Sicherheitsdatenblatt: KOBALT PULVER

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 453/2010/EU
Kobalt Pulver ROTI®METIC 99,999 % (5N)
Artikelnummer: 5620
Version: 1.0 de
Datum der Erstellung: 10.06.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des
Unternehmens
1.1
1.2
Produktidentifikator
Bezeichnung des Stoffs
KOBALT PULVER
Artikelnummer
5620
Registrierungsnummer (REACH)
Keine Information verfügbar.
Index-Nr.
027-001-00-9
EG-Nummer
231-158-0
CAS-Nummer
7440-48-4
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
1.3
Laborchemikalie
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Carl Roth GmbH + Co KG
Schoemperlenstr. 3-5
D-76185 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 (0) 721 - 56 06 0
Telefax: +49 (0) 721 - 56 06 149
e-Mail: [email protected]
Webseite: www.carlroth.de
Sachkundige Person, die für das Sicherheitsdatenblatt : Abteilung Arbeitssicherheit
zuständig ist
e-Mail (sachkundige Person)
1.4
: [email protected]
Notrufnummer
Notfallinformationsdienst
Giftinformation München: +49/(0)89 19240
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Einstufung gem. GHS
Abschnitt
Gefahrenklasse
Gefahrenklasse und kategorie
Gefahrenhinweis
3.1O
akute Toxizität (oral)
(Acute Tox. 4)
H302
3.1I
akute Toxizität (inhalativ)
(Acute Tox. 1)
H330
3.3
schwere Augenschädigung/Augenreizung
(Eye Irrit. 2)
H319
3.4R
Sensibilisierung der Atemwege
(Resp. Sens. 1B)
H334
Deutschland (de)
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Artikelnummer: 5620
Einstufung gem. GHS
2.2
Abschnitt
Gefahrenklasse
Gefahrenklasse und kategorie
Gefahrenhinweis
3.4S
Sensibilisierung der Haut
(Skin Sens. 1)
H317
3.6
Karzinogenität
(Carc. 1B)
H350
3.7
Reproduktionstoxizität
(Repr. 2)
H361f
4.1A
Gewässergefährdend (akute aquatische Toxizität)
(Aquatic Acute 1)
H400
4.1C
Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität)
(Aquatic Chronic 1)
H410
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Piktogramme
Gefahrenhinweise
H302
H317
H319
H330
H334
H350
H361f
H410
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenreizung.
Lebensgefahr bei Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden
verursachen.
Kann Krebs erzeugen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise - Prävention
P260
P273
P280
Staub nicht einatmen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Sicherheitshinweise - Reaktion
P304+P340
P305+P351+P338
P308+P313
Deutschland (de)
BEI EINATMEN: die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position
ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
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Artikelnummer: 5620
Nur für gewerbliche Anwender
Kennzeichnung von Verpackungen bei einem Inhalt von nicht mehr als 125 ml
Signalwort: Gefahr
Gefahrensymbol(e)
2.3
H317
H330
H334
H350
H361f
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Lebensgefahr bei Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
Kann Krebs erzeugen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
P260
P280
P304+P340
P308+P313
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
BEI EINATMEN: die Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert.
BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sonstige Gefahren
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Stoffname
KOBALT PULVER
Index-Nr.
027-001-00-9
EG-Nummer
231-158-0
CAS-Nummer
7440-48-4
Summenformel
Co
Molmasse
58,93 g/mol
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Anmerkungen
Selbstschutz des Ersthelfers.
Nach Inhalation
Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.
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Nach Kontakt mit der Haut
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Bei Auftreten von Beschwerden oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat
einholen.
Nach Berührung mit den Augen
Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließendem Wasser spülen. Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.
Nach Aufnahme durch Verschlucken
Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Bei Unfall oder Unwohlsein sofort
Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Arzt anrufen.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Asthmatische Beschwerden, Atembeschwerden, Rötung/Schorfbildung der Haut, Juckreiz, Erbrechen,
Bauchschmerzen, Übelkeit, Reizung
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
keine
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen
Sand, Zement
Ungeeignete Löschmittel
Schaum
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Selbstentzündung. Brennbar.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen. Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Entfernung. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen (einschließlich der in Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts genannten persönlichen Schutzausrüstung) zur Verhinderung der Kontamination von Haut, Augen und persönlicher Kleidung. Vermeiden von Zündquellen. Staub nicht einatmen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
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6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Hinweise wie verschüttete Materialien an der Ausbreitung gehindert werden können
Abdecken der Kanalisationen.
Hinweise wie die Reinigung im Fall von Verschütten erfolgen kann
Mechanisch aufnehmen. Vermeiden von Staubentwicklung.
Weitere Angaben betreffend Verschütten und Freisetzung
In geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Verweis auf andere Abschnitte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8.
Unverträgliche Materialien: siehe Abschnitt 10. Angaben zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Abzug verwenden (Labor). Sicherstellen einer ausreichenden Belüftung.
• Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden sowie von Aerosol- und Staubbildung
Beseitigung von Staubablagerungen.
Hinweise zur allgemeinen Hygiene am Arbeitsplatz
In Bereichen, in denen gearbeitet wird, nicht essen, trinken und rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende
Hände waschen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
An einem trockenen Ort aufbewahren.
Unverträgliche Stoffe oder Gemische
Zusammenlagerungshinweise beachten.
Beachtung von sonstigen Informationen
Unter Verschluss aufbewahren.
• Anforderungen an die Belüftung
Verwendung einer örtlichen und generellen Lüftung.
• Spezielle Anforderungen an Lagerräume oder -behälter
Empfohlene Lagerungstemperatur: 15 - 25 °C.
• Geeignete Verpackung
Es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß ADR) verwendet werden.
7.3
Spezifische Endanwendung(en)
Es liegen keine Informationen vor.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/persönliche
Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
Nationale Grenzwerte
Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition (Arbeitsplatzgrenzwerte)
Land
Arbeitsstoff
DE
DE
Hinweis
i
KZW
r
SMW
CAS-Nr.
Hinweis
Identifikator
Staub
i
AGW
Staub
r
AGW
SMW
[ppm
]
SMW
[mg/m³
]
KZW
[ppm
]
KZW
[mg/m³
]
Quelle
10
20
TRGS 900
1,25
2,4
TRGS 900
Einatembare Fraktion
Kurzzeitwert (Grenzwert für Kurzzeitexposition): Grenzwert der nicht überschritten werden soll, soweit nicht anders
angegeben, auf eine Dauer von 15 Minuten bezogen
Alveolengängige Fraktion
Schichtmittelwert (Grenzwert für Langzeitexposition): Zeitlich gewichteter Mittelwert, gemessen oder berechnet für einen
Bezugszeitraum von acht Stunden
Biologische Grenzwerte
8.2
Land
Arbeitsstoff
Parameter
Hinweis
Identifikator
Wert
Quelle
DE
Cobalt
Cobalt
BAT (EKA)
DFG
DE
Cobalt
Cobalt
BAT (EKA)
DFG
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Individuelle Schutzmaßnahmen (persönliche Schutzausrüstung)
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Hautschutz
• Handschutz
Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Geeignet ist ein nach EN 374 geprüfter Chemikalienschutzhandschuh.
Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
• Art des Materials
NBR (Nitrilkautschuk)
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• Materialstärke
>0,11 mm.
• Durchbruchszeit des Handschuhmaterials
>480 Minuten (Permeationslevel: 6)
• sonstige Schutzmaßnahmen
Erholungsphasen zur Regeneration der Haut einlegen. Vorbeugender Hautschutz (Schutzcremes/Salben) wird
empfohlen.
Atemschutz
Partikelfiltergerät (EN 143). P3 (filtert mindestens 99,95 % der Luftpartikel, Kennfarbe: Weiß).
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Das Eindringen in die Kanalisation oder in Oberflächen- und Grundwasser verhindern.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Aggregatzustand
fest (Pulver)
Farbe
grau
Geruch
geruchlos
Geruchsschwelle
Es liegen keine Daten vor
Sonstige physikalische und chemische Kenngrößen
pH-Wert
Keine Information verfügbar.
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
1.493 °C
Siedebeginn und Siedebereich
2.927 °C bei 101,3 kPa
Flammpunkt
nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
es liegen keine Daten vor
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Nicht entzündbar
Explosionsgrenzen
• untere Explosionsgrenze (UEG)
keine Information verfügbar
• obere Explosionsgrenze (OEG)
keine Information verfügbar
Explosionsgrenzen von Staub/Luft-Gemischen
keine Informationen verfügbar
Dampfdruck
Keine Information verfügbar.
Dichte
8,86 g/cm³ bei 20 °C
Dampfdichte
Keine Information verfügbar.
Relative Dichte
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen vor.
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Löslichkeit(en)
0,07 mg/l bei 37 °C - praktisch unlöslich
Wasserlöslichkeit
Verteilungskoeffizient
9.2
n-Octanol/Wasser (log KOW)
Keine Information verfügbar.
Selbstentzündungstemperatur
Zu dieser Eigenschaft liegen keine Informationen vor.
Viskosität
nicht relevant (Feststoff)
Explosive Eigenschaften
keine
Oxidierende Eigenschaften
keine
Sonstige Angaben
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1
Reaktivität
Staubexplosionsfähigkeit
10.2
Chemische Stabilität
Das Material ist unter normalen Umgebungsbedingungen und unter den bei Lagerung und Handhabung zu erwartenden Temperatur- und Druckbedingungen stabil.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Heftige Reaktion mit:
Explosionsgefahr: Starkes Oxidationsmittel, Wasserstoffperoxid
10.4
Zu vermeidende Bedingungen
Es sind keine speziell zu vermeidenden Bedingungen bekannt.
10.5
Unverträgliche Materialien
Es liegen keine zusätzlichen Angaben vor.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Verbrennungsprodukte: siehe Abschnitt 5.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Expositionsweg
Endpunkt
oral
LD50
inhalativ: Staub/Nebel
LC50
Deutschland (de)
Wert
550
mg
/kg
0,05 mg/l/4h
Spezies
Quelle
Ratte
ECHA
Ratte
ECHA
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Ist nicht als hautätzend/-reizend einzustufen.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann allergische
Hautreaktionen verursachen. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Sensibilisierung durch Einatmen
möglich.
Zusammenfassung der Bewertung der CMR-Eigenschaften
Kann Krebs erzeugen.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (einmalige Exposition) einzustufen.
• Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Ist nicht als spezifisch zielorgantoxisch (wiederholte Exposition) einzustufen.
Aspirationsgefahr
Ist nicht als aspirationsgefährlich einzustufen.
Symptome im Zusammenhang mit den physikalischen, chemischen und toxikologischen
Eigenschaften
• Bei Verschlucken
Durchfall, Erbrechen, Bauchschmerzen, Übelkeit
• Bei Einatmen
es sind keine Daten verfügbar
• Bei Berührung mit der Haut
es sind keine Daten verfügbar
Sonstige Angaben
Keine.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
(Akute) aquatische Toxizität
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Endpunkt
Wert
Spezies
Quelle
Expositionsdauer
EC50
>100 mg/l
wirbellose
Wasserlebewesen
ECHA
48 Stunden
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(Chronische) aquatische Toxizität
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Endpunkt
Wert
Spezies
Quelle
Expositionsdauer
EC50
20 µg/l
Alge
ECHA
70 h
12.2
Prozess der Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Reichert sich in Organismen nicht nennenswert an.
BCF
12.4
113 (ECHA)
Mobilität im Boden
Es sind keine Daten verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Es sind keine Daten verfügbar.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Stark wassergefährdend.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Inhalt/Behälter in Übereinstimmung
mit den lokalen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Für die Entsorgung über Abwasser relevante Angaben
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Abfallbehandlung von Behältern/Verpackungen
Es handelt sich um einen gefährlichen Abfall; es dürfen nur zugelassene Verpackungen (z.B. gemäß ADR) verwendet werden.
13.2
Einschlägige Rechtsvorschriften über Abfall
Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
13.3
Anmerkungen
Abfall ist so zu trennen, dass er von den kommunalen oder nationalen Abfallentsorgungseinrichtungen getrennt
behandelt werden kann. Bitte beachten Sie die einschlägigen nationalen oder regionalen Bestimmungen.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1
UN-Nummer
3288
14.2
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF,
N.A.G.
Gefährliche Bestandteile
Cobaltpulver
14.3
Transportgefahrenklasse(n)
Klasse
6.1 (giftige Stoffe)
14.4
Verpackungsgruppe
I (Stoff mit hoher Gefahr)
14.5
Umweltgefahren
gewässergefährdend
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die Vorschriften für gefährliche Güter (ADR) sind auch innerhalb des Betriebsgeländes zu beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBCCode
Die Fracht wird nicht als Massengut befördert.
14.8
Angaben nach den einzelnen UN-Modellvorschriften
• Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen (ADR/RID/ADN)
UN-Nummer
3288
Offizielle Benennung für die Beförderung
GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER STOFF,
N.A.G.
Vermerke im Beförderungspapier
UN3288, GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER
STOFF, N.A.G., (Cobaltpulver), 6.1, I, (C/E), umweltgefährdend
Klasse
6.1
Klassifizierungscode
T5
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
6.1 + "Fisch und Baum"
Umweltgefahren
ja (gewässergefährdend)
Sondervorschriften (SV)
274, 802(ADN)
Freigestellte Mengen (EQ)
E5
Begrenzte Mengen (LQ)
0
Beförderungskategorie (BK)
1
Tunnelbeschränkungscode (TBC)
C/E
Deutschland (de)
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Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
66
• Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG)
UN-Nummer
3288
Offizielle Benennung für die Beförderung
TOXIC SOLID, INORGANIC, N.O.S.
Angaben im Beförderungsdokument (shipper's
declaration)
UN3288, GIFTIGER ANORGANISCHER FESTER
STOFF, N.A.G., (Cobaltpulver), 6.1, I, MEERESSCHADSTOFF
Klasse
6.1
Meeresschadstoff (Marine Pollutant)
ja (gewässergefährdend)
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
6.1 + "Fisch und Baum"
Sondervorschriften (SV)
274
Freigestellte Mengen (EQ)
E5
Begrenzte Mengen (LQ)
-
EmS
F-A, S-A
Staukategorie (stowage category)
B
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Einschlägige Bestimmungen der Europäischen Union (EU)
• Beschränkungen gemäß REACH, Anhang XVII
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH, Anhang XIV)
Kein Bestandteil ist gelistet.
• Seveso Richtlinie
96/82/EG (Seveso II)
Nr.
Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien
1
sehr giftig
Deutschland (de)
Mengenschwelle (in Tonnen)
5
Anm.
20
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2012/18/EU (Seveso III)
Nr.
Gefährlicher Stoff/Gefahrenkategorien
H1
akut toxisch (Kat. 1)
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren und
oberen Klasse
5
20
Anm.
40)
Hinweis
40)
Gefahrenkategorie 1, alle Expositionswege
Nationale Vorschriften (Deutschland)
• Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS )
Wassergefährdungsklasse (WGK):
3 (stark wassergefährdend) - Einstufung nach Anhang 3 (VwVwS)
• Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (Deutschland)
Nummer
Stoffgruppe
Klasse
Konz.
Massenstrom
Massenkonzentration
Hinweis
gem. 5.2.2
staubförmige anorganische Stoffe
Klasse II
100 %
2,5 g/h
0,5 mg/m³
Co
Hinweis
Co
Als Co (Cobalt) berechnet
• Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) (Deutschland)
Lagerklasse (LGK):
6.1 A (brennbare, akut toxische Kat. 1 und 2 / sehr giftige Gefahrstoffe)
Regelungen der Versicherungsträger
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (92/85/EWG) für werdende oder
stillende Mütter beachten. Die nationalen Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten! Technische Regeln
für Gefahrstoffe.
Nationale Verzeichnisse
Stoff ist in folgenden nationalen Verzeichnissen gelistet:
15.2
EINECS/ELINCS/NLP (Europa)
REACH (Europa)
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Abkürzungen und Akronyme
Abk.
Beschreibungen der verwendeten Abkürzungen
ADN
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voies de navigation intérieures
(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
ADR
Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route (Europäisches
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
BCF
BioConcentration Factor (Biokonzentrationsfaktor)
CAS
Chemical Abstracts Service (Datenbank von chemischen Verbindungen und deren eindeutigem Schlüssel, der CAS
Registry Number)
CLP
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and
Packaging) von Stoffen und Gemischen
CMR
Carcinogenic, Mutagenic or toxicic for Reproduction (krebserzeugend, erbgutverändernd oder
fortpflanzungsgefährdend)
DFG
Deutsche Forschungsgemeinschaft MAK-und BAT-Werte-Liste, Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, Wiley-VCH, Weinheim
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances (Europäisches Verzeichnis der auf dem Markt
vorhandenen chemischen Stoffe)
ELINCS
European List of Notified Chemical Substances (europäische Liste der angemeldeten chemischen Stoffe)
EmS
Emergency Schedule (Notfall Zeitplan)
GHS
"Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" "Global harmonisiertes System zur
Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien", das die Vereinten Nationen entwickelt haben
IMDG
International Maritime Dangerous Goods Code (internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit
Seeschiffen)
Index-Nr.
die Indexnummer ist der in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 angegebene Identifizierungs-Code
LGK
Lagerklasse gemäß TRGS 510, Deutschland
MARPOL
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Abk. von "Marine Pollutant")
NLP
No-Longer Polymer (nicht-länger-Polymer)
PBT
Persistent, Bioakkumulierbar und Toxisch
ppm
parts per million (Teile pro Million)
REACH
Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe)
RID
Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses (Ordnung für die
internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
TRGS
Technische Regeln für GefahrStoffe (Deutschland)
TRGS 900
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
vPvB
very Persistent and very Bioaccumulative (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)
Wichtige Literatur und Datenquellen
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 453/2010/EU
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP, EU-GHS)
Deutschland (de)
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), geändert mit 453/2010/EU
Kobalt Pulver ROTI®METIC 99,999 % (5N)
Artikelnummer: 5620
Liste der einschlägigen Sätze (Code und Wortlaut wie in Kapitel 2 und 3 angegeben)
Code
Text
H302
gesundheitsschädlich bei Verschlucken
H317
kann allergische Hautreaktionen verursachen
H319
verursacht schwere Augenreizung
H330
Lebensgefahr bei Einatmen
H334
kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen
H350
kann Krebs erzeugen
H361f
kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
H400
sehr giftig für Wasserorganismen
H410
sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Haftungsausschluss
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei
Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue
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