138.|139. Jahrgang 12.15|01.16 www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 LAW MADE IN GERMANY 10 – 31 RECHTSORDNUNGEN IM VERGLEICH – BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL STEUERN Mobilität: ÖPNV sichert den Wirtschaftsverkehr 36 Bildungsausschuss: Kompetenzprofil für Ausbilder 48 Änderungen im Überblick: Der UnionsZollkodex kommt 54 IHK-Bezirk Frankfurt: Gewerbesteuer steigt weiter 58 Finanzierungen Electronic Banking Unternehmensnachfolge Leasing Vermögen Geschäftskonto Karten Pensionsmanagement Die Mittel zum Zweck: unsere Unternehmensfinanzierung Wer sein Unternehmen nach oben bringen will, muss zukunftsorientiert investieren. Aber nicht auf Kosten der Liquidität. Wir haben die richtigen Mittel für Ihren Investitionszweck. Damit Sie Ihre eigenen Mittel schonen können. Ihr Firmenkundenbetreuer berät Sie ganz individuell. Editorial Das Jahr der Flüchtlinge Liebe Leserinnen und Leser! D „Eine Integration in unser Wertesystem ist unerlässlich.“ as Jahr 2015 wird wahrscheinlich als das Jahr der Flüchtlinge in die Geschichtsbücher eingehen. Dieses Thema wird andere, nicht minder markante Vorgänge überlagern, wie GriechenlandKrise, Dieselgate und Jubiläum der deutschen Einheit. Richtig daran ist: Wenn es uns gelingt, Menschen, die aus wirklicher Not kommen, zu integrieren und unsere Wertegesellschaft angemessen weiterzuentwickeln, kann dies auch international Ansehen und Einfluss der Bundesrepublik mehren. Die IHK-Vollversammlung, die Vertretung der Frankfurter Wirtschaft, hat sich sehr sorgfältig mit der Integration von Flüchtlingen befasst. In unserer Resolution dazu heißt es unter anderem: „Eine Integration in unser Wertesystem ist unerlässlich, auch, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern. Dazu ist es erforderlich, dass den Flüchtlingen unsere Werte auf Basis der Vorgaben des Grundgesetzes aktiv vermittelt und von diesen in geeigneter Form anerkannt werden. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht nur: Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie die Religions- und die Meinungsfreiheit und Konfliktlösungen auf friedlichem Wege.“ Auf diese Wertorientierung wird zu achten sein. Darüber hinaus wird es im kommenden Jahr vorrangige Aufgabe der Wirtschaft sein, die Neubürger in den Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dafür lohnt es, die Kräfte anzuspannen, auch wenn wir wissen, dass der bestehende Fachkräftemangel mit der Aufnahme von Flüchtlingen nicht gelöst werden wird. Viele Firmen in unserem IHK-Bezirk zeigen große Bereitschaft zum besonderen Engagement in dieser Sache. Dafür einen herzlichen Dank. Die Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geschieht vor dem Hintergrund einer unverändert robusten Konjunktur. Die Unternehmen sehen aber auch die Veränderungsrisiken, nicht allein aufgrund von politischen Spannungen in Europa und der Welt, sondern auch aufgrund einer möglichen Zinswende am Kapitalmarkt. Die hohe Innovationskraft und die Exportstärke der hessischen Wirtschaft müssen daher unsere wesentlichen Erfolgsfaktoren bleiben. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Prof. Mathias Müller Präsident, IHK Frankfurt IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 3 10–31 INHALT 12.15| 01.16 EDITORIAL 3 03 Das Jahr der Flüchtlinge Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt IHK INTERN 3 06 Jahresrückblick 2015 SPECIAL LAW MADE IN GERMANY 3 10 12 16 18 20 22 24 28 30 4 Internationaler Vergleich Wettbewerb der Rechtsordnungen Law made in Germany Vor- und Nachteile abwägen Rechtsordnungen Die Qual der Wahl Law – Made in Germany Bündnis für das deutsche Recht AGB-Reform Das Kleingedruckte im Fokus Schiedsgerichtsbarkeit Internationales Renommee Lauterkeitsrecht in Europa Vergleich der Rechtsordnungen Südosteuropa Die Rechtssicherheit erhöhen Brasilien Gemeinsame Wurzeln IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 32 36 44 61 STANDORTPOLITIK 3 32 34 36 38 42 IHK-Kreisbereisung Herausforderungen klug bewältigt Mobilität ÖPNV sichert Wirtschaftsverkehr Ein Erfahrungsbericht IHK Frankfurt bittet zum Diktat IHK-Beschäftigungsprognose Stellenaufbau setzt sich fort Konjunkturumfrage Herbst Hessische Wirtschaft hält Kurs AUS- UND WEITERBILDUNG 3 44 IHK-Bestenehrung Wege zum beruflichen Erfolg 46 IHK-Berufsbildungsausschuss Kompetenzprofil für Ausbilder INTERNATIONAL 3 52 Änderungen im Überblick Der Unions-Zollkodex kommt 54 Mexiko Wirtschaft im Aufwind RECHT UND STEUERN 3 56 58 61 63 IHK-Bezirk Frankfurt Gewerbesteuer steigt weiter Änderungen 2016 Steuerliche Herausforderungen Jahreswechsel Verjährung von Forderungen Wohnungsmarkt Bestellerprinzip für Makler 67 IHK INTERN | AMTLICHES | VORSCHAU | IMPRESSUM 3 INNOVATION UND UMWELT 3 48 Hessischer Website Award Manchmal wirkt Kleines groß 50 Frankfurt Ein Masterplan für die Industrie Beilagenhinweis: Einem Teil unserer Ausgabe liegen Beilagen der Autohaus Luft GmbH, Eschborn, sowie der Göthling & Kaufmann Automobile GmbH, Hofheim, bei. Wir bitten um freundliche Beachtung! IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 5 JAHRESRÜCKBLICK 2015 6 Wirtschaftsfaktor Deutsch Enormer Nachholbedarf Lena Regina Bieber und Saskia Isabell Fladung sind Anfang Februar für ihre hervorragenden Abschlussarbeiten an der Frankfurt University of Applied Sciences mit dem Hans-Messer-Preis ausgezeichnet worden. Namensgeber des Preises ist Dr. Hans Messer, langjähriger Präsident und Ehrenpräsident der IHK Frankfurt. Festredner der Hans-Messer-Lecture war Dr. Roland Kaehlbrandt, Vorstandsvorsitzender, Polytechnische Gesellschaft Frankfurt. Er ging in seinem Gastvortrag zum Zustand der deutschen Sprache vor allem auf das Thema Deutsch als Wirtschaftsfaktor ein. 137. | 138. Jahrgang 12.14 | 01.15 www.frankfurt-main.ihk.de DATENSCHUTZ 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de Einen immensen Investitionsbedarf und -rückstau hat Hessen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Musterbeispiel hierfür ist die Schiersteiner Brücke, die Anfang Februar aus Sicherheitsgründen zwei Monate voll gesperrt werden musste und erst seit Kurzem auch wieder für Lkw befahrbar ist. Hessisches Verkehrsministerium und IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen haben in einer gemeinsamen Onlineumfrage erfragt, welche Erwartungen die Unternehmen an eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur haben; die Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengestellt. 02.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 03.15 138. Jahrgang A 4836 04.15 www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 10 – 26 PERSÖNLICHKEITSRECHTE SCHÜTZEN – WIRTSCHAFTSSPIONAGE – DAS RECHT AUF VERGESSEN WERDEN FACHKRÄFTE 8 – 31 WILLKOMMEN IM UNTERNEHMEN – WIRTSCHAFT INKLUSIV – MEHRGENERATIONENTEAMS AUS- UND WEITERBILDUNG IMMOBILIEN- | BAUWIRTSCHAFT 8–32 BILDUNGSREFORM – AUSBILDUNG IM WANDEL – AZUBIMARKETING – IHK-FOSA – BILDUNG UND SPRACHE 8 – 25 WOHNUNGSMARKT IM IHK-BEZIRK – RÜCKKEHR IN DIE INNENSTADT – INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNG STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INNOVATION RECHT STANDORTPOLITIK INNOVATION INTERNATIONAL STEUERN STANDORTPOLITIK STARTHILFE UMWELT STEUERN STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL STEUERN STAN Frischezentrum: Regionalität liegt im Trend 28 Bildungspolitik: Die Unterrichtsqualität im Fokus 36 Masterplan Industrie: Flächenbedarf steigt weiter 40 Neue Regelungen: Die Zahlungsmoral verbessern 52 Wirtschaftsforum: Mehr Impulse für Investitionen 32 Breitbandausbau: Ein wichtiger Standortfaktor 42 Expo in Mailand: Deutschland, der Muntermacher 46 Interview mit Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer 54 Gasthaussterben in Hessen: „Ein gefährdetes Kulturgut“ 33 Existenzgründung: ein gelungener Rollentausch 42 Energiewende: Strom – regional, grün, günstig 46 IHK-Bezirk: Kommunen drehen an den Steuerschrauben 54 Verkehrsinfrastruktur: Enormer Nachholbedarf 28 Pakt für Ausbildung: Fachkräftenachwuchs sichern 40 EEN: Partner des Mittelstands für das Europageschäft 46 Kommunaler Finanzausgleich: Ein wichtiger Schritt 48 Metro Wir-G Alltag Bürgermeister an die Macht Wirtschaftspartner Malta „Wenn Bürgermeister die Welt regierten“: Dies war das Motto des Tags der Metropolregion in der IHK Frankfurt. Keynotespeaker war Prof. Benjamin Barber, US-amerikanischer Politiktheoretiker. Nach seiner Einschätzung geht die Zeit der Nationalstaaten bei der Bewältigung globaler Aufgaben zu Ende. Barber forderte daher, die Balance zwischen Nationalstaaten und lokalen Verwaltungen neu zu justieren. Denn Städte und Regionen seien die zentralen Plattformen für die Lösung künftiger Herausforderungen. Zudem hob er die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Kommunen hervor. Die Geschäftschancen rund um den Globus ausloten: Mit Länderveranstaltungen wie dem Wirtschaftsforum Malta unterstützt die IHK ihre Mitgliedsunternehmen bei Auslandsgeschäften. Malta profitiert insbesondere von seiner geografischen Lage. Die Nähe zum arabischen Wirtschaftsraum gibt dem kleinsten EU-Mitgliedsland eine natürliche Brückenfunktion in diese Region. Karen Hoyndorf (M.), stellvertretende IHK-Präsidentin, begrüßte unter anderem Dr. Joseph Muscat (3. v. l.), Premierminister, Malta, und Dr. Christian Cardona (1. v. r.), maltesischer Wirtschaftsminister. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 DORTPOLITIK opolregion: Gefühl als sgefühl 36 Messe zum Mitmachen Bündnis für Ausbildung Gemeinsamer Aufbruch Mitte März fand die 9. Aufschwung-Messe für Existenzgründer und junge Unternehmer statt. Diesmal mit neuem Konzept, denn die rund 2 700 Besucher erlebten eine spannende Messe zum Mitmachen, zudem erhielten sie viele Tipps für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Damit dieser auch tatsächlich glückt, bietet die IHK Frankfurt darüber hinaus nicht nur Gründungsberatungen und Coachings an, sondern lädt Existenzgründer regelmäßig zu New-Kammer-Veranstaltungen ein. Dort lernen sie ihre persönlichen Ansprechpartner und die Services der IHK Frankfurt kennen. Um angesichts des Fachkräftemangels die duale Ausbildung für Jugendliche wieder attraktiver zu machen, haben Wirtschaft und Politik Ende 2014 die Allianz für Aus- und Weiterbildung unterzeichnet. Dabei haben die Wirtschaftsorganisationen zugesagt, in diesem Jahr bundesweit 20 000 zusätzliche Ausbildungsplätze, davon 1500 in Hessen, sowie 500 000 Praktikumsplätze zur Berufsorientierung von Schülern zur Verfügung zu stellen. Die IHK Frankfurt hat ihre Mitgliedsunternehmen aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen. In der Paulskirche unterzeichneten am 17. April Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Kultur die „Erklärung zur Zukunft der Metropolregion FrankfurtRheinMain“. Hierin geht es um einen Staatsvertrag der Bundesländer Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz, um die gemeinsame Verantwortung in Aufgabenfeldern mit regionaler und interkommunaler Bedeutung festzuschreiben. IHK-Präsident Prof. Mathias Müller bezeichnete die Erklärung als „längst überfälligen Schritt“, Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann sprach von einem „Tag des gemeinsamen Aufbruchs“. 138. Jahrgang www.frankfurt-main.ihk.de MOBILITÄT 05.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 06.15 138. Jahrgang A 4836 07.|08.15 www.frankfurt-main.ihk.de 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 09.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de NORDAMERIKA 8 – 30 NACHHALTIGE STADTLOGISTIK – CARSHARING– MOBILES HESSEN – WIRTSCHAFTSVERKEHR 10.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 11.15 A 4836 KREATIVWIRTSCHAFT 8 – 31 8 – 33 WACHSTUM ALS GRUNDERFAHRUNG – RENAISSANCE DER INDUSTRIE – RECHTSTIPPS – MESSEMARKT MARKEN FÜR DEN MITTELSTAND – MEHR RAUM FÜR KREATIVE – URHEBERRECHT METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN 8 – 31 INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG – SCHUB FÜR DIE REGIONALIDEE – AUF AUGENHÖHE BEGEGNEN FINANZDIENSTLEISTUNGEN DIGITALE WIRTSCHAFT 8 – 31 8 – 25 ANLAGEBERATUNG - FINANZPLATZFÖRDERUNG VENTURE CAPITAL – FACTORING – DIGITALISIERUNG E-COMMERCE: DER WEG INS NETZ – CYBERKRIMINALITÄT – MARKENFÜHRUNG STARTHILFE AUSBILDUNG UMWELT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INNOVATION RECHT STANDORTPOLITIK BILDUNG UMWELT RECHT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL RECHT STANDORTPOLITIK STARTHILFE INTERNATIONAL RECHT STANDORTPOLITIK INNOVATION INTERNATIONAL RECHT Aufschwung 2015: Die Gründermesse zum Mitmachen 42 Duale Ausbildung: Eine Investition, die sich lohnt 50 Elektronikgerätegesetz: Die Rücknahmepflicht kommt 52 Demografiekongress: Jahrhundertchance Integration 38 Azubi-Speeddating in der IHK: Der erste Schritt zum Erfolg 44 Goethe-Universität: „Starke Uni in starker Stadt“ 48 Neue Rechtsprechung: E-MailWerbung zulässig 60 Konjunktur: Wirtschaft in Hessen zieht an 40 Zuwanderung: Vertrautes in der Fremde finden 52 Industrie 4.0: Urbane Produktion stärkt Region 54 Werbesendungen: Die hohe Kunst der Briefwerbung 62 RMV: Vom Verkehrszum Mobilitätsverbund 30 Berufsbildungsmesse: „Meine Zukunft in Frankfurt“ 48 EU-Handelsstrategie: Unnötige Barrieren abbauen 53 Diskussionen über eine Reform des AGB-Rechts 62 United Volleys: „Ein klares Markenversprechen“ 36 Renminbi-Handel: Die Kostenvorteile ausschöpfen 38 Handelsvertreter: Experten in schwierigen Märkten 54 Reform der Erbschaftsteuer: Korrekturen notwendig 56 Kommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36 Mittelstand: Hessische Initiative für Energieberatung 52 Kolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54 Arbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56 Besonderes Dankeschön IBA als Strategieprozess Spitzenposition stärken Über 3 000 ehrenamtliche Prüfer engagieren sich in der IHK Frankfurt, pro Jahr nehmen sie etwa 6 000 Prüfungen ab. Ende Mai wurden rund 290 Prüfer anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Ehrenamt geehrt. Als Dankeschön hatte die IHK Frankfurt zu einer Schifffahrt auf dem Main eingeladen. „Mit jeder Menge Sachverstand und Berufserfahrung haben Sie darüber gewacht, dass bei allen Prüfungen die Qualitätskriterien erfüllt wurden“, so Dr. Brigitte Scheuerle, IHKGeschäftsführerin. Die Prüfer garantierten damit den hohen Qualitätsstandard der IHK-Zeugnisse. „Kammern sichern die Innovationskraft und den Fachkräftenachwuchs, die wesentliche Erfolgsfaktoren für die Spitzenposition der deutschen Wirtschaft sind“, sagte Prof. Johanna Wanka, Bundesbildungsministerin, am 17. Juni bei der Diskussionsveranstaltung „Kammern in Hessen“ im Biebricher Schloss. Sie stand unter dem Motto „Qualität schaffen, Qualität sichern“. Einzigartig in Deutschland ist aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit der 15 hessischen Kammerorganisationen. Diese erweise sich als hilfreich für den politischen Dialog von Wirtschaft und Gesellschaft. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Bedingt durch die Sanierung des denkmalgeschützten IHK-Gebäudes, fand der Jahresempfang diesmal Ende Mai statt. Festredner war Günther Oettinger (2. v. r.), EU-Kommissar für digitale Wirtschaft. IHK-Präsident Prof. Mathias Müller (1. v. r.) betonte, dass eine Weiterentwicklung der Metropolregion weniger über Strukturdebatten, sondern über gemeinsame Projekte erfolgen müsse. Erneut warb er für eine Internationale Bauausstellung als Strategieprozess. Die Buchstaben IBA stünden für die wichtigsten Kernaufgaben der Zukunft – nämlich Infrastruktur, Bauen, Arbeiten. 7 Karriere mit Lehre Industrie ganz nah Wohlstand sichern „Meine Zukunft in Frankfurt“ war das Motto der 22. Berufsbildungsmesse Rhein-Main. Ende Juni boten über 80 Aussteller den jungen Menschen die Möglichkeit, sich über Ausbildungsberufe und Karriereperspektiven zu informieren. Neu war in diesem Jahr die Hochschulveranstaltung, bei der Unternehmen und Hochschulen ihr Angebot an dualen Studiengängen vorstellten. „Die Chancen für junge Leute am Arbeitsmarkt sind so groß wie nie“, sagte IHK-Vizepräsident Thomas Reichert bei der Messeeröffnung. In Frankfurt kämen seit Jahren anderthalb Stellen auf einen Bewerber. Bei der Langen Nacht der Industrie öffneten rund 20 Industrieunternehmen ihre Werkstore für Besucher und boten ihnen spannende Einblicke in Produktions- und Arbeitsabläufe. Schüler und Studenten nutzten die Chance, potenzielle Arbeitgeber kennenzulernen und berufliche Zukunftschancen auszuloten. Ziel der Veranstaltung war es auch, Begeisterung für technische und produzierende Berufsbilder zu wecken. Obgleich Frankfurt von seiner hohen Anziehungskraft profitiert, ist es für viele ansässige Industrieunternehmen schwieriger geworden, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Einmal im Jahr lädt die IHK Frankfurt Unternehmer und Politiker aus dem Hochtaunus und Main-Taunus zu einem Sommerempfang in das Bad Homburger Schloss ein. IHK-Präsident Prof. Mathias Müller nannte den Fachkräftemangel und die Infrastrukturengpässe als die zentralen Herausforderungen, die zu bewältigen seien, um mittel- und langfristig den Wohlstand in der Metropolregion zu bewahren. Keynotespeaker Gerhard Grandtke, geschäftsführender Präsident, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, warb in diesem Kontext für mehr Wachstumsimpulse und mehr Investitionen. 138. Jahrgang www.frankfurt-main.ihk.de 02.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 03.15 138. Jahrgang A 4836 04.15 www.frankfurt-main.ihk.de 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de MOBILITÄT 05.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 06.15 138. Jahrgang A 4836 07. www.frankfurt-main.ihk.de 8 – 30 NACHHALTIGE STADTLOGISTIK – CARSHARING– MOBILES HESSEN – WIRTSCHAFTSVERKEHR FACHKRÄFTE 8 – 31 METROPOLREGION FRANKFURTRHEINMAIN WILLKOMMEN IM UNTERNEHMEN – WIRTSCHAFT INKLUSIV – MEHRGENERATIONENTEAMS 8 – 31 INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG – SCHUB FÜR DIE REGIONALIDEE – AUF AUGENHÖHE BEGEGNEN AUS- UND WEITERBILDUNG IMMOBILIEN- | BAUWIRTSCHAFT 8–32 BILDUNGSREFORM – AUSBILDUNG IM WANDEL – AZUBIMARKETING – IHK-FOSA – BILDUNG UND SPRACHE DIGITALE WIRTSCHAFT 8 – 31 8 – 25 E-COMMERCE: DER WEG INS NETZ – CYBERKRIMINALITÄT – MARKENFÜHRUNG WOHNUNGSMARKT IM IHK-BEZIRK – RÜCKKEHR IN DIE INNENSTADT – INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNG STANDORTPOLITIK INNOVATION INTERNATIONAL STEUERN STANDORTPOLITIK STARTHILFE UMWELT STEUERN STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL STEUERN STANDORTPOLITIK STARTHILFE AUSBILDUNG UMWELT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INNOVATION RECHT STANDORTPOLITIK BILDUNG UMWELT RECHT Wirtschaftsforum: Mehr Impulse für Investitionen 32 Breitbandausbau: Ein wichtiger Standortfaktor 42 Expo in Mailand: Deutschland, der Muntermacher 46 Interview mit Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer 54 Gasthaussterben in Hessen: „Ein gefährdetes Kulturgut“ 33 Existenzgründung: ein gelungener Rollentausch 42 Energiewende: Strom – regional, grün, günstig 46 IHK-Bezirk: Kommunen drehen an den Steuerschrauben 54 Verkehrsinfrastruktur: Enormer Nachholbedarf 28 Pakt für Ausbildung: Fachkräftenachwuchs sichern 40 EEN: Partner des Mittelstands für das Europageschäft 46 Kommunaler Finanzausgleich: Ein wichtiger Schritt 48 Metropolregion: Wir-Gefühl als Alltagsgefühl 36 Aufschwung 2015: Die Gründermesse zum Mitmachen 42 Duale Ausbildung: Eine Investition, die sich lohnt 50 Elektronikgerätegesetz: Die Rücknahmepflicht kommt 52 Demografiekongress: Jahrhundertchance Integration 38 Azubi-Speeddating in der IHK: Der erste Schritt zum Erfolg 44 Goethe-Universität: „Starke Uni in starker Stadt“ 48 Neue Rechtsprechung: E-MailWerbung zulässig 60 Konjunktur: Wirtschaft in Hessen zieht an 40 Zuwanderung: Vertrautes in der Fremde finden 52 Industrie 4.0: Urbane Produktion stärkt Region 54 Werbesendun Die hohe Kun Briefwerbung 25 Jahre deutsche Einheit Integration stärken Die Wirtschaft schreibt In Frankfurt fand am 3. Oktober der offizielle Festakt zum Jubiläum 25 Jahre deutsche Einheit statt. „Die Einheit ist aus der friedlichen Revolution erwachsen“, sagte Bundespräsident Joachim Gauck in der Alten Oper. Sie habe gezeigt: „Wir Deutsche können Freiheit.“ Wie die Wiedervereinigung von Deutschland sei die Integration der Flüchtlinge eine ähnlich große Aufgabe, „die Generationen beschäftigen wird“. In der Mainmetropole fanden über 300 Einzelveranstaltungen zum Jahrestag der deutschen Einheit statt, unter anderem auch in der IHK Frankfurt. Nicht ohne Grund heißt es: deutsche Sprache, schwere Sprache. Und seit der Rechtschreibreform mitsamt diverser Nachbesserungen ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht unbedingt einfacher geworden. Das zeigten auch 18 Unternehmensteams, die beim Diktatwettbewerb „Die Wirtschaft schreibt“ antraten. Das Diktat wurde in Form eines Geschäftsbriefs geschrieben. IHK Frankfurt und Stiftung Polytechnische Gesellschaft hatten gemeinsam zu diesem Wettbewerb eingeladen. Die Startgelder kamen dem gemeinnützigen Verein Mentor – Die Leselernhelfer Hessen zugute. 8 Angesichts der Herausforderungen, die sich mit dem Flüchtlingsstrom nach Deutschland und auch in die Metropolregion FrankfurtRheinMain stellen, hat die Vollversammlung der IHK Frankfurt im Oktober die Resolution „Verantwortung zeigen – Integration stärken“ verabschiedet. Dabei fordert die Wirtschaft von der Politik geeignete und verlässliche Rahmenbedingungen. Eine zentrale Forderung ist es daher, die Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen, um Auszubildenden und Unternehmen die nötige Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Engagements in der Ausbildung zu geben. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Der digitale Kunde tickt anders als derjenige, der im Ladengeschäft persönlich vorbeischaut. Dies wurde auf dem 11. Online-Marketing-Tag deutlich. Erst wenn Unternehmen verstanden haben, dass sich durch die Mechanismen der Social Media die Marktmacht hin zum Kunden verschoben hat, können sie daraus Ideen für neue Angebote und Prozesse ableiten und definieren. Kurz: Die Digitalisierung stellt ganze Branchen und Geschäftsmodelle auf den Kopf. Im Einzelhandel geht ohne Digitalstrategie und Onlineshop bald gar nichts mehr. Unternehmen müssen daher ihre Marketingstrategien anpassen. Anstatt bei knapp 40 Grad im Freibad den Kopf unter Wasser zu tauchen und sich abzukühlen, tauchten 19 Schüler beim IHK-Feriencamp bei Provadis im Industriepark Höchst in die spannende Welt der Mintberufe ein. Gerade in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint) suchen Unternehmen händeringend nach Fachkräften. Viele junge Menschen haben Berührungsängste bei diesen Berufen, die aber oftmals nur auf Unwissenheit basieren. Ziel des Feriencamps ist es, diese abzubauen und dem Mangel an Nachwuchskräften ein Stück weit entgegenzuwirken. |08.15 138. Jahrgang A 4836 gen: st der 62 www.frankfurt-main.ihk.de 09.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de NORDAMERIKA 10.15 138. Jahrgang A 4836 www.frankfurt-main.ihk.de 11.15 138.|139. Jahrgang A 4836 12.15|01.16 www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 KREATIVWIRTSCHAFT 8 – 31 8 – 33 WACHSTUM ALS GRUNDERFAHRUNG – RENAISSANCE DER INDUSTRIE – RECHTSTIPPS – MESSEMARKT MARKEN FÜR DEN MITTELSTAND – MEHR RAUM FÜR KREATIVE – URHEBERRECHT FINANZDIENSTLEISTUNGEN LAW MADE IN GERMANY 10 – 31 8 – 25 ANLAGEBERATUNG - FINANZPLATZFÖRDERUNG VENTURE CAPITAL – FACTORING – DIGITALISIERUNG RECHTSORDNUNGEN IM VERGLEICH – BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL RECHT STANDORTPOLITIK STARTHILFE INTERNATIONAL RECHT STANDORTPOLITIK INNOVATION INTERNATIONAL RECHT STANDORTPOLITIK AUSBILDUNG INTERNATIONAL STEUERN RMV: Vom Verkehrszum Mobilitätsverbund 30 Berufsbildungsmesse: „Meine Zukunft in Frankfurt“ 48 EU-Handelsstrategie: Unnötige Barrieren abbauen 53 Diskussionen über eine Reform des AGB-Rechts 62 United Volleys: „Ein klares Markenversprechen“ 36 Renminbi-Handel: Die Kostenvorteile ausschöpfen 38 Handelsvertreter: Experten in schwierigen Märkten 54 Reform der Erbschaftsteuer: Korrekturen notwendig 56 Kommunalwahl: Wirtschaftspolitische Positionen 36 Mittelstand: Hessische Initiative für Energieberatung 52 Kolumbien, eine Exportplattform für Lateinamerika 54 Arbeitsunfähigkeit: Rezepte für den Arbeitgeber 56 Mobilität: ÖPNV sichert den Wirtschaftsverkehr 36 Bildungsausschuss: Kompetenzprofil für Ausbilder 48 Änderungen im Überblick: Der UnionsZollkodex kommt 54 IHK-Bezirk Frankfurt: Gewerbesteuer steigt weiter 58 Eigene Akzente gesetzt Leistungsstarker Standort Fischmaster IP-Service, Trebur, Nestgold, Wiesbaden, und Gregor Dihn Industrie- und Kanalreinigung, Steinbach, wurden im Oktober für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website Award 2015 des BIEG Hessen ausgezeichnet. Der Preis kürt die besten Websites im hessischen Mittelstand. Die Ressourcen und Budgets von kleineren und mittelständischen Betrieben sind begrenzt, dennoch müssen sie online mit den Großen in den Wettbewerb um Kunden eintreten. Die Sieger des Hessischen Website Awards dienen anderen Mittelständlern auch als Vorbild und Benchmark. Vario Büroeinrichtungen, Liederbach, und PolarMohr Maschinenvertriebsgesellschaft, Hofheim, waren Stationen der diesjährigen IHK-Kreisbereisung. „Der Main-Taunus-Kreis ist ein leistungsstarker und prosperierender Wirtschaftsstandort“, sagte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller. Ohne günstige Standortbedingungen – wie die in den Kommunen des Landkreises vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesätze – sei diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte nicht möglich gewesen. Dieser Standortvorteil dürfe nicht verspielt werden, mahnte er. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 FOTOS: LISA FARKAS (1), MARKUS GOETZKE (1), STEFAN KRUTSCH (5), STEFAN MAURER (1), JOCHEN MÜLLER (6), PICTURE ALLIANCE / DPA (4), JOSE POBLETE (1), PROVADIS (1) Keine Berührungsängste JAHRESRÜCKBLICK 2015 e Neue Macht der Kunden 9 INTERNATIONALER VERGLEICH WETTBEWERB DER RECHTSORDNUNGEN In Zeiten der Globalisierung stehen Rechtsordnungen im internationalen Wettbewerb. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten erfolgreich agieren können. FOTO: GETTYIMAGES / ALTRENDO IMAGES E ine funktionierende Marktwirtschaft wäre ohne Wettbewerb undenkbar. Stellt doch der Wettbewerb auf Waren- und Dienstleistungsmärkten ein wesentliches Merkmal marktwirtschaftlicher Systeme dar. Dabei ist die deutsche Wirtschaft auf den Märkten dieser Welt überaus erfolgreich – nicht umsonst gehört Deutschland nach wie vor zu den führenden Exportländern weltweit. Nicht umsonst sind auch zahlreiche deutsche Unternehmen Weltmarktführer. Für die hiesigen international tätigen Unternehmen nehmen daher Themen wie Vertragsgestaltung und damit einhergehend Fragen der Rechtswahl sowie der Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts in den verschiedenen Rechtsordnungen eine zentrale Rolle ein. Hiermit sind große Chancen, naturgemäß aber auch Risiken und Kosten verbunden. Damit stehen letztlich aber nicht nur Waren und Dienstleistungen, sondern auch die verschiedenen Rechtsordnungen in einem internationalen Wettbewerb. Produkte made in Germany sprechen für Qualität und genießen weltweit größtes Ansehen. Der Qualitätshinweis „made in Germany“ gilt aber nicht nur für Produkte; auch das deutsche Recht schickt sich an, ein Exportschlager zu werden. So hat sich zum Beispiel das japanische Zivilrecht sehr stark an das Bürgerliche Gesetzbuch angelehnt. Aber auch andere Rechtssysteme – wie türkisches, chinesisches, selbst US-amerikanisches oder internationales 10 Recht, wie die Wiener Kaufrechtskonvention – lassen sich durch das deutsche Recht inspirieren. Erprobte Rechtsordnung Die Vorteile des deutschen Rechts dürften auf der Hand liegen, handelt es sich doch um eine seit mehr als 100 Jahren kodifizierte, erprobte Rechtsordnung. Das in Gesetzbüchern zusammengefasste Recht gilt – ganz im Gegensatz zum angloamerikanischen Case Law – als besonders vorhersehbar und rechtssicher. Im Vergleich zu anderen Rechtssystemen sind im deutschen Recht nur wenige Rechtsfragen ungeklärt, da die Rechtsordnung weiterentwickelt wurde IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Law made in Germany und somit nur wenige Fragen durch die Gerichte unbeantwortet geblieben sind. Das deutsche Vertragsrecht beispielsweise, zeichnet sich gerade dadurch aus, dass die Grundstrukturen von Verträgen wie Kaufvertrag oder Werkvertrag gesetzlich festgelegt sind und damit eine verlässliche Ausrichtung darstellen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es den Parteien allerdings auch gestattet, abweichende Regelungen zu treffen und damit zum einen flexibel auf etwaige Anforderungen reagieren zu können, zum anderen sind aber auch durch dieses System – gesetzliche Grundstrukturen sowie individuelle Anpassungen im Rahmen der Vertragsfreiheit – relativ schlanke Vertragswerke möglich. Dies ist nicht nur effizient, sondern letztlich auch kostengünstig. Auch in Sachen Haftungsrecht bietet das deutsche Recht immense Vorteile, insbesondere gegenüber dem amerikanischen Recht. Dem deutschen Recht liegt der Gedanke des Ausgleichs des tatsächlich entstandenen Schadens zugrunde, während den Unternehmen in den USA ein Strafschadenersatz (Punitive Damages) mit extrem hohen Schadenersatzsummen drohen kann. Auch Instrumente wie Sammelklagen (Class Action) oder Erfolgshonorare sind dem deutschen Recht – zumindest noch – fremd. Auch im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht hält das deutsche Rechtssystem im Prinzip für jedes Unternehmen die passende Gesellschaftsform vor, sodass Unternehmen je nach Unternehmensgegenstand, aufgrund von Haftungsüberlegungen, der Art der Vertretung oder auch unter steuerlichen Aspekten die passende Rechtsform auswählen können. Gerichtsstandort Deutschland Nach einer Studie der Weltbank, dem „Doing Business Ranking 2015“, das die regulatorischen beziehungsweise bürokratischen Rahmenbedingungen anhand von zehn Stationen im Geschäftsleben einer beschränkt haftenden Gesellschaft untersucht, rangiert Deutschland auf Platz 14 von 189. Damit konnte sich die Bundesrepublik insgesamt weiter verbessern, lag sie im Vorjahr doch noch auf Platz 21. Sie liegt aber nach wie vor noch hinter den USA (Platz sieben) und Großbritannien (Platz acht). Angeführt wird das Ranking seit Jahren von Singapur, gefolgt von Neuseeland, Hongkong, Dänemark, Korea und Norwegen. Schlecht – wie auch schon in den Jahren zuvor – wurde Deutschland in der Kategorie „starting a business“ bewertet, während es sehr gut hinsichtlich der nationalen Insolvenzregelungen (Platz drei), der Elektrizitätsversorgung für Unternehmen (Platz drei), im Bereich Baugenehmigungen (Platz acht) und der Vertragsdurchsetzung (Platz 13) punkten konnte. Gerade letztgenannter Punkt dürfte insbesondere mit der bereits beschriebenen Vorhersehbarkeit deutschen Rechts zusammenhängen, aber auch mit der Effizienz der deutschen Gerichtsbarkeit. Die Verfahren sind nicht nur von vornherein nahezu exakt kalkulierbar, sondern auch im internationalen Vergleich günstig. Auch der Faktor Geschwindigkeit der Gerichtsverfahren spricht für den Gerichtsstandort Deutschland, da es zum Beispiel im Gegensatz zum amerikanischen Recht kein langwieriges Beweisverfahren gibt. Positiv wirkt sich zudem der in der deutschen Rechtsprechung sehr umfassend gewährte vorläufige Rechtsschutz aus, der wiederum zum Beispiel in Großbritannien eher zögerlich gewährt wird. And last, but not least IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 spielt natürlich auch die hohe Qualität der Juristen eine bedeutende Rolle, wenn es um den Rechtsstandort Deutschland geht. Kein Selbstläufer Trotz all der genannten Vorteile ist die Durchsetzung des deutschen Rechts im Wettbewerb der Rechtsordnungen allerdings kein Selbstläufer. Größter Konkurrent für das deutsche Recht ist und bleibt wahrscheinlich das angloamerikanische Recht aufgrund seiner ausgedehnteren historischen Verbreitung, der weit verbreiteten englischen Sprache sowie eines unbestreitbar guten Marketings der USA und Großbritanniens. Auch wenn also der Großteil der international agierenden deutschen Unternehmen zum Beispiel gerne auf das Vertragsrecht made in Germany zurückgreifen würde, sieht die Wirklichkeit anders aus: Rund 40 Prozent der Betriebe sehen sich nach wie vor häufig dazu gezwungen, ihren Verträgen das jeweilige nationale Recht ihres Geschäftspartners zugrunde zu legen; so sind etwa zehn Prozent der Verträge gar nach angloamerikanischem Recht ausgestaltet. Um im Wettbewerb der Rechtsordnungen weiter aufzuholen, darf nicht auf dem Status quo verharrt werden, sondern muss der kritische Blick geschärft werden. Denn letztlich zeichnet einen guten Rechtsstandort auch aus, dass eine Rechtsordnung in der Lage ist, auf sich ändernde Umstände einzugehen, sich fortzuentwickeln und unnötigem Bürokratismus zu begegnen. Neben der Wirtschaftsfreundlichkeit von Gesetzen im Allgemeinen dürften künftig insbesondere Aspekte wie Flexibilisierung im Arbeitsrecht, Deregulierungen im Steuerrecht, aber auch Themen wie die Öffnung gegenüber Englisch als Gerichtssprache oder die Einrichtung von spezialisierten Fachkammern bei Gericht weiter hohe Relevanz behalten. \ AUTORIN CARMEN TONTSCH Geschäftsführerin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt c.tontsch@ frankfurtmain.ihk.de 3UCHEN3IENOCH /DERlNDEN3IESCHON 069-97671500 [email protected] www.scan-dok.de Archivräumung Digitalisierung Archivierung Vernichtung Digitale Posteingangslösungen ScanDOK GmbH Wienerstraße 120 D-60599 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Internet: www.scan-dok.de Tel. 069/97671500 11 FOTO: GETTYIMAGES / STUDIOVISION Deutsches Recht wird in international agierenden Unternehmen geschätzt, da es als klar und eindeutig gilt und mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität einhergeht. L AW MADE IN GERMANY VOR- UND NACHTEILE ABWÄGEN Schließen zwei Unternehmen, die in unterschiedlichen Ländern sitzen, einen Vertrag, so sind sie nach dem Internationalen Privatrecht grundsätzlich frei in der Wahl des Rechts, auf dem der Vertrag basieren soll. D as Zivilrecht / Privatrecht (englisch: Civil Law) regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern (Bürgern und Unternehmen), vor allem in den kontinentaleuropäischen Ländern, aber auch in ehemaligen Kolonialländern von Spanien, Frankreich und Portugal sowie in China und Japan. Die Ursprünge des Zivilrechts finden sich wieder im römischen Recht und im Code Napoleon, dem Vorgänger des heutigen Code Civil (Zivilgesetzbuch in Frankreich). Napoleon hat einmal gesagt, dass sein großes Vermächtnis nicht seine Eroberungen sein werden, sondern die Verbreitung des Code Napoleon. Dabei konnte er nie England erobern, deshalb herrscht in England kein Zivilgesetz. Die Ursprünge des Rechts in England finden sich auch im römischen Recht, in der Magna Carta und der späteren Bill of Rights wieder. 12 In der Magna Carta hatte King John Lackland 1215 erstmals dem Adel eingeschränkte Rechte zugebilligt und verbrieft. Somit war der Adel nicht mehr von der Willkür des Königs abhängig, sondern hatte verbriefte Rechte. 1689 wurden mit der Bill of Rights dem britischen Parlament Rechte gegenüber dem Königtum eingeräumt. Nach der Magna Carta und der Bill of Rights wurden über die Jahrhunderte viele Urteile gefällt, deren Gesamtheit das sogenannte Common Law darstellt. Es hat das heutige Recht von England und die Rechtssysteme vieler Commonwealthstaaten geprägt. Das UN-Kaufrecht von 1980 ist kein eigenes Rechtssystem, sondern in das jeweilige Rechtssystem einbezogen worden. Das auch als Wiener Kaufrecht (Wien ist Sitz der UN) bezeichnete Gesetz beinhaltet Regelungen für den internationalen Handel von Waren. Grundsätzlich IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 , $ 5 , d0 d r 6 8 , 5 d3 d dddddddddddd 1129$7,21(1 (, ,/ % 2 0 2 7 8 $ , ( =: (;./86,9((,1/$'81* =80*(:(5%(7$*$0)5(,7$*808+5 ,0$872+$861,;,1)5$1.)857 8QVHUH+LJKOLJKWV7R\RWD0LUDLXQG3UHPLHUH3ULXV*HQHUDWLRQ9HUNDXIVVWDUW(UOHEHQ6LH]ZHLDXWRPRELOH ,QQRYDWLRQHQŘ=XNXQIWGLHKHXWHVFKRQI£KUW$OOWDJVWDXJOLFKNHLWWULƩWDXIKµFKVWH8PZHOWIUHXQGOLFKNHLW 0LWGHP7R\RWD0LUDLUROOWGDVQ£FKVWHDOWHUQDWLYDQJHWULHEHQH)DKU]HXJDXIGHQ0DUNW'DVHUVWH%UHQQVWRƩ]HOOHQIDKU]HXJ YRQ7R\RWDVWµWZHGHU&2QRFKDQGHUH6FKDGVWRƩHDXV'LH%UHQQVWRƩ]HOOHZDQGHOW:DVVHUVWRƩLQHOHNWULVFKH(QHUJLHXP HVHQWVWHKWOHGLJOLFK:DVVHU 'HUQHXH3ULXVEDXWDXIGHQ6W£UNHQVHLQHU9RUJ£QJHUDXIXQGVHW]WQHXH0DVW£EHEHL.UDIWVWRƩYHUEUDXFK(PLVVLRQHQXQG (Ƭ ]LHQ] 8+592575*( 5HIHUHQWHQGHU +%=,QLWLDWLYH+HVVHQ ş:DVVHUVWRƩXQG%UHQQVWRƩ]HOOHQWHFKQRORJLHŘZRKLQ JHKWGLH5HLVH"Ş +DQV3HWHU:DQGW ş$QWULHEVWHFKQRORJLHQGHU=XNXQIW9ROOK\EULGXQG %UHQQVWRƩ]HOOHQIDKU]HXJDP%HLVSLHOV7R\RWD3ULXV XQG0LUDLŞ ,P$QVFKOXVV Ţ(UOHEHQ6LHGHQ0LUDLXQGGHQQHXHQ3ULXV Ţ3UREHIDKUWHQPLW7R\RWDXQG/H[XV+\EULGPRGHOOHQ Ţ3ULXV+\EULGDXVVWHOOXQJYRQGHUELV]XU*HQHUDWLRQ Ţ$XVWDXVFKPLW([SHUWHQEHLHLQHPNOHLQHQ,PELVV °°°° 72<27$ %(,$872+$861,; 5HIHUHQW +DQV3HWHU:DQGW ş+\EULG([SHUWHŞ IUHLHU0LWDUEHLWHU XQG5HIHUHQWI»UGLH $XWRPRELOLQGXVWULH (LQH$QPHOGXQJXQWHUYLS#DXWRQL[GHLVWHUIRUGHUOLFK +DQDXHU/DQGVWUDH )UDQNIXUW0DLQ Telefon 0 69 / 41 67 44-0 Law made in Germany kommt das UN-Kaufrecht bei Kaufverträgen über bewegliche Waren zur Anwendung. Zukünftig soll das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (GEK; englisch: Common European Sales Law) in der EU Anwendung finden. Das GEK enthält kaufrechtliche Vorschriften, die grenzüberschreitende Kaufverträge effizienter gestalten sollen. Der derzeitige Stand des GEK enthält jedoch noch sehr viele Nachteile, beispielsweise ist es kaum möglich, vom GEK abzuweichen. Das Common Law bezieht sich im Grunde auf Gewohnheitsrecht, das sich in sogenannten Präzedenzfällen manifestiert hat. Es wird daher auch als Fallrecht – auf englisch als Case Law – bezeichnet. Zum Teil ist diese Rechtsprechung im Laufe der Jahrhunderte in sogenanntes statuiertes Recht, also in Gesetzbüchern, zusammengefasst worden. Dennoch steht die richterliche Jurisprudenz an erster Stelle und kann statuiertes Recht (fast) beliebig interpretieren und gegebenenfalls auch aushebeln. England war eine Kolonialmacht und hat sein Common Law in seine Kolonien getragen, wo es zum Teil bis heute noch angewendet wird. Leider variiert das Common Law zwischen den einzelnen Ländern; so bestehen einige Unterschiede zwischen England / Wales und den USA, Irland, Neuseeland oder New South Wales (Australien). Ferner gibt es in Indien, Pakistan, Schottland, Hongkong, Südafrika und einigen weiteren Ländern ein sogenanntes Mixed System. Das heißt, es gilt Common Law, aber in das Recht dieser Länder ist sehr viel Civil Law eingeflossen. In Verträgen, die auf Common Law basieren, werden häufig Rechtsgebilde verwendet, die auf dem Kontinent in der Regel nicht bekannt sind (zum Beispiel Conditions, Covenants und Remedy) und zu denen es auch kein 100-prozentiges Äquivalent im Zivilrecht gibt. Bei einem auf Zivilrecht basierenden Vertrag will der Autor im Wesentlichen nur die Abweichungen vom Gesetz oder die Dinge, die einfach speziell sind, regeln. Im Common Law sind die Juristen der Ansicht, dass alles bereits im Vertrag geregelt sein muss und man keine vorherigen richterlichen Entscheidungen oder statuiertes Recht benötigt, um den Vertrag auslegen zu können. Die Nachteile des Common Law liegen sicherlich in der Länge der Verträge und den hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Während in Deutschland vor Gericht ein Kläger oder Beklagter nur einen Rechtsanwalt braucht, muss er in England mindestens einen beratenden Anwalt (Solicitor) und einen Prozessanwalt (Barrister) beauftragen. Denn in England und vielen Commonwealth-Ländern spricht der Mandant bei größeren Fällen erst mit einem Solicitor und erst dieser beauftragt dann den Barrister, die rechtlichen Interessen des Mandanten vor Gericht durchzusetzen. Zudem werden wahrscheinlich bei größeren Fällen noch einige Trainees, Associates und Paralegals benötigt, um den Fall vorzubereiten. Dagegen verfügen Gerichte in London durch die lange englische Seefahrertradition und durch die vielen Kolonien des ehemaligen Empires über eine jahrhundertelange Erfahrung in internationalen Rechtsstreitigkeiten. In internationalen Unternehmen schätzt man das deutsche Recht und die Rechtsverfolgung in Deutschland sehr. Das deutsche Recht gilt als klar und eindeutig, die Juristen gelten als gut ausgebildet, und die Gerichte sind unabhängig von Politik, Wirtschaft und Korruption. Dabei gibt es im Individualvertragsrecht nur wenige Grenzen (zum Beispiel § 276 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Haftung bei Vorsatz, 14 § 134 BGB Verstoß gegen Strafgesetze, § 138 BGB Sittenwidrigkeit), und die Parteien sind somit relativ frei bei der Gestaltung ihrer Verträge. Einen erheblichen Nachteil des deutschen Rechts stellt das enge Korsett des AGB-Rechts dar. Im Grunde darf auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom Gesetz kaum abgewichen werden. Hinzu kommt, dass die Gerichte (insbesondere der Bundesgerichtshof) die Abgrenzung von Individualverträgen und AGBs in den vergangenen Jahrzehnten eindeutig zulasten der Individualverträge vorgenommen haben. Seit Jahren wird schon ein Umdenken beim AGB-Recht gefordert, bisher ist allerdings wenig passiert. Der erste Entwurf des BGB wurde 1888 vorgelegt und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Das BGB ist somit ein Gesetzbuch, welches zum Ende des 19. Jahrhunderts entworfen wurde. In dieser Zeit dachte der Gesetzgeber sicherlich nicht an Geschäftsmodelle wie Cloud Computing, Handel mit virtuellen Gegenständen (zum Beispiel E-Books), Derivate, Swaps oder auch Leasing. Dennoch versuchen deutsche Gerichte, getrieben von der AGB-Regelung in § 307 BGB, solche Geschäftsmodelle in über 100 Jahre alte kodifizierte Vertragstypen (zum Beispiel Kauf-, Werk-, Dienstverträge) zu drücken, um daraus Regelungen abzuleiten, die so gar nicht zu dem Geschäftsmodell passen wollen. Zuweilen kommen dabei auch deutsche Gerichte zu völlig unterschiedlichen Auffassungen, welcher kodifizierte Vertragstyp für das entsprechende Geschäftsmodell einschlägig sein soll. Eine solche Vorgehensweise kann nicht zukunftsorientiert sein und lädt niemanden dazu ein, das deutsche Recht auch für internationale Verträge zu verwenden. Daran hat auch die große Reform des BGB (Schuldrechtsreform), die 2002 in Kraft getreten ist, nichts geändert. Das deutsche Recht kann sehr gut auch für internationale Verträge verwendet werden, und deutsche Gerichte werden im Ausland als schnell und gründlich betrachtet. Die Gestaltung von Verträgen und die Rechtsdurchsetzung können grundsätzlich schneller und günstiger sein als in manchen Common-Law-Ländern. Allerdings werden diese Vorteile durch das enge Korsett des AGB-Rechts wieder eingeschränkt – und viele internationale Unternehmen entscheiden sich genau aus diesem Grund gegen das deutsche Recht. Hier ist ein Umdenken bei der Richterschaft notwendig, die im AGB-Recht zu eng am Gesetz urteilt und zu wenig nach dem Willen der Parteien geht. Vor allem, weil viele Geschäftsmodelle des 21. Jahrhunderts so gar nicht mehr zu den kodifizierten Vertragstypen aus dem 19. Jahrhundert passen. Dies erschwert die Anwendung des deutschen Rechts im internationalen Kontext, insbesondere in der Konkurrenz zum Common Law. Ein Umdenken im AGB-Recht ist nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig, ansonsten verliert „Law made in Germany“ erhebliche Bedeutung im internationalen Rechtsverkehr. \ AUTOR DR. THOMAS SÖBBING Fachleiter Recht, Deutsche Leasing, Bad Homburg [email protected] IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Verrückt! Erst wollten Sie nur Energie sparen – jetzt sind Sie ein leuchtendes Beispiel. Verleihen Sie Ihrem Unternehmen neue Energie, z. B. mit innovativen Lichtkonzepten für moderne und sparsame Beleuchtung. Ganz einfach auf suewag.de/led FOTO: GETTYIMAGES / FANATIC STUDIO Auch in neuerer Zeit kann die deutsche Gesetzgebung bemerkenswerte Exporterfolge vorweisen: Das Gesetz für den Ausbau von erneuerbaren Energien (EEG) wurde inzwischen von über 50 Staaten kopiert. RECHTSORDNUNGEN DIE QUAL DER WAHL Nicht nur deutsche Waren und Dienstleistungen, sondern auch deutsche Gesetze sind bisweilen Exportschlager. Altehrwürdige Gesetze – wie Bürgerliches Gesetzbuch oder Handelsgesetzbuch – haben immer wieder anderen Staaten als Vorlage gedient und wurden teilweise sogar übernommen. T rotz dieser Exporterfolge einzelner Gesetze steht das deutsche Recht an vielen Stellen auch in einem harten internationalen Konkurrenzkampf. In Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern finden sich oftmals Regelungen dazu, ob der Vertrag ausländischem oder deutschem Recht unterliegen soll. Häufig fällt hier die Wahl auf das ausländische Recht. In Einzelfällen wird die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts sogar bei Verträgen zwischen deutschen Geschäftspartnern vereinbart. Deutsche Unternehmer sollten die Rechtswahl aber nicht auf eine bloße Formalie reduzieren, bei der die Wahl des ausländischen Rechts einen Anschein von Internationalität verleiht. Die Wahl der Rechtsordnung hat vielmehr ganz konkrete Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Es geht um Fragen, die aus rechtlicher Sicht zentral 16 sind: Welche Konsequenzen haben Leistungsstörungen wie Verzug oder Mängel? Unter welchen Voraussetzungen ist Schadenersatz zu leisten und welche Schäden werden dann ersetzt? Bei der Beantwortung solcher Fragen können zwischen den Rechtsordnungen fundamentale Unterschiede bestehen. Die Wahl einer anderen Rechtsordnung kann daher den Vertrag zu einem anderen Vertrag machen. Im Hinblick auf die Vereinbarung der Rechtsordnung sollte sich der Unternehmer bewusst sein, dass das deutsche Recht viele Vorteile zu bieten hat. „Law made in Germany“ ist in diesem Zusammenhang durchaus ein Qualitätsmerkmal. Diese Vorzüge reichen über den Aspekt hinaus, dass Unternehmer mit der einheimischen Rechtsordnung naturgemäß vertrauter sind als mit ausländischen Regelungen. Die deutsche Rechtsordnung IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Law made in Germany ist dadurch gekennzeichnet, dass die bedeutenden Rechtsbereiche in Gesetzen geregelt sind. Gerade im angloamerikanischen Rechtsraum ist die Rechtsordnung dagegen durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt. Gesetzliche Regelungen gibt es nur wenige. Die gesetzlichen Regelungen machen das deutsche Recht vorhersehbarer. Auch die Verträge kommen mit einem deutlich geringeren Umfang aus. Da vieles schon im Gesetz geregelt ist, müssen zahlreiche Punkte nicht gesondert im Vertrag festgelegt werden. Die Erstellung der Verträge kann dadurch deutlich schneller und kostengünstiger erfolgen. Schlankere Verträge sind zudem für die Vertragsparteien verständlicher, sodass das Risiko, dass teure Missverständnisse auftreten, signifikant geringer ist. Stellt sich dann später heraus, dass eine bestimmte Konstellation im Vertrag nicht geregelt ist, kann ergänzend auf das Gesetz zurückgegriffen werden. Auch diese Vorteile des kodifizierten Rechts dürften dazu beitragen, dass in Deutschland, bezogen auf die Einwohnerzahl und das Bruttosozialprodukt, europaweit die wenigsten Prozesse geführt werden. Wenn sich doch einmal Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen, können Unternehmer ihre Rechte vor deutschen Gerichten durchsetzen. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gerichtssystem im Hinblick auf wichtige Faktoren wie Verfahrensdauer und Qualität der Rechtsprechung ausgesprochen leistungsfähig. Hinzu kommt, dass die deutschen Gerichts- und Anwaltskosten gerade im Vergleich zu den angloamerikanischen Standards als günstig gelten. TA DARMS MAINZ THOMAS BÖCKER (r.) Rechtsanwalt, Roever Broenner Susat Mazars, Frankfurt thomas.boecker @mazars.de -GEBIET FRANK FURT HÖCHS T M BU BAD HO RG OFFEN BACH Andere versprechen viel. Wir machen mehr. R Als st ark Rhein- er Pers ona lvermit Maintler im Gebiet Sie ga finde n rantie r t de n wir fü unsere T ÜBE r Traum acht r EI job. Ü egiona vermit b er le n St teln w andor 35 ir Sie Rheinte im ge s Maina m Gebiet t N JA e n HRE . Zum Beis Che mie piel als Indu striem An alle labora echan nt od Die se Jobint iker, er Co eressie und v n t r ten, ie r o le weit ller. erwar ere Jo te n S W e c hselwill ie. Be b s jetzt igen u werbe gleich: nd Du n Sie rchsta sich Rheinr ter Main@ d e .tempo Viele G -team rüße, .com Ihr Te mpo-T eam S BU R G AUTOREN GERHARD SCHMITT (l.) Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner, Roever Broenner Susat Mazars, Frankfurt gerhard.schmitt@ mazars.de H A N AU DT AIN RHEIN-M IM N E L L STE E! ÖNSTEN RTEN AUF SI DIE SCH WA FFEN ASCHA Im Einzelfall kann die bewusste Wahl des ausländischen Rechts Vorteile bringen. So kann die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung etwa darauf abzielen, die Anwendbarkeit des deutschen AGB-Rechts zu vermeiden. Dieses wird gerade im unternehmerischen Geschäftsverkehr oftmals als zu streng empfunden, weil sich beispielsweise die Haftung nur in einem beschränkten Rahmen vertraglich begrenzen lässt. Allerdings müssen natürlich auch in solchen Fällen die Vor- und Nachteile, die das ausländische Recht mit sich bringt, sorgfältig abgewogen werden. In anderen Fällen muss sich der deutsche Unternehmer dem Wunsch seines ausländischen Geschäftspartners beugen. Die Wahl des ausländischen Rechts muss akzeptiert werden, sonst kommt der Vertrag nicht zustande. In jedem Fall sollte sich der deutsche Unternehmer aber bewusst sein, welche Auswirkungen die Wahl des ausländischen Rechts auf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat. Denn diese Klausel \ kann entscheidenden Einfluss auf den Vertragsinhalt haben. Law made in Germany L AW – MADE IN GERMANY BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT FOTO: PICTURE-ALLIANCE / ULRICH BAUMGARTEN In Deutschland gründete sich 2008 die Initiative „Law – Made in Germany“ als Gegenreaktion auf Bestrebungen in Großbritannien, die Vorzüge des englischen Rechts international zu positionieren. I m Jahr 2007 warb die englische Law Society mit einer weltweit verbreiteten Hochglanzbroschüre für das englische Recht und für die englische Gerichtsbarkeit. Als Reaktion darauf gründete sich 2008 hierzulande das Bündnis für das deutsche Recht – „Law – Made in Germany“ –, das zwischen dem Bundesjustizministerium und mehreren Organisationen der juristischen Berufe geschlossen wurde. Die erste Initiative des Bündnisses war die Broschüre Law – Made in Germany aus dem Jahr 2009, mit der in deutscher und in englischer Sprache für die Vorzüge des deutschen Rechts geworben wurde. „Made in Germany“ sollte nicht nur als Gütesiegel für deutsche Waren, sondern auch für das deutsche Recht gelten. Die Initiatoren und Mitglieder wollten dem internationalen Rechtsverkehr deutlich machen, dass deutsches Recht vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar ist und dass Investoren in Deutschland ein leistungsfähiges Rechtssystem mit einer effektiven Justiz finden können. Das deutsche Rechtssystem sollte zudem international als Alternative insbesondere zu den angelsächsischen Rechtsordnungen anerkannt werden. Auch im europäischen Ausland, wie in Athen, Prag und Bratislava, warb die Initiative dafür, in Verträgen die Geltung des deutschen Rechts zu vereinbaren. Bald meldeten sich auch Kritiker zu Wort. Nachteile des deutschen Vertragsrechts, vor allem die im unternehmerischen Geschäftsverkehr übermäßig starre AGB-Kontrolle, wirkten gerade für ausländische Unternehmen abschreckend. Mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache täten ein Übriges. Es wurde ein Forum eingefordert, das den Beteiligten die Möglichkeit geben sollte, die Pros und Cons der Rechtsordnungen zu diskutieren. So entstand das Symposium Law – Made in Germany, das nun regelmäßig den internationalen Austausch zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung fördern soll. Trotz vieler Kontroversen zeigte sich ein wichtiger gemeinsamer Nenner: Deutschland verbindet eine hoch entwickelte Rechtskultur mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität. Auf dieser Grundlage ist Law – Made in Germany als langfristiges Projekt angelegt und \ wichtig für die deutsche Wirtschaft und Politik. AUTOR DR. WERNER MÜLLER Rechtsanwalt, Baker & McKenzie, und Mitglied, Initiative Law – Made in Germany werner.mueller@ bakermckenzie.com 18 IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Den Rechtsstandort stärken I m Zeitalter der Globalisierung steht auch das Recht im Wettbewerb. Es ist zu einem Exportartikel geworden, bei dem unser kodifiziertes Recht vor allem mit dem angelsächsischen Fallrecht konkurriert. Wenn aber erfolgreicher Ideenexport dazu führt, dass deutsche Unternehmen in aller Welt auf vertrautes und verlässliches Recht stoßen, dann ist das für sie ein Wettbewerbsvorteil. In Deutschland selbst sind unsere Gesetze und unsere Justiz schon lange zu einem Standortvorteil für Unternehmen geworden, und sie sind ein guter Grund für ausländische Unternehmen, sich hier niederzulassen, deutsches Recht zu wählen oder ihre Streitigkeiten mithilfe der deutschen Justiz beizulegen. Die Politik hat diese Bedeutung des Rechts früh erkannt und engagiert sich in diesem Wettbewerb. 2008 hat meine Amtsvorgängerin Brigitte Zypries das Bündnis für das deutsche Recht geschmiedet, um den Rechtstransfer zu stärken. Das Bundesjustizministerium sorgt dafür, dass immer mehr deutsche Wirtschaftsgesetze in amtlicher Übersetzung vorliegen, vom Außenwirtschaftsgesetz bis zur Zivilprozessordnung; unter dem Portal www.gesetze-im-internet.de stehen sie weltweit zur Verfügung. Ein wichtiger regionaler Schwerpunkt unserer Rechtsaußenpolitik bleibt China. Dabei geht es nicht nur um Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit; die Unterstützung Chinas bei der Weiterentwicklung seiner Rechtsordnung liegt auch im ökonomischen Interesse. Sie erleichtert deutschen Unternehmen das Engagement auf dem chinesischen Markt und sie wirkt als Ansiedlungsmagnet für chinesische Unternehmen. Wie gut das funktioniert, zeigt sich in Frankfurt: Die Zahl der Unterneh- men aus der Volksrepublik China im Bezirk der IHK Frankfurt hat sich seit 2007 um 30 Prozent erhöht. Mit unseren Anstrengungen wollen wir zugleich den Rechtsstandort Deutschland stärken. Dabei geht es nicht nur um die staatliche Justiz. Auch die deutsche Schiedsgerichtsbarkeit genießt international einen hervorragenden Ruf. Um noch mehr Unternehmen zur Streitbeilegung nach Deutschland zu holen, haben wir gerade eine Broschüre über die Schiedsgerichtsbarkeit aufgelegt, die wir über die 227 deutschen Auslandsvertretungen in die Welt gebracht haben. Für den Rechtsexport und unseren Rechtsstandort können alle etwas tun. In Hamburg etwa haben Anwaltschaft und Justiz, Wissenschaft und Wirtschaft den Verein Rechtsstandort Hamburg gegründet; mit dem Portal www. hamburg-dialawgue.com haben sie einen zentralen Point of Contact geschaffen, für alle Partner der Hansestadt, die sich für deutsches Recht interessieren. Es ist gut, dass es auch in der RheinMain-Region viel Engagement gibt, nicht zuletzt dank der IHK und des Frankfurter Anwaltsvereins. Ich unterstütze das sehr und werde auch in Zukunft meinen Teil dazu beitragen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb stark bleibt. Dazu gehört für mich auch ein modernes Wirtschaftsrecht, das auf der Höhe der Zeit ist, für einen fairen Interessenausgleich sorgt und überflüssige Bürokratie vermeidet. \ AUTOR HEIKO MAAS Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Berlin poststelle@ bmjv.bund.de Verkehrsrecht: Der Spezialist für Bußgeldsachen Nur ein spezialisierter Anwalt findet sich in der Komplexität des Verfahrensrechts und den Möglichkeiten der effektiven Rechtswahrnehmung zurecht. UWE LENHART Rechtsanwälte sind ausschließlich im Verkehrsrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig. Rechtsanwalt Philip Leichthammer, Fachanwalt für Strafrecht, ist ausgewiesener Spezialist für Ordnungswidrigkeiten, seine Mandanten setzen sich aus Einzelpersonen, Unternehmen und Fuhrparkleitern zusammen. Er veröffentlicht sein breites Wissen und Erkenntnisse in Aufsätzen und Anmerkungen in Fachzeitschriften und hält Vorträge. Philip Leichthammer ist Mitautor des Beck-Rechtsberaters im dtv „Straßenverkehrsrecht – Strafe, Punkte, Fahrverbot, MPU“ (231 Seiten, € 17,90) und weist Erfahrungen aus bisher fast 4.000 Bußgeldverfahren auf. In den 2013, 2014 und 2015 erschienenen Focus-Listen der Top-Anwälte Deutschlands wird die Kanzlei mit einer herausragenden Anzahl von Kollegenempfehlungen hervorgehoben. lenhart-ra.de | T +49 69 91335024 IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 FOTO: GETTYIMAGES / DANE_MARK Die Reform des AGB-Rechts steht immer noch aus. AGB-REFORM DAS KLEINGEDRUCKTE IM FOKUS Unternehmer machen sich schon seit Langem für eine Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stark. Letztendlich geht es hier nämlich auch um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Kontext. D ass das geschriebene Wort nicht immer gilt, ist Juristen und Kaufleuten, die Vertragsentwürfe erstellen und Vertragsverhandlungen führen, bekannt. Die salvatorische Klausel („Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam“), die in fast keinem Vertrag fehlt, ist beredtes Zeugnis dieser Erkenntnis. Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung kann sich aus vielen Gründen ergeben: Eine Vertragsbestimmung, die gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) verstößt, ist nichtig. Wenn es sich bei der Vertragsbestimmung um eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) handelt, kann sich die Unwirksamkeit außerdem aus der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners ergeben (§ 307 BGB). 20 Die Regelungen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 kodifiziert und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 in das BGB überführt worden. Die Generalklausel des AGB-Rechts besagt, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Darüber hinaus nennt das Gesetz Beispiele von verbotenen Klauseln, wobei zwischen Klauselverboten mit und ohne Wertungsmöglichkeit unterschieden wird (§§ 308 und 309 BGB). Nicht nur die juristischen Fachzeitschriften geben Gerichtsentscheidungen wieder, die sich mit der (Un-)Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen mit AGB-Charakter befassen, auch Tageszeitungen berichten hierüber: Der Bundesgerichtshof hat jüngst Klauseln zu IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Law made in Germany Jahr begrenzte. Diese Klausel wurde aufgrund ihrer Indizwirkung auch gegenüber Unternehmern für unwirksam erklärt. Schon 2012 hat der 69. Deutsche Juristentag einen Appell an den Gesetzgeber gerichtet und gefordert, die von der Rechtsprechung herausgebildete weitgehende Gleichbehandlung von AGBs im B2C- und B2B-Bereich, insbesondere die beschriebene Indizwirkung der Klauselverbote, abzulehnen. Daraufhin hat das Bundesjustizministerium einen Gutachtenauftrag erteilt, um zu untersuchen, ob Reformbedarf besteht. Lars Leuschner, Professor an der Universität Osnabrück, zeigt im Abschlussbericht einige Problembereiche auf: Namentlich Haftungsbeschränkungen lassen sich nicht wirksam vereinbaren oder sind zumindest einem Unwirksamkeitsrisiko ausgesetzt; das deutsche Recht nimmt im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen eine Sonderrolle ein. Nun muss Berlin entscheiden, ob eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen \ Geschäftsverkehr politisch gewollt ist. AUTOR MANUEL SCHAUER Rechtsanwalt und Justiziar, Stahl-HoldingSaar, Dillingen manuel.schauer @stahl-holdingsaar.de TANKSTELLE >> (4,3 km) Ziel >> Schönheitsreparaturen in Wohnraum-Mietverträgen gekippt. Und das Amtsgericht München hat eine Klausel als wirksam angesehen, die den FC Bayern München zur Kündigung eines Abo-Vertrags über eine Stadiondauerkarte berechtigt; der Dauerkarteninhaber hatte seine Karte in einer Saison bei zehn Spielen weiterverkauft. Gegen die durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeordnete Inhaltskontrolle von Vertragsbestimmungen, die gegenüber Verbrauchern verwendet werden (B2C-Bereich), werden rechtspolitisch keine Einwände erhoben. Denn die richterliche Inhaltskontrolle ist elementarer Bestandteil des Verbraucherschutzes. Vielfach wird jedoch kritisiert, wie die Gerichte die Inhaltskontrolle handhaben, wenn AGBs gegenüber einem Unternehmer verwendet werden (B2B-Bereich): Obwohl nach dem AGB-Gesetz die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB (mit Ausnahme von Klauseln zur Zahlungsfrist sowie Überprüfungs- und Abnahmefrist) im unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht gelten (vergleiche § 310 Abs. 1 BGB), misst die Rechtsprechung den dort geregelten speziellen Verboten eine Indizwirkung zu: „Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie im Fall ihrer Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt.“ Dieses Argument führt der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt im Fall eines Gebrauchtwagenkaufvertrags an. Bei dem Urteil des BGH vom 19. Juni 2013 ging es um eine Klausel in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, welche die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein >> Fahrzeit: 15 min Büro Login >> >> Service Hotline >> Suche >> AlphaGuide Ihr persönlicher Berater für mehr Mobilität. AlphaGuide Die Mobilitäts-App von Alphabet. Jetzt downloaden. Beschleunigen Sie Ihre persönliche Mobilität mit einer App, die mehr kann. Der AlphaGuide von Alphabet erinnert Sie rechtzeitig an Ihre Termine und zeigt Ihnen den direkten Weg zur nächsten Tankstelle, Ladestation oder Werkstatt. Informationen rund um Ihr Fahrzeug und Ihren Vertrag erhalten Sie mit der App ebenso schnell wie professionelle Hilfe im Schadenfall durch den direkten Zugang zur Alphabet Service-Hotline. Ihr persönlicher Mobilitätsberater steht mit einem Klick für Sie bereit. 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Dieser positive Trend setzte sich im Jahr 2014 bei der Beteiligung von deutschen Parteien, deutschen Schiedsrichtern und der Wahl deutschen Rechts oder von Deutsch als Verfahrenssprache fort: Insgesamt waren an den bei der ICC neu eingeleiteten Verfahren 103 deutsche Parteien beteiligt (4,5 Prozent der Parteien in allen 22 neu eingeleiteten Verfahren in 2014). Deutschland lag damit nach den USA, Frankreich und Brasilien weltweit auf Platz vier. Zudem wurden 90 deutsche Schiedsrichter vom ICC Schiedsgerichtshof bestätigt oder ernannt (6,8 Prozent aller Bestätigungen / Ernennungen in 2014). Deutschland lag damit nach dem Vereinigten Königreich, den USA, der Schweiz und Frankreich weltweit auf Platz fünf. In 6,3 Prozent der diesen neu eingeleiteten ICC-Verfahren zugrunde liegenden Rechtswahlklauseln wurde deutsches Recht als anwendbares Recht gewählt. Deutschland lag damit nach dem Recht des Vereinigten Königsreichs, der USA und der Schweiz weltweit auf Platz vier. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Law made in Germany Das deutsche Recht bietet perfekte Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schiedsverfahren und trägt erheblich zu dem Renommee des Schiedsstandorts Deutschland bei. Deutsches Recht wird oft als effizienter, kostengünstiger und berechenbarer als andere Rechtsordnungen angesehen und genießt international einen exzellenten Ruf. Es ist systematisch erschlossen und sämtliche Rechtsquellen sind leicht zugänglich. Diese Kodifizierung schafft Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Kosten. Deutsche Schiedsrichter werden weltweit als Allrounder geschätzt, auch dank der deutschen Juristenausbildung, die mit der Befähigung zum Richteramt abschließt. Sie können ihre Rechtskenntnisse und Verfahrensmanagementfähigkeiten den Gegebenheiten des Einzelfalls anpassen und problemlos auch ausländische Rechts- und Verfahrensordnungen anwenden. Deutsche Schiedsrichter werden deshalb regelmäßig in internationalen Schiedsverfahren benannt, oft auch von ausländischen Parteien. Deutschland ist auch dank der führenden Rolle und weltweiten Reputation des deutschen Rechts als moderner, neutraler und flexibler Schiedsstandort anerkannt, an dem Verfahren in Übereinstimmung mit internationalen Best Practices durchgeführt werden. Gleichzeitig bleibt aber auch viel Raum für nationale Besonderheiten und Lösungsansätze, die sich in der deutschen Gerichtspraxis \ bewährt haben. AUTORINNEN DR. FRANCESCA MAZZA (l.) Generalsekretärin, Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, Berlin, Köln francesca.mazza @disarb.org ULRIKE GANTENBERG (r.) Rechtsanwältin, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf u.gantenberg@ heuking.de ZEHN GRÜNDE FÜR EIN SCHIEDSVERFAHREN MIT BEZUG ZU DEUTSCHLAND � Faires Verfahren Die ordentliche Gerichtsbarkeit funktioniert nicht in allen Ländern der Welt genauso effizient wie in Deutschland. Schiedsverfahren in Deutschland bieten rechtsstaatliche Garantien und eine hohe Akzeptanz. Bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug hilft ein international besetztes Schiedsgericht, das bei Parteien oft bestehende Misstrauen in die staatliche Justiz ihres Handelspartners abzubauen. � Freie Verfahrensgestaltung Die Beilegung komplexer grenzüberschreitender Wirtschaftsstreitigkeiten kann sehr aufwendig sein und die staatliche Justiz schlichtweg überfordern. In einem Schiedsverfahren in Deutschland können die Parteien die Eckpfeiler für ihr Verfahren gestalten und beispielsweise die Verfahrenssprache, die Schiedsrichter, den Ort des Schiedsverfahrens und das anwendbare prozessuale und materielle Recht frei wählen. � Spezielle Sachkunde Deutsche Schiedsrichter werden von den Parteien oft aufgrund spezieller Sachkunde, die zur Beurteilung des streitgegenständlichen Verfahrens erforderlich ist, ausgewählt. Im Vergleich zu staatlichen Richtern haben sie oft besondere technische oder rechtliche Kenntnisse und sind mit branchenspezifischen Handelsusancen vertraut. � Spezielle Sprachkenntnisse In Deutschland finden Unternehmen für jede Verfahrenssprache einen geeigneten Schiedsrichter. Im Rahmen internationaler Transaktionen sind Englischkenntnisse unbedingt notwendig und führen zu höherer Effizienz und geringeren Kosten, da Schriftsätze, Anlagen und Beweismittel nicht übersetzt werden müssen. � Schnelle Verfahrensdauer Deutsche Schiedsrichter arbeiten zügig und effizient. Die weit überwiegende Anzahl der Verfahren bei der DIS ist innerhalb von zwölf bis 18 Monaten nach Einreichung der Schiedsklage erfolgreich beendet. � Geringe Kosten Durch die Möglichkeit der zeit- und kosteneffizienten Verfahrensgestaltung und der Vorhersehbarkeit der Kosten sind Schiedsverfahren in Deutschland oft kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren. Dank IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 der guten Infrastruktur in Deutschland sind die logistischen Kosten im Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren im internationalen Vergleich gering. � Strenge Vertraulichkeit DIS-Schiedsverfahren sind vertraulich und eignen sich besonders für Streitigkeiten, die nicht allgemein bekannt werden sollen, oder zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Die in einem Schiedsverfahren erlassenen Schiedssprüche werden ohne Zustimmung der Parteien nicht veröffentlicht. � Erhöhte Durchsetzbarkeit Schiedsverfahren sind konzeptuell auf nur eine Instanz ausgelegt, da die Schiedssprüche für die Parteien endgültig sind und die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils haben. Schiedssprüche werden in der Regel freiwillig befolgt und unverzüglich von den Parteien umgesetzt. Sollten dennoch Vollstreckungshandlungen erforderlich werden, können Parteien ihre Rechte in Deutschland konsequent durchsetzen. Sie profitieren dabei von mehr Freizügigkeit als bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen. Die Zahl der Mitgliedsstaaten der „New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards“ beläuft sich inzwischen auf 156. Dieses Übereinkommen stellt sicher, dass ein Schiedsspruch in fast allen Ländern der Welt vollstreckt werden kann. Die Überprüfungsmöglichkeit schiedsgerichtlicher Entscheidungen und die staatliche Überwachungsfunktion sind dabei auf die Einhaltung verfahrensrechtlicher Standards beschränkt. Eine materiellrechtliche Überprüfung des Schiedsspruchs findet in der Regel nicht statt. � Stetige Unterstützung In Deutschland besteht eine besondere Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für gerichtliche Entscheidungen im Schiedsverfahren. Infolge dieser Zuständigkeitskonzentration sind die mit Schiedsverfahren befassten und generell schiedsfreundlich eingestellten deutschen Richter hoch spezialisiert und sehr erfahren. 쐅 Neutraler und vorteilhafter Standort Deutschland bietet gleich mehrere Großstädte und moderne Wirtschaftszentren, die exzellent angebunden sind, eine ideale Infrastruktur und kostengünstige Einrichtungen für die Durchführung von Schiedsverhandlungen anbieten. 23 Law made in Germany L AUTERKEITSRECHT IN EUROPA VERGLEICH DER RECHTSORDNUNGEN FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS Das Lauterkeitsrecht soll ein faires Marktverhalten der Gewerbetreibenden gewährleisten, indem es insbesondere unlautere Geschäftspraktiken unterbindet und Verbraucher vor unzulässiger Werbung schützt. Bildunterschrift 24 Mithilfe unterschiedlicher rechtlicher Instrumente lassen sich in Deutschland unlautere Geschäftspraktiken schnell und effizient unterbinden. D ie Zwecke des Lauterkeitsrechts lassen sich mit unterschiedlichen rechtlichen Instrumenten durchsetzen. In Betracht kommen staatliche Sanktionen mit den Mitteln des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Ergänzend kommt eine freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft in Betracht. Derartige Regelungsmodelle befinden sich in ganz Europa. Dies liegt daran, dass das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedsstaaten zumeist überlässt, welche Möglichkeiten sie wählen. Dies gilt namentlich für die Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung. Nach deren Artikel 4 wird den Mitgliedsstaaten lediglich vorgegeben, Rechtsvorschriften zu erlassen, die es Personen oder Organisationen, die nach dem nationalen Recht ein berechtigtes Interesse an dem Verbot irreführender Werbung oder an der Regelung vergleichender Werbung haben, gestatten, gerichtlich gegen eine solche Werbung vorzugehen und / oder eine solche Werbung vor eine Verwaltungsbehörde zu bringen, die über Beschwerden entscheidet oder gerichtliche Schritte einleitet. Die Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) erweiterte diese Regelung auf alle Fälle unlauterer Geschäftspraktiken. In der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist die Einrichtung von nationalen Behörden zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherschutznormen vorgesehen. Im Übrigen sind die EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung ihres nationalen Lauterkeitsrechts frei. In Deutschland steht die Durchsetzung des Lauterkeitsrechts vor den staatlichen Gerichten mit den Mitteln des zivilrechtlichen Anspruchs im Vordergrund. Wer eine unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann von Mitbewerbern auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb wird dadurch gewahrt, dass auch bestimmte Verbände der Wirtschaft und der Verbraucher Wettbewerbsverstöße verfolgen dürfen. Hierzu zählen vor allem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt, der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Industrie- und Handelskammern. Da derartige Zivilgerichtsverfahren zumeist zeitraubend und kostspielig sind, hat sich in der Praxis die außergerichtliche Streitbeilegung mittels einer Abmahnung nebst strafbewehrter Unterlassungserklärung eingebürgert. Diese Abmahnung enthält die Mitteilung des anspruchsberechtigten Mitbewerbers, Wirtschafts- oder Verbraucherverbands an den Verletzer, dass er sich durch eine konkrete Handlung wettbewerbswidrig verhalten habe. Damit verbunden ist zugleich die Aufforderung, dieses Verhalten IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Von: Gärtnerei Paul An: E.ON Betreff: Energielösungen für meinen Betrieb Meine Kunden erwarten von mir erstklassige Produkte und eine engagierte Beratung. Bekomme ich das auch bei euch, E.ON? Selbstverständlich, Herr Paul. Unsere Experten von der E.ON Geschäftskunden Betreuung kennen Ihre Anforderungen und kümmern sich um die optimale Energielösung für Ihr Unternehmen. Neben Strom- und Gaslieferungen beraten wir Sie gerne auch zu anderen Themen wie Photovoltaik, EEG-Direktvermarktung und Kraft-Wärme-Kopplung. Mehr Informationen finden Sie auf www.eon.de/gk Ihr Erfolg. Unsere Energie. Produktberatung unter 03 81-29 83 01 63 Law made in Germany in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vergleichbare Funktion hat, wenn es bereits zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gekommen ist, das sogenannte Abschlussschreiben. Dieses enthält die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung. Damit kann der Gläubiger Klarheit darüber gewinnen, ob er noch eine Hauptsachenklage gegen den Schuldner erheben muss. Wird daraufhin eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben, bedarf es der Durchführung des Hauptklageverfahrens nicht mehr. Auf diese Weise werden die allermeisten Wettbewerbsrechtsstreitigkeiten erledigt. Daneben gibt es allerdings auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Streitschlichtung durch die Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern. Bei einigen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen greifen sogar strafrechtliche Bestimmungen ein. Schließlich spielt in der Praxis auch die freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Insbesondere im Bereich der Versicherungswirtschaft gibt es entsprechende Verhaltenskodizes (Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft). Dies alles sorgt für eine schnelle und effiziente Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken in Deutschland. Im europäischen Ausland gibt es zum Teil entsprechende Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. So ist in Belgien etwa eine Unterlassungsklage (Action en Cessation), auch durch Verbraucher, möglich. In Finnland ist für die Überwachung von Verstößen gegen das Verbraucherschutzgesetz ein Ombudsmann für Verbraucherschutz zuständig, während die Gewerbetreibenden untereinander auf Privatklagen vor dem Marktordnungsgericht angewiesen sind. Daneben gibt es auch die Selbstkontrolle der Gewerbetreibenden, insbesondere durch die dortige Handelskammer. In Frankreich kann bei Wettbewerbsverstößen neben Schadenersatz Unterlassung und Beseitigung verlangt werden. Das Recht Großbritanniens kennt dagegen keine zivilrechtliche Individualklage von Mitbewerbern gegen unlauteren Wettbewerb. Dort können lediglich nach allgemeinem Deliktsrecht Mitbewerber insbesondere mit der Passing-off-Klage (Klage wegen Kennzeichenverletzung, das heißt Nachahmung und Reputationsanmaßung) vorgehen, und zwar gegen das „Hervorrufen einer Verwechselungs- Miet- und Gewerbeverwaltung 26 gefahr im geschäftlichen Verkehr“. Mit der Injurious-FalsehoodKlage (sogenannte Anschwärzungsklage) können sie überdies gegen „vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgestellte schädigende Falschangaben“ vorgehen. Zur Bekämpfung aller Arten von „Anschwärzen des Mitbewerbers“ oder der „Herabsetzung seiner Waren“ dienen die Klagen aus Slander oder Libel of Title und Slander oder Libel of Goods (Klagen wegen Ehrverletzung oder Verleumdung (unwahre Behauptungen über Eigentum oder über Produkte oder Waren)). Von großer praktische Bedeutung für die Rechtskontrolle ist dort die Selbstkontrolle der Werbewirtschaft anhand von Verhaltenskodizes. Dazu sind beispielsweise der British Code of Advertising, Sales Promotion and Direct Marketing (Britischer Kodex für Werbung, Verkaufsförderung und Direktmarketing) sowie der Radio Advertising Standard Code und Television Advertising Standard Code (Kodizes für Fernseh- und Rundfunkwerbung) zu rechnen. Zu den Sanktionen gehört auch die öffentliche Bekanntgabe von Verstößen. In Italien wiederum steht der Mitbewerberschutz im Vordergrund. Der Verbraucherschutz ist noch unterentwickelt. Verbraucher und Verbraucherverbände sind jedoch bei irreführender und unzulässiger vergleichender Werbung klagebefugt. Die Rechtsdurchsetzung, einschließlich der einstweiligen Verfügung, erfolgt durch die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Für die Praxis von Bedeutung ist aber auch hier vielmehr die freiwillige Selbstkontrolle nach dem „Codice di Autodisciplina Pubblicitaria“, dem Kodex der Werbeselbstkontrolle. In den Niederlanden gibt es kein umfassendes Spezialgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die wettbewerbsrechtlichen Straftatbestände stellen aber Schutzgesetze für Unterlassungsund Schadenersatzklagen der geschädigten Mitbewerber dar. Zur Bekämpfung der irreführenden Werbung ist das Institut der Verbandsklage eingeführt worden. In Schweden schließlich ermöglicht das Marktvertriebsgesetz aus dem Jahr 1995 neben der primären Sanktion der Unterlassungsanordnung auch die Verhängung einer sogenannten Marktstörungsabgabe in variabler Höhe bis zu fünf Millionen Schwedische Kronen. Daneben kann Schadenersatz eingeklagt werden, und zwar sowohl von Gewerbetreibenden als auch von Verbrauchern. Ein ausdifferenziertes System von vorgerichtlicher Kontrolle mittels Abmahnungen / Abschlussschreiben sowie gerichtlicher Kontrolle, wie der Aktivlegitimation von Mitbewerbern, Wirtschaftsund Verbraucherschutzgesetzen, der freiwilligen Selbstkontrolle durch Einigungsstellen und Verhaltenskodizes bestimmter Branchen ist damit in dieser Form lediglich in Deutschland festzustellen. Bei der Durchsetzung des Lauterkeitsrechts haben Unternehmer \ daher in Deutschland einen echten Standortvorteil. AUTOREN DR. JAN-FELIX ISELE (l.) Rechtsanwalt, Danckelmann und Kerst, Frankfurt [email protected] DR. HANS-JÜRGEN RUHL (r.) Rechtsanwalt, Danckelmann und Kerst, Frankfurt [email protected] IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Wie man online die ganze Welt in die Rohre gucken lässt. Tobias Kirch, Geschäftsführer bei der Ethen Rohre GmbH, gewinnt über das Internet neue Kunden im Ausland. Erfahren Sie, wie die Google Initiative Weltweit Wachsen auch Ihrem Unternehmen helfen kann, mit einem Klick in die ganze Welt zu exportieren. www.weltweitwachsen.de Law made in Germany SÜDOSTEUROPA DIE RECHTSSICHERHEIT ERHÖHEN Mittlerweile haben viele Länder Regelwerke zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verabschiedet, um mit einem einheitlichen und transparenten Rechtsrahmen grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern. GIZ Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Eschborn, ist ein weltweit tätiger Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung mit rund 16 400 Beschäftigten. Die GIZ hat mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit. Als gemeinnütziges Bundesunternehmen unterstützt die GIZ die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie viele öffentliche und private Auftraggeber in rund 130 Ländern dabei, ihre Ziele in der internationalen Zusammenarbeit zu erreichen. Dafür entwickelt die GIZ mit ihren Partnern wirksame Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Darüber hinaus kooperiert die GIZ auch intensiv mit der Privatwirtschaft und trägt so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von entwicklungspolitischem und außenwirtschaftlichem Engagement bei. Weitere Infos online unter www.giz.de. 28 FOTO: GETTYIMAGES / KIMBERRYWOOD I nvestoren vertrauen in der Regel keiner fremden nationalen Gerichtsbarkeit – ob berechtigterweise oder nicht, sei dahingestellt. Die fehlende Vertrautheit mit einem fremden Rechts- und Justizsystem, die Angst vor einer Bevorzugung des lokalen Gegners, die Angst, als Ausländer per se schlechtere Karten zu haben, führen dazu, dass Investoren versuchen, auf alternative Streitschlichtungsmethoden auszuweichen, etwa auf Mediationsverfahren oder auf Schiedsgerichtsbarkeit. Die Parteien vereinbaren, in diesem Zusammenhang ein Verfahren außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit durchzuführen. Sie können versuchen, ihren Konflikt unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, eines Mediators, selbst zu lösen. Am Ende eines solchen Verfahrens steht eine vertragliche Vereinbarung. Sie können aber auch vereinbaren, sich einem privaten Schiedsgericht zu unterwerfen, mit einer am Ende des Verfahrens verbindlichen Entscheidung. Eine Schiedsentscheidung hat den großen Vorteil gegenüber einem staatlichen Gerichtsurteil, dass sie praktisch weltweit vollstreckt werden kann. Allerdings muss in jedem Land, in dem vollstreckt werden soll, die Entscheidung von der nationalen Justiz anerkannt werden, was diese allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen verweigern darf. Damit betten sich alle Verfahren in den nationalen Rechtsrahmen ein: Sowohl vertragliche Austauschregelungen als auch Schiedssprüche müssen national geschützt und durchgesetzt werden, jedoch ohne dass die Gerichte die Kompetenz haben, den gesamten Inhalt der Entscheidung zu überprüfen. Eine Investitionsentscheidung von Unternehmen hängt wesentlich von in den Gastländern vorgesehenen Streitschlichtungsmethoden ab. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Eschborn, führte und führt daher im Rahmen des Offenen Regionalfonds für Südosteuropa – Rechtsreformberatung (ORF RR) in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien (seit dem EU-Beitritt nur noch teilweise), Mazedonien, Montenegro und Serbien seit 2007 verschiedene, regional angesetzte Projekte durch, um zu einer rechtlichen Streitkultur im Sinne der EU beizutragen. Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Der Rechtsrahmen in Bezug auf Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren ist in allen ORF-RR-Ländern auf gutem Wege oder schon ausreichend ausformuliert. So haben alle Länder das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (auch New Yorker Übereinkommen genannt) ratifiziert – mit Ausnahme Kosovos mangels UN-Mitgliedschaft. Die Gesetze Kroatiens, Mazedoniens und Serbiens entsprechen dem von Uncitral (United Nations Commission for International Trade Law) und damit de facto von der internationalen Gemeinschaft erarbeiteten Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Es ist zwischenzeitlich in 97 Gerichtsbarkeiten übernommen. Hervorzuheben ist, dass diese Entsprechung jeweils durch das Uncitral-Sekretariat geprüft wird und nicht auf einer Selbsteinschätzung der Länder beruht. Der Investor kann sich damit darauf verlassen, dass die wesentlichen Prinzipien des Modellgesetzes umgesetzt und keine gravierenden Widersprüche zu verzeichnen sind. Auch die anderen ORF-RR-Länder prüfen die Übernahme des UncitralModellgesetzes zur Schiedsgerichtsbarkeit. Zum Beispiel hat Montenegro kürzlich ein Gesetz zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verabschiedet: Die verabschiedete Version wird gerade vom Uncitral-Sekretariat überprüft – es wird mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Das Schiedsgerichtsgesetz Kosovos hat wesentliche Elemente des Modellgesetzes übernommen. Es kann allerdings keine endgültige Klärung durch das Uncitral-Sekretariat erreicht werden, da Kosovo kein Mitglied der Vereinten Nationen ist. In Albanien gibt es ebenfalls eine Debatte, das Uncitral-Modellgesetz zu übernehmen, doch bislang ist die internationale Schiedsgerichtsbarkeit gesetzlich nicht geregelt. In Bosnien und Herzegowina gibt es sehr ähnliche, IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 teilweise wortgleiche gesetzliche Regelungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit auf der Ebene der Föderation und auf der Ebene der beiden Entitäten. Allerdings fehlen wesentliche Regelungen des Modellgesetzes und es bestehen Unklarheiten, sodass der Standard des Modellgesetzes noch nicht gegeben ist. Sowohl in Albanien als auch in Bosnien und Herzegowina besteht damit weiterhin erheblicher Reformbedarf. Die Gesetze zum Mediationsverfahren entsprechen in Albanien, Mazedonien, Kroatien und Montenegro sowohl dem Uncitral-Modellgesetz über die internationale Handelsmediation als auch der europäischen Richtlinie 2008/52/EG. Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien haben ebenfalls Gesetze erlassen. Dabei haben sie allerdings der Offenheit des Mediationsverfahrens – eigentlich ein wesentliches Element – nicht ausreichend Rechnung getragen. Ein entscheidendes Kriterium für Investoren ist die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Hierbei geht es um die Legalität hoheitlichen Handelns, das sich auf private Investoren auswirkt. Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) ist die wichtigste Institution der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit – alle Länder des ORF RR sind ICSID-Länder, das heißt Vertragsstaaten der Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer Länder. Das gilt seit 2009 sogar für Kosovo. Ohne Implementierung nützt eine solche Annäherung des Rechtsrahmens an europäische und internationale Standards wenig. Die GIZRechtsreformprojekte zielen deshalb vor allem auf die Implementierung. Vielfältige Ausbildungsmaßnahmen wurden durchgeführt und Schulungen für Rechtsanwender, insbesondere Richter, organisiert. Zusätzlich wurde Schulungsmaterial erarbeitet und Fachliteratur gefördert sowie die weltweite Veröffentlichung von Entscheidungen lokaler Gerichte zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unterstützt. Schließlich wurde ein intensiver Austausch innerhalb der juristischen Fachwelt angestoßen und begleitet. Eine Vereinbarung zwischen den Schiedsgerichtszentren der Region führte in diesem Sinne zu einer Vernetzung und einer Zusammenarbeit. Eines der Ergebnisse ist die Möglichkeit für Parteien, ihre Schiedsgerichtsprozesse in allen Zentren der ORF-RR-Länder nach Uncitral-Schiedsgerichtsregeln zu führen, also nach Verfahrensregeln, die weltweit anerkannt sind. Alle diese vielen kleinen Schritte haben dazu geführt, dass die Streitschlichtungsverfahren besser verankert sind. Dadurch werden nicht nur lokale Gerichte entlastet, sondern es werden auch grenzüberschreitende Investitionen und Handel unterstützt. Ein einheitlicher internationaler, transparenter Rechtsrahmen erleichtert den Zugang zum Recht und erhöht das Vertrauen und die Rechtssicherheit für nationale und internationale Wirtschaftsteilnehmer spürbar. Die Implementierung bleibt eine wesentliche Schwierigkeit, weshalb sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in der Öffentlichkeitsarbeit nach wie vor viel zu tun ist. Von beiden Aktivitäten dürften Investoren erheblich profitieren. \ AUTORIN DR. JUDITH KNIEPER Rechtsberaterin, Wien judith-knieper@ gmx.de IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Weit Füh erbildu rung ng f ür s Pers kräfte u nd onal er Personalfachkaufmann/-frau ab 11. März 2016 online Personalassistent/-in (IHK) ab 16. März 2016 online Personalreferent/-in (IHK) ab 7. April 2016 online Personalbetriebswirt/-in (IHK) ab 15. April 2016 IHK-Akademie Koblenz e. V. Ansprechpartnerin: Ramona Knopp Telefon 0261 30471 - 16 [email protected] www.ihk-akademie-koblenz.de BRASILIEN GEMEINSAME WURZELN FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA Nicht erst in jüngster Zeit wird deutsches Recht von anderen Ländern in Gänze oder in Teilen übernommen. Schon Ende des 19. Jahrhunderts prägten die Schriften deutscher Rechtsgelehrter und deutsche Gesetze das brasilianische Recht. B rasilien – einer der größten Staaten der Erde und prosperierender Wirtschaftsakteur, der nicht zuletzt durch die Fußballweltmeisterschaft 2014 in das Gedächtnis aller gerufen wurde. Brasilien ist zudem der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands in Südamerika. Insbesondere Investoren bietet Brasilien interessante steuerliche Anreize für Direktinvestitionen. Gleichwohl prägen immanente kulturelle Unterschiede die Wahrnehmung des Landes, die sich insbesondere in der auseinanderklaffenden Schere von Arm und Reich und einer über dem weltweiten Durchschnitt liegenden Kriminalitätsrate niederschlagen. Weitestgehend unbekannt ist jedoch, dass gerade in den Anfängen des unabhängigen Brasiliens deutsche juristische Rechtslehren und die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs wesentliche Anregungen für die Gestaltung brasilianischen Rechts bildeten und noch heute Spuren im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht hinterlassen haben. Diese Verknüpfung führte – um nur ein Beispiel zu nennen – zu einem regen Austausch rechtsvergleichender Studien zwischen Lehrenden und Studierenden der juristischen Fakultäten der Bundesuniversität von Rio Grande do Sol in Porto Alegre und der Justus-Liebig-Universität Gießen. Geschichtlicher Hintergrund Nach seiner Entdeckung im Jahr 1500 wurde Brasilien auf der Grundlage des Vertrags von Tordesillas in den Besitz der portugiesischen Königsfamilie genommen. Als portugiesische Kolonie unterlag Brasilien portugiesischem Recht. Im Jahr 1820 ereignete sich eine Revolution, in der Brasilien seine Unabhängigkeit erstritt. Gleichwohl ging hiermit zunächst keine Abkehr von der portugiesischen Rechtsordnung einher. Erst im Jahr1891 gab sich Brasilien eine eigene Verfassung. Das erste Zivilgesetzbuch, der Código Civil (CC), trat 1916 in Kraft und erhielt als erstes Gesetzbuch einer Kolonie einer europäischen Großmacht sein besonderes Gepräge durch die Einwirkung deutscher juristischer Geisteswissenschaften. Der Einfluss der deutschen Rechtswissenschaft wurde an einer der größten Fakultäten des Landes gemehrt. Es wurden Schriften veröffentlicht, die unter anderem die Lehren des Rechtswissenschaftlers Friedrich Carl von Savigny (1779 –1861) verbreiteten, das Ansehen deutscher Geisteswissenschaftler im Land stärkten und nachfolgende Juristengenerationen prägten. Wichtigster Vertreter war der brasilianische Rechtsgelehrte Teixera de Freitas, der insbesondere die Entstehungsgeschichte des ersten Zivilgesetzbuches maßgeblich beeinflusste. Treu und Glauben Der Vergleich zwischen den beiden Gesetzbüchern der damaligen Zeit ergibt, dass beiden Regelwerken mit Blick auf die Systematik die Voranstellung eines allgemeinen Teils gemein ist. Dieser Aufbau war in der damaligen Zeit fortschrittlich, praktisch jedoch kaum vertreten. Wenngleich der Einfluss der deutschen Rechtslehre nicht von der Hand 30 Porträt des deutschen Rechtsgelehrten und preußischen Staatsministers Friedrich Carl von Savigny. zu weisen ist, kann gleichwohl nicht zweifellos bestätigt werden, dass es sich hierbei um eine ausschließlich deutsche Idee gehandelt habe. Die inhaltliche Trennung nach dinglichen und persönlichen Rechten folgte den Maßregeln römischen Rechts. Die erste Fassung des Zivilgesetzbuchs wurde im Jahr 2002 grundlegend inhaltlich überarbeitet. Der neuen Fassung liegt eine Änderung von grundlegenden Mustern in der brasilianischen Rechtskultur zugrunde. Ihre wohl wichtigste Ausprägung erfuhr diese Entwicklung durch die Ausweitung des Prinzips von Treu und Glauben, die es ermöglichen sollte, eine weniger formalistische Herangehensweise an juristische Sachverhalte zu etablieren. Die sozialen und ethischen Werte sollten durch die praktische Möglichkeit der Durchsetzung von Recht gewährleistet werden. Für den deutschen Rechtsanwender interessant ist, dass in Artikel 113 und 442 des CC/2002 annähernd wortwörtliche Übersetzungen der §§ 157 und 242 BGB aufgenommen wurden. Der hierin enthaltene Grundsatz von Treu und Glauben wurde zu einem Schlüsselelement erhoben. Unterschiede Trotz einer Vielzahl von Gemeinsamkeiten bestehen auch grundlegende Unterschiede zwischen dem deutschen und dem brasilianischen Recht. Hierzu zählt insbesondere, dass im deutschen Zivilrecht traditionell inkorporierte Rechtsgebiete außerhalb des brasilianischen Zivilgesetzbuches stehen. Hierzu zählen das Arbeitsrecht, das nach brasilianischer Rechtsauffassung dem öffentlichen Recht unterliegt, und das Verbraucherschutzrecht, das zum Zeitpunkt der Novellierung noch kaum entwickelt war. Handelt es sich um Gewährleistungsfälle, ist zwischen der Anwendbarkeit des Zivilgesetzbuches und der des Verbraucherschutzgesetzes zu unterscheiden. Brasilien kommt als aufstrebender Volkswirtschaft eine wachsende wirtschaftliche Bedeutung zu, und es gehört der Vereinigung der BricIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Law made in Germany Staaten an. Dies sind solche Schwellenländer, die proportional hohe Zuwachsraten der Wirtschaftsleistung aufweisen. In internationaler Hinsicht bietet Brasilien insbesondere Anreize für internationale Investitionen. Der World Investment Report 2015 stuft Brasilien trotz sinkender regionaler Investitionsflüsse als weiterhin attraktivstes Ziel für ausländische Direktinvestitionen in Südamerika mit Investitionen in Höhe von rund 55,35 Milliarden Euro ein. Investitionen in den Kraftfahrzeugsektor verbuchten hierbei den höchsten Anstieg. Begünstigend für den hohen Investitionszufluss wirken die geringen brasilianischen Investitionseinschränkungen. Komplexe Regelungsdichte Eine komplexere Regelungsdichte bietet hingegen das brasilianische Steuerrecht. Die für den Unternehmer relevantesten vom Bund erhobenen Steuern sind die Kapitalertrag- und die Körperschaftsteuer, die beide einen Steuersatz von 15 Prozent aufweisen. Doch hier bestehen Besonderheiten. Sofern die monatlichen Gewinne des Unternehmens einen festgelegten Betrag übersteigen, fallen mit Blick auf die Körperschaftsteuer weitere zehn Prozent auf den den Betrag übersteigenden Teil des Nettogewinns an. Darüber hinaus werden eine Gewinnsozialabgabe und weitere Unternehmensabgaben erhoben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland existiert nicht. Dieses wurde im Jahr 2005 durch die deutsche Bundesregierung gekündigt, da es der Bundesrepublik nicht mehr den im Abkommen vorgesehenen Rechtsschutz bot. Auch unterliegt Brasilien nicht dem CISG, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Bezüglich des Gesellschaftsrechts kennt das brasilianische Recht solche Gesellschaftsformen, die mit dem deutschen Recht vergleichbar sind. Durch eine jüngere Gesetzesimplementierung ist nunmehr auch die Gründung einer Ein-Mann-GmbH seit der Umsetzung im Jahr 2012 möglich. Während die Kosten für die Gründungen von Gesellschaften gering sind, dauert jedoch die Gründung einer Gesellschaft vergleichsweise lange. Trotz eindrucksvoller kultureller und rechtlicher Unterschiede zwischen Deutschland und Brasilien bestehen auch gemeinsame Wurzeln, die das aktuell geltende Recht verständlicher machen und beweisen, welchen weitreichenden Einfluss die juristischen deutschen Rechtsphilosophien auf Kodifikationen anderer Kulturen hatten und noch immer haben. \ AUTORIN ANNA FECH Rechtsreferendarin, IHK Frankfurt [email protected] Die neue Familienpflegezeit. Informieren Sie Ihre Beschäftigten über die neuen Regelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Beschäftigte mit Pflegeaufgaben bleiben so dem Unternehmen mit ihrem Erfahrungswissen erhalten. Akuter Pflegefall Pflegezeit Familienpflegezeit Bis zu 10 Arbeitstage Auszeit mit Pflegeunterstützungsgeld durch die Pflegekasse Bis zu 6 Monate vollständige oder teilweise Freistellung mit zinslosem Darlehen durch das BAFzA* Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung mit zinslosem Darlehen durch das BAFzA* Ob Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden können, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. www.we ge-zur-p flege.de *Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Familienpflege >IMX Zeit für Pflege und Beruf FOTOS: STEFAN KRUTSCH Von links: Frank Rebhan, Produktionsleiter, Polar-Mohr, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Dr. Markus Rall, Geschäftsführer, Polar-Mohr, Mattias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Horst Platz, Vorsitzender, IHK-Ausschuss Hochtaunus / Main-Taunus, Thorsten Kolar, Wirtschaftsförderer, Hofheim, Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, IHK Frankfurt. IHK-KREISBEREISUNG HERAUSFORDERUNGEN KLUG BEWÄLTIGT Bei der diesjährigen Kreisbereisung besuchte die IHK-Delegation zwei Unternehmen im Main-Taunus-Kreis, nämlich Vario Büroeinrichtungen in Liederbach und die Polar-Mohr Maschinenvertriebsgesellschaft in Hofheim. Herausforderungen bewältigen, das war in den vergangenen Jahren das Motto für das Liederbacher Unternehmen Vario Büroeinrichtungen und die Polar-Mohr Maschinenvertriebsgesellschaft in Hofheim. „Vor zwei Jahren sind die Firmeneigentümer mit wenig zeitlichem Abstand verstorben, sodass wir eine neue Gesellschafterstruktur bilden mussten“, sagte Matthias Kurreck, Vario-Geschäftsführer, anlässlich 32 des Besuchs einer IHK-Delegation bei der IHK-Kreisbereisung im Oktober. Das sei inzwischen gelungen und die Firma habe ihre geschäftliche Zukunft wieder klar vor Augen. Harter Preiswettbewerb Vario ist einer der führenden Hersteller von Büromöbelsystemen in Deutschland. Die Bürotische und Büroschränke von Vario verkörpern modernes Design, gepaart mit höchster Qualität. Gegründet im Jahr 1872 als Sägemühle in Kelkheim, entwickelte sich bald eine hohe Kompetenz für hochwertige Elemente und Hölzer für die Wohnmöbelindustrie. 2005 erwarb das Ehepaar Kachel die Firma, die zuvor rund 20 Jahre im Besitz eines dänischen Tabakkonzerns gewesen war und in dieser Zeit ins benachbarte Liederbach umgezogen war. Beide Firmeneigentümer verstarben unerwartet nach schwerer Krankheit im Jahr 2013, sodass eine zügige Nachfolgeregelung getroffen werden musste. Die Produktion konnte unverändert aufrechterhalten werden. Heute werden 60 000 Möbelstücke pro Jahr verkauft, womit ein Umsatz von rund 20 Millionen Euro erzielt wird. Der Preiswettkampf ist hart: „Irgendein Anbieter ist immer günstiger als wir“, weiß Kurreck. Vario hat sich im oberen IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Standortpolitik Qualitätssegment positioniert, wo die Margen etwas auskömmlicher sind. Das Unternehmen beschäftigt rund 100 Mitarbeiter, die momentan in zwei Schichten arbeiten. Flüchtlingen würden die Verantwortlichen bei Vario eine Chance geben, „vorausgesetzt, die Prägung stimmt“, sagt Kurreck. Effizientes Kostenmanagement Bei der Polar-Mohr Maschinenvertriebsgesellschaft Hofheim bestand die Herausforderung vor einiger Zeit darin, eine Antwort auf den seit rund zehn Jahren stark rückläufigen Markt der Druckmaschinen zu finden. Polar-Mohr stellt Schneidemaschinen für die Papier verarbeitende Industrie her und ist damit unbestrittener Weltmarktführer. Der Exportanteil liegt bei über 85 Prozent. Der Absatz hat sich allerdings halbiert auf heute noch rund tausend Maschinen pro Jahr. Durch Kostenmanagement und Neuorganisation der Arbeitsprozesse musste in den vergangenen Jahren gegengesteuert werden, berichtete Geschäftsführer Dr. Markus Rall. „Das Druckgewerbe ist heute vollständig digitalisiert und in diesem Punkt weiter als die meisten anderen Branchen“, sagt Rall. Allerdings falle es auch einem Weltmarktführer schwer, in neue Marktbereiche vorzudringen und so den Absatz wieder zu erhöhen. Im bestehenden Markt könne man trotz weiterer technologischer Verbesserungen an den Produkten gegen die Marktschrumpfung nicht ankommen. „Druckereien sind weltweit im Rückzug, sodass auch der Markt der Weiterverarbeitungsmaschinen entsprechend rückläufig ist“, so Rall. Aber auch unter diesen Umständen konnte der Turnaround bei Polar-Mohr erfolgreich abgeschlossen werden. Im laufenden IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Von links: Matthias Kurreck, Geschäftsführer, Vario Büroeinrichtungen, Eva Söllner, Bürgermeisterin, Liederbach, Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Horst Platz, Vorsitzender, IHK-Ausschuss Hochtaunus / Main-Taunus, Anton Flechtner, Geschäftsführer Technik, Vario Büroeinrichtungen, und Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt. Jahr erwartet das Unternehmen erstmals wieder ein positives Ergebnis. Dazu beigetragen hat auch der Erwerb des Hochheimer Unternehmens Dienst Verpackungstechnik in 2011, ein Hersteller von Top- und Sideloadern, die etwa für Fastfood-Verpackungen benötigt werden. Prosperierender Wirtschaftsstandort Beim Pressegespräch zum Abschluss der beiden Firmenbesuche sagte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller, die Eindrücke aus den Firmen zeigten, dass je nach Branche unterschiedliche unternehmerische Herausforderungen zu bewältigen seien. Die allgemein gute Konjunktur sei daher kein Schutzschild dagegen, dass spezifische Umbrüche zu meistern sind. Umso mehr zeigte er sich erfreut, dass die beiden Firmen sich so erfolgreich behauptet haben. Nicht zuletzt dank guter Zusammenarbeit mit den kommunalen Verwaltungen seien Standortverlagerungen kein Thema, und die Betriebe fühlten sich gut betreut. Mit Blick auf die Kommunalwahlen im März 2016 stellte der IHK-Präsident das Positionspapier der IHK für den Main-Taunus- Kreis vor, das die IHK-Vollversammlung in der Woche zuvor beschlossen hatte. Zudem gab er eine Einschätzung zur aktuellen wirtschaftlichen Lage. Demzufolge steht der Main-TaunusKreis gut da. Mit rund 17 000 IHK-zugehörigen Unternehmen, über 92 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einem Beschäftigungswachstum um elf Prozent im Zeitraum 2009 bis 2014, einer Arbeitslosenquote, die mit 3,8 Prozent um 1,5 Prozentpunkte unter dem hessischen Durchschnitt liegt – das sind hervorragende Eckpunkte. „Der Main-Taunus-Kreis ist ein leistungsstarker und prosperierender Wirtschaftsstandort“, sagte Müller. Gewerbesteuer im Fokus Ohne günstige Standortbedingungen wäre diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte nicht möglich gewesen. Dazu zählen unter anderem die in den Kommunen des Landkreises vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesätze. Dieser wichtige Standortvorteil dürfe nicht verspielt werden, mahnte der IHK-Präsident. Bereits in den vergangenen Jahren wurde in vielen Kommunen der Gewerbesteuerhebesatz erhöht, nun drohten durch die bevorstehende Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs weitere Erhöhungen in vielen Kommunen. Trotzdem könne auf kommunaler Ebene einiges getan werden, um zu einem insgesamt soliden Haushalt zurückzukehren, denn das Problem sei vielfach nicht die Einnahmen-, sondern die Ausgabenseite. So stiegen die Steuereinnahmen der Kommunen im Main-Taunus-Kreis von 380 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 440 Millionen Euro im Jahr 2014 an. Dennoch mussten fast alle Kommunen zusätzliche Schulden machen. Deshalb gelte es, Ausgaben noch stärker als bisher auf Einsparpotenziale hin zu prüfen. Auch eine generelle Senkung von Standards wird vielfach unumgänglich sein. \ AUTOR REINHARD FRÖHLICH Geschäftsführer, Unternehmenskommunikation, IHK Frankfurt [email protected] 33 FOTO: FRANK NAGEL Eine bedarfsgerecht ausgebaute ÖPNV-Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum. MOBILITÄT ÖPNV SICHERT WIRTSCHAFTSVERKEHR Frankfurt und die RheinMain-Region leben von und mit den Pendlern. Denn lediglich ein Drittel der Beschäftigten im IHK-Bezirk Frankfurt wohnt am Arbeitsort, die überwiegende Zahl sind Pendler. Zum Stichtag am 30. Juni hatten über 716 000 Menschen ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt. Gleichzeitig gibt es 530 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Unternehmen und Institutionen in der Stadt. Dabei ist das Stadtgebiet Frankfurts sehr klein und umfasst weniger als 250 Quadratkilometer. Doch die bemerkenswerteste Entwicklung in Frankfurt ist das aktuelle Bevölkerungswachstum von 15 000 Einwohnern pro Jahr, das nach aktuellen Prognosen der Stadt Frankfurt in den nächsten zehn Jahren anhalten könnte. Dabei ist das stetig steigende Verkehrsaufkommen eine echte Herausforderung: Schon heute nutzen täglich 450 000 Reisende den Frankfurter Hauptbahnhof; 300 000 Autos verkehren am Frankfurter Kreuz und 160 000 Reisende starten oder landen am Flughafen Frankfurt. Hierbei entwickeln sich die Mobilitätsansprüche und -anforderungen aufgrund des zunehmenden Wirtschaftswachstums und innerhalb jeder Altersgruppe bei steigendem Wohlstand nicht in gleichem Maße, sondern überproportional. Schon jetzt 34 ist das Thema Mobilitätsengpass bei den Menschen angekommen: Die Bürgerumfrage der Stadt Frankfurt vom Dezember 2014 zeigt, dass mehr als ein Viertel der Bevölkerung die Verkehrssituation als großes Problem sieht. Das Grundstraßennetz bietet kaum Raum für Erweiterungen oder Ausbau, allenfalls können Umgehungsstraßen zur Entlastung der Ortskerne gebaut werden (wie beispielsweise in Unterliederbach, Bonames oder Praunheim). In Frankfurt wird mit dem Riederwaldtunnel ein wichtiger Lückenschluss zwischen A66 und A661 erfolgen. Insgesamt ist die weitere Flächennutzung für den Straßenbau aber stark limitiert, sodass der Ausbau der Schieneninfrastruktur vorangetrieben werden muss. Dies gilt jedoch nicht nur für die Nordmainische S-Bahn oder die U-Bahn ins Europaviertel, sondern auch für weitere Projekte, wie beispielsweise die Regionaltangente West oder die Ringstraßenbahn. Zu dieser nachhaltigen und ökologischen Mobilität gibt es im Ballungsraum FrankfurtRheinMain keine Alternativen. Eine hoch leistungsfähige und dauerhaft belastbare Infrastruktur ist für die Region mit ihrem hohen Grad an Arbeitsteilung, vielfältigen Austauschbeziehungen und der zentralen Lage in Deutschland eine grundlegende Voraussetzung für den anhaltenden und zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Region FrankfurtRheinMain braucht Entlastung beim Individualverkehr. Hierzu ist ein leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) das zentrale Element. Auch in der Peripherie der Metropole wird es nur dann ein stetiges Wachstum an Bevölkerung und Besiedlung geben, wenn sie durch Schienenverkehre angemessen erschlossen ist. Eine gute ÖPNV-Infrastruktur im Ballungsraum schafft auch Platz für die Wirtschaftsverkehre und ist damit Grundlage für weiteres Wirtschaftswachstum. Je mehr Pendler den ÖPNV für ihre täglichen Wege nutzen, umso mehr Raum ist für den wachsenden Wirtschaftsverkehr in der Stadt und der Region. Wo Lieferverkehre und EntsorgungstransIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Standortpolitik porte, Geschäfts- und Servicefahrten sowie Einkaufsverkehre nicht reibungslos fließen können, entwickelt sich die urbane Wirtschaft nur schwer. Die zunehmende Beliebtheit des Onlineshoppings mit seinem dramatischen Wachstum für die Kurier-, Express- und Paketbranche sorgt für zunehmende Engpässe in der Stadt. Die Kapazität und der Zustand der Verkehrsinfrastruktur müssen an die sich verschärfende Herausforderung angepasst werden. Die Infrastruktur muss vorrangig und bedarfsgerecht dort erhalten und strategisch ausgebaut werden, wo Engpässe vorhanden sind. Neben der Forderung nach Kapazitätsausbau und Leistungsfähigkeit des Schienenverkehrs spielt die Attraktivität eine entscheidende Rolle. Diese ist ein relevanter Faktor bei der Standortentscheidung im Wettbewerb mit vergleichbaren nationalen und internationalen Metropolregionen. Faktoren wie zuverlässiger Service, durchgängig hohe Qualität, angemessene Preise sowie gute Information und Kommunikation und einfacher Zugang sind die Kriterien für Attraktivität. Die Befriedigung von Mobilitätsansprüchen und die jederzeit garantierte mögliche Erreichbarkeit werden auch in Zukunft einer der entscheidenden Standortfaktoren für FrankfurtRheinMain bleiben. Das Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) fordert die regelmäßige Aufstellung von Nahverkehrsplänen mit einer Bestandsaufnahme, Analyse und Prognose des Gesamtverkehrs einschließlich einer Fortschreibung der Verkehrsinfrastruktur. Ein aussagefähiger Nahverkehrsplan erörtert strategische Fragen grundsätzlicher Natur, benennt ein konkretes Zielangebot, definiert ein ausreichendes Grundangebot und die dazugehörige Qualität. Selbst wenn dieser gesetzlichen Regelung Rechnung getragen wird, ist eine Konkretisierung der Handlungserfordernisse und Planungsabsichten zum Verkehr erforderlich, um vorhandene Projekte (beispielsweise aus der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Frankfurt aus dem Jahr 2005 auch im lokalen Nahverkehrsplan) umsetzungsreif und mit zeitlichem Horizont zu versehen. Erschließungsdefizite und die verkehrliche Wirkung konkreter Maßnahmen müssen anschaulich aufgezeigt und damit der Nutzen der erforderlichen finanziellen Mittel unterstrichen werden. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Belastbare Planung muss Schwachstellen aufzeigen und über die Priorisierung von raumbezogenen Projekten entscheiden. Dabei müssen Zahlen zum aktuellen Verkehrsaufkommen der erwarteten verkehrlichen Entwicklung gegenübergestellt und daraus konkrete Handlungsanweisungen abgeleitet werden. Darauffolgend müssen Investitionsprogramme und Finanzierungskonzepte entwickelt werden, die neben den Kosten auch die Einnahmenerwartungen und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Maßnahmen umfassen. Die Politik muss den Bürgern vermitteln, dass es grundlegende Unterschiede zwischen Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen einerseits und laufenden Kosten für die öffentlichen Haushalte andererseits gibt. Investitionen bedeuten langfristige finanzielle Belastungen, aber auch die Chance, ein hochwertiges Angebot für die Zukunft zu ertüchtigen. Kaum eine Debatte wird härter geführt als jene um die Kosten der Mobilität. Dieser Verteilungskampf wird in den nächsten Jahren noch stärker werden. Selbst bei einer gleichbleibenden Verkehrsleistung ist es unbestritten, dass die Mobilitätskosten im Vergleich zu den Verbraucherpreisindices steigen: beim Aufwand für den Rückgang des CO2-Ausstoßes, zur Bekämpfung des Infrastrukturverfalls, beim notwendigen Ausbau der Mobilitätsangebote und bei der stetigen Anpassung an Fahrgasterwartungen und -bedürfnisse. Es ist mehr Wert auf Investitionen zu legen – gegebenenfalls auch zulasten der konsumtiven Mittel. Mittel für InfrastrukturInvestitionen müssen bei Kommunen, Land und Bund eingestellt und auch ausgegeben werden. Die Öffentlichkeit ist dafür zu sensibilisieren, dass Infrastruktur-Investitionen für die wirtschaftliche Prosperität des Ballungsraums unerlässlich sind. Die Förderung der Infrastruktur muss sich an den Bedarfen orientieren. Ausbau und Erhaltungsmaßnahmen müssen dort stattfinden, wo die Beanspruchung am höchsten ist. Nur dann findet eine effiziente Allokation der Ressourcen statt. \ AUTOR FRANK NAGEL Inhaber, Hartmann Nagel Art & Consulting, Frankfurt [email protected] FOTOS: MARKUS GOETZKE Beim Diktatwettbewerb waren 18 Unternehmensteams am Start. EIN ERFAHRUNGSBERICHT IHK FRANKFURT BITTET ZUM DIKTAT „Die Wirtschaft schreibt“: Gemeinsam mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft hatte die IHK Frankfurt zu einem Diktatwettbewerb für Unternehmensteams eingeladen. Knapp 60 sprachliche Hürden waren zu überwinden. Wer schreibt, der bleibt – zumindest, wenn er weiß, was er schreibt. Auch wenn smarte Assistenten Textnachrichten automatisch vervollständigen und Messages mit Satzmelodie vorlesen können, der Teufel steckt im Detail. Was bleibt, ist das, was verstanden wird. Die Sprache steckt voller Möglichkeiten – und Fallstricke. Man muss wissen, wie man es schreibt. Ein „s“ zu wenig macht aus der Kapitalanlage eine Autorückbank. Oder Bratensaft, je nach Kontext. Grundlage für das Verständnis komplexer Zu- 36 sammenhänge ist richtig lesen und schreiben. Darum müssen Wirtschaftsunternehmen nicht nur richtig rechnen können. Anfang Oktober hatte die IHK Frankfurt die Unternehmen aus ihrem Bezirk zum Diktat gebeten. „Die Wirtschaft schreibt“ lautete der Titel des gemeinsam mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft organisierten Wettbewerbs. Für gute Vorbereitung war gesorgt. Es gab eine eigene Internetseite (www. der-große-diktatwettbewerb. de) mit Echtzeitdiktaten zum Mitschreiben, Multiple-Choice- Fragen und Lückentexten zum Üben. Aus Unternehmen des gesamten IHK-Bezirks waren Mitarbeiter gekommen: Insgesamt 18 Teams mit jeweils fünf Mitgliedern hatten sich im IHK-Gebäude versammelt. Unser Unternehmen Infraserv Höchst, die Betreibergesellschaft des Industrieparks Höchst, und seine Tochtergesellschaft Provadis, der größte Aus- und Weiterbildungsdienstleister Hessens, gingen mit jeweils zwei Mannschaften an den Start. Unse- DIKTATWETTBEWERB 2016 Unternehmen aus FrankfurtRheinMain sind auch in 2016 aufgerufen, sich am Diktatwettbewerb „Die Wirtschaft schreibt“ zu beteiligen. Der Event findet am 10. November in der IHK Frankfurt statt. Interessierte Unternehmen können sich schon jetzt für eine Teilnahme vormerken lassen. Weitere Infos bei Joris Smolders, Telefon 0 69 / 21 97-14 19, E-Mail [email protected]. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Standortpolitik IHK-Jahresempfang 2016 re 20 Teilnehmer hatten sich leidlich vorbereitet, so mancher Kollege konnte während der Mittagspause beim Schmökern im Duden beobachtet werden. Bei einigen löste das Diktat auch vernehmbar unangenehme Erinnerungen an die Schulzeit aus. In jedem Fall herrschte beim Wettbewerb gespannte Stille. Unter den Teilnehmern am Diktatwettbewerb waren Bankangestellte und Juristen, Geschäftsführer und Assistenten. Das Diktat wurde in Form eines Geschäftsbriefs von allen Teilnehmern gemeinsam und gleichzeitig geschrieben. War der Geschäftsbrief alltäglich, so waren die Umstände doch ungewohnt, lagen die Schulzeit und das letzte Diktat für alle Teilnehmer doch etliche Jahre zurück. Dazwischen gab es mit der Rechtschreibreform eine spürbare Zäsur. Handschriftlich – ohne Tastatur – ganze Seiten in leserlicher Schrift zu schreiben, dabei konzentriert der diktierenden Stimme zu lauschen, erwies sich als sportliche Herausforderung. Hieß das „herzlich“ oder „herzlichst“? Wer war noch gleich „Sisyphos“? Und wie kürzt man „Postskriptum“ korrekt ab? Die Auflösung gab es im Anschluss IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 an das fünfzehnminütige Diktat. Die Teilnehmer korrigierten ihre Texte selbst, bei der Mehrzahl der Teilnehmer reihte sich Fehler an Fehler bis in den deutlich zweistelligen Bereich. Im Durchschnitt hatte jedes Teammitglied mehr als 20 Fehler zu verbuchen. Beileibe keine Schande, waren in dem 208 Wörter umfassenden Diktat doch 58 sprachliche Hürden zu nehmen. Am Ende siegte ein ehemaliger Lektor mit ganzen fünf Fehlern. Natürlich ging es bei der Veranstaltung nicht nur um Rechtschreibung, sondern auch um Teambuilding und das Knüpfen von Kontakten. Und nicht zuletzt um einen guten Zweck: Das Startgeld pro Team in Höhe von 150 Euro haben die IHK Frankfurt und die Stiftung Polytechnische Gesellschaft zu einer Spende in Höhe von 9 000 Euro aufgestockt, die dem gemeinnützigen Verein Mentor – Die Leselernhelfer Hessen zugutegekommen ist. Wir sind nächstes Jahr in jedem Fall wieder beim Diktatwettbewerb dabei. \ AUTOREN KIRSTEN ULRIKE MAYER, ANNETTE MEWES, MICHAEL MÜLLER, CHRISTIAN SCHWARZER, MATHIAS STÜHLER Das Team von Infraserv Höchst, Frankfurt lichen Entwicklung und geschäftsführender Direktor des Institute for Monetary and Financial Stability, Goethe-Universität, Frankfurt. Eine Anmeldung bis zum 8. Januar ist aufgrund der begrenzten Anzahl von Plätzen erforderlich. Anmeldung und Information: IHK Frankfurt, Unternehmenskommunikation, Sabine Karl, Telefon 0 69 / 21 9712 02, E-Mail jahresempfang@ frankfurt-main.ihk.de. \ Kultur: „Kunst privat!“ Viele hessische Unternehmen sammeln Kunstwerke – und einmal im Jahr haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der Aktion „Kunst privat!“ ihre Sammlung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Teilnahme lohnt sich für die Unternehmen, denn sie zeigen gesellschaftliches Engagement und werben gleichzeitig für sich. Der Aufwand ist gering und die Resonanz der Besucher positiv. In 2016 findet das „Kunst privat!“Wochenende am 18. und 19. Juni statt. Unternehmen, die gerne teilnehmen möchten, wenden sich an Dennis Witka, Referat Kulturund Kreativwirtschaft, hessisches Wirtschaftsministerium, Telefon 06 11 / 8 15 23 54, E-Mail dennis. [email protected], Internet www.kunstprivat.net. \ Wirtschaft und Politik im Dialog Bei der Veranstaltung „Stadt und Region als strategische Partner“ am 14. Oktober mit Olaf Cunitz (l.), Bürgermeister und Stadtplanungsdezernent, Frankfurt, Thomas Horn (r.), Beigeordneter, Regionalverband FrankfurtRheinMain, und Prof. Mathias Müller (M.), Präsident, IHK Frankfurt, wurde mehr kommunaler Gestaltungswillen in der Region FrankfurtRheinMain gefordert. Denn nur durch mehr Zusammenarbeit und ganzheitliche regionale Strategien, wie einer gemeinsamen Flächenpolitik, kann den Herausforderungen begegnet werden, die auf die wachsende Metropolregion zukommen werden. Das gemeinsame Handeln in Bezug auf die Flächenpolitik wird FOTO: JOCHEN MÜLLER Sieger in der Einzelkategorie wurde Andreas Weichert (M.), UBS Deutschland, mit fünf Fehlern. Sein Team stellte auch den Sieger in der Teamkategorie. Matthias Gräßle (1. v. l.), IHK-Hauptgeschäftsführer, und Dr. Roland Kaehlbrandt (1. v. r.), Vorstandsvorsitzender, Stiftung Polytechnische Gesellschaft, überreichten Siegertrophäe und Urkunde. Der Jahresempfang 2016 der IHK Frankfurt steht im Zeichen des Meinungsaustauschs mit unseren Mitgliedern und Gästen. Zum Jahresempfang am Dienstag, 19. Januar, ab 18.30 Uhr im IHK-Gebäude am Börsenplatz 4, laden wir Sie, die Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt, herzlich ein. Festredner ist Prof. Volker Wieland, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaft- ein entscheidender Faktor bei der Frage sein, ob die Metropolregion auch zukünftig wirtschaftlich und gesellschaftlich wettbewerbsfähig bleiben wird. Die Diskutanten waren sich einig, dass nur gemeinsam ausreichend Flächen für ansiedlungswillige Unternehmen und genügend Wohnraum für die Fachkräfte geschaffen werden können. \ 37 Standortpolitik IHK-BESCHÄF TIGUNGSPROGNOSE STELLENAUFBAU SETZT SICH FORT Das IHK-Forum Rhein-Main erwartet, dass 2016 die Beschäftigung in der Metropolregion um rund 32 000 Stellen steigen wird. Damit könnte der Arbeitsmarkt die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen. Die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain bleibt auf Wachstumskurs. 91 Prozent der Unternehmen bewerten ihre aktuelle Situation als gut oder befriedigend. Auch der Arbeitsmarkt befindet sich in einer blendenden Verfassung. Die Beschäftigungszahlen in der Metropolregion haben im vergangenen Jahr so stark zugelegt wie seit sieben Jahren nicht mehr. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ist ungebrochen. Auf Basis dieser Rückmeldungen rechnet das IHK-Forum Rhein-Main mit einem Wirtschaftswachstum von zwei Prozent sowie 28 000 neuen Jobs in 2015 in der Metropolregion. Die hohe Konsumbereitschaft, niedrige Zinsen, niedrige Rohstoffpreise und ein verhältnismäßig schwacher Euro tragen dazu bei, dass die Wirtschaft voraussichtlich auch im kommenden Jahr Kurs hält. Getragen vom stabilen Binnenkonsum sind die Unternehmen der Metropolregion dementsprechend positiv gestimmt. Dies spiegelt sich auch in steigenden Investitionsplänen wider. Sollten sich zudem die unsicheren Signale aus den Schwellenländern nicht zu einer echten konjunkturellen Krise entwickeln, ist weiterhin mit einem spürbaren Wachstum zu rechnen. Vor diesem Hintergrund rechnet das IHK-Forum mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in der Metropolregion um 2,1 Prozent in 2016. Die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bleibt hoch. Nach Berechnungen des IHK-Forums werden 2016 rund 32 000 neue Stellen in FrankfurtRheinMain entstehen. Somit werden dann mehr als 2,17 Millionen Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein. Der Dienstleistungssektor bleibt Beschäftigungsmotor: Nach einem Plus von 10 000 Stellen im Jahr 2013, konnte 2014 ein kräftiges Plus von 31 000 Stellen verzeichnet werden. Unternehmen aus den Bereichen Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe konnten dabei am stärksten zulegen. Aktuell rechnen 22 Prozent der Unternehmen im Dienstleistungsbereich mit steigenden Beschäftigtenzahlen, nur zehn Prozent planen einen Stellenabbau. Nach Berechnungen des IHK-Forums Rhein-Main werden 2016 etwa zwei Prozent beziehungsweise 27 000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen. Vor allem Unternehmen aus dem Bereich Information und Kommunikation und dem Gesundheits- und Sozialwesen planen, ihre Beschäftigung auszubauen. In der insgesamt positiven Stimmung bei den Dienstleistungsunternehmen kommt die nach wie vor stabile Lage der Binnenwirtschaft zum Ausdruck. Die Industriebetriebe bewerten ihre aktuelle Lage überwiegend posi- BESTELLUNG Die Beschäftigungs- und Konjunkturprognose FrankfurtRheinMain 2016 ist online unter www.frankfurt-main.ihk.de/prognose abrufbar. Die Printversion kann bei Christian Weßling per E-Mail unter c.wessling@ frankfurt-main.ihk.de bestellt werden. 38 ARBEITSLOSENQUOTE OKTOBER 2015 IN PROZENT Werte in Klammern: Oktober 2014 <3% 3 bis 5 % 5 bis 7 % 7 bis 9 % >9% Vogelsbergkreis 3,5 (3,9) Gießen 6,4 (6,7) Limburg-Weilburg 4,8 (5,2) Main-Taunus-Kreis 3,8 (4,1) RheingauTaunus-Kreis 4,1 (4,3) Wiesbaden 7,4 (7,2) Mainz 6,2 (6,2) Wetteraukreis 4,7 (4,9) Hochtaunuskreis 3,5 (3,8) Mainz-Bingen 3,6 (3,8)) Main-Kinzig-Kreis 4,7 (4,9) FFrankfurt kf am Main n 6,6 (7,2)) Groß-Gerau 5,9 (6) Offenbach (LK) 4,7 (5,2) Bergstraße 3,8 (4) tiv, allerdings hat sich die Stimmung leicht eingetrübt. Positive Signale aus den USA stabilisieren die Erwartungshaltung der Unternehmen, bei denen unter dem Strich die Zahl der Unternehmen, die Beschäftigung aufbauen wollen, die Zahl derjenigen, die mit zurückgehenden Beschäftigtenzahlen rechnen, überwiegt. Für 2016 erwartet das IHK-Forum ein Wachstum der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Industrie um 0,2 Prozent beziehungsweise 1000 Personen. Neben dem anhaltend niedrigen Zinsniveau schafft auch der ungebrochene Zuzug in die Metropolregion ideale Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft in der Region. Beflügelt von diesen guten Rahmenbedingungen planen die Bauunternehmen auch in 2016 mit mehr Personal. Nach den Berechnungen des IHKForums werden rund zwei Prozent beziehungsweise etwa 2 000 zusätzliche Stellen entstehen. Insbesondere der Wohnungsbau der privaten Haus- Offenbach (SK) 10,3 (11) Aschaffenburg (SK) 5,5 (5,5) DarmstadtDieburg 4,6 (4,6) LK Miltenberg 2,7 (2,9) Alzey-Worms 4 (4,2) Worms 7,3 (7,9) Aschaffenburg A schaffenburg (LK) 2,9 (3) Darmstadt 6,2 (6,6) Odenwaldkreis 5,3 (5,4) halte ist weiter Garant für die positive Entwicklung in dieser Branche. Im Handel werden die Geschäftsaussichten etwas verhaltener beurteilt. Die Beschäftigungspläne bleiben jedoch positiv: 92 Prozent der Unternehmen gehen von einer steigenden oder gleichbleibenden Beschäftigung aus. Nach einem relativ starken Beschäftigungsaufbau in den vergangenen Jahren erwartet das IHK-Forum, dass auch in 2016 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Den Berechnungen zufolge wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 0,7 Prozent und damit 2 000 Beschäftigte \ anwachsen. AUTOR CHRISTIAN WEßLING Referent, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt [email protected] IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Erfahrung Fähigkeiten Know-how Weitblick Menschenkenntnis Zuverlässigkeit K AT J A G R A M S C H JÜRGEN STORM Teamleiterin Jobs für best!agers Arbeitgeberservice Jobs für best!agers CLAUDIA P H I L I P P H O R V AT H C Z E R N O H O R S K Y- G R Ü N E B E R G Arbeitgeberservice Jobs für best!agers Geschäftsführerin Jobcenter Frankfurt am Main 10 Jahre „Jobs für best ! agers“ Wer mit über 50 eine Stelle sucht, bringt viel mit: Eine hohe Produktivität, Motivation, Gelassenheit in schwierigen Situationen, Loyalität gegenüber dem Unternehmen und selbstverständlich viel Erfahrung. Das Ziel muss also sein, dass das Alter kein Einstellungskriterium mehr ist, sondern dass die Person überzeugt. Das zeigt uns unsere 10-jährige Arbeit im Projekt „Jobs für best ! agers“. JOBCENTER FRANKFURT AM MAIN J O B C E N T E R D A R M S TA D T Das Erfolgs-Programm! „Jobs für best ! agers“ Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ läuft bis zum Jahresende 2015 aus. Damit endet auch der regionale Beschäftigungspakt „Jobs für best ! agers“. Im Rahmen des Bundesprogramms erhielten langzeitarbeitslose Menschen, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuungs- und Integrationsangebote. Ein wichtiger Aspekt für die Umsetzung war und ist die Vielfältigkeit der Angebote unter gleichzeitiger Berücksichtigung der persönlichen Belange und Möglichkeiten jedes einzelnen älteren Arbeitssuchenden. „Mit individuellen Förder- und präventiven Gesundheitsmaßnahmen stärkten wir die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Arbeitssuchenden und steigerten dadurch dauerhaft die Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit unserer ‚best agers‘. Ermöglicht wurde dies durch unsere speziell geschulten persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Team ‚Jobs für best ! agers‘. Ein geringerer Betreuungsschlüssel erlaubte eine sehr intensive und persönliche Beratung unserer Kundinnen und Kunden. Wir hatten dadurch viel mehr Zeit, um auf unsere ‚best ager‘ einzugehen, ihre Nöte zu verstehen, um dann dementsprechende Handlungsempfehlungen auszusprechen“, erläutert Katja Gramsch, Teamleiterin „Jobs für best ! agers“ im Jobcenter Frankfurt. Kreativität ist gefragt. Auf der Suche nach sich selbst und der Wiederentdeckung der eigenen Fähigkeiten muss/sollte man manchmal neue Wege gehen. Das war die Idee für unser Autorentheater. Das Theater-Projekt verbindet theaterpädagogische Methoden und Biographie-Arbeit mit klassischem und kreativem Bewerbungsmanagement. Schlüsselkompetenzen werden reaktiviert, trainiert und weiterentwickelt. Absprachen und Entscheidungen müssen eingehalten werden, ein aktives Einbringen ist Grundvoraussetzung, kollegialer Umgang absolut notwendig und Ausdauer sowie Konfliktverhalten werden kultiviert. „Empowerment“ im Bewerbungsprozess. „Wir boten im Rahmen der Teilnahme am Programm ‚Jobs für best ! agers‘ unseren Kundinnen und Kunden eine echte Chance zum Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Durch vielfältige und bedarfsgerechte Maßnahmen aktivierten wir wieder die Ressourcen und entwickelten sowie stärkten die individuellen Potentiale der ‚best agers‘ “, betont Katja Gramsch. Das Bewerbungszentrum unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms „Jobs für best ! agers“ bei ihren Bewerbungsaktivitäten. Sie haben einerseits die Möglichkeit, eigenständig auf Stellensuche zu gehen sowie die Infrastruktur und technische Ausstattung zu nutzen. Wer aber mehr Unterstützung benötigt, wird im Coaching bei seinem effektiven Selbstmarketing unterstützt. Die Intention ist, durch eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst die eigenen Stärken zu identifizieren und durch den Austausch mit anderen in der gleichen Situation eine Gruppendynamik zu entwickeln, die „pusht“ und die Motivation steigert. Im sozialen Kontext fördert dies das Miteinander und den Teamgedanken. Wertschätzung und ressourcenorientierte Beratung. „Wieder auf eigenen Füßen zu stehen, ist ein tolles Gefühl!“ Martin P. (56 Jahre) kam ins Programm „Jobs für best ! agers“ aufgrund seiner längeren Arbeitslosigkeit. Er war Schreiner, arbeitete Jahrzehnte in seinem Beruf in mehreren Betrieben, bis die letzte Firma Insolvenz anmelden musste. Mit 51 merkte er, dass es gar nicht so einfach ist, wieder eine neue Stelle in seinem Berufsfeld zu finden. Er bekam nur Absagen, was ihn von Monat zu Monat immer deprimierter werden ließ. Der Fallmanager interviewte ihn ausführlich, entwickelte mit ihm gemeinsam eine neue Perspektive. Heute arbeitet er bei einem namhaften Einrichtungshaus in der Küchenmontage. „Mein Fallmanager hat sich immer sehr viel Zeit genommen und Verständnis für meine Situation gehabt. Er hat mich nie gedrängt oder wollte mir etwas aufschwatzen. Aber er glaubte an mich und meine Fähigkeiten. Das hat mir gutgetan und ich habe wieder Selbstbewusstsein bekommen. Der jetzige Job ist wie ein Sechser im Lotto. Die Firma ist klasse, die Arbeit gefällt mir und mit meinen Kollegen verstehe ich mich auch gut. Ich bin so dankbar, dass es das Projekt ‚Jobs für best ! agers‘ gab.“ As time goes by ... Seit 10 Jahren währt der Beschäftigungspakt „Jobs für best ! agers“. Das Programm läuft bis zum Jahresende aus. Unsere Erfahrungen mit der Zielgruppe, unsere innovativen Maßnahmen und VermittlungsStrategien bleiben weiterhin bestehen. Daher übernehmen wir diese in Frankfurt auch in unser Regelgeschäft. Das heißt, wir sind flächendeckend weiter für Sie da. Unsere Leistungen bleiben: Briefing und Zieldefinition Erstellung des Stellen- und Bewerberprofils Datenbankrecherche Screening der Profile und Vorab-Gespräche Kandidatenvorauswahl Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds hat das Jobcenter Frankfurt ein neues Programm aufgelegt. Das ESF-Bundesprogramm bietet Arbeitgeber/-innen, die einen langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtig für mindestens 24 Monate einstellen, umfassende Unterstützung an. Wir haben für Ihr Unternehmen ein attraktives Leistungsangebot zusammengestellt – von der Qualifizierung über „Coaching on the Job“ bis hin zum Lohnkostenzuschuss. Persönlich beantworten wir Ihre Fragen unter: [email protected] Wir bedanken uns für 10 Jahre Vertrauen. Jobcenter Frankfurt Katja Gramsch Teamleiterin „Jobs für best !agers“ Emil-von-Behring-Str. 10, 60439 Frankfurt am Main Hotline 069 59768 190 Der regionale Beschäftigungspakt „Jobs für best !agers“ endet dieses Jahr. Die Erfahrungen, die wir sammeln konnten, und das Wissen des Kompetenz-Teams bleiben erhalten. Dieses Know-how übernehmen wir ab 2016 ins Regelgeschäft. Das heißt, wir sind flächendeckend noch schlagkräftiger. Und auch weiterhin Ihre erste Anlaufstelle bei der Vermittlung motivierter und zuverlässiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schaffen Sie daher auch weiterhin: „Jobs für best ! agers“. Hotline Jobcenter Frankfurt: 069 59768 416 Foto: typomaniac – Fotolia.com [email protected] Zentraler Stellenservice 0800 4 5555 20 JOBCENTER FRANKFURT AM MAIN J O B C E N T E R D A R M S TA D T W W W. V O L L G R A F. D E )LQDO &RXQWGRZQ Standortpolitik KONJUNK TURUMFRAGE HERBST HESSISCHE WIRTSCHAFT HÄLT KURS Das IHK-Geschäftsklima für Hessen bleibt im Herbst nahezu unverändert auf einem stabilen Niveau. Haupttreiber der positiven Entwicklung ist vor allem die starke Konsumbereitschaft der privaten Haushalte. Sorge bereitet die vergleichsweise geringe Investitionstätigkeit der Unternehmen. TEILNAHME AN DER IHK-KONJUNKTURUMFRAGE Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich mehr als 2 700 Mitgliedsunternehmen nach ihren Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme haben, melden sich bei Victoria Lassak, E-Mail [email protected]. 42 GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IN HESSEN Erwartungen 160 60 140 40 120 20 in den kommenden Monaten die Beschäftigung zunehmen. Hier möchten 20 Prozent der Unternehmen die Zahl der Beschäftigten erhöhen, lediglich sieben Prozent Arbeitsplätze streichen. Positiv wirken sich die gestiegenen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sowie die gute Arbeitsmarktlage auf die Nachfrage nach personenbezogenen Dienstleistungen aus. Nach den Risiken für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung befragt, nennen 48 Prozent der Unternehmen die Inlandsnachfrage, direkt HB15 JB15 FS15 HB14 JB14 FS14 HB13 JB13 FS13 HB12 JB12 FS12 HB11 JB11 FS11 HB10 -60 JB10 -40 40 FS10 60 HB09 -20 JB09 0 80 FS09 100 gefolgt von den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (43 Prozent). Angesichts deutlich gesunkener Energie- und Rohstoffpreise sehen hingegen über alle Branchen hinweg nur noch 22 Prozent der hessischen Unternehmen in deren Entwicklung ein wesentliches Risiko. In der Industrie ist es immer noch jedes dritte Unternehmen. Trotz der positiven Beschäftigungszahlen befürchten weiterhin 37 Prozent der Unternehmen steigende Arbeitskosten, und Fachkräfteengpässe bereiten 36 Prozent \ der Unternehmen Sorge. AUTOREN DR. RALF GERUSCHKAT Geschäftsführer, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt r.geruschkat@ frankfurt-main. ihk.de VICTORIA LASSAK Referentin, Wirtschaftspolitik und Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt [email protected] IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Indikatorpunkte Lage / Erwartungen Geschäftsklima Lage HB08 konjunkturellen Entwicklungen in Großbritannien und auf dem US-amerikanischen Markt lassen die hessischen Exporteure insgesamt profitieren. Die wirtschaftliche Entwicklung in den Schwellenländern sowie die nachlassende Wachstumsdynamik, insbesondere in China, wirken jedoch dämpfend und sorgen dafür, dass der Wachstumsspielraum nach oben nicht ausgereizt wird. Der Arbeitsmarkt befindet sich nach wie vor in einer sehr guten Verfassung. Der Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre wird sich weiter fortsetzen: 18 Prozent der hessischen Betriebe rechnen mit einem Ausbau ihrer Belegschaften. Lediglich elf Prozent gehen von einem Rückgang der Beschäftigung in ihrem Unternehmen aus. Beschäftigungsimpulse gehen zurzeit insbesondere von unternehmensbezogenen Dienstleistern aus. Jeder vierte unternehmensbezogene Dienstleister plant, neue Arbeitsplätze zu schaffen, während lediglich jeder Zehnte Stellen abbauen möchte. Auch bei den personenbezogenen Dienstleistern dürfte Indikatorpunkte Geschäftsklima Obwohl die Lage auf dem i n t e r n a t i o n a l e n Pa r k e t t schwierig ist und die Krisenmeldungen sich teilweise überschlagen, bleiben die hessischen Unternehmen auf einem guten Wachstumskurs. 43 Prozent der Unternehmen beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 48 Prozent als befriedigend und lediglich neun Prozent als schlecht. Die stabile konjunkturelle Entwicklung wird vor allem durch die starke Konsumbereitschaft getragen. Auch die hohe Investitionstätigkeit im Bereich des Wohnungsbaus trägt zu einer positiven Einschätzung der Geschäftslage bei. Der Geschäftsklimaindex im Baugewerbe legt nochmals leicht um einen Punkt zu und pendelt sich auf überdurchschnittliche 123 Punkte ein. Für das bundesweite Wachstum schätzt der DIHK ein Plus von 1,7 Prozent. Diese Marke sollte die hessische Wirtschaft allemal erreichen, wenn nicht sogar übertreffen. Das Exportvolumen der hessischen Unternehmen hat zuletzt weiter zugenommen. Der niedrige Eurokurs und die schrittweise Erholung in der Eurozone sowie die positiven Aus- und Weiterbildung IHK-BILDUNGSZENTRUM Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 + Durchwahl oder unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected]. IHK-SEMINARE DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT ab 7. Dezember 2015 / 20 UE / 5-Abende-Seminar 150 Euro Telefon – 14 15 TELEFONTRAINING, TEIL 2 15. / 16. Dezember 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar 325 Euro Telefon – 12 32 MODERATIONS- UND PRÄSENTATIONSTECHNIK, TEIL 1 13. / 14. Januar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 335 Euro Telefon – 14 15 BUCHFÜHRUNG I ab 2. Februar 2016 / 32 UE / 4 Wochen 375 Euro Telefon – 14 05 GRUNDLAGEN DER MIETVERWALTUNG 4. / 5. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 495 Euro Telefon – 12 99 ARBEITSVERTRÄGE – EINE EINFÜHRUNG 2. / 3. Februar 2016 / 8 UE / 2-Abende-Seminar 195 Euro Telefon - 12 06 ARBEITSZEUGNISSE KOMPETENT FORMULIEREN UND INTERPRETIEREN 2. / 3. / 8. Februar 2016 / 12 UE / 3-Abende-Seminar 295 Euro Telefon - 12 06 SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN – EINE EINFÜHRUNG 4. Februar 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar 245 Euro Telefon - 12 95 ERFOLGREICHER VERKAUF 4. / 5. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 335 Euro Telefon – 12 32 IMMOBILIEN-WERTERMITTLUNG, TEIL 1 10. / 11. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 495 Euro Telefon – 12 99 HAUSVERWALTUNG – EIGENTUM 17. / 18. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 495 Euro Telefon – 12 99 EINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIENGESCHÄFT 24. / 25. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar 495 Euro Telefon – 12 99 BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGE GRUNDLAGEN DER VWL / BWL ab 7. Januar 2016 / 80 UE / ca. 4 Monate 575 Euro Telefon – 14 15 PROJEKTLEITER / -IN (IHK) 1250 Euro ab 14. Januar 2016 / 80 UE / ca. 2 Monate / Vollzeit ab 19. Februar 2016 / 88 UE / ca. 4 Monate / berufsbegleitend Telefon – 12 32 UMSATZSTEUERRECHT 495 Euro ab 25. Januar 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate / berufsbegleitend Telefon – 14 03 MARKETING IN THEORIE UND PRAXIS ab 29. Februar 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate 495 Euro Telefon - 14 03 Änderungen vorbehalten. Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen Sommer 2016 Die hessischen Industrie- und Handelskammern führen im Sommer 2016 Abschlussprüfungen in kaufmännischen Ausbildungsberufen von Anfang Mai 2016 bis Ende Juli 2016 durch. Die Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind bis spätestens 15. Februar 2016 im Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einzureichen. Anmeldungen, die nach dem genannten Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Sommerprüfung 2016 sind von den Ausbildungsbetrieben anzumelden beziehungsweise können sich selbst anmelden: IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 - Auszubildende, deren Ausbildungszeit (bzw. Ausbildungsstufe) zum 31. Oktober 2016 endet. - Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. Oktober 2016 endet und die die Prüfung vorzeitig ablegen wollen. - Wiederholer (auch Teilwiederholungen). - Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen (Externenprüfung). Dienstag, 26. April 2016 (Sondertermin Floristen) Montag und Dienstag, 2. und 3. Mai 2016 Die mündlichen / praktischen Prüfungen in den kaufmännischen / kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen finden voraussichtlich wie folgt statt: 20. Juni bis 8. Juli 2016 - Fügen Sie den Anmeldungen keine Ausbildungsverträge oder andere Originalunterlagen bei. - Bei dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden. - Dem Antrag für die Externenprüfung die Bescheinigungen über die bisherige Berufstätigkeit und über die berufliche Aus- und Fortbildung (Lehrgänge) beifügen. Änderungen vorbehalten. Prüfungstermine Die schriftlichen Prüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt: Kaufmännische und kaufmännischverwandte Ausbildungsberufe Beachten Sie bitte folgende Hinweise: - Verwenden Sie nur IHK-Anmelde- und Antragsformulare und reichen Sie diese rechtzeitig und vollständig ein. Weitere Infos: IHK Frankfurt, Ausund Weiterbildung, Jessica Mechenbier, Sekretariat kaufmännisches Prüfungswesen, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 9712 27, E-Mail [email protected]. 43 FOTO: JOCHEN MÜLLER Mit Abschluss ihrer Berufsausbildung legten 6 000 junge Menschen im IHK-Bezirk Frankfurt den Grundstein für ihre berufliche Karriere. IHK-BESTENEHRUNG WEGE ZUM BERUFLICHEN ERFOLG Von den rund 6 000 Absolventen der Abschlussprüfungen Winter 2014 / 2015 und Sommer 2015 wurden 240 aufgrund ihrer sehr guten Ergebnisse in den IHK-Abschlussprüfungen am 13. Oktober in der IHK Frankfurt geehrt. Der zunehmende Fachkräftebedarf stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Daher bestehen für junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die duale Berufsausbildung öffnet viele Wege für junge Fachkräfte, die weitere berufliche Erfolge anstreben. Durch IHK-Weiterbildungsprüfungen besteht nach einer dualen Berufsausbildung die Möglichkeit, einen Abschluss als Fachkaufmann, Fachwirt, Industriemeister oder Fachmeister zu erlangen. Diese Abschlüsse sind nach 44 Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) im Niveau mit dem Bachelorabschluss einer Hochschule gleichzusetzen und verfügen nach Europäischem Qualifikationsrahmen (EQR) außerdem über eine internationale Vergleichbarkeit. Mit der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen besteht nach diesen erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildungsprüfungen zudem die Chance, den Abschluss Betriebswirt oder technischer Betriebswirt zu erwerben. Diese Abschlüsse entsprechen im DQR dem Niveau eines Masterabschlusses. Durch die Bildungsbereitschaft der Mitarbeiter und die Unterstützung der Unternehmen kann somit der Wirtschaftsstandort Frankfurt durch die Entwicklung neuer Fachkräfte gesichert werden. Wirtschaftsjournalist und Kommunikationstrainer Mario Müller-Dofel forderte die jungen Absolventen einer Berufsausbildung in seiner Festrede dazu auf, sich nicht auf ihrem Abschlusszeugnis auszuruhen, sondern immer weiterzumachen, denn der Abschluss sei noch lange nicht ausreichend. Auch Michael Krieger, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses, IHK Frankfurt, sprach in seiner Begrüßungsrede nicht nur die Absolventen, sondern jeden Anwesenden im Saal an, als er sagte: „Fertig ausgebildet sind wir alle nie.“ Er betonte, dass die Ausgebildeten auch über die Möglichkeit verfügen, sich als Nachfolger von Ausbildern oder Prüfern zu qualifizieren. Auf diese Weise könnten sie mit ihrem bereits erworbenen Wissen anderen Berufsstartern helfen, berufliche Wege und Perspektiven zu öffnen. Die jungen Absolventen haben mit ihren herausragenden Leistungen gezeigt, dass sie zielstrebig, leistungsbereit und IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Aus- und Weiterbildung LANDESBESTE AUS DEM IHK-BEZIRK FRANKFURT Timo Schuchmann, Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme, Strabag Property and Facility Services; Fabian Bleuel, Fachmann für Systemgastronomie, LSG Sky Chefs; Vanessa Reuter, Immobilienkauffrau, Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte; Maximilian Rüdiger, Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker, Xerox; David Effertz, Kaufmann im Gesundheitswesen, DRK Kreisverband Hochtaunus; Kevin Weinert, Luftverkehrskaufmann, Fraport; Daniel Weil, Mechatroniker, Adolf Mohr Maschinenfabrik; Robin Schober, Musikfachhändler, Session; Oussama Ouariach, Produktionsfachkraft Chemie BUNDESBESTE AUS DEM IHK-BEZIRK FRANKFURT Gesa Katharina Großebörger, Veranstaltungskauffrau, Rothfabrik; Philipp Schumacher, Tourismuskaufmann, DER Touristik Frankfurt; Nina Polatschek, Servicekauffrau im Luftverkehr, Deutsche Lufthansa; Marco Johannes Köhler, Servicefahrer, LSG Sky Chefs Frankfurt; Max Riplinger, Kaufmann für Verkehrsservice, DB Vertrieb; Eileen Kürschner, Kauffrau für Bürokommunikation, Provadis-Partner für Bildung und Beratung; Martin Brock, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, H. & C. Fermont fleißig sind, was Krieger in seiner Rede lobte: „Im Namen von 100 000 Unternehmen im IHKBezirk Frankfurt gratuliere ich allen Absolventen sehr herzlich. Wir sind stolz auf Ihre Leistungen und freuen uns darüber, dass Sie den Fachkräftenachwuchs in unserer Region als ausgezeichnete Leistungsträger verstärken.“ Natürlich strahlten die Prüfungsleistungen auch auf die jeweiligen Ausbildungsbetriebe ab. Denn nur Unternehmen, in denen Entscheidungsträger für die duale Ausbildung einstehen und sich Ausbilder und Mitarbeiter entsprechend engagieren, bereiteten den Boden für Prüfungsbeste. Krieger merkte zudem an, dass meist gleich mehrere Faktoren zum persönlichen und beruflichen Erfolg beitrügen. Nicht nur die Qualität der Ausbildung in den Unternehmen, sondern auch das persönliche Engagement und die Unterstützung der Ausbilder sowie der Berufsschullehrer seien an hervorragenden Abschlussergebnissen einer Ausbildung beteiligt. Nicht zu vergessen seien die Familien sowie die Freunde der Absolventen, welche ebenfalls durch ihre Unterstützung zu einer erfolgreichen Ausbildung beigetragen haben. Beruflicher Erfolg ist für jeden Menschen individuell, da dieser auf seinem Weg von persönlichen Höhen und Tiefen geprägt wird. Müller-Dofel veranschaulicht dies in seiner Rede durch die Darstellung seines eigenen Bildungswegs. Er selbst durchlief die Schule mit eher durchwachsenen Noten und absolvierte drei Ausbildungen, um zu seinem persönlichen Erfolg zu gelangen. Viele Wege führten zu einem persönlichen Erfolg, darunter auch Umwege mit ungünstigen Startbedingungen und Fehlstarts, sagte er. Doch mit dem erfolgreichen Abschluss einer dualen Berufsausbildung sei der erste große Stein auf dem Weg des Erfolgs gelegt, und es bestehe die Möglichkeit darauf aufzubauen. Wichtig sei es jedoch für die Auszu- bildenden, Interesse am gewählten Ausbildungsberuf zu haben und Eigeninitiative zu zeigen. Zu den erfolgreichen Leistungen in den Abschlussprüfungen haben viele verschiedene Komponenten beigetragen, aber vor allem die Absolventen selbst. Von den insgesamt 240 ausgezeichneten Absolventen erzielten 16 zusätzlich hessenweit die besten Prüfungsergebnisse und wurden daher gemeinsam mit ihren Ausbildungsbetrieben für ihre besonderen Leistungen geehrt. Darüber hinaus sind sieben dieser Absolventen aus dem IHKBezirk Frankfurt im Dezember zur Bundesbestenehrung beim DIHK in Berlin eingeladen, um für die national besten Leistungen in ihrem jeweiligen Ausbildungsberuf \ ausgezeichnet zu werden. AUTORIN LARISSA ALBOHN Praktikantin, Ausund Weiterbildung, IHK Frankfurt [email protected] WEITERBILDUNG Erleichterungen beim Fortbildungs-Bafög Wer Meister oder Fachkaufmann werden will, kann für seine Vorbereitung mit einem Lehrgang eine Förderung nach dem sogenannten Aufstiegsfortbildungsförde- rungsgesetz (AFBG) erhalten. Diese Möglichkeit hat sich zu einem bedeutsamen Anreiz für die Teilnahme an dieser hochwertigen Weiterbildung entwickelt. Bei der jetzt er- folgten Novellierung ist der Gesetzgeber der Forderung des DIHK entgegengekommen, eine pauschal zulässige Fehlzeit des geförderten Teilnehmers von 30 Prozent zu erlauben, ohne die Förderung damit zu gefährden. Eine große Erleichterung für Vollerwerbstätige. Die Neuregelung soll am 1. August 2016 in Kraft treten. \ www.stier-rolladen.de IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 45 IHK-BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS KOMPETENZPROFIL FÜR AUSBILDER Nach Verabschiedung von „Qualitätsempfehlungen für Anbieter von Vorbereitungslehrgängen“ und dem „Prüferprofil für das Handeln im IHK-Ehrenamt“ möchte der Berufsbildungsausschuss mit der Empfehlung eines Ausbilderprofils die Qualität in der dualen Ausbildung im IHK-Bezirk sichern und weiter verbessern. men ist die Berufsausbildung ein Gewinn: Sie selbst entwickeln ihre Fachkräfte, die optimal zu ihnen passen, und sie sichern sich damit ihre betriebliche Zukunft. Auch die Ausbilder profitieren von einer guten Berufsausbildung. Können sie doch mit Recht stolz darauf sein, Jugendlichen dabei geholfen zu haben, sich zu selbstbewussten FOTO: PICTURE-ALLIANCE / ULRICH BAUMGARTEN Eine gute Ausbildung ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg. Sie ist ein Gewinn für junge Menschen, denn sie legt ein solides Fundament für die Persönlichkeitsentwicklung und die Berufsfähigkeit des Fachkräftenachwuchses. Jugendliche bekommen mit ihr den perfekten Start ins Berufsleben. Auch für Unterneh- und kompetenten Fachkräften zu entwickeln. Berufsbildungsgesetz Ausbilder in den Betrieben machen bereits eine gute Arbeit. Das empfinden und wertschätzen gerade Auszubildende, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in einer Befragung festgestellt hat: Auszubildende halten ihre Ausbildenden insbesondere für fachlich kompetent und motiviert. Grundlage einer jeden Anforderung an Ausbilder ist das Berufsbildungsgesetz (BBIG). Danach müssen Ausbilder immer sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein. Fachlich ist nach § 30 BBiG geeignet, wer die beruflichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind. Die persönliche Eignung des Ausbildungspersonals beschreibt § 29 BBiG jedoch nicht, sondern nennt lediglich Ausschlussgründe. Der Berufsbildungsausschuss der IHK Frankfurt empfiehlt deshalb ein konkretes Kompetenzprofil für die persönliche Eignung von Ausbildern: Persönliche Kompetenz Ausbilder in Unternehmen fördern und entwickeln die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der jungen Menschen. 46 Ausbilder sind persönlich kompetent, selbstbewusst und unabhängig, offen und ehrlich, zuverlässig, freundlich und ausgeglichen sowie lernfähig und stets lernbereit. Sie haben Freude an ihrem Beruf und ihren Aufgaben und identifizieren sich mit ihrer Aufgabe als Ausbilder. Sie engagieren sich für ihre Aufgaben und für ihre Auszubildenden, sie hören zu und sind für die Auszubildenden präsent. Sie kooperieren mit ihren Partnern in der Berufsbildung und sind in der regionalen Berufsbildungslandschaft gut vernetzt. Ausbilder sind für die jungen Menschen auch immer Vorbilder. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Soziale Kompetenz Ausbilder sind geduldig und besitzen Einfühlungsvermögen, ebenso sind sie kommunikativ und kommunizieren klar und eindeutig. Sie setzen sich mit Argumenten durch und können überzeugen. Zudem vertrauen sie ihren Auszubildenden und behandeln alle gleich, sie sind tolerant und pflegen einen respektvollen Umgang, berücksichtigen immer die Realität der unterschiedlichen kulturellen Herkunft ihrer Auszubildenden. Sie nehmen den Azubis mögliche Ängste, geben Hilfestellungen und machen Mut, sie helfen bei auftretenden Problemen nicht nur fachlich, sondern zeigen auch Mitgefühl. Ausbilder kritisieren immer konstruktiv, verzichten auf Belehrungen, vertragen aber auch selber Kritik. Sie vermitteln bei Konflikten und können Grenzen setzen. Pädagogische Kompetenz Ausbilder verstehen sich als Lernbegleiter und nicht nur als Unterweiser. Sie fordern, fördern und motivieren ihre Auszubildenden und haben einen guten Draht zu jungen Menschen. Sie erklären anschaulich und verständlich, da sie über eine bildhafte Sprache verfügen. Darüber hinaus fördern sie eigenverantwortliches Handeln und übertragen Verantwortung, lassen Entscheidungsspielräume und auch Umwege zu. Sie akzeptieren Fehler und nutzen sie als Chance, daraus zu lernen. Sie zeigen unterschiedliche und adressatengerechte Wege auf, lassen kreative und alternative Antworten und Lösungen zu, bereiten die jungen Menschen gut auf Prüfungen vor und beherrschen Präsentations- sowie Moderationsmethoden. Ausbilder können Fähigkeit, Leistung und Verhalten der Auszubildenden einschätzen und beurteilen. Zudem vermitteln sie berufliche Kompetenzen, orientiert an Arbeits- und Geschäftsprozessen. Vertreter von 30 Ausbildungsbetrieben waren bei der Übergabe des Ausbildungsversprechens des hessischen Gastgewerbes anwesend. AUSBILDUNG Vom Ausbilder zum Lernbegleiter Versprochen ist versprochen Ausbilder entwickeln sich damit also in Zukunft zum Lernbegleiter: Sie führen junge Menschen angemessen an die Berufswelt und den gewählten Beruf heran. Sie helfen ihnen dabei, die individuellen Voraussetzungen für ihr optimales Lernen zu erkennen und mit all ihrer Kompetenz die Fähigkeiten zu entwickeln, zielorientiert nach Problemlösungen für die Bearbeitung von Aufgaben zu suchen. Gute Ausbilder stellen künftig damit die Lernenden in den Vordergrund und nicht mehr das zu Lernende. Die IHK Frankfurt wird die Umsetzung des Profils in die Praxis der Ausbilder aufmerksam begleiten und geeignete Maßnahmen zur Unterstützung anbieten. Mittel- bis langfristig leisten damit alle Beteiligten – die Unternehmen, die Berufsschulen, die Ausbilder, der IHK-Berufsbildungsausschuss und die IHK Frankfurt – einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der auch in Zukunft dringend benötigten Fachkräfte. \ Mit einem offiziellen Ausbildungsversprechen sagt das hessische Gastgewerbe zu, die Attraktivität der Ausbildung in der eigenen Branche zu verbessern. Inzwischen bekennen sich schon 200 Betriebe zu diesem Versprechen. Die Qualität der Ausbildung im dualen System ist ein Grundpfeiler der erfolgreichen Fachkräftesicherung. Der Hotel- und Gaststättenverband Hessen (Dehoga Hessen) und die hessischen IHKs machen sich deshalb gemeinsam für die Qualitätssicherung in den Ausbildungsbetrieben stark. Dies war Inhalt der feierlichen Übergabe des Ausbildungsversprechens im hessischen Gastgewerbe am 23. Oktober in der IHK Frankfurt. Mit Blick auf die zukünftigen Herausforderungen des Gastgewerbes, mehr junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen und damit auch Fachkräfte zu sichern, haben der Dehoga Hessen und die hessischen IHKs daher gemeinsam eine Qualitätsoff ensive entwickelt, die in diesem Jahr begonnen hat. Sie beinhaltet ein offi zielles Ausbildungsversprechen der Ausbildungsbetriebe. Die Aktion soll über den formellen rechtlichen Ausbildungsvertrag hinaus AUTOREN JÖRG FERRANDO (l.) Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss, IHK Frankfurt joerg.ferrando@ igmetall.de IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 FOTO: DEHOGA HESSEN Aus- und Weiterbildung MICHAEL KRIEGER (r.) Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss, IHK Frankfurt michael.krieger@ vogel-krieger.de den Einsatz, die Einstellung, die Akzeptanz und die Umsetzung der Regeln einer qualitativen Ausbildung in den Unternehmen öffentlich unterstreichen. Grundlage für das Ausbildungsversprechen ist das im März verabredete hessische Bündnis für Ausbildung, an dem die Wirtschaft, die Landesregierung, die Städte und Gemeinden, aber auch erstmals die Gewerkschaften beteiligt sind. Das Bündnis für Ausbildung beschäftigt sich ausführlich mit der Attraktivität und Qualität der Ausbildung. Zum Ausbildungsversprechen bekennen sich in Hessen derzeit 200 Unternehmen. Bei der feierlichen Übergabe des Ausbildungsversprechens zwischen den Industrie- und Handelskammern aus Frankfurt, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach sowie dem Dehoga Hessen waren Vertreter von 30 Ausbildungsbetrieben stellvertretend anwesend. \ AUTOR SASCHA SANDNER Ausbildungsberater, IHK Frankfurt [email protected] 47 FOTO: JOCHEN MÜLLER Sieger und Juroren (v. l.): Manfred Domnowski, Webflex, Gregor Dihn, Dihn Kanalreinigung, Dr. Thomas Lapp, IT-Fachanwalt, Eric Nürnberger, Fischmaster IP-Services, Dr. Thomas Klein, INM, Colin Stark, Nestgold, Tim Kaufmann, Taquiri, Nathalie Dylla, Nestgold, und Petra Jacob, U-Concept. HESSISCHER WEBSITE AWARD MANCHMAL WIRKT KLEINES GROSS Das BIEG Hessen kürte am 7. Oktober Fischmaster IP-Service, Trebur, Nestgold, Wiesbaden, und Gregor Dihn Industrieund Kanalreinigung, Steinbach, für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website Award 2015. Kaum ein anderes Lebensmittel beschwört größere Bedenken herauf als roher Fisch. In der Vorstellung der potenziellen Käufer stinkt er, er klebt, und wer weiß, wie lange er schon in der Auslage liegt? Wenn nun frischer Fisch im Internet verkauft werden soll, steigert sich diese Vorverurteilung zum Marketingproblem. Was tun? Der Fischhändler muss gegensteuern. Das fängt beim Wording an: „Fischmaster: einfach frischen Fisch kaufen!“, „Frische-Versand nur 6,90 Euro!“, „Echt frischen Fisch online kaufen!“ schlägt es dem Besucher bereits auf der Startseite von www.fischmaster. net von allen Seiten entgegen, und Zweifel an der Frische des BIEG HESSEN Neutral und kostenfrei unterstützt das BIEG Hessen seit 15 Jahren kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Onlinestrategie. Das Angebot erstreckt sich vom Websitecheck über Fachveranstaltungen bis hin zu Leitfäden. Das BIEG Hessen ist eine Einrichtung der IHKs Frankfurt, Offenbach, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Fulda. Weitere Infos online unter www.bieg-hessen.de. 48 Produkts kommen gar nicht erst auf. Dazu werden Alleinstellungsmerkmale mitgeliefert: Warum hier kaufen? Weil es hier massenhaft Know-how gibt. Weil die Frischfischangebote im Onlineshop mit Rezeptvorschlägen und Zubereitungstipps aus dem Blog verknüpft sind. Weil zum Onlineshop auch ein Hofladen gehört, ein Gastroservice, ein Biergarten – die Vertrauen schaffende Verbindung von online und offline, die nur wenigen Unternehmen gelingt. Und natürlich wird das Produkt auch in hoch professionellen Bildserien präsentiert – leckerer und ganz sicher frischer Fisch, wohin man nur sieht. Selbstbewusst und offensiv verwandelte der Betreiber dieser Website, Fischmaster IP-Service aus Trebur, so die Bedenken von Neukunden in Kaufargumente und erkämpfte sich für seinen Internetauftritt den Hessischen Website Award 2015 in Gold. Ganz hoch im Kurs standen in diesem Jahr bei der Jury des Awards individuelle Marketinglösungen. Unter rund 200 angemeldeten Unternehmenswebsites, von denen besonders viele in diesem Jahr auf eingekaufte Designblaupausen setzten, stachen diejenigen aus der Masse heraus, denen etwas ganz Eigenes gelungen ist. „Das Problem ist nicht der Einsatz IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Innovation und Umwelt von Templates, sondern wenn Templates Konzepte ersetzen“, so Juror Tim Kaufmann, Taquiri. Er warnte jedoch, dass Unternehmen bei der Nutzung dieses Templates nicht zum „Kästchenausfüller“ werden dürften. Internetauftritte funktionieren dann, wenn die eingesetzten Designs zum Geschäftsmodell passen. An der Website des ersten Preisträgers lobte er daher auch besonders die unkonventionellen Menüs, mit deren Hilfe dem Fischhändler die Präsentation seiner verschiedenen Verkaufskanäle gelingt. „Die Website lebt. Ständig passiert etwas“, fügte er mit Hinweis darauf hinzu, wie gut die kostenpflichtigen Angebote mit den kostenfreien, hochgradig mehrwertigen Inhalten von Blog und Rezeptsammlung harmonieren – eine gelungene Content-Strategie. Auch beim zweiten Preisträger dreht sich alles um die passgenaue Umsetzung: „Die Website ist ganz authentisch“, lobte Jurorin Petra Jacob, u-concept & ux-labor, den Auftritt www. nestgold.co des Wiesbadener Designquartetts Coformat, das als Nestgold online hochwertige Möbel vertreibt. „Man spürt die große Identifikation mit dem Produkt.“ Die Website fällt durch ihr hochkonzentriertes Design auf – hier geht es ausschließlich um Tische, ergänzt nur durch eine Gründergeschichte, deren Storytelling das Produktangebot unterstreicht. Besonders gepriesen wurde der aufwendig programmierte Produktgenerator, der das Herzstück der Website ist. Er löst das Problem, dass Produkte im Internet nicht fühl- und anfassbar sind. Selbst die Holzdicke der beworbenen Tischdesigns kann hier konfiguriert, das Wunschmöbelstück selbst zusammengestellt und das Endergebnis in all seinen Details direkt begutachtet werden. Auch hier stimmt die IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Marketingstrategie: Produkt und Website sind eins. Kanalreinigung, Fräsarbeiten, Dichtigkeitsprüfungen – wie kann ein Unternehmen solche auf den ersten Blick unattraktiven Dienstleistungen online positiv darstellen? Mit viel Humor, entschied der Sieger des Hessischen Website Awards in Bronze, die Gregor Dihn Industrie- und Kanalreinigung mit Sitz in Steinbach, und begab sich unter www. dihn-kanalreinigung.de auf das „Abenteuer Kanal“. In den Key Visuals dieser Website krabbeln Cartoon-Ratten durch die Rohre, im Blog werden liebevoll die neuen Fahrzeuge vorgestellt, in Videos können ungewöhnliche Fundstücke aus dem Abwasserkanal begutachtet werden. Von überallher wird der Besucher von Mitarbeitern angelacht. „Einfach, verständlich, unterhaltsam“, zugleich „funktional und authentisch“, urteilte Juror Dr. Michael Klein, Institut für Neue Medien. Aber auch die Basics müssen stimmen. Wer diese Website mit einem akuten Problem aufsucht, der braucht vor allem eins: die Notdienstnummer. Und die ist auf fast jeder Seite das Erste, was Besucher sehen. Der Trend hin zur authentischen Individualwebsite stellt für den Mittelstand eine gute Nachricht dar. Auf die Frage von Moderator Joachim Löw, Löw Medien, ob kleine und mittlere Unternehmen in der digitalisierten Welt überhaupt noch darauf hoffen können, mitzuhalten, versicherte Jacob bei der Preisverleihung, dass die Kleinen den Großunternehmen online sogar häufig etwas voraushaben, denn sie können direkter auf die Bedürfnisse ihrer Kunden eingehen. Die große Herausforderung sind dabei greifbare, aussagekräftige Darstellungen der Produkte, Dienstleistungen und des Unternehmens sowie der erhebliche Aktualisierungsund Pflegeaufwand, der häufig mit modernen Internetauftritten einhergeht. Die Aktualisierungsfrequenz von Websites ist extrem hoch geworden. „Mit einem Auftritt, der zwei Jahre alt ist, muss etwas nicht stimmen“, urteilte Klein. Beide Juroren legen großen Wert auf aussagekräftige Bildwelten, denn das Erlebnis Internet wird für die Nutzer immer visueller. Immerhin – die diesjährigen Bewerbungen zeigen, dass in Sachen Design zumindest das Thema Responsive in den Unternehmen angekommen ist. Die überwiegende Mehrheit der angemeldeten Websites kann auf Smartphones und Tablets dargestellt werden, denn sie passt sich an die Bildschirmgröße des Endgeräts an. Gleichbleibend anspruchsvoll bleiben bei der Websitegestaltung für Unternehmen die Anforderungen des IT-Rechts. Die Unternehmen werden zwar rechtsaffiner, doch die zunehmende Verwendung von Templates schafft neue Rechtsprobleme. Juror und IT-Fachanwalt Dr. Thomas Lapp: „Das lizenzrechtliche Problem von Templates besteht darin, dass Unternehmen die Rechte an allen mitgelieferten Bestandteilen des Templates besitzen müssen – an allen Bildern, Icons, Texten.“ Diese Rechte liegen nicht immer vor, und die Rechtsinhaber eingekaufter Vorlagen sind nicht immer transparent hinterlegt. Er fügt hinzu: „Es kann billiger sein, Bilder selbst zu machen, als vorhandene Bildrechte zu recherchieren.“ Tatsächlich sind 2015 auf allen Siegerwebsites individuell gefertigte Bildmaterialien im Einsatz. Der Hessische Website Award kürt die besten Websites im hessischen Mittelstand und erkennt die besondere Herausforderung an, der sich kleine und mittlere Unternehmen im Internet stel- len müssen. „Die Ressourcen und Budgets der mittelständischen Unternehmen sind begrenzt“, sagte Daniel Weichert, fachlicher Leiter, BIEG Hessen. „Trotzdem müssen sie online mit den Großen in Wettbewerb treten.“ Die Sieger des Hessischen Website Awards dienen anderen Unternehmen als Vorbild und Benchmark. Sie zeigen, was im Internet alles möglich ist und wo die Reise als Nächstes hingehen könnte. Der Award beweist auch in diesem Jahr, dass sie in der digitalisierten Welt mithalten können. Denn – um es mit den Worten Tobias Kirchhofers, Shift, zu sagen, der die Preisverleihung in einer Begrüßungsrede eröffnete: Im Netz wirkt manchmal Großes klein und Kleines groß. \ AUTORIN ANGELIKA NIERE Referentin, BIEG Hessen, IHK Frankfurt angelika.niere@ bieg-hessen.de 49 PRESSEKONFERENZ EIN MASTERPLAN FÜR DIE INDUSTRIE Drei Jahre lang wurde daran gearbeitet, 150 Unternehmen wurden befragt und zum Teil direkt in die Arbeit eingebunden. Am 6. November hat der Magistrat den Masterplan Industrie beschlossen. Damit will die Stadt gewährleisten, dass das produzierende Gewerbe in Frankfurt seine Potenziale ausschöpfen kann und nicht verdrängt wird. Der Masterplan Industrie, den sich die Koalition im Frankfurter Römer vor drei Jahren als eines ihrer zentralen wirtschaftspolitischen Ziele gesetzt hat, war von Beginn an als Prozess angelegt. Der einstimmige Beschluss des Magistrats zu den Vorschlägen des Beirats Industrie markiert nun einen ersten bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu verbesserten Rahmenbedingungen für die Industrie der Mainmetropole. Der Masterplan löst gleichzeitig das industriepolitische Leitbild von 1994 ab und soll zukünftig als Richtschnur für den Magistrat bei industrierelevanten Entscheidungen dienen. Dass es eines Masterplans zur Neuordnung der Industriepolitik in Frankfurt bedarf, steht auch für den Oberbürgermeister, Peter Feldmann, fest. „Mit dem Masterplan Industrie bringen wir der Industrie die Aufmerksamkeit entgegen, die ihrer weitreichenden und vielseitigen Bedeutung Raum mieten oder kaufen. entspricht. Mit diesem langfristigen Strategieprozess werden wir unsere Position als internationaler Industriestandort ausbauen können“, betonte er anlässlich der Pressekonferenz zur Vorstellung des Masterplans. Im produzierenden Gewerbe arbeiteten zwar nur rund elf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Doch habe es einen Anteil von 17 Prozent an der Wertschöpfung und trage mit über 40 Prozent zum Gewerbesteueraufkommen in Frankfurt bei. Zuvor hatten mehr als 70 Experten aus Unternehmen, Verbänden, Wirtschaftsförderung, der Goethe-Universität, dem Stadtplanungsamt sowie weiteren Netzwerkpartnern 30 Projektvorschläge auf acht Handlungsfeldern vorgelegt. Die Experten stützten sich dabei vor allem auf die Ergebnisse der 2013 im Rahmen des Masterplans erarbeiteten Industriestudie. Die Studie von Prof. Peter Lindner vom Institut für Humangeografie der Goethe-Universität hatte zum einen die Entwicklungspotenziale des produzierenden Gewerbes in Frankfurt zum Gegenstand. Zum anderen hat die Befragung von rund 100 Industrieunternehmen in Frankfurt auch den industriepolitischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Es ist vor allem dieser auf einer breiten Basis fußende Prozess, der den Masterplan Industrie von vergleichbaren Projekten in Berlin, Hamburg oder Düsseldorf unterscheidet. Dies sieht Wirtschaftsdezernent, Stadtrat Markus Frank, ähnlich, wenn er feststellt: „Wir haben in Frankfurt einen in Deutschland einmaligen Prozess angestoßen, der auf einem guten Fundament basiert.“ Das Konzept der Wirtschaftsförderung sei aufgegangen, den Prozess von Anfang an auf hohe Akzeptanz und Wirksamkeit anzulegen. Die Zusammensetzung des Beirats Industrie, die intensive Befragung von rund 100 Industriebetrieben in Frankfurt nach dem industriepolitischen Handlungsbedarf und die engagierte Mitarbeit von rund 70 Experten in den Arbeitsgruppen machten das große Interesse an einer erfolgreichen Entwicklung der Industrie in Frankfurt deutlich. Zu den 30 Projektvorschlägen zählen unter anderem die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft für Gewerbeflächen – vergleichbar mit der ABG Frankfurt Holding –, die Gewerbeflächen aufkaufen und entwickeln soll. Auch soll ein bestehendes Gewerbegebiet als Pilot mit einer digitalen Infrastruktur ausgestattet werden, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von einem Gigabit pro Sekunde gewährleistet. Zudem soll die Akzeptanz und Wertschätzung der Industrieunternehmen Büro-, Sanitär oder Unterkunfts-Container. www.renz-container.com 50 IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Innovation und Umwelt tieren, möchte Frankfurt Forward die Quick wins fördern und durch die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen vor allem neue Geschäftsmodelle initiieren. Kernbestandteil des Masterplans bildet jedoch das „Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept (RfEK)“. Die mit dem Gutachten beauftragte Projektgemeinschaft aus Regioconsult und dem Büro Spath und Nagel sollte das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm von 2004 weiterentwickeln. Aufbauend auf einer Flächenprognose sollten Leitlinien zu den künftigen Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet sowie Handlungsempfehlungen für einzelne Gewerbegebiete formuliert werden. Das nun vorliegende Gutachten geht davon aus, dass bis 2030 bei steigender Industrieproduktion auch der Bedarf an Gewerbeflächen zunehmen wird. Hinsichtlich der Frage, was dies konkret bedeutet, ist zwischen der Situation in- und außerhalb der Industrieparks zu unterscheiden. Innerhalb der Industrieparks wird das Angebot wohl die Nachfrage übersteigen. Die Gutachter rechnen hier mit 88 Hektar an ungenutzten Gewerbe- und Industrieflächen bei einem prognostizierten Bedarf von 42 Hektar. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Flächen in Industrieparks nur für einen Teil des Gewerbes – auch des produzierenden Gewerbes – infrage FOTO: GETTYIMAGES / CSA IMAGES verbessert und das Image von Frankfurt als Industriestandort gestärkt werden. Schließlich ist bei der Wirtschaftsförderung ein Kompetenzzentrum geplant, das als zentrale Anlaufstelle für Industrieunternehmen dienen und den weiteren Masterplanprozess koordinieren soll. Darüber hinaus ist mit Frankfurt Forward bereits einer der Projektvorschläge des Masterplans aus dem Handlungsfeld „Innovation, Arbeitsplätze und Wertschöpfung der Zukunft“ umgesetzt worden. Das am FIZ Frankfurter Innovationszentrum Biotechnologie (FIZ) angesiedelte Projekt bringt Frankfurter Industrieunternehmen mit ausgewählten Start-ups der Stadt zusammen. Dabei sollen die Start-ups innovative Lösungen für aktuelle Herausforderungen der beteiligten Industrieunternehmen entwickeln. Mit dem Konzept verfügt Frankfurt im Vergleich zu anderen Metropolregionen bereits jetzt über ein Alleinstellungsmerkmal in der Gründerszene. Die projektbezogene Kooperation, die klare Zielvorgaben und einen festen Projektplan beinhaltet, ermöglicht es Start-ups, schnell in einen Markt einzutreten und Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Anders als bei Gründerzentren, die in vielen Städten Belegungsprobleme haben und Start-ups unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Erfolg alimen- IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 kommen. So erscheinen Industrieparks etwa für Hersteller von Lebensmitteln weniger geeignet. Bei den Flächen außerhalb der Industrieparks ist die Situation daher deutlich angespannter: Hier rechnet das RfEK mit 123 Hektar an ungenutzten Gewerbe- und Industrieflächen, wovon 85 Hektar als tatsächlich aktivierbar gelten. Demgegenüber steht ein prognostizierter Bedarf außerhalb der Industrieparks und des Flughafens von 128 Hektar (untere Variante) bis 178 Hektar (obere Variante). Die Bandbreite des Fehlbestands an Gewerbeund Industrieflächen lässt sich somit auf 43 Hektar (untere Variante) bis 93 Hektar (obere Variante) beziffern. Der daraus resultierende Handlungsdruck kann nur zu einem Teil durch die Aktivierung weiterer Flächen sowie die stärkere Nutzung nicht ausgelasteter Flächen oder die Reduzierung des Leerstands und der Fremdnutzungen gemindert werden. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Stadtgebiet ist daher erforderlich. Über die in der Pressekonferenz zur Vorstellung der MasterplanErgebnisse von Bürgermeister Olaf Cunitz geäußerte Auffassung, eine Ausweisung zusätzlicher Flächen sei derzeit nicht notwendig, man müsse nur die bestehenden Flächen aktivieren und schließlich gebe es auch noch die Industrieparks, wird noch zu diskutieren sein. Hier könnte der Frankfurter DGB-Vorsitzende, Harald Fiedler, recht behalten. Er begegnete der Auffassung des Bürgermeisters mit der Frage, warum die Stadt glaubt, plötzlich Flächen aktivieren zu können, die seit Jahren schon nicht aktivierbar sind. Dennoch überwiegen auch für Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt, die positiven Ergebnisse des Masterplans. Für ihn habe die Arbeit am Masterplan Industrie bisher vor allem eins bewirkt: Die Industrie ist wieder in aller Munde, „und die Politik nimmt die Belange ihres größten Steuerzahlers ernst“. Auch Gräßle sieht im RfEK einen festen Bestandteil des nun bei der Stadt in Arbeit befindlichen „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt 2030“, sofern die Ergebnisse ernst genommen und nicht geschönt würden. An diesem Punkt wird auch für ihn noch einmal deutlich: „Der Masterplan Industrie war und ist ein Prozess und dieser hat mit dem vorliegenden Papier zwar ein bedeutsames Etappenziel, jedoch lange noch nicht sein Ende erreicht.“ \ AUTOR DR. THOMAS STEIGLEDER Stellvertretender Leiter, Innovation und Umwelt, IHK Frankfurt [email protected] I D E N T I TÄT S M A N A G E M E N T Praxiserprobt und rechtssicher! www.maintainet.de 51 FOTO: GETTYIMAGES / JETTA PRODUCTIONS Geschäftsabläufe sind im Bereich Import und Export an den neuen EU-Zollkodex anzupassen. ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK DER UNIONS-ZOLLKODEX KOMMT Am 1. Mai 2016 tritt der neue Zollkodex der Europäischen Union in Kraft. Unternehmen, die importieren oder exportieren, sollten sich schon jetzt mit den geänderten Rechtsgrundlagen beschäftigen. Die gute Nachricht: Bestehende Bewilligungen und Entscheidungen bleiben zunächst erhalten, eine Neubewertung erfolgt voraussichtlich bis zum 1. Mai 2019. Laufende Antragsverfahren werden nach den Regeln des neuen Unions-Zollkodex entschieden. Künftig wird es nur noch drei Zollverfahren geben, und zwar die Ausfuhr, den freien Verkehr und die besonderen Verfahren. Bestehende Bewilligungen für vereinfachte Verfahren werden sukzessive bis zum 31. Dezember 2017 evaluiert und gegebenenfalls umgestellt. Die Hauptzollämter 52 werden die Bewilligungsinhaber von sich aus kontaktieren, vorher besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Ausfuhr Im Zollverfahren Ausfuhr bleibt die mündliche Ausfuhranmeldung für gewerbliche Sendungen bis zu einem Wert von 1000 Euro und / oder einem Gewicht von 1000 Kilogramm unverändert möglich. Die wichtigste Änderung in diesem Bereich ist, dass das Anschreibeverfahren für zugelassene Ausführer entfällt. In Deutschland sollen die bestehenden 17 000 Bewilligungen bis Mai 2019 suk- zessive auf das Verfahren der vereinfachten Zollanmeldung umgestellt werden. Die vereinfachte Zollanmeldung bietet zwar die gleichen Funktionalitäten, wird aber anders abgewickelt. Das Bundesministerium der Finanzen hat versprochen, die Umstellung unternehmensfreundlich zu gestalten. Einfuhr Das Zollverfahren freier Verkehr bezieht sich auf die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten in das Zollgebiet der EU. Eine mündliche Zollanmeldung gibt es ab dem 1. Mai 2016 nur noch für Waren, die unmittelbar im Reisegepäck mitgeführt werden und deren Wert 1000 Euro beziehungsweise deren Gewicht 1000 Kilogramm nicht überschreitet. Änderungen gibt es außerdem bei der Berechnung des Zollwerts, der die Grundlage für die Berechnung des Einfuhrzolls darstellt. So werden Linzenzgebühren voll auf diesen angerechnet, auch wenn nicht der Verkäufer, sondern ein Dritter diese Lizenz vergibt. Der Wegfall der sogenannten First Sale Rule führt bei Reihengeschäften zu einer Erhöhung des Zollwerts. Änderungen gibt es auch bei der vorübergehenden VerIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 International wahrung von Waren, die sich zwar schon auf dem Gebiet der Europäischen Union befinden, aber noch nicht in ein Zollverfahren überführt worden sind. Für diese Verwahrung ist künftig, im Gegensatz zu heute, eine Bewilligung und eine Sicherheitsleistung erforderlich. Wie das funktionieren soll, ist noch offen, muss aber zum 1. Mai 2016 geklärt sein, weil dies alle Einfuhrprozesse betreffen könnte. Besondere Verfahren Für alle besonderen Verfahren ist eine Sicherheitsleistung obligatorisch, einmal geleistete Sicherheiten werden in eventuellen Folgeverfahren angerechnet. Änderungen beim Versandverfahren betreffen die sogenannten zugelassenen Versender. Ein zugelassener Versender ist ein Hauptverpflichteter, dem das zuständige Hauptzollamt die Bewilligung erteilt hat, Versandvorgänge im gemeinschaftlichen / gemeinsamen Versandverfahren durchzuführen, ohne dass der Abgangsstelle die Waren gestellt und die entsprechende Versandanmeldung vorgelegt werden muss. Bestehende Bewilligungen müssen hier ergänzt werden um eine Bewilligung zur „Verwendung besonderer Verschlüsse“. Auch bei der Lagerung nicht verzollter Ware gibt es Änderungen. Freilager entfallen und die gegenwärtig möglichen Zolllagertypen werden neu strukturiert. Bei der aktiven Veredelung werden Waren aus Drittstaaten in die EU eingeführt, bearbeitet und wieder ausgeführt. Umgekehrt werden bei der passiven Veredelung Waren aus der EU ausgeführt, im Drittland weiter bearbeitet und wieder in die EU eingeführt. Bei der passiven Veredelung kann künftig auch Ersatzware eingeführt werden. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Zollrückvergütungen gibt es bei der aktiven Veredelung künftig nicht mehr. Das sogenannte Umwandlungsverfahren geht in der aktiven Veredelung auf. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte Seit dem 1. Januar 2008 können Unternehmen bei ihrem Hauptzollamt den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator, kurz AEO) beantragen. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Gemäß dem neuen Zollkodex müssen die Unternehmen eine „praktische oder berufliche Befähigung in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit“ ihres Zollbeauftragten nachweisen. Dabei ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, wie ein entsprechender Nachweis erbracht werden kann. Im Gespräch sind unter anderem eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung in der ausgeübten Tätigkeit oder entsprechende zollbezogene Ausund Weiterbildungen. Auch hierzu werden sich die Hauptzollämter mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen. Wer einen AEO-Antrag in Erwägung zieht, sollte bis nach dem 1. Mai 2016 mit der Antragstellung warten, da sonst gleich eine Überprüfung folgen muss. gibt keine Änderungen im Wortlaut der Lieferantenerklärungen. Langzeitlieferantenerklärungen können ab dem 1. Mai 2016 bis zu zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sein. Neu ist, dass rückwirkende Langzeitlieferantenerklärungen nur noch dann ausgestellt werden können, wenn der Beginn des Lieferzeitraums höchstens ein Jahr zurückliegt. Für Einzellieferantenerklärungen gilt diese Einschränkung nicht. Ursprungszeugnisse für den Export können wie bisher ausgestellt werden. Der gemeinsame Einsatz der IHKs und Verbände hat sich hier bezahlt gemacht: Eine ursprünglich geplante bürokratische Listenregelung konnte verhindert werden. Für Waren aus Entwicklungsländern gelten bei der Einfuhr in die EU Zollermäßigungen oder Zollbefreiungen. Für dieses sogenannte Allgemeine Präferenzsystem (APS) soll eine EUDatenbank aufgebaut werden, in der die Entwicklungsländer ihre registrierten Ausführer erfassen. Importeure in der EU müssen, wenn sie APS-Präferenzen in Anspruch nehmen wollen, prüfen, ob ihr Lieferant in der Datenbank enthalten ist. Die Ausstellung und Vorlage von Ursprungszeugnissen Form A ist dann nicht mehr nötig. Die Regelungen gelten, sobald das dafür erforderliche IT-System verfügbar ist. Sonstiges Auch für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Waren soll mittelfristig ein neues elektronisches System mit dem Namen Proof of the European Union (PoUS) installiert werden. Nach dem neuen Zollrecht sind verbindliche Zolltarifauskünfte statt bisher sechs Jahre nur noch drei Jahre gültig. Verbindliche Zolltarifauskünfte müssen künftig in der Zollanmeldung, anders als bislang, berücksichtigt werden. Die Unternehmen sollen künftig auf Antrag nur noch mit einer Zollstelle, der überwachenden Zollstelle, kommunizieren können. Diese stimmt alles Weitere mit den übrigen Zollstellen ab, zum Beispiel mit der Ausfuhrzollstelle am Gestellungsort und der Ausgangszollstelle an der Grenze. Vorteilhaft ist, dass die Unternehmen dann nur noch einen Ansprechpartner haben. Nachteilig ist, dass mindestens drei Zollstellen in den Ausfuhrprozess involviert sind und dies zu mehr \ Zollprüfungen führen kann. AUTORIN EVA-MARIA STOLTE Referentin, International, IHK Frankfurt [email protected] Warenursprung und Präferenzen Mit Lieferantenerklärungen wird der sogenannte präferenzielle Warenursprung nachgewiesen. Die EU-Verordnung zur Lieferantenerklärung geht im Durchführungsrecht zum Unions-Zollkodex auf. Vor dem 1. Mai 2016 ausgestellte Lieferantenerklärungen behalten ihre Gültigkeit und es 53 ME XIKO WIRTSCHAFT IM AUFWIND Mexiko gehört mit seinen 120 Millionen Einwohnern zu den 14 größten Volkswirtschaften der Welt und punktet sowohl mit Rohstoffreichtum als auch mit einer wettbewerbsfähigen Industrieproduktion. Als einziger der großen Schwellenmärkte sind die Vereinigten Mexikanischen Staaten, so der offizielle Titel, über Freihandelsabkommen sowohl mit den nordamerikanischen als auch mit den europäischen Märkten verbunden. Deutschland gehört traditionell zu den wichtigsten Partnerländern Mexikos. Mehr als 1300 deutsche Firmen beschäftigen in Mexiko etwa 120 000 Mitarbeiter, das gemeinsame Handelsvolumen betrug im vergangenen Jahr annähernd 13,5 Milliarden Euro. Wichtigste Bereiche der bilateralen Zusammenarbeit sind die Auto-, Pharma- und Chemieindustrie. Umgekehrt sind wenige mexikanische Unternehmen direkt auf dem deutschen Markt aktiv. Mexiko ist der siebtgrößte Erdölförderer weltweit, rund 40 Prozent der Staatseinnahmen werden im Erdölsektor generiert. Allerdings nahmen die Fördermengen im wichtigsten Erdölfeld in den vergangenen Jahren stetig ab. In diesem Jahr soll der Turnaround gelingen. Erstmals seit 80 Jahren dürfen sich ausländische Investoren und Dienstleister in Form von Joint Ventures wieder im mexikanischen Erdölmarkt engagieren. Das zweite wichtige Standbein der mexikanischen Wirtschaft ist der Fahrzeugbau. Die Kfz-Produktion und -Exporte haben in Mexiko in den vergangenen Jahren immer neue Rekordmarken gesetzt. Obwohl schon alle wichtigen Hersteller vor Ort produzieren, werden laufend zusätzliche Investitionen angekündigt. Auch deutsche Hersteller und Zulieferer planen den Ausbau ihres Engagements. In der ersten Jahreshälfte waren die Rahmenbedingungen für die mexikanische Wirtschaft nicht optimal. Die US-amerikanische Konjunktur verlor zumindest zeitweise an Dynamik und die mexikanische Erdölförderung schwächelte aus genannten Gründen. Hinzu kam die Abwertung FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER 54 40. China Jour Fixe Dienstag, 8. Dezember, IHK Frankfurt, 17 bis 20 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-12 16 Grundseminar Zollrecht 23. Februar bis 8. März 2016 (fünftägig), IHK Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 97-15 06 What’s New? Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2015 / 2016 Dienstag, 2. Februar, IHK Frankfurt, 14.30 bis 17.30 Uhr, Telefon 0 69 / 21 97-15 06 Weitere Infos und Anmeldung zu den Veranstaltungen online unter www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig. FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DEMOTIX Im Juni 2016 beginnt in Mexiko das Deutschlandjahr: Zwölf Monate lang präsentieren sich deutsche Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in dem lateinamerikanischen Staat. Auftakt ist die Messe Hecho en Alemania (Made in Germany). Frank-Walter Steinmeier (l.), deutscher Außenminister, reiste im Juli 2014 zu einem dreitägigen Staatsbesuch nach Mexiko. In Gesprächen mit José Antonio Meade Kuribreña (r.), mexikanischer Außenminister, loteten die Politiker die Möglichkeiten einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder aus. des mexikanischen Pesos, der die Importe von Vorprodukten verteuerte. Dennoch zeigte sich die mexikanische Wirtschaft insgesamt robust, vor allem, weil der private Konsum gegenüber dem Vorjahr deutlich an Fahrt gewann. Ein wichtiges Standbein der mexikanischen Wirtschaft sind die Auslandsüberweisungen von Mexikanern, die in den USA leben und arbeiten. Durch den im Vergleich zum Dollar schwächeren Peso haben diese an Wert zugelegt. Mexiko ist vor diesem Hintergrund ein attraktiver Absatzmarkt und Investitionsstandort für deutsche Unternehmen. Im Juni 2016 beginnt das Deutschlandjahr in Mexiko: Zwölf Monate lang wird sich Deutschland im wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich in Mexiko präsentieren. Auf Wirtschaftsebene wird die Messe Hecho en Alemania (Made in Germany) das Deutschlandjahr eröffnen. Diese Messe hat 2010 mit großem Erfolg erstmals stattgefunden. Durch den besonderen Rahmen des Deutschlandjahrs versprechen sich die Veranstalter zusätzliche Resonanz. Im gleichen Zeitraum wird sich Mexiko auch in Deutschland mit einem breiten Veranstaltungsprogramm vorstellen. \ AUTORIN MONIKA GOLDBACH Referentin, International, IHK Frankfurt m.goldbach@ frankfurt-main. ihk.de IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 International FRANKFURTER BÖRSE LIVE IM NIGERIANISCHEN FERNSEHEN Bilder und Berichte von der Frankfurter Börse sind im deutschen Fernsehen allgegenwärtig. Seit Juli ist die Frankfurter Börse nun auch live im nigerianischen Fernsehen zu sehen. Der nigerianische Sender Channels Television berichtet von Montag bis Freitag in seinen Nachrichten ab 13.30 Uhr live vom Börsenparkett am Finanzplatz Frankfurt. Channels TV ist der wichtigste private Fernsehsender in Nigeria und seit 20 Jahren am Markt. Der Sender kooperiert mit der Deutschen Welle (DW), dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland. Als erster afrikanischer Sender startete Channels TV im Sommer eine eigene Berichterstattung vom Finanzplatz Frankfurt mit speziell für den afrikanischen Markt konzipierten Inhalten. John Momoh, Vorsitzender von Channels TV, weiß um das große Interesse in seinem Land an aktuellen Finanz- und Wirtschaftsnachrichten aus Deutschland. Er ist sicher, mit der Livesendung vom Frankfurter Börsenparkett sein wirtschaftsinteressiertes Publikum zu begeistern. Bereits 20 Millionen Menschen erreicht Channels TV über Fernsehen sowie Internet und setzt auf weiteres starkes Wachstum. Verantwortlich für die tägliche Liveberichterstattung ist das Frankfurter Unternehmen Newsbox. Die TV-Produktion überträgt die Bilder per Glasfaser nach Lagos. „Wir nutzen modernste Übertragungsverfahren, die äußerst kosteneffektiv sind“, so Joachim Knab, Geschäftsführer, Newsbox. „Wir sind sehr stolz, dass wir täglich für die DW live nach Nigeria senden und Channels TV die Bilder in optimaler Qualität liefern können.“ Frankfurt biete mit seiner digitalen Infrastruktur interessante neue Möglichkeiten, so Knab. Channels TV berichtet bereits live von der New Yorker Börse, nun ist Frankfurt als wichtigster Finanzplatz in Europa als Nummer zwei gefolgt. Ein Punktsieg für FrankfurtRheinMain als Finanzplatz und die hier ansässige digitale Wirtschaft. \ AUTORIN INGRID SEBALD Inhaberin, PR Agentur sportscomm, Frankfurt [email protected] Anzeige Poeschco Leitern und Konstruktionen aus Aluminium für Profis Das seit 1911 existierende Mittelstandsunternehmen mit Sitz in Schleiden / Eifel entwickelt und produziert seit den 70er-Jahren Leitern und Konstruktionen aus Aluminium für professionelle Anwender. Mit den Jahren ist ein breit angelegtes Sortiment an Standard-Ausführungen für praktisch jeden Anwendungsbereich entstanden. Dies wird in allen üblichen Größen auf Lager vorgehalten oder kann kurzfristig geliefert werden. Die technische Auslegung und Wertigkeit ist jeweils auf eine langjährige und sichere Nutzung ausgelegt. So existieren z. B. unsere speziellen Bauserien für Glasreiniger. Sie müssen sich täglich unter enormen Einsatzbedingungen auf ihr Arbeitsgerät verlassen können, was mit unserer Qualität selbstverständlich ist. 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Es steht ein eigener Fuhrpark zur Verfügung, der pünktlich und vollständig für direkten Einsatz steht. /HLWHUQ*HUlWHDXV$OXPLQLXPIU3URÀV Werk Gemünd Kölner Str. 19-21 53937 Schleiden T. 02444 95800 [email protected] www.poeschco.de Recht und Steuern IHK-BEZIRK FRANKFURT GEWERBESTEUER STEIGT WEITER Die relativ niedrigen Gewerbesteuerhebesätze in vielen Kommunen des IHK-Bezirks Frankfurt sind ein wichtiger Standortvorteil der Region. Dennoch planen etliche Kommunen, ihre Gewerbesteuerhebesätze zu erhöhen. 56 sellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Trotz der Steigerungen in der Vergangenheit sind die Durchschnittshebesätze in den beiden Landkreisen immer noch relativ niedrig. Sie liegen noch unter dem sogenannten Nivellierungshebesatz bei der Gewerbesteuer, den das Land Hessen durch die Reform des kommunalen Finanzausgleichs für kreisangehörige Kommunen im kommenden Jahr von 310 auf 357 Prozent anhebt (der Nivellierungshebesatz von 357 Prozent entspricht dem gewogenen Durchschnittshebesatz der hessischen kreisangehörigen Kommunen im ersten Halbjahr 2014). Außer Bad Homburg (385 Prozent), Königstein (380 Prozent) und Oberursel (360 Prozent) im Hochtaunuskreis sowie Hofheim (370 Prozent) und Liederbach (360 Prozent) im Main-TaunusKreis liegen noch alle anderen Kommunen der beiden Kreise unter 357 Prozent. Eschborn hat mit zurzeit 280 Prozent hessenweit den zweitniedrigsten Gewerbesteuerhebesatz. Einerseits stellt ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz einen Standortvorteil dar, ande- rerseits kann er jedoch künftig beim kommunalen Finanzausgleich – wegen der Anhebung des Nivellierungshebesatzes und der Einführung der Solidaritätsumlage – Nachteile bewirken. Dies deshalb, weil auch für eine Kommune, deren Gewerbesteuerhebesatz niedriger als der Nivellierungshebesatz ist, im kommunalen Finanzausgleich künftig angenommen wird, sie habe einen Hebesatz von 357 Prozent. Folglich wird der Kommune unterstellt, sie beziehe höhere Gewerbesteuereinnahmen als sie tatsächlich erzielt, das heißt, sie wird reicher gerechnet als sie ist. Im Gegenzug erhält sie geringere Zuweisungen aus dem Finanzausgleich beziehungsweise muss gegebenenfalls eine – ab dem kommenden Jahr gültige – (höhere) Solidaritätsumlage zahlen. Ein weiterer negativer Begleiteffekt der Anhebung des Nivellierungshebesatzes ist für die Kommunen die daraus folgende Erhöhung der Kreisumlage. Trotzdem sollten die Kommunen bestrebt sein, den Standortvorteil eines niedrigen Gewerbesteuerhebesatzes nicht aus der Hand zu geben. Die laufenden Haushaltsplanungen und -beratungen für 2016 gehen allerdings vielfach in die andere Richtung. Mehrere Kommunen, so auch Eschborn, beabsichtigen, ihren Gewerbesteuerhebesatz (weiter) zu erhöhen. Der bessere Weg zur FOTO: GETTYIMAGES / FATIDO Schon in den zurückliegenden Jahren haben viele Kommunen im Bezirk der IHK Frankfurt ihre Gewerbesteuerhebesätze angehoben. So stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im Main-Taunus-Kreis seit 2010 von 306 auf 330 Prozent in 2015, im Hochtaunuskreis erfolgte in diesem Zeitraum eine Erhöhung von 321 auf 344 Prozent. In Frankfurt liegt der Gewerbesteuerhebesatz in dieser Zeitspanne konstant bei 460 Prozent. Kapitalgesellschaften, das sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG), bekommen eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes voll zu spüren. Da bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer pauschaliert mit der Einkommensteuer verrechnet wird, tritt bei diesen – bei Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags – in der Regel bis zu einem Hebesatz von circa 400 Prozent keine zusätzliche Belastung durch die Gewerbesteuer auf. Zahlt ein Personenunternehmer allerdings keine Einkommensteuer, weil er zum Beispiel neben seinem gewerblichen Gewinn andere negative Einkünfte hat, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung, kann die Gewerbesteuer nicht verrechnet werden. In diesem Fall wirkt sich eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ebenfalls voll aus. Zu den Personenunternehmen zählen vor allem Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsge- Gewerbesteuererhöhungen senden negative Signale an ansässige Unternehmen und potenzielle Investoren. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Kommunalwahl 2016 STEUERFÄLLIGKEITEN IM DEZEMBER Staatssteuern Am 10. Dezember 2015 werden fällig: Vorauszahlung auf die Körperschaftsteuer sowie die Einkommensteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der Veranlagten für das vierte Quartal 2015. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat November 2015 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre be- Konsolidierung der kommunalen Haushalte ist dagegen, weitere Ausgaben einzusparen. Die betroffenen Kommunen sollten daher noch intensiver prüfen, wie ihr Haushalt ohne Steuererhöhungen sowie ohne Defizite und zusätzliche Schulden ausgeglichen werden kann. Dieser Weg ist nicht einfach und in vielen Fällen den Bürgern nur schwer zu vermitteln. Hinzu kommt, dass die Herausforderungen in den kommenden Jahren nicht kleiner werden. Dennoch müssten weitere Steuererhöhungen vermeidbar sein. An Einnahmen mangelt es nämlich nicht. So haben sich die Steuereinnahmen der Kommunen in den beiden Landkreisen seit 2010 von 695 auf 849 Millionen Euro in 2014 erhöht (plus 22 Prozent). Trotzdem sind in diesem Zeitraum die Schulden von 370 auf 474 Millionen Euro angewachsen (plus 28 Prozent). Diese Entwicklungen zeigen, dass das Problem vielfach nicht auf der Einnahmen-, sondern auf der Ausgabenseite liegt. Auch Untersuchungen des Hessischen Rechnungshofs sowie des Bunds der Steuerzahler identifizieren immer wieder ungenutzte Einsparpotenziale bei den kommunalen Ausgaben. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 STEUERFÄLLIGKEITEN IM JANUAR rufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2014 oder 2015 aufgenommen haben (Existenzgründer). Im November 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2014 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Im November 2015 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos online unter www. finanzamt.de). Deshalb sollten die Kommunen vor Steuererhöhungen zunächst alle Möglichkeiten zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen nutzen. Hinzu kommt, dass Steuererhöhungen – zumindest mittelfristig – nicht automatisch mit höheren Steuereinnahmen gleichzusetzen sind. Steuererhöhungen senden negative Signale an die ansässigen Unternehmen sowie an potenzielle Investoren und halten diese von Investitionen ab, sodass die Steuereinnahmen letztlich sogar zurückgehen können. Diese Einschätzung wird indirekt durch die Studie „Wettbewerbsposition der Stadt Frankfurt im Verhältnis zum Umland“, die das Ifo-Institut im Dezember 2009 veröffentlichte, gestützt. Das Ifo-Institut stellte fest, dass die Intensivierung des kommunalen Steuerwettbewerbs innerhalb der Region Frankfurt so ausgeprägt ist, dass die Steuereinnahmen der Umlandgemeinden bei einer Senkung des Hebesatzes nicht etwa sinken, sondern ansteigen. Die IHK Frankfurt fordert daher in ihrem Positionspapier zu den Kommunalwahlen 2016, auf Steuererhöhungen sowie die Einführung neuer lokaler Abgaben zu verzichten. Vielmehr Staatssteuern Am 11. Januar 2016 werden fällig: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember 2015 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014 mehr als 7 500 Euro betragen hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2014 oder 2015 aufgenommen haben (Existenzgründer). Umsatzsteuer- / MehrwertsteuerVorauszahlungen für das vierte Quartal 2015 der Vierteljahreszahler, wenn die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014 nicht mehr als 7 500 Euro betragen hat. Hat die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014 nicht mehr als 1000 Euro betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung sollten die Kommunen alle Aufgaben und Ausgaben – auch der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen – noch stärker auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen. So sollten sie nur Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet oder die bei Anlegung strengster Maßstäbe dringend erforderlich sind. Bei allen Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen konsequent zu nutzen. Dabei wird es unumgänglich sein, über eine generelle Senkung der Standards nachzudenken. Weiterhin müssen Kommunen ihr Angebot zu den niedrigstmöglichen Kosten bereitstellen. Jede sich bietende Privatisierungsmöglichkeit sollte geprüft und dort umgesetzt werden, wo sie sinnvoll ist. Hieraus resultierende Erlöse sollten zur nachhaltigen Reduzierung der Schulden verwendet werden. Eine Ausweitung der unternehmerischen Betätigung der Kommunen wird kritisch gesehen. Des Weiteren der Vorauszahlungen befreien. Im Dezember 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2014 abzuführende Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro betragen hat. Für das vierte Quartal 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2014 abzuführende Lohnsteuer mehr als 1 000 Euro, aber nicht mehr als 4 000 Euro betragen hat. Im Dezember 2015 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt; weitere Infos online unter www. finanzamt.de). Kommunale Steuern Am 15. Januar 2016 wird die Spielapparatesteuer fällig. sollten die Kommunen verstärkt prüfen, in welchen Bereichen sie zusammenarbeiten können. Außerdem muss für Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen zuweisen, die Finanzierung sichergestellt sein. Die Kommunen sollten sich in ihrer Haushaltspolitik an den genannten Maßstäben orientieren. Nur so können sie Vorkehrungen treffen für Zeiten, in denen die Rahmenbedingungen nicht mehr so günstig sind wie aktuell. So könnte sich mittelfristig die Konjunktur eintrüben und die Steuereinnahmen könnten sinken oder die historisch niedrigen Zinsen könnten steigen und die Lasten \ der Schulden erhöhen. AUTOR ALFRED SIEGL Stellvertretender Geschäftsführer, Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected] 57 Recht und Steuern ÄNDERUNGEN 2016 STEUERLICHE HERAUSFORDERUNGEN Sowohl die laufenden nationalen Gesetzgebungsverfahren als auch die internationalen steuerlichen Entwicklungen stellen Steuerpflichtige, insbesondere mittelständische und inhabergeführte Unternehmen, in 2016 vor große Herausforderungen. Nationale Gesetzgebungsverfahren wie die geplante Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz oder die Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes werden unternehmerische Entscheidungen in erheblichem Maße beeinflussen. Das am 5. November verkündete Steueränderungsgesetz 2015 spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle, da es lediglich die Bundesratsanliegen zum gescheiterten Zollkodexanpassungsgesetz aus 2014 aufgreift. Auf internationaler Ebene ist insbesondere der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) fortentwickelte Base-Erosion-and-ProfitShifting(BEPS)-Aktionsplan für mittelständische Unternehmen mit Unternehmenseinheiten in mehreren Ländern von höchster Relevanz. Nationale Entwicklungen Am 22. Juli hat das Bundesfinanzministerium im Rahmen der Reform des Investmentsteuergesetzes einen Diskussionsentwurf zur Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Durch die geplante Neuregelung, die nur körperschaftsteuerliche Anteilseigner betrifft, sollen zukünftig Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerpflichtig sein, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als zehn Prozent des Grundoder Stammkapitals (sogenannter Streubesitz) betragen hat. Steigt die Beteiligung unterjährig durch hinzuerworbene Anteile 58 auf zehn Prozent oder mehr, soll dies ebenfalls zu einer Steuerpflicht eines etwaigen Veräußerungsgewinns führen. Die volle Steuerpflicht von bisher zu 95 Prozent steuerfreien Veräußerungsgewinnen soll erstmals für Gewinne gelten, die nach dem 31. Dezember 2017, das heißt ab dem Veranlagungszeitraum 2018, realisiert werden. Vor dem 31. Dezember 2017 gebildete stille Reserven fallen somit auch unter die Neuregelung. Es bleibt abzuwarten, ob die Besteuerung zurückliegender Wertsteigerungen vor dem Bundesverfassungsgericht standhält. Durch den vorliegenden Diskussionsentwurf wird die bereits bestehende Steuerpflicht von Divi- denden aus Streubesitz um die Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erweitert. Die aus Streubesitz resultierenden Gewinnminderungen sollen nur noch mit steuerpflichtigen Gewinnen und Gewinnzuschreibungen aus Streubesitz verrechnet werden können (eigener Verlustverrechnungstopf). Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2016 zu rechnen. Bis zur Einführung der Neuregelung sollte das bestehende Streubesitzportfolio analysiert und steuerlich optimiert werden. Steuerverschärfungen ergeben sich auch im Bereich der Erbschaftund Schenkungsteuer. Mit Urteil vom 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Verschonungsregelungen für die Übertragung von Unternehmensvermögen für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber zu einer gesetzlichen Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 auf. Bis zur Neuregelung ist das bisherige Recht weiterhin anwendbar. Am 8. Juli hat die Bundesregierung bereits einen ersten Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbschaftsteuerAnpassungsgesetz) veröffentlicht. Durch das Erbschaftsteuer-Anpassungsgesetz sollen neben der Neudefinition des begünstigten IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 ANZEIGE INKASSO/WIRTSCHAFTSRECHT WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UND STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER PARTNERSCHAFT mbB Rechnungswesen - Steuern - Finanzierung - Unternehmensplanung und -bewertung - freiwillige und gesetzliche Jahresabschlussprüfung Neue Anforderungen der Finanzverwaltung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung (GoBD): www.gkrw.de/downloads.html 60598 Frankfurt a.M. Darmstädter Landstraße 110 Tel. 069 / 959640-0 65779 Kelkheim /RUVEDFKer Straße D Tel. 06195 / 973 Mail: [email protected] www.gkrw.de WP/StB Steffen Drögemüller - StB Thomas Kammandel *) - WP/StB Thomas Worm **) *) Fachberater für internationales Steuerrecht **) Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung 138. Jahr gang 5 0 6 .1 02.15 138. Jahrgang Mit einer Anzeige im IHK WirtschaftsForum ww w.fr ankf ur t- mai n.ih k.de A 48 36 www.frankfurt-main.ihk.de erreichen Sie über 90.000 Entscheider in der Region FrankfurtRheinMain. 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Dann schalten Sie eine Anzeige in Verbindung mit Ihrem selbst erstellten Firmenporträt. Mit Ihrem Auftritt im 02 | 2 erreichen Sie über 90.000 Entscheider in der Region FrankfurtRheinMain. 016 Stando rt Deutsch land Mittelst and ist der Jobm der IT-B ranche otor IT-Siche rheit Ein Vier tel verwend der Internetnut et Passwo zer rtsafes IT-Diens tle W istungen 02 ww w. za rb oc k.d e für den Mittelst and Impres sum: Die Textbe Druck- und Verlag iträge in diesem shaus Zarbo Verlag ck GmbH sfocus & Co. wurde KG, n von den werbeSontraer Straße nden 6, 60386 Unter Frank nehm furt am en verfas Main, st. Telefo n 0 69/42 09 03-75 IT-Dienstleistungen für den Mittelstand 03 Banken: Mittelstandsfinanzierung, Factoring und Bürgschaftsversicherung 04 Veranstaltungen: Messen, Tagungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsorganisation, -beratung und -technik 05 Fahrzeuge: Gewerbe- und Nutzfahrzeuge, Fuhrparkmanagement, Fahrzeugleasing Logistik: vom Verpacken übers Lagern bis Transport und Versand 06 Energie: Gas oder Strom für große und kleine Betriebe, Energieeffizienzberatung Unser Verlagsteam steht Ihnen gerne beratend zur Seite. KONTAKT Tel. 0 69 / 42 09 03-75 Fax 0 69 / 42 09 03-70 E-Mail [email protected] 60 schluss Anzeigen Ausgabe Februar: 8. 1. 2016 Vermögens die Verschonungen für den Erwerb großer Betriebsvermögen begrenzt sowie Erleichterungen für Kleinstbetriebe bei der Lohnsummenregelung eingeführt werden. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen somit vornehmlich Übertragungen großer, in der Regel international agierender Familienunternehmen. Diese werden grundsätzlich als nicht bedürftig eingestuft und können erst durch eine individuelle Bedürfnisprüfung in den Genuss etwaiger Verschonungsregelungen kommen. Die geänderten Vorschriften sollen nach derzeitigem Stand auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer nach dem Tag der Verkündung des ErbschaftsteuerAnpassungsgesetzes entsteht. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in 2015 möglich. Dies sollten insbesondere große, familiengeführte Unternehmen bei ihrer Nachfolgeplanung berücksichtigen. Internationale Entwicklungen Die internationalen steuerlichen Entwicklungen sind derzeit vor allem durch das von der OECD fortentwickelte BEPS-Projekt geprägt. Dieses wird einen signifikanten Einfluss auf die zukünftige Besteuerung von Unternehmen mit Unternehmenseinheiten in mehreren Ländern haben und erhöhte Dokumentationspflichten nach sich ziehen. Mit dem BEPS-Projekt haben sich insgesamt 62 Staaten auf ein gemeinsames Handeln gegen schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und gezielte Steuerplanung international tätiger Unternehmen verständigt. Am 5. Oktober hat die OECD die Ergebnisse der seit zwei Jahren laufenden BEPSVerhandlungen veröffentlicht. Die Ergebnisse müssen nun durch die einzelnen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden, konzerninternen Leistungen werden beispielsweise erhöhte Anforderungen an die Verrechnungspreisdokumentation gestellt, die zukünftig zwingend standardisierte Elemente enthalten muss. Mit dem sogenannten Country-by-Country-Report sollen die betroffenen Fisken einen Überblick über die Aufteilung der Erträge und Steuern auf die verschiedenen Staaten sowie über wirtschaftliche Kennzahlen international agierender Unternehmen erhalten. Eine Veröffentlichungspflicht dieser unternehmensspezifischen und hochsensiblen Daten ist bisher nicht vorgesehen, wohl aber ein automatischer Informationsaustausch mit den beteiligten Steuerverwaltungen, sofern die entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarungen vorliegen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass signifikante steuerrechtliche Anpassungen bevorstehen, die erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung von Gesellschaften und deren Eigentümer haben können. Vor diesem Hintergrund sollten Steuerpflichtige, insbesondere auch die Entscheidungsträger der Unternehmen, die weiteren steuerlichen Entwicklungen im Auge behalten und sich frühzeitig mit deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene auseinandersetzen. \ AUTOREN STEFANIE EISENHAUER Managerin, Steuerberaterin, Private Client Services Tax, Ernst & Young, Eschborn [email protected] CHRISTIAN KATZER Consultant, Private Client Services Tax, Ernst & Young, Eschborn, christian. [email protected] IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 FOTO: MAURITIUS IMAGES / IMAGEBROKER JAHRESWECHSEL VERJÄHRUNG VON FORDERUNGEN Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2012. Deshalb sollten Unternehmen jetzt noch mal überprüfen, ob ihre Kunden tatsächlich alle Rechnungen beglichen haben. Alle Jahre wieder steht plötzlich und unerwartet das Jahresende vor der Tür, und es hat sich vielleicht ein Stapel unbezahlter Rechnungen angesammelt. Das ist an und für sich nicht problematisch, allerdings sollten Unternehmer mit der Geltendmachung ihrer Forderungen nicht mehr lange warten: Mit dem Ablauf des 31. Dezember 2015 verjähren nämlich diejenigen Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2012, die der regelmäßigen, das heißt dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Folge der Verjährung eines Anspruchs IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 ist, dass sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und die Leistung wirksam verweigern kann. Fristen beachten Vielleicht weiß der Kunde nichts von der Verjährung der Forderung und begleicht sie, oder er zahlt die verjährte Forderung entgegenkommenderweise trotzdem. Hat der Schuldner in Unkenntnis der Verjährung daher seine Zahlung geleistet, kann er sich später nicht mehr auf die Verjährung berufen und sein Geld zurückverlangen. Der Anspruch erlischt nämlich durch die Verjährung nicht, er stellt weiterhin einen Rechtsgrund für die erbrachte Leistung dar. Er kann jedoch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Regelmäßig verjähren nach drei Jahren insbesondere Zahlungsansprüche der Kaufleute gegenüber Privatpersonen, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander aus einem Kaufoder Werkvertrag. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, sofern der Gläubiger den Schuldner kennt und ihm auch sonst alle anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind. Wichtige Ausnahmen von der regelmäßigen Verjährungsfrist sind die Gewährleistungsrechte im Kauf- beziehungsweise Werkvertragsrecht. Diese Frist beträgt gegenüber Verbrauchern bei neuen und gebrauchten Sachen zwei Jahre. Sie beginnt mit der Übergabe der Sache. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel, so kann der Kunde Gewährleistungsrechte innerhalb der dreijährigen Regelverjährungsfrist geltend machen. Die 61 FOTO: GETTYIMAGES / JONATHAN MCHUGH MAHNVERFAHREN Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld. Es ist für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Bundesland Hessen hat, zuständig. Ein Online-Mahnantrag kann über die Internetseite des Amtsgerichts Hünfeld unter www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de aufgerufen und ausgefüllt werden. Frist beginnt erst nach Kenntnis von Anspruch und Schuldner. Bei Bauwerken oder Gegenständen, die für ein Bauwerk verwendet wurden und für dessen Mangel verantwortlich sind, beträgt die Frist fünf Jahre. Bei der Erstellung von sogenannten unkörperlichen Arbeitsergebnissen, beispielsweise Software oder Ähnlichem, gilt ebenfalls die Regelverjährung. Hemmung Zum Jahresende sollten Unternehmen dafür sorgen, dass die Verjährung zumindest „unterbrochen“ wird, beispielsweise, indem der Schuldner den Anspruch schriftlich oder durch Zahlung einer Abschlagszahlung anerkennt. Die Frist beginnt dann unmittelbar nach diesem Ereignis neu zu laufen, nicht erst zum 1. Januar. Die Verjährung kann auch gehemmt werden, etwa wenn die Vertragsparteien über die Gewährleistung verhandeln. Die Verjährung kommt durch diese Verhandlungen zum Stillstand und die Forderung verjährt nicht mit Ablauf des Jahres 2015. Die Hemmung der Verjährung endet jedoch erst drei Monate nach Abbruch der Verhandlungen. Nach Ende der Hemmung wird die Verjährung um den Verhandlungszeitraum verlängert. Solche Verhandlungen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert werden, damit die Hemmung der Verjährung im Falle einer gerichtlichen Klärung des Anspruchs belegt werden kann. 62 Formalien Weitere wichtige Hemmungsgründe sind beispielsweise die Klageerhebung oder die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Es reicht dabei, wenn am letzten Tag der Frist, also am 31. Dezember, Klage erhoben wird. Auch der gerichtliche Mahnbescheid kann noch am letzten Tag der Frist beantragt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass der Antrag dem Schuldner alsbald zugestellt werden kann. Deshalb sollte unbedingt auf korrekte Bezeichnung und zustellfähige Anschrift des Schuldners geachtet sowie die Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Die Hemmung der Verjährung endet bei gerichtlicher Geltendmachung eines Anspruchs sechs Monate nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens. Zu beachten ist, dass normale außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, nicht ausreichen, um zum Ziel zu kommen, selbst wenn sie mehrfach schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Reagiert der Schuldner nicht darauf, so kann er den Anspruch im neuen Jahr dennoch abwehren. \ AUTORIN FRAUKE HENNIG Stellvertretende Leiterin, Recht und Steuern, IHK Frankfurt [email protected] JAHRESWECHSEL Aufbewahrungsfristen beachten Der Jahreswechsel bietet Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen hin. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor: Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2005 und früherer Jahre zum 1. Januar 2016 vernichtet werden. Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2009 und früherer Jahre zum 1. Januar 2016 vernichtet werden. Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die Unterlagen entstanden (zum Beispiel Buchungsbelege) oder fertig gestellt (zum Beispiel Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahrs (2005 beziehungs- weise 2009). Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden. Der BdSt Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beiden genannten Fristen verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen sowie bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen. Eine besondere Regelung gilt jedoch für Personen, bei denen die Summe aller erzielten privaten Einkünfte (zum Beispiel aus nicht selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung) mehr als 500 000 Euro beträgt. In diesen Fällen sind die Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren. Eine Liste mit den Ablagefristen für bestimmte Dokumente kann unter www. steuerzahler-hessen.de kostenlos heruntergeladen werden. \ IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Recht und Steuern WOHNUNGSMARK T BESTELLERPRINZIP FÜR MAKLER Der Immobilienmakler ist die Schnittstelle zwischen Vermieter und Mieter. Er tritt in vertragliche Beziehungen zum Vermieter und hat den Auftrag, einen Mieter für dessen Wohnung zu finden. Ein Vertragsverhältnis besteht aber auch zum Wohnungssuchenden, dem der Makler eine Wohnung anbietet. Kam es zum Abschluss eines Mietvertrags, konnte der Makler eine Provision für seine Tätigkeit sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter verlangen. Diese Möglichkeit besteht nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr. Der Makler ist zukünftig nicht berechtigt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur in dem Fall vor, dass der Makler ausschließlich aufgrund des mit dem Wohnungssuchenden geschlossenen Maklervertrags vom Vermieter den Auftrag einholt, dessen Wohnung zu vermieten. Befand sich die dem Wohnungssuchenden angebotene Wohnung dagegen bereits im Portfolio des Maklers, steht ihm ein Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden nicht zu (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Im Streitfall muss der Makler die Umstände, LINK ZUM THEMA Weitere Infos zum Thema Bestellerprinzip für Immobilienmakler online unter www. wettbewerbszentrale.de. IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 FOTO: GETTYIMAGES / MARTIN BARRAUD Am 1. Juni ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten, das wesentlichen Einfluss auf den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen hat. Begriffe wie „provisionsfrei“ oder „keine Mieterprovision“ in Inseraten gelten seither als wettbewerbswidrige Werbung. aus denen er einen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden herleiten will, darlegen und beweisen. Für Maklerverträge, die vor dem 1. Juni abgeschlossen worden sind, gilt die alte Rechtslage fort. Der Makler kann daher vom Mieter eine Provision verlangen, wenn der Maklervertrag vor dem 1. Juni und der Mietvertrag nach diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist (Ableitung aus Art. 170 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Ein Verstoß des Maklers gegen das Bestellerprinzip stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Daneben wird das Bestellerprinzip auch Auswir- kungen auf das Werbeverhalten der Makler haben. Bislang haben Makler in Immobilienanzeigen Mietwohnungen oftmals mit dem Hinweis angepriesen, dass für den Mieter keine Vermittlungsprovision anfalle. Da derartigen Anzeigen für konkrete Immobilien ein Maklerauftrag des Vermieters vorangeht, sind Angebote dieser Art für den Mieter zukünftig stets provisionsfrei. Ein entsprechender Hinweis in den Werbeinseraten stellt daher eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Das neu eingeführte Bestellerprinzip betrifft die Vermietung von Wohnungen. Auf die Vermietung anderer Räumlichkeiten sowie den Verkauf von Immobilien zu Wohnzwecken oder zu anderen Zwecken hat es keine Auswirkungen. Das Bestellerprinzip ist durch Art. 3 des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) in das Wohnungsvermittlungsgesetz eingefügt worden. \ AUTOR DR. WOLFGANG NIPPE Rechtsanwalt, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Frankfurt [email protected] 63 IHK intern IHK-ZEITSCHRIF TEN HERAUSRAGENDE REICHWEITE Die IHK-Zeitschriften gehören zur Pflichtlektüre bei Führungskräften und Entscheidern in mittelständischen Unternehmen. Dies ist ein Kernergebnis der jüngsten TNS-Reichweitenstudie „Entscheider im Mittelstand 2015“. Die 73 regionalen IHK-Zeitschriften haben eine monatliche Gesamtauflage von 2,6 Millionen Exemplaren. Befragt wurden bei der TNSReichweitenstudie „Entscheider im Mittelstand 2015“ insgesamt 3 000 betriebliche Entscheider, also Inhaber, Geschäftsführer sowie leitende Angestellte mittelständischer Betriebe in Deutschland mit einem Jahresumsatz zwischen 100 000 und 50 Millionen Euro. Die Untersuchung ist damit repräsentativ. Durchgeführt wurde sie vom Bielefelder Marktforschungsinstitut TNS Infratest. Eines der markantesten Untersuchungsergebnisse: Die IHK-Zeitschriften erreichen 40,1 Prozent Leser pro Ausgabe (die sogenannte Reichweite). Das sind 1,56 Millionen Personen. Zum Vergleich: Bei der Vorgängerstudie aus 2012 lag die Reichweite zwar bei 43,4 Prozent, die Zahl der erreichten Personen betrug seinerzeit 1,47 Millionen Personen. Dies ist wiederum der höchste Wert im Vergleich zu 23 anderen gleichzeitig untersuchten Wirtschaftszeitschriften, Nachrichtenmagazinen und überregionalen Tageszeitungen. Von diesen erzielen die fünf Nächstplatzierten in der aktuellen Studie die folgenden Reichweiten: der Spiegel 21,5 Prozent (837 000 Leser pro Ausgabe), Focus 16,0 Prozent (626 000 Leser), Stern 15,0 Prozent (586 000 Leser), Welt am Sonntag 11,4 Prozent (444 000 Leser) und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FASZ) 10,4 Prozent (404 000 Leser). Auf die Frage „Wie wichtig ist die Lektüre der Zeitung / des Magazins für Ihren Beruf?“ antworteten gut 59 Prozent, dass die IHK-Zeitschrift für sie zur Pflichtlektüre gehört. Damit liegen die IHK-Zeitschriften auch hier an der Spitze der verglichenen Medien. Es folgen Creditreform (rund 42 Prozent), Der Spiegel (gut 40 Prozent), Focus (knapp 40 Prozent), Wirtschaftswoche (39 Prozent) sowie FASZ (37 Prozent). Damit sind die IHK-Zeitschriften das einzige Mittelstandsmedium mit relevanter Reichweite. Auch bei den Durchschnittskontakten der zehn reichweitenstärksten Titel nach zwölf Ausgaben liegen die IHK-Zeitschriften mit einem Wert von 6,7 deutlich vor allen anderen: Die Zeit (5,3), Focus (5,2), Der Spiegel (5,1) sowie Creditreform (5). 44 Prozent der befragten Betriebe gehören dem Dienstleistungsbereich an, 30 Prozent der Industrie und 26 Prozent dem Handel. Aufgeteilt nach Beschäftigtenzahlen dominieren Betriebe mit fünf bis unter zehn Mitarbeitern (28 Prozent) sowie ein bis unter fünf Mitarbeitern (23 Prozent), gefolgt von Firmen mit zehn bis unter 20 Beschäftigten (22 Prozent). Firmen mit über 100 Beschäftigten haben einen Anteil von fünf Prozent. Alle Ergebnisse der Studie wurden nach den strengen Richtlinien des Rahmenschemas für Medienuntersuchungen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) ermittelt. Auftraggeber der Studie waren der DIHK, stellvertretend für die 80 IHKs in Deutschland, die IHKZeitschriften-Genossenschaft, stellvertretend für 58 Verlage, sowie die IHK-Kombi West, stellvertretend für 14 Verlage in Nordrhein-Westfalen. Die Befragung ist die sechste dieser Art und wurde in der Vergangenheit im Schnitt alle vier Jahre durchgeführt. Besonders interessant ist die Untersuchung für die Planung von Werbekampagnen in der Zielgruppe der mittelständischen Unternehmen in Deutschland. \ AUTOR WOLFGANG STENZEL IHK-Marketingkonzept, Marketing für IHK-Zeitschriften, DIHK, Berlin [email protected] HAMBURG 44. Ernst-Schneider-Preis der IHKs verliehen FOTO: NIKOLAS MAACK Im größten deutschen Wettbewerb für Wirtschaftspublizistik, 64 dem von den Industrie- und Handelskammern ausgeschriebenen Ernst-Schneider-Preis, wurden am 20. Oktober die Preise verliehen. Die ausgezeichneten Beiträge vermitteln auf ebenso verständliche wie spannende Weise wirtschaftliche Zusammenhänge. Im Fokus vieler Stücke stand die Digitalisierung der Arbeitswelt. Radio- und Fernsehmoderator Jörg Thadeusz moderierte die 44. Verleihung des Journalistenpreises der deutschen Wirtschaft in der Handelskammer Hamburg. 600 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medien waren anwesend, darunter zahlreiche Chefredakteure und Intendanten, die als Laudatoren die Juryentscheidungen für die Preisvergabe in den Kategorien Print, Hörfunk, Fernsehen und Internet begründeten. Weitere Infos online unter http://ernst-schneider.preis.de. \ IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Business to Business für die Region FrankfurtRheinMain Ihr direkter Kontakt zum Marktplatz: 0 69/42 03 03-75 oder per E-Mail [email protected] BAUSCHÄDEN/IMMOBILIENBEWERTUNG www.steinacker-sachverstaendige.de Tel. 0 6142/88 68 07 o. Fax 0 6142/88 68 08 BETRIEBSAUFLÖSUNGEN Kaufe kpl. 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Im Jahr 1984 wagte er den Einstieg in das von seinem Großvater 1910 gegründete Unternehmen „Reformhaus Freya“ in Frankfurt; seit 1989 ist er Mitgesellschafter und Geschäftsführer. Fiedler engagiert sich seit über 25 Jahren im IHK-Prüfungsausschuss für die Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln. In 2009 war er Gründungsmitglied des IHK-Ausschusses Kleinere und Mittlere Unternehmen, seit September 2010 ist er Mitglied im Einzelhandelsausschuss der IHK Frankfurt und seit zwei Jahren Mitglied der Vollversammlung. Im Oktober wurde Fiedler als Beauftragter der Arbeitgeber zum stellvertretenden Mitglied in den IHK-Berufsbildungsausschuss berufen. Er ist zudem Handelsrichter am Landgericht Frankfurt und ehrenamtlicher Richter am hessischen Finanzgericht in Kassel. \ Roland Strunk feierte am 27. November seinen 60. Geburtstag. Seit 34 Jahren begleitet und berät der Diplom-Ingenieur und freischaffende Stadtplaner Kommunen bei ihren Planungs- und Entscheidungsprozessen. Seit Ende der Neunzigerjahre entwickelt und gestaltet er vornehmlich Prozessabläufe für Bürgerbeteiligungsverfahren, bei deren Durchführung er auch die Moderation übernimmt. Als Moderator von Podiumsrunden, Arbeitsgruppen, Gremien und Klausurtagungen ist er für Kommunen, Institutionen, Unternehmen sowie für das Land Hessen tätig. Zudem profiliert er sich als Illustrator, indem er komplexe Prozesse und Zusammenhänge in verständlicher Weise visualisiert. Roland Strunk ist zudem seit 2008 Mitglied im Ausschuss Bau- und Immobilienwirtschaft der IHK Frankfurt. \ DIENSTJUBILÄEN IM DEZEMBER 40 Jahre Marion Mildner, Groupe SEB Deutschland, Frankfurt Jörg Lange, Harald Zapke, Dresdner Bank und Commerzbank, Frankfurt Oliver Christmann, Württembergische Versicherung, Eschborn Yvonne Zipser, Petra Klooß, Commerzbank, Frankfurt FOTO: PRIVAT 25 Jahre Sabine Jackson, Veith Duerr, Karin Jung, Samson Mess- und Regeltechnik, Frankfurt Jürgen Greb, Christiane Ganz, Groupe SEB Deutschland, Frankfurt 25 Jahre Bolko Jung Mit einer Anzeige im IHK WirtschaftsForum erreichen Sie über 90.000 Entscheider in der Region FrankfurtRheinMain. ng 138. Jahrga www.frankfu Wir beraten Sie gerne 02 .15 rt-main.ihk.d e 0 69 / 42 09 03-75 A 4836 www.zarbock.de/wifo E FACHKRÄFT 138 . Jahr 8 – 31 gang 11.15 AFT N – WIRTSCH ERNEHME NTEAMS MEN IM UNT WILLKOM ERATIONE – MEHRGEN INKLUSIV www.fran kfur t-m ain.ihk.d KRE AT WIRT S IVCHAF T e A 4836 8 – 31 MARK EN FÜ R DE RAUM FÜR KR N MITTELST AND – EATIV ME E – UR HEBERR HR ECHT STANDOR TPOLITIK rum: Wirtschaftsfo lse für Mehr Impu 32 Investitionen INNOVATI ON au: Breitbandausb Ein wichtiger r 42 Standortfakto 66 INTERNATION STEUERN AL and: Expo in Mail der Deutschland, r Muntermache STAND 46 ORTPO HesInterview mit inister sens Finanzm fer 54 Schä Dr. Thomas LITIK Kommun alwahl: Wirtscha ftspoliti Positio sche nen 36 INTER eingetreten ist, führt Racky das Unternehmen weiter. Ende September wurde der Firmenname in Bolko Jung geändert. Das Hofheimer Unternehmen versteht sich als herstellerunabhängiger Lieferant von Ausrüstungen für die chemische und pharmazeutische Industrie sowie von Geräten und Produkten im Bereich der Gebäudetechnik. Das Portfolio wird durch Dienstleistungen in den Bereichen Gebäude- und Raumlufttechnik, Spültechnik, Sterilisation und Wasseraufbereitung ergänzt. \ IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 INNOV ATION Mittelsta nd: He ssische Ini tia Energieb tive für eratung 52 Bolko Jung gründete am 6. Juli 1990 in Off enbach das Unternehmen Bolko Jung Pilger Haus-Hygienetechnik. In 2002 trat Joachim Racky als Betriebsleiter des Zweigs Gebäudetechnik in die Geschäftsführung ein. Im Februar 2006 zog die Firma nach Hofheim um. Der neue Firmensitz Im Langgewann 12 c verfügt über größere Lager- und Werkstattflächen, außerdem ist das Serviceunternehmen damit näher an den meisten seiner Kunden. Seit der Gründer 2012 in den Ruhestand NA Kolumbie TIONAL Exportpla n, eine Lateinam ttform für erika 54 RECHT Arbeitsun Rezepte fähigkeit: für Arbeitgeb den er IHK intern | Amtliches | Vorschau | Impressum 139. Jahrgang 02.16 VORSCHAU FEBRUAR SPECIAL KOMMUNALWAHL 2016 www.frankfurt-main.ihk.de A 4836 KOMMUNALWAHL 2016 Internationale Bauausstellung: Infrastruktur, Bauen, Arbeiten – Positionspapier der IHK Frankfurt zur Weiterentwicklung der Verkehrswege im IHK-Bezirk – Wirtschaftspolitische Ziele der Parteien in Frankfurt sowie dem Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis STANDORTPOLITIK Integrierte Stadtentwicklung – Tourismuspolitische Positionen der IHK Frankfurt: Impulse und Perspektiven für den Wirtschaftsfaktor Tourismus – Integrationsfachdienst Rhein-Main INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG: INFRASTRUKTUR, BAUEN, ARBEITEN AUS- UND WEITERBILDUNG Karriere mit Lehre: Vom Hauptschüler zum Manager – Weiterbildung: Landesbestenehrung in Wiesbaden – Umfrage: Frankfurter Berufsschulen im Fokus RECHT UND STEUERN Lieferfristen: Warten auf bestellte Waren – Rangrücktrittsvereinbarung – ein nützliches Instrument SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE – AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL – Änderungen vorbehalten. RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Februar 2016. Öffnungszeiten der IHK Frankfurt zwischen den Jahren IMPRESSUM Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain Herausgeber Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Telefon 0 69 / 21 97- 0 Fax 0 69 / 21 97-14 24 Internet www.frankfurt-main.ihk.de Verantwortlich für den Inhalt Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, Unternehmenskommunikation, IHK Frankfurt Chefredakteurin Petra Menke Telefon 0 69 / 21 97-12 03 E-Mail wirtschaftsforum@ frankfurt-main.ihk.de Abonnements, Adressänderungen Gina Reimann Telefon 0 69 / 21 97-12 04 E-Mail [email protected] Nachdruck, auch auszugsweise, und elektronische Vervielfältigung von Artikeln und Fotos nur nach Rücksprache und mit Quellenangabe. Nachdruck von Namensbeiträgen nur mit der Genehmigung des Verfassers. Belegexemplar erbeten. Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main wieder. Titelbild: Thinkstock / November_Seventeen IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16 Verlag Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG Sontraer Straße 6 60386 Frankfurt am Main Geschäftsführung Ralf Zarbock Anzeigenleitung Ralf Zarbock Telefon 0 69 / 42 09 03-75 E-Mail [email protected] Internet www.zarbock.de/wifo Grafik Druck- und Verlagshaus Zarbock Die IHK Frankfurt, Börsenplatz 4, Frankfurt, das IHK-Service-Center, Schillerstraße 11, Frankfurt, und die Geschäftsstelle Bad Homburg, Louisenstraße 105, sind zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet. Die Geschäftsstelle Hofheim bleibt geschlossen. Sie erreichen uns von Montag bis Mittwoch, 28. bis 30. Dezember, von 8 bis 17 Uhr. Die IHK Frankfurt wünscht Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2016. FOTO: GETTYIMAGES / ARTVEA IHK WirtschaftsForum Anzeigenpreisliste Nr. 116 vom 1. November 2014 Internet www.zarbock.de/wifo Druck Societätsdruck, Frankfurt Der Bezug des IHK-Magazins erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Das IHK WirtschaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main kostenlos. Nichtmitglieder können das Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet für Nichtmitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats, Doppelausgaben im Juli/August und Dezember/Januar. HANDELSRICHTER Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Dr. Christoph Schöler ab 20. Oktober 2015, Nikolaus von Graeve ab 29. Oktober 2015, Rainer Juretzek ab 4. November 2015 und Udo Belz ab 13. Dezember 2015 für fünf Jahre zu Handelsrichtern bei dem Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen. 67 Jeden Tag nützlich: Von Laufkundschaft bis Stammkunde. Immer nah dran am Kunden: mit Werbung in der App von Das Telefonbuch. Mehr unter dastelefonbuch.de TG Telefonbuch-Verlag Frankfurt/Main - Chemnitz Infos unter www.tg-verlag.de Ein Service Ihres Verlages Das Telefonbuch
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