Starbucks Corporation Aktienzuteilungen RSUs

Prospektbeilage
(Beilage zum Prospekt vom 28. September 2015)
Starbucks Corporation
Aktienzuteilungen RSUs - Deutschland
Partner-Informationsbeilage
Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die
sich bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation
(das „Unternehmen“) unter dem Long-Term Equity Incentive Plan (der „Plan“) der Starbucks
Corporation 2005 ergeben.
Diese Übersicht basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen im Zusammenhang
mit Aktienzuteilungen, die seit Juli 2015 in Deutschland gelten. Diesbezügliche Gesetze sind
oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können die Informationen in dieser Beilage
zum Zeitpunkt der Ausübung der neuen Aktienzuteilungen oder zum Zeitpunkt des Verkaufs
von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, bereits
veraltet sein.
Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze,
Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter
Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das
Unternehmen ist nicht in der Lage, Dir ein bestimmtes Steuerergebnis zu garantieren.
Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die
Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du
steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen.
Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung
von Aktienoptionen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus Gründen lokaler
Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage
enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig.
STEUERINFORMATIONEN
Besteuerung bei der Bewilligung
Bei der Bewilligung der Aktienoptionen sind keine Steuern fällig.
Besteuerung bei Ausübung
Sobald Deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir Die zugrunde liegenden
Anteile ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur
Abgabe
der
Sozialversicherungsbeiträge
verpflichtet
(sofern
Du
die
geltende
Beitragsobergrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht
dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich. Außerdem unterliegst
Du mit Deiner Einkommenssteuerpflicht der Kirchensteuer (falls anwendbar) und dem
Solidaritätszuschlag.
Nach Paragraph 3, Artikel 39 des Einkommensteuergesetzes ist ein kleiner Abzug möglich,
sofern Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst. Weitere Informationen zu diesem
Abzug erhältst Du von Deinem Steuerberater.
Besteuerung beim Verkauf
Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter dem
Wertpapiergesetz von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt.
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Prospektbeilage
(Beilage zum Prospekt vom 28. September 2015)
Für Aktien, die am oder nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden, muss jeglicher Gewinn
aus deren Verkauf, falls sie durch Ausübung erworben wurden, mit einem Festbetrag
versteuert werden, wenn (1) Du in den vergangenen fünf Jahren nicht 1 % oder mehr des
vom Unternehmen bekanntgegebenen Kapitals im Besitz hattest und (2) die Anteile nicht
als Betriebsvermögen gehalten werden.
Wenn dieser steuerliche Festbetrag deinen
normalen Steuersatz übersteigt, kannst Du Dich für eine Besteuerung aufgrund des
Kapitalgewinns im Rahmen Deines normalen Einkommenssteuersatzes entscheiden
(beinhaltet ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Die zu versteuernde Summe
entspricht dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Aktien
zum Zeitpunkt der Ausübung, multipliziert mit der Anzahl der verkauften Aktien.
Die Steuergrundlage für alle Arten von Investitionserträgen, darunter von Kapitalerträgen
aus Anteilverkäufen, wird unter Abzug einer geringen Pauschale bestimmt.
Bei Kapitalverlusten kann der Verlust nur dem Kapitalgewinn gegengerechnet werden, der
aus Aktienverkäufen resultiert, die im gleichen Kalenderjahr oder in folgenden
Kalenderjahren getätigt wurden. Der Verlust kann keinen Einnahmen aus Kapitalanlagen
(z. B. Einnahmen durch Dividenden oder Zinsen) des gleichen Kalenderjahres oder
folgender Kalenderjahre gegengerechnet werden.
ERTRAGSSTEUER UND STEUERMELDUNG
Von Deinem Arbeitgeber wird verlangt, dass er die Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer
(falls anwendbar) und Solidaritätszuschlag) und Sozialabgaben einbehält und meldet (sofern
Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung
Deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Falls eine Differenz zwischen Deiner
tatsächlichen Steuerpflicht und dem einbehaltenen Betrag besteht, kann das Finanzamt
zusätzliche Steuern nach der Überprüfung Deiner jährlichen Steuererklärung einfordern.
Es liegt in Deiner Verantwortung, Kapitalerträge aus Anteilverkäufen zu melden und die
entsprechenden Steuern zu entrichten.
INFORMATIONEN ZUR DEVISENKONTROLLE
Wenn Du Einkünfte in Höhe von über € 12.500 aus Deutschland aus- oder nach Deutschland
einführst, müssen diese grenzübergreifenden Zahlungen monatlich an die deutsche
Bundesbank gemeldet werden. Falls du eine Zahlung tätigst oder empfängst, die über
diesen Betrag hinausgeht, bist du dafür verantwortlich, alle geltenden Meldepflichten
einzuhalten. Die Deutsche Bundesbank akzeptiert keine Meldungen mehr in Papierform, alle
Meldungen müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden. Auf das elektronische
„Allgemeine Meldeportal Statistik“ kann über die Website der Bundesbank zugegriffen
werden: www.bundesbank.de. Zusätzlich musst Du alle Forderungen, Verbindlichkeiten
oder Schulden in ausländischer Währung, die einen Betrag von € 5.000.000 übersteigen,
monatlich melden.
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