingte Immissionen
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Planfeststellungsbeschluss
Weiteres von Interesse
- Erschütterungen / sekundärer Luftschall
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Weiteres von Interesse
- Aktiver Schallschutz
Beteiligung für „mehr“ Lärmschutzwände. Wer macht mit?
- Verkehrskonzept
Wird zurzeit von der DB erstellt und soll bis Ende Oktober vorliegen.
Im Anschluss lässt das Landratsamt das Konzept auf Plausibilität prüfen.
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Planfeststellungsbeschluss
Weiteres von Interesse
- Trassenfindung Ostumfahrung Bamberg
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Planfeststellungsbeschluss
Anspruch auf passiven Schallschutz
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Planfeststellungsbeschluss
Anspruch auf passiven Schallschutz
Planfeststellungsbeschluss
Anspruch auf passiven Schallschutz
Ansprechpartner:
Frau Kröber und Herr Dr. Kröber
rgoUmwelt
Dr. Kröber Dr. Urland GbR
Ingenieurbüro - Akustik und Schallschutz - Immissionsschutz
Prießnitzblick 8
01454 Radeberg / OT Ullersdorf
Telefon 03528 -41 10 01 Telefax 03528 - 41 10 02
Email [email protected]
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Lageplan zum Schallschutz.PDF
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Planfeststellungsbeschluss
Anspruch auf Beweissicherung
Planfeststellungsbeschluss
Anspruch auf Beweissicherung
Ansprechpartner:
OESTEMER GmbH Sachverständigenring
Am Riedberg 23
D-97274 Leinach
Telefon (0 93 64) 67 35 und 98 35
Telefax (0 93 64) 62 61
www.oestemer.de
[email protected]
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\Erschütterung_Betroffenheitsbereiche.PDF
Planfeststellungsbeschluss
Grunderwerb / Grundinanspruchnahme
Ansprechpartner:
Norbert Jaehnel
Tel: +49 (9334) 943 - 453
E-Mail: [email protected]
-------------------------------------------------------ANGERMEIER INGENIEURE GmbH
i_PARK KLINGHOLZ 16
D-97232 Giebelstadt
Tel.: +49 (700) 11 11 22 11
Fax.: +49 (700) 11 11 33 11
www.angermeier.de
Ansprechpartner vor Ort
DB Netze AG
Leiter der Bauüberwachung
Herr Jörg Börries
Westring 2 und 2a
96149 Breitengüßbach
Telefon 09544/9862011
Gemeinde Breitengüßbach
Erste Bürgermeisterin
Sigrid Reinfelder
Telefon 09544/9223-10
Geschäftsstellenleiter
Stefan Neubauer
Telefon 09544/9223-11
Bauzeitenplan
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\2015-09-14_Tiefbau 1_Maßnahmen 2015_.pdf
Film
VDE 8.1 PA 23-24 Planfeststellungsbeschluss\VDE 8_ Einbindung der Neu- und Ausbaustrecke VDE 8.1.mp4
Fragen, Anliegen und Informationsaustausch
Danke für Ihr Interesse und Ihre
Unterstützung!