law made 10 – 31 in germany - IHK Frankfurt am Main

138.|139. Jahrgang
12.15|01.16
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A 4836
LAW MADE
IN GERMANY
10 – 31
RECHTSORDNUNGEN IM VERGLEICH –
BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
STEUERN
Mobilität: ÖPNV
sichert den Wirtschaftsverkehr
36
Bildungsausschuss:
Kompetenzprofil
für Ausbilder
48
Änderungen im Überblick: Der UnionsZollkodex kommt 54
IHK-Bezirk Frankfurt:
Gewerbesteuer
steigt weiter
58
Finanzierungen
Electronic
Banking
Unternehmensnachfolge
Leasing
Vermögen
Geschäftskonto
Karten
Pensionsmanagement
Die Mittel zum Zweck: unsere
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Editorial
Das Jahr der Flüchtlinge
Liebe Leserinnen und Leser!
D
„Eine Integration in unser
Wertesystem ist unerlässlich.“
as Jahr 2015 wird wahrscheinlich als das Jahr der Flüchtlinge
in die Geschichtsbücher eingehen. Dieses Thema wird andere,
nicht minder markante Vorgänge überlagern, wie GriechenlandKrise, Dieselgate und Jubiläum der deutschen Einheit. Richtig daran
ist: Wenn es uns gelingt, Menschen, die aus wirklicher Not kommen,
zu integrieren und unsere Wertegesellschaft angemessen weiterzuentwickeln, kann dies auch international Ansehen und Einfluss der
Bundesrepublik mehren.
Die IHK-Vollversammlung, die Vertretung der Frankfurter Wirtschaft,
hat sich sehr sorgfältig mit der Integration von Flüchtlingen befasst.
In unserer Resolution dazu heißt es unter anderem: „Eine Integration
in unser Wertesystem ist unerlässlich, auch, um die Akzeptanz in der
Bevölkerung zu sichern. Dazu ist es erforderlich, dass den Flüchtlingen
unsere Werte auf Basis der Vorgaben des Grundgesetzes aktiv vermittelt
und von diesen in geeigneter Form anerkannt werden. Hierzu zählen
insbesondere, aber nicht nur: Gleichberechtigung von Mann und Frau
sowie die Religions- und die Meinungsfreiheit und Konfliktlösungen
auf friedlichem Wege.“
Auf diese Wertorientierung wird zu achten sein. Darüber hinaus
wird es im kommenden Jahr vorrangige Aufgabe der Wirtschaft sein,
die Neubürger in den Arbeitsmarkt aufzunehmen. Dafür lohnt es, die
Kräfte anzuspannen, auch wenn wir wissen, dass der bestehende Fachkräftemangel mit der Aufnahme von Flüchtlingen nicht gelöst werden
wird. Viele Firmen in unserem IHK-Bezirk zeigen große Bereitschaft zum
besonderen Engagement in dieser Sache. Dafür einen herzlichen Dank.
Die Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geschieht
vor dem Hintergrund einer unverändert robusten Konjunktur. Die
Unternehmen sehen aber auch die Veränderungsrisiken, nicht allein
aufgrund von politischen Spannungen in Europa und der Welt, sondern
auch aufgrund einer möglichen Zinswende am Kapitalmarkt. Die hohe
Innovationskraft und die Exportstärke der hessischen Wirtschaft müssen
daher unsere wesentlichen Erfolgsfaktoren bleiben.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Prof. Mathias Müller
Präsident, IHK Frankfurt
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3
10–31
INHALT 12.15| 01.16
EDITORIAL 3
03 Das Jahr der Flüchtlinge Prof. Mathias Müller,
Präsident, IHK Frankfurt
IHK INTERN 3
06 Jahresrückblick 2015
SPECIAL LAW MADE IN GERMANY 3
10
12
16
18
20
22
24
28
30
4
Internationaler Vergleich Wettbewerb der Rechtsordnungen
Law made in Germany Vor- und Nachteile abwägen
Rechtsordnungen Die Qual der Wahl
Law – Made in Germany Bündnis für das deutsche Recht
AGB-Reform Das Kleingedruckte im Fokus
Schiedsgerichtsbarkeit Internationales Renommee
Lauterkeitsrecht in Europa Vergleich der Rechtsordnungen
Südosteuropa Die Rechtssicherheit erhöhen
Brasilien Gemeinsame Wurzeln
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32
36
44
61
STANDORTPOLITIK 3
32
34
36
38
42
IHK-Kreisbereisung Herausforderungen klug bewältigt
Mobilität ÖPNV sichert Wirtschaftsverkehr
Ein Erfahrungsbericht IHK Frankfurt bittet zum Diktat
IHK-Beschäftigungsprognose Stellenaufbau setzt sich fort
Konjunkturumfrage Herbst Hessische Wirtschaft hält Kurs
AUS- UND WEITERBILDUNG 3
44 IHK-Bestenehrung Wege zum beruflichen Erfolg
46 IHK-Berufsbildungsausschuss Kompetenzprofil für Ausbilder
INTERNATIONAL 3
52 Änderungen im Überblick Der Unions-Zollkodex kommt
54 Mexiko Wirtschaft im Aufwind
RECHT UND STEUERN 3
56
58
61
63
IHK-Bezirk Frankfurt Gewerbesteuer steigt weiter
Änderungen 2016 Steuerliche Herausforderungen
Jahreswechsel Verjährung von Forderungen
Wohnungsmarkt Bestellerprinzip für Makler
67 IHK INTERN | AMTLICHES | VORSCHAU | IMPRESSUM 3
INNOVATION UND UMWELT 3
48 Hessischer Website Award Manchmal wirkt Kleines groß
50 Frankfurt Ein Masterplan für die Industrie
Beilagenhinweis: Einem Teil unserer Ausgabe liegen Beilagen der Autohaus Luft GmbH,
Eschborn, sowie der Göthling & Kaufmann Automobile GmbH, Hofheim, bei.
Wir bitten um freundliche Beachtung!
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5
JAHRESRÜCKBLICK 2015
6
Wirtschaftsfaktor Deutsch Enormer Nachholbedarf
Lena Regina Bieber und Saskia Isabell Fladung
sind Anfang Februar für ihre hervorragenden
Abschlussarbeiten an der Frankfurt University
of Applied Sciences mit dem Hans-Messer-Preis
ausgezeichnet worden. Namensgeber des Preises
ist Dr. Hans Messer, langjähriger Präsident und
Ehrenpräsident der IHK Frankfurt. Festredner der
Hans-Messer-Lecture war Dr. Roland Kaehlbrandt,
Vorstandsvorsitzender, Polytechnische Gesellschaft
Frankfurt. Er ging in seinem Gastvortrag zum
Zustand der deutschen Sprache vor allem auf das
Thema Deutsch als Wirtschaftsfaktor ein.
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DATENSCHUTZ
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Einen immensen Investitionsbedarf und -rückstau
hat Hessen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur.
Musterbeispiel hierfür ist die Schiersteiner Brücke,
die Anfang Februar aus Sicherheitsgründen zwei
Monate voll gesperrt werden musste und erst
seit Kurzem auch wieder für Lkw befahrbar ist.
Hessisches Verkehrsministerium und IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen haben in einer gemeinsamen
Onlineumfrage erfragt, welche Erwartungen die
Unternehmen an eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur haben; die Ergebnisse wurden in einer
Broschüre zusammengestellt.
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10 – 26
PERSÖNLICHKEITSRECHTE SCHÜTZEN – WIRTSCHAFTSSPIONAGE – DAS RECHT AUF VERGESSEN WERDEN
FACHKRÄFTE
8 – 31
WILLKOMMEN IM UNTERNEHMEN – WIRTSCHAFT
INKLUSIV – MEHRGENERATIONENTEAMS
AUS- UND
WEITERBILDUNG
IMMOBILIEN- |
BAUWIRTSCHAFT
8–32
BILDUNGSREFORM – AUSBILDUNG IM WANDEL – AZUBIMARKETING – IHK-FOSA – BILDUNG UND SPRACHE
8 – 25
WOHNUNGSMARKT IM IHK-BEZIRK – RÜCKKEHR IN
DIE INNENSTADT – INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNG
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INNOVATION
RECHT
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
INTERNATIONAL
STEUERN
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
UMWELT
STEUERN
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
STEUERN
STAN
Frischezentrum:
Regionalität liegt
im Trend
28
Bildungspolitik: Die
Unterrichtsqualität
im Fokus
36
Masterplan Industrie:
Flächenbedarf steigt
weiter
40
Neue Regelungen:
Die Zahlungsmoral
verbessern
52
Wirtschaftsforum:
Mehr Impulse für
Investitionen
32
Breitbandausbau:
Ein wichtiger
Standortfaktor 42
Expo in Mailand:
Deutschland, der
Muntermacher
46
Interview mit Hessens Finanzminister
Dr. Thomas Schäfer 54
Gasthaussterben in
Hessen: „Ein gefährdetes Kulturgut“ 33
Existenzgründung:
ein gelungener
Rollentausch
42
Energiewende:
Strom – regional,
grün, günstig
46
IHK-Bezirk: Kommunen drehen an den
Steuerschrauben 54
Verkehrsinfrastruktur: Enormer
Nachholbedarf 28
Pakt für Ausbildung:
Fachkräftenachwuchs sichern
40
EEN: Partner des
Mittelstands für das
Europageschäft 46
Kommunaler Finanzausgleich: Ein
wichtiger Schritt 48
Metro
Wir-G
Alltag
Bürgermeister an die Macht Wirtschaftspartner Malta
„Wenn Bürgermeister die Welt regierten“: Dies war
das Motto des Tags der Metropolregion in der IHK
Frankfurt. Keynotespeaker war Prof. Benjamin Barber,
US-amerikanischer Politiktheoretiker. Nach seiner
Einschätzung geht die Zeit der Nationalstaaten bei
der Bewältigung globaler Aufgaben zu Ende. Barber
forderte daher, die Balance zwischen Nationalstaaten
und lokalen Verwaltungen neu zu justieren. Denn
Städte und Regionen seien die zentralen Plattformen
für die Lösung künftiger Herausforderungen. Zudem
hob er die Bedeutung einer engeren Zusammenarbeit
zwischen den Kommunen hervor.
Die Geschäftschancen rund um den Globus ausloten: Mit Länderveranstaltungen wie dem Wirtschaftsforum Malta unterstützt die IHK ihre Mitgliedsunternehmen bei Auslandsgeschäften. Malta
profitiert insbesondere von seiner geografischen
Lage. Die Nähe zum arabischen Wirtschaftsraum
gibt dem kleinsten EU-Mitgliedsland eine natürliche Brückenfunktion in diese Region. Karen
Hoyndorf (M.), stellvertretende IHK-Präsidentin,
begrüßte unter anderem Dr. Joseph Muscat (3. v. l.),
Premierminister, Malta, und Dr. Christian Cardona (1. v. r.), maltesischer Wirtschaftsminister.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
DORTPOLITIK
opolregion:
Gefühl als
sgefühl
36
Messe zum Mitmachen
Bündnis für Ausbildung
Gemeinsamer Aufbruch
Mitte März fand die 9. Aufschwung-Messe für Existenzgründer und junge Unternehmer statt. Diesmal
mit neuem Konzept, denn die rund 2 700 Besucher
erlebten eine spannende Messe zum Mitmachen,
zudem erhielten sie viele Tipps für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Damit dieser
auch tatsächlich glückt, bietet die IHK Frankfurt
darüber hinaus nicht nur Gründungsberatungen
und Coachings an, sondern lädt Existenzgründer
regelmäßig zu New-Kammer-Veranstaltungen ein.
Dort lernen sie ihre persönlichen Ansprechpartner
und die Services der IHK Frankfurt kennen.
Um angesichts des Fachkräftemangels die duale
Ausbildung für Jugendliche wieder attraktiver
zu machen, haben Wirtschaft und Politik Ende
2014 die Allianz für Aus- und Weiterbildung
unterzeichnet. Dabei haben die Wirtschaftsorganisationen zugesagt, in diesem Jahr bundesweit
20 000 zusätzliche Ausbildungsplätze, davon
1500 in Hessen, sowie 500 000 Praktikumsplätze
zur Berufsorientierung von Schülern zur Verfügung
zu stellen. Die IHK Frankfurt hat ihre Mitgliedsunternehmen aufgerufen, ihren Beitrag zu leisten,
um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen.
In der Paulskirche unterzeichneten am 17. April
Repräsentanten aus Politik, Wirtschaft und Kultur
die „Erklärung zur Zukunft der Metropolregion
FrankfurtRheinMain“. Hierin geht es um einen
Staatsvertrag der Bundesländer Bayern, Hessen
und Rheinland-Pfalz, um die gemeinsame Verantwortung in Aufgabenfeldern mit regionaler
und interkommunaler Bedeutung festzuschreiben.
IHK-Präsident Prof. Mathias Müller bezeichnete die
Erklärung als „längst überfälligen Schritt“, Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann sprach
von einem „Tag des gemeinsamen Aufbruchs“.
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MOBILITÄT
05.15
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09.15
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NORDAMERIKA
8 – 30
NACHHALTIGE STADTLOGISTIK – CARSHARING–
MOBILES HESSEN – WIRTSCHAFTSVERKEHR
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11.15
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KREATIVWIRTSCHAFT
8 – 31
8 – 33
WACHSTUM ALS GRUNDERFAHRUNG – RENAISSANCE
DER INDUSTRIE – RECHTSTIPPS – MESSEMARKT
MARKEN FÜR DEN MITTELSTAND – MEHR
RAUM FÜR KREATIVE – URHEBERRECHT
METROPOLREGION
FRANKFURTRHEINMAIN
8 – 31
INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG – SCHUB FÜR
DIE REGIONALIDEE – AUF AUGENHÖHE BEGEGNEN
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
DIGITALE
WIRTSCHAFT
8 – 31
8 – 25
ANLAGEBERATUNG - FINANZPLATZFÖRDERUNG VENTURE CAPITAL – FACTORING – DIGITALISIERUNG
E-COMMERCE: DER WEG INS NETZ –
CYBERKRIMINALITÄT – MARKENFÜHRUNG
STARTHILFE
AUSBILDUNG
UMWELT
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INNOVATION
RECHT
STANDORTPOLITIK
BILDUNG
UMWELT
RECHT
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
RECHT
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
INTERNATIONAL
RECHT
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
INTERNATIONAL
RECHT
Aufschwung 2015:
Die Gründermesse
zum Mitmachen 42
Duale Ausbildung:
Eine Investition,
die sich lohnt 50
Elektronikgerätegesetz:
Die Rücknahmepflicht
kommt
52
Demografiekongress:
Jahrhundertchance
Integration
38
Azubi-Speeddating
in der IHK: Der erste
Schritt zum Erfolg 44
Goethe-Universität:
„Starke Uni in
starker Stadt“
48
Neue Rechtsprechung: E-MailWerbung zulässig 60
Konjunktur: Wirtschaft in Hessen
zieht an
40
Zuwanderung:
Vertrautes in der
Fremde finden
52
Industrie 4.0:
Urbane Produktion
stärkt Region
54
Werbesendungen:
Die hohe Kunst der
Briefwerbung
62
RMV: Vom Verkehrszum Mobilitätsverbund
30
Berufsbildungsmesse:
„Meine Zukunft in
Frankfurt“
48
EU-Handelsstrategie:
Unnötige Barrieren
abbauen
53
Diskussionen über
eine Reform des
AGB-Rechts
62
United Volleys:
„Ein klares Markenversprechen“
36
Renminbi-Handel:
Die Kostenvorteile
ausschöpfen
38
Handelsvertreter:
Experten in schwierigen Märkten
54
Reform der Erbschaftsteuer: Korrekturen notwendig 56
Kommunalwahl:
Wirtschaftspolitische
Positionen
36
Mittelstand: Hessische Initiative für
Energieberatung 52
Kolumbien, eine
Exportplattform für
Lateinamerika
54
Arbeitsunfähigkeit:
Rezepte für den
Arbeitgeber
56
Besonderes Dankeschön IBA als Strategieprozess
Spitzenposition stärken
Über 3 000 ehrenamtliche Prüfer engagieren
sich in der IHK Frankfurt, pro Jahr nehmen sie
etwa 6 000 Prüfungen ab. Ende Mai wurden rund
290 Prüfer anlässlich ihres Ausscheidens aus
dem Ehrenamt geehrt. Als Dankeschön hatte die
IHK Frankfurt zu einer Schifffahrt auf dem Main
eingeladen. „Mit jeder Menge Sachverstand und
Berufserfahrung haben Sie darüber gewacht,
dass bei allen Prüfungen die Qualitätskriterien
erfüllt wurden“, so Dr. Brigitte Scheuerle, IHKGeschäftsführerin. Die Prüfer garantierten damit
den hohen Qualitätsstandard der IHK-Zeugnisse.
„Kammern sichern die Innovationskraft und den
Fachkräftenachwuchs, die wesentliche Erfolgsfaktoren für die Spitzenposition der deutschen
Wirtschaft sind“, sagte Prof. Johanna Wanka,
Bundesbildungsministerin, am 17. Juni bei der
Diskussionsveranstaltung „Kammern in Hessen“
im Biebricher Schloss. Sie stand unter dem Motto
„Qualität schaffen, Qualität sichern“. Einzigartig
in Deutschland ist aus ihrer Sicht die Zusammenarbeit der 15 hessischen Kammerorganisationen.
Diese erweise sich als hilfreich für den politischen
Dialog von Wirtschaft und Gesellschaft.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Bedingt durch die Sanierung des denkmalgeschützten IHK-Gebäudes, fand der Jahresempfang
diesmal Ende Mai statt. Festredner war Günther
Oettinger (2. v. r.), EU-Kommissar für digitale Wirtschaft. IHK-Präsident Prof. Mathias Müller (1. v. r.)
betonte, dass eine Weiterentwicklung der Metropolregion weniger über Strukturdebatten, sondern
über gemeinsame Projekte erfolgen müsse. Erneut
warb er für eine Internationale Bauausstellung
als Strategieprozess. Die Buchstaben IBA stünden
für die wichtigsten Kernaufgaben der Zukunft –
nämlich Infrastruktur, Bauen, Arbeiten.
7
Karriere mit Lehre
Industrie ganz nah
Wohlstand sichern
„Meine Zukunft in Frankfurt“ war das Motto der
22. Berufsbildungsmesse Rhein-Main. Ende Juni
boten über 80 Aussteller den jungen Menschen
die Möglichkeit, sich über Ausbildungsberufe und
Karriereperspektiven zu informieren. Neu war in
diesem Jahr die Hochschulveranstaltung, bei der
Unternehmen und Hochschulen ihr Angebot an
dualen Studiengängen vorstellten. „Die Chancen
für junge Leute am Arbeitsmarkt sind so groß wie
nie“, sagte IHK-Vizepräsident Thomas Reichert
bei der Messeeröffnung. In Frankfurt kämen seit
Jahren anderthalb Stellen auf einen Bewerber.
Bei der Langen Nacht der Industrie öffneten rund
20 Industrieunternehmen ihre Werkstore für Besucher und boten ihnen spannende Einblicke in
Produktions- und Arbeitsabläufe. Schüler und Studenten nutzten die Chance, potenzielle Arbeitgeber
kennenzulernen und berufliche Zukunftschancen
auszuloten. Ziel der Veranstaltung war es auch,
Begeisterung für technische und produzierende
Berufsbilder zu wecken. Obgleich Frankfurt von
seiner hohen Anziehungskraft profitiert, ist es für
viele ansässige Industrieunternehmen schwieriger
geworden, qualifizierte Fachkräfte zu finden.
Einmal im Jahr lädt die IHK Frankfurt Unternehmer
und Politiker aus dem Hochtaunus und Main-Taunus
zu einem Sommerempfang in das Bad Homburger
Schloss ein. IHK-Präsident Prof. Mathias Müller
nannte den Fachkräftemangel und die Infrastrukturengpässe als die zentralen Herausforderungen, die
zu bewältigen seien, um mittel- und langfristig den
Wohlstand in der Metropolregion zu bewahren.
Keynotespeaker Gerhard Grandtke, geschäftsführender Präsident, Sparkassen- und Giroverband
Hessen-Thüringen, warb in diesem Kontext für
mehr Wachstumsimpulse und mehr Investitionen.
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MOBILITÄT
05.15
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8 – 30
NACHHALTIGE STADTLOGISTIK – CARSHARING–
MOBILES HESSEN – WIRTSCHAFTSVERKEHR
FACHKRÄFTE
8 – 31
METROPOLREGION
FRANKFURTRHEINMAIN
WILLKOMMEN IM UNTERNEHMEN – WIRTSCHAFT
INKLUSIV – MEHRGENERATIONENTEAMS
8 – 31
INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG – SCHUB FÜR
DIE REGIONALIDEE – AUF AUGENHÖHE BEGEGNEN
AUS- UND
WEITERBILDUNG
IMMOBILIEN- |
BAUWIRTSCHAFT
8–32
BILDUNGSREFORM – AUSBILDUNG IM WANDEL – AZUBIMARKETING – IHK-FOSA – BILDUNG UND SPRACHE
DIGITALE
WIRTSCHAFT
8 – 31
8 – 25
E-COMMERCE: DER WEG INS NETZ –
CYBERKRIMINALITÄT – MARKENFÜHRUNG
WOHNUNGSMARKT IM IHK-BEZIRK – RÜCKKEHR IN
DIE INNENSTADT – INTEGRIERTE STADTENTWICKLUNG
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
INTERNATIONAL
STEUERN
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
UMWELT
STEUERN
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
STEUERN
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
AUSBILDUNG
UMWELT
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INNOVATION
RECHT
STANDORTPOLITIK
BILDUNG
UMWELT
RECHT
Wirtschaftsforum:
Mehr Impulse für
Investitionen
32
Breitbandausbau:
Ein wichtiger
Standortfaktor 42
Expo in Mailand:
Deutschland, der
Muntermacher
46
Interview mit Hessens Finanzminister
Dr. Thomas Schäfer 54
Gasthaussterben in
Hessen: „Ein gefährdetes Kulturgut“ 33
Existenzgründung:
ein gelungener
Rollentausch
42
Energiewende:
Strom – regional,
grün, günstig
46
IHK-Bezirk: Kommunen drehen an den
Steuerschrauben 54
Verkehrsinfrastruktur: Enormer
Nachholbedarf 28
Pakt für Ausbildung:
Fachkräftenachwuchs sichern
40
EEN: Partner des
Mittelstands für das
Europageschäft 46
Kommunaler Finanzausgleich: Ein
wichtiger Schritt 48
Metropolregion:
Wir-Gefühl als
Alltagsgefühl
36
Aufschwung 2015:
Die Gründermesse
zum Mitmachen 42
Duale Ausbildung:
Eine Investition,
die sich lohnt 50
Elektronikgerätegesetz:
Die Rücknahmepflicht
kommt
52
Demografiekongress:
Jahrhundertchance
Integration
38
Azubi-Speeddating
in der IHK: Der erste
Schritt zum Erfolg 44
Goethe-Universität:
„Starke Uni in
starker Stadt“
48
Neue Rechtsprechung: E-MailWerbung zulässig 60
Konjunktur: Wirtschaft in Hessen
zieht an
40
Zuwanderung:
Vertrautes in der
Fremde finden
52
Industrie 4.0:
Urbane Produktion
stärkt Region
54
Werbesendun
Die hohe Kun
Briefwerbung
25 Jahre deutsche Einheit Integration stärken
Die Wirtschaft schreibt
In Frankfurt fand am 3. Oktober der offizielle
Festakt zum Jubiläum 25 Jahre deutsche Einheit
statt. „Die Einheit ist aus der friedlichen Revolution erwachsen“, sagte Bundespräsident Joachim
Gauck in der Alten Oper. Sie habe gezeigt: „Wir
Deutsche können Freiheit.“ Wie die Wiedervereinigung von Deutschland sei die Integration
der Flüchtlinge eine ähnlich große Aufgabe, „die
Generationen beschäftigen wird“. In der Mainmetropole fanden über 300 Einzelveranstaltungen
zum Jahrestag der deutschen Einheit statt, unter
anderem auch in der IHK Frankfurt.
Nicht ohne Grund heißt es: deutsche Sprache,
schwere Sprache. Und seit der Rechtschreibreform
mitsamt diverser Nachbesserungen ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht unbedingt
einfacher geworden. Das zeigten auch 18 Unternehmensteams, die beim Diktatwettbewerb „Die
Wirtschaft schreibt“ antraten. Das Diktat wurde
in Form eines Geschäftsbriefs geschrieben. IHK
Frankfurt und Stiftung Polytechnische Gesellschaft
hatten gemeinsam zu diesem Wettbewerb eingeladen. Die Startgelder kamen dem gemeinnützigen
Verein Mentor – Die Leselernhelfer Hessen zugute.
8
Angesichts der Herausforderungen, die sich mit dem
Flüchtlingsstrom nach Deutschland und auch in die
Metropolregion FrankfurtRheinMain stellen, hat die
Vollversammlung der IHK Frankfurt im Oktober die
Resolution „Verantwortung zeigen – Integration
stärken“ verabschiedet. Dabei fordert die Wirtschaft
von der Politik geeignete und verlässliche Rahmenbedingungen. Eine zentrale Forderung ist es daher,
die Asylverfahren insgesamt zu beschleunigen,
um Auszubildenden und Unternehmen die nötige
Rechtssicherheit hinsichtlich ihres Engagements
in der Ausbildung zu geben.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Der digitale Kunde tickt anders als derjenige, der im
Ladengeschäft persönlich vorbeischaut. Dies wurde
auf dem 11. Online-Marketing-Tag deutlich. Erst
wenn Unternehmen verstanden haben, dass sich
durch die Mechanismen der Social Media die Marktmacht hin zum Kunden verschoben hat, können
sie daraus Ideen für neue Angebote und Prozesse
ableiten und definieren. Kurz: Die Digitalisierung
stellt ganze Branchen und Geschäftsmodelle auf
den Kopf. Im Einzelhandel geht ohne Digitalstrategie
und Onlineshop bald gar nichts mehr. Unternehmen
müssen daher ihre Marketingstrategien anpassen.
Anstatt bei knapp 40 Grad im Freibad den Kopf
unter Wasser zu tauchen und sich abzukühlen,
tauchten 19 Schüler beim IHK-Feriencamp bei
Provadis im Industriepark Höchst in die spannende
Welt der Mintberufe ein. Gerade in den Bereichen
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und
Technik (Mint) suchen Unternehmen händeringend
nach Fachkräften. Viele junge Menschen haben Berührungsängste bei diesen Berufen, die aber oftmals
nur auf Unwissenheit basieren. Ziel des Feriencamps
ist es, diese abzubauen und dem Mangel an Nachwuchskräften ein Stück weit entgegenzuwirken.
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NORDAMERIKA
10.15
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KREATIVWIRTSCHAFT
8 – 31
8 – 33
WACHSTUM ALS GRUNDERFAHRUNG – RENAISSANCE
DER INDUSTRIE – RECHTSTIPPS – MESSEMARKT
MARKEN FÜR DEN MITTELSTAND – MEHR
RAUM FÜR KREATIVE – URHEBERRECHT
FINANZDIENSTLEISTUNGEN
LAW MADE
IN GERMANY
10 – 31
8 – 25
ANLAGEBERATUNG - FINANZPLATZFÖRDERUNG VENTURE CAPITAL – FACTORING – DIGITALISIERUNG
RECHTSORDNUNGEN IM VERGLEICH –
BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
RECHT
STANDORTPOLITIK
STARTHILFE
INTERNATIONAL
RECHT
STANDORTPOLITIK
INNOVATION
INTERNATIONAL
RECHT
STANDORTPOLITIK
AUSBILDUNG
INTERNATIONAL
STEUERN
RMV: Vom Verkehrszum Mobilitätsverbund
30
Berufsbildungsmesse:
„Meine Zukunft in
Frankfurt“
48
EU-Handelsstrategie:
Unnötige Barrieren
abbauen
53
Diskussionen über
eine Reform des
AGB-Rechts
62
United Volleys:
„Ein klares Markenversprechen“
36
Renminbi-Handel:
Die Kostenvorteile
ausschöpfen
38
Handelsvertreter:
Experten in schwierigen Märkten
54
Reform der Erbschaftsteuer: Korrekturen notwendig 56
Kommunalwahl:
Wirtschaftspolitische
Positionen
36
Mittelstand: Hessische Initiative für
Energieberatung 52
Kolumbien, eine
Exportplattform für
Lateinamerika
54
Arbeitsunfähigkeit:
Rezepte für den
Arbeitgeber
56
Mobilität: ÖPNV
sichert den Wirtschaftsverkehr
36
Bildungsausschuss:
Kompetenzprofil
für Ausbilder
48
Änderungen im Überblick: Der UnionsZollkodex kommt 54
IHK-Bezirk Frankfurt:
Gewerbesteuer
steigt weiter
58
Eigene Akzente gesetzt
Leistungsstarker Standort
Fischmaster IP-Service, Trebur, Nestgold, Wiesbaden,
und Gregor Dihn Industrie- und Kanalreinigung,
Steinbach, wurden im Oktober für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website
Award 2015 des BIEG Hessen ausgezeichnet. Der
Preis kürt die besten Websites im hessischen Mittelstand. Die Ressourcen und Budgets von kleineren
und mittelständischen Betrieben sind begrenzt,
dennoch müssen sie online mit den Großen in
den Wettbewerb um Kunden eintreten. Die Sieger
des Hessischen Website Awards dienen anderen
Mittelständlern auch als Vorbild und Benchmark.
Vario Büroeinrichtungen, Liederbach, und PolarMohr Maschinenvertriebsgesellschaft, Hofheim,
waren Stationen der diesjährigen IHK-Kreisbereisung. „Der Main-Taunus-Kreis ist ein leistungsstarker und prosperierender Wirtschaftsstandort“,
sagte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller. Ohne
günstige Standortbedingungen – wie die in den
Kommunen des Landkreises vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesätze – sei diese positive
Entwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte
nicht möglich gewesen. Dieser Standortvorteil dürfe
nicht verspielt werden, mahnte er.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
FOTOS: LISA FARKAS (1), MARKUS GOETZKE (1), STEFAN KRUTSCH (5), STEFAN MAURER (1), JOCHEN MÜLLER (6), PICTURE ALLIANCE / DPA (4), JOSE POBLETE (1), PROVADIS (1)
Keine Berührungsängste
JAHRESRÜCKBLICK 2015
e
Neue Macht der Kunden
9
INTERNATIONALER VERGLEICH
WETTBEWERB DER RECHTSORDNUNGEN
In Zeiten der Globalisierung stehen Rechtsordnungen im internationalen Wettbewerb. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass deutsche Unternehmen auf den Weltmärkten erfolgreich
agieren können.
FOTO: GETTYIMAGES / ALTRENDO IMAGES
E
ine funktionierende Marktwirtschaft wäre ohne Wettbewerb
undenkbar. Stellt doch der Wettbewerb auf Waren- und Dienstleistungsmärkten ein wesentliches Merkmal marktwirtschaftlicher Systeme dar. Dabei ist die deutsche Wirtschaft auf den Märkten
dieser Welt überaus erfolgreich – nicht umsonst gehört Deutschland
nach wie vor zu den führenden Exportländern weltweit. Nicht umsonst sind auch zahlreiche deutsche Unternehmen Weltmarktführer.
Für die hiesigen international tätigen Unternehmen nehmen daher
Themen wie Vertragsgestaltung und damit einhergehend Fragen
der Rechtswahl sowie der Ausgestaltung des Gesellschaftsrechts
in den verschiedenen Rechtsordnungen eine zentrale Rolle ein.
Hiermit sind große Chancen, naturgemäß aber auch Risiken und
Kosten verbunden. Damit stehen letztlich aber nicht nur Waren und
Dienstleistungen, sondern auch die verschiedenen Rechtsordnungen
in einem internationalen Wettbewerb.
Produkte made in Germany sprechen für
Qualität und genießen weltweit größtes
Ansehen. Der Qualitätshinweis „made
in Germany“ gilt aber nicht nur für
Produkte; auch das deutsche Recht
schickt sich an, ein Exportschlager zu
werden. So hat sich zum Beispiel das
japanische Zivilrecht sehr stark an das
Bürgerliche Gesetzbuch angelehnt.
Aber auch andere Rechtssysteme – wie türkisches,
chinesisches, selbst
US-amerikanisches
oder internationales
10
Recht, wie die Wiener Kaufrechtskonvention – lassen sich durch
das deutsche Recht inspirieren.
Erprobte Rechtsordnung
Die Vorteile des deutschen Rechts dürften auf der Hand liegen,
handelt es sich doch um eine seit mehr als 100 Jahren kodifizierte,
erprobte Rechtsordnung. Das in Gesetzbüchern zusammengefasste
Recht gilt – ganz im Gegensatz zum angloamerikanischen Case Law – als
besonders vorhersehbar
und rechtssicher. Im
Vergleich zu anderen
Rechtssystemen sind
im deutschen Recht
nur wenige Rechtsfragen ungeklärt, da
die Rechtsordnung
weiterentwickelt wurde
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Law made in Germany
und somit nur wenige Fragen durch die Gerichte unbeantwortet
geblieben sind.
Das deutsche Vertragsrecht beispielsweise, zeichnet sich gerade
dadurch aus, dass die Grundstrukturen von Verträgen wie Kaufvertrag
oder Werkvertrag gesetzlich festgelegt sind und damit eine verlässliche Ausrichtung darstellen. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist es
den Parteien allerdings auch gestattet, abweichende Regelungen zu
treffen und damit zum einen flexibel auf etwaige Anforderungen
reagieren zu können, zum anderen sind aber auch durch dieses System – gesetzliche Grundstrukturen sowie individuelle Anpassungen im
Rahmen der Vertragsfreiheit – relativ schlanke Vertragswerke möglich.
Dies ist nicht nur effizient, sondern letztlich auch kostengünstig.
Auch in Sachen Haftungsrecht bietet das deutsche Recht immense
Vorteile, insbesondere gegenüber dem amerikanischen Recht. Dem
deutschen Recht liegt der Gedanke des Ausgleichs des tatsächlich
entstandenen Schadens zugrunde, während den Unternehmen in den
USA ein Strafschadenersatz (Punitive Damages) mit extrem hohen
Schadenersatzsummen drohen kann. Auch Instrumente wie Sammelklagen (Class Action) oder Erfolgshonorare sind dem deutschen Recht –
zumindest noch – fremd. Auch im Hinblick auf das Gesellschaftsrecht
hält das deutsche Rechtssystem im Prinzip für jedes Unternehmen
die passende Gesellschaftsform vor, sodass Unternehmen je nach
Unternehmensgegenstand, aufgrund von Haftungsüberlegungen,
der Art der Vertretung oder auch unter steuerlichen Aspekten die
passende Rechtsform auswählen können.
Gerichtsstandort Deutschland
Nach einer Studie der Weltbank, dem „Doing Business Ranking 2015“,
das die regulatorischen beziehungsweise bürokratischen Rahmenbedingungen anhand von zehn Stationen im Geschäftsleben einer beschränkt
haftenden Gesellschaft untersucht, rangiert Deutschland auf Platz 14
von 189. Damit konnte sich die Bundesrepublik insgesamt weiter
verbessern, lag sie im Vorjahr doch noch auf Platz 21. Sie liegt aber
nach wie vor noch hinter den USA (Platz sieben) und Großbritannien
(Platz acht). Angeführt wird das Ranking seit Jahren von Singapur,
gefolgt von Neuseeland, Hongkong, Dänemark, Korea und Norwegen.
Schlecht – wie auch schon in den Jahren zuvor – wurde Deutschland
in der Kategorie „starting a business“ bewertet, während es sehr
gut hinsichtlich der nationalen Insolvenzregelungen (Platz drei), der
Elektrizitätsversorgung für Unternehmen (Platz drei), im Bereich Baugenehmigungen (Platz acht) und der Vertragsdurchsetzung (Platz 13)
punkten konnte.
Gerade letztgenannter Punkt dürfte insbesondere mit der bereits
beschriebenen Vorhersehbarkeit deutschen Rechts zusammenhängen, aber auch mit der Effizienz der deutschen Gerichtsbarkeit. Die
Verfahren sind nicht nur von vornherein nahezu exakt kalkulierbar,
sondern auch im internationalen Vergleich günstig. Auch der Faktor
Geschwindigkeit der Gerichtsverfahren spricht für den Gerichtsstandort Deutschland, da es zum Beispiel im Gegensatz zum amerikanischen Recht kein langwieriges Beweisverfahren gibt. Positiv wirkt
sich zudem der in der deutschen Rechtsprechung sehr umfassend
gewährte vorläufige Rechtsschutz aus, der wiederum zum Beispiel in
Großbritannien eher zögerlich gewährt wird. And last, but not least
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
spielt natürlich auch die hohe Qualität der Juristen eine bedeutende
Rolle, wenn es um den Rechtsstandort Deutschland geht.
Kein Selbstläufer
Trotz all der genannten Vorteile ist die Durchsetzung des deutschen
Rechts im Wettbewerb der Rechtsordnungen allerdings kein Selbstläufer.
Größter Konkurrent für das deutsche Recht ist und bleibt wahrscheinlich das angloamerikanische Recht aufgrund seiner ausgedehnteren
historischen Verbreitung, der weit verbreiteten englischen Sprache
sowie eines unbestreitbar guten Marketings der USA und Großbritanniens. Auch wenn also der Großteil der international agierenden
deutschen Unternehmen zum Beispiel gerne auf das Vertragsrecht
made in Germany zurückgreifen würde, sieht die Wirklichkeit anders
aus: Rund 40 Prozent der Betriebe sehen sich nach wie vor häufig
dazu gezwungen, ihren Verträgen das jeweilige nationale Recht ihres
Geschäftspartners zugrunde zu legen; so sind etwa zehn Prozent der
Verträge gar nach angloamerikanischem Recht ausgestaltet.
Um im Wettbewerb der Rechtsordnungen weiter aufzuholen, darf
nicht auf dem Status quo verharrt werden, sondern muss der kritische
Blick geschärft werden. Denn letztlich zeichnet einen guten Rechtsstandort auch aus, dass eine Rechtsordnung in der Lage ist, auf sich
ändernde Umstände einzugehen, sich fortzuentwickeln und unnötigem
Bürokratismus zu begegnen. Neben der Wirtschaftsfreundlichkeit von
Gesetzen im Allgemeinen dürften künftig insbesondere Aspekte wie
Flexibilisierung im Arbeitsrecht, Deregulierungen im Steuerrecht, aber
auch Themen wie die Öffnung gegenüber Englisch als Gerichtssprache
oder die Einrichtung von spezialisierten Fachkammern bei Gericht
weiter hohe Relevanz behalten.
\
AUTORIN
CARMEN
TONTSCH
Geschäftsführerin, Recht
und Steuern,
IHK Frankfurt
c.tontsch@
frankfurtmain.ihk.de
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11
FOTO: GETTYIMAGES / STUDIOVISION
Deutsches Recht wird in international agierenden Unternehmen geschätzt, da es als
klar und eindeutig gilt und mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität einhergeht.
L AW MADE IN GERMANY
VOR- UND NACHTEILE ABWÄGEN
Schließen zwei Unternehmen, die in unterschiedlichen Ländern sitzen, einen Vertrag, so sind sie nach dem
Internationalen Privatrecht grundsätzlich frei in der Wahl des Rechts, auf dem der Vertrag basieren soll.
D
as Zivilrecht / Privatrecht (englisch: Civil Law) regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern
(Bürgern und Unternehmen), vor allem in den kontinentaleuropäischen Ländern, aber auch in ehemaligen Kolonialländern von Spanien,
Frankreich und Portugal sowie in China und Japan. Die Ursprünge
des Zivilrechts finden sich wieder im römischen Recht und im Code
Napoleon, dem Vorgänger des heutigen Code Civil (Zivilgesetzbuch in
Frankreich). Napoleon hat einmal gesagt, dass sein großes Vermächtnis
nicht seine Eroberungen sein werden, sondern die Verbreitung des Code
Napoleon. Dabei konnte er nie England erobern, deshalb herrscht in
England kein Zivilgesetz.
Die Ursprünge des Rechts in England finden sich auch im römischen
Recht, in der Magna Carta und der späteren Bill of Rights wieder.
12
In der Magna Carta hatte King John Lackland 1215 erstmals dem
Adel eingeschränkte Rechte zugebilligt und verbrieft. Somit war der
Adel nicht mehr von der Willkür des Königs abhängig, sondern hatte
verbriefte Rechte. 1689 wurden mit der Bill of Rights dem britischen
Parlament Rechte gegenüber dem Königtum eingeräumt. Nach der
Magna Carta und der Bill of Rights wurden über die Jahrhunderte
viele Urteile gefällt, deren Gesamtheit das sogenannte Common Law
darstellt. Es hat das heutige Recht von England und die Rechtssysteme
vieler Commonwealthstaaten geprägt.
Das UN-Kaufrecht von 1980 ist kein eigenes Rechtssystem, sondern in das jeweilige Rechtssystem einbezogen worden. Das auch als
Wiener Kaufrecht (Wien ist Sitz der UN) bezeichnete Gesetz beinhaltet
Regelungen für den internationalen Handel von Waren. Grundsätzlich
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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Law made in Germany
kommt das UN-Kaufrecht bei Kaufverträgen über bewegliche Waren
zur Anwendung. Zukünftig soll das Gemeinsame Europäische Kaufrecht
(GEK; englisch: Common European Sales Law) in der EU Anwendung
finden. Das GEK enthält kaufrechtliche Vorschriften, die grenzüberschreitende Kaufverträge effizienter gestalten sollen. Der derzeitige
Stand des GEK enthält jedoch noch sehr viele Nachteile, beispielsweise
ist es kaum möglich, vom GEK abzuweichen.
Das Common Law bezieht sich im Grunde auf Gewohnheitsrecht,
das sich in sogenannten Präzedenzfällen manifestiert hat. Es wird daher
auch als Fallrecht – auf englisch als Case Law – bezeichnet. Zum Teil
ist diese Rechtsprechung im Laufe der Jahrhunderte in sogenanntes
statuiertes Recht, also in Gesetzbüchern, zusammengefasst worden.
Dennoch steht die richterliche Jurisprudenz an erster Stelle und kann
statuiertes Recht (fast) beliebig interpretieren und gegebenenfalls
auch aushebeln.
England war eine Kolonialmacht und hat sein Common Law in
seine Kolonien getragen, wo es zum Teil bis heute noch angewendet wird. Leider variiert das Common Law zwischen den einzelnen
Ländern; so bestehen einige Unterschiede zwischen England / Wales
und den USA, Irland, Neuseeland oder New South Wales (Australien).
Ferner gibt es in Indien, Pakistan, Schottland, Hongkong, Südafrika
und einigen weiteren Ländern ein sogenanntes Mixed System. Das
heißt, es gilt Common Law, aber in das Recht dieser Länder ist sehr
viel Civil Law eingeflossen.
In Verträgen, die auf Common Law basieren, werden häufig Rechtsgebilde verwendet, die auf dem Kontinent in der Regel nicht bekannt
sind (zum Beispiel Conditions, Covenants und Remedy) und zu denen
es auch kein 100-prozentiges Äquivalent im Zivilrecht gibt. Bei einem
auf Zivilrecht basierenden Vertrag will der Autor im Wesentlichen nur
die Abweichungen vom Gesetz oder die Dinge, die einfach speziell
sind, regeln. Im Common Law sind die Juristen der Ansicht, dass alles bereits im Vertrag geregelt sein muss und man keine vorherigen
richterlichen Entscheidungen oder statuiertes Recht benötigt, um den
Vertrag auslegen zu können.
Die Nachteile des Common Law liegen sicherlich in der Länge der
Verträge und den hohen Anwalts- und Gerichtskosten. Während in
Deutschland vor Gericht ein Kläger oder Beklagter nur einen Rechtsanwalt braucht, muss er in England mindestens einen beratenden Anwalt
(Solicitor) und einen Prozessanwalt (Barrister) beauftragen. Denn in
England und vielen Commonwealth-Ländern spricht der Mandant bei
größeren Fällen erst mit einem Solicitor und erst dieser beauftragt
dann den Barrister, die rechtlichen Interessen des Mandanten vor
Gericht durchzusetzen. Zudem werden wahrscheinlich bei größeren
Fällen noch einige Trainees, Associates und Paralegals benötigt, um
den Fall vorzubereiten. Dagegen verfügen Gerichte in London durch
die lange englische Seefahrertradition und durch die vielen Kolonien
des ehemaligen Empires über eine jahrhundertelange Erfahrung in
internationalen Rechtsstreitigkeiten.
In internationalen Unternehmen schätzt man das deutsche Recht
und die Rechtsverfolgung in Deutschland sehr. Das deutsche Recht gilt
als klar und eindeutig, die Juristen gelten als gut ausgebildet, und die
Gerichte sind unabhängig von Politik, Wirtschaft und Korruption. Dabei
gibt es im Individualvertragsrecht nur wenige Grenzen (zum Beispiel
§ 276 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Haftung bei Vorsatz,
14
§ 134 BGB Verstoß gegen Strafgesetze, § 138 BGB Sittenwidrigkeit),
und die Parteien sind somit relativ frei bei der Gestaltung ihrer Verträge.
Einen erheblichen Nachteil des deutschen Rechts stellt das enge
Korsett des AGB-Rechts dar. Im Grunde darf auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) vom Gesetz kaum abgewichen werden. Hinzu kommt, dass
die Gerichte (insbesondere der Bundesgerichtshof) die Abgrenzung
von Individualverträgen und AGBs in den vergangenen Jahrzehnten
eindeutig zulasten der Individualverträge vorgenommen haben. Seit
Jahren wird schon ein Umdenken beim AGB-Recht gefordert, bisher
ist allerdings wenig passiert.
Der erste Entwurf des BGB wurde 1888 vorgelegt und trat am
1. Januar 1900 in Kraft. Das BGB ist somit ein Gesetzbuch, welches zum
Ende des 19. Jahrhunderts entworfen wurde. In dieser Zeit dachte der
Gesetzgeber sicherlich nicht an Geschäftsmodelle wie Cloud Computing,
Handel mit virtuellen Gegenständen (zum Beispiel E-Books), Derivate,
Swaps oder auch Leasing. Dennoch versuchen deutsche Gerichte, getrieben von der AGB-Regelung in § 307 BGB, solche Geschäftsmodelle
in über 100 Jahre alte kodifizierte Vertragstypen (zum Beispiel Kauf-,
Werk-, Dienstverträge) zu drücken, um daraus Regelungen abzuleiten,
die so gar nicht zu dem Geschäftsmodell passen wollen. Zuweilen
kommen dabei auch deutsche Gerichte zu völlig unterschiedlichen
Auffassungen, welcher kodifizierte Vertragstyp für das entsprechende
Geschäftsmodell einschlägig sein soll. Eine solche Vorgehensweise
kann nicht zukunftsorientiert sein und lädt niemanden dazu ein, das
deutsche Recht auch für internationale Verträge zu verwenden. Daran
hat auch die große Reform des BGB (Schuldrechtsreform), die 2002 in
Kraft getreten ist, nichts geändert.
Das deutsche Recht kann sehr gut auch für internationale Verträge
verwendet werden, und deutsche Gerichte werden im Ausland als
schnell und gründlich betrachtet. Die Gestaltung von Verträgen und die
Rechtsdurchsetzung können grundsätzlich schneller und günstiger sein
als in manchen Common-Law-Ländern. Allerdings werden diese Vorteile
durch das enge Korsett des AGB-Rechts wieder eingeschränkt – und
viele internationale Unternehmen entscheiden sich genau aus diesem
Grund gegen das deutsche Recht.
Hier ist ein Umdenken bei der Richterschaft notwendig, die im
AGB-Recht zu eng am Gesetz urteilt und zu wenig nach dem Willen
der Parteien geht. Vor allem, weil viele Geschäftsmodelle des 21. Jahrhunderts so gar nicht mehr zu den kodifizierten Vertragstypen aus dem
19. Jahrhundert passen. Dies erschwert die Anwendung des deutschen
Rechts im internationalen Kontext, insbesondere in der Konkurrenz zum
Common Law. Ein Umdenken im AGB-Recht ist nicht nur wünschenswert,
sondern auch notwendig, ansonsten verliert „Law made in Germany“
erhebliche Bedeutung im internationalen Rechtsverkehr.
\
AUTOR
DR. THOMAS
SÖBBING
Fachleiter
Recht, Deutsche
Leasing, Bad
Homburg
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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Auch in neuerer Zeit kann die deutsche Gesetzgebung bemerkenswerte Exporterfolge vorweisen: Das
Gesetz für den Ausbau von erneuerbaren Energien (EEG) wurde inzwischen von über 50 Staaten kopiert.
RECHTSORDNUNGEN
DIE QUAL DER WAHL
Nicht nur deutsche Waren und Dienstleistungen, sondern auch deutsche Gesetze sind bisweilen
Exportschlager. Altehrwürdige Gesetze – wie Bürgerliches Gesetzbuch oder Handelsgesetzbuch –
haben immer wieder anderen Staaten als Vorlage gedient und wurden teilweise sogar übernommen.
T
rotz dieser Exporterfolge einzelner Gesetze steht das deutsche Recht
an vielen Stellen auch in einem harten internationalen Konkurrenzkampf. In Verträgen mit ausländischen Geschäftspartnern finden sich
oftmals Regelungen dazu, ob der Vertrag ausländischem oder deutschem
Recht unterliegen soll. Häufig fällt hier die Wahl auf das ausländische
Recht. In Einzelfällen wird die Anwendbarkeit des ausländischen Rechts
sogar bei Verträgen zwischen deutschen Geschäftspartnern vereinbart.
Deutsche Unternehmer sollten die Rechtswahl aber nicht auf eine
bloße Formalie reduzieren, bei der die Wahl des ausländischen Rechts
einen Anschein von Internationalität verleiht. Die Wahl der Rechtsordnung
hat vielmehr ganz konkrete Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten
der Vertragsparteien. Es geht um Fragen, die aus rechtlicher Sicht zentral
16
sind: Welche Konsequenzen haben Leistungsstörungen wie Verzug oder
Mängel? Unter welchen Voraussetzungen ist Schadenersatz zu leisten
und welche Schäden werden dann ersetzt? Bei der Beantwortung
solcher Fragen können zwischen den Rechtsordnungen fundamentale
Unterschiede bestehen. Die Wahl einer anderen Rechtsordnung kann
daher den Vertrag zu einem anderen Vertrag machen.
Im Hinblick auf die Vereinbarung der Rechtsordnung sollte sich der
Unternehmer bewusst sein, dass das deutsche Recht viele Vorteile zu
bieten hat. „Law made in Germany“ ist in diesem Zusammenhang durchaus
ein Qualitätsmerkmal. Diese Vorzüge reichen über den Aspekt hinaus, dass
Unternehmer mit der einheimischen Rechtsordnung naturgemäß vertrauter sind als mit ausländischen Regelungen. Die deutsche Rechtsordnung
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Law made in Germany
ist dadurch gekennzeichnet, dass die bedeutenden Rechtsbereiche in
Gesetzen geregelt sind. Gerade im angloamerikanischen Rechtsraum ist
die Rechtsordnung dagegen durch Einzelfallentscheidungen der Gerichte
geprägt. Gesetzliche Regelungen gibt es nur wenige.
Die gesetzlichen Regelungen machen das deutsche Recht vorhersehbarer. Auch die Verträge kommen mit einem deutlich geringeren
Umfang aus. Da vieles schon im Gesetz geregelt ist, müssen zahlreiche
Punkte nicht gesondert im Vertrag festgelegt werden. Die Erstellung der
Verträge kann dadurch deutlich schneller und kostengünstiger erfolgen.
Schlankere Verträge sind zudem für die Vertragsparteien verständlicher,
sodass das Risiko, dass teure Missverständnisse auftreten, signifikant
geringer ist. Stellt sich dann später heraus, dass eine bestimmte
Konstellation im Vertrag nicht geregelt ist, kann ergänzend auf das
Gesetz zurückgegriffen werden. Auch diese Vorteile des kodifizierten
Rechts dürften dazu beitragen, dass in Deutschland, bezogen auf die
Einwohnerzahl und das Bruttosozialprodukt, europaweit die wenigsten
Prozesse geführt werden.
Wenn sich doch einmal Rechtsstreitigkeiten nicht vermeiden lassen,
können Unternehmer ihre Rechte vor deutschen Gerichten durchsetzen. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Gerichtssystem im
Hinblick auf wichtige Faktoren wie Verfahrensdauer und Qualität der
Rechtsprechung ausgesprochen leistungsfähig. Hinzu kommt, dass die
deutschen Gerichts- und Anwaltskosten gerade im Vergleich zu den
angloamerikanischen Standards als günstig gelten.
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BÖCKER (r.)
Rechtsanwalt,
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SCHMITT (l.)
Rechtsanwalt,
Steuerberater, Partner,
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Im Einzelfall kann die bewusste Wahl des ausländischen Rechts
Vorteile bringen. So kann die Wahl einer ausländischen Rechtsordnung
etwa darauf abzielen, die Anwendbarkeit des deutschen AGB-Rechts zu
vermeiden. Dieses wird gerade im unternehmerischen Geschäftsverkehr
oftmals als zu streng empfunden, weil sich beispielsweise die Haftung nur
in einem beschränkten Rahmen vertraglich begrenzen lässt. Allerdings
müssen natürlich auch in solchen Fällen die Vor- und Nachteile, die
das ausländische Recht mit sich bringt, sorgfältig abgewogen werden.
In anderen Fällen muss sich der deutsche Unternehmer dem Wunsch
seines ausländischen Geschäftspartners beugen. Die Wahl des ausländischen Rechts muss akzeptiert werden, sonst kommt der Vertrag nicht
zustande. In jedem Fall sollte sich der deutsche Unternehmer aber
bewusst sein, welche Auswirkungen die Wahl des ausländischen Rechts
auf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag hat. Denn diese Klausel
\
kann entscheidenden Einfluss auf den Vertragsinhalt haben.
Law made in Germany
L AW – MADE IN GERMANY
BÜNDNIS FÜR DAS DEUTSCHE RECHT
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / ULRICH BAUMGARTEN
In Deutschland gründete sich 2008 die Initiative „Law – Made in Germany“ als Gegenreaktion auf
Bestrebungen in Großbritannien, die Vorzüge des englischen Rechts international zu positionieren.
I
m Jahr 2007 warb die englische Law Society mit einer weltweit
verbreiteten Hochglanzbroschüre für das englische Recht und
für die englische Gerichtsbarkeit. Als Reaktion darauf gründete
sich 2008 hierzulande das Bündnis für das deutsche Recht – „Law –
Made in Germany“ –, das zwischen dem Bundesjustizministerium
und mehreren Organisationen der juristischen Berufe geschlossen
wurde.
Die erste Initiative des Bündnisses war die Broschüre Law –
Made in Germany aus dem Jahr 2009, mit der in deutscher und in
englischer Sprache für die Vorzüge des deutschen Rechts geworben
wurde. „Made in Germany“ sollte nicht nur als Gütesiegel für
deutsche Waren, sondern auch für das deutsche Recht gelten. Die
Initiatoren und Mitglieder wollten dem internationalen Rechtsverkehr deutlich machen, dass deutsches Recht vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar ist und dass Investoren in Deutschland ein
leistungsfähiges Rechtssystem mit einer effektiven Justiz finden
können. Das deutsche Rechtssystem sollte zudem international
als Alternative insbesondere zu den angelsächsischen Rechtsordnungen anerkannt werden.
Auch im europäischen Ausland, wie in Athen, Prag und Bratislava, warb die Initiative dafür, in Verträgen die Geltung des
deutschen Rechts zu vereinbaren. Bald meldeten sich auch Kritiker zu Wort. Nachteile des deutschen Vertragsrechts, vor allem
die im unternehmerischen Geschäftsverkehr übermäßig starre
AGB-Kontrolle, wirkten gerade für ausländische Unternehmen
abschreckend. Mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache täten
ein Übriges. Es wurde ein Forum eingefordert, das den Beteiligten
die Möglichkeit geben sollte, die Pros und Cons der Rechtsordnungen zu diskutieren. So entstand das Symposium Law – Made
in Germany, das nun regelmäßig den internationalen Austausch
zwischen Wirtschaft, Politik und Verwaltung fördern soll.
Trotz vieler Kontroversen zeigte sich ein wichtiger gemeinsamer
Nenner: Deutschland verbindet eine hoch entwickelte Rechtskultur
mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität. Auf dieser Grundlage
ist Law – Made in Germany als langfristiges Projekt angelegt und
\
wichtig für die deutsche Wirtschaft und Politik.
AUTOR
DR. WERNER
MÜLLER
Rechtsanwalt,
Baker & McKenzie,
und Mitglied,
Initiative Law –
Made in Germany
werner.mueller@
bakermckenzie.com
18
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Den Rechtsstandort stärken
I
m Zeitalter der Globalisierung
steht auch das Recht im Wettbewerb. Es ist zu einem Exportartikel geworden, bei dem unser
kodifiziertes Recht vor allem mit
dem angelsächsischen Fallrecht
konkurriert. Wenn aber erfolgreicher Ideenexport dazu führt, dass
deutsche Unternehmen in aller
Welt auf vertrautes und verlässliches Recht stoßen, dann ist das
für sie ein Wettbewerbsvorteil. In
Deutschland selbst sind unsere
Gesetze und unsere Justiz schon
lange zu einem Standortvorteil
für Unternehmen geworden, und
sie sind ein guter Grund für ausländische Unternehmen, sich hier
niederzulassen, deutsches Recht
zu wählen oder ihre Streitigkeiten mithilfe der deutschen Justiz
beizulegen.
Die Politik hat diese Bedeutung
des Rechts früh erkannt und engagiert sich in diesem Wettbewerb.
2008 hat meine Amtsvorgängerin
Brigitte Zypries das Bündnis für
das deutsche Recht geschmiedet,
um den Rechtstransfer zu stärken.
Das Bundesjustizministerium sorgt
dafür, dass immer mehr deutsche
Wirtschaftsgesetze in amtlicher
Übersetzung vorliegen, vom Außenwirtschaftsgesetz bis zur Zivilprozessordnung; unter dem Portal
www.gesetze-im-internet.de stehen sie weltweit zur Verfügung.
Ein wichtiger regionaler
Schwerpunkt unserer Rechtsaußenpolitik bleibt China. Dabei geht
es nicht nur um Menschenrechte
und Rechtsstaatlichkeit; die Unterstützung Chinas bei der Weiterentwicklung seiner Rechtsordnung liegt auch im ökonomischen
Interesse. Sie erleichtert deutschen
Unternehmen das Engagement auf
dem chinesischen Markt und sie
wirkt als Ansiedlungsmagnet für
chinesische Unternehmen. Wie
gut das funktioniert, zeigt sich in
Frankfurt: Die Zahl der Unterneh-
men aus der Volksrepublik China
im Bezirk der IHK Frankfurt hat sich
seit 2007 um 30 Prozent erhöht.
Mit unseren Anstrengungen
wollen wir zugleich den Rechtsstandort Deutschland stärken. Dabei geht es nicht nur um die staatliche Justiz. Auch die deutsche
Schiedsgerichtsbarkeit genießt
international einen hervorragenden Ruf. Um noch mehr Unternehmen zur Streitbeilegung nach
Deutschland zu holen, haben wir
gerade eine Broschüre über die
Schiedsgerichtsbarkeit aufgelegt,
die wir über die 227 deutschen
Auslandsvertretungen in die Welt
gebracht haben.
Für den Rechtsexport und
unseren Rechtsstandort können
alle etwas tun. In Hamburg etwa
haben Anwaltschaft und Justiz,
Wissenschaft und Wirtschaft den
Verein Rechtsstandort Hamburg
gegründet; mit dem Portal www.
hamburg-dialawgue.com haben
sie einen zentralen Point of Contact geschaffen, für alle Partner der
Hansestadt, die sich für deutsches
Recht interessieren. Es ist gut, dass
es auch in der RheinMain-Region
viel Engagement gibt, nicht zuletzt
dank der IHK und des Frankfurter
Anwaltsvereins. Ich unterstütze das
sehr und werde auch in Zukunft
meinen Teil dazu beitragen, dass
Deutschland im internationalen
Wettbewerb stark bleibt. Dazu gehört für mich auch ein modernes
Wirtschaftsrecht, das auf der Höhe
der Zeit ist, für einen fairen Interessenausgleich sorgt und überflüssige
Bürokratie vermeidet.
\
AUTOR
HEIKO MAAS
Bundesminister
der Justiz und
für Verbraucherschutz, Berlin
poststelle@
bmjv.bund.de
Verkehrsrecht:
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IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
FOTO: GETTYIMAGES / DANE_MARK
Die Reform des AGB-Rechts steht immer noch aus.
AGB-REFORM
DAS KLEINGEDRUCKTE IM FOKUS
Unternehmer machen sich schon seit Langem für eine Reform der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stark. Letztendlich geht es hier nämlich auch um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Kontext.
D
ass das geschriebene Wort nicht immer gilt, ist Juristen und
Kaufleuten, die Vertragsentwürfe erstellen und Vertragsverhandlungen führen, bekannt. Die salvatorische Klausel („Erweist sich
eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam“), die in fast keinem
Vertrag fehlt, ist beredtes Zeugnis dieser Erkenntnis.
Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung kann sich aus
vielen Gründen ergeben: Eine Vertragsbestimmung, die gegen ein
gesetzliches Verbot (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) oder
gegen die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB) verstößt, ist nichtig.
Wenn es sich bei der Vertragsbestimmung um eine Allgemeine
Geschäftsbedingung (AGB) handelt, kann sich die Unwirksamkeit
außerdem aus der unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners ergeben (§ 307 BGB).
20
Die Regelungen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 kodifiziert und durch das
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 in das BGB
überführt worden. Die Generalklausel des AGB-Rechts besagt, dass eine
Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam ist, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Darüber hinaus nennt das Gesetz
Beispiele von verbotenen Klauseln, wobei zwischen Klauselverboten mit
und ohne Wertungsmöglichkeit unterschieden wird (§§ 308 und 309 BGB).
Nicht nur die juristischen Fachzeitschriften geben Gerichtsentscheidungen wieder, die sich mit der (Un-)Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen mit AGB-Charakter befassen, auch Tageszeitungen
berichten hierüber: Der Bundesgerichtshof hat jüngst Klauseln zu
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Law made in Germany
Jahr begrenzte. Diese Klausel wurde aufgrund ihrer Indizwirkung auch
gegenüber Unternehmern für unwirksam erklärt. Schon 2012 hat der
69. Deutsche Juristentag einen Appell an den Gesetzgeber gerichtet und
gefordert, die von der Rechtsprechung herausgebildete weitgehende
Gleichbehandlung von AGBs im B2C- und B2B-Bereich, insbesondere
die beschriebene Indizwirkung der Klauselverbote, abzulehnen.
Daraufhin hat das Bundesjustizministerium einen Gutachtenauftrag
erteilt, um zu untersuchen, ob Reformbedarf besteht. Lars Leuschner,
Professor an der Universität Osnabrück, zeigt im Abschlussbericht
einige Problembereiche auf: Namentlich Haftungsbeschränkungen
lassen sich nicht wirksam vereinbaren oder sind zumindest einem Unwirksamkeitsrisiko ausgesetzt; das deutsche Recht nimmt im Vergleich
zu anderen Rechtsordnungen eine Sonderrolle ein. Nun muss Berlin
entscheiden, ob eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen
\
Geschäftsverkehr politisch gewollt ist.
AUTOR
MANUEL
SCHAUER
Rechtsanwalt
und Justiziar,
Stahl-HoldingSaar, Dillingen
manuel.schauer
@stahl-holdingsaar.de
TANKSTELLE
>>
(4,3 km)
Ziel
>>
Schönheitsreparaturen in Wohnraum-Mietverträgen gekippt. Und
das Amtsgericht München hat eine Klausel als wirksam angesehen,
die den FC Bayern München zur Kündigung eines Abo-Vertrags über
eine Stadiondauerkarte berechtigt; der Dauerkarteninhaber hatte seine
Karte in einer Saison bei zehn Spielen weiterverkauft.
Gegen die durch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
angeordnete Inhaltskontrolle von Vertragsbestimmungen, die gegenüber
Verbrauchern verwendet werden (B2C-Bereich), werden rechtspolitisch
keine Einwände erhoben. Denn die richterliche Inhaltskontrolle ist elementarer Bestandteil des Verbraucherschutzes. Vielfach wird jedoch kritisiert,
wie die Gerichte die Inhaltskontrolle handhaben, wenn AGBs gegenüber
einem Unternehmer verwendet werden (B2B-Bereich): Obwohl nach dem
AGB-Gesetz die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB (mit Ausnahme
von Klauseln zur Zahlungsfrist sowie Überprüfungs- und Abnahmefrist) im
unternehmerischen Geschäftsverkehr nicht gelten (vergleiche § 310 Abs. 1
BGB), misst die Rechtsprechung den dort geregelten speziellen Verboten eine
Indizwirkung zu: „Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des
§ 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie im Fall ihrer Verwendung
gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt.“
Dieses Argument führt der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt im
Fall eines Gebrauchtwagenkaufvertrags an. Bei dem Urteil des BGH
vom 19. Juni 2013 ging es um eine Klausel in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, welche die Verjährungsfrist für Sachmängel auf ein
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SCHIEDSGERICHTSBARKEIT
INTERNATIONALES RENOMMEE
Die wichtige Rolle Deutschlands und seiner Rechtskultur auf dem Gebiet der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit
spiegelt sich in erster Linie in der großen Anzahl von Schiedsverfahren mit Bezug zu Deutschland wider.
D
ie Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
verzeichnete im Jahr 2014 einen Anstieg der Verfahrenszahlen von knapp zehn Prozent auf 132 neu eingeleitete
Schiedsverfahren (gegenüber 121 in 2013). Auch der Internationale
Schiedsgerichtshof der ICC in Paris (ICC) konnte seine Verfahrenszahlen von 767 (2013) auf 791 (2014) um knapp vier Prozent steigern.
Dieser positive Trend setzte sich im Jahr 2014 bei der Beteiligung
von deutschen Parteien, deutschen Schiedsrichtern und der Wahl
deutschen Rechts oder von Deutsch als Verfahrenssprache fort:
Insgesamt waren an den bei der ICC neu eingeleiteten Verfahren
103 deutsche Parteien beteiligt (4,5 Prozent der Parteien in allen
22
neu eingeleiteten Verfahren in 2014). Deutschland lag damit nach
den USA, Frankreich und Brasilien weltweit auf Platz vier.
Zudem wurden 90 deutsche Schiedsrichter vom ICC Schiedsgerichtshof bestätigt oder ernannt (6,8 Prozent aller Bestätigungen / Ernennungen in 2014). Deutschland lag damit nach dem Vereinigten
Königreich, den USA, der Schweiz und Frankreich weltweit auf Platz
fünf. In 6,3 Prozent der diesen neu eingeleiteten ICC-Verfahren
zugrunde liegenden Rechtswahlklauseln wurde deutsches Recht
als anwendbares Recht gewählt. Deutschland lag damit nach dem
Recht des Vereinigten Königsreichs, der USA und der Schweiz
weltweit auf Platz vier.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Law made in Germany
Das deutsche Recht bietet perfekte Rahmenbedingungen für
die Durchführung von Schiedsverfahren und trägt erheblich zu
dem Renommee des Schiedsstandorts Deutschland bei. Deutsches
Recht wird oft als effizienter, kostengünstiger und berechenbarer
als andere Rechtsordnungen angesehen und genießt international
einen exzellenten Ruf. Es ist systematisch erschlossen und sämtliche
Rechtsquellen sind leicht zugänglich. Diese Kodifizierung schafft
Rechtssicherheit und vermeidet unnötige Kosten.
Deutsche Schiedsrichter werden weltweit als Allrounder geschätzt, auch dank der deutschen Juristenausbildung, die mit der
Befähigung zum Richteramt abschließt. Sie können ihre Rechtskenntnisse und Verfahrensmanagementfähigkeiten den Gegebenheiten des
Einzelfalls anpassen und problemlos auch ausländische Rechts- und
Verfahrensordnungen anwenden. Deutsche Schiedsrichter werden
deshalb regelmäßig in internationalen Schiedsverfahren benannt,
oft auch von ausländischen Parteien.
Deutschland ist auch dank der führenden Rolle und weltweiten Reputation des deutschen Rechts als moderner, neutraler und
flexibler Schiedsstandort anerkannt, an dem Verfahren in Übereinstimmung mit internationalen Best Practices durchgeführt werden.
Gleichzeitig bleibt aber auch viel Raum für nationale Besonderheiten und Lösungsansätze, die sich in der deutschen Gerichtspraxis
\
bewährt haben.
AUTORINNEN
DR. FRANCESCA
MAZZA (l.)
Generalsekretärin,
Deutsche Institution
für Schiedsgerichtsbarkeit, Berlin, Köln
francesca.mazza
@disarb.org
ULRIKE
GANTENBERG (r.)
Rechtsanwältin,
Heuking Kühn Lüer
Wojtek, Düsseldorf
u.gantenberg@
heuking.de
ZEHN GRÜNDE FÜR EIN SCHIEDSVERFAHREN MIT BEZUG ZU DEUTSCHLAND
� Faires Verfahren
Die ordentliche Gerichtsbarkeit funktioniert nicht in allen Ländern der
Welt genauso effizient wie in Deutschland. Schiedsverfahren in Deutschland bieten rechtsstaatliche Garantien und eine hohe Akzeptanz. Bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug hilft ein international besetztes Schiedsgericht, das bei Parteien oft bestehende Misstrauen in die staatliche Justiz
ihres Handelspartners abzubauen.
� Freie Verfahrensgestaltung
Die Beilegung komplexer grenzüberschreitender Wirtschaftsstreitigkeiten kann sehr aufwendig sein und die staatliche Justiz schlichtweg überfordern. In einem Schiedsverfahren in Deutschland können die Parteien
die Eckpfeiler für ihr Verfahren gestalten und beispielsweise die Verfahrenssprache, die Schiedsrichter, den Ort des Schiedsverfahrens und das
anwendbare prozessuale und materielle Recht frei wählen.
� Spezielle Sachkunde
Deutsche Schiedsrichter werden von den Parteien oft aufgrund spezieller
Sachkunde, die zur Beurteilung des streitgegenständlichen Verfahrens erforderlich ist, ausgewählt. Im Vergleich zu staatlichen Richtern haben sie
oft besondere technische oder rechtliche Kenntnisse und sind mit branchenspezifischen Handelsusancen vertraut.
� Spezielle Sprachkenntnisse
In Deutschland finden Unternehmen für jede Verfahrenssprache einen geeigneten Schiedsrichter. Im Rahmen internationaler Transaktionen sind
Englischkenntnisse unbedingt notwendig und führen zu höherer Effizienz
und geringeren Kosten, da Schriftsätze, Anlagen und Beweismittel nicht
übersetzt werden müssen.
� Schnelle Verfahrensdauer
Deutsche Schiedsrichter arbeiten zügig und effizient. Die weit überwiegende Anzahl der Verfahren bei der DIS ist innerhalb von zwölf bis 18 Monaten nach Einreichung der Schiedsklage erfolgreich beendet.
� Geringe Kosten
Durch die Möglichkeit der zeit- und kosteneffizienten Verfahrensgestaltung und der Vorhersehbarkeit der Kosten sind Schiedsverfahren in
Deutschland oft kostengünstiger als staatliche Gerichtsverfahren. Dank
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
der guten Infrastruktur in Deutschland sind die logistischen Kosten im
Zusammenhang mit einem Schiedsverfahren im internationalen Vergleich
gering.
� Strenge Vertraulichkeit
DIS-Schiedsverfahren sind vertraulich und eignen sich besonders für Streitigkeiten, die nicht allgemein bekannt werden sollen, oder zum Schutz von
Geschäftsgeheimnissen. Die in einem Schiedsverfahren erlassenen Schiedssprüche werden ohne Zustimmung der Parteien nicht veröffentlicht.
� Erhöhte Durchsetzbarkeit
Schiedsverfahren sind konzeptuell auf nur eine Instanz ausgelegt, da die
Schiedssprüche für die Parteien endgültig sind und die Wirkung eines
rechtskräftigen gerichtlichen Urteils haben. Schiedssprüche werden in
der Regel freiwillig befolgt und unverzüglich von den Parteien umgesetzt.
Sollten dennoch Vollstreckungshandlungen erforderlich werden, können
Parteien ihre Rechte in Deutschland konsequent durchsetzen. Sie profitieren dabei von mehr Freizügigkeit als bei der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen. Die Zahl der Mitgliedsstaaten
der „New York Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards“ beläuft sich inzwischen auf 156. Dieses Übereinkommen stellt sicher, dass ein Schiedsspruch in fast allen Ländern der Welt
vollstreckt werden kann. Die Überprüfungsmöglichkeit schiedsgerichtlicher
Entscheidungen und die staatliche Überwachungsfunktion sind dabei auf
die Einhaltung verfahrensrechtlicher Standards beschränkt. Eine materiellrechtliche Überprüfung des Schiedsspruchs findet in der Regel nicht statt.
� Stetige Unterstützung
In Deutschland besteht eine besondere Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für gerichtliche Entscheidungen im Schiedsverfahren. Infolge dieser
Zuständigkeitskonzentration sind die mit Schiedsverfahren befassten und
generell schiedsfreundlich eingestellten deutschen Richter hoch spezialisiert und sehr erfahren.
쐅 Neutraler und vorteilhafter Standort
Deutschland bietet gleich mehrere Großstädte und moderne Wirtschaftszentren, die exzellent angebunden sind, eine ideale Infrastruktur und kostengünstige Einrichtungen für die Durchführung von Schiedsverhandlungen anbieten.
23
Law made in Germany
L AUTERKEITSRECHT IN EUROPA
VERGLEICH DER RECHTSORDNUNGEN
FOTO: GETTYIMAGES / GARY WATERS
Das Lauterkeitsrecht soll ein faires Marktverhalten der Gewerbetreibenden gewährleisten, indem es insbesondere
unlautere Geschäftspraktiken unterbindet und Verbraucher vor unzulässiger Werbung schützt.
Bildunterschrift
24
Mithilfe unterschiedlicher rechtlicher Instrumente
lassen sich in Deutschland unlautere Geschäftspraktiken schnell und effizient unterbinden.
D
ie Zwecke des Lauterkeitsrechts lassen sich mit unterschiedlichen rechtlichen Instrumenten durchsetzen. In Betracht
kommen staatliche Sanktionen mit den Mitteln des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Ergänzend
kommt eine freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft in Betracht.
Derartige Regelungsmodelle befinden sich in ganz Europa. Dies
liegt daran, dass das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedsstaaten
zumeist überlässt, welche Möglichkeiten sie wählen.
Dies gilt namentlich für die Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung. Nach deren Artikel 4 wird
den Mitgliedsstaaten lediglich vorgegeben, Rechtsvorschriften
zu erlassen, die es Personen oder Organisationen, die nach dem
nationalen Recht ein berechtigtes Interesse an dem Verbot irreführender Werbung oder an der Regelung vergleichender Werbung
haben, gestatten, gerichtlich gegen eine solche Werbung vorzugehen und / oder eine solche Werbung vor eine Verwaltungsbehörde
zu bringen, die über Beschwerden entscheidet oder gerichtliche
Schritte einleitet. Die Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie)
erweiterte diese Regelung auf alle Fälle unlauterer Geschäftspraktiken. In der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist die Einrichtung
von nationalen Behörden zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherschutznormen vorgesehen. Im Übrigen sind
die EU-Mitgliedsstaaten bei der Durchsetzung ihres nationalen
Lauterkeitsrechts frei.
In Deutschland steht die Durchsetzung des Lauterkeitsrechts
vor den staatlichen Gerichten mit den Mitteln des zivilrechtlichen
Anspruchs im Vordergrund. Wer eine unzulässige geschäftliche
Handlung vornimmt, kann von Mitbewerbern auf Beseitigung
und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden. Das Interesse der Allgemeinheit an einem
unverfälschten Wettbewerb wird dadurch gewahrt, dass auch
bestimmte Verbände der Wirtschaft und der Verbraucher Wettbewerbsverstöße verfolgen dürfen. Hierzu zählen vor allem die
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt,
der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität,
der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie Industrie- und
Handelskammern.
Da derartige Zivilgerichtsverfahren zumeist zeitraubend und
kostspielig sind, hat sich in der Praxis die außergerichtliche
Streitbeilegung mittels einer Abmahnung nebst strafbewehrter
Unterlassungserklärung eingebürgert. Diese Abmahnung enthält
die Mitteilung des anspruchsberechtigten Mitbewerbers, Wirtschafts- oder Verbraucherverbands an den Verletzer, dass er sich
durch eine konkrete Handlung wettbewerbswidrig verhalten habe.
Damit verbunden ist zugleich die Aufforderung, dieses Verhalten
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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Law made in Germany
in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Eine vergleichbare Funktion hat, wenn es bereits zum Erlass
einer einstweiligen Verfügung gekommen ist, das sogenannte
Abschlussschreiben. Dieses enthält die Aufforderung zur Abgabe
einer Abschlusserklärung. Damit kann der Gläubiger Klarheit
darüber gewinnen, ob er noch eine Hauptsachenklage gegen
den Schuldner erheben muss. Wird daraufhin eine sogenannte
Abschlusserklärung abgegeben, bedarf es der Durchführung des
Hauptklageverfahrens nicht mehr. Auf diese Weise werden die
allermeisten Wettbewerbsrechtsstreitigkeiten erledigt.
Daneben gibt es allerdings auch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Streitschlichtung durch die Einigungsstellen bei den
Industrie- und Handelskammern. Bei einigen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen greifen sogar strafrechtliche Bestimmungen ein.
Schließlich spielt in der Praxis auch die freiwillige Selbstkontrolle
der Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Insbesondere im Bereich der
Versicherungswirtschaft gibt es entsprechende Verhaltenskodizes
(Wettbewerbsrichtlinien der Versicherungswirtschaft). Dies alles
sorgt für eine schnelle und effiziente Unterbindung unlauterer
Geschäftspraktiken in Deutschland.
Im europäischen Ausland gibt es zum Teil entsprechende Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. So ist in Belgien etwa eine
Unterlassungsklage (Action en Cessation), auch durch Verbraucher,
möglich. In Finnland ist für die Überwachung von Verstößen gegen
das Verbraucherschutzgesetz ein Ombudsmann für Verbraucherschutz zuständig, während die Gewerbetreibenden untereinander
auf Privatklagen vor dem Marktordnungsgericht angewiesen sind.
Daneben gibt es auch die Selbstkontrolle der Gewerbetreibenden,
insbesondere durch die dortige Handelskammer. In Frankreich kann
bei Wettbewerbsverstößen neben Schadenersatz Unterlassung und
Beseitigung verlangt werden.
Das Recht Großbritanniens kennt dagegen keine zivilrechtliche
Individualklage von Mitbewerbern gegen unlauteren Wettbewerb.
Dort können lediglich nach allgemeinem Deliktsrecht Mitbewerber
insbesondere mit der Passing-off-Klage (Klage wegen Kennzeichenverletzung, das heißt Nachahmung und Reputationsanmaßung)
vorgehen, und zwar gegen das „Hervorrufen einer Verwechselungs-
Miet- und Gewerbeverwaltung
26
gefahr im geschäftlichen Verkehr“. Mit der Injurious-FalsehoodKlage (sogenannte Anschwärzungsklage) können sie überdies gegen
„vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgestellte schädigende Falschangaben“ vorgehen. Zur Bekämpfung aller Arten von „Anschwärzen
des Mitbewerbers“ oder der „Herabsetzung seiner Waren“ dienen
die Klagen aus Slander oder Libel of Title und Slander oder Libel of
Goods (Klagen wegen Ehrverletzung oder Verleumdung (unwahre
Behauptungen über Eigentum oder über Produkte oder Waren)). Von
großer praktische Bedeutung für die Rechtskontrolle ist dort die
Selbstkontrolle der Werbewirtschaft anhand von Verhaltenskodizes.
Dazu sind beispielsweise der British Code of Advertising, Sales
Promotion and Direct Marketing (Britischer Kodex für Werbung,
Verkaufsförderung und Direktmarketing) sowie der Radio Advertising
Standard Code und Television Advertising Standard Code (Kodizes
für Fernseh- und Rundfunkwerbung) zu rechnen. Zu den Sanktionen
gehört auch die öffentliche Bekanntgabe von Verstößen.
In Italien wiederum steht der Mitbewerberschutz im Vordergrund. Der Verbraucherschutz ist noch unterentwickelt. Verbraucher und Verbraucherverbände sind jedoch bei irreführender und
unzulässiger vergleichender Werbung klagebefugt. Die Rechtsdurchsetzung, einschließlich der einstweiligen Verfügung, erfolgt
durch die Anrufung der ordentlichen Gerichte. Für die Praxis von
Bedeutung ist aber auch hier vielmehr die freiwillige Selbstkontrolle
nach dem „Codice di Autodisciplina Pubblicitaria“, dem Kodex der
Werbeselbstkontrolle.
In den Niederlanden gibt es kein umfassendes Spezialgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb. Die wettbewerbsrechtlichen
Straftatbestände stellen aber Schutzgesetze für Unterlassungsund Schadenersatzklagen der geschädigten Mitbewerber dar. Zur
Bekämpfung der irreführenden Werbung ist das Institut der Verbandsklage eingeführt worden. In Schweden schließlich ermöglicht
das Marktvertriebsgesetz aus dem Jahr 1995 neben der primären
Sanktion der Unterlassungsanordnung auch die Verhängung einer
sogenannten Marktstörungsabgabe in variabler Höhe bis zu fünf
Millionen Schwedische Kronen. Daneben kann Schadenersatz
eingeklagt werden, und zwar sowohl von Gewerbetreibenden als
auch von Verbrauchern.
Ein ausdifferenziertes System von vorgerichtlicher Kontrolle
mittels Abmahnungen / Abschlussschreiben sowie gerichtlicher Kontrolle, wie der Aktivlegitimation von Mitbewerbern, Wirtschaftsund Verbraucherschutzgesetzen, der freiwilligen Selbstkontrolle
durch Einigungsstellen und Verhaltenskodizes bestimmter Branchen
ist damit in dieser Form lediglich in Deutschland festzustellen.
Bei der Durchsetzung des Lauterkeitsrechts haben Unternehmer
\
daher in Deutschland einen echten Standortvorteil.
AUTOREN
DR. JAN-FELIX
ISELE (l.)
Rechtsanwalt,
Danckelmann und
Kerst, Frankfurt
[email protected]
DR. HANS-JÜRGEN
RUHL (r.)
Rechtsanwalt,
Danckelmann und
Kerst, Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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SÜDOSTEUROPA
DIE RECHTSSICHERHEIT ERHÖHEN
Mittlerweile haben viele Länder Regelwerke zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit verabschiedet, um
mit einem einheitlichen und transparenten Rechtsrahmen grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern.
GIZ
Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ),
Eschborn, ist ein weltweit tätiger Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung mit rund 16 400 Beschäftigten. Die GIZ hat mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern, von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie
und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden und Sicherheit.
Als gemeinnütziges Bundesunternehmen unterstützt die GIZ die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie viele öffentliche und private Auftraggeber in rund 130 Ländern dabei, ihre Ziele in der internationalen
Zusammenarbeit zu erreichen. Dafür entwickelt die GIZ mit ihren Partnern wirksame Lösungen, die Menschen Perspektiven bieten und deren
Lebensbedingungen dauerhaft verbessern. Darüber hinaus kooperiert die
GIZ auch intensiv mit der Privatwirtschaft und trägt so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von entwicklungspolitischem und außenwirtschaftlichem Engagement bei. Weitere Infos online unter www.giz.de.
28
FOTO: GETTYIMAGES / KIMBERRYWOOD
I
nvestoren vertrauen in der Regel keiner fremden nationalen Gerichtsbarkeit – ob berechtigterweise oder nicht, sei dahingestellt. Die fehlende
Vertrautheit mit einem fremden Rechts- und Justizsystem, die Angst
vor einer Bevorzugung des lokalen Gegners, die Angst, als Ausländer per se
schlechtere Karten zu haben, führen dazu, dass Investoren versuchen, auf
alternative Streitschlichtungsmethoden auszuweichen, etwa auf Mediationsverfahren oder auf Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Parteien vereinbaren, in diesem Zusammenhang ein Verfahren
außerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit durchzuführen. Sie können versuchen, ihren Konflikt unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, eines
Mediators, selbst zu lösen. Am Ende eines solchen Verfahrens steht eine
vertragliche Vereinbarung. Sie können aber auch vereinbaren, sich einem
privaten Schiedsgericht zu unterwerfen, mit einer am Ende des Verfahrens
verbindlichen Entscheidung.
Eine Schiedsentscheidung hat den großen Vorteil gegenüber einem
staatlichen Gerichtsurteil, dass sie praktisch weltweit vollstreckt werden kann.
Allerdings muss in jedem Land, in dem vollstreckt werden soll, die Entscheidung von der nationalen Justiz anerkannt werden, was diese allerdings nur
unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen verweigern darf. Damit betten
sich alle Verfahren in den nationalen Rechtsrahmen ein: Sowohl vertragliche
Austauschregelungen als auch Schiedssprüche müssen national geschützt
und durchgesetzt werden, jedoch ohne dass die Gerichte die Kompetenz
haben, den gesamten Inhalt der Entscheidung zu überprüfen.
Eine Investitionsentscheidung von Unternehmen hängt wesentlich von in
den Gastländern vorgesehenen Streitschlichtungsmethoden ab. Die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Eschborn, führte und
führt daher im Rahmen des Offenen Regionalfonds für Südosteuropa –
Rechtsreformberatung (ORF RR) in Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kosovo, Kroatien (seit dem EU-Beitritt nur noch teilweise), Mazedonien,
Montenegro und Serbien seit 2007 verschiedene, regional angesetzte Projekte
durch, um zu einer rechtlichen Streitkultur im Sinne der EU beizutragen.
Auftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ).
Der Rechtsrahmen in Bezug auf Mediations- und Schiedsgerichtsverfahren
ist in allen ORF-RR-Ländern auf gutem Wege oder schon ausreichend ausformuliert. So haben alle Länder das Übereinkommen über die Anerkennung
und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958 (auch
New Yorker Übereinkommen genannt) ratifiziert – mit Ausnahme Kosovos
mangels UN-Mitgliedschaft. Die Gesetze Kroatiens, Mazedoniens und Serbiens
entsprechen dem von Uncitral (United Nations Commission for International
Trade Law) und damit de facto von der internationalen Gemeinschaft erarbeiteten Modellgesetz zur internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Es
ist zwischenzeitlich in 97 Gerichtsbarkeiten übernommen. Hervorzuheben ist,
dass diese Entsprechung jeweils durch das Uncitral-Sekretariat geprüft wird
und nicht auf einer Selbsteinschätzung der Länder beruht. Der Investor kann
sich damit darauf verlassen, dass die wesentlichen Prinzipien des Modellgesetzes umgesetzt und keine gravierenden Widersprüche zu verzeichnen sind.
Auch die anderen ORF-RR-Länder prüfen die Übernahme des UncitralModellgesetzes zur Schiedsgerichtsbarkeit. Zum Beispiel hat Montenegro
kürzlich ein Gesetz zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit verabschiedet:
Die verabschiedete Version wird gerade vom Uncitral-Sekretariat überprüft –
es wird mit einem positiven Ergebnis gerechnet. Das Schiedsgerichtsgesetz
Kosovos hat wesentliche Elemente des Modellgesetzes übernommen. Es kann
allerdings keine endgültige Klärung durch das Uncitral-Sekretariat erreicht
werden, da Kosovo kein Mitglied der Vereinten Nationen ist.
In Albanien gibt es ebenfalls eine Debatte, das Uncitral-Modellgesetz
zu übernehmen, doch bislang ist die internationale Schiedsgerichtsbarkeit
gesetzlich nicht geregelt. In Bosnien und Herzegowina gibt es sehr ähnliche,
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
teilweise wortgleiche gesetzliche Regelungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit auf der Ebene der Föderation und auf der Ebene der beiden
Entitäten. Allerdings fehlen wesentliche Regelungen des Modellgesetzes
und es bestehen Unklarheiten, sodass der Standard des Modellgesetzes noch
nicht gegeben ist. Sowohl in Albanien als auch in Bosnien und Herzegowina
besteht damit weiterhin erheblicher Reformbedarf.
Die Gesetze zum Mediationsverfahren entsprechen in Albanien, Mazedonien, Kroatien und Montenegro sowohl dem Uncitral-Modellgesetz über
die internationale Handelsmediation als auch der europäischen Richtlinie
2008/52/EG. Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien haben ebenfalls
Gesetze erlassen. Dabei haben sie allerdings der Offenheit des Mediationsverfahrens – eigentlich ein wesentliches Element – nicht ausreichend
Rechnung getragen.
Ein entscheidendes Kriterium für Investoren ist die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. Hierbei geht es um die Legalität hoheitlichen Handelns,
das sich auf private Investoren auswirkt. Das Internationale Zentrum zur
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) ist die wichtigste Institution der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit – alle Länder des ORF RR sind
ICSID-Länder, das heißt Vertragsstaaten der Konvention über die Beilegung
von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsbürgern anderer
Länder. Das gilt seit 2009 sogar für Kosovo.
Ohne Implementierung nützt eine solche Annäherung des Rechtsrahmens an europäische und internationale Standards wenig. Die GIZRechtsreformprojekte zielen deshalb vor allem auf die Implementierung.
Vielfältige Ausbildungsmaßnahmen wurden durchgeführt und Schulungen
für Rechtsanwender, insbesondere Richter, organisiert. Zusätzlich wurde
Schulungsmaterial erarbeitet und Fachliteratur gefördert sowie die weltweite
Veröffentlichung von Entscheidungen lokaler Gerichte zur internationalen
Schiedsgerichtsbarkeit unterstützt. Schließlich wurde ein intensiver Austausch
innerhalb der juristischen Fachwelt angestoßen und begleitet. Eine Vereinbarung zwischen den Schiedsgerichtszentren der Region führte in diesem Sinne
zu einer Vernetzung und einer Zusammenarbeit. Eines der Ergebnisse ist die
Möglichkeit für Parteien, ihre Schiedsgerichtsprozesse in allen Zentren der
ORF-RR-Länder nach Uncitral-Schiedsgerichtsregeln zu führen, also nach
Verfahrensregeln, die weltweit anerkannt sind.
Alle diese vielen kleinen Schritte haben dazu geführt, dass die Streitschlichtungsverfahren besser verankert sind. Dadurch werden nicht nur
lokale Gerichte entlastet, sondern es werden auch grenzüberschreitende
Investitionen und Handel unterstützt. Ein einheitlicher internationaler,
transparenter Rechtsrahmen erleichtert den Zugang zum Recht und erhöht
das Vertrauen und die Rechtssicherheit für nationale und internationale
Wirtschaftsteilnehmer spürbar. Die Implementierung bleibt eine wesentliche
Schwierigkeit, weshalb sowohl im Bereich der Ausbildung als auch in der
Öffentlichkeitsarbeit nach wie vor viel zu tun ist. Von beiden Aktivitäten
dürften Investoren erheblich profitieren.
\
AUTORIN
DR. JUDITH
KNIEPER
Rechtsberaterin, Wien
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IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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BRASILIEN
GEMEINSAME WURZELN
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DPA
Nicht erst in jüngster Zeit wird deutsches Recht von anderen Ländern in Gänze oder in Teilen übernommen. Schon Ende
des 19. Jahrhunderts prägten die Schriften deutscher Rechtsgelehrter und deutsche Gesetze das brasilianische Recht.
B
rasilien – einer der größten Staaten der Erde und prosperierender
Wirtschaftsakteur, der nicht zuletzt durch die Fußballweltmeisterschaft 2014 in das Gedächtnis aller gerufen wurde. Brasilien ist
zudem der wichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands in Südamerika.
Insbesondere Investoren bietet Brasilien interessante steuerliche Anreize
für Direktinvestitionen. Gleichwohl prägen immanente kulturelle Unterschiede die Wahrnehmung des Landes, die sich insbesondere in der
auseinanderklaffenden Schere von Arm und Reich und einer über dem
weltweiten Durchschnitt liegenden Kriminalitätsrate niederschlagen.
Weitestgehend unbekannt ist jedoch, dass gerade in den Anfängen
des unabhängigen Brasiliens deutsche juristische Rechtslehren und die
Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuchs wesentliche Anregungen für
die Gestaltung brasilianischen Rechts bildeten und noch heute Spuren
im Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht hinterlassen haben. Diese
Verknüpfung führte – um nur ein Beispiel zu nennen – zu einem regen
Austausch rechtsvergleichender Studien zwischen Lehrenden und Studierenden der juristischen Fakultäten der Bundesuniversität von Rio
Grande do Sol in Porto Alegre und der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Geschichtlicher Hintergrund
Nach seiner Entdeckung im Jahr 1500 wurde Brasilien auf der Grundlage
des Vertrags von Tordesillas in den Besitz der portugiesischen Königsfamilie
genommen. Als portugiesische Kolonie unterlag Brasilien portugiesischem
Recht. Im Jahr 1820 ereignete sich eine Revolution, in der Brasilien seine
Unabhängigkeit erstritt. Gleichwohl ging hiermit zunächst keine Abkehr
von der portugiesischen Rechtsordnung einher. Erst im Jahr1891 gab sich
Brasilien eine eigene Verfassung. Das erste Zivilgesetzbuch, der Código
Civil (CC), trat 1916 in Kraft und erhielt als erstes Gesetzbuch einer
Kolonie einer europäischen Großmacht sein besonderes Gepräge durch
die Einwirkung deutscher juristischer Geisteswissenschaften.
Der Einfluss der deutschen Rechtswissenschaft wurde an einer
der größten Fakultäten des Landes gemehrt. Es wurden Schriften veröffentlicht, die unter anderem die Lehren des Rechtswissenschaftlers
Friedrich Carl von Savigny (1779 –1861) verbreiteten, das Ansehen
deutscher Geisteswissenschaftler im Land stärkten und nachfolgende
Juristengenerationen prägten. Wichtigster Vertreter war der brasilianische Rechtsgelehrte Teixera de Freitas, der insbesondere die Entstehungsgeschichte des ersten Zivilgesetzbuches maßgeblich beeinflusste.
Treu und Glauben
Der Vergleich zwischen den beiden Gesetzbüchern der damaligen
Zeit ergibt, dass beiden Regelwerken mit Blick auf die Systematik die
Voranstellung eines allgemeinen Teils gemein ist. Dieser Aufbau war
in der damaligen Zeit fortschrittlich, praktisch jedoch kaum vertreten.
Wenngleich der Einfluss der deutschen Rechtslehre nicht von der Hand
30
Porträt des deutschen Rechtsgelehrten und preußischen Staatsministers Friedrich Carl von Savigny.
zu weisen ist, kann gleichwohl nicht zweifellos bestätigt werden, dass
es sich hierbei um eine ausschließlich deutsche Idee gehandelt habe.
Die inhaltliche Trennung nach dinglichen und persönlichen Rechten
folgte den Maßregeln römischen Rechts. Die erste Fassung des Zivilgesetzbuchs wurde im Jahr 2002 grundlegend inhaltlich überarbeitet. Der
neuen Fassung liegt eine Änderung von grundlegenden Mustern in der
brasilianischen Rechtskultur zugrunde. Ihre wohl wichtigste Ausprägung
erfuhr diese Entwicklung durch die Ausweitung des Prinzips von Treu
und Glauben, die es ermöglichen sollte, eine weniger formalistische
Herangehensweise an juristische Sachverhalte zu etablieren. Die sozialen und ethischen Werte sollten durch die praktische Möglichkeit
der Durchsetzung von Recht gewährleistet werden. Für den deutschen
Rechtsanwender interessant ist, dass in Artikel 113 und 442 des CC/2002
annähernd wortwörtliche Übersetzungen der §§ 157 und 242 BGB
aufgenommen wurden. Der hierin enthaltene Grundsatz von Treu und
Glauben wurde zu einem Schlüsselelement erhoben.
Unterschiede
Trotz einer Vielzahl von Gemeinsamkeiten bestehen auch grundlegende Unterschiede zwischen dem deutschen und dem brasilianischen
Recht. Hierzu zählt insbesondere, dass im deutschen Zivilrecht traditionell inkorporierte Rechtsgebiete außerhalb des brasilianischen
Zivilgesetzbuches stehen. Hierzu zählen das Arbeitsrecht, das nach
brasilianischer Rechtsauffassung dem öffentlichen Recht unterliegt,
und das Verbraucherschutzrecht, das zum Zeitpunkt der Novellierung
noch kaum entwickelt war. Handelt es sich um Gewährleistungsfälle,
ist zwischen der Anwendbarkeit des Zivilgesetzbuches und der des
Verbraucherschutzgesetzes zu unterscheiden.
Brasilien kommt als aufstrebender Volkswirtschaft eine wachsende
wirtschaftliche Bedeutung zu, und es gehört der Vereinigung der BricIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Law made in Germany
Staaten an. Dies sind solche Schwellenländer, die proportional hohe
Zuwachsraten der Wirtschaftsleistung aufweisen. In internationaler
Hinsicht bietet Brasilien insbesondere Anreize für internationale
Investitionen. Der World Investment Report 2015 stuft Brasilien trotz
sinkender regionaler Investitionsflüsse als weiterhin attraktivstes Ziel
für ausländische Direktinvestitionen in Südamerika mit Investitionen
in Höhe von rund 55,35 Milliarden Euro ein. Investitionen in den Kraftfahrzeugsektor verbuchten hierbei den höchsten Anstieg. Begünstigend
für den hohen Investitionszufluss wirken die geringen brasilianischen
Investitionseinschränkungen.
Komplexe Regelungsdichte
Eine komplexere Regelungsdichte bietet hingegen das brasilianische
Steuerrecht. Die für den Unternehmer relevantesten vom Bund erhobenen
Steuern sind die Kapitalertrag- und die Körperschaftsteuer, die beide einen
Steuersatz von 15 Prozent aufweisen. Doch hier bestehen Besonderheiten.
Sofern die monatlichen Gewinne des Unternehmens einen festgelegten
Betrag übersteigen, fallen mit Blick auf die Körperschaftsteuer weitere
zehn Prozent auf den den Betrag übersteigenden Teil des Nettogewinns
an. Darüber hinaus werden eine Gewinnsozialabgabe und weitere
Unternehmensabgaben erhoben. Ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit Deutschland existiert nicht. Dieses wurde im Jahr 2005 durch die
deutsche Bundesregierung gekündigt, da es der Bundesrepublik nicht
mehr den im Abkommen vorgesehenen Rechtsschutz bot.
Auch unterliegt Brasilien nicht dem CISG, dem Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Bezüglich des Gesellschaftsrechts kennt das brasilianische Recht solche
Gesellschaftsformen, die mit dem deutschen Recht vergleichbar sind.
Durch eine jüngere Gesetzesimplementierung ist nunmehr auch die
Gründung einer Ein-Mann-GmbH seit der Umsetzung im Jahr 2012
möglich. Während die Kosten für die Gründungen von Gesellschaften
gering sind, dauert jedoch die Gründung einer Gesellschaft vergleichsweise lange.
Trotz eindrucksvoller kultureller und rechtlicher Unterschiede
zwischen Deutschland und Brasilien bestehen auch gemeinsame
Wurzeln, die das aktuell geltende Recht verständlicher machen und
beweisen, welchen weitreichenden Einfluss die juristischen deutschen
Rechtsphilosophien auf Kodifikationen anderer Kulturen hatten und
noch immer haben.
\
AUTORIN
ANNA FECH
Rechtsreferendarin, IHK Frankfurt
[email protected]
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FOTOS: STEFAN KRUTSCH
Von links: Frank Rebhan, Produktionsleiter, Polar-Mohr, Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt, Dr. Markus Rall,
Geschäftsführer, Polar-Mohr, Mattias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Horst Platz, Vorsitzender, IHK-Ausschuss
Hochtaunus / Main-Taunus, Thorsten Kolar, Wirtschaftsförderer, Hofheim, Reinhard Fröhlich, Geschäftsführer, IHK Frankfurt.
IHK-KREISBEREISUNG
HERAUSFORDERUNGEN KLUG BEWÄLTIGT
Bei der diesjährigen Kreisbereisung besuchte die IHK-Delegation zwei Unternehmen im Main-Taunus-Kreis,
nämlich Vario Büroeinrichtungen in Liederbach und die Polar-Mohr Maschinenvertriebsgesellschaft in Hofheim.
Herausforderungen bewältigen,
das war in den vergangenen Jahren das Motto für das Liederbacher Unternehmen Vario Büroeinrichtungen und die Polar-Mohr
Maschinenvertriebsgesellschaft
in Hofheim. „Vor zwei Jahren
sind die Firmeneigentümer mit
wenig zeitlichem Abstand verstorben, sodass wir eine neue
Gesellschafterstruktur bilden
mussten“, sagte Matthias Kurreck,
Vario-Geschäftsführer, anlässlich
32
des Besuchs einer IHK-Delegation
bei der IHK-Kreisbereisung im
Oktober. Das sei inzwischen gelungen und die Firma habe ihre
geschäftliche Zukunft wieder klar
vor Augen.
Harter Preiswettbewerb
Vario ist einer der führenden Hersteller von Büromöbelsystemen in
Deutschland. Die Bürotische und
Büroschränke von Vario verkörpern modernes Design, gepaart
mit höchster Qualität. Gegründet
im Jahr 1872 als Sägemühle in
Kelkheim, entwickelte sich bald
eine hohe Kompetenz für hochwertige Elemente und Hölzer für
die Wohnmöbelindustrie. 2005
erwarb das Ehepaar Kachel die
Firma, die zuvor rund 20 Jahre im
Besitz eines dänischen Tabakkonzerns gewesen war und in dieser
Zeit ins benachbarte Liederbach
umgezogen war. Beide Firmeneigentümer verstarben unerwartet
nach schwerer Krankheit im Jahr
2013, sodass eine zügige Nachfolgeregelung getroffen werden
musste. Die Produktion konnte
unverändert aufrechterhalten
werden.
Heute werden 60 000 Möbelstücke pro Jahr verkauft, womit
ein Umsatz von rund 20 Millionen
Euro erzielt wird. Der Preiswettkampf ist hart: „Irgendein Anbieter
ist immer günstiger als wir“, weiß
Kurreck. Vario hat sich im oberen
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Standortpolitik
Qualitätssegment positioniert, wo
die Margen etwas auskömmlicher sind. Das Unternehmen beschäftigt rund 100 Mitarbeiter,
die momentan in zwei Schichten
arbeiten. Flüchtlingen würden die
Verantwortlichen bei Vario eine
Chance geben, „vorausgesetzt, die
Prägung stimmt“, sagt Kurreck.
Effizientes Kostenmanagement
Bei der Polar-Mohr Maschinenvertriebsgesellschaft Hofheim bestand die Herausforderung vor einiger Zeit darin, eine Antwort auf
den seit rund zehn Jahren stark
rückläufigen Markt der Druckmaschinen zu finden. Polar-Mohr
stellt Schneidemaschinen für die
Papier verarbeitende Industrie
her und ist damit unbestrittener
Weltmarktführer. Der Exportanteil
liegt bei über 85 Prozent. Der
Absatz hat sich allerdings halbiert
auf heute noch rund tausend
Maschinen pro Jahr.
Durch Kostenmanagement
und Neuorganisation der Arbeitsprozesse musste in den vergangenen Jahren gegengesteuert werden, berichtete Geschäftsführer
Dr. Markus Rall. „Das Druckgewerbe ist heute vollständig digitalisiert und in diesem Punkt
weiter als die meisten anderen
Branchen“, sagt Rall. Allerdings
falle es auch einem Weltmarktführer schwer, in neue Marktbereiche vorzudringen und so den
Absatz wieder zu erhöhen. Im
bestehenden Markt könne man
trotz weiterer technologischer
Verbesserungen an den Produkten gegen die Marktschrumpfung
nicht ankommen. „Druckereien
sind weltweit im Rückzug, sodass
auch der Markt der Weiterverarbeitungsmaschinen entsprechend
rückläufig ist“, so Rall.
Aber auch unter diesen Umständen konnte der Turnaround
bei Polar-Mohr erfolgreich abgeschlossen werden. Im laufenden
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Von links: Matthias Kurreck, Geschäftsführer, Vario Büroeinrichtungen, Eva Söllner, Bürgermeisterin, Liederbach, Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer, IHK Frankfurt, Horst Platz,
Vorsitzender, IHK-Ausschuss Hochtaunus / Main-Taunus, Anton Flechtner, Geschäftsführer
Technik, Vario Büroeinrichtungen, und Prof. Mathias Müller, Präsident, IHK Frankfurt.
Jahr erwartet das Unternehmen
erstmals wieder ein positives Ergebnis. Dazu beigetragen hat auch
der Erwerb des Hochheimer Unternehmens Dienst Verpackungstechnik in 2011, ein Hersteller von
Top- und Sideloadern, die etwa für
Fastfood-Verpackungen benötigt
werden.
Prosperierender
Wirtschaftsstandort
Beim Pressegespräch zum Abschluss der beiden Firmenbesuche
sagte IHK-Präsident Prof. Mathias Müller, die Eindrücke aus
den Firmen zeigten, dass je nach
Branche unterschiedliche unternehmerische Herausforderungen
zu bewältigen seien. Die allgemein gute Konjunktur sei daher
kein Schutzschild dagegen, dass
spezifische Umbrüche zu meistern
sind. Umso mehr zeigte er sich erfreut, dass die beiden Firmen sich
so erfolgreich behauptet haben.
Nicht zuletzt dank guter Zusammenarbeit mit den kommunalen
Verwaltungen seien Standortverlagerungen kein Thema, und die
Betriebe fühlten sich gut betreut.
Mit Blick auf die Kommunalwahlen im März 2016 stellte der
IHK-Präsident das Positionspapier
der IHK für den Main-Taunus-
Kreis vor, das die IHK-Vollversammlung in der Woche zuvor
beschlossen hatte. Zudem gab er
eine Einschätzung zur aktuellen
wirtschaftlichen Lage. Demzufolge steht der Main-TaunusKreis gut da. Mit rund 17 000
IHK-zugehörigen Unternehmen,
über 92 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einem
Beschäftigungswachstum um elf
Prozent im Zeitraum 2009 bis
2014, einer Arbeitslosenquote,
die mit 3,8 Prozent um 1,5 Prozentpunkte unter dem hessischen Durchschnitt liegt – das
sind hervorragende Eckpunkte.
„Der Main-Taunus-Kreis ist ein
leistungsstarker und prosperierender Wirtschaftsstandort“, sagte
Müller.
Gewerbesteuer im Fokus
Ohne günstige Standortbedingungen wäre diese positive Entwicklung der vergangenen Jahre
und Jahrzehnte nicht möglich
gewesen. Dazu zählen unter anderem die in den Kommunen
des Landkreises vergleichsweise
niedrigen Gewerbesteuerhebesätze. Dieser wichtige Standortvorteil dürfe nicht verspielt
werden, mahnte der IHK-Präsident. Bereits in den vergangenen
Jahren wurde in vielen Kommunen der Gewerbesteuerhebesatz
erhöht, nun drohten durch die
bevorstehende Neuordnung des
kommunalen Finanzausgleichs
weitere Erhöhungen in vielen
Kommunen.
Trotzdem könne auf kommunaler Ebene einiges getan
werden, um zu einem insgesamt
soliden Haushalt zurückzukehren,
denn das Problem sei vielfach
nicht die Einnahmen-, sondern
die Ausgabenseite. So stiegen
die Steuereinnahmen der Kommunen im Main-Taunus-Kreis
von 380 Millionen Euro im Jahr
2010 auf 440 Millionen Euro im
Jahr 2014 an. Dennoch mussten
fast alle Kommunen zusätzliche
Schulden machen. Deshalb gelte
es, Ausgaben noch stärker als
bisher auf Einsparpotenziale hin
zu prüfen. Auch eine generelle
Senkung von Standards wird vielfach unumgänglich sein.
\
AUTOR
REINHARD
FRÖHLICH
Geschäftsführer,
Unternehmenskommunikation,
IHK Frankfurt
[email protected]
33
FOTO: FRANK NAGEL
Eine bedarfsgerecht ausgebaute ÖPNV-Infrastruktur ist eine
Grundvoraussetzung für weiteres Wirtschaftswachstum.
MOBILITÄT
ÖPNV SICHERT WIRTSCHAFTSVERKEHR
Frankfurt und die RheinMain-Region leben von und mit den Pendlern. Denn lediglich ein Drittel
der Beschäftigten im IHK-Bezirk Frankfurt wohnt am Arbeitsort, die überwiegende Zahl sind Pendler.
Zum Stichtag am 30. Juni hatten über
716 000 Menschen ihren Hauptwohnsitz in
Frankfurt. Gleichzeitig gibt es 530 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den
Unternehmen und Institutionen in der Stadt.
Dabei ist das Stadtgebiet Frankfurts sehr klein
und umfasst weniger als 250 Quadratkilometer.
Doch die bemerkenswerteste Entwicklung in
Frankfurt ist das aktuelle Bevölkerungswachstum von 15 000 Einwohnern pro Jahr, das nach
aktuellen Prognosen der Stadt Frankfurt in
den nächsten zehn Jahren anhalten könnte.
Dabei ist das stetig steigende Verkehrsaufkommen eine echte Herausforderung:
Schon heute nutzen täglich 450 000 Reisende
den Frankfurter Hauptbahnhof; 300 000 Autos verkehren am Frankfurter Kreuz und
160 000 Reisende starten oder landen am
Flughafen Frankfurt. Hierbei entwickeln sich
die Mobilitätsansprüche und -anforderungen
aufgrund des zunehmenden Wirtschaftswachstums und innerhalb jeder Altersgruppe
bei steigendem Wohlstand nicht in gleichem
Maße, sondern überproportional. Schon jetzt
34
ist das Thema Mobilitätsengpass bei den
Menschen angekommen: Die Bürgerumfrage
der Stadt Frankfurt vom Dezember 2014 zeigt,
dass mehr als ein Viertel der Bevölkerung die
Verkehrssituation als großes Problem sieht.
Das Grundstraßennetz bietet kaum Raum
für Erweiterungen oder Ausbau, allenfalls
können Umgehungsstraßen zur Entlastung
der Ortskerne gebaut werden (wie beispielsweise in Unterliederbach, Bonames oder
Praunheim). In Frankfurt wird mit dem Riederwaldtunnel ein wichtiger Lückenschluss
zwischen A66 und A661 erfolgen. Insgesamt
ist die weitere Flächennutzung für den Straßenbau aber stark limitiert, sodass der Ausbau
der Schieneninfrastruktur vorangetrieben
werden muss. Dies gilt jedoch nicht nur für
die Nordmainische S-Bahn oder die U-Bahn
ins Europaviertel, sondern auch für weitere
Projekte, wie beispielsweise die Regionaltangente West oder die Ringstraßenbahn.
Zu dieser nachhaltigen und ökologischen
Mobilität gibt es im Ballungsraum FrankfurtRheinMain keine Alternativen.
Eine hoch leistungsfähige und dauerhaft
belastbare Infrastruktur ist für die Region
mit ihrem hohen Grad an Arbeitsteilung,
vielfältigen Austauschbeziehungen und der
zentralen Lage in Deutschland eine grundlegende Voraussetzung für den anhaltenden
und zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg. Die
Region FrankfurtRheinMain braucht Entlastung beim Individualverkehr. Hierzu ist ein
leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV) das zentrale
Element. Auch in der Peripherie der Metropole
wird es nur dann ein stetiges Wachstum an
Bevölkerung und Besiedlung geben, wenn
sie durch Schienenverkehre angemessen erschlossen ist.
Eine gute ÖPNV-Infrastruktur im Ballungsraum schafft auch Platz für die Wirtschaftsverkehre und ist damit Grundlage für weiteres
Wirtschaftswachstum. Je mehr Pendler den
ÖPNV für ihre täglichen Wege nutzen, umso
mehr Raum ist für den wachsenden Wirtschaftsverkehr in der Stadt und der Region.
Wo Lieferverkehre und EntsorgungstransIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Standortpolitik
porte, Geschäfts- und Servicefahrten sowie
Einkaufsverkehre nicht reibungslos fließen
können, entwickelt sich die urbane Wirtschaft
nur schwer. Die zunehmende Beliebtheit des
Onlineshoppings mit seinem dramatischen
Wachstum für die Kurier-, Express- und Paketbranche sorgt für zunehmende Engpässe
in der Stadt.
Die Kapazität und der Zustand der Verkehrsinfrastruktur müssen an die sich verschärfende Herausforderung angepasst
werden. Die Infrastruktur muss vorrangig
und bedarfsgerecht dort erhalten und strategisch ausgebaut werden, wo Engpässe
vorhanden sind. Neben der Forderung nach
Kapazitätsausbau und Leistungsfähigkeit des
Schienenverkehrs spielt die Attraktivität eine
entscheidende Rolle. Diese ist ein relevanter
Faktor bei der Standortentscheidung im Wettbewerb mit vergleichbaren nationalen und
internationalen Metropolregionen. Faktoren
wie zuverlässiger Service, durchgängig hohe
Qualität, angemessene Preise sowie gute Information und Kommunikation und einfacher
Zugang sind die Kriterien für Attraktivität.
Die Befriedigung von Mobilitätsansprüchen
und die jederzeit garantierte mögliche Erreichbarkeit werden auch in Zukunft einer
der entscheidenden Standortfaktoren für
FrankfurtRheinMain bleiben.
Das Gesetz für den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) fordert die
regelmäßige Aufstellung von Nahverkehrsplänen mit einer Bestandsaufnahme, Analyse und
Prognose des Gesamtverkehrs einschließlich
einer Fortschreibung der Verkehrsinfrastruktur.
Ein aussagefähiger Nahverkehrsplan erörtert
strategische Fragen grundsätzlicher Natur,
benennt ein konkretes Zielangebot, definiert
ein ausreichendes Grundangebot und die
dazugehörige Qualität. Selbst wenn dieser
gesetzlichen Regelung Rechnung getragen
wird, ist eine Konkretisierung der Handlungserfordernisse und Planungsabsichten
zum Verkehr erforderlich, um vorhandene
Projekte (beispielsweise aus der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Frankfurt aus dem
Jahr 2005 auch im lokalen Nahverkehrsplan)
umsetzungsreif und mit zeitlichem Horizont
zu versehen. Erschließungsdefizite und die
verkehrliche Wirkung konkreter Maßnahmen
müssen anschaulich aufgezeigt und damit der
Nutzen der erforderlichen finanziellen Mittel
unterstrichen werden.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Belastbare Planung muss Schwachstellen aufzeigen und über die Priorisierung von
raumbezogenen Projekten entscheiden. Dabei
müssen Zahlen zum aktuellen Verkehrsaufkommen der erwarteten verkehrlichen Entwicklung gegenübergestellt und daraus konkrete
Handlungsanweisungen abgeleitet werden.
Darauffolgend müssen Investitionsprogramme
und Finanzierungskonzepte entwickelt werden,
die neben den Kosten auch die Einnahmenerwartungen und die gesamtwirtschaftliche
Bedeutung der Maßnahmen umfassen.
Die Politik muss den Bürgern vermitteln,
dass es grundlegende Unterschiede zwischen
Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen einerseits und laufenden Kosten für die öffentlichen
Haushalte andererseits gibt. Investitionen bedeuten langfristige finanzielle Belastungen, aber
auch die Chance, ein hochwertiges Angebot für
die Zukunft zu ertüchtigen. Kaum eine Debatte
wird härter geführt als jene um die Kosten der
Mobilität. Dieser Verteilungskampf wird in den
nächsten Jahren noch stärker werden. Selbst
bei einer gleichbleibenden Verkehrsleistung
ist es unbestritten, dass die Mobilitätskosten
im Vergleich zu den Verbraucherpreisindices
steigen: beim Aufwand für den Rückgang des
CO2-Ausstoßes, zur Bekämpfung des Infrastrukturverfalls, beim notwendigen Ausbau der Mobilitätsangebote und bei der stetigen Anpassung
an Fahrgasterwartungen und -bedürfnisse.
Es ist mehr Wert auf Investitionen zu
legen – gegebenenfalls auch zulasten der
konsumtiven Mittel. Mittel für InfrastrukturInvestitionen müssen bei Kommunen, Land
und Bund eingestellt und auch ausgegeben
werden. Die Öffentlichkeit ist dafür zu sensibilisieren, dass Infrastruktur-Investitionen für die
wirtschaftliche Prosperität des Ballungsraums
unerlässlich sind. Die Förderung der Infrastruktur muss sich an den Bedarfen orientieren.
Ausbau und Erhaltungsmaßnahmen müssen
dort stattfinden, wo die Beanspruchung am
höchsten ist. Nur dann findet eine effiziente
Allokation der Ressourcen statt.
\
AUTOR
FRANK NAGEL
Inhaber, Hartmann
Nagel Art & Consulting, Frankfurt
[email protected]
FOTOS: MARKUS GOETZKE
Beim Diktatwettbewerb waren 18 Unternehmensteams am Start.
EIN ERFAHRUNGSBERICHT
IHK FRANKFURT BITTET ZUM DIKTAT
„Die Wirtschaft schreibt“: Gemeinsam mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft hatte die IHK Frankfurt zu einem
Diktatwettbewerb für Unternehmensteams eingeladen. Knapp 60 sprachliche Hürden waren zu überwinden.
Wer schreibt, der bleibt – zumindest, wenn er weiß, was
er schreibt. Auch wenn smarte
Assistenten Textnachrichten
automatisch vervollständigen
und Messages mit Satzmelodie vorlesen können, der Teufel
steckt im Detail. Was bleibt,
ist das, was verstanden wird.
Die Sprache steckt voller Möglichkeiten – und Fallstricke.
Man muss wissen, wie man es
schreibt. Ein „s“ zu wenig macht
aus der Kapitalanlage eine Autorückbank. Oder Bratensaft,
je nach Kontext. Grundlage für
das Verständnis komplexer Zu-
36
sammenhänge ist richtig lesen
und schreiben. Darum müssen
Wirtschaftsunternehmen nicht
nur richtig rechnen können.
Anfang Oktober hatte die
IHK Frankfurt die Unternehmen
aus ihrem Bezirk zum Diktat gebeten. „Die Wirtschaft schreibt“
lautete der Titel des gemeinsam
mit der Stiftung Polytechnische Gesellschaft organisierten
Wettbewerbs. Für gute Vorbereitung war gesorgt. Es gab
eine eigene Internetseite (www.
der-große-diktatwettbewerb.
de) mit Echtzeitdiktaten zum
Mitschreiben, Multiple-Choice-
Fragen und Lückentexten zum
Üben.
Aus Unternehmen des gesamten IHK-Bezirks waren
Mitarbeiter gekommen: Insgesamt 18 Teams mit jeweils
fünf Mitgliedern hatten sich im
IHK-Gebäude versammelt. Unser
Unternehmen Infraserv Höchst,
die Betreibergesellschaft des
Industrieparks Höchst, und seine
Tochtergesellschaft Provadis,
der größte Aus- und Weiterbildungsdienstleister Hessens,
gingen mit jeweils zwei Mannschaften an den Start. Unse-
DIKTATWETTBEWERB 2016
Unternehmen aus FrankfurtRheinMain sind auch in 2016 aufgerufen,
sich am Diktatwettbewerb „Die Wirtschaft schreibt“ zu beteiligen. Der
Event findet am 10. November in der IHK Frankfurt statt. Interessierte
Unternehmen können sich schon jetzt für eine Teilnahme vormerken
lassen. Weitere Infos bei Joris Smolders, Telefon 0 69 / 21 97-14 19,
E-Mail [email protected].
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Standortpolitik
IHK-Jahresempfang 2016
re 20 Teilnehmer hatten sich
leidlich vorbereitet, so mancher
Kollege konnte während der
Mittagspause beim Schmökern
im Duden beobachtet werden.
Bei einigen löste das Diktat auch
vernehmbar unangenehme Erinnerungen an die Schulzeit aus.
In jedem Fall herrschte beim
Wettbewerb gespannte Stille.
Unter den Teilnehmern
am Diktatwettbewerb waren
Bankangestellte und Juristen,
Geschäftsführer und Assistenten. Das Diktat wurde in Form
eines Geschäftsbriefs von allen
Teilnehmern gemeinsam und
gleichzeitig geschrieben. War
der Geschäftsbrief alltäglich,
so waren die Umstände doch
ungewohnt, lagen die Schulzeit
und das letzte Diktat für alle
Teilnehmer doch etliche Jahre
zurück. Dazwischen gab es mit
der Rechtschreibreform eine
spürbare Zäsur.
Handschriftlich – ohne Tastatur – ganze Seiten in leserlicher Schrift zu schreiben, dabei
konzentriert der diktierenden
Stimme zu lauschen, erwies sich
als sportliche Herausforderung.
Hieß das „herzlich“ oder „herzlichst“? Wer war noch gleich
„Sisyphos“? Und wie kürzt man
„Postskriptum“ korrekt ab? Die
Auflösung gab es im Anschluss
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
an das fünfzehnminütige Diktat.
Die Teilnehmer korrigierten ihre
Texte selbst, bei der Mehrzahl
der Teilnehmer reihte sich Fehler
an Fehler bis in den deutlich
zweistelligen Bereich. Im Durchschnitt hatte jedes Teammitglied
mehr als 20 Fehler zu verbuchen.
Beileibe keine Schande, waren
in dem 208 Wörter umfassenden Diktat doch 58 sprachliche
Hürden zu nehmen. Am Ende
siegte ein ehemaliger Lektor mit
ganzen fünf Fehlern.
Natürlich ging es bei der Veranstaltung nicht nur um Rechtschreibung, sondern auch um
Teambuilding und das Knüpfen
von Kontakten. Und nicht zuletzt um einen guten Zweck: Das
Startgeld pro Team in Höhe von
150 Euro haben die IHK Frankfurt
und die Stiftung Polytechnische
Gesellschaft zu einer Spende in
Höhe von 9 000 Euro aufgestockt,
die dem gemeinnützigen Verein
Mentor – Die Leselernhelfer Hessen zugutegekommen ist. Wir sind
nächstes Jahr in jedem Fall wieder
beim Diktatwettbewerb dabei. \
AUTOREN
KIRSTEN ULRIKE MAYER,
ANNETTE MEWES, MICHAEL
MÜLLER, CHRISTIAN SCHWARZER,
MATHIAS STÜHLER
Das Team von Infraserv Höchst,
Frankfurt
lichen Entwicklung und geschäftsführender Direktor des Institute for
Monetary and Financial Stability,
Goethe-Universität, Frankfurt. Eine
Anmeldung bis zum 8. Januar ist
aufgrund der begrenzten Anzahl
von Plätzen erforderlich. Anmeldung und Information: IHK Frankfurt, Unternehmenskommunikation,
Sabine Karl, Telefon 0 69 / 21 9712 02, E-Mail jahresempfang@
frankfurt-main.ihk.de.
\
Kultur: „Kunst privat!“
Viele hessische Unternehmen
sammeln Kunstwerke – und einmal im Jahr haben sie die Möglichkeit, im Rahmen der Aktion
„Kunst privat!“ ihre Sammlung
der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Die Teilnahme lohnt sich für die
Unternehmen, denn sie zeigen
gesellschaftliches Engagement
und werben gleichzeitig für sich.
Der Aufwand ist gering und die
Resonanz der Besucher positiv. In
2016 findet das „Kunst privat!“Wochenende am 18. und 19. Juni
statt. Unternehmen, die gerne
teilnehmen möchten, wenden sich
an Dennis Witka, Referat Kulturund Kreativwirtschaft, hessisches
Wirtschaftsministerium, Telefon
06 11 / 8 15 23 54, E-Mail dennis.
[email protected], Internet www.kunstprivat.net.
\
Wirtschaft und Politik im Dialog
Bei der Veranstaltung „Stadt und
Region als strategische Partner“
am 14. Oktober mit Olaf Cunitz (l.),
Bürgermeister und Stadtplanungsdezernent, Frankfurt, Thomas
Horn (r.), Beigeordneter, Regionalverband FrankfurtRheinMain,
und Prof. Mathias Müller (M.), Präsident, IHK Frankfurt, wurde mehr
kommunaler Gestaltungswillen in
der Region FrankfurtRheinMain
gefordert. Denn nur durch mehr
Zusammenarbeit und ganzheitliche regionale Strategien, wie einer
gemeinsamen Flächenpolitik, kann
den Herausforderungen begegnet
werden, die auf die wachsende
Metropolregion zukommen werden. Das gemeinsame Handeln in
Bezug auf die Flächenpolitik wird
FOTO: JOCHEN MÜLLER
Sieger in der Einzelkategorie wurde Andreas Weichert (M.), UBS Deutschland,
mit fünf Fehlern. Sein Team stellte auch den Sieger in der Teamkategorie.
Matthias Gräßle (1. v. l.), IHK-Hauptgeschäftsführer, und Dr. Roland Kaehlbrandt (1. v. r.), Vorstandsvorsitzender, Stiftung Polytechnische Gesellschaft,
überreichten Siegertrophäe und Urkunde.
Der Jahresempfang 2016 der IHK
Frankfurt steht im Zeichen des
Meinungsaustauschs mit unseren
Mitgliedern und Gästen. Zum Jahresempfang am Dienstag, 19. Januar, ab 18.30 Uhr im IHK-Gebäude
am Börsenplatz 4, laden wir Sie,
die Mitgliedsunternehmen der IHK
Frankfurt, herzlich ein. Festredner
ist Prof. Volker Wieland, Mitglied
des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaft-
ein entscheidender Faktor bei der
Frage sein, ob die Metropolregion
auch zukünftig wirtschaftlich und
gesellschaftlich wettbewerbsfähig bleiben wird. Die Diskutanten
waren sich einig, dass nur gemeinsam ausreichend Flächen für
ansiedlungswillige Unternehmen
und genügend Wohnraum für die
Fachkräfte geschaffen werden
können.
\
37
Standortpolitik
IHK-BESCHÄF TIGUNGSPROGNOSE
STELLENAUFBAU SETZT SICH FORT
Das IHK-Forum Rhein-Main erwartet, dass 2016 die Beschäftigung in der Metropolregion um rund 32 000 Stellen
steigen wird. Damit könnte der Arbeitsmarkt die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fortsetzen.
Die Wirtschaft in FrankfurtRheinMain
bleibt auf Wachstumskurs. 91 Prozent der Unternehmen bewerten
ihre aktuelle Situation als gut oder
befriedigend. Auch der Arbeitsmarkt
befindet sich in einer blendenden
Verfassung. Die Beschäftigungszahlen in der Metropolregion haben im
vergangenen Jahr so stark zugelegt
wie seit sieben Jahren nicht mehr. Die
Einstellungsbereitschaft der Unternehmen ist ungebrochen. Auf Basis
dieser Rückmeldungen rechnet das
IHK-Forum Rhein-Main mit einem
Wirtschaftswachstum von zwei Prozent sowie 28 000 neuen Jobs in 2015
in der Metropolregion.
Die hohe Konsumbereitschaft,
niedrige Zinsen, niedrige Rohstoffpreise und ein verhältnismäßig
schwacher Euro tragen dazu bei,
dass die Wirtschaft voraussichtlich
auch im kommenden Jahr Kurs hält.
Getragen vom stabilen Binnenkonsum sind die Unternehmen der Metropolregion dementsprechend positiv
gestimmt. Dies spiegelt sich auch in
steigenden Investitionsplänen wider.
Sollten sich zudem die unsicheren
Signale aus den Schwellenländern
nicht zu einer echten konjunkturellen Krise entwickeln, ist weiterhin
mit einem spürbaren Wachstum zu
rechnen. Vor diesem Hintergrund
rechnet das IHK-Forum mit einem
Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in der Metropolregion um
2,1 Prozent in 2016.
Die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt bleibt hoch. Nach Berechnungen des IHK-Forums werden
2016 rund 32 000 neue Stellen in
FrankfurtRheinMain entstehen. Somit
werden dann mehr als 2,17 Millionen
Personen sozialversicherungspflichtig
beschäftigt sein.
Der Dienstleistungssektor
bleibt Beschäftigungsmotor: Nach
einem Plus von 10 000 Stellen im
Jahr 2013, konnte 2014 ein kräftiges Plus von 31 000 Stellen verzeichnet werden. Unternehmen aus
den Bereichen Verkehr, Lagerei und
Gastgewerbe konnten dabei am
stärksten zulegen. Aktuell rechnen
22 Prozent der Unternehmen im
Dienstleistungsbereich mit steigenden Beschäftigtenzahlen, nur
zehn Prozent planen einen Stellenabbau. Nach Berechnungen des
IHK-Forums Rhein-Main werden
2016 etwa zwei Prozent beziehungsweise 27 000 zusätzliche
sozialversicherungspflichtige Jobs
geschaffen. Vor allem Unternehmen
aus dem Bereich Information und
Kommunikation und dem Gesundheits- und Sozialwesen planen, ihre
Beschäftigung auszubauen. In der
insgesamt positiven Stimmung bei
den Dienstleistungsunternehmen
kommt die nach wie vor stabile
Lage der Binnenwirtschaft zum
Ausdruck.
Die Industriebetriebe bewerten
ihre aktuelle Lage überwiegend posi-
BESTELLUNG
Die Beschäftigungs- und Konjunkturprognose FrankfurtRheinMain 2016
ist online unter www.frankfurt-main.ihk.de/prognose abrufbar. Die
Printversion kann bei Christian Weßling per E-Mail unter c.wessling@
frankfurt-main.ihk.de bestellt werden.
38
ARBEITSLOSENQUOTE OKTOBER 2015 IN PROZENT
Werte in Klammern: Oktober 2014
<3%
3 bis 5 %
5 bis 7 %
7 bis 9 %
>9%
Vogelsbergkreis
3,5 (3,9)
Gießen
6,4 (6,7)
Limburg-Weilburg
4,8 (5,2)
Main-Taunus-Kreis
3,8 (4,1)
RheingauTaunus-Kreis
4,1 (4,3)
Wiesbaden
7,4 (7,2)
Mainz
6,2 (6,2)
Wetteraukreis
4,7 (4,9)
Hochtaunuskreis
3,5 (3,8)
Mainz-Bingen
3,6 (3,8))
Main-Kinzig-Kreis
4,7 (4,9)
FFrankfurt
kf
am Main
n
6,6 (7,2))
Groß-Gerau
5,9 (6)
Offenbach (LK)
4,7 (5,2)
Bergstraße
3,8 (4)
tiv, allerdings hat sich die Stimmung
leicht eingetrübt. Positive Signale
aus den USA stabilisieren die Erwartungshaltung der Unternehmen,
bei denen unter dem Strich die Zahl
der Unternehmen, die Beschäftigung aufbauen wollen, die Zahl
derjenigen, die mit zurückgehenden Beschäftigtenzahlen rechnen,
überwiegt. Für 2016 erwartet das
IHK-Forum ein Wachstum der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Industrie um 0,2 Prozent
beziehungsweise 1000 Personen.
Neben dem anhaltend niedrigen
Zinsniveau schafft auch der ungebrochene Zuzug in die Metropolregion
ideale Rahmenbedingungen für die
Bauwirtschaft in der Region. Beflügelt von diesen guten Rahmenbedingungen planen die Bauunternehmen
auch in 2016 mit mehr Personal.
Nach den Berechnungen des IHKForums werden rund zwei Prozent
beziehungsweise etwa 2 000 zusätzliche Stellen entstehen. Insbesondere
der Wohnungsbau der privaten Haus-
Offenbach (SK)
10,3 (11)
Aschaffenburg (SK)
5,5 (5,5)
DarmstadtDieburg
4,6 (4,6)
LK Miltenberg
2,7 (2,9)
Alzey-Worms
4 (4,2)
Worms
7,3 (7,9)
Aschaffenburg
A
schaffenburg (LK)
2,9 (3)
Darmstadt
6,2 (6,6)
Odenwaldkreis
5,3 (5,4)
halte ist weiter Garant für die positive
Entwicklung in dieser Branche.
Im Handel werden die Geschäftsaussichten etwas verhaltener
beurteilt. Die Beschäftigungspläne
bleiben jedoch positiv: 92 Prozent
der Unternehmen gehen von einer
steigenden oder gleichbleibenden
Beschäftigung aus. Nach einem relativ starken Beschäftigungsaufbau
in den vergangenen Jahren erwartet
das IHK-Forum, dass auch in 2016
zusätzliche Stellen geschaffen werden. Den Berechnungen zufolge wird
die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 0,7 Prozent und damit 2 000 Beschäftigte
\
anwachsen.
AUTOR
CHRISTIAN
WEßLING
Referent, Wirtschaftspolitik
und Metropolenentwicklung,
IHK Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Erfahrung
Fähigkeiten Know-how
Weitblick
Menschenkenntnis Zuverlässigkeit
K AT J A G R A M S C H
JÜRGEN STORM
Teamleiterin
Jobs für best!agers
Arbeitgeberservice
Jobs für best!agers
CLAUDIA
P H I L I P P H O R V AT H
C Z E R N O H O R S K Y- G R Ü N E B E R G
Arbeitgeberservice
Jobs für best!agers
Geschäftsführerin
Jobcenter Frankfurt am Main
10 Jahre
„Jobs für best ! agers“
Wer mit über 50 eine Stelle sucht, bringt viel mit: Eine hohe Produktivität, Motivation,
Gelassenheit in schwierigen Situationen, Loyalität gegenüber dem Unternehmen und
selbstverständlich viel Erfahrung. Das Ziel muss also sein, dass das Alter kein Einstellungskriterium mehr ist, sondern dass die Person überzeugt. Das zeigt uns unsere
10-jährige Arbeit im Projekt „Jobs für best ! agers“.
JOBCENTER FRANKFURT AM MAIN
J O B C E N T E R D A R M S TA D T
Das Erfolgs-Programm!
„Jobs für best ! agers“
Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ läuft bis zum Jahresende 2015 aus. Damit endet auch der regionale Beschäftigungspakt
„Jobs für best ! agers“. Im Rahmen des Bundesprogramms erhielten
langzeitarbeitslose Menschen, die das 50. Lebensjahr erreicht haben,
speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuungs- und Integrationsangebote. Ein wichtiger Aspekt für die Umsetzung war und ist
die Vielfältigkeit der Angebote unter gleichzeitiger Berücksichtigung
der persönlichen Belange und Möglichkeiten jedes einzelnen älteren
Arbeitssuchenden.
„Mit individuellen Förder- und präventiven Gesundheitsmaßnahmen
stärkten wir die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Arbeitssuchenden und steigerten dadurch dauerhaft die Beschäftigungs- und Leistungsfähigkeit unserer ‚best agers‘. Ermöglicht wurde dies durch unsere speziell
geschulten persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im
Team ‚Jobs für best ! agers‘. Ein geringerer Betreuungsschlüssel erlaubte
eine sehr intensive und persönliche Beratung unserer Kundinnen und
Kunden. Wir hatten dadurch viel mehr Zeit, um auf unsere ‚best ager‘
einzugehen, ihre Nöte zu verstehen, um dann dementsprechende Handlungsempfehlungen auszusprechen“, erläutert Katja Gramsch, Teamleiterin „Jobs für best ! agers“ im Jobcenter Frankfurt.
Kreativität ist gefragt.
Auf der Suche nach sich selbst und der Wiederentdeckung der eigenen Fähigkeiten muss/sollte man manchmal neue Wege gehen. Das
war die Idee für unser Autorentheater. Das Theater-Projekt verbindet
theaterpädagogische Methoden und Biographie-Arbeit mit klassischem und kreativem Bewerbungsmanagement. Schlüsselkompetenzen werden reaktiviert, trainiert und weiterentwickelt. Absprachen
und Entscheidungen müssen eingehalten werden, ein aktives Einbringen ist Grundvoraussetzung, kollegialer Umgang absolut notwendig und Ausdauer sowie Konfliktverhalten werden kultiviert.
„Empowerment“ im Bewerbungsprozess.
„Wir boten im Rahmen der Teilnahme am Programm ‚Jobs für best ! agers‘
unseren Kundinnen und Kunden eine echte Chance zum Wiedereinstieg
ins Arbeitsleben. Durch vielfältige und bedarfsgerechte Maßnahmen
aktivierten wir wieder die Ressourcen und entwickelten sowie stärkten die
individuellen Potentiale der ‚best agers‘ “, betont Katja Gramsch.
Das Bewerbungszentrum unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms „Jobs für best ! agers“ bei ihren Bewerbungsaktivitäten. Sie haben einerseits die Möglichkeit, eigenständig auf
Stellensuche zu gehen sowie die Infrastruktur und technische Ausstattung zu nutzen. Wer aber mehr Unterstützung benötigt, wird
im Coaching bei seinem effektiven Selbstmarketing unterstützt.
Die Intention ist, durch eine intensive Auseinandersetzung mit sich
selbst die eigenen Stärken zu identifizieren und durch den Austausch mit anderen in der gleichen Situation eine Gruppendynamik
zu entwickeln, die „pusht“ und die Motivation steigert. Im sozialen
Kontext fördert dies das Miteinander und den Teamgedanken.
Wertschätzung und ressourcenorientierte Beratung.
„Wieder auf eigenen Füßen zu stehen, ist ein tolles Gefühl!“ Martin
P. (56 Jahre) kam ins Programm „Jobs für best ! agers“ aufgrund
seiner längeren Arbeitslosigkeit. Er war Schreiner, arbeitete Jahrzehnte in seinem Beruf in mehreren Betrieben, bis die letzte Firma
Insolvenz anmelden musste. Mit 51 merkte er, dass es gar nicht so
einfach ist, wieder eine neue Stelle in seinem Berufsfeld zu finden.
Er bekam nur Absagen, was ihn von Monat zu Monat immer deprimierter werden ließ. Der Fallmanager interviewte ihn ausführlich,
entwickelte mit ihm gemeinsam eine neue Perspektive. Heute
arbeitet er bei einem namhaften Einrichtungshaus in der Küchenmontage. „Mein Fallmanager hat sich immer sehr viel Zeit genommen und Verständnis für meine Situation gehabt. Er hat mich nie
gedrängt oder wollte mir etwas aufschwatzen. Aber er glaubte an
mich und meine Fähigkeiten. Das hat mir gutgetan und ich habe
wieder Selbstbewusstsein bekommen. Der jetzige Job ist wie ein
Sechser im Lotto. Die Firma ist klasse, die Arbeit gefällt mir und
mit meinen Kollegen verstehe ich mich auch gut. Ich bin so dankbar, dass es das Projekt ‚Jobs für best ! agers‘ gab.“
As time goes by ...
Seit 10 Jahren währt der Beschäftigungspakt „Jobs für best ! agers“.
Das Programm läuft bis zum Jahresende aus. Unsere Erfahrungen mit
der Zielgruppe, unsere innovativen Maßnahmen und VermittlungsStrategien bleiben weiterhin bestehen. Daher übernehmen wir diese
in Frankfurt auch in unser Regelgeschäft. Das heißt, wir sind flächendeckend weiter für Sie da.
Unsere Leistungen bleiben:
Briefing und Zieldefinition
Erstellung des Stellen- und Bewerberprofils
Datenbankrecherche
Screening der Profile und Vorab-Gespräche
Kandidatenvorauswahl
Aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds hat das
Jobcenter Frankfurt ein neues Programm aufgelegt. Das ESF-Bundesprogramm bietet Arbeitgeber/-innen, die einen langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtig für mindestens 24
Monate einstellen, umfassende Unterstützung an. Wir haben für
Ihr Unternehmen ein attraktives Leistungsangebot zusammengestellt – von der Qualifizierung über „Coaching on the Job“ bis hin
zum Lohnkostenzuschuss. Persönlich beantworten wir Ihre Fragen
unter: [email protected]
Wir bedanken uns für 10 Jahre Vertrauen.
Jobcenter Frankfurt
Katja Gramsch
Teamleiterin „Jobs für best !agers“
Emil-von-Behring-Str. 10, 60439 Frankfurt am Main
Hotline 069 59768 190
Der regionale Beschäftigungspakt „Jobs für best !agers“ endet dieses Jahr. Die Erfahrungen, die wir sammeln
konnten, und das Wissen des Kompetenz-Teams bleiben erhalten. Dieses Know-how übernehmen wir ab 2016
ins Regelgeschäft. Das heißt, wir sind flächendeckend noch schlagkräftiger. Und auch weiterhin Ihre erste Anlaufstelle bei der Vermittlung motivierter und zuverlässiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Schaffen Sie daher auch weiterhin: „Jobs für best ! agers“.
Hotline Jobcenter Frankfurt: 069 59768 416
Foto: typomaniac – Fotolia.com
[email protected]
Zentraler Stellenservice 0800 4 5555 20
JOBCENTER FRANKFURT AM MAIN
J O B C E N T E R D A R M S TA D T
W W W. V O L L G R A F. D E
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&RXQWGRZQ
Standortpolitik
KONJUNK TURUMFRAGE HERBST
HESSISCHE WIRTSCHAFT HÄLT KURS
Das IHK-Geschäftsklima für Hessen bleibt im Herbst nahezu unverändert auf einem stabilen Niveau.
Haupttreiber der positiven Entwicklung ist vor allem die starke Konsumbereitschaft der privaten Haushalte.
Sorge bereitet die vergleichsweise geringe Investitionstätigkeit der Unternehmen.
TEILNAHME AN DER IHK-KONJUNKTURUMFRAGE
Die IHK Frankfurt befragt dreimal jährlich mehr als 2 700 Mitgliedsunternehmen nach ihren Einschätzungen zur konjunkturellen Entwicklung. Unternehmen, die Interesse an einer Teilnahme haben, melden
sich bei Victoria Lassak, E-Mail [email protected].
42
GESCHÄFTSKLIMA FÜR ALLE BRANCHEN IN HESSEN
Erwartungen
160
60
140
40
120
20
in den kommenden Monaten
die Beschäftigung zunehmen.
Hier möchten 20 Prozent der
Unternehmen die Zahl der Beschäftigten erhöhen, lediglich
sieben Prozent Arbeitsplätze
streichen. Positiv wirken sich
die gestiegenen verfügbaren
Einkommen der privaten Haushalte sowie die gute Arbeitsmarktlage auf die Nachfrage nach personenbezogenen
Dienstleistungen aus.
Nach den Risiken für die
zukünftige wirtschaftliche
Entwicklung befragt, nennen
48 Prozent der Unternehmen
die Inlandsnachfrage, direkt
HB15
JB15
FS15
HB14
JB14
FS14
HB13
JB13
FS13
HB12
JB12
FS12
HB11
JB11
FS11
HB10
-60
JB10
-40
40
FS10
60
HB09
-20
JB09
0
80
FS09
100
gefolgt von den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen
(43 Prozent). Angesichts deutlich gesunkener Energie- und
Rohstoffpreise sehen hingegen
über alle Branchen hinweg nur
noch 22 Prozent der hessischen Unternehmen in deren
Entwicklung ein wesentliches
Risiko. In der Industrie ist es
immer noch jedes dritte Unternehmen. Trotz der positiven Beschäftigungszahlen befürchten weiterhin 37 Prozent
der Unternehmen steigende
Arbeitskosten, und Fachkräfteengpässe bereiten 36 Prozent
\
der Unternehmen Sorge.
AUTOREN
DR. RALF
GERUSCHKAT
Geschäftsführer,
Wirtschaftspolitik und
Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt
r.geruschkat@
frankfurt-main.
ihk.de
VICTORIA LASSAK
Referentin, Wirtschaftspolitik und
Metropolenentwicklung, IHK Frankfurt
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Indikatorpunkte Lage / Erwartungen
Geschäftsklima
Lage
HB08
konjunkturellen Entwicklungen in Großbritannien und
auf dem US-amerikanischen
Markt lassen die hessischen
Exporteure insgesamt profitieren. Die wirtschaftliche
Entwicklung in den Schwellenländern sowie die nachlassende Wachstumsdynamik,
insbesondere in China, wirken
jedoch dämpfend und sorgen
dafür, dass der Wachstumsspielraum nach oben nicht
ausgereizt wird.
Der Arbeitsmarkt befindet sich nach wie vor in einer
sehr guten Verfassung. Der
Beschäftigungsaufbau der vergangenen Jahre wird sich weiter fortsetzen: 18 Prozent der
hessischen Betriebe rechnen
mit einem Ausbau ihrer Belegschaften. Lediglich elf Prozent
gehen von einem Rückgang
der Beschäftigung in ihrem
Unternehmen aus. Beschäftigungsimpulse gehen zurzeit
insbesondere von unternehmensbezogenen Dienstleistern
aus. Jeder vierte unternehmensbezogene Dienstleister
plant, neue Arbeitsplätze zu
schaffen, während lediglich
jeder Zehnte Stellen abbauen
möchte.
Auch bei den personenbezogenen Dienstleistern dürfte
Indikatorpunkte Geschäftsklima
Obwohl die Lage auf dem
i n t e r n a t i o n a l e n Pa r k e t t
schwierig ist und die Krisenmeldungen sich teilweise überschlagen, bleiben die
hessischen Unternehmen auf
einem guten Wachstumskurs.
43 Prozent der Unternehmen
beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage als gut, 48 Prozent
als befriedigend und lediglich
neun Prozent als schlecht.
Die stabile konjunkturelle
Entwicklung wird vor allem
durch die starke Konsumbereitschaft getragen. Auch die
hohe Investitionstätigkeit im
Bereich des Wohnungsbaus
trägt zu einer positiven Einschätzung der Geschäftslage
bei. Der Geschäftsklimaindex
im Baugewerbe legt nochmals
leicht um einen Punkt zu und
pendelt sich auf überdurchschnittliche 123 Punkte ein.
Für das bundesweite Wachstum schätzt der DIHK ein Plus
von 1,7 Prozent. Diese Marke
sollte die hessische Wirtschaft
allemal erreichen, wenn nicht
sogar übertreffen.
Das Exportvolumen der
hessischen Unternehmen hat
zuletzt weiter zugenommen.
Der niedrige Eurokurs und die
schrittweise Erholung in der
Eurozone sowie die positiven
Aus- und Weiterbildung
IHK-BILDUNGSZENTRUM
Nähere Informationen zu den nachfolgenden Bildungsangeboten erhalten Sie unter der Rufnummer 0 69 / 21 97 +
Durchwahl oder unter www.frankfurt-main.ihk.de/ihk-bildungszentrum oder [email protected].
IHK-SEMINARE
DER WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT
ab 7. Dezember 2015 / 20 UE / 5-Abende-Seminar
150 Euro
Telefon – 14 15
TELEFONTRAINING, TEIL 2
15. / 16. Dezember 2015 / 16 UE / zweitägiges Seminar
325 Euro
Telefon – 12 32
MODERATIONS- UND PRÄSENTATIONSTECHNIK, TEIL 1
13. / 14. Januar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
335 Euro
Telefon – 14 15
BUCHFÜHRUNG I
ab 2. Februar 2016 / 32 UE / 4 Wochen
375 Euro
Telefon – 14 05
GRUNDLAGEN DER MIETVERWALTUNG
4. / 5. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
495 Euro
Telefon – 12 99
ARBEITSVERTRÄGE – EINE EINFÜHRUNG
2. / 3. Februar 2016 / 8 UE / 2-Abende-Seminar
195 Euro
Telefon - 12 06
ARBEITSZEUGNISSE KOMPETENT FORMULIEREN
UND INTERPRETIEREN
2. / 3. / 8. Februar 2016 / 12 UE / 3-Abende-Seminar
295 Euro
Telefon - 12 06
SOCIAL MEDIA IM UNTERNEHMEN – EINE EINFÜHRUNG
4. Februar 2016 / 8 UE / eintägiges Seminar
245 Euro
Telefon - 12 95
ERFOLGREICHER VERKAUF
4. / 5. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
335 Euro
Telefon – 12 32
IMMOBILIEN-WERTERMITTLUNG, TEIL 1
10. / 11. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
495 Euro
Telefon – 12 99
HAUSVERWALTUNG – EIGENTUM
17. / 18. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
495 Euro
Telefon – 12 99
EINFÜHRUNG IN DAS IMMOBILIENGESCHÄFT
24. / 25. Februar 2016 / 16 UE / zweitägiges Seminar
495 Euro
Telefon – 12 99
BERUFSBEGLEITENDE ZERTIFIKATSLEHRGÄNGE
GRUNDLAGEN DER VWL / BWL
ab 7. Januar 2016 / 80 UE / ca. 4 Monate
575 Euro
Telefon – 14 15
PROJEKTLEITER / -IN (IHK)
1250 Euro
ab 14. Januar 2016 / 80 UE / ca. 2 Monate / Vollzeit
ab 19. Februar 2016 / 88 UE / ca. 4 Monate / berufsbegleitend Telefon – 12 32
UMSATZSTEUERRECHT
495 Euro
ab 25. Januar 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate / berufsbegleitend Telefon – 14 03
MARKETING IN THEORIE UND PRAXIS
ab 29. Februar 2016 / 60 UE / ca. 3 Monate
495 Euro
Telefon - 14 03
Änderungen vorbehalten.
Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen Sommer 2016
Die hessischen Industrie- und Handelskammern führen im Sommer
2016 Abschlussprüfungen in kaufmännischen Ausbildungsberufen von
Anfang Mai 2016 bis Ende Juli 2016
durch.
Die Anmeldungen zu den Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main sind
bis spätestens 15. Februar 2016 im
Geschäftsfeld Aus- und Weiterbildung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main einzureichen. Anmeldungen, die nach dem
genannten Termin eingehen, können
nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur Sommerprüfung 2016 sind von
den Ausbildungsbetrieben anzumelden beziehungsweise können sich
selbst anmelden:
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit (bzw. Ausbildungsstufe) zum
31. Oktober 2016 endet.
- Auszubildende, deren Ausbildungszeit nach dem 31. Oktober 2016 endet und die die Prüfung vorzeitig ablegen wollen.
- Wiederholer (auch Teilwiederholungen).
- Bewerber, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit an der Prüfung teilnehmen wollen (Externenprüfung).
Dienstag, 26. April 2016 (Sondertermin Floristen)
Montag und Dienstag, 2. und 3. Mai
2016
Die mündlichen / praktischen Prüfungen in den kaufmännischen / kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufen finden voraussichtlich wie
folgt statt:
20. Juni bis 8. Juli 2016
- Fügen Sie den Anmeldungen keine Ausbildungsverträge oder andere
Originalunterlagen bei.
- Bei dem Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung das hierfür vorgesehene Antragsformular verwenden.
- Dem Antrag für die Externenprüfung die Bescheinigungen über die
bisherige Berufstätigkeit und über
die berufliche Aus- und Fortbildung
(Lehrgänge) beifügen.
Änderungen vorbehalten.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Prüfungen finden
voraussichtlich wie folgt statt:
Kaufmännische und kaufmännischverwandte Ausbildungsberufe
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Verwenden Sie nur IHK-Anmelde- und Antragsformulare und reichen Sie diese rechtzeitig und vollständig ein.
Weitere Infos: IHK Frankfurt, Ausund Weiterbildung, Jessica Mechenbier, Sekretariat kaufmännisches Prüfungswesen, Börsenplatz 4,
60313 Frankfurt, Telefon 0 69 / 21 9712 27, E-Mail [email protected].
43
FOTO: JOCHEN MÜLLER
Mit Abschluss ihrer Berufsausbildung legten 6 000 junge Menschen
im IHK-Bezirk Frankfurt den Grundstein für ihre berufliche Karriere.
IHK-BESTENEHRUNG
WEGE ZUM BERUFLICHEN ERFOLG
Von den rund 6 000 Absolventen der Abschlussprüfungen Winter 2014 / 2015 und Sommer 2015 wurden 240 aufgrund
ihrer sehr guten Ergebnisse in den IHK-Abschlussprüfungen am 13. Oktober in der IHK Frankfurt geehrt.
Der zunehmende Fachkräftebedarf stellt Unternehmen vor
große Herausforderungen. Daher
bestehen für junge Menschen
mit abgeschlossener Berufsausbildung gute Chancen auf dem
Arbeitsmarkt. Die duale Berufsausbildung öffnet viele Wege für
junge Fachkräfte, die weitere berufliche Erfolge anstreben. Durch
IHK-Weiterbildungsprüfungen
besteht nach einer dualen Berufsausbildung die Möglichkeit,
einen Abschluss als Fachkaufmann, Fachwirt, Industriemeister oder Fachmeister zu erlangen. Diese Abschlüsse sind nach
44
Deutschem Qualifikationsrahmen
(DQR) im Niveau mit dem Bachelorabschluss einer Hochschule
gleichzusetzen und verfügen nach
Europäischem Qualifikationsrahmen (EQR) außerdem über eine
internationale Vergleichbarkeit.
Mit der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen besteht nach
diesen erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildungsprüfungen
zudem die Chance, den Abschluss
Betriebswirt oder technischer Betriebswirt zu erwerben. Diese Abschlüsse entsprechen im DQR dem
Niveau eines Masterabschlusses.
Durch die Bildungsbereitschaft
der Mitarbeiter und die Unterstützung der Unternehmen kann somit
der Wirtschaftsstandort Frankfurt
durch die Entwicklung neuer Fachkräfte gesichert werden.
Wirtschaftsjournalist und
Kommunikationstrainer Mario
Müller-Dofel forderte die jungen
Absolventen einer Berufsausbildung in seiner Festrede dazu auf,
sich nicht auf ihrem Abschlusszeugnis auszuruhen, sondern immer weiterzumachen, denn der
Abschluss sei noch lange nicht
ausreichend. Auch Michael Krieger, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses, IHK Frankfurt,
sprach in seiner Begrüßungsrede
nicht nur die Absolventen, sondern jeden Anwesenden im Saal
an, als er sagte: „Fertig ausgebildet sind wir alle nie.“ Er betonte,
dass die Ausgebildeten auch über
die Möglichkeit verfügen, sich als
Nachfolger von Ausbildern oder
Prüfern zu qualifizieren. Auf diese
Weise könnten sie mit ihrem bereits erworbenen Wissen anderen
Berufsstartern helfen, berufliche
Wege und Perspektiven zu öffnen.
Die jungen Absolventen haben mit ihren herausragenden
Leistungen gezeigt, dass sie
zielstrebig, leistungsbereit und
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Aus- und Weiterbildung
LANDESBESTE AUS DEM IHK-BEZIRK FRANKFURT
Timo Schuchmann, Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
Strabag Property and Facility Services; Fabian Bleuel, Fachmann für Systemgastronomie, LSG Sky Chefs; Vanessa Reuter, Immobilienkauffrau,
Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte; Maximilian Rüdiger, Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker, Xerox; David
Effertz, Kaufmann im Gesundheitswesen, DRK Kreisverband Hochtaunus;
Kevin Weinert, Luftverkehrskaufmann, Fraport; Daniel Weil, Mechatroniker, Adolf Mohr Maschinenfabrik; Robin Schober, Musikfachhändler, Session; Oussama Ouariach, Produktionsfachkraft Chemie
BUNDESBESTE AUS DEM IHK-BEZIRK FRANKFURT
Gesa Katharina Großebörger, Veranstaltungskauffrau, Rothfabrik; Philipp
Schumacher, Tourismuskaufmann, DER Touristik Frankfurt; Nina Polatschek, Servicekauffrau im Luftverkehr, Deutsche Lufthansa; Marco Johannes Köhler, Servicefahrer, LSG Sky Chefs Frankfurt; Max Riplinger, Kaufmann für Verkehrsservice, DB Vertrieb; Eileen Kürschner, Kauffrau für
Bürokommunikation, Provadis-Partner für Bildung und Beratung; Martin
Brock, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, H. & C. Fermont
fleißig sind, was Krieger in seiner Rede lobte: „Im Namen von
100 000 Unternehmen im IHKBezirk Frankfurt gratuliere ich
allen Absolventen sehr herzlich.
Wir sind stolz auf Ihre Leistungen und freuen uns darüber, dass
Sie den Fachkräftenachwuchs in
unserer Region als ausgezeichnete Leistungsträger verstärken.“
Natürlich strahlten die Prüfungsleistungen auch auf die jeweiligen
Ausbildungsbetriebe ab. Denn nur
Unternehmen, in denen Entscheidungsträger für die duale Ausbildung einstehen und sich Ausbilder
und Mitarbeiter entsprechend
engagieren, bereiteten den Boden
für Prüfungsbeste.
Krieger merkte zudem an, dass
meist gleich mehrere Faktoren
zum persönlichen und beruflichen
Erfolg beitrügen. Nicht nur die
Qualität der Ausbildung in den
Unternehmen, sondern auch das
persönliche Engagement und die
Unterstützung der Ausbilder sowie
der Berufsschullehrer seien an
hervorragenden Abschlussergebnissen einer Ausbildung beteiligt. Nicht zu vergessen seien die
Familien sowie die Freunde der
Absolventen, welche ebenfalls
durch ihre Unterstützung zu einer
erfolgreichen Ausbildung beigetragen haben.
Beruflicher Erfolg ist für jeden
Menschen individuell, da dieser
auf seinem Weg von persönlichen
Höhen und Tiefen geprägt wird.
Müller-Dofel veranschaulicht dies
in seiner Rede durch die Darstellung seines eigenen Bildungswegs.
Er selbst durchlief die Schule mit
eher durchwachsenen Noten und
absolvierte drei Ausbildungen, um
zu seinem persönlichen Erfolg zu
gelangen. Viele Wege führten zu
einem persönlichen Erfolg, darunter
auch Umwege mit ungünstigen
Startbedingungen und Fehlstarts,
sagte er. Doch mit dem erfolgreichen Abschluss einer dualen
Berufsausbildung sei der erste
große Stein auf dem Weg des Erfolgs gelegt, und es bestehe die
Möglichkeit darauf aufzubauen.
Wichtig sei es jedoch für die Auszu-
bildenden, Interesse am gewählten
Ausbildungsberuf zu haben und
Eigeninitiative zu zeigen.
Zu den erfolgreichen Leistungen in den Abschlussprüfungen
haben viele verschiedene Komponenten beigetragen, aber vor
allem die Absolventen selbst.
Von den insgesamt 240 ausgezeichneten Absolventen erzielten 16 zusätzlich hessenweit die
besten Prüfungsergebnisse und
wurden daher gemeinsam mit
ihren Ausbildungsbetrieben für
ihre besonderen Leistungen geehrt. Darüber hinaus sind sieben
dieser Absolventen aus dem IHKBezirk Frankfurt im Dezember zur
Bundesbestenehrung beim DIHK
in Berlin eingeladen, um für die
national besten Leistungen in ihrem jeweiligen Ausbildungsberuf
\
ausgezeichnet zu werden.
AUTORIN
LARISSA ALBOHN
Praktikantin, Ausund Weiterbildung,
IHK Frankfurt
[email protected]
WEITERBILDUNG
Erleichterungen beim Fortbildungs-Bafög
Wer Meister oder Fachkaufmann werden will, kann für
seine Vorbereitung mit einem Lehrgang eine Förderung nach dem sogenannten
Aufstiegsfortbildungsförde-
rungsgesetz (AFBG) erhalten.
Diese Möglichkeit hat sich zu
einem bedeutsamen Anreiz
für die Teilnahme an dieser
hochwertigen Weiterbildung
entwickelt. Bei der jetzt er-
folgten Novellierung ist der
Gesetzgeber der Forderung
des DIHK entgegengekommen, eine pauschal zulässige
Fehlzeit des geförderten Teilnehmers von 30 Prozent zu
erlauben, ohne die Förderung
damit zu gefährden. Eine große
Erleichterung für Vollerwerbstätige. Die Neuregelung soll
am 1. August 2016 in Kraft
treten.
\
www.stier-rolladen.de
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
45
IHK-BERUFSBILDUNGSAUSSCHUSS
KOMPETENZPROFIL FÜR AUSBILDER
Nach Verabschiedung von „Qualitätsempfehlungen für Anbieter von Vorbereitungslehrgängen“ und dem
„Prüferprofil für das Handeln im IHK-Ehrenamt“ möchte der Berufsbildungsausschuss mit der Empfehlung
eines Ausbilderprofils die Qualität in der dualen Ausbildung im IHK-Bezirk sichern und weiter verbessern.
men ist die Berufsausbildung ein
Gewinn: Sie selbst entwickeln ihre
Fachkräfte, die optimal zu ihnen
passen, und sie sichern sich damit
ihre betriebliche Zukunft. Auch
die Ausbilder profitieren von einer
guten Berufsausbildung. Können
sie doch mit Recht stolz darauf
sein, Jugendlichen dabei geholfen
zu haben, sich zu selbstbewussten
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / ULRICH BAUMGARTEN
Eine gute Ausbildung ist der
Schlüssel zum beruflichen Erfolg.
Sie ist ein Gewinn für junge Menschen, denn sie legt ein solides
Fundament für die Persönlichkeitsentwicklung und die Berufsfähigkeit des Fachkräftenachwuchses. Jugendliche bekommen
mit ihr den perfekten Start ins
Berufsleben. Auch für Unterneh-
und kompetenten Fachkräften zu
entwickeln.
Berufsbildungsgesetz
Ausbilder in den Betrieben machen
bereits eine gute Arbeit. Das empfinden und wertschätzen gerade
Auszubildende, wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in
einer Befragung festgestellt hat:
Auszubildende halten ihre Ausbildenden insbesondere für fachlich
kompetent und motiviert. Grundlage einer jeden Anforderung an
Ausbilder ist das Berufsbildungsgesetz (BBIG). Danach müssen
Ausbilder immer sowohl persönlich
als auch fachlich geeignet sein.
Fachlich ist nach § 30 BBiG
geeignet, wer die beruflichen
sowie berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt,
die für die Vermittlung der
Ausbildungsinhalte erforderlich
sind. Die persönliche Eignung des
Ausbildungspersonals beschreibt
§ 29 BBiG jedoch nicht, sondern
nennt lediglich Ausschlussgründe.
Der Berufsbildungsausschuss der
IHK Frankfurt empfiehlt deshalb
ein konkretes Kompetenzprofil
für die persönliche Eignung von
Ausbildern:
Persönliche Kompetenz
Ausbilder in Unternehmen fördern und entwickeln die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der jungen Menschen.
46
Ausbilder sind persönlich kompetent, selbstbewusst und unabhängig, offen und ehrlich, zuverlässig,
freundlich und ausgeglichen sowie lernfähig und stets lernbereit.
Sie haben Freude an ihrem Beruf
und ihren Aufgaben und identifizieren sich mit ihrer Aufgabe als
Ausbilder. Sie engagieren sich für
ihre Aufgaben und für ihre Auszubildenden, sie hören zu und sind
für die Auszubildenden präsent.
Sie kooperieren mit ihren Partnern
in der Berufsbildung und sind in
der regionalen Berufsbildungslandschaft gut vernetzt. Ausbilder
sind für die jungen Menschen
auch immer Vorbilder.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Soziale Kompetenz
Ausbilder sind geduldig und besitzen Einfühlungsvermögen, ebenso
sind sie kommunikativ und kommunizieren klar und eindeutig. Sie
setzen sich mit Argumenten durch
und können überzeugen. Zudem
vertrauen sie ihren Auszubildenden und behandeln alle gleich, sie
sind tolerant und pflegen einen
respektvollen Umgang, berücksichtigen immer die Realität der
unterschiedlichen kulturellen
Herkunft ihrer Auszubildenden.
Sie nehmen den Azubis mögliche
Ängste, geben Hilfestellungen
und machen Mut, sie helfen bei
auftretenden Problemen nicht
nur fachlich, sondern zeigen auch
Mitgefühl. Ausbilder kritisieren
immer konstruktiv, verzichten auf
Belehrungen, vertragen aber auch
selber Kritik. Sie vermitteln bei
Konflikten und können Grenzen
setzen.
Pädagogische Kompetenz
Ausbilder verstehen sich als
Lernbegleiter und nicht nur als
Unterweiser. Sie fordern, fördern und motivieren ihre Auszubildenden und haben einen
guten Draht zu jungen Menschen. Sie erklären anschaulich
und verständlich, da sie über
eine bildhafte Sprache verfügen. Darüber hinaus fördern sie
eigenverantwortliches Handeln
und übertragen Verantwortung,
lassen Entscheidungsspielräume
und auch Umwege zu. Sie akzeptieren Fehler und nutzen sie
als Chance, daraus zu lernen.
Sie zeigen unterschiedliche und
adressatengerechte Wege auf,
lassen kreative und alternative
Antworten und Lösungen zu,
bereiten die jungen Menschen
gut auf Prüfungen vor und beherrschen Präsentations- sowie
Moderationsmethoden. Ausbilder können Fähigkeit, Leistung
und Verhalten der Auszubildenden einschätzen und beurteilen.
Zudem vermitteln sie berufliche
Kompetenzen, orientiert an Arbeits- und Geschäftsprozessen.
Vertreter von 30 Ausbildungsbetrieben waren bei der Übergabe des
Ausbildungsversprechens des hessischen Gastgewerbes anwesend.
AUSBILDUNG
Vom Ausbilder zum
Lernbegleiter
Versprochen ist versprochen
Ausbilder entwickeln sich damit
also in Zukunft zum Lernbegleiter: Sie führen junge Menschen
angemessen an die Berufswelt
und den gewählten Beruf heran.
Sie helfen ihnen dabei, die individuellen Voraussetzungen für
ihr optimales Lernen zu erkennen
und mit all ihrer Kompetenz die
Fähigkeiten zu entwickeln, zielorientiert nach Problemlösungen
für die Bearbeitung von Aufgaben
zu suchen. Gute Ausbilder stellen
künftig damit die Lernenden in
den Vordergrund und nicht mehr
das zu Lernende.
Die IHK Frankfurt wird die
Umsetzung des Profils in die
Praxis der Ausbilder aufmerksam begleiten und geeignete
Maßnahmen zur Unterstützung
anbieten. Mittel- bis langfristig
leisten damit alle Beteiligten – die
Unternehmen, die Berufsschulen,
die Ausbilder, der IHK-Berufsbildungsausschuss und die IHK
Frankfurt – einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der auch
in Zukunft dringend benötigten
Fachkräfte.
\
Mit einem offiziellen Ausbildungsversprechen sagt das
hessische Gastgewerbe zu, die
Attraktivität der Ausbildung in
der eigenen Branche zu verbessern. Inzwischen bekennen sich
schon 200 Betriebe zu diesem
Versprechen.
Die Qualität der Ausbildung
im dualen System ist ein
Grundpfeiler der erfolgreichen
Fachkräftesicherung. Der Hotel- und Gaststättenverband
Hessen (Dehoga Hessen) und
die hessischen IHKs machen
sich deshalb gemeinsam für
die Qualitätssicherung in den
Ausbildungsbetrieben stark.
Dies war Inhalt der feierlichen
Übergabe des Ausbildungsversprechens im hessischen
Gastgewerbe am 23. Oktober
in der IHK Frankfurt.
Mit Blick auf die zukünftigen
Herausforderungen des Gastgewerbes, mehr junge Menschen
für eine Ausbildung zu gewinnen und damit auch Fachkräfte
zu sichern, haben der Dehoga
Hessen und die hessischen IHKs
daher gemeinsam eine Qualitätsoff ensive entwickelt, die
in diesem Jahr begonnen hat.
Sie beinhaltet ein offi zielles
Ausbildungsversprechen der
Ausbildungsbetriebe. Die Aktion
soll über den formellen rechtlichen Ausbildungsvertrag hinaus
AUTOREN
JÖRG FERRANDO (l.)
Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss,
IHK Frankfurt
joerg.ferrando@
igmetall.de
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
FOTO: DEHOGA HESSEN
Aus- und Weiterbildung
MICHAEL KRIEGER (r.)
Alternierender Vorsitzender, Berufsbildungsausschuss,
IHK Frankfurt
michael.krieger@
vogel-krieger.de
den Einsatz, die Einstellung, die
Akzeptanz und die Umsetzung
der Regeln einer qualitativen
Ausbildung in den Unternehmen öffentlich unterstreichen.
Grundlage für das Ausbildungsversprechen ist das im
März verabredete hessische
Bündnis für Ausbildung, an
dem die Wirtschaft, die Landesregierung, die Städte und
Gemeinden, aber auch erstmals
die Gewerkschaften beteiligt
sind. Das Bündnis für Ausbildung beschäftigt sich ausführlich mit der Attraktivität und
Qualität der Ausbildung. Zum
Ausbildungsversprechen bekennen sich in Hessen derzeit
200 Unternehmen.
Bei der feierlichen Übergabe
des Ausbildungsversprechens
zwischen den Industrie- und
Handelskammern aus Frankfurt,
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Offenbach sowie dem
Dehoga Hessen waren Vertreter
von 30 Ausbildungsbetrieben
stellvertretend anwesend.
\
AUTOR
SASCHA SANDNER
Ausbildungsberater,
IHK Frankfurt
[email protected]
47
FOTO: JOCHEN MÜLLER
Sieger und Juroren (v. l.): Manfred Domnowski, Webflex, Gregor Dihn, Dihn Kanalreinigung, Dr. Thomas Lapp, IT-Fachanwalt, Eric Nürnberger, Fischmaster IP-Services, Dr. Thomas Klein, INM, Colin Stark, Nestgold, Tim Kaufmann, Taquiri, Nathalie Dylla, Nestgold, und Petra Jacob, U-Concept.
HESSISCHER WEBSITE AWARD
MANCHMAL WIRKT KLEINES GROSS
Das BIEG Hessen kürte am 7. Oktober Fischmaster IP-Service, Trebur, Nestgold, Wiesbaden, und Gregor Dihn Industrieund Kanalreinigung, Steinbach, für ihre überragenden Webauftritte mit dem Hessischen Website Award 2015.
Kaum ein anderes Lebensmittel
beschwört größere Bedenken
herauf als roher Fisch. In der Vorstellung der potenziellen Käufer
stinkt er, er klebt, und wer weiß,
wie lange er schon in der Auslage
liegt? Wenn nun frischer Fisch
im Internet verkauft werden soll,
steigert sich diese Vorverurteilung
zum Marketingproblem. Was tun?
Der Fischhändler muss gegensteuern. Das fängt beim Wording an:
„Fischmaster: einfach frischen
Fisch kaufen!“, „Frische-Versand
nur 6,90 Euro!“, „Echt frischen
Fisch online kaufen!“ schlägt es
dem Besucher bereits auf der
Startseite von www.fischmaster.
net von allen Seiten entgegen,
und Zweifel an der Frische des
BIEG HESSEN
Neutral und kostenfrei unterstützt das BIEG Hessen seit 15 Jahren
kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Onlinestrategie. Das Angebot erstreckt sich vom Websitecheck über Fachveranstaltungen bis hin
zu Leitfäden. Das BIEG Hessen ist eine Einrichtung der IHKs Frankfurt,
Offenbach, Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern und Fulda. Weitere Infos
online unter www.bieg-hessen.de.
48
Produkts kommen gar nicht erst
auf.
Dazu werden Alleinstellungsmerkmale mitgeliefert: Warum
hier kaufen? Weil es hier massenhaft Know-how gibt. Weil die
Frischfischangebote im Onlineshop mit Rezeptvorschlägen und
Zubereitungstipps aus dem Blog
verknüpft sind. Weil zum Onlineshop auch ein Hofladen gehört, ein
Gastroservice, ein Biergarten – die
Vertrauen schaffende Verbindung
von online und offline, die nur wenigen Unternehmen gelingt. Und
natürlich wird das Produkt auch
in hoch professionellen Bildserien
präsentiert – leckerer und ganz sicher frischer Fisch, wohin man nur
sieht. Selbstbewusst und offensiv
verwandelte der Betreiber dieser
Website, Fischmaster IP-Service
aus Trebur, so die Bedenken von
Neukunden in Kaufargumente
und erkämpfte sich für seinen
Internetauftritt den Hessischen
Website Award 2015 in Gold.
Ganz hoch im Kurs standen
in diesem Jahr bei der Jury des
Awards individuelle Marketinglösungen. Unter rund 200 angemeldeten Unternehmenswebsites, von
denen besonders viele in diesem
Jahr auf eingekaufte Designblaupausen setzten, stachen diejenigen aus der Masse heraus, denen
etwas ganz Eigenes gelungen ist.
„Das Problem ist nicht der Einsatz
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Innovation und Umwelt
von Templates, sondern wenn
Templates Konzepte ersetzen“, so
Juror Tim Kaufmann, Taquiri. Er
warnte jedoch, dass Unternehmen
bei der Nutzung dieses Templates
nicht zum „Kästchenausfüller“
werden dürften. Internetauftritte
funktionieren dann, wenn die eingesetzten Designs zum Geschäftsmodell passen. An der Website des
ersten Preisträgers lobte er daher
auch besonders die unkonventionellen Menüs, mit deren Hilfe
dem Fischhändler die Präsentation
seiner verschiedenen Verkaufskanäle gelingt. „Die Website lebt.
Ständig passiert etwas“, fügte
er mit Hinweis darauf hinzu, wie
gut die kostenpflichtigen Angebote mit den kostenfreien, hochgradig mehrwertigen Inhalten
von Blog und Rezeptsammlung
harmonieren – eine gelungene
Content-Strategie.
Auch beim zweiten Preisträger dreht sich alles um die passgenaue Umsetzung: „Die Website ist ganz authentisch“, lobte
Jurorin Petra Jacob, u-concept
& ux-labor, den Auftritt www.
nestgold.co des Wiesbadener
Designquartetts Coformat, das
als Nestgold online hochwertige Möbel vertreibt. „Man spürt
die große Identifikation mit dem
Produkt.“ Die Website fällt durch
ihr hochkonzentriertes Design
auf – hier geht es ausschließlich
um Tische, ergänzt nur durch eine
Gründergeschichte, deren Storytelling das Produktangebot unterstreicht. Besonders gepriesen
wurde der aufwendig programmierte Produktgenerator, der das
Herzstück der Website ist. Er löst
das Problem, dass Produkte im
Internet nicht fühl- und anfassbar sind. Selbst die Holzdicke der
beworbenen Tischdesigns kann
hier konfiguriert, das Wunschmöbelstück selbst zusammengestellt
und das Endergebnis in all seinen Details direkt begutachtet
werden. Auch hier stimmt die
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Marketingstrategie: Produkt und
Website sind eins.
Kanalreinigung, Fräsarbeiten, Dichtigkeitsprüfungen – wie
kann ein Unternehmen solche auf
den ersten Blick unattraktiven
Dienstleistungen online positiv
darstellen? Mit viel Humor, entschied der Sieger des Hessischen
Website Awards in Bronze, die
Gregor Dihn Industrie- und Kanalreinigung mit Sitz in Steinbach, und begab sich unter www.
dihn-kanalreinigung.de auf das
„Abenteuer Kanal“. In den Key
Visuals dieser Website krabbeln
Cartoon-Ratten durch die Rohre, im Blog werden liebevoll die
neuen Fahrzeuge vorgestellt, in
Videos können ungewöhnliche
Fundstücke aus dem Abwasserkanal begutachtet werden. Von
überallher wird der Besucher von
Mitarbeitern angelacht. „Einfach,
verständlich, unterhaltsam“, zugleich „funktional und authentisch“, urteilte Juror Dr. Michael
Klein, Institut für Neue Medien.
Aber auch die Basics müssen
stimmen. Wer diese Website mit
einem akuten Problem aufsucht,
der braucht vor allem eins: die
Notdienstnummer. Und die ist
auf fast jeder Seite das Erste,
was Besucher sehen.
Der Trend hin zur authentischen Individualwebsite stellt
für den Mittelstand eine gute
Nachricht dar. Auf die Frage von
Moderator Joachim Löw, Löw Medien, ob kleine und mittlere Unternehmen in der digitalisierten Welt
überhaupt noch darauf hoffen
können, mitzuhalten, versicherte
Jacob bei der Preisverleihung, dass
die Kleinen den Großunternehmen online sogar häufig etwas
voraushaben, denn sie können
direkter auf die Bedürfnisse ihrer
Kunden eingehen. Die große Herausforderung sind dabei greifbare, aussagekräftige Darstellungen
der Produkte, Dienstleistungen
und des Unternehmens sowie
der erhebliche Aktualisierungsund Pflegeaufwand, der häufig
mit modernen Internetauftritten
einhergeht.
Die Aktualisierungsfrequenz
von Websites ist extrem hoch
geworden. „Mit einem Auftritt,
der zwei Jahre alt ist, muss etwas
nicht stimmen“, urteilte Klein.
Beide Juroren legen großen Wert
auf aussagekräftige Bildwelten,
denn das Erlebnis Internet wird
für die Nutzer immer visueller.
Immerhin – die diesjährigen Bewerbungen zeigen, dass in Sachen Design zumindest das Thema
Responsive in den Unternehmen
angekommen ist. Die überwiegende Mehrheit der angemeldeten
Websites kann auf Smartphones
und Tablets dargestellt werden,
denn sie passt sich an die Bildschirmgröße des Endgeräts an.
Gleichbleibend anspruchsvoll
bleiben bei der Websitegestaltung
für Unternehmen die Anforderungen des IT-Rechts. Die Unternehmen werden zwar rechtsaffiner,
doch die zunehmende Verwendung von Templates schafft
neue Rechtsprobleme. Juror und
IT-Fachanwalt Dr. Thomas Lapp:
„Das lizenzrechtliche Problem
von Templates besteht darin, dass
Unternehmen die Rechte an allen
mitgelieferten Bestandteilen des
Templates besitzen müssen – an
allen Bildern, Icons, Texten.“ Diese
Rechte liegen nicht immer vor,
und die Rechtsinhaber eingekaufter Vorlagen sind nicht immer
transparent hinterlegt. Er fügt
hinzu: „Es kann billiger sein, Bilder
selbst zu machen, als vorhandene Bildrechte zu recherchieren.“
Tatsächlich sind 2015 auf allen
Siegerwebsites individuell gefertigte Bildmaterialien im Einsatz.
Der Hessische Website Award
kürt die besten Websites im hessischen Mittelstand und erkennt
die besondere Herausforderung
an, der sich kleine und mittlere
Unternehmen im Internet stel-
len müssen. „Die Ressourcen und
Budgets der mittelständischen
Unternehmen sind begrenzt“, sagte Daniel Weichert, fachlicher
Leiter, BIEG Hessen. „Trotzdem
müssen sie online mit den Großen in Wettbewerb treten.“ Die
Sieger des Hessischen Website
Awards dienen anderen Unternehmen als Vorbild und Benchmark.
Sie zeigen, was im Internet alles
möglich ist und wo die Reise als
Nächstes hingehen könnte. Der
Award beweist auch in diesem
Jahr, dass sie in der digitalisierten
Welt mithalten können. Denn –
um es mit den Worten Tobias
Kirchhofers, Shift, zu sagen, der
die Preisverleihung in einer Begrüßungsrede eröffnete: Im Netz
wirkt manchmal Großes klein und
Kleines groß.
\
AUTORIN
ANGELIKA NIERE
Referentin,
BIEG Hessen,
IHK Frankfurt
angelika.niere@
bieg-hessen.de
49
PRESSEKONFERENZ
EIN MASTERPLAN FÜR DIE INDUSTRIE
Drei Jahre lang wurde daran gearbeitet, 150 Unternehmen wurden befragt und zum Teil direkt in die Arbeit eingebunden. Am 6. November hat der Magistrat den Masterplan Industrie beschlossen. Damit will die Stadt gewährleisten, dass
das produzierende Gewerbe in Frankfurt seine Potenziale ausschöpfen kann und nicht verdrängt wird.
Der Masterplan Industrie, den
sich die Koalition im Frankfurter
Römer vor drei Jahren als eines
ihrer zentralen wirtschaftspolitischen Ziele gesetzt hat, war von
Beginn an als Prozess angelegt.
Der einstimmige Beschluss des
Magistrats zu den Vorschlägen
des Beirats Industrie markiert nun
einen ersten bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zu verbesserten Rahmenbedingungen für
die Industrie der Mainmetropole.
Der Masterplan löst gleichzeitig
das industriepolitische Leitbild
von 1994 ab und soll zukünftig
als Richtschnur für den Magistrat
bei industrierelevanten Entscheidungen dienen.
Dass es eines Masterplans
zur Neuordnung der Industriepolitik in Frankfurt bedarf, steht
auch für den Oberbürgermeister,
Peter Feldmann, fest. „Mit dem
Masterplan Industrie bringen wir
der Industrie die Aufmerksamkeit
entgegen, die ihrer weitreichenden und vielseitigen Bedeutung
Raum
mieten oder kaufen.
entspricht. Mit diesem langfristigen Strategieprozess werden wir
unsere Position als internationaler Industriestandort ausbauen
können“, betonte er anlässlich der
Pressekonferenz zur Vorstellung
des Masterplans. Im produzierenden Gewerbe arbeiteten zwar nur
rund elf Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Doch habe es einen Anteil von
17 Prozent an der Wertschöpfung
und trage mit über 40 Prozent
zum Gewerbesteueraufkommen
in Frankfurt bei.
Zuvor hatten mehr als 70 Experten aus Unternehmen, Verbänden, Wirtschaftsförderung, der
Goethe-Universität, dem Stadtplanungsamt sowie weiteren
Netzwerkpartnern 30 Projektvorschläge auf acht Handlungsfeldern vorgelegt. Die Experten
stützten sich dabei vor allem
auf die Ergebnisse der 2013 im
Rahmen des Masterplans erarbeiteten Industriestudie. Die Studie
von Prof. Peter Lindner vom Institut für Humangeografie der
Goethe-Universität hatte zum
einen die Entwicklungspotenziale
des produzierenden Gewerbes in
Frankfurt zum Gegenstand. Zum
anderen hat die Befragung von
rund 100 Industrieunternehmen
in Frankfurt auch den industriepolitischen Handlungsbedarf
aufgezeigt.
Es ist vor allem dieser auf
einer breiten Basis fußende
Prozess, der den Masterplan
Industrie von vergleichbaren
Projekten in Berlin, Hamburg
oder Düsseldorf unterscheidet.
Dies sieht Wirtschaftsdezernent,
Stadtrat Markus Frank, ähnlich,
wenn er feststellt: „Wir haben
in Frankfurt einen in Deutschland einmaligen Prozess angestoßen, der auf einem guten
Fundament basiert.“ Das Konzept der Wirtschaftsförderung
sei aufgegangen, den Prozess von
Anfang an auf hohe Akzeptanz
und Wirksamkeit anzulegen. Die
Zusammensetzung des Beirats
Industrie, die intensive Befragung
von rund 100 Industriebetrieben
in Frankfurt nach dem industriepolitischen Handlungsbedarf und
die engagierte Mitarbeit von rund
70 Experten in den Arbeitsgruppen machten das große Interesse
an einer erfolgreichen Entwicklung der Industrie in Frankfurt
deutlich.
Zu den 30 Projektvorschlägen zählen unter anderem die
Gründung einer Entwicklungsgesellschaft für Gewerbeflächen – vergleichbar mit der
ABG Frankfurt Holding –, die
Gewerbeflächen aufkaufen und
entwickeln soll. Auch soll ein
bestehendes Gewerbegebiet als
Pilot mit einer digitalen Infrastruktur ausgestattet werden, die
eine Übertragungsgeschwindigkeit von einem Gigabit pro Sekunde gewährleistet. Zudem soll
die Akzeptanz und Wertschätzung der Industrieunternehmen
Büro-, Sanitär oder
Unterkunfts-Container.
www.renz-container.com
50
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Innovation und Umwelt
tieren, möchte Frankfurt Forward
die Quick wins fördern und durch
die Zusammenarbeit mit etablierten Unternehmen vor allem neue
Geschäftsmodelle initiieren.
Kernbestandteil des Masterplans bildet jedoch das „Räumlich-funktionale Entwicklungskonzept (RfEK)“. Die mit dem
Gutachten beauftragte Projektgemeinschaft aus Regioconsult
und dem Büro Spath und Nagel
sollte das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm von 2004
weiterentwickeln. Aufbauend
auf einer Flächenprognose sollten Leitlinien zu den künftigen
Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet sowie Handlungsempfehlungen für einzelne Gewerbegebiete formuliert werden. Das
nun vorliegende Gutachten geht
davon aus, dass bis 2030 bei steigender Industrieproduktion auch
der Bedarf an Gewerbeflächen
zunehmen wird.
Hinsichtlich der Frage, was
dies konkret bedeutet, ist zwischen der Situation in- und außerhalb der Industrieparks zu
unterscheiden. Innerhalb der
Industrieparks wird das Angebot
wohl die Nachfrage übersteigen.
Die Gutachter rechnen hier mit
88 Hektar an ungenutzten Gewerbe- und Industrieflächen bei
einem prognostizierten Bedarf
von 42 Hektar. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass Flächen in
Industrieparks nur für einen Teil
des Gewerbes – auch des produzierenden Gewerbes – infrage
FOTO: GETTYIMAGES / CSA IMAGES
verbessert und das Image von
Frankfurt als Industriestandort
gestärkt werden. Schließlich ist
bei der Wirtschaftsförderung ein
Kompetenzzentrum geplant, das
als zentrale Anlaufstelle für Industrieunternehmen dienen und
den weiteren Masterplanprozess
koordinieren soll.
Darüber hinaus ist mit Frankfurt Forward bereits einer der
Projektvorschläge des Masterplans aus dem Handlungsfeld
„Innovation, Arbeitsplätze und
Wertschöpfung der Zukunft“
umgesetzt worden. Das am FIZ
Frankfurter Innovationszentrum
Biotechnologie (FIZ) angesiedelte Projekt bringt Frankfurter
Industrieunternehmen mit ausgewählten Start-ups der Stadt
zusammen. Dabei sollen die
Start-ups innovative Lösungen
für aktuelle Herausforderungen
der beteiligten Industrieunternehmen entwickeln.
Mit dem Konzept verfügt
Frankfurt im Vergleich zu anderen Metropolregionen bereits
jetzt über ein Alleinstellungsmerkmal in der Gründerszene.
Die projektbezogene Kooperation,
die klare Zielvorgaben und einen
festen Projektplan beinhaltet,
ermöglicht es Start-ups, schnell
in einen Markt einzutreten und
Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Anders als bei Gründerzentren, die in vielen Städten
Belegungsprobleme haben und
Start-ups unabhängig von ihrem
wirtschaftlichen Erfolg alimen-
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
kommen. So erscheinen Industrieparks etwa für Hersteller von
Lebensmitteln weniger geeignet.
Bei den Flächen außerhalb
der Industrieparks ist die Situation daher deutlich angespannter: Hier rechnet das RfEK mit
123 Hektar an ungenutzten Gewerbe- und Industrieflächen, wovon 85 Hektar als tatsächlich aktivierbar gelten. Demgegenüber
steht ein prognostizierter Bedarf
außerhalb der Industrieparks und
des Flughafens von 128 Hektar
(untere Variante) bis 178 Hektar
(obere Variante). Die Bandbreite
des Fehlbestands an Gewerbeund Industrieflächen lässt sich
somit auf 43 Hektar (untere
Variante) bis 93 Hektar (obere
Variante) beziffern. Der daraus
resultierende Handlungsdruck
kann nur zu einem Teil durch
die Aktivierung weiterer Flächen
sowie die stärkere Nutzung nicht
ausgelasteter Flächen oder die
Reduzierung des Leerstands und
der Fremdnutzungen gemindert
werden. Die Ausweisung zusätzlicher Flächen im Stadtgebiet ist
daher erforderlich.
Über die in der Pressekonferenz
zur Vorstellung der MasterplanErgebnisse von Bürgermeister
Olaf Cunitz geäußerte Auffassung, eine Ausweisung zusätzlicher Flächen sei derzeit
nicht notwendig, man müsse
nur die bestehenden Flächen
aktivieren und schließlich gebe
es auch noch die Industrieparks,
wird noch zu diskutieren sein.
Hier könnte der Frankfurter
DGB-Vorsitzende, Harald Fiedler,
recht behalten. Er begegnete der
Auffassung des Bürgermeisters
mit der Frage, warum die Stadt
glaubt, plötzlich Flächen aktivieren zu können, die seit Jahren
schon nicht aktivierbar sind.
Dennoch überwiegen auch
für Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der IHK Frankfurt,
die positiven Ergebnisse des
Masterplans. Für ihn habe die
Arbeit am Masterplan Industrie
bisher vor allem eins bewirkt:
Die Industrie ist wieder in aller
Munde, „und die Politik nimmt
die Belange ihres größten Steuerzahlers ernst“. Auch Gräßle sieht
im RfEK einen festen Bestandteil
des nun bei der Stadt in Arbeit
befindlichen „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Frankfurt
2030“, sofern die Ergebnisse ernst
genommen und nicht geschönt
würden. An diesem Punkt wird
auch für ihn noch einmal deutlich: „Der Masterplan Industrie
war und ist ein Prozess und dieser
hat mit dem vorliegenden Papier
zwar ein bedeutsames Etappenziel, jedoch lange noch nicht sein
Ende erreicht.“
\
AUTOR
DR. THOMAS
STEIGLEDER
Stellvertretender
Leiter, Innovation und Umwelt,
IHK Frankfurt
[email protected]
I D E N T I TÄT S M A N A G E M E N T
Praxiserprobt und rechtssicher! www.maintainet.de
51
FOTO: GETTYIMAGES / JETTA PRODUCTIONS
Geschäftsabläufe sind im Bereich Import und Export an den neuen EU-Zollkodex anzupassen.
ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
DER UNIONS-ZOLLKODEX KOMMT
Am 1. Mai 2016 tritt der neue Zollkodex der Europäischen Union in Kraft. Unternehmen, die importieren
oder exportieren, sollten sich schon jetzt mit den geänderten Rechtsgrundlagen beschäftigen.
Die gute Nachricht: Bestehende
Bewilligungen und Entscheidungen bleiben zunächst erhalten,
eine Neubewertung erfolgt voraussichtlich bis zum 1. Mai
2019. Laufende Antragsverfahren werden nach den Regeln
des neuen Unions-Zollkodex
entschieden. Künftig wird es
nur noch drei Zollverfahren geben, und zwar die Ausfuhr, den
freien Verkehr und die besonderen Verfahren. Bestehende
Bewilligungen für vereinfachte
Verfahren werden sukzessive
bis zum 31. Dezember 2017
evaluiert und gegebenenfalls
umgestellt. Die Hauptzollämter
52
werden die Bewilligungsinhaber
von sich aus kontaktieren, vorher besteht kein unmittelbarer
Handlungsbedarf.
Ausfuhr
Im Zollverfahren Ausfuhr bleibt
die mündliche Ausfuhranmeldung
für gewerbliche Sendungen bis
zu einem Wert von 1000 Euro
und / oder einem Gewicht von
1000 Kilogramm unverändert
möglich. Die wichtigste Änderung
in diesem Bereich ist, dass das Anschreibeverfahren für zugelassene
Ausführer entfällt. In Deutschland
sollen die bestehenden 17 000
Bewilligungen bis Mai 2019 suk-
zessive auf das Verfahren der
vereinfachten Zollanmeldung umgestellt werden. Die vereinfachte
Zollanmeldung bietet zwar die
gleichen Funktionalitäten, wird
aber anders abgewickelt. Das
Bundesministerium der Finanzen
hat versprochen, die Umstellung unternehmensfreundlich zu
gestalten.
Einfuhr
Das Zollverfahren freier Verkehr
bezieht sich auf die Einfuhr von
Waren aus Drittstaaten in das
Zollgebiet der EU. Eine mündliche
Zollanmeldung gibt es ab dem
1. Mai 2016 nur noch für Waren,
die unmittelbar im Reisegepäck
mitgeführt werden und deren
Wert 1000 Euro beziehungsweise
deren Gewicht 1000 Kilogramm
nicht überschreitet. Änderungen
gibt es außerdem bei der Berechnung des Zollwerts, der die
Grundlage für die Berechnung des
Einfuhrzolls darstellt. So werden
Linzenzgebühren voll auf diesen
angerechnet, auch wenn nicht
der Verkäufer, sondern ein Dritter
diese Lizenz vergibt. Der Wegfall
der sogenannten First Sale Rule
führt bei Reihengeschäften zu
einer Erhöhung des Zollwerts.
Änderungen gibt es auch
bei der vorübergehenden VerIHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
International
wahrung von Waren, die sich
zwar schon auf dem Gebiet der
Europäischen Union befinden,
aber noch nicht in ein Zollverfahren überführt worden sind.
Für diese Verwahrung ist künftig,
im Gegensatz zu heute, eine Bewilligung und eine Sicherheitsleistung erforderlich. Wie das
funktionieren soll, ist noch offen,
muss aber zum 1. Mai 2016 geklärt sein, weil dies alle Einfuhrprozesse betreffen könnte.
Besondere Verfahren
Für alle besonderen Verfahren
ist eine Sicherheitsleistung obligatorisch, einmal geleistete
Sicherheiten werden in eventuellen Folgeverfahren angerechnet.
Änderungen beim Versandverfahren betreffen die sogenannten zugelassenen Versender. Ein
zugelassener Versender ist ein
Hauptverpflichteter, dem das
zuständige Hauptzollamt die
Bewilligung erteilt hat, Versandvorgänge im gemeinschaftlichen / gemeinsamen Versandverfahren durchzuführen, ohne
dass der Abgangsstelle die Waren
gestellt und die entsprechende
Versandanmeldung vorgelegt
werden muss. Bestehende Bewilligungen müssen hier ergänzt
werden um eine Bewilligung
zur „Verwendung besonderer
Verschlüsse“.
Auch bei der Lagerung nicht
verzollter Ware gibt es Änderungen. Freilager entfallen und die
gegenwärtig möglichen Zolllagertypen werden neu strukturiert. Bei der aktiven Veredelung
werden Waren aus Drittstaaten
in die EU eingeführt, bearbeitet
und wieder ausgeführt. Umgekehrt werden bei der passiven
Veredelung Waren aus der EU
ausgeführt, im Drittland weiter
bearbeitet und wieder in die
EU eingeführt. Bei der passiven
Veredelung kann künftig auch
Ersatzware eingeführt werden.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Zollrückvergütungen gibt es bei
der aktiven Veredelung künftig
nicht mehr. Das sogenannte Umwandlungsverfahren geht in der
aktiven Veredelung auf.
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Seit dem 1. Januar 2008 können
Unternehmen bei ihrem Hauptzollamt den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
(Authorised Economic Operator,
kurz AEO) beantragen. Der Status
berechtigt zu Vergünstigungen
bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.
Gemäß dem neuen Zollkodex
müssen die Unternehmen eine
„praktische oder berufliche Befähigung in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten
Tätigkeit“ ihres Zollbeauftragten
nachweisen.
Dabei ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, wie ein entsprechender Nachweis erbracht
werden kann. Im Gespräch sind
unter anderem eine mindestens
dreijährige praktische Erfahrung
in der ausgeübten Tätigkeit oder
entsprechende zollbezogene Ausund Weiterbildungen. Auch hierzu
werden sich die Hauptzollämter
mit den betroffenen Unternehmen
in Verbindung setzen. Wer einen
AEO-Antrag in Erwägung zieht,
sollte bis nach dem 1. Mai 2016
mit der Antragstellung warten,
da sonst gleich eine Überprüfung
folgen muss.
gibt keine Änderungen im Wortlaut der Lieferantenerklärungen.
Langzeitlieferantenerklärungen
können ab dem 1. Mai 2016 bis
zu zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig sein. Neu ist, dass
rückwirkende Langzeitlieferantenerklärungen nur noch dann
ausgestellt werden können, wenn
der Beginn des Lieferzeitraums
höchstens ein Jahr zurückliegt.
Für Einzellieferantenerklärungen
gilt diese Einschränkung nicht.
Ursprungszeugnisse für den Export können wie bisher ausgestellt werden. Der gemeinsame
Einsatz der IHKs und Verbände
hat sich hier bezahlt gemacht:
Eine ursprünglich geplante bürokratische Listenregelung konnte
verhindert werden.
Für Waren aus Entwicklungsländern gelten bei der Einfuhr
in die EU Zollermäßigungen
oder Zollbefreiungen. Für dieses
sogenannte Allgemeine Präferenzsystem (APS) soll eine EUDatenbank aufgebaut werden, in
der die Entwicklungsländer ihre
registrierten Ausführer erfassen.
Importeure in der EU müssen,
wenn sie APS-Präferenzen in Anspruch nehmen wollen, prüfen,
ob ihr Lieferant in der Datenbank
enthalten ist. Die Ausstellung und
Vorlage von Ursprungszeugnissen
Form A ist dann nicht mehr nötig.
Die Regelungen gelten, sobald
das dafür erforderliche IT-System
verfügbar ist.
Sonstiges
Auch für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Waren soll
mittelfristig ein neues elektronisches System mit dem Namen
Proof of the European Union
(PoUS) installiert werden. Nach
dem neuen Zollrecht sind verbindliche Zolltarifauskünfte statt
bisher sechs Jahre nur noch drei
Jahre gültig. Verbindliche Zolltarifauskünfte müssen künftig
in der Zollanmeldung, anders als
bislang, berücksichtigt werden.
Die Unternehmen sollen künftig auf Antrag nur noch mit einer
Zollstelle, der überwachenden
Zollstelle, kommunizieren können.
Diese stimmt alles Weitere mit
den übrigen Zollstellen ab, zum
Beispiel mit der Ausfuhrzollstelle
am Gestellungsort und der Ausgangszollstelle an der Grenze.
Vorteilhaft ist, dass die Unternehmen dann nur noch einen
Ansprechpartner haben. Nachteilig ist, dass mindestens drei
Zollstellen in den Ausfuhrprozess
involviert sind und dies zu mehr
\
Zollprüfungen führen kann.
AUTORIN
EVA-MARIA
STOLTE
Referentin,
International,
IHK Frankfurt
[email protected]
Warenursprung und
Präferenzen
Mit Lieferantenerklärungen wird
der sogenannte präferenzielle
Warenursprung nachgewiesen.
Die EU-Verordnung zur Lieferantenerklärung geht im Durchführungsrecht zum Unions-Zollkodex
auf. Vor dem 1. Mai 2016 ausgestellte Lieferantenerklärungen
behalten ihre Gültigkeit und es
53
ME XIKO
WIRTSCHAFT IM AUFWIND
Mexiko gehört mit seinen
120 Millionen Einwohnern zu
den 14 größten Volkswirtschaften
der Welt und punktet sowohl
mit Rohstoffreichtum als auch
mit einer wettbewerbsfähigen
Industrieproduktion. Als einziger
der großen Schwellenmärkte sind
die Vereinigten Mexikanischen
Staaten, so der offizielle Titel, über
Freihandelsabkommen sowohl mit
den nordamerikanischen als auch
mit den europäischen Märkten
verbunden.
Deutschland gehört traditionell zu den wichtigsten Partnerländern Mexikos. Mehr als 1300
deutsche Firmen beschäftigen in
Mexiko etwa 120 000 Mitarbeiter, das gemeinsame Handelsvolumen betrug im vergangenen
Jahr annähernd 13,5 Milliarden
Euro. Wichtigste Bereiche der
bilateralen Zusammenarbeit sind
die Auto-, Pharma- und Chemieindustrie. Umgekehrt sind wenige
mexikanische Unternehmen direkt
auf dem deutschen Markt aktiv.
Mexiko ist der siebtgrößte
Erdölförderer weltweit, rund
40 Prozent der Staatseinnahmen
werden im Erdölsektor generiert.
Allerdings nahmen die Fördermengen im wichtigsten Erdölfeld
in den vergangenen Jahren stetig
ab. In diesem Jahr soll der Turnaround gelingen. Erstmals seit
80 Jahren dürfen sich ausländische Investoren und Dienstleister
in Form von Joint Ventures wieder im mexikanischen Erdölmarkt
engagieren.
Das zweite wichtige Standbein der mexikanischen Wirtschaft ist der Fahrzeugbau. Die
Kfz-Produktion und -Exporte haben in Mexiko in den vergangenen
Jahren immer neue Rekordmarken
gesetzt. Obwohl schon alle wichtigen Hersteller vor Ort produzieren, werden laufend zusätzliche
Investitionen angekündigt. Auch
deutsche Hersteller und Zulieferer planen den Ausbau ihres
Engagements.
In der ersten Jahreshälfte
waren die Rahmenbedingungen
für die mexikanische Wirtschaft
nicht optimal. Die US-amerikanische Konjunktur verlor zumindest zeitweise an Dynamik und
die mexikanische Erdölförderung
schwächelte aus genannten Gründen. Hinzu kam die Abwertung
FRANKFURTER AUSSENWIRTSCHAFTSKALENDER
54
40. China Jour Fixe
Dienstag, 8. Dezember, IHK Frankfurt, 17 bis 20 Uhr, Telefon 0 69 /
21 97-12 16
Grundseminar Zollrecht
23. Februar bis 8. März 2016
(fünftägig), IHK Frankfurt, Telefon
0 69 / 21 97-15 06
What’s New? Neuerungen im
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
2015 / 2016
Dienstag, 2. Februar, IHK Frankfurt, 14.30 bis 17.30 Uhr, Telefon
0 69 / 21 97-15 06
Weitere Infos und Anmeldung zu
den Veranstaltungen online unter
www.frankfurt-main.ihk.de/veranstaltungen.de. Die Teilnahme
an den Veranstaltungen ist teilweise gebührenpflichtig.
FOTO: PICTURE-ALLIANCE / DEMOTIX
Im Juni 2016 beginnt in Mexiko das Deutschlandjahr: Zwölf Monate lang präsentieren sich deutsche Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in dem lateinamerikanischen Staat. Auftakt ist die Messe Hecho en Alemania (Made in Germany).
Frank-Walter Steinmeier (l.), deutscher Außenminister, reiste im Juli 2014 zu
einem dreitägigen Staatsbesuch nach Mexiko. In Gesprächen mit José Antonio
Meade Kuribreña (r.), mexikanischer Außenminister, loteten die Politiker die Möglichkeiten einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit beider Länder aus.
des mexikanischen Pesos, der
die Importe von Vorprodukten
verteuerte. Dennoch zeigte sich
die mexikanische Wirtschaft insgesamt robust, vor allem, weil
der private Konsum gegenüber
dem Vorjahr deutlich an Fahrt
gewann. Ein wichtiges Standbein
der mexikanischen Wirtschaft
sind die Auslandsüberweisungen
von Mexikanern, die in den USA
leben und arbeiten. Durch den
im Vergleich zum Dollar schwächeren Peso haben diese an Wert
zugelegt. Mexiko ist vor diesem
Hintergrund ein attraktiver Absatzmarkt und Investitionsstandort für
deutsche Unternehmen.
Im Juni 2016 beginnt das
Deutschlandjahr in Mexiko: Zwölf
Monate lang wird sich Deutschland im wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen
Bereich in Mexiko präsentieren.
Auf Wirtschaftsebene wird die
Messe Hecho en Alemania (Made
in Germany) das Deutschlandjahr
eröffnen. Diese Messe hat 2010
mit großem Erfolg erstmals stattgefunden. Durch den besonderen
Rahmen des Deutschlandjahrs
versprechen sich die Veranstalter
zusätzliche Resonanz. Im gleichen
Zeitraum wird sich Mexiko auch
in Deutschland mit einem breiten
Veranstaltungsprogramm vorstellen.
\
AUTORIN
MONIKA
GOLDBACH
Referentin,
International,
IHK Frankfurt
m.goldbach@
frankfurt-main.
ihk.de
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
International
FRANKFURTER BÖRSE
LIVE IM NIGERIANISCHEN FERNSEHEN
Bilder und Berichte von der Frankfurter Börse sind im deutschen Fernsehen allgegenwärtig.
Seit Juli ist die Frankfurter Börse nun auch live im nigerianischen Fernsehen zu sehen.
Der nigerianische Sender Channels Television berichtet von Montag bis Freitag in seinen Nachrichten ab 13.30 Uhr live vom
Börsenparkett am Finanzplatz
Frankfurt. Channels TV ist der
wichtigste private Fernsehsender
in Nigeria und seit 20 Jahren
am Markt. Der Sender kooperiert mit der Deutschen Welle
(DW), dem Auslandsrundfunk
der Bundesrepublik Deutschland.
Als erster afrikanischer Sender
startete Channels TV im Sommer
eine eigene Berichterstattung vom
Finanzplatz Frankfurt mit speziell
für den afrikanischen Markt konzipierten Inhalten.
John Momoh, Vorsitzender von Channels TV, weiß um
das große Interesse in seinem
Land an aktuellen Finanz- und
Wirtschaftsnachrichten aus
Deutschland. Er ist sicher, mit
der Livesendung vom Frankfurter
Börsenparkett sein wirtschaftsinteressiertes Publikum zu begeistern. Bereits 20 Millionen
Menschen erreicht Channels TV
über Fernsehen sowie Internet
und setzt auf weiteres starkes
Wachstum.
Verantwortlich für die tägliche
Liveberichterstattung ist das Frankfurter Unternehmen Newsbox. Die
TV-Produktion überträgt die Bilder
per Glasfaser nach Lagos. „Wir
nutzen modernste Übertragungsverfahren, die äußerst kosteneffektiv sind“, so Joachim Knab,
Geschäftsführer, Newsbox. „Wir
sind sehr stolz, dass wir täglich
für die DW live nach Nigeria senden und Channels TV die Bilder in
optimaler Qualität liefern können.“
Frankfurt biete mit seiner digitalen
Infrastruktur interessante neue
Möglichkeiten, so Knab.
Channels TV berichtet bereits
live von der New Yorker Börse, nun
ist Frankfurt als wichtigster Finanzplatz in Europa als Nummer zwei
gefolgt. Ein Punktsieg für FrankfurtRheinMain als Finanzplatz und die
hier ansässige digitale Wirtschaft. \
AUTORIN
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Recht und Steuern
IHK-BEZIRK FRANKFURT
GEWERBESTEUER STEIGT WEITER
Die relativ niedrigen Gewerbesteuerhebesätze in vielen Kommunen des IHK-Bezirks Frankfurt sind ein wichtiger
Standortvorteil der Region. Dennoch planen etliche Kommunen, ihre Gewerbesteuerhebesätze zu erhöhen.
56
sellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG).
Trotz der Steigerungen in der
Vergangenheit sind die Durchschnittshebesätze in den beiden
Landkreisen immer noch relativ
niedrig. Sie liegen noch unter dem
sogenannten Nivellierungshebesatz bei der Gewerbesteuer, den
das Land Hessen durch die Reform
des kommunalen Finanzausgleichs
für kreisangehörige Kommunen im
kommenden Jahr von 310 auf
357 Prozent anhebt (der Nivellierungshebesatz von 357 Prozent entspricht dem gewogenen
Durchschnittshebesatz der hessischen kreisangehörigen Kommunen im ersten Halbjahr 2014).
Außer Bad Homburg (385 Prozent), Königstein (380 Prozent)
und Oberursel (360 Prozent) im
Hochtaunuskreis sowie Hofheim
(370 Prozent) und Liederbach
(360 Prozent) im Main-TaunusKreis liegen noch alle anderen
Kommunen der beiden Kreise
unter 357 Prozent. Eschborn hat
mit zurzeit 280 Prozent hessenweit den zweitniedrigsten
Gewerbesteuerhebesatz.
Einerseits stellt ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz
einen Standortvorteil dar, ande-
rerseits kann er jedoch künftig
beim kommunalen Finanzausgleich – wegen der Anhebung
des Nivellierungshebesatzes
und der Einführung der Solidaritätsumlage – Nachteile bewirken. Dies deshalb, weil auch
für eine Kommune, deren Gewerbesteuerhebesatz niedriger
als der Nivellierungshebesatz
ist, im kommunalen Finanzausgleich künftig angenommen
wird, sie habe einen Hebesatz
von 357 Prozent.
Folglich wird der Kommune
unterstellt, sie beziehe höhere
Gewerbesteuereinnahmen als
sie tatsächlich erzielt, das heißt,
sie wird reicher gerechnet als
sie ist. Im Gegenzug erhält sie
geringere Zuweisungen aus
dem Finanzausgleich beziehungsweise muss gegebenenfalls eine – ab
dem kommenden Jahr
gültige – (höhere)
Solidaritätsumlage zahlen. Ein
weiterer negativer Begleiteffekt
der Anhebung des Nivellierungshebesatzes ist für die Kommunen
die daraus folgende Erhöhung der
Kreisumlage. Trotzdem sollten die
Kommunen bestrebt sein, den
Standortvorteil eines niedrigen
Gewerbesteuerhebesatzes nicht
aus der Hand zu geben.
Die laufenden Haushaltsplanungen und -beratungen für
2016 gehen allerdings vielfach
in die andere Richtung. Mehrere
Kommunen, so auch Eschborn,
beabsichtigen, ihren Gewerbesteuerhebesatz (weiter) zu
erhöhen. Der bessere Weg zur
FOTO: GETTYIMAGES / FATIDO
Schon in den zurückliegenden
Jahren haben viele Kommunen
im Bezirk der IHK Frankfurt ihre
Gewerbesteuerhebesätze angehoben. So stieg der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im
Main-Taunus-Kreis seit 2010 von
306 auf 330 Prozent in 2015, im
Hochtaunuskreis erfolgte in diesem Zeitraum eine Erhöhung von
321 auf 344 Prozent. In Frankfurt
liegt der Gewerbesteuerhebesatz
in dieser Zeitspanne konstant bei
460 Prozent.
Kapitalgesellschaften, das
sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbH) und Aktiengesellschaften
(AG), bekommen eine Erhöhung
des Gewerbesteuerhebesatzes
voll zu spüren. Da bei Personenunternehmen die Gewerbesteuer
pauschaliert mit der Einkommensteuer verrechnet wird, tritt bei
diesen – bei Berücksichtigung
des Solidaritätszuschlags – in
der Regel bis zu einem Hebesatz von circa 400 Prozent keine
zusätzliche Belastung durch die
Gewerbesteuer auf.
Zahlt ein Personenunternehmer allerdings keine Einkommensteuer, weil er zum Beispiel neben
seinem gewerblichen Gewinn
andere negative Einkünfte hat,
beispielsweise aus Vermietung
und Verpachtung, kann die Gewerbesteuer nicht verrechnet
werden. In diesem Fall wirkt sich
eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ebenfalls voll aus.
Zu den Personenunternehmen
zählen vor allem Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen
Rechts (GbR), Offene Handelsge-
Gewerbesteuererhöhungen senden negative Signale
an ansässige Unternehmen und potenzielle Investoren.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Kommunalwahl 2016
STEUERFÄLLIGKEITEN IM DEZEMBER
Staatssteuern
Am 10. Dezember 2015 werden fällig: Vorauszahlung auf
die Körperschaftsteuer sowie die
Einkommensteuer einschließlich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer der
Veranlagten für das vierte Quartal 2015. Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für
den Monat November 2015 der
Monatszahler. Monatszahler ist
jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014
mehr als 7 500 Euro betragen
hat; Monatszahler sind auch
solche Unternehmer, die ihre be-
Konsolidierung der kommunalen
Haushalte ist dagegen, weitere Ausgaben einzusparen. Die
betroffenen Kommunen sollten
daher noch intensiver prüfen,
wie ihr Haushalt ohne Steuererhöhungen sowie ohne Defizite
und zusätzliche Schulden ausgeglichen werden kann. Dieser Weg
ist nicht einfach und in vielen
Fällen den Bürgern nur schwer
zu vermitteln. Hinzu kommt, dass
die Herausforderungen in den
kommenden Jahren nicht kleiner
werden.
Dennoch müssten weitere
Steuererhöhungen vermeidbar
sein. An Einnahmen mangelt es
nämlich nicht. So haben sich die
Steuereinnahmen der Kommunen
in den beiden Landkreisen seit
2010 von 695 auf 849 Millionen Euro in 2014 erhöht (plus
22 Prozent). Trotzdem sind in
diesem Zeitraum die Schulden
von 370 auf 474 Millionen Euro
angewachsen (plus 28 Prozent).
Diese Entwicklungen zeigen, dass
das Problem vielfach nicht auf
der Einnahmen-, sondern auf der
Ausgabenseite liegt.
Auch Untersuchungen des
Hessischen Rechnungshofs sowie des Bunds der Steuerzahler identifizieren immer wieder
ungenutzte Einsparpotenziale
bei den kommunalen Ausgaben.
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
STEUERFÄLLIGKEITEN IM JANUAR
rufliche oder gewerbliche Tätigkeit im Jahr 2014 oder 2015
aufgenommen haben (Existenzgründer).
Im November 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2014 abzuführende
Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro
betragen hat.
Im November 2015 einbehaltene Bauabzugsteuer (Abführung an
das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt;
weitere Infos online unter www.
finanzamt.de).
Deshalb sollten die Kommunen
vor Steuererhöhungen zunächst
alle Möglichkeiten zu Einsparungen und Effizienzsteigerungen nutzen. Hinzu kommt, dass
Steuererhöhungen – zumindest
mittelfristig – nicht automatisch
mit höheren Steuereinnahmen
gleichzusetzen sind.
Steuererhöhungen senden
negative Signale an die ansässigen Unternehmen sowie
an potenzielle Investoren und
halten diese von Investitionen
ab, sodass die Steuereinnahmen letztlich sogar zurückgehen können. Diese Einschätzung
wird indirekt durch die Studie
„Wettbewerbsposition der Stadt
Frankfurt im Verhältnis zum Umland“, die das Ifo-Institut im
Dezember 2009 veröffentlichte,
gestützt. Das Ifo-Institut stellte
fest, dass die Intensivierung des
kommunalen Steuerwettbewerbs
innerhalb der Region Frankfurt
so ausgeprägt ist, dass die Steuereinnahmen der Umlandgemeinden bei einer Senkung des
Hebesatzes nicht etwa sinken,
sondern ansteigen.
Die IHK Frankfurt fordert
daher in ihrem Positionspapier
zu den Kommunalwahlen 2016,
auf Steuererhöhungen sowie die
Einführung neuer lokaler Abgaben zu verzichten. Vielmehr
Staatssteuern
Am 11. Januar 2016 werden fällig: Umsatzsteuer- / Mehrwertsteuer-Vorauszahlung für den
Monat Dezember 2015 der Monatszahler. Monatszahler ist jeder Unternehmer, dessen Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014
mehr als 7 500 Euro betragen
hat; Monatszahler sind auch solche Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit
im Jahr 2014 oder 2015 aufgenommen haben (Existenzgründer).
Umsatzsteuer- / MehrwertsteuerVorauszahlungen für das vierte
Quartal 2015 der Vierteljahreszahler, wenn die Umsatzsteuer im
Kalenderjahr 2014 nicht mehr als
7 500 Euro betragen hat.
Hat die Umsatzsteuer im Kalenderjahr 2014 nicht mehr als
1000 Euro betragen, kann das
Finanzamt den Unternehmer von
der Verpflichtung zur Abgabe der
Voranmeldungen und Entrichtung
sollten die Kommunen alle Aufgaben und Ausgaben – auch der
Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen – noch stärker auf ihre Notwendigkeit hin
überprüfen. So sollten sie nur
Ausgaben leisten, zu denen sie
rechtlich verpflichtet oder die bei
Anlegung strengster Maßstäbe
dringend erforderlich sind. Bei
allen Pflichtleistungen sind Ermessensspielräume für Einsparungen konsequent zu nutzen.
Dabei wird es unumgänglich sein,
über eine generelle Senkung der
Standards nachzudenken.
Weiterhin müssen Kommunen ihr Angebot zu den niedrigstmöglichen Kosten bereitstellen.
Jede sich bietende Privatisierungsmöglichkeit sollte geprüft
und dort umgesetzt werden, wo
sie sinnvoll ist. Hieraus resultierende Erlöse sollten zur nachhaltigen Reduzierung der Schulden
verwendet werden. Eine Ausweitung der unternehmerischen
Betätigung der Kommunen wird
kritisch gesehen. Des Weiteren
der Vorauszahlungen befreien.
Im Dezember 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für das Kalenderjahr 2014 abzuführende
Lohnsteuer mehr als 4 000 Euro
betragen hat.
Für das vierte Quartal 2015 einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie einbehaltener Solidaritätszuschlag, wenn die für
das Kalenderjahr 2014 abzuführende Lohnsteuer mehr als
1 000 Euro, aber nicht mehr als
4 000 Euro betragen hat.
Im Dezember 2015 einbehaltene
Bauabzugsteuer (Abführung an
das für den beauftragten Bauunternehmer zuständige Finanzamt;
weitere Infos online unter www.
finanzamt.de).
Kommunale Steuern
Am 15. Januar 2016 wird die
Spielapparatesteuer fällig.
sollten die Kommunen verstärkt
prüfen, in welchen Bereichen
sie zusammenarbeiten können.
Außerdem muss für Aufgaben,
die Bund und Land den Kommunen zuweisen, die Finanzierung
sichergestellt sein.
Die Kommunen sollten sich in
ihrer Haushaltspolitik an den genannten Maßstäben orientieren.
Nur so können sie Vorkehrungen
treffen für Zeiten, in denen die
Rahmenbedingungen nicht mehr
so günstig sind wie aktuell. So
könnte sich mittelfristig die Konjunktur eintrüben und die Steuereinnahmen könnten sinken oder
die historisch niedrigen Zinsen
könnten steigen und die Lasten
\
der Schulden erhöhen.
AUTOR
ALFRED SIEGL
Stellvertretender
Geschäftsführer,
Recht und Steuern,
IHK Frankfurt
[email protected]
57
Recht und Steuern
ÄNDERUNGEN 2016
STEUERLICHE HERAUSFORDERUNGEN
Sowohl die laufenden nationalen Gesetzgebungsverfahren als auch die internationalen steuerlichen Entwicklungen stellen
Steuerpflichtige, insbesondere mittelständische und inhabergeführte Unternehmen, in 2016 vor große Herausforderungen.
Nationale Gesetzgebungsverfahren wie die geplante Steuerpflicht
von Veräußerungsgewinnen aus
Streubesitz oder die Anpassung
des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes werden unternehmerische Entscheidungen in
erheblichem Maße beeinflussen. Das
am 5. November verkündete Steueränderungsgesetz 2015 spielt hierbei
nur eine untergeordnete Rolle, da
es lediglich die Bundesratsanliegen
zum gescheiterten Zollkodexanpassungsgesetz aus 2014 aufgreift. Auf
internationaler Ebene ist insbesondere der von der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD) fortentwickelte Base-Erosion-and-ProfitShifting(BEPS)-Aktionsplan für
mittelständische Unternehmen mit
Unternehmenseinheiten in mehreren
Ländern von höchster Relevanz.
Nationale Entwicklungen
Am 22. Juli hat das Bundesfinanzministerium im Rahmen der Reform
des Investmentsteuergesetzes einen
Diskussionsentwurf zur Einführung
einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften
veröffentlicht. Durch die geplante
Neuregelung, die nur körperschaftsteuerliche Anteilseigner betrifft,
sollen zukünftig Gewinne aus der
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerpflichtig
sein, wenn die Beteiligung zu Beginn
des Kalenderjahres unmittelbar weniger als zehn Prozent des Grundoder Stammkapitals (sogenannter
Streubesitz) betragen hat.
Steigt die Beteiligung unterjährig durch hinzuerworbene Anteile
58
auf zehn Prozent oder mehr, soll
dies ebenfalls zu einer Steuerpflicht
eines etwaigen Veräußerungsgewinns führen. Die volle Steuerpflicht
von bisher zu 95 Prozent steuerfreien Veräußerungsgewinnen soll
erstmals für Gewinne gelten, die
nach dem 31. Dezember 2017, das
heißt ab dem Veranlagungszeitraum
2018, realisiert werden. Vor dem
31. Dezember 2017 gebildete stille
Reserven fallen somit auch unter die
Neuregelung. Es bleibt abzuwarten,
ob die Besteuerung zurückliegender
Wertsteigerungen vor dem Bundesverfassungsgericht standhält.
Durch den vorliegenden Diskussionsentwurf wird die bereits
bestehende Steuerpflicht von Divi-
denden aus Streubesitz um die Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz erweitert. Die
aus Streubesitz resultierenden Gewinnminderungen sollen nur noch
mit steuerpflichtigen Gewinnen und
Gewinnzuschreibungen aus Streubesitz verrechnet werden können
(eigener Verlustverrechnungstopf).
Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist voraussichtlich
im ersten Halbjahr 2016 zu rechnen.
Bis zur Einführung der Neuregelung
sollte das bestehende Streubesitzportfolio analysiert und steuerlich
optimiert werden.
Steuerverschärfungen ergeben
sich auch im Bereich der Erbschaftund Schenkungsteuer. Mit Urteil
vom 17. Dezember 2014 erklärte
das Bundesverfassungsgericht die
bisherigen Verschonungsregelungen
für die Übertragung von Unternehmensvermögen für verfassungswidrig und forderte den Gesetzgeber
zu einer gesetzlichen Neuregelung
bis zum 30. Juni 2016 auf. Bis zur
Neuregelung ist das bisherige Recht
weiterhin anwendbar.
Am 8. Juli hat die Bundesregierung bereits einen ersten Gesetzentwurf zur Anpassung des
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbschaftsteuerAnpassungsgesetz) veröffentlicht.
Durch das Erbschaftsteuer-Anpassungsgesetz sollen neben der
Neudefinition des begünstigten
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IT-Dienstleistungen für den Mittelstand
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Banken: Mittelstandsfinanzierung, Factoring
und Bürgschaftsversicherung
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Veranstaltungen: Messen, Tagungen,
Veranstaltungsstätten, Veranstaltungsorganisation, -beratung und -technik
05
Fahrzeuge: Gewerbe- und Nutzfahrzeuge,
Fuhrparkmanagement, Fahrzeugleasing
Logistik: vom Verpacken übers Lagern bis
Transport und Versand
06
Energie: Gas oder Strom für große und
kleine Betriebe, Energieeffizienzberatung
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60
schluss
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Ausgabe
Februar:
8. 1. 2016
Vermögens die Verschonungen für
den Erwerb großer Betriebsvermögen begrenzt sowie Erleichterungen
für Kleinstbetriebe bei der Lohnsummenregelung eingeführt werden. Im
Mittelpunkt der Änderungen stehen
somit vornehmlich Übertragungen
großer, in der Regel international
agierender Familienunternehmen.
Diese werden grundsätzlich als nicht
bedürftig eingestuft und können
erst durch eine individuelle Bedürfnisprüfung in den Genuss etwaiger
Verschonungsregelungen kommen.
Die geänderten Vorschriften
sollen nach derzeitigem Stand auf
Erwerbe Anwendung finden, für
die die Steuer nach dem Tag der
Verkündung des ErbschaftsteuerAnpassungsgesetzes entsteht. Der
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist noch in 2015 möglich. Dies
sollten insbesondere große, familiengeführte Unternehmen bei ihrer
Nachfolgeplanung berücksichtigen.
Internationale Entwicklungen
Die internationalen steuerlichen
Entwicklungen sind derzeit vor
allem durch das von der OECD fortentwickelte BEPS-Projekt geprägt.
Dieses wird einen signifikanten
Einfluss auf die zukünftige Besteuerung von Unternehmen mit
Unternehmenseinheiten in mehreren Ländern haben und erhöhte
Dokumentationspflichten nach sich
ziehen. Mit dem BEPS-Projekt haben sich insgesamt 62 Staaten auf
ein gemeinsames Handeln gegen
schädlichen Steuerwettbewerb der
Staaten und gezielte Steuerplanung
international tätiger Unternehmen verständigt. Am 5. Oktober
hat die OECD die Ergebnisse der
seit zwei Jahren laufenden BEPSVerhandlungen veröffentlicht. Die
Ergebnisse müssen nun durch die
einzelnen Staaten in nationales
Recht umgesetzt werden.
Im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden, konzerninternen
Leistungen werden beispielsweise erhöhte Anforderungen an die
Verrechnungspreisdokumentation
gestellt, die zukünftig zwingend
standardisierte Elemente enthalten muss. Mit dem sogenannten
Country-by-Country-Report sollen
die betroffenen Fisken einen Überblick über die Aufteilung der Erträge
und Steuern auf die verschiedenen
Staaten sowie über wirtschaftliche
Kennzahlen international agierender
Unternehmen erhalten. Eine Veröffentlichungspflicht dieser unternehmensspezifischen und hochsensiblen
Daten ist bisher nicht vorgesehen,
wohl aber ein automatischer Informationsaustausch mit den beteiligten Steuerverwaltungen, sofern die
entsprechenden völkerrechtlichen
Vereinbarungen vorliegen.
Die aktuellen Entwicklungen
zeigen, dass signifikante steuerrechtliche Anpassungen bevorstehen, die erhebliche Auswirkungen
auf die steuerliche Belastung von
Gesellschaften und deren Eigentümer haben können. Vor diesem
Hintergrund sollten Steuerpflichtige, insbesondere auch die Entscheidungsträger der Unternehmen,
die weiteren steuerlichen Entwicklungen im Auge behalten und sich
frühzeitig mit deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene
auseinandersetzen.
\
AUTOREN
STEFANIE
EISENHAUER
Managerin, Steuerberaterin, Private Client Services Tax, Ernst
& Young, Eschborn
[email protected]
CHRISTIAN KATZER
Consultant, Private
Client Services
Tax, Ernst & Young,
Eschborn, christian.
[email protected]
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
FOTO: MAURITIUS IMAGES / IMAGEBROKER
JAHRESWECHSEL
VERJÄHRUNG VON FORDERUNGEN
Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren offene Zahlungsansprüche aus dem Jahr 2012. Deshalb sollten
Unternehmen jetzt noch mal überprüfen, ob ihre Kunden tatsächlich alle Rechnungen beglichen haben.
Alle Jahre wieder steht plötzlich
und unerwartet das Jahresende
vor der Tür, und es hat sich
vielleicht ein Stapel unbezahlter
Rechnungen angesammelt. Das
ist an und für sich nicht problematisch, allerdings sollten Unternehmer mit der Geltendmachung ihrer Forderungen nicht
mehr lange warten: Mit dem
Ablauf des 31. Dezember 2015
verjähren nämlich diejenigen
Zahlungsansprüche aus dem
Jahr 2012, die der regelmäßigen, das heißt dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Folge
der Verjährung eines Anspruchs
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
ist, dass sich der Schuldner auf
die Verjährung berufen und die
Leistung wirksam verweigern
kann.
Fristen beachten
Vielleicht weiß der Kunde nichts
von der Verjährung der Forderung
und begleicht sie, oder er zahlt
die verjährte Forderung entgegenkommenderweise trotzdem.
Hat der Schuldner in Unkenntnis
der Verjährung daher seine Zahlung geleistet, kann er sich später
nicht mehr auf die Verjährung
berufen und sein Geld zurückverlangen. Der Anspruch erlischt
nämlich durch die Verjährung
nicht, er stellt weiterhin einen
Rechtsgrund für die erbrachte
Leistung dar. Er kann jedoch nicht
mehr gerichtlich durchgesetzt
werden.
Regelmäßig verjähren nach
drei Jahren insbesondere Zahlungsansprüche der Kaufleute gegenüber Privatpersonen,
aber auch zwischen Kaufleuten
untereinander aus einem Kaufoder Werkvertrag. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt
mit dem Ablauf des Jahres, in
dem der Anspruch entstanden
ist, sofern der Gläubiger den
Schuldner kennt und ihm auch
sonst alle anspruchsbegründenden Umstände bekannt sind.
Wichtige Ausnahmen von
der regelmäßigen Verjährungsfrist sind die Gewährleistungsrechte im Kauf- beziehungsweise Werkvertragsrecht. Diese Frist
beträgt gegenüber Verbrauchern
bei neuen und gebrauchten Sachen zwei Jahre. Sie beginnt
mit der Übergabe der Sache.
Verschweigt der Verkäufer einen
Mangel, so kann der Kunde Gewährleistungsrechte innerhalb
der dreijährigen Regelverjährungsfrist geltend machen. Die
61
FOTO: GETTYIMAGES / JONATHAN MCHUGH
MAHNVERFAHREN
Das zentrale Mahngericht für Hessen ist das Amtsgericht Hünfeld.
Es ist für alle Mahnverfahren, bei denen der Antragsteller seinen Sitz
beziehungsweise Wohnsitz im Bundesland Hessen hat, zuständig.
Ein Online-Mahnantrag kann über die Internetseite des Amtsgerichts
Hünfeld unter www.ag-huenfeld.justiz.hessen.de aufgerufen und ausgefüllt werden.
Frist beginnt erst nach Kenntnis
von Anspruch und Schuldner. Bei
Bauwerken oder Gegenständen,
die für ein Bauwerk verwendet
wurden und für dessen Mangel
verantwortlich sind, beträgt die
Frist fünf Jahre. Bei der Erstellung von sogenannten unkörperlichen Arbeitsergebnissen,
beispielsweise Software oder
Ähnlichem, gilt ebenfalls die
Regelverjährung.
Hemmung
Zum Jahresende sollten Unternehmen dafür sorgen, dass die
Verjährung zumindest „unterbrochen“ wird, beispielsweise,
indem der Schuldner den Anspruch schriftlich oder durch
Zahlung einer Abschlagszahlung
anerkennt. Die Frist beginnt dann
unmittelbar nach diesem Ereignis
neu zu laufen, nicht erst zum
1. Januar.
Die Verjährung kann auch
gehemmt werden, etwa wenn
die Vertragsparteien über die
Gewährleistung verhandeln. Die
Verjährung kommt durch diese
Verhandlungen zum Stillstand
und die Forderung verjährt nicht
mit Ablauf des Jahres 2015. Die
Hemmung der Verjährung endet
jedoch erst drei Monate nach
Abbruch der Verhandlungen.
Nach Ende der Hemmung wird
die Verjährung um den Verhandlungszeitraum verlängert. Solche
Verhandlungen sollten unbedingt schriftlich dokumentiert
werden, damit die Hemmung
der Verjährung im Falle einer
gerichtlichen Klärung des Anspruchs belegt werden kann.
62
Formalien
Weitere wichtige Hemmungsgründe sind beispielsweise die
Klageerhebung oder die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Es reicht dabei, wenn
am letzten Tag der Frist, also
am 31. Dezember, Klage erhoben
wird. Auch der gerichtliche Mahnbescheid kann noch am letzten
Tag der Frist beantragt werden.
Voraussetzung ist jeweils, dass
der Antrag dem Schuldner alsbald
zugestellt werden kann. Deshalb
sollte unbedingt auf korrekte
Bezeichnung und zustellfähige
Anschrift des Schuldners geachtet
sowie die Gerichtsgebühren eingezahlt werden. Die Hemmung der
Verjährung endet bei gerichtlicher
Geltendmachung eines Anspruchs
sechs Monate nach einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung
oder einer anderweitigen Erledigung des Verfahrens.
Zu beachten ist, dass normale außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, nicht ausreichen,
um zum Ziel zu kommen, selbst
wenn sie mehrfach schriftlich
und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Reagiert
der Schuldner nicht darauf, so
kann er den Anspruch im neuen
Jahr dennoch abwehren.
\
AUTORIN
FRAUKE HENNIG
Stellvertretende
Leiterin, Recht
und Steuern,
IHK Frankfurt
[email protected]
JAHRESWECHSEL
Aufbewahrungsfristen beachten
Der Jahreswechsel bietet Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen
und Verbänden die Chance, die
Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf weist
der Bund der Steuerzahler (BdSt)
Hessen hin. Die Abgabenordnung
sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:
Zehn Jahre lang müssen Bücher,
Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches
gilt für alle Arbeitsanweisungen
und Organisationsunterlagen, die
diese Belege verständlich machen
und erläutern. Folglich können die
entsprechenden Unterlagen des
Jahres 2005 und früherer Jahre
zum 1. Januar 2016 vernichtet
werden.
Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung
wichtig sind, aufgehoben werden.
Somit können die entsprechenden
Belege des Jahres 2009 und früherer Jahre zum 1. Januar 2016
vernichtet werden.
Entscheidend für den Beginn der
Fristen ist, wann die Unterlagen
entstanden (zum Beispiel Buchungsbelege) oder fertig gestellt
(zum Beispiel Bilanzen) worden
sind. Sie beginnen jeweils mit
Ablauf des entsprechenden Kalenderjahrs (2005 beziehungs-
weise 2009). Alle Unterlagen mit
Ausnahme der Jahresabschlüsse
und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger
oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden.
Der BdSt Hessen weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beiden genannten Fristen verlängern
können, wenn alte Unterlagen für
das Finanzamt interessant sein
könnten. Das gilt vor allem bei
begonnenen Außenprüfungen, bei
vorläufigen Steuerfestsetzungen,
bei anhängigen steuerstraf- oder
bußgeldrechtlichen Ermittlungen
sowie bei schwebenden oder nach
einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren.
Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen. Eine besondere Regelung gilt jedoch für Personen, bei
denen die Summe aller erzielten
privaten Einkünfte (zum Beispiel
aus nicht selbstständiger Arbeit,
Kapitalvermögen, Vermietung
und Verpachtung) mehr als
500 000 Euro beträgt. In diesen
Fällen sind die Aufzeichnungen
und Unterlagen über die den
Einkünften zugrunde liegenden
Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren. Eine Liste mit den
Ablagefristen für bestimmte
Dokumente kann unter www.
steuerzahler-hessen.de kostenlos heruntergeladen werden. \
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
Recht und Steuern
WOHNUNGSMARK T
BESTELLERPRINZIP FÜR MAKLER
Der Immobilienmakler ist die
Schnittstelle zwischen Vermieter
und Mieter. Er tritt in vertragliche
Beziehungen zum Vermieter und
hat den Auftrag, einen Mieter für
dessen Wohnung zu finden. Ein
Vertragsverhältnis besteht aber
auch zum Wohnungssuchenden,
dem der Makler eine Wohnung
anbietet. Kam es zum Abschluss
eines Mietvertrags, konnte der
Makler eine Provision für seine
Tätigkeit sowohl vom Vermieter
als auch vom Mieter verlangen.
Diese Möglichkeit besteht nach
der neuen Gesetzeslage nicht
mehr. Der Makler ist zukünftig
nicht berechtigt, vom Wohnungssuchenden eine Provision zu fordern, sich versprechen zu lassen
oder anzunehmen.
Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur in dem Fall vor, dass der
Makler ausschließlich aufgrund
des mit dem Wohnungssuchenden geschlossenen Maklervertrags vom Vermieter den Auftrag
einholt, dessen Wohnung zu
vermieten. Befand sich die dem
Wohnungssuchenden angebotene Wohnung dagegen bereits
im Portfolio des Maklers, steht
ihm ein Provisionsanspruch gegen
den Wohnungssuchenden nicht
zu (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). Im Streitfall
muss der Makler die Umstände,
LINK ZUM THEMA
Weitere Infos zum Thema Bestellerprinzip für Immobilienmakler online unter www.
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IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
FOTO: GETTYIMAGES / MARTIN BARRAUD
Am 1. Juni ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten, das wesentlichen Einfluss auf den Provisionsanspruch
des Immobilienmaklers im Falle der Vermittlung von Mietwohnungen hat. Begriffe wie „provisionsfrei“
oder „keine Mieterprovision“ in Inseraten gelten seither als wettbewerbswidrige Werbung.
aus denen er einen Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden herleiten will, darlegen
und beweisen.
Für Maklerverträge, die vor
dem 1. Juni abgeschlossen worden sind, gilt die alte Rechtslage
fort. Der Makler kann daher vom
Mieter eine Provision verlangen,
wenn der Maklervertrag vor
dem 1. Juni und der Mietvertrag
nach diesem Zeitpunkt geschlossen worden ist (Ableitung aus
Art. 170 Einführungsgesetz zum
Bürgerlichen Gesetzbuch). Ein
Verstoß des Maklers gegen das
Bestellerprinzip stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit
einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro
geahndet werden. Daneben wird
das Bestellerprinzip auch Auswir-
kungen auf das Werbeverhalten
der Makler haben.
Bislang haben Makler in Immobilienanzeigen Mietwohnungen oftmals mit dem Hinweis
angepriesen, dass für den Mieter
keine Vermittlungsprovision anfalle. Da derartigen Anzeigen für
konkrete Immobilien ein Maklerauftrag des Vermieters vorangeht,
sind Angebote dieser Art für den
Mieter zukünftig stets provisionsfrei. Ein entsprechender Hinweis in den Werbeinseraten stellt
daher eine wettbewerbswidrige
Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar.
Das neu eingeführte Bestellerprinzip betrifft die Vermietung
von Wohnungen. Auf die Vermietung anderer Räumlichkeiten
sowie den Verkauf von Immobilien
zu Wohnzwecken oder zu anderen
Zwecken hat es keine Auswirkungen. Das Bestellerprinzip ist durch
Art. 3 des Gesetzes zur Dämpfung
des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur
Stärkung des Bestellerprinzips
bei der Wohnungsvermittlung
(Mietrechtsnovellierungsgesetz)
in das Wohnungsvermittlungsgesetz eingefügt worden.
\
AUTOR
DR. WOLFGANG
NIPPE
Rechtsanwalt,
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Frankfurt
[email protected]
63
IHK intern
IHK-ZEITSCHRIF TEN
HERAUSRAGENDE REICHWEITE
Die IHK-Zeitschriften gehören zur Pflichtlektüre bei Führungskräften und Entscheidern in mittelständischen
Unternehmen. Dies ist ein Kernergebnis der jüngsten TNS-Reichweitenstudie „Entscheider im Mittelstand 2015“.
Die 73 regionalen IHK-Zeitschriften
haben eine monatliche Gesamtauflage von 2,6 Millionen Exemplaren. Befragt wurden bei der TNSReichweitenstudie „Entscheider
im Mittelstand 2015“ insgesamt
3 000 betriebliche Entscheider, also
Inhaber, Geschäftsführer sowie
leitende Angestellte mittelständischer Betriebe in Deutschland
mit einem Jahresumsatz zwischen
100 000 und 50 Millionen Euro. Die
Untersuchung ist damit repräsentativ. Durchgeführt wurde sie vom
Bielefelder Marktforschungsinstitut TNS Infratest.
Eines der markantesten Untersuchungsergebnisse: Die IHK-Zeitschriften erreichen 40,1 Prozent
Leser pro Ausgabe (die sogenannte
Reichweite). Das sind 1,56 Millionen Personen. Zum Vergleich: Bei
der Vorgängerstudie aus 2012 lag
die Reichweite zwar bei 43,4 Prozent, die Zahl der erreichten Personen betrug seinerzeit 1,47 Millionen Personen. Dies ist wiederum
der höchste Wert im Vergleich zu
23 anderen gleichzeitig untersuchten Wirtschaftszeitschriften,
Nachrichtenmagazinen und überregionalen Tageszeitungen.
Von diesen erzielen die fünf
Nächstplatzierten in der aktuellen Studie die folgenden Reichweiten: der Spiegel 21,5 Prozent
(837 000 Leser pro Ausgabe), Focus 16,0 Prozent (626 000 Leser),
Stern 15,0 Prozent (586 000 Leser),
Welt am Sonntag 11,4 Prozent
(444 000 Leser) und Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FASZ)
10,4 Prozent (404 000 Leser).
Auf die Frage „Wie wichtig
ist die Lektüre der Zeitung / des
Magazins für Ihren Beruf?“ antworteten gut 59 Prozent, dass
die IHK-Zeitschrift für sie zur
Pflichtlektüre gehört. Damit liegen
die IHK-Zeitschriften auch hier
an der Spitze der verglichenen
Medien. Es folgen Creditreform
(rund 42 Prozent), Der Spiegel (gut
40 Prozent), Focus (knapp 40 Prozent), Wirtschaftswoche (39 Prozent) sowie FASZ (37 Prozent).
Damit sind die IHK-Zeitschriften das einzige Mittelstandsmedium mit relevanter Reichweite.
Auch bei den Durchschnittskontakten der zehn reichweitenstärksten Titel nach zwölf Ausgaben liegen die IHK-Zeitschriften
mit einem Wert von 6,7 deutlich
vor allen anderen: Die Zeit (5,3),
Focus (5,2), Der Spiegel (5,1) sowie Creditreform (5).
44 Prozent der befragten
Betriebe gehören dem Dienstleistungsbereich an, 30 Prozent
der Industrie und 26 Prozent
dem Handel. Aufgeteilt nach Beschäftigtenzahlen dominieren
Betriebe mit fünf bis unter zehn
Mitarbeitern (28 Prozent) sowie
ein bis unter fünf Mitarbeitern
(23 Prozent), gefolgt von Firmen
mit zehn bis unter 20 Beschäftigten (22 Prozent). Firmen mit über
100 Beschäftigten haben einen
Anteil von fünf Prozent.
Alle Ergebnisse der Studie wurden nach den strengen
Richtlinien des Rahmenschemas
für Medienuntersuchungen des
Zentralverbands der deutschen
Werbewirtschaft (ZAW) ermittelt.
Auftraggeber der Studie waren
der DIHK, stellvertretend für die
80 IHKs in Deutschland, die IHKZeitschriften-Genossenschaft,
stellvertretend für 58 Verlage,
sowie die IHK-Kombi West,
stellvertretend für 14 Verlage in
Nordrhein-Westfalen. Die Befragung ist die sechste dieser Art
und wurde in der Vergangenheit
im Schnitt alle vier Jahre durchgeführt. Besonders interessant
ist die Untersuchung für die Planung von Werbekampagnen in der
Zielgruppe der mittelständischen
Unternehmen in Deutschland. \
AUTOR
WOLFGANG
STENZEL
IHK-Marketingkonzept,
Marketing für
IHK-Zeitschriften, DIHK, Berlin
[email protected]
HAMBURG
44. Ernst-Schneider-Preis der IHKs verliehen
FOTO: NIKOLAS MAACK
Im größten deutschen Wettbewerb für Wirtschaftspublizistik,
64
dem von den Industrie- und Handelskammern ausgeschriebenen
Ernst-Schneider-Preis, wurden am
20. Oktober die Preise verliehen.
Die ausgezeichneten Beiträge vermitteln auf ebenso verständliche
wie spannende Weise wirtschaftliche Zusammenhänge. Im Fokus
vieler Stücke stand die Digitalisierung der Arbeitswelt. Radio- und
Fernsehmoderator Jörg Thadeusz
moderierte die 44. Verleihung des
Journalistenpreises der deutschen
Wirtschaft in der Handelskammer
Hamburg. 600 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Medien waren
anwesend, darunter zahlreiche
Chefredakteure und Intendanten,
die als Laudatoren die Juryentscheidungen für die Preisvergabe
in den Kategorien Print, Hörfunk,
Fernsehen und Internet begründeten. Weitere Infos online unter
http://ernst-schneider.preis.de. \
IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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IHK-Ehrenamt | Unternehmensreport
Roland Fiedler
Roland Strunk
Am 7. November feierte Roland Fiedler,
Geschäftsführer, Reformhaus Freya, seinen 55. Geburtstag.
Im Jahr 1984 wagte
er den Einstieg in das
von seinem Großvater
1910 gegründete Unternehmen „Reformhaus Freya“ in
Frankfurt; seit 1989 ist er Mitgesellschafter und Geschäftsführer. Fiedler engagiert sich seit über 25 Jahren im IHK-Prüfungsausschuss für
die Sachkenntnis im Einzelhandel
mit frei verkäuflichen Arzneimitteln.
In 2009 war er Gründungsmitglied
des IHK-Ausschusses
Kleinere und Mittlere Unternehmen, seit
September 2010 ist
er Mitglied im Einzelhandelsausschuss der
IHK Frankfurt und seit
zwei Jahren Mitglied
der Vollversammlung.
Im Oktober wurde Fiedler als Beauftragter der Arbeitgeber zum
stellvertretenden Mitglied in den
IHK-Berufsbildungsausschuss berufen. Er ist zudem Handelsrichter am
Landgericht Frankfurt und ehrenamtlicher Richter am hessischen
Finanzgericht in Kassel.
\
Roland Strunk feierte am 27. November
seinen 60. Geburtstag. Seit 34 Jahren
begleitet und berät
der Diplom-Ingenieur und freischaffende Stadtplaner
Kommunen bei ihren Planungs- und Entscheidungsprozessen. Seit Ende
der Neunzigerjahre entwickelt
und gestaltet er vornehmlich
Prozessabläufe für Bürgerbeteiligungsverfahren, bei deren Durchführung er auch die
Moderation übernimmt. Als
Moderator von Podiumsrunden, Arbeitsgruppen, Gremien
und Klausurtagungen ist er für Kommunen, Institutionen, Unternehmen
sowie für das Land
Hessen tätig. Zudem
profiliert er sich als Illustrator,
indem er komplexe Prozesse
und Zusammenhänge in verständlicher Weise visualisiert.
Roland Strunk ist zudem seit
2008 Mitglied im Ausschuss
Bau- und Immobilienwirtschaft
der IHK Frankfurt.
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eratung
52
Bolko Jung gründete am 6. Juli
1990 in Off enbach das Unternehmen Bolko Jung Pilger Haus-Hygienetechnik.
In 2002 trat Joachim Racky
als Betriebsleiter des Zweigs
Gebäudetechnik in die Geschäftsführung ein. Im Februar
2006 zog die Firma nach Hofheim um. Der neue Firmensitz Im Langgewann 12 c verfügt über größere Lager- und
Werkstattflächen, außerdem
ist das Serviceunternehmen
damit näher an den meisten
seiner Kunden. Seit der Gründer 2012 in den Ruhestand
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RECHT
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IHK intern | Amtliches | Vorschau | Impressum
139. Jahrgang
02.16
VORSCHAU FEBRUAR
SPECIAL KOMMUNALWAHL 2016
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A 4836
KOMMUNALWAHL 2016
Internationale Bauausstellung: Infrastruktur, Bauen, Arbeiten – Positionspapier der IHK
Frankfurt zur Weiterentwicklung der Verkehrswege im IHK-Bezirk – Wirtschaftspolitische
Ziele der Parteien in Frankfurt sowie dem Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis
STANDORTPOLITIK
Integrierte Stadtentwicklung – Tourismuspolitische Positionen der IHK Frankfurt: Impulse
und Perspektiven für den Wirtschaftsfaktor Tourismus – Integrationsfachdienst Rhein-Main
INTERNATIONALE BAUAUSSTELLUNG:
INFRASTRUKTUR, BAUEN, ARBEITEN
AUS- UND WEITERBILDUNG
Karriere mit Lehre: Vom Hauptschüler zum Manager – Weiterbildung: Landesbestenehrung
in Wiesbaden – Umfrage: Frankfurter Berufsschulen im Fokus
RECHT UND STEUERN
Lieferfristen: Warten auf bestellte Waren – Rangrücktrittsvereinbarung – ein nützliches
Instrument
SPECIAL – STANDORTPOLITIK – UNTERNEHMENSFÖRDERUNG UND STARTHILFE –
AUS- UND WEITERBILDUNG – INNOVATION UND UMWELT – INTERNATIONAL –
Änderungen vorbehalten.
RECHT UND STEUERN – IHK-EHRENAMT – UNTERNEHMENSREPORT – IHK INTERN
Die nächste Ausgabe des IHK WirtschaftsForums erscheint am 1. Februar 2016.
Öffnungszeiten der IHK Frankfurt
zwischen den Jahren
IMPRESSUM
Mitteilungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Unternehmermagazin für die Region FrankfurtRheinMain
Herausgeber
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
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Fax 0 69 / 21 97-14 24
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Die mit Namen des Verfassers gekennzeichneten Artikel geben die Meinung
des Autors, aber nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer
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IHK WirtschaftsForum 12.15|01.16
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Frankfurt, das IHK-Service-Center, Schillerstraße 11, Frankfurt,
und die Geschäftsstelle Bad
Homburg, Louisenstraße 105,
sind zwischen Weihnachten
und Neujahr geöffnet. Die Geschäftsstelle Hofheim bleibt geschlossen. Sie erreichen uns von
Montag bis Mittwoch, 28. bis
30. Dezember, von 8 bis 17 Uhr.
Die IHK Frankfurt wünscht Ihnen
ein gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gesundes, erfolgreiches
Jahr 2016.
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Nr. 116 vom 1. November 2014
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Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Das IHK
WirtschaftsForum ist für Mitgliedsunternehmen der IHK Frankfurt am Main
kostenlos. Nichtmitglieder können das
Unternehmermagazin für FrankfurtRheinMain abonnieren. Das Jahresabo kostet
für Nichtmitglieder 30 Euro, das Einzelexemplar 2,50 Euro. Das IHK WirtschaftsForum erscheint am Anfang jeden Monats,
Doppelausgaben im Juli/August und Dezember/Januar.
HANDELSRICHTER
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main hat auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer Dr. Christoph Schöler ab 20. Oktober 2015, Nikolaus von Graeve ab 29. Oktober 2015,
Rainer Juretzek ab 4. November 2015 und Udo Belz ab 13. Dezember
2015 für fünf Jahre zu Handelsrichtern bei dem Landgericht Frankfurt
am Main ernannt. Die Entscheidungen der Kammern für Handelssachen
ergehen in aller Regel schnell und praxisnah, da sich der juristische
Sachverstand des Vorsitzenden Richters und die kaufmännischen Erfahrungen der Handelsrichter in wirtschaftlichen Streitigkeiten ergänzen.
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Jeden Tag nützlich:
Von Laufkundschaft
bis Stammkunde.
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Infos unter www.tg-verlag.de
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