Prospektbeilage (Beilage zum Prospekt vom 28. September 2015) Starbucks Corporation Aktienzuteilungen RSUs - Deutschland Partner-Informationsbeilage Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich bei einer Bewilligung von Aktienzuteilungen durch die Starbucks Corporation (das „Unternehmen“) unter dem Long-Term Equity Incentive Plan (der „Plan“) der Starbucks Corporation 2005 ergeben. Diese Übersicht basiert auf den Steuergesetzen und anderen Gesetzen im Zusammenhang mit Aktienzuteilungen, die seit Juli 2015 in Deutschland gelten. Diesbezügliche Gesetze sind oftmals komplex und ändern sich häufig. Daher können die Informationen in dieser Beilage zum Zeitpunkt der Ausübung der neuen Aktienzuteilungen oder zum Zeitpunkt des Verkaufs von Aktien, die bei der Ausübung der neuen Aktienoptionen erworben wurden, bereits veraltet sein. Diese Beilage ist zudem allgemeiner Natur und behandelt nicht alle verschiedenen Gesetze, Regelungen und Bestimmungen, die möglicherweise zur Anwendung kommen. Sie ist unter Umständen nicht für Deine spezielle steuerliche oder finanzielle Situation gültig, und das Unternehmen ist nicht in der Lage, Dir ein bestimmtes Steuerergebnis zu garantieren. Wir raten Dir daher dringend, Dich bei spezifischen Fragen in Bezug auf die Anwendung von Steuergesetzen und anderen Gesetzen der Länder, in denen Du steuerpflichtig bist, professionell beraten zu lassen. Wenn Du Staatsbürger oder Einwohner eines anderen Landes bist oder nach der Bewilligung von Aktienoptionen die Anstellung gewechselt hast, oder wenn Du aus Gründen lokaler Gesetzgebung als Einwohner eines anderen Landes giltst, dann sind die in dieser Beilage enthaltenen Informationen unter Umständen nicht für Dich gültig. STEUERINFORMATIONEN Besteuerung bei der Bewilligung Bei der Bewilligung der Aktienoptionen sind keine Steuern fällig. Besteuerung bei Ausübung Sobald Deine Aktienzuteilungen (RSUs) verfügbar sind und Dir Die zugrunde liegenden Anteile ausgegeben werden, unterliegst Du der normalen Einkommenssteuer und bist zur Abgabe der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (sofern Du die geltende Beitragsobergrenze noch nicht überschritten hast). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Verkehrswert der Anteile zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe an Dich. Außerdem unterliegst Du mit Deiner Einkommenssteuerpflicht der Kirchensteuer (falls anwendbar) und dem Solidaritätszuschlag. Nach Paragraph 3, Artikel 39 des Einkommensteuergesetzes ist ein kleiner Abzug möglich, sofern Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst. Weitere Informationen zu diesem Abzug erhältst Du von Deinem Steuerberater. Besteuerung beim Verkauf Dieses Dokument bildet einen Teil eines Prospekts, das die unter dem Wertpapiergesetz von 1933 mit allen Zusätzen registrierten Sicherheiten abdeckt. Partner-Informationsbeilage - RSUs - Deutschland Seite 1 von 2 Prospektbeilage (Beilage zum Prospekt vom 28. September 2015) Für Aktien, die am oder nach dem 1. Januar 2009 erworben wurden, muss jeglicher Gewinn aus deren Verkauf, falls sie durch Ausübung erworben wurden, mit einem Festbetrag versteuert werden, wenn (1) Du in den vergangenen fünf Jahren nicht 1 % oder mehr des vom Unternehmen bekanntgegebenen Kapitals im Besitz hattest und (2) die Anteile nicht als Betriebsvermögen gehalten werden. Wenn dieser steuerliche Festbetrag deinen normalen Steuersatz übersteigt, kannst Du Dich für eine Besteuerung aufgrund des Kapitalgewinns im Rahmen Deines normalen Einkommenssteuersatzes entscheiden (beinhaltet ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Die zu versteuernde Summe entspricht dem Unterschied zwischen dem Verkaufspreis und dem Verkehrswert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung, multipliziert mit der Anzahl der verkauften Aktien. Die Steuergrundlage für alle Arten von Investitionserträgen, darunter von Kapitalerträgen aus Anteilverkäufen, wird unter Abzug einer geringen Pauschale bestimmt. Bei Kapitalverlusten kann der Verlust nur dem Kapitalgewinn gegengerechnet werden, der aus Aktienverkäufen resultiert, die im gleichen Kalenderjahr oder in folgenden Kalenderjahren getätigt wurden. Der Verlust kann keinen Einnahmen aus Kapitalanlagen (z. B. Einnahmen durch Dividenden oder Zinsen) des gleichen Kalenderjahres oder folgender Kalenderjahre gegengerechnet werden. ERTRAGSSTEUER UND STEUERMELDUNG Von Deinem Arbeitgeber wird verlangt, dass er die Einkommensteuer (inkl. Kirchensteuer (falls anwendbar) und Solidaritätszuschlag) und Sozialabgaben einbehält und meldet (sofern Du die Beitragsobergrenze nicht überschritten hast), sobald Dir die Anteile durch Ausübung Deiner Aktienzuteilung (RSU) übertragen werden. Falls eine Differenz zwischen Deiner tatsächlichen Steuerpflicht und dem einbehaltenen Betrag besteht, kann das Finanzamt zusätzliche Steuern nach der Überprüfung Deiner jährlichen Steuererklärung einfordern. Es liegt in Deiner Verantwortung, Kapitalerträge aus Anteilverkäufen zu melden und die entsprechenden Steuern zu entrichten. INFORMATIONEN ZUR DEVISENKONTROLLE Wenn Du Einkünfte in Höhe von über € 12.500 aus Deutschland aus- oder nach Deutschland einführst, müssen diese grenzübergreifenden Zahlungen monatlich an die deutsche Bundesbank gemeldet werden. Falls du eine Zahlung tätigst oder empfängst, die über diesen Betrag hinausgeht, bist du dafür verantwortlich, alle geltenden Meldepflichten einzuhalten. Die Deutsche Bundesbank akzeptiert keine Meldungen mehr in Papierform, alle Meldungen müssen auf elektronischem Wege eingereicht werden. Auf das elektronische „Allgemeine Meldeportal Statistik“ kann über die Website der Bundesbank zugegriffen werden: www.bundesbank.de. Zusätzlich musst Du alle Forderungen, Verbindlichkeiten oder Schulden in ausländischer Währung, die einen Betrag von € 5.000.000 übersteigen, monatlich melden. Partner-Informationsbeilage - RSUs - Deutschland Seite 2 von 2
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