Einladung zur 100. Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. AG

Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643 w
ISIN AT0000728209
Einberufung
der 100. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 28. Mai 2015,
um 9 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und CorporateGovernance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
6.
7.
Wahlen in den Aufsichtsrat
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a)
zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b
AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 %
des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b)
gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss
der Aktionäre zu beschließen,
c)
das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
100. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 7. Mai 2015 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/de/investor-relations zugänglich:

Jahresabschluss mit Lagebericht,

Corporate-Governance-Bericht,

Vorschlag für die Gewinnverwendung,

Bericht des Aufsichtsrats,
für das Geschäftsjahr 2014;

Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2–7,

Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2
AktG samt Lebenslauf,

Bericht des Vorstands über die Ermächtigung des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse
oder durch öffentliches Angebot zu veräußern (TOP 7),

Formular für die Erteilung einer Vollmacht,

Formular für den Widerruf einer Vollmacht,

vollständiger Text dieser Einberufung.
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt
und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7. Mai
2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
2
100. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per EMail [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1171 Wien, Wilhelminenstraße
6,
Investor
Relations,
Mag.
Bernhard
Neckhaim,
oder
per
E-Mail
[email protected] übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt in der
Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 18. Mai 2015 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
3
100. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Mai 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 22. Mai 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen.
Per Post oder
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Boten
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax:
+ 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per SWIFT
BKAUATWW3AGM (Message Type MT599, unbedingt
ISIN AT0000728209 im Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen
und hat folgende Angaben zu enthalten:

Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),

Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,

Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209,

Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,

Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
4
100. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 18. Mai 2015 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht
einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post oder
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Boten
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax:
+ 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail:
[email protected], wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 27. Mai 2015 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den
Widerruf der Vollmacht.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
von EUR 13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
5
100. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der
Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.
Wien, im April 2015
Der Vorstand
der
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Dr. Hans Peter Andres
Thomas Gratzer
Mag. Albin Hahn
Dr. Alfred Schrott
6