Deutsche Abschlusserklärung

Abschlusserklärung des Vorsitzes des Wiener Westbalkangipfels
27. August 2015
Ein Jahr nach dem Westbalkangipfel in Berlin sind die Regierungschefs,
Außenminister und Wirtschaftsminister von Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien sowie Kroatien, Slowenien, Deutschland
als Gastgeber im Vorjahr, die künftigen Gastgeber Frankreich und Italien, Vertreter
der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes und
Internationaler Finanzinstitutionen zum zweiten Westbalkangipfel im Rahmen des
„Berlin-Prozesses“ am 27. August 2015 in Wien zusammengekommen.
Allgemeiner Fortschritt und Europäische Perspektive
1. Der Berlin-Prozess hat eine starke politische Unterstützung der europäischen
Perspektive des Westbalkans gezeigt. Er hat auch eine positive Dynamik für die
regionale Zusammenarbeit am Westbalkan geschaffen. Dadurch konnten die sechs
Staaten des westlichen Balkans beachtliche Fortschritte in verschiedenen Bereichen,
vor allem bei der Konnektivität, erzielen. Wir haben beschlossen, weiterhin in diesem
Format zusammenzukommen, um die im Vorjahr in Berlin beschlossene und heute in
Wien erweiterte Agenda umzusetzen und die verschiedenen Projekte, die im Laufe
des Jahres entstanden sind, voranzutreiben.
2. Die Westbalkanregion hat seit dem gewaltsamen Zerfall des ehemaligen
Jugoslawien vor allem in den Bereichen politische und wirtschaftliche Stabilität sowie
in der regionalen Zusammenarbeit einen langen Weg zurückgelegt. Alle Staaten des
westlichen Balkans sind der festen Überzeugung, dass ihre Zukunft in der
Europäischen Union liegt. Der Rat der Europäischen Union hat wiederholt sein
eindeutiges Bekenntnis zur Europäischen Perspektive der Staaten des westlichen
Balkans bekräftigt. Das Vorankommen jedes einzelnen Landes auf dem Weg in die
Europäische
Union hängt
von
dessen individuellen
Bemühungen
ab,
die
Kopenhagener Kriterien zu erfüllen, sowie von der Konditionalität des Stabilisierungsund Assoziationsprozesses. In diesem Zusammenhang bekräftigt die österreichische
Bundesregierung erneut ihre starke Unterstützung des Erweiterungsprozesses der
gesamten Region.
Regionale Zusammenarbeit und Lösung bilateraler Streitigkeiten
3.
Zwar
wurden
bei
der
Errichtung
eines
Netzwerks
von
regionalen
Kooperationsstrukturen in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielt, doch sind
weitere Anstrengungen zur Lösung noch offener bilateraler Streitigkeiten erforderlich.
Darüber hinaus bedarf es konkreter Schritte der politischen Verantwortungsträger in
den Staaten des westlichen Balkans im Sinne einer dauerhaften Versöhnung in der
Region. Versöhnung ist entscheidend für die Förderung der Stabilität und der
Schaffung eines positiven Umfeldes in Südosteuropa, das dazu beiträgt, das Erbe
der Vergangenheit zu überwinden.
4. Alle Teilnehmer begrüßen den erfolgreichen Abschluss von vier bedeutenden
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Normalisierungsprozess zwischen
Belgrad und Pristina und unterstreichen die Bedeutung von dessen kontinuierlichen
Fortsetzung. Bezüglich des Namensstreits zwischen Mazedonien und Griechenland
müssen die Bemühungen um einen Kompromiss intensiviert werden.
5. Die Teilnehmerstaaten nehmen die am Rande des Gipfels präsentierte Studie zu
bilateralen Streitigkeiten in der Region, die die Beziehungen zwischen den Ländern
nach wie vor beeinträchtigen, zur Kenntnis. Die Teilnehmerstaaten verpflichteten
sich, ihre Bemühungen zur Behandlung dieser Konflikte zu intensivieren und offene
Angelegenheiten im EU Beitrittsprozess nicht auszunutzen und begrüßen die
Unterstützung der Europäischen Kommission und des EAD bei der Lösung bilateraler
Streitigkeiten. Die jährlichen Gipfeltreffen im Rahmen des Berlin-Prozesses dienen
der Beobachtung der Fortschritte bei der Lösung derartiger Streitigkeiten, wie dies im
Annex über regionale Zusammenarbeit und Lösung bilateraler Konflikte festgelegt
wurde.
6.
Die Teilnehmerstaaten begrüßen die Unterzeichnung des Grenzabkommens
zwischen Bosnien und Herzegowina und Montenegro am Rande des Wiener Gipfels
als ersten wichtigen Schritt in diese Richtung.
7. Teilnehmerstaaten verpflichten sich, die makroregionalen EU-Strategien für den
Donauraum und die Region Adria-Ionisches Meer bestmöglich zu nutzen sowie jene
der OSZE, der Zentraleuropäischen Initiative und anderer wichtiger regionaler
Initiativen, um ihr Potential voll auszuschöpfen.
Rechtsstaatlichkeit und gute Regierungsführung
8.
In Anerkennung der
erzielten
Fortschritte
bedarf es noch
vermehrter
Anstrengungen zur Beschleunigung innerstaatlicher Reformprozesse, vor allem in
den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftliche Governance und Reform der
öffentlichen Verwaltung sowie im Kampf gegen Korruption und organisierte
Kriminalität, um Stabilität und Wohlstand in der Region zu erhöhen.
9. Hinsichtlich der Situation in Mazedonien begrüßten die Teilnehmer die unter der
Federführung von Kommissar Hahn erzielten Übereinkommen. Jetzt ist es
vordringlich, dass alle Seiten sich bemühen, das nationale Interesse vor
parteipolitische und persönliche Ambitionen zu stellen, damit die Vereinbarungen zur
Gänze umgesetzt werden können. Mängel in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und
Medien, wie sie in dem unabhängigen Expertenbericht festgestellt wurden, müssen
unverzüglich behoben werden. Im Fall von Bosnien und Herzegowina begrüßten die
Teilnehmer den neuen EU Ansatz, der das Inkrafttreten des Stabilisierungs- und
Assoziationsabkommens ermöglichte, und fordern eine rasche Umsetzung der
Reformagenda.
Bekämpfung von Extremismus und Radikalisierung
10.
Die
Teilnehmer
sind
davon
überzeugt,
dass
die
Bedrohung
durch
Radikalisierung, Terrorismus und gewaltsamen Extremismus und vor allem durch
ausländische terroristische Kämpfer, die über bzw. von Staaten des westlichen
Balkans nach Syrien und in den Irak reisen, eine stärkere Zusammenarbeit und
erhöhten Informationsaustausch sowie den Austausch bewährter Praktiken bei der
Gestaltung gemeinsamer Werte, Vorbeugung von Radikalisierung, Unterstützung der
De-radikalisierung und Reaktion auf terroristische Bedrohungen erfordert. Die EU
erachtet die Staaten des westlichen Balkans als Schlüsselpartner im Kampf gegen
gewaltsamen
Extremismus
und
Terrorismus
und
begrüßt
diesbezügliche
Kooperationsbemühungen, insbesondere gemeinsame Aktivitäten auf der Grundlage
der am 20. März 2015 angenommenen Wiener Erklärung zur Gemeinsamen
Bekämpfung des Gewaltbereiten Extremismus und der derzeit von der EU
entwickelten Westbalkan Anti-Terror-Initiative.
Migration
11. Alle Teilnehmer stimmen darin überein, dass dem Umstand, dass die
Westbalkanroute zur Haupttransitroute gemischter irregulärer Migrationsströme vom
östlichen Mittelmeer in die Europäische Union geworden ist, besondere Beachtung
geschenkt
werden
muss,
und
dass
diese
jüngste
Entwicklung
das
Grenzmanagement und die Asylsysteme in einigen Staaten des westlichen Balkans
vor große Herausforderungen stellt. Diesbezüglich begrüßen die Teilnehmerstaaten
die verschiedenen derzeitigen Bemühungen von Institutionen und Agenturen der
Europäischen Union sowie einzelner EU Mitgliedstaaten und regionaler Foren wie
des Forum Salzburg, die darauf abzielen, die Kapazitäten der Staaten des westlichen
Balkans im Grenzmanagement, insbesondere bei der Bekämpfung der Schlepperei,
sowie
im
Asylbereich
durch
verstärkte
Zusammenarbeit
und
zusätzliche
Unterstützung zu erhöhen. Diese Bemühungen basieren auf der Bereitschaft der
Staaten des westlichen Balkans, ihre eigene Verantwortung im Bereich Migration,
Asyl und Grenzmanagement im Hinblick auf ihre Europäische Perspektive vollständig
wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang ist die Vorbereitung einer hochrangigen
Konferenz zu den Herausforderungen der Westbalkanroute im Hinblick auf die
Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit und Unterstützung von besonderer
Bedeutung.
12. Gleichzeitig stellen die Teilnehmer fest, dass alle Staaten des westlichen Balkans
beträchtliche Fortschritte in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit und Achtung der
Grundrechte erzielt haben. Der Rat der EU hat in Bezug auf die Staaten des
westlichen Balkans festgestellt, dass in den meisten nationalen Listen sicherer
Herkunftsstaaten diese Länder angeführt sind. Das lässt vermuten, dass die Staaten
des westlichen Balkans von allen EU Mitgliedstaaten als sichere Herkunftsländer
angesehen werden könnten.
Wirtschaftlicher Wohlstand und Konnektivität
13. Die Lebensverhältnisse in der Region zu verbessern, vor allem jungen Menschen
eine reale Zukunftsperspektive zu geben und ihr Vertrauen in gut funktionierende
Institutionen zu stärken, ist das oberste Ziel des Reformprozesses. Die
Wirtschaftspolitik und wirtschaftliche Governance in den Staaten des westlichen
Balkans wird daher durch die Erstellung jährlicher Wirtschaftsreformprogramme
(ERPs)
weiterentwickelt
werden.
In
diesem
Zusammenhang
stimmen
die
Teilnehmerstaaten darin überein, dass sektorale Strukturreformen zur Verbesserung
des Sach- und Humankapitals, industrieller Strukturen, des Unternehmensumfeldes
und Handelsintegration notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung
und das langfristige Wachstum in den Staaten des westlichen Balkans zu erhöhen.
Die Teilnehmerstaaten unterstreichen auch die Verantwortung der Sozialpartner zur
Förderung des wirtschaftlichen Wohlstandes. Die Staaten des westlichen Balkans
anerkennen die Bedeutung der systematischen Einbeziehung der Sozialpartner in
den Wirtschaftsreformprozess.
14. Verkehrsanbindungen: Alle Teilnehmer begrüßen besonders die in diesem
Bereich erzielten beträchtlichen Fortschritte, insbesondere das im April in Brüssel
von den sechs Premierministern der Staaten des westlichen Balkans unterzeichnete
Abkommen über regionale Kerntransportnetz-Korridore, das weitere Abkommen (von
Riga im Juni) über die Kernnetzkorridore, die Projekte, die bis 2020 umgesetzt
werden sollen, sowie die Ernennung von Korridorkoordinatoren. Dadurch wird die
Konnektivität zwischen den Staaten des westlichen Balkans und mit dem EU Netz
verbessert.
Die
Europäische
Kommission
wird
diesen
Prozess
weiterhin
unterstützen.
15. Die Staaten des westlichen Balkans anerkennen die Wichtigkeit einer effizienten
Projektumsetzung
in
Zusammenarbeit
mit
der
betreffenden
federführenden
Internationalen Finanzinstitution. Dies ist notwendig, um die ca. 1 Milliarde EUR aus
dem
IPA
II
Programm,
die
als
potentielle
Kofinanzierung
für
wichtige
konnektivitätsbezogene Investitionen im Zeitraum von 2015-2020 zur Verfügung
stehen, voll auszunützen.
16. Schätzungen des South East Europe Transport Observatory (SEETO) zufolge
würde die Umsetzung der vorrangigen Projekte 7,7 Milliarden EUR kosten. Eine
Studie des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw) hat
ergeben, dass ein derartiges umfangreiches Infrastrukturinvestitionspaket zu einem
zusätzlichen Wachstumsschub von bis zu einem Prozentpunkt pro Jahr für die
Länder der Region über einen Zeitraum von 15 Jahren führen könnte. Etwa 200.000
neue Arbeitsplätze könnten in der Region geschaffen werden.
17. Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine Liste von sechs
Verkehrsinfrastrukturinvestitionsprojekten
unter
Berücksichtigung
der
Hauptprioritäten und der erforderlichen Reife zur unmittelbaren Umsetzung, die zur
Aufnahme in das IPA Mehrländerprogramm 2015 vorgeschlagen werden, geeinigt.
Dazu zählen ein intermodaler Terminal, zwei Brücken und drei Eisenbahnprojekte.
18. Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine Prioritätenliste so
genannter „soft measures“ im Verkehrsbereich geeinigt, die von der SEETO in
Zusammenarbeit mit den Verkehrsministern erstellt wurde. Die Staaten des
westlichen Balkans werden sicherstellen, dass alle diese Maßnahmen vor dem Gipfel
in Frankreich vollständig umgesetzt werden.
19. Die Teilnehmer fordern alle betroffenen Beteiligten auf, bei der Überwindung der
dem Vertrag zur Gründung einer Verkehrsgemeinschaft entgegenstehenden
Hindernisse zusammenzuarbeiten.
20. Energiekonnektivität: Die Staaten des westlichen Balkans haben sich auf eine
Shortlist von vier Investitionsprojekten geeinigt, die zur Aufnahme in das IPA
Mehrländerprogramm
2015
vorgeschlagen
werden
sollen.
Dazu
zählen
Stromverbundnetze und Verstärkung des Elektrizitätsübertragungsnetzes in der
Region. Weitere Projekte von Interesse für die Energiegemeinschaft (PECI), ob
Strom oder Gas, werden zur Finanzierung in späteren Jahren vorgeschlagen.
21. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die vorgeschlagene Liste der oben genannten
Projekte, sechs im Verkehrsbereich und vier im Energiebereich, als wichtigen
Meilenstein. Für diese Projekte sollen ca. 200 Millionen EUR an EU-Geldern zur
Verfügung gestellt werden.
22. Die Staaten des westlichen Balkans haben die Schaffung eines regionalen
Energiemarktes durch die Einrichtung von Strombörsen und eines regionalen
Ausgleichsmarktes beschlossen und wollen das bereits bestehende Büro für
koordinierte Auktionen bestmöglich nutzen. Die Staaten des westlichen Balkans
einigen sich auf eine Prioritätenliste so genannter „soft measures“ im Energiebereich,
die spezielle nationale Themenbereiche zur Umsetzung des EnergiegemeinschaftsAcquis umfasst, und haben das Energiegemeinschaftssekretariat eingeladen, die
Führungsrolle bei der Entwicklung des regionalen Energiemarktes zu übernehmen
sowie bei der Umsetzung dieser “sanften Maßnahmen“ Unterstützung zu leisten. Die
Staaten des westlichen Balkans stellen sicher, dass diese Themenbereiche vor dem
nächsten Gipfel in Frankreich umgesetzt werden.
23. Die Kernverkehrsnetzkorridore, die Liste der 10 Projekte im Rahmen von IPA
2015 sowie die „sanften Maßnahmen“ für Verkehr und Energie sind im Annex zur
Konnektivität zu finden. Weitere Details werden in einer Publikation der Europäischen
Kommission am Tag des Gipfels zur Verfügung gestellt.
24. Alle Teilnehmer gratulieren der in Wien ansässigen Energiegemeinschaft zu
ihrem 10-jährigen Bestehen. Die Energiegemeinschaft ist das am weitesten
entwickelte Instrument zur Förderung der sektoralen Reform und Integration in den
EU Energiebinnenmarkt.
25. Investitionsplanung: Jeder Staat des westlichen Balkans hat Nationale
Investmentkomitees geschaffen und Einzelprojektpipelines konzipiert, die zu
zuverlässigen Planungsmechanismen werden sollen, um sicherzustellen, dass die
Länder den finanzpolitischen Spielraum zur erforderlichen Darlehensfinanzierung
haben, damit alle Projekte zeitgerecht umgesetzt werden können. Die oben
genannten prioritären Verkehrs- und Energieprojekte finden sowohl in der nationalen
Investitionsplanung als auch in den Sektorstrategien ihren Niederschlag.
Marktintegration
–
Handelserleichterungen,
Mobilität
und
Gemeinsame
Wachstumsinitiativen
26. Handelserleichterungen: Die Staaten des westlichen Balkans verpflichten sich,
die
laufenden
CEFTA-Verhandlungen
über
eine
Rahmenvereinbarung
für
Handelserleichterungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, damit das
Abkommen über Handelserleichterungen von allen Vertragsparteien vor Mitte 2016
unterzeichnet werden kann. Die Staaten des westlichen Balkans stellen ihr
Bekenntnis zu diesem Prozess unter Beweis, indem sie mit der Umsetzung vor dem
Gipfel in Frankreich beginnen.
27. Mobilität: Die Staaten des westlichen Balkans verpflichten sich, im Laufe des
kommenden Jahres praktische Maßnahmen zur Einführung von Visaerleichterungen
für Geschäftsleute, gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte dort zu setzen, wo
nach wie vor Visapflicht besteht. Darüber hinaus werden die Staaten des westlichen
Balkans
mittelfristig
einen
umfassenden
Vorstoß
zur
Anerkennung
von
Berufsqualifikationen als Grundpfeiler zur Arbeitskräftemobilität unterstützen und
betrauen den
Regionalen
Kooperationsrat
(RCC)
mit
der Aufgabe, diese
Maßnahmen als Dachorganisation zu koordinieren.
28. Wachstum: Die Staaten des westlichen Balkans werden daran arbeiten, die
Handels- und Verkehrserleichterungen mit anderen Instrumenten wie zum Beispiel
Sonderwirtschaftszonen
–
länderübergreifenden
Wirtschaftszonen,
Exportverarbeitungszonen und Gewerbeparks – zu ergänzen. Dies fördert die
Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten wie sie am Berliner Gipfel
gefordert wurden. Die Staaten des westlichen Balkans betrauen den RCC mit der
Aufgabe, die Entwicklung des Wirtschaftskorridorkonzeptes gemeinsam mit CEFTA,
SEETO und den teilnehmenden Regierungen zu koordinieren und Inputs für den
kommenden Gipfel in Frankeich vorzubereiten.
29. Die Teilnehmer befürworten die gemeinsame Initiative der serbischen und
kosovarischen Handelskammern zur Schaffung einer ständigen Plattform für die
Zusammenarbeit aller Handelskammern der Staaten des westlichen Balkans mit dem
Ziel, regionale Projekte der Wirtschaftszusammenarbeit und Investitionsprojekte zu
identifizieren und zu fördern. Darüber hinaus befürworten die Teilnehmer die
Einkaufsinitiative der deutschen Wirtschaft, die zur Ankurbelung von Wachstum und
Beschäftigung in der Region beitragen wird.
Jugend, Bildung, Wissenschaft und Forschung
30. Die Schaffung besserer Perspektiven für junge Generationen ist für die Sicherung
der Stabilität, nachhaltigen Entwicklung und des Fortschritts in der Region von
entscheidender
Bedeutung.
In
diesem
Zusammenhang
unterstreichen
die
Teilnehmerstaaten die Notwendigkeit, die Jugendmobilität zwischen der EU und der
Region sowie in der Region selbst zu verstärken.
31. Die Teilnehmerstaaten vereinbaren, ihre Arbeit auf der Grundlage der anlässlich
des Treffens der Außenminister in Brdo im April 2015 initiierten „Positiven Agenda für
die Jugend des Westbalkans“ fortzusetzen, nehmen mit Wohlgefallen die bei der
Ausarbeitung konkreter Vorschläge und Ideen bereits erzielten Fortschritte zur
Kenntnis und begrüßen den Vorschlag der Europäischen Kommission, eine
Erweiterungskonferenz in der ersten Jahreshälfte 2016 mit dem Schwerpunkt
Jugendthemen zu organisieren.
32. Die Teilnehmerstaaten loben das heute auf Initiative der Premierminister
Serbiens
und
Albaniens
unterzeichnete
Abkommen
(siehe
Annex
zum
Jugendaustausch) zur Schaffung eines Regionalen Jugendkooperationsbüros für
den Westbalkan und begrüßen die Unterstützung des Deutsch-Französischen
Jugendwerks bei der Umsetzung.
33. Hochschulbildung, Wissenschaft und Forschung: Die Teilnehmerstaaten
verpflichten sich, ihre Universitäten zu ermutigen, eine entsprechende Zahl von
Kooperationsprogrammen und Studienmöglichkeiten für Studierende aus dem
Westbalkan im Rahmen von Erasmus+ anzubieten. Alle Teilnehmer begrüßen das
unter dem Erasmus+ Programm 2015 eingerichtete „Western Balkans Youth
Window“, das Möglichkeiten zur Kapazitätsbildung im Jugendsektor vorsieht. Die
Staaten des westlichen Balkans vereinbaren die Einrichtung nationaler Erasmus+
Agenturen, um das Erasmus+ Programm voll ausschöpfen zu können und die
Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich Bildung und Jugend zu stärken.
34.
Die
Jugendmobilität
in
der
Region
soll
durch
die
Förderung
und
Weiterentwicklung bestehender Programme wie CEEPUS (Central European
Exchange Program for University Studies) und die Schaffung weiterer „Joint Degree
Programs“ (Gemeinsamer Studiengänge), in deren Rahmen Studierende sowohl in
der Region als auch in der EU studieren, erhöht werden. Diesbezüglich ermutigen die
Teilnehmerstaaten ihre Universitäten, die gegenseitige Anerkennung von Diplomen
innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne auf der Grundlage des Lissabonner
Anerkennungsübereinkommens sicherzustellen.
35. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die im letzten Monat stattgefundene „1.
Gemeinsame Wissenschaftskonferenz Westlicher Balkan“ in Berlin/Halle, die
empfiehlt, 3% des nationalen BIP für Bildung, Wissenschaft und Forschung
aufzuwenden und regionale Exzellenzentren einzurichten. Die Teilnehmer begrüßen
Vorschläge zur Verringerung des Brain Drain und zur Schaffung eines Dialogs
zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft zur Entscheidungsfindung unter
Berücksichtigung bestehender diesbezüglicher Plattformen wie die „Steering Platform
on Research for the Western Balkan Countries“ zur besseren Interaktion zwischen
den Ländern des westlichen Balkans sowie der Online Informationsplattform über
Forschungstechnologie und Innovation für die Länder des westlichen Balkans (WBCRTI.INFO). Die Österreichische Akademie der Wissenschaften hat zugestimmt, die
nächste Runde der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz Westlicher Balkan“ in
Wien abzuhalten.
36. Duale Berufsausbildung: Die Einführung bzw. Erweiterung der dualen
Berufsausbildung
ist
ein
wesentliches
Element,
um
erfolgreich
den
Herausforderungen, wie dem wachsenden globalen Wettbewerb, der hohen
Jugendarbeitslosigkeit und dem zunehmenden Fachkräftemangel, zu begegnen. Die
Teilnehmerstaaten vereinbaren, den Aufbau eines Berufsausbildungssystems in der
Region weiter zu unterstützen. Österreich ist bereit, an der Verbesserung des
Berufsbildungs- und Ausbildungssystems in der Region auf der Grundlage der
„Roadmap für ein nachhaltiges Lehrlingsausbildungssystem“ zu arbeiten. Eine
Konferenz mit Experten für duale Berufsausbildung, Unternehmen und potentiellen
Finanzierungsagenturen sowie europäischen Akteuren ist für Anfang 2016
vorgesehen.
37. Die Teilnehmerstaaten bekräftigen ihre Unterstützung für eine regionale
Zusammenarbeit bei der Bildung und Ausbildung und anerkennen die seit 2012 im
Rahmen
der
Westbalkanplattform
für
Bildung
und
Ausbildung
gesetzten
Maßnahmen. Die weitere Zusammenarbeit zur Stärkung der Reformbemühungen für
die Bildungssysteme in der Region sollte gefördert werden, um der Jugend wichtige
grundlegende und transversale Fähigkeiten, wie sie am regionalen Arbeitsmarkt
erforderlich sind, zu vermitteln. Die Teilnehmer begrüßen darüber hinaus die
Schaffung der Bildungsreforminitiative Südosteuropa (ERI SEE) als von der Region
getragene internationale Einrichtung und ersuchen die Europäische Kommission und
den Regionalen Kooperationsrat (RCC), die ERI SEE bei ihrer Arbeit für eine bessere
Nutzung der europäischen Kooperationsinstrumente und Mittel zu unterstützen.
Zivilgesellschaft
38. Die Teilnehmerstaaten begrüßen die Abhaltung eines Zivilgesellschaftssegments
am Rande des Gipfels und die wichtigen Beiträge der Zivilgesellschaft zu
Hauptthemen des Gipfels. Dies ist eine Stimme, die unterstützt und am EU
Integrationsprozess der Staaten des westlichen Balkans aktiv beteiligt sein muss. Die
Teilnehmer begrüßen den Vorschlag, die Zivilgesellschaft zu einem weiteren
wichtigen Element des Berlin-Prozesses zu machen.