Anforderungen an „MADE IN RUSSIA“ und die

ENGAGEMENT
PROFESSIONALISM
RESPONSIBILITY
Founded in 1992
Anforderungen an “Made in Russia” und die Rechtsfolgen
Agenda
 Ausgangslage
 Importabhängigkeit
 Maßnahmen zur Importsubstitution
 Teilnahme an Ausschreibungen
 Regierungsanordnung N 719 „Made in Russia“
 Regierungsanordnung N 719 „Analogie“
 Konsequenzen und Fazit
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Ausgangslage
 Schwache Konjunktur
 Keine ausreichende Wertschöpfung und Diversifizierung
(Modernisierungs- und Sanierungszwang)
 Starke Importabhängigkeit
 Sanktionen:
 Bestimmte Wirtschaftsgüter
 Personen
 Finanzierung
 Volatiler Rubel
 Schwacher Ölpreis
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Begriff Lokalisierung
 Aus unternehmerischer Sicht:
 Technisch/Praktisch (Infrastruktur, Personal, Know How)
 Betriebswirtschaftlich
 Sicherung Marktzugang und Marktanteile
 Kosten, Preise
 Währungsrisiko
 Politisch
 Förderung, Subventionen, Präferenzen, garantierte Abnahmen
 Aus staatlicher Sicht
 Investitionen
 Besteuerungssubstrat, Abgaben
 Arbeitsplätze
 Regulierung, Qualitätskontrolle, Protektionismus
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Importabhängigkeit
Importanteil in verschiedenen Branchen (Minpromtorg):
Schwerer Maschinenbau
60%
Werkzeugmaschinenbau
80-90%
Maschinenbau in Lebensmittelindustrie
80-90%
Pharma- und Medizinbranche
70-80%
Radioelektronik
Leichtindustrie
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80-90%
70-80%
50-60% bis
2020
Maßnahmen der Regierung
Beschränkung des
Zugangs zu öff.
Ausschreibungen
für ausl. Produkte.
Beschränkung des
Zugangs zu
Ausschreibungen
von Unternehmen
mit st. Beteiligung.
Teilweise
Regulierung von
Ausschreibungen
privater
Unternehmen.
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Präferenzen für
russische Produkte
(z.B. Preis) bei öff.
Ausschreibungen.
Projektfinanzierung,
Zinsfinanzierung,
sonstige Subvention
für lokale Hersteller.
Sonder –
Investitionsvertrag,
Exklusiv-Vertrag.
Beschränkungen des Marktzugangs
Beschränkung des Zugangs für ausländische Produkte:
Staatliche Ausschreibungen (44-FG)
ca. 340 Mrd. EUR
in 2014 und
ca. 278 Mrd. EUR
in 2015
Unternehmen mit staatlicher Beteiligung von
mehr als 50%, deren Tochter- /
Enkelgesellschaften (223-FG)
Sonstige Unternehmen, denen u.a. staatliche
Unterstützung gewährt wird
(223-FG ab 10.01.16)
Private Unternehmen auf freiwilliger Basis
(Vgl. Förderungsmaßnahmen der Regierung)
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mittelbare und unmittelbare
Betroffenheit
ausländischer Hersteller
Möglichkeiten der Teilnahme
AO der Regierung
№ 719 über Kriterien „Made in RF“ (17.07.2015)
AO der Regierung
№ 719 über Kriterien „keine analoge
Herstellung in RF“ (17.07.2015)
Übereinkommen über die Regeln der
Bestimmung der Warenherkunft in den GUSLändern (2009)
Sonder – Investitionsvertrag,
Exklusiv – Vertrag (Entwurf)
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Regierungsanordnung N 719 - Made in RF
Kriterien „Made in RF“ - einige betroffenen Branchen
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Regierungsanordnung N 719 – Made in RF
betroffene Branchen im Überblick
 Werkzeugmaschinenbau
Geplant:
 Automobilbranche
 Spezieller Maschinenbau
Radioelektronik
Medizintechnik
Pharmaprodukte
 Photonik und Lichttechnik
 Maschinenbau im Energiebereich, Elektrotechnik
 Schwerer Maschinenbau
Anordnung N 719
Änderungen im 223-FG
St. Förderprogramme
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bes. Bedeutung der Maschinenbaubranche für die IS
Regierungsanordnung N 719 – Made in RF
Inhalt der Kriterien „Made in RF“
 Bestimmter Wertanteil verwendeter ausländischer Materialien
im (End-) Kaufpreis des hergestellten Produkts;
 Bestimmter Anteil verwendeter ausländischer Komponenten;
 Durchführung bestimmter Produktionsschritte in der RF;
 Servicezentrum zur Wartung und Gewährleistung;
 Rechte an der technischen Dokumentation in einem bestimmten
Umfang.
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Regierungsanordnung N 719 – Made in RF
Inhalt der Kriterien „Made in RF“ am Beispiel Mähdrescher:
 Hersteller = Steuerresident der EAWU;
 Rechte an der technischen Dokumentation welche für mind. 5 Jahre die
Herstellung, Modernisierung und Entwicklung der lokalen Produktion
sichern;
 Servicezentrum zur Wartung und Gewährleistung;
 Bestimmte Produktionsschritte auf dem Gebiet der RF;
 ab dem 1. Januar 2016 mindestens 13
 ab 2018 mindestens 14
 ab 2020 mindestens 15
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Regierungsanordnung N 719 – Made in RF
Produktion wird als in Russland hergestellt anerkannt
Rechtsfolgen
 Keine Anwendung der Gesetzesakte über Verbote und Beschränkungen des
Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt;
 Regelung über die Festlegung der Priorität für lokale Produkte anwendbar (44FG und 223-FG);
 Keine Rechtsfertigungspflicht für den Auftraggeber / Erwerber der Produkte
(44-FG und 223-FG);
 Anwendbarkeit der Normen über die Gewährung von Präferenzen für lokale
Produkte (z.B. AO N 155 Ministerium für wirt. Entwicklung);
 Anwendbarkeit der Regeln und Programme über die Subventionierung der
Hersteller und Produzenten;
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
Sonstige.
Regierungsanordnung N 719 - Analogie
„Kein Äquivalent in der RF“
Ein Produkt gilt als solches, zu dem kein in Russland
hergestelltes Äquivalent existiert, wenn dieser Umstand durch
eine spezielle bestätigende Urkunde nachgewiesen wird.
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Regierungsanordnung N 719 - Analogie
Rechtsfolgen
 Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung bei den angeordneten
Verboten und Beschränkungen des Zugangs zu Ausschreibungen für
ausländische Produkte (44-FG und 223-FG);
 Abschluss eines Speziellen Investitionsvertrags möglich;
 Abschluss eines Exklusiv-Vertrages iRd öffentlichen Ausschreibungen
möglich;
 Sonstige.
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Regierungsanordnung N 719 – Analogie (SIV)
- Gründung oder Modernisierung der
Produktionsstätte.
- Einführung von modernen Anlagen und
Technologien ins Produktions-verfahren.
- Herstellung von Produkten, deren
Äquivalent in Russland nicht produziert
wird.
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- Fördermaßnahmen.
- Stabile Bedingungen für die Führung der
unternehmerischen Tätigkeit,
z.B. Garantie der Nichtanwendbarkeit
neuer Gesetzesnormen oder Garantie der
Nicht-Erhöhung der Steuerbelastung.
Regierungsanordnung N 719 – Analogie (EV)
Gesetzesentwurf
Erweiterung der Anwendung des Instruments „Vertrag mit dem
einzelnen Lieferanten / Auftragnehmer / Dienstleister“
(09.15 I. Lesung)
↓
Möglichkeit für den öff. Auftraggeber den Vertragsabschluss nur einem
Auftragnehmer anzubieten, wenn die Produktion dieser Ware im Rahmen eines
SIV gegründet, modernisiert oder organisiert wird.
 Dauer des Exklusiv-Vertrages = Dauer des SIV;
 Kündigung des SIV → Kündigung des Exklusiv-Vertrages;
 Per Regierungsakt nur bzgl. Produkte ohne Äquivalent in RF.
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Fazit
 Lokalisierung: Damoklesschwert oder Chance?
 Vertrauen in den Investitionsstandort Russland?
 Sicherung der Marktanteile.
 Erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf,
Investitionsstau.
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Erika Kindsvater
Rechtsanwältin
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