institut für römisches recht, antike rechts

INSTITUT FÜR RÖMISCHES RECHT, ANTIKE RECHTSGESCHICHTE UND NEUERE PRIVATRECHTSGESCHICHTE
MMag. Dr. Marlene Peinhopf
Graz, im September 2015
201.276 Römisches Recht I (KS), 2st.
Freitag, 13.30-15.30 Uhr, HS 15.11
Beginn: 16. Oktober 2015
anmeldepflichtig – UNIGRAZonline
Lehrstoff
Der Kurs „Römisches Recht II“ befasst sich vorrangig mit der Rechtsgeschäftslehre und dem römischen
Obligationenrecht. Im Zusammenhang damit werden auch Fragen des Sachenrechts und des Zivilprozessrechts behandelt.
Lehrziel und Methode
Das römische Privatrecht wird als Schlüssel zum Verständnis des geltenden österreichischen bürgerlichen
Rechts und der europäischen Privatrechtsordnungen gelehrt. Aus der Beobachtung der Entwicklung der
römischen Rechtskultur lernen die Studierenden den Umgang mit Fachterminologie, sie lösen individuelle Fälle und erfassen Rechtsprobleme in wechselnden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontexten. Außerdem erfahren sie, wie Normen flexibel an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst
werden können, und schärfen ihr Abstraktionsvermögen.
Text- und Lehrbücher
- M. KASER, R. KNÜTEL, Römisches Privatrecht, München 201420
- Corpus Iuris Civilis. Die Institutionen, Hg. Behrends/Kupisch/Seiler (2007³)
weiters empfohlen:
- P. APATHY, G. KLINGENBERG, M. PENNITZ, Einführung in das römische Recht, Wien/Köln/Weimar
20125
- H. HAUSMANINGER, W. SELB, Römisches Privatrecht, Wien 20019
- W. KUNKEL, M. SCHERMAIER, Römische Rechtsgeschichte, Köln/Weimar/Wien 200814
Teilnahmepflicht, Ablauf, Leistungsbeurteilung
Gemäß dem Satzungsteil ‚Studienrechtliche Bestimmungen‘ besteht in Kursen Anwesenheitspflicht;
dreimaliges unentschuldigtes Fehlen im Kurs führt zur Streichung von der TeilnehmerInnenliste. Es wird
erwartet, dass die Studierenden regelmäßig selbstständig den im Arbeitsplan festgelegten Stoff vorbereiten und in den Unterrichtseinheiten aktiv mitarbeiten. Der Lehrstoff wird in ständiger Diskussion und
durch die Lösung von Rechtsfällen erarbeitet. Die Gesamtnote ergibt sich aus den beiden Klausuren und
der Mitarbeit. Mangelnde Mitarbeit muss am Ende des Semesters durch eine mündliche Prüfung ausgeglichen werden.
Wiederholungstermine
Wer den Kurs negativ abschließt, hat im nachfolgenden Semester die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung) abzulegen. Die drei möglichen Termine werden im Jänner bekannt gegeben. Anmeldung jeweils über UGO.
http://www.uni-graz.at/rrrwww/peinhopfhome.html
Sprechstunde: Dienstag, 11.00 -12.00 Uhr
Universitätsstraße 15 B1, A-8010 Graz
Telefon
+43 (0) 316 - 380-3274
Fax
+43 (0) 316 - 380-9405
E-Mail
[email protected]
201.276 Römisches Recht I (KS), 2st.
Freitag, 13.30-15.30 Uhr, HS 15.11
TERMIN- und ARBEITSPLAN
I.
16. Oktober 2015
Einteilung der Obligationen, Realkontrakte
II.
23. Oktober 2015
Realkontrakte, stipulatio, Bedingung
III.
30. Oktober 2015
Gesamtobligationen, Kauf (Grundlagen)
IV.
6. November 2015
Kauf (Gefahrtragung, Abwicklungsstörungen)
V.
13. November 2015
Kauf (Rechts- und Sachmängel)
VI.
20. November 2015
um 13.00 Uhr im HS 15.04!!!
1. Klausur
VII.
Montag, 23. November 2015
18.00-20.00 Uhr, HS 15.05
locatio conductio
27. November 2015
societas, mandatum, negotiorum gestio
4. Dezember 2015
Delikte, Noxalhaftung
11. Dezember 2015
10.30-12.30 Uhr, HS 15.05!!!
lex Aquilia
18. Dezember 2015
im HS 15.03!!!
2. Klausur
VIII.
IX.
X.
XI.
Weihnachtsferien
XII.
8. Jänner 2016
Rückgabe und Besprechung der Klausur
Vereinbarung der Termine etwaiger mündlicher
Prüfungen
Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtsstunden:
-
Studium der angegebenen Kapitel im Lehrbuch M. KASER, R. KNÜTEL, Römisches Privatrecht, München 201420
-
Lektüre der angeführten Titel der Institutionen
Universitätsstraße 15 B1, A-8010 Graz
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+43 (0) 316 - 380-9405
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