Reproduktionsgenehmigung

Herrn
Dr. Martin Mayer
Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain
Rheinstraße 55-57
D – 65185 Wiesbaden
Antragstellerin /Antragsteller:
Name, ggf. Titel
PLZ, Ort
Vorname
Land
Straße, Hausnummer
Telefon
Mail
Rechnungsadresse, falls von Lieferadresse abweichend
Reproduktionsgenehmigung:
Bei Anerkennung der nachfolgenden Verpflichtungen wird Ihnen aus der
folgenden Handschrift / dem folgenden Druck:
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für die Veröffentlichung:
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die Reproduktionsgenehmigung erteilt.
Fax
Bei der Veröffentlichung sind die vollständige Signatur des Stücks sowie
der Name der Bibliothek als der Eigentümerin in folgender Weise
anzugeben: Signatur des Stücks, Seitenzahl. Hochschul- und
Landesbibliothek RheinMain.
Von oben genannter Publikation ist der Bibliothek unabhängig von der
Erhebung von Reproduktionsgebühren ein Belegexemplar zuzusenden.
Für die Wahrung möglicher Rechte Dritter (Persönlichkeits-,
Urheber- und Verwertungsrechte) ist die Antragstellerin / der
Antragsteller verantwortlich. Gegebenfalls daraus entstehenden
Forderungen ist nachzukommen. Die Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain übernimmt keine Gewährleistung für die
Verfügbarkeit der Rechte.
Jede weitere Verwendung der Reproduktionen bedarf der erneuten
schriftlichen Genehmigung.
Bei Missachtung der Vertragsbedingungen wird die Nutzungserlaubnis
unwirksam.
Es sind folgende Bildhonorare zu entrichten: ………. Euro.
Von den vorstehenden Bedingungen habe ich Kenntnis genommen und
verpflichte mich zu deren Einhaltung.
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Ort, Datum
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Unterschrift
Ansprechpartner:
Dr. Martin Mayer
T +49 611 94 95 - 1890
F +49 611 94 95 - 1809
Mail: [email protected]