INSTITUT FÜR RÖMISCHES RECHT, ANTIKE RECHTSGESCHICHTE UND NEUERE PRIVATRECHTSGESCHICHTE MMag. Dr. Marlene Peinhopf Graz, im September 2015 201.276 Römisches Recht I (KS), 2st. Freitag, 13.30-15.30 Uhr, HS 15.11 Beginn: 16. Oktober 2015 anmeldepflichtig – UNIGRAZonline Lehrstoff Der Kurs „Römisches Recht II“ befasst sich vorrangig mit der Rechtsgeschäftslehre und dem römischen Obligationenrecht. Im Zusammenhang damit werden auch Fragen des Sachenrechts und des Zivilprozessrechts behandelt. Lehrziel und Methode Das römische Privatrecht wird als Schlüssel zum Verständnis des geltenden österreichischen bürgerlichen Rechts und der europäischen Privatrechtsordnungen gelehrt. Aus der Beobachtung der Entwicklung der römischen Rechtskultur lernen die Studierenden den Umgang mit Fachterminologie, sie lösen individuelle Fälle und erfassen Rechtsprobleme in wechselnden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontexten. Außerdem erfahren sie, wie Normen flexibel an veränderte gesellschaftliche Bedürfnisse angepasst werden können, und schärfen ihr Abstraktionsvermögen. Text- und Lehrbücher - M. KASER, R. KNÜTEL, Römisches Privatrecht, München 201420 - Corpus Iuris Civilis. Die Institutionen, Hg. Behrends/Kupisch/Seiler (2007³) weiters empfohlen: - P. APATHY, G. KLINGENBERG, M. PENNITZ, Einführung in das römische Recht, Wien/Köln/Weimar 20125 - H. HAUSMANINGER, W. SELB, Römisches Privatrecht, Wien 20019 - W. KUNKEL, M. SCHERMAIER, Römische Rechtsgeschichte, Köln/Weimar/Wien 200814 Teilnahmepflicht, Ablauf, Leistungsbeurteilung Gemäß dem Satzungsteil ‚Studienrechtliche Bestimmungen‘ besteht in Kursen Anwesenheitspflicht; dreimaliges unentschuldigtes Fehlen im Kurs führt zur Streichung von der TeilnehmerInnenliste. Es wird erwartet, dass die Studierenden regelmäßig selbstständig den im Arbeitsplan festgelegten Stoff vorbereiten und in den Unterrichtseinheiten aktiv mitarbeiten. Der Lehrstoff wird in ständiger Diskussion und durch die Lösung von Rechtsfällen erarbeitet. Die Gesamtnote ergibt sich aus den beiden Klausuren und der Mitarbeit. Mangelnde Mitarbeit muss am Ende des Semesters durch eine mündliche Prüfung ausgeglichen werden. Wiederholungstermine Wer den Kurs negativ abschließt, hat im nachfolgenden Semester die Möglichkeit, eine Wiederholungsprüfung (Klausur und mündliche Prüfung) abzulegen. Die drei möglichen Termine werden im Jänner bekannt gegeben. Anmeldung jeweils über UGO. http://www.uni-graz.at/rrrwww/peinhopfhome.html Sprechstunde: Dienstag, 11.00 -12.00 Uhr Universitätsstraße 15 B1, A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 - 380-3274 Fax +43 (0) 316 - 380-9405 E-Mail [email protected] 201.276 Römisches Recht I (KS), 2st. Freitag, 13.30-15.30 Uhr, HS 15.11 TERMIN- und ARBEITSPLAN I. 16. Oktober 2015 Einteilung der Obligationen, Realkontrakte II. 23. Oktober 2015 Realkontrakte, stipulatio, Bedingung III. 30. Oktober 2015 Gesamtobligationen, Kauf (Grundlagen) IV. 6. November 2015 Kauf (Gefahrtragung, Abwicklungsstörungen) V. 13. November 2015 Kauf (Rechts- und Sachmängel) VI. 20. November 2015 um 13.00 Uhr im HS 15.04!!! 1. Klausur VII. Montag, 23. November 2015 18.00-20.00 Uhr, HS 15.05 locatio conductio 27. November 2015 societas, mandatum, negotiorum gestio 4. Dezember 2015 Delikte, Noxalhaftung 11. Dezember 2015 10.30-12.30 Uhr, HS 15.05!!! lex Aquilia 18. Dezember 2015 im HS 15.03!!! 2. Klausur VIII. IX. X. XI. Weihnachtsferien XII. 8. Jänner 2016 Rückgabe und Besprechung der Klausur Vereinbarung der Termine etwaiger mündlicher Prüfungen Vorbereitung auf die einzelnen Unterrichtsstunden: - Studium der angegebenen Kapitel im Lehrbuch M. KASER, R. KNÜTEL, Römisches Privatrecht, München 201420 - Lektüre der angeführten Titel der Institutionen Universitätsstraße 15 B1, A-8010 Graz Telefon +43 (0) 316 - 380-3274 Fax +43 (0) 316 - 380-9405 E-Mail [email protected]
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