ENGAGEMENT PROFESSIONALISM RESPONSIBILITY Founded in 1992 Anforderungen an “Made in Russia” und die Rechtsfolgen Agenda Ausgangslage Importabhängigkeit Maßnahmen zur Importsubstitution Teilnahme an Ausschreibungen Regierungsanordnung N 719 „Made in Russia“ Regierungsanordnung N 719 „Analogie“ Konsequenzen und Fazit 2 Ausgangslage Schwache Konjunktur Keine ausreichende Wertschöpfung und Diversifizierung (Modernisierungs- und Sanierungszwang) Starke Importabhängigkeit Sanktionen: Bestimmte Wirtschaftsgüter Personen Finanzierung Volatiler Rubel Schwacher Ölpreis 3 Begriff Lokalisierung Aus unternehmerischer Sicht: Technisch/Praktisch (Infrastruktur, Personal, Know How) Betriebswirtschaftlich Sicherung Marktzugang und Marktanteile Kosten, Preise Währungsrisiko Politisch Förderung, Subventionen, Präferenzen, garantierte Abnahmen Aus staatlicher Sicht Investitionen Besteuerungssubstrat, Abgaben Arbeitsplätze Regulierung, Qualitätskontrolle, Protektionismus 4 Importabhängigkeit Importanteil in verschiedenen Branchen (Minpromtorg): Schwerer Maschinenbau 60% Werkzeugmaschinenbau 80-90% Maschinenbau in Lebensmittelindustrie 80-90% Pharma- und Medizinbranche 70-80% Radioelektronik Leichtindustrie 5 80-90% 70-80% 50-60% bis 2020 Maßnahmen der Regierung Beschränkung des Zugangs zu öff. Ausschreibungen für ausl. Produkte. Beschränkung des Zugangs zu Ausschreibungen von Unternehmen mit st. Beteiligung. Teilweise Regulierung von Ausschreibungen privater Unternehmen. 6 Präferenzen für russische Produkte (z.B. Preis) bei öff. Ausschreibungen. Projektfinanzierung, Zinsfinanzierung, sonstige Subvention für lokale Hersteller. Sonder – Investitionsvertrag, Exklusiv-Vertrag. Beschränkungen des Marktzugangs Beschränkung des Zugangs für ausländische Produkte: Staatliche Ausschreibungen (44-FG) ca. 340 Mrd. EUR in 2014 und ca. 278 Mrd. EUR in 2015 Unternehmen mit staatlicher Beteiligung von mehr als 50%, deren Tochter- / Enkelgesellschaften (223-FG) Sonstige Unternehmen, denen u.a. staatliche Unterstützung gewährt wird (223-FG ab 10.01.16) Private Unternehmen auf freiwilliger Basis (Vgl. Förderungsmaßnahmen der Regierung) 7 mittelbare und unmittelbare Betroffenheit ausländischer Hersteller Möglichkeiten der Teilnahme AO der Regierung № 719 über Kriterien „Made in RF“ (17.07.2015) AO der Regierung № 719 über Kriterien „keine analoge Herstellung in RF“ (17.07.2015) Übereinkommen über die Regeln der Bestimmung der Warenherkunft in den GUSLändern (2009) Sonder – Investitionsvertrag, Exklusiv – Vertrag (Entwurf) 8 Regierungsanordnung N 719 - Made in RF Kriterien „Made in RF“ - einige betroffenen Branchen 9 Regierungsanordnung N 719 – Made in RF betroffene Branchen im Überblick Werkzeugmaschinenbau Geplant: Automobilbranche Spezieller Maschinenbau Radioelektronik Medizintechnik Pharmaprodukte Photonik und Lichttechnik Maschinenbau im Energiebereich, Elektrotechnik Schwerer Maschinenbau Anordnung N 719 Änderungen im 223-FG St. Förderprogramme 10 bes. Bedeutung der Maschinenbaubranche für die IS Regierungsanordnung N 719 – Made in RF Inhalt der Kriterien „Made in RF“ Bestimmter Wertanteil verwendeter ausländischer Materialien im (End-) Kaufpreis des hergestellten Produkts; Bestimmter Anteil verwendeter ausländischer Komponenten; Durchführung bestimmter Produktionsschritte in der RF; Servicezentrum zur Wartung und Gewährleistung; Rechte an der technischen Dokumentation in einem bestimmten Umfang. 11 Regierungsanordnung N 719 – Made in RF Inhalt der Kriterien „Made in RF“ am Beispiel Mähdrescher: Hersteller = Steuerresident der EAWU; Rechte an der technischen Dokumentation welche für mind. 5 Jahre die Herstellung, Modernisierung und Entwicklung der lokalen Produktion sichern; Servicezentrum zur Wartung und Gewährleistung; Bestimmte Produktionsschritte auf dem Gebiet der RF; ab dem 1. Januar 2016 mindestens 13 ab 2018 mindestens 14 ab 2020 mindestens 15 12 Regierungsanordnung N 719 – Made in RF Produktion wird als in Russland hergestellt anerkannt Rechtsfolgen Keine Anwendung der Gesetzesakte über Verbote und Beschränkungen des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungsmarkt; Regelung über die Festlegung der Priorität für lokale Produkte anwendbar (44FG und 223-FG); Keine Rechtsfertigungspflicht für den Auftraggeber / Erwerber der Produkte (44-FG und 223-FG); Anwendbarkeit der Normen über die Gewährung von Präferenzen für lokale Produkte (z.B. AO N 155 Ministerium für wirt. Entwicklung); Anwendbarkeit der Regeln und Programme über die Subventionierung der Hersteller und Produzenten; 13 Sonstige. Regierungsanordnung N 719 - Analogie „Kein Äquivalent in der RF“ Ein Produkt gilt als solches, zu dem kein in Russland hergestelltes Äquivalent existiert, wenn dieser Umstand durch eine spezielle bestätigende Urkunde nachgewiesen wird. 14 Regierungsanordnung N 719 - Analogie Rechtsfolgen Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung bei den angeordneten Verboten und Beschränkungen des Zugangs zu Ausschreibungen für ausländische Produkte (44-FG und 223-FG); Abschluss eines Speziellen Investitionsvertrags möglich; Abschluss eines Exklusiv-Vertrages iRd öffentlichen Ausschreibungen möglich; Sonstige. 15 Regierungsanordnung N 719 – Analogie (SIV) - Gründung oder Modernisierung der Produktionsstätte. - Einführung von modernen Anlagen und Technologien ins Produktions-verfahren. - Herstellung von Produkten, deren Äquivalent in Russland nicht produziert wird. 16 - Fördermaßnahmen. - Stabile Bedingungen für die Führung der unternehmerischen Tätigkeit, z.B. Garantie der Nichtanwendbarkeit neuer Gesetzesnormen oder Garantie der Nicht-Erhöhung der Steuerbelastung. Regierungsanordnung N 719 – Analogie (EV) Gesetzesentwurf Erweiterung der Anwendung des Instruments „Vertrag mit dem einzelnen Lieferanten / Auftragnehmer / Dienstleister“ (09.15 I. Lesung) ↓ Möglichkeit für den öff. Auftraggeber den Vertragsabschluss nur einem Auftragnehmer anzubieten, wenn die Produktion dieser Ware im Rahmen eines SIV gegründet, modernisiert oder organisiert wird. Dauer des Exklusiv-Vertrages = Dauer des SIV; Kündigung des SIV → Kündigung des Exklusiv-Vertrages; Per Regierungsakt nur bzgl. Produkte ohne Äquivalent in RF. 17 Fazit Lokalisierung: Damoklesschwert oder Chance? Vertrauen in den Investitionsstandort Russland? Sicherung der Marktanteile. Erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, Investitionsstau. 18 Erika Kindsvater Rechtsanwältin [email protected] KONTAKT Moskau Sivtsev Vrazhek street 43, 119002, Moscow Tel.: + 7 (495) 795-0844 www.yust.ru Sankt-Petersburg Tavricheskaya street 37A, 191015 Sankt-Petersburg Tel.: +7 (812) 710-09-95
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