Merkblatt der Staatlichen Fachoberschule - Fos

Merkblatt der Staatlichen Fachoberschule Erlangen
Drausnickstraße 1c, 91052 Erlangen,  09131 / 506 709 0
Das Merkblatt gibt einen Überblick. Die maßgebenden Regelungen sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen und in der Schulordnung für die Fachoberschulen und Berufsoberschulen (FOBOSO) enthalten.
Zeugnisse nicht staatlich anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise. In Zweifelsfällen empfiehlt sich eine rechtzeitige Rücksprache bei der aufnehmenden Fachoberschule.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung1 kann nur
aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten
nachweist. Zu den von der Schule gestellten Themen sind zwei Arbeiten (eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine aus der Vorstellung)
anzufertigen. Die Aufnahmeprüfung findet an den
einschlägigen Fachoberschulen am 9. März 2016
statt.
I. Aufgabe der Fachoberschule
Ziel der Fachoberschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von
zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 11 und 12) zum
Fachabitur (Fachhochschulreife) zu führen, das zum
Studium an Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) berechtigt. Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und
fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung
umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.
An der Fachoberschule werden insgesamt sieben Ausbildungsrichtungen geführt: Technik; Wirtschaft und
Verwaltung; Sozialwesen; Agrarwirtschaft, Bio- und
Umwelttechnologie; Gestaltung; Gesundheit sowie
Internationale Wirtschaft.
b) Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule ist gegeben
- bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in
die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
- bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5
in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss.
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
keine Note in einem der in Spiegelstrich 2 genannten Fächer aufweist, muss sich in diesem Fach
einer Feststellungsprüfung unterziehen. Die Feststellungsprüfung findet am 27. Juli 2016 statt.
FOS 13
Absolventen der FOS 12, die im Zeugnis der Fachhochschulreife einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreichen, haben die Möglichkeit, die 13. Klasse zum Erwerb des Abiturs (fachgebundene oder –
beim Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer
zweiten Fremdsprache – allgemeine Hochschulreife) zu
besuchen. Alle wichtigen Informationen können abgerufen werden unter http://www.km.bayern.de
-> Schule -> Schüler -> Schularten -> Fachoberschule
II. Aufnahme in die Fachoberschule
1. Anmeldung
Die Anmeldung für das Schuljahr 2016/17 erfolgt
vom 22. Februar bis 6. März 2016. Minderjährige
werden von den Erziehungsberechtigten angemeldet. Mit dem Anmeldebogen sind bei der Schule
einzureichen:
- die zum Nachweis der Aufnahmevoraussetzungen
notwendigen Zeugnisse in Original und Fotokopie,
- der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde im
Original oder in beglaubigter Abschrift zur Ansicht,
- ein lückenloser Lebenslauf (i. d. R. schulischer
Werdegang im Anmeldebogen),
- ein amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch.
Können Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung
vorgelegt werden, sind sie unverzüglich, spätestens
bis Mittwoch der ersten vollen Sommerferienwoche, nachzureichen.
2. Aufnahmevoraussetzungen und Eignung
a) Die Aufnahme in die Fachoberschule ist in die
Vorklasse (siehe III.2) und in die Jahrgangsstufe 11
möglich und setzt den Nachweis eines mittleren
Schulabschlusses sowie die Eignung für diesen Bildungsgang voraus.
3. Probezeit
Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist
abhängig vom Bestehen einer Probezeit, die bis
zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert (Vorklasse: 15.12.).
III. Vorüberlegungen zum Besuch der Fachoberschule
1. Wahl der Ausbildungsrichtung
Interessenten sollten sich sehr genau fragen, für
welche Ausbildungsrichtung sie jeweils die notwendigen Fähigkeiten und Neigungen haben und
sich eingehend informieren, welche Möglichkeiten
und Aussichten bestimmte Studiengänge und Berufe bieten. Bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes und der Studienberatung der Fachhochschulen sind hierzu wichtige Informationen zu
erhalten.
Später an der Fachhochschule einen Studiengang
einzuschlagen, der nicht der an der Fachoberschule
besuchten Ausbildungsrichtung entspricht, ist zwar
prinzipiell möglich, aber mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden.
1
nächstgelegener Standort:
Lothar-von-Faber-Schule, Staatliche Fachoberschule Nürnberg,
Schafhofstr. 25, 90411 Nürnberg, Tel. 0911 / 955 907 0
2. Ausgleich von Vorbildungsdefiziten
Als Ergänzung zum bestehenden Brückenangebot
(Vorkurs, Förderunterricht) kann auch eine Vorklasse (Schulversuch) mit Vollzeitunterricht eingerichtet werden. Die Aufnahme in diese Vorklasse
setzt einen mittleren Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik voraus. Sollte
zwar der mittlere Schulabschluss, nicht jedoch der
erforderliche Notendurchschnitt erreicht werden, ist
eine Aufnahme in die Vorklasse nur bei Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in Jgst. 10 besuchten Schule möglich, in dem die grundsätzliche
Eignung für den Bildungsweg der Fachoberschule
bestätigt wird. Vor der Aufnahme sollte ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden, in dem
geklärt werden soll, welche der o.g. Schüler die erforderlichen Voraussetzungen nach Eignung und
Leistung für den direkten Einstieg in die Fachoberschule mitbringen bzw. aufgrund ihres Leistungsvermögens und ihrer Motivation grundsätzlich für
die Fachoberschule geeignet erscheinen, zunächst
aber die intensive einjährige vollzeitschulische
Vorbereitung in der Vorklasse durchlaufen sollten.
Den Schülern des M-Zweiges der Mittelschulen
bzw. des H-Zweiges der Wirtschaftsschulen wird
deshalb ein intensives Beratungsgespräch und alternativ ab Mitte März der Vorkurs angeboten, um
vorhandene Defizite möglichst noch vor dem Eintritt in die Fachoberschule auszugleichen.
3. Schulberatung
An jeder Schule berät eine Lehrkraft Schüler und
Erziehungsberechtigte bei der Wahl der Schullaufbahn, aber auch bei Lern- und Leistungsstörungen
oder Verhaltensauffälligkeiten. Für weitere Fragen
steht unser Beratungslehrer OStR Binz zur Verfügung (siehe Seite 4).
IV. Stundentafel (vgl. S. 4)
Zur fachpraktischen Ausbildung
In die Jahrgangsstufe 11 ist eine fachpraktische Ausbildung eingeschlossen, die in der Regel in Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und in karitativen Institutionen stattfindet. Sie ist ihrem Wesen
nach eine in die Betriebe verlegte schulische Maßnahme. In der Ausbildungsrichtung Technik gibt es
auch schulische Werkstätten, wenn betriebliche Ausbildungsstätten am Ort nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Die fachpraktische Ausbildung
umfasst 16 bis 20 Zeitstunden wöchentlich, wird aber
in Blockform erteilt. Die Praktikumsstellen werden
von der Schule vergeben.
V.
Abschlussprüfung
1. Abschlussprüfung für Schüler
Der Besuch der Fachoberschule schließt mit der
Fachabiturprüfung (Fachhochschulreife) ab. Dabei
sind in allen Ausbildungsrichtungen in den Fächern
Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in dem für
die jeweilige Ausbildungsrichtung spezifischen Profilfach schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten
(in der Ausbildungsrichtung Technik in Physik; in der
Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung in
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen; in der
Ausbildungsrichtung Sozialwesen in Pädagogik/ Psychologie; in der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie in Biologie, in
der Ausbildungsrichtung Gestaltung eine praktische
Prüfung im Fach Darstellung).
2. Abschlussprüfung für andere Bewerber
Der Fachabiturprüfung können sich auch ,,andere
Bewerber“ unterziehen, d. h. Bewerber, die keiner
Schule angehören oder an der von ihnen besuchten
Schule diese Prüfung nicht ablegen können. Sie legen
die schriftliche Abschlussprüfung der jeweiligen Ausbildungsrichtung ab. Zusätzlich werden sie in Englisch und Sozialkunde sowie in drei weiteren von
ihnen zu wählenden Fächern der jeweiligen Ausbildungsrichtung mündlich geprüft. Die Zulassung zur
Prüfung ist bis spätestens 1. März an der Schule zu
beantragen.
VI. Fachabitur (Fachhochschulreife)
Schüler, die die Abschlussprüfung mit Erfolg ablegen, erhalten das Zeugnis der Fachhochschulreife.
Es berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in
der Bundesrepublik Deutschland (unabhängig von der
Ausbildungsrichtung).
Studienbewerber, die keine oder eine der gewählten
Ausbildungsrichtung nicht entsprechende fachpraktische Ausbildung durchlaufen haben, müssen in der
Regel vor Studienbeginn eine dem gewählten Studiengang entsprechende Vorpraxis nachweisen.
Wenn zu erwarten ist, dass die Zahl der Bewerber die
Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze
übersteigt, führt die jeweilige Fachhochschule ein örtliches Auswahlverfahren durch, in dem neben dem
Notendurchschnitt im Zeugnis der Fachhochschulreife weitere Kriterien herangezogen werden können.
Es wird deshalb empfohlen, im Hinblick auf die Zulassungskriterien frühzeitig mit den Studienberatungen der jeweiligen Fachhochschulen Kontakt
aufzunehmen. Nähere Informationen zu den Fachhochschulen und Studiengängen in Bayern finden
sich auch unter:
http://www.studieren-in-bayern.de
Das Zeugnis der Fachhochschulreife gilt auch als Voraussetzung für die Ausbildung der Beamten des gehobenen nichttechnischen Dienstes an der Bayerischen Beamtenfachhochschule. Wer eine solche
Laufbahn anstrebt, muss außerdem die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (Teilnahme an einem Ausleseverfahren u.a.). Auskünfte hierzu erteilen die für die jeweilige Laufbahn zuständigen
Staatsministerien sowie die Geschäftsstelle des
Bayerischen Landespersonalausschusses, KardinalDöpfner-Str. 4, 80333 München (siehe auch:
http://www.lpa.bayern.de).
VII. Ausbildungs- und Begabtenförderung
Auskünfte über die Voraussetzungen für die Gewährung von Ausbildungsförderung und von Schüler-
begabtenförderung erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung, die bei jeder kreisfreien Stadt und
bei jedem Landratsamt bestehen.
Entscheidungshilfen bei der Anmeldung an die Fachoberschule
Ja
Nein Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an – seien Sie ehrlich zu sich selbst!
Ich setze mich gerne mit neuen Lernstoffen in verschiedenen Fächern auseinander.
Lernen ist mir meistens auch leicht gefallen, ich habe dabei auch Erfolgserlebnisse gehabt.
Ich habe bisher in der Realschule und Wirtschaftsschule eigentlich immer gute Noten gehabt.
Oder: Ich hatte am Gymnasium höchstens in der 2. Fremdsprache Probleme.
Es ist mein Ziel, an der Fachhochschule zu studieren.
Je öfter Sie mit „ja“ geantwortet haben, umso größer ist Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit an der FOS!
Ja
Nein Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an.
Ich habe bisher ein Gymnasium oder die Realschule/Wahlpflichtfächergruppe I besucht.
Ich habe mich schon immer gerne mit Mathematik, Physik, Chemie und Computern beschäftigt.
Ich habe in Mathematik, Physik und Chemie immer mindestens eine gute Note gehabt.
Ich möchte ein ingenieurwissenschaftliches Studium aufnehmen.
Ich möchte einen technischen Beruf ergreifen.
Wenn Sie stets mit „ja“ geantwortet haben, sind Sie in der Ausbildungsrichtung Technik richtig. Mit
jeder nein-Antwort sollten Sie eine Entscheidung für diese Ausbildungsrichtung Technik überdenken.
Ja
Nein Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an.
Mich interessiert Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Recht und Volkswirtschaftslehre.
Ich möchte ein wirtschaftswissenschaftliches Studium aufnehmen.
Ich möchte einen eher kaufmännischen Beruf ergreifen.
Ich habe bisher die Realschule/Wahlpflichtfächergruppe II oder die Wirtschaftsschule besucht.
Oder: Ich werde die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre ggf. im Ergänzungsunterricht nachlernen.
Wenn Sie stets mit „ja“ geantwortet haben, sollten Sie die Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung in Erwägung ziehen.
Ja
Nein Kreuzen Sie die zutreffende Antwort an.
Ich möchte mit möglichst wenig Aufwand die Fachhochschulreife schaffen.
Ich habe großes Interesse an sozialen Fragestellungen.
Ich habe mich schon mit Pädagogik und Psychologie beschäftigt und kann mir dies auch als Prüfungsfach vorstellen.
Ich möchte Sozialwesen studieren.
Ich möchte einen sozialen Beruf ergreifen.
Falls Sie hier in der ersten Zeile „ja“ angekreuzt haben, sollten Sie überprüfen, ob Sie sich im ersten
Frageblock nicht doch belogen haben. Es gibt nämlich keine „leichte“ Ausbildungsrichtung, denn die
Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Geschichte und Sozialkunde sind in den nichttechnischen
Ausbildungsrichtungen identisch (Mathematik baut in jeder nichttechnischen Ausbildungsrichtung auf
dem Abschlussniveau der Realschule, Wahlpflichtfächergruppe II/III auf). Wenn Ihr Interesse wirklich auf sozialem Gebiet liegt, dann sind Sie in der Ausbildungsrichtung Sozialwesen richtig.
Hat Ihnen dieser kurze Selbsttest geholfen? Falls nein, nehmen Sie die Hilfe des Beratungslehrers an
der FOS Erlangen oder der staatlichen Schulberatung in Anspruch (Telefon auf Seite 4)!
Sie wissen noch nicht, auf welchem Gebiet Ihre Interessen und Stärken liegen? Dann sollten Sie sich
vor der Wahl einer Ausbildungsrichtung darüber klar werden.
Bedenken Sie: An der Fachhochschule werden etliche Ihrer Kommilitonen Abiturienten aus dem
Gymnasium sein – an der Fachoberschule haben Sie die Chance, in nur zwei Jahren Oberstufenunterricht (davon ein halbes Jahr Praktikum) die Studierfähigkeit zu erreichen.
Stundentafel (vgl. IV): Pflichtfächer
Jahrgangsstufen
11
Religionslehre / Ethik
Technik
12
13
2
1
11
Wirtschaft
12
13
2
1
Sozialwesen
11
12
13
2
1
Deutsch
2
4
5
2
4
5
2
4
5
Englisch
2
4
6
2
4
6
2
4
6
Geschichte
2
Sozialkunde
2
3
Geschichte/Sozialkunde
2
3
2
Mathematik
3
6
7
Physik
3
5
5
Chemie
2
2
2
3
2
2
2
4
5
2
4
2
Biologie
2
3
Technologie
2
Technologie/ Informatik
3
Technisches Zeichnen
2
4
5
3
2
5
Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen
4
Volkswirtschaftslehre
Wirtschaftsinformatik
2
Rechtslehre
2
6
5
3
4
2
3
2
Wirtschaftslehre
2
2
Pädagogik / Psychologie
3
4
Informatik
2
5
2
Musik und / oder Kunsterziehung
1
Sport
2
Pflichtstunden
19
fachpraktische Ausbildung
1618
32
2
33
16
1920
32
2
2
33
16
1920
32
33
Staatliche Fachoberschule Erlangen
Drausnickstr. 1c
91052 Erlangen
Tel: 09131 / 506 709 0
Fax: 09131 / 506 708 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.fosbos-erlangen.de
Bushaltestelle: Berufsschulzentrum
Der Beratungslehrer an der FOS Erlangen
([email protected]) berät Sie gerne.
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per EMail an.
Die staatliche Schulberatung erreichen Sie
unter der Telefonnummer 0911 / 58676-10
Siehe auch http://www.schulberatung.bayern.de
Zur Anmeldung füllen Sie nach Möglichkeit
vorher den Anmeldebogen, den Sie auf der
Homepage der Schule finden, online aus und
drucken ihn aus. Um längere Wartezeiten zu
vermeiden, bitten wir Sie, sich im Anmeldezeitraum von Montag, 22.02.2016 bis Freitag,
04.03.2016, zwischen 9:30 Uhr und 11:30 Uhr
oder zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr, donnerstags bis 17:30 Uhr, im Sekretariat der Schule anzumelden.
Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Unterlagen (siehe Seite 1) mitzubringen.
Bitte treffen Sie bereits vor Ihrer Anmeldung eine auf Ihre Situation zutreffende Entscheidung
über die Wahl der Ausbildungsrichtung, da diese entscheidend für Ihre schulische Ausbildung
wie auch für Ihre Studienwahl ist.