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Gemeinderatsnachrichten
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung über die Festtage
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben über die Festtage vom
Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis Sonntag, 3. Januar 2016
geschlossen. Das Bestattungsamt ist in Notfällen jeweils am Morgen zwischen
08.00 bis 10.00 Uhr unter Telefon 079 231 20 04 (Ruth Fischer) erreichbar. Der
Gemeinderat und das Personal wünschen der gesamten Bevölkerung frohe
Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Ab Montag, 4. Januar 2016 sind
die Büros wieder normal geöffnet.
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Die Kehrichtabfuhren über die Festtage finden wie gewohnt am
Montag, 28. Dezember 2015 und
Montag, 4. Januar 2016, jeweils ab 13.00 Uhr statt.
Entsorgen von Weihnachtsbäumen
An den Kehrichtabfuhren vom 4. Januar sowie 11. Januar 2016 können die
Weihnachtsbäume gratis und ohne Gebührenmarke entsorgt werden. Bäume, die
grösser als 1.50 m sind, müssen zerkleinert werden.
Grünabfuhr
Die erste Grünabfuhr im neuen Jahr findet am Mittwoch, 6. Januar 2016 statt.
Der Abfallkalender 2016 wird anfangs Januar 2016 an alle Haushaltungen
zugestellt.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Statistik der Regionalpolizei über die durchgeführten
Geschwindigkeitskontrollen im 3. Quartal 2015 zeigt folgendes Bild:
Anzahl
Kontrollen
7
Kontrollierte
Fahrzeuge
5‘414
Anzahl
Ordnungsbussen
727
Anzahl
Anzeigen
4
%-Anteil
Übertretungen
12.86
Inspektion Betreibungsamt
Gemäss Bericht des Betreibungsinspektorats wird das Regionale Betreibungsamt
in Niederlenz, welches u.a. auch die Gemeinde Holderbank betreut, sorgfältig
und fachmännisch geführt. Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Fahrzeugstatistik
Gemäss Fahrzeugstatistik sind in Holderbank folgende Fahrzeuge registriert:
Motorwagen
Cars/Busse/Kleinbusse
Nutzfahrzeuge
Übrige Nutzfahrzeuge
Arbeitsmotorwagen
Landw. Motorfahrzeuge
Motorräder
Stand 30.09.2014
751
-82
4
-17
128
Stand 30.09.2015
717
-68
-15
131
Kleinmotorräder
Anhänger
Kollektiv-Fahrzeuge
Total
3
79
13
1077
5
73
12
1021
Mitwirkungsverfahren
Gestaltungsplan „Wohnpark Süd“ (Hauptstrasse 1 bis 7)
Die Entwürfe mit Erläuterungen zum Gestaltungsplan „Wohnpark Süd“ liegen
vom 30. November 2015 bis 11. Januar 2016 auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Begehren und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von
jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat eingereicht
werden (§ 3 BauG).
Kommunale Konzeptplanung entlang Kantonsstrasse
Gemäss kantonalem Richtplan sind die Gemeinden verpflichtet, an
Strassenabschnitten, die in Zonen mit Wohnanteilen im Siedlungsgebiet liegen
und einen durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von mehr als 15‘000
Motorfahrzeugen aufweisen, das an die belastete Verkehrsachse angrenzende
Siedlungsgebiet durch planerische und bauliche Massnahmen aufzuwerten. Bei
den Kantonsstrassen erfolgt dies in Zusammenarbeit mit dem Kanton. An die
Kosten für die Konzeptplanung leistet der Kanton einen Beitrag von 33 %.
In Holderbank wird die Verkehrsbelastung von mehr als 15‘000 Fahrzeugen pro
Tag erreicht. Es besteht somit die Verpflichtung, im Rahmen der Gesamtrevision
der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland diese planerische Massnahmen in
Zusammenarbeit mit dem Kanton vorzusehen. Der Auftrag für diese
Planungsarbeiten hat der Gemeinderat an das Büro Metron Raumentwicklung AG,
Brugg, erteilt. Der Planungsperimeter wurde von der Liegenschaft Hauptstrasse 2
bzw. Gemeindegrenze Holderbank/Wildegg bis Einmündung Pfaffackerweg
festgelegt.
Beitrag SVA Aargau
Die Sozialversicherung Aargau (SVA) hat für die Führung der
Gemeindezweigstelle SVA für das Jahr 2015 einen Beitrag von CHF 1‘654.50
ausgerichtet.
Naturwaldreservat Chestenberg
Das BVU, Abteilung Wald hat im Gebiet Chestenberg eine Fläche von 7.41 ha als
Naturwaldreservat ausgeschieden.
Das Ziel von Naturwaldreservaten ist, dass auf den bezeichneten Waldflächen
ohne menschliche Eingriffe unbeeinflusste Alterungs- und Zerfallsprozesse
ablaufen können. Damit entstehen Lebensräume, insbesondere für diejenigen
Tier- und Pflanzenarten, welche auf alte und absterbende Bäume sowie auf totes
Holz angewiesen sind. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung, verpflichtet
sich die Waldeigentümerin, in den bezeichneten Waldbeständen auf jegliche
Holznutzung und auf Pflegeeingriffe zu verzichten und der natürlichen
Entwicklung freien Lauf zu lassen. Auch tote Bäume und Äste sind im Wald zu
belassen. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung wird der Einwohnergemeinde
Holderbank als Waldeigentümerin eine pauschale Entschädigung von CHF
36‘800.00 für die ganze Vertragsdauer ausgerichtet. Die Vertragsdauer beträgt
50 Jahre d.h. bis 31. Dezember 2065.
Schallschutzmassnahmen Schulhaus
Bei der Erarbeitung des Strassenlärmsanierungsprojekts entlang der K112 in
Holderbank wurde u.a. auch der aktuelle Zustand der Fenster und der
Sanierungsumfang beim Schulhaus aufgrund der einschlägigen Weisungen
erhoben. Aus dem entsprechenden Bericht ging hervor, dass auch beim
Schulhaus Massnahmen zur Verminderung der Lärmimmissionen nötig sind.
Nachdem der Kanton 50 % der Sanierungskosten übernimmt, hat der
Gemeinderat im letzten Jahr der Fenstersanierung zugestimmt.
Die neuen Fenster wurden während den Herbstferien durch die Firma Jäggi AG,
in Brugg, eingebaut. Nachdem das Gebäude im Bauinventar der Gemeinde
Holderbank aufgeführt ist und unter Substanzschutz steht, mussten die
bestehenden Fenster durch Holzfenster mit schmaler Profilierung, gestrichen in
Ölfarbe und zwei Sprossen ersetzt werden. Dadurch wird das historische
Erscheinungsbild der Liegenschaft aus dem Jahre 1868 wieder hergestellt.
Abbruch Liegenschaft Talstrasse 1
Der Kaufvertrag für das Grundstück Parzelle 635 an der Talstrasse 1 konnte
kürzlich mit der Erbengemeinschaft Deubelbeiss-Eichenberger Adolf und Luise
abgeschlossen werden. Mit dem Abbruch der Liegenschaft wurde die Firma Hans
Meyer AG, Birr, beauftragt. Die Abbrucharbeiten werden noch im
November/Dezember ausgeführt. Der Platz wird anschliessend eingekiest und
soll ab Sommer 2016 als Standort für ein Schulprovisorium sowie als Parkplatz
für die Lehrerschaft und Gemeindeverwaltung genutzt werden.
Jahresvignette für Grüngutcontainer
Die Jahresvignetten für die Grüngutcontainer können für das Jahr 2016 ab sofort
auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Für folgende Container sind Vignetten erhältlich:
Grösse:
120 Liter
240 Liter
360 Liter
660 Liter
Preis/Jahr
CHF 90.00
CHF 150.00
CHF 240.00
CHF 500.00
Die Vignetten müssen BAR bezahlt werden.
Baubewilligungen
Es wurden unter Auflagen und Bedingungen folgende Baubewilligungen erteilt:
Bauherr:
André Wildi und Sara Zwald, Pfaffackerweg 12, Holderbank
Bauobjekt: Holzschopf-Unterstand sowie Einbau einer Kaminanlage
Ortslage:
Parzelle Nr. 209, Pfaffackerweg
Bauherr:
Holcim Technology Ltd., Holderbank
Bauobjekt: temporäre mobile Alphütte befristet bis 31.01.2016
Ortslage:
Parzelle 923, Industriegebiet Schachen
Bauherr:
Stephan Strasser, Oltnerstrasse 143, Aarburg
Bauobjekt: Nutzungsänderung und Umbau mit Dachausbau des Wohn- und
Geschäftshauses „Olivebäumli“, Geb. Nr. 68
Ortslage:
Parzelle 1007, Hauptstrasse 43
Bauherr:
Einwohnergemeinde Holderbank
Bauobjekt: Abbruch Einfamilienhaus Nr. 25 sowie Erstellen Kiesplatz
Ortslage:
Parzelle 635, Talstrasse 1