Gemeinderatsnachrichten Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Festtage vom Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis Sonntag, 3. Januar 2016 geschlossen. Das Bestattungsamt ist in Notfällen jeweils am Morgen zwischen 08.00 bis 10.00 Uhr unter Telefon 079 231 20 04 (Ruth Fischer) erreichbar. Der Gemeinderat und das Personal wünschen der gesamten Bevölkerung frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ab Montag, 4. Januar 2016 sind die Büros wieder normal geöffnet. Kehrichtabfuhr über die Festtage Die Kehrichtabfuhren über die Festtage finden wie gewohnt am Montag, 28. Dezember 2015 und Montag, 4. Januar 2016, jeweils ab 13.00 Uhr statt. Entsorgen von Weihnachtsbäumen An den Kehrichtabfuhren vom 4. Januar sowie 11. Januar 2016 können die Weihnachtsbäume gratis und ohne Gebührenmarke entsorgt werden. Bäume, die grösser als 1.50 m sind, müssen zerkleinert werden. Grünabfuhr Die erste Grünabfuhr im neuen Jahr findet am Mittwoch, 6. Januar 2016 statt. Der Abfallkalender 2016 wird anfangs Januar 2016 an alle Haushaltungen zugestellt. Geschwindigkeitskontrollen Die Statistik der Regionalpolizei über die durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen im 3. Quartal 2015 zeigt folgendes Bild: Anzahl Kontrollen 7 Kontrollierte Fahrzeuge 5‘414 Anzahl Ordnungsbussen 727 Anzahl Anzeigen 4 %-Anteil Übertretungen 12.86 Inspektion Betreibungsamt Gemäss Bericht des Betreibungsinspektorats wird das Regionale Betreibungsamt in Niederlenz, welches u.a. auch die Gemeinde Holderbank betreut, sorgfältig und fachmännisch geführt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Fahrzeugstatistik Gemäss Fahrzeugstatistik sind in Holderbank folgende Fahrzeuge registriert: Motorwagen Cars/Busse/Kleinbusse Nutzfahrzeuge Übrige Nutzfahrzeuge Arbeitsmotorwagen Landw. Motorfahrzeuge Motorräder Stand 30.09.2014 751 -82 4 -17 128 Stand 30.09.2015 717 -68 -15 131 Kleinmotorräder Anhänger Kollektiv-Fahrzeuge Total 3 79 13 1077 5 73 12 1021 Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan „Wohnpark Süd“ (Hauptstrasse 1 bis 7) Die Entwürfe mit Erläuterungen zum Gestaltungsplan „Wohnpark Süd“ liegen vom 30. November 2015 bis 11. Januar 2016 auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Begehren und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht werden (§ 3 BauG). Kommunale Konzeptplanung entlang Kantonsstrasse Gemäss kantonalem Richtplan sind die Gemeinden verpflichtet, an Strassenabschnitten, die in Zonen mit Wohnanteilen im Siedlungsgebiet liegen und einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 15‘000 Motorfahrzeugen aufweisen, das an die belastete Verkehrsachse angrenzende Siedlungsgebiet durch planerische und bauliche Massnahmen aufzuwerten. Bei den Kantonsstrassen erfolgt dies in Zusammenarbeit mit dem Kanton. An die Kosten für die Konzeptplanung leistet der Kanton einen Beitrag von 33 %. In Holderbank wird die Verkehrsbelastung von mehr als 15‘000 Fahrzeugen pro Tag erreicht. Es besteht somit die Verpflichtung, im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland diese planerische Massnahmen in Zusammenarbeit mit dem Kanton vorzusehen. Der Auftrag für diese Planungsarbeiten hat der Gemeinderat an das Büro Metron Raumentwicklung AG, Brugg, erteilt. Der Planungsperimeter wurde von der Liegenschaft Hauptstrasse 2 bzw. Gemeindegrenze Holderbank/Wildegg bis Einmündung Pfaffackerweg festgelegt. Beitrag SVA Aargau Die Sozialversicherung Aargau (SVA) hat für die Führung der Gemeindezweigstelle SVA für das Jahr 2015 einen Beitrag von CHF 1‘654.50 ausgerichtet. Naturwaldreservat Chestenberg Das BVU, Abteilung Wald hat im Gebiet Chestenberg eine Fläche von 7.41 ha als Naturwaldreservat ausgeschieden. Das Ziel von Naturwaldreservaten ist, dass auf den bezeichneten Waldflächen ohne menschliche Eingriffe unbeeinflusste Alterungs- und Zerfallsprozesse ablaufen können. Damit entstehen Lebensräume, insbesondere für diejenigen Tier- und Pflanzenarten, welche auf alte und absterbende Bäume sowie auf totes Holz angewiesen sind. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung, verpflichtet sich die Waldeigentümerin, in den bezeichneten Waldbeständen auf jegliche Holznutzung und auf Pflegeeingriffe zu verzichten und der natürlichen Entwicklung freien Lauf zu lassen. Auch tote Bäume und Äste sind im Wald zu belassen. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung wird der Einwohnergemeinde Holderbank als Waldeigentümerin eine pauschale Entschädigung von CHF 36‘800.00 für die ganze Vertragsdauer ausgerichtet. Die Vertragsdauer beträgt 50 Jahre d.h. bis 31. Dezember 2065. Schallschutzmassnahmen Schulhaus Bei der Erarbeitung des Strassenlärmsanierungsprojekts entlang der K112 in Holderbank wurde u.a. auch der aktuelle Zustand der Fenster und der Sanierungsumfang beim Schulhaus aufgrund der einschlägigen Weisungen erhoben. Aus dem entsprechenden Bericht ging hervor, dass auch beim Schulhaus Massnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen nötig sind. Nachdem der Kanton 50 % der Sanierungskosten übernimmt, hat der Gemeinderat im letzten Jahr der Fenstersanierung zugestimmt. Die neuen Fenster wurden während den Herbstferien durch die Firma Jäggi AG, in Brugg, eingebaut. Nachdem das Gebäude im Bauinventar der Gemeinde Holderbank aufgeführt ist und unter Substanzschutz steht, mussten die bestehenden Fenster durch Holzfenster mit schmaler Profilierung, gestrichen in Ölfarbe und zwei Sprossen ersetzt werden. Dadurch wird das historische Erscheinungsbild der Liegenschaft aus dem Jahre 1868 wieder hergestellt. Abbruch Liegenschaft Talstrasse 1 Der Kaufvertrag für das Grundstück Parzelle 635 an der Talstrasse 1 konnte kürzlich mit der Erbengemeinschaft Deubelbeiss-Eichenberger Adolf und Luise abgeschlossen werden. Mit dem Abbruch der Liegenschaft wurde die Firma Hans Meyer AG, Birr, beauftragt. Die Abbrucharbeiten werden noch im November/Dezember ausgeführt. Der Platz wird anschliessend eingekiest und soll ab Sommer 2016 als Standort für ein Schulprovisorium sowie als Parkplatz für die Lehrerschaft und Gemeindeverwaltung genutzt werden. Jahresvignette für Grüngutcontainer Die Jahresvignetten für die Grüngutcontainer können für das Jahr 2016 ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Für folgende Container sind Vignetten erhältlich: Grösse: 120 Liter 240 Liter 360 Liter 660 Liter Preis/Jahr CHF 90.00 CHF 150.00 CHF 240.00 CHF 500.00 Die Vignetten müssen BAR bezahlt werden. Baubewilligungen Es wurden unter Auflagen und Bedingungen folgende Baubewilligungen erteilt: Bauherr: André Wildi und Sara Zwald, Pfaffackerweg 12, Holderbank Bauobjekt: Holzschopf-Unterstand sowie Einbau einer Kaminanlage Ortslage: Parzelle Nr. 209, Pfaffackerweg Bauherr: Holcim Technology Ltd., Holderbank Bauobjekt: temporäre mobile Alphütte befristet bis 31.01.2016 Ortslage: Parzelle 923, Industriegebiet Schachen Bauherr: Stephan Strasser, Oltnerstrasse 143, Aarburg Bauobjekt: Nutzungsänderung und Umbau mit Dachausbau des Wohn- und Geschäftshauses „Olivebäumli“, Geb. Nr. 68 Ortslage: Parzelle 1007, Hauptstrasse 43 Bauherr: Einwohnergemeinde Holderbank Bauobjekt: Abbruch Einfamilienhaus Nr. 25 sowie Erstellen Kiesplatz Ortslage: Parzelle 635, Talstrasse 1
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