August 2015 - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen
Investoren-Präsentation April 2016
© 2016 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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2
1. Einbindung in die Helaba
SGVHT
68,85%
 Sparkassen-Verband Westfalen Lippe
 Rheinischer
Sparkassen- und Giroverband
 Treuhänder der regionalen
Sparkassenstützungsfonds 1)
 Treuhänder der Sicherungsreserve der
Landesbanken 2)
Freistaat
Thüringen
19,0%
4,05%
Land
Hessen
100% Staatsgarantie
(Gewährträgerhaftung)
8,1%
Helaba
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist gemäß Wirtschafts- und Infrastrukturbank
Hessen – Gesetz 3) eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, rechtlich unselbstständige Anstalt
des öffentlichen Rechts in der Helaba.
Der Jahresabschluss der WIBank ist vollständig im Jahresabschluss der Helaba konsolidiert
(siehe Geschäftsbericht der Helaba).
1)
FIDES Alpha GmbH, vertreten durch den DSGV
2)
FIDES Beta GmbH, vertreten durch den DSGV
3)
Artikel 1) gemäß Gesetz zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen vom 16. Juli 2009 „(GVBI. I S. 256)“
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1. Die WIBank im Überblick
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

agiert als rechtlich unselbstständige, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige Anstalt in der
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale – Helaba („AidA“).

nimmt das monetäre Fördergeschäft des Landes Hessen wahr und ist Förderinstitut i. S. d. „Brüsseler
Verständigung II“, d.h. strikte Trennung von Fördergeschäft zum Wettbewerbsgeschäft der Helaba und damit
Erfüllung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU.

hat den staatlichen Auftrag zur Förderung der Wirtschaft, der Infrastruktur, des sozialen Wohnungswesens
und Städtebaus, der Landwirtschaft sowie der Bildung und Beschäftigung.

verfügt über die Gewährträgerhaftung sowie die unmittelbare Garantie des Landes Hessen:

o
Demnach haftet das Land Hessen unbedingt, unbefristet und unwiderruflich für alle aufgenommenen
Verbindlichkeiten.
o
Die Zahlung erfolgt auf erstes Anfordern durch das Land Hessen, somit ist ein Zahlungsverzug
ausgeschlossen.
o
daraus resultiert das Risikogewicht von 0 gemäß CRR (vormals „Solva-0-Status“); einschließlich der von
der WIBank begebenen Titel:
o
keine Eigenkapitalanrechnung
o
keine Anrechnung auf Großkreditgrenzen
o
LCR-Status Level 1
arbeitet wettbewerbsneutral und ist von der Ertragssteuer befreit.
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1. Rating-Übersicht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Emittenten-Rating von Standard & Poor’s (Stand: 20.10.2015):
o
Langfrist-Rating: „AA“
o
Kurzfrist-Rating: „A-1+“
o
Der Ausblick ist stabil.
Das Land Hessen als Garantiegeber

Emittenten-Rating von Standard & Poor’s (Stand: 04.09.2015):
o
Langfrist-Rating: „AA“
o
Kurzfrist-Rating: „A-1+“
o
Der Ausblick ist stabil.
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1. Rating-Übersicht
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

verfügt über ein „imug Nachhaltigkeitsrating von Bankanleihen“.

erreicht die Bewertung „positiv“.

schneidet „überdurchschnittlich“ ab:

o
von 126 nationalen und internationalen Emittenten von Bankanleihen
o
von zwölf bewerteten nationalen und internationalen Förder- und Entwicklungsbanken
o
von sechs bewerteten nationalen Förderbanken
Die Bewertung erfolgte anhand vorab festgelegter Kriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales,
Governance, Produkte und kontroverse Geschäftstätigkeiten.
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1. Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie
„Für die Verbindlichkeiten der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen haftet das Land als
Gewährträger unbeschränkt, soweit die Befriedigung
aus dem Vermögen der Wirtschafts- und
Infrastrukturbank Hessen nicht möglich ist
(Gewährträgerhaftung).“
„Das Land haftet unmittelbar für die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
aufgenommenen Darlehen und die von der
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen begebenen
Schuldverschreibungen, ...“
(Refinanzierungsgarantie)
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1. Gewährträgerhaftung durch das Land Hessen
„Im Rahmen der Haftung zahlt das Land Hessen auf
erstes Anfordern. Und somit ist ein
Zahlungsverzug ausgeschlossen.“
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1. Risikogewicht von 0 gemäß CRR
Unter Risikogesichtspunkten kein Unterschied zwischen
den Zahlungsverpflichtungen der WIBank und des
Landes Hessen.
Die Voraussetzungen des Art. 116 Abs. 4 CRR zur
Bemessung der von der Gewährträgerhaftung erfassten
Forderungen gegenüber der WIBank mit dem
Risikogewicht des Landes Hessen werden als
gegeben angesehen.
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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2. Geschäftsumfang
Jahr
Bilanzsumme netto
(EUR)
Neugeschäft
(EUR)
Zahl der Mitarbeiter
2015
16,8 Mrd.
2,7 Mrd.
407
2014
15,9 Mrd.
2,2 Mrd.
411
2013
14,5 Mrd.
4,1 Mrd.
415
2012
10,7 Mrd.
2,1 Mrd.
415
Bilanzsumme in
Mrd. €
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Neugeschäft in
Mrd. €
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
2012
2013
2014
2015
Zahl der
Mitarbeiter
500
450
400
350
300
2012
2013
2014
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2015
2012 2013 2014 2015
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2. Geschäftsfelder der WIBank
Wirtschaft
Infrastruktur
Bauen und
Wohnen
Landwirtschaft
Bildung und
Beschäftigung
Kleine,
Mittelständische
Unternehmen
Kommunale Gebietskörperschaften
u. Unternehmen
Privatpersonen und
Wohnungsbaugesellschaften
Landwirtschaftliche
Betriebe
Unternehmen,
Vereine
• GuW-Hessen
Gründung und
Wachstum
•
• Bürgschaft und
Beteiligung
•
• Filmförderung
•
• Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
• JEREMIE – Fonds für
Kleinunternehmen
• Hessen Mikrodarlehen
•
• Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum
Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
• Wohneigentum
Krankenhausfinanzierung
• Mietwohnungen
 Neubau
 Modernisierung
 Energieeffizient
Bauen + Sanieren
Kommunaler
Schutzschirm
Hessen (KSH)
Kommunalfinanzierung
• Stadtentwicklung
•
Breitbandausbau
•
Refinanzierung von
Kreditinstituten für
Investitionen im
öffentl. Interesse
• JESSICA –
Stadtentwicklungsfonds Hessen
• Agrarinvestitionen
• Marktstrukturverbesserungen
• Qualifizierungsoffensive
• Agrarumwelt
• Ausbildungsvorbereitung
• Landwirtschaftliche
Flächenförderung
• Ausbildungsprogramme
• Dorferneuerung und
Regionalentwicklung
(DERE)
• Kinderbetreuung in
KMU u. Hochschulen
• Qualifizierung von
Beschäftigten
• Regionalfonds
Fluglärmschutz
Fördermittelempfänger
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2. Segmentierung des Neugeschäftes
Volumen per 31.12.2015 bei 2.656,8 Mio. €:
3.000,0
2.895,1
2.750,0
2.500,0
2.250,0
2.000,0
1.851,2
in Mio. €
1.750,0
1.500,0
1.250,0
1.247,2
1.000,0
750,0
558,3
500,0
334,2
256,2
250,0
285,3
184,4
299,7
237,2
65,3
63,3
294,3
300,1
75,9
0,0
Infrastruktur
Wirtschaftsförderung
bis 31.12.2015
Summe 2.656,8 in Mio. €
Wohnungs- und Städtebau
Europäischer Strukturfonds
bis 31.12.2014
Summe 2.224,3 in Mio. €
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Landwirtschaftsförderung
bis 31.12.2013
Summe 4.066,6 in Mio. €
13
2. Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
Bundesprogramm (352,5 Mio. €)
317,1 Mio. € als Bundeszuschuss


35,4 Mio. € als komplementäres Darlehensprogramm*
Kommunalinvestitionsfördergesetz des Bundes
für 252 finanzschwache Kommunen in Hessen
Landesprogramm (680,2 Mio. €)


Kommunalinvestitionsprogramm des Landes
für alle 447 hessischen Kommunen
Auszahlungsphase:
2016 bis 2020
373,2 Mio. € zum Ausbau der kommunalen Infrastruktur*1
• davon 25 Mio. € für Kommunen mit Standort einer Erstaufnahme für Flüchtlinge
77 Mio. € zur strukturellen Verbesserung von Krankenhäusern*2
230 Mio. € zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum*3
Darlehensvolumen:
715,6 Mio. €
Zinsbindung:
10 bzw. 15 Jahre
* Land übernimmt die Zinsen für 10 bzw. 15 Jahre komplett
1 Land übernimmt 80% der Tilgung
2 Land übernimmt 2/3 der Tilgung
3 15 Jahre Zinsbindung
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2. Krankenhausinvestitionen

Ziel: Unterstützung förderfähiger Krankenhausinvestitionen in Hessen

Die WIBank vergibt in Abstimmung mit dem Land Hessen landesverbürgte Förderdarlehen für
Investitionsmaßnahmen, die nach dem Hessischen Krankenhausgesetz (HKHG) förderfähig sind.

Antragsberechtigt sind alle Krankenhausträger, die in dem Krankenhausplan des Landes Hessen
aufgenommen sind und gewisse Bonitäts- und Schuldendienstfähigkeitsmerkmale erfüllen sowie die
Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit der Investitionsmaßnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung
aufzeigen.

Beitrag des Landes: das Förderprogramm ist zu 100% vom Land Hessen garantiert.
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2. Breitband – Finanzierung von Hochleistungsnetzen

Ziel: Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Breitbandversorgung der hessischen
Bevölkerung und der hessischen Wirtschaft in unterversorgten Gebieten mit NGA-Netzen („Next Generation
Access“).

Antragsberechtigt zur Erstellung der passiven Infrastruktur (Bereitstellung von Leerrohren mit und ohne
Kabel) sind privatrechtliche Gesellschaften oder Gesellschaften in anderer Rechtsform, die sich in
öffentlicher Eigentümerschaft befinden (100%).

Wirtschaftlichkeit: die Förderung erfolgt in unterversorgten Gebieten, die Wirtschaftlichkeit des Projektes
ist entsprechend nachzuweisen; Projektlaufzeiten ca. 15-20 Jahre.

Beitrag des Landes: das Förderprogramm ist zu 100% vom Land Hessen garantiert; entsprechende
Refinanzierungsvorteile werden an die Projektgesellschaften weitergereicht.

Zustimmung: Die Genehmigung zur Gewährung eines Investitionsdarlehen erfolgt durch das Land Hessen
vertreten durch das Hessische Ministerium der Finanzen und das Hessische Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL).
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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3. Bilanz nach HGB
31.12.2015
Mio. €
31.12.2014
Mio. €
31.12.2013
Mio. €
Forderungen an Kreditinstitute
6.670,5
6.381,2
5.633,0
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten
Forderungen an Kunden
9.443,6
8.760,5
8.149,7
Verbindlichkeiten ggü. Kunden
Anleihen und Schuldverschreibungen
24,1
24,1
18,9
Verbriefte Verbindlichkeiten
Beteiligungen und Anteile an verb. Unternehmen
0,4
0,4
0,4
Treuhandverbindlichkeiten
658,5
674,9
682,2
15,9
20,3
20,4
Aktivseite
Treuhandvermögen
Sonstige Aktiva
31.12.2015
Mio. €
31.12.2014
Mio. €
31.12.2013
Mio. €
11.340,1
10.961,2
10.166,2
812,5
640,0
578,4
1.912,7
1.530,7
1.024,5
658,5
674,9
682,2
Sonstige Passiva
36,6
20,9
26,4
Rückstellungen
92,2
75,5
71,2
1.920,0
1.920,0
1.920,0
Fonds für allgemeine Bankrisiken
0,3
0,3
0,3
Eigenkapital
40,1
37,9
35,4
16.813,0
15.861,4
14.504,6
990,4
578,0
662,2
Passivseite
Barwerte der Verwaltungsvermögen
Summe der Aktiva
16.813,0
15.861,4
14.504,6
Summe der Passiva
Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche
Kreditzusagen
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3. Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
31.12.2015
Mio. €
31.12.2014
Mio. €
31.12.2013
Mio. €
Zinsüberschuss
53,9
49,8
49,6
Provisionsüberschuss
41,9
37,7
33,8
Sonstiges betriebliches Ergebnis
-12,0
-7,2
-5,0
Verwaltungsaufwendungen
-63,0
-66,7
-59,9
Risikovorsorge und Bewertungsergebnis
-0,1
-0,1
-5,0
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
20,7
13,5
13,5
Außerordentliches Ergebnis
-9,6
-1,1
-1,1
Steuern
-0,1
-0,1
-0,1
11,0
12,3
12,3
Jahresüberschuss
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3. Qualität des Kreditportfolios
Kreditportfolio nach Adressausfallrisiken, Gesamtbetrag 16,1 Mrd. € 1) zum 31.12.2015:

Der größte Anteil des Kreditportfolios beinhaltet Kredite ohne unmittelbares Ausfallrisiko gemäß CRR.
Die RWA belaufen sich insgesamt auf 1,2 Mrd. €.

Alle Adressrisiken werden durch die Helaba übernommen (Risikoabtretung gegen Vergütung).
Kredite mit Ausfallrisiko
(Risikoabtretung)
12%
Kredite aus dem
Sondervermögen
(revolvierender Fonds;
Risikoträger Helaba)
5%
Kredite ohne unmittelbares
Ausfallrisiko gemäß CRR
83%
1)
Gesamtkreditvolumen exclusive Auszahlungsverpflichtungen, Treuhandvermögen und Sonstige Vermögensgegenstände
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
2.
Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Hessen weist ein überdurchschnittliches Wohlstandsniveau auf und ist mit der
hessischen Industrie international eng verflochten.
Ausgewählte Kennzahlen:
Deutschland
357.124
Fläche (in km2)
81,2
Einwohner (Zensus basiert in Mio., Dez. 2014)
2.904
BIP (nominal, in Mrd. €, 2014)
35.900
BIP pro Einwohner (in €, 2014)
68.100
BIP pro Erwerbstätigen (in €, 2014)
6,5%
Arbeitslosenquote (in %, Ø Jan.-Okt. 2015)
Quellen:
2013) Statistische Landesämter, Bundesagentur für Arbeit, Helaba Volkswirtschaft/Research
Hessen
Relation
21.115
6,1
251
41.300
75.700
5,5%
5,9%
7,5%
8,6%
115%
111,2%
84,6%
Hessische Industrie international eng verflochten:
 Die Exportquote Hessens für das verarbeitende Gewerbe beläuft sich auf 50,9% - Hessische Unternehmen
erzielen mehr als die Hälfte ihres Umsatzes im Ausland.
 Wichtigste Handelspartner: Innerhalb der EU: Frankreich. Außerhalb der EU: USA.
 Wichtige Außenhandelsgüter in 2014: Chemische und pharmazeutische Industrie 31,4% bzw.
Automobilindustrie 12,2 % des hessischen Exportvolumens.
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4. Das Land Hessen als Wirtschaftsstandort
Hessen verfügt über ein solides Fundament durch eine breit diversifizierte
Wirtschaftsstruktur mit Dienstleistungsfokus.
 Das Finanzzentrum in Kontinentaleuropa mit über 200 Banken, Sitz der EZB und der Bundesbank, der
Frankfurter Wertpapierbörse und der European Exchange (EUREX); 62.800 Menschen arbeiten im
Finanzgewerbe in Frankfurt.
 Internationaler Flughafen Frankfurt Rhein-Main (größte Arbeitsstelle Deutschlands mit mehr als 80.000
Arbeitsplätzen: 61 Mio. Passagiere, gemessen am Passagierverkehr größter Flughafen in Deutschland, drittgrößter
in Europa, weltweit Platz 11)
 Bedeutender Standort für die Kreativwirtschaft und Werbung, Public Relations, Presse sowie Film: 20.400
Unternehmen mit 120.000 Beschäftigten, 11,6 Mrd. € Umsatz (zum Jahresende 2015).
 Hessen ist ein Zentrum der europäischen Informations- und Kommunikationstechnologie mit Schwerpunkten in
den Bereichen Unternehmenssoftware, Großrechenzentren und Datensicherheit. Die Branche hat 122.000
Beschäftigte in 10.000 Unternehmen und einen Umsatz von 40 Mrd. Euro.
 Die Messe Frankfurt ist der älteste Messeplatz Deutschlands mit einem der größten Messegelände der Welt und
gehört mit ca. 130 internationalen Veranstaltungen pro Jahr zu den größten Messegesellschaften weltweit.
 Aufgrund guter Verkehrsanbindung und zentraler Lage ist Hessen einer der bedeutendsten Standorte für
Logistikdienstleistungen.
 Satelliten-Kontrollzentrum der Europäischen Weltraumorganisation ESA.
 Gut und solide aufgestellte Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) mit 8,1% Anteil des Landes.
 Hessen ist klimaaktiv: im Jahr 2030 soll die Landesverwaltung CO2-neutral arbeiten.
 Strategie zur Realisierung einer CO2-Neutralität im Hinblick auf Minimierung, Substitution und Kompensation von
CO2-Emissionen.
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4. Das Land Hessen als Gewährträger
Das Land Hessen verfügt mit einem Langfrist - Rating von Standard & Poor‘s mit AA (stabil) über eine
ausgezeichnete Bonität.
Haushaltsvolumen 2016: 35,4 Mrd. €
 Hohe Steuereinnahmen: Mit 3.227 € pro Einwohner hatte 2015 das Land Hessen vor Durchführung des
Länderfinanzausgleichs eine Steuerkraft, die um 6,5% über dem Durchschnitt aller Länder lag.
 Schuldenstand: 42,58 Mrd. € per 31.12.2015 am Kapitalmarkt bei Betrachtung nach Kalenderjahr.
 Pro-Kopf-Verschuldung: Mit einem Schuldenstand von 6.978 € je Einwohner am 31.12.2015 weist Hessen eine im
Durchschnitt der Länder liegende Pro-Kopf-Verschuldung aus.
 Hessen hat als erstes Flächenland die doppelte Buchführung in allen Bereichen der Landesverwaltung eingeführt.
Der Geschäftsbericht 2014 ist unter www.bilanz.hessen.de veröffentlicht.
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4. Das Land Hessen als Emittent

Refinanzierungsbedarf für 2016: 6,2 Mrd. €

Der genaue Zeitablauf der Mittelaufnahme richtet sich nach der Liquiditäts- und Haushaltslage sowie den
aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt.

Hauptverschuldungswährung ist der Euro

Interessanter Yield-Pickup zum Bund, diversifizierte Benchmarkkurve
0
Stand: 05.04.2016
in Bp vs. Swapmitte
-2
-4
-6
Hessen
WIBank
-8
-10
-12
-14
-16
-18
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Agenda
1.
Die WIBank im Überblick
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Förderdarlehensgeschäft
3.
Die WIBank in Zahlen
4.
Das Land Hessen als Gewährträger
5.
Refinanzierung
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5. Refinanzierungsstruktur
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten / Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten
in Höhe von 14,1 Mrd. € zum 31.12.2015:
Institutionelle
und sonstige
Investoren
21%
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(KfW)
33%
Refinanzierungsadressen:


National:
o
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),
insbesondere aus deren Förderprogrammen
o
Landwirtschaftliche Rentenbank,
für Investitionen im ländlichen Raum
o
NRW.Bank
International – Andere Förderinstitute:
o
Council of Europe Development Bank – CEB
o
Europäische Investitionsbank – EIB
Andere
Förderinstitute
3%
NRW.BANK
9%
Landwirtschaftliche
Rentenbank
8%
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Landesbank
HessenThüringen
Girozentrale
26% 1)
1) davon
19%-Punkte zur Neutralisierung von
Zinsänderungsrisiken
27
5. Ausbau des Kapitalmarktauftritts

möglichst fristenkongruente Refinanzierung des Neugeschäfts

weiterer Ausbau der Investorenbasis angestrebt
Refinanzierungsvolumen
Refinanzierungsvolumen
2015 2014
Ist
Ist
Bis
2016
2015
15.04.
Ist Ist
(per 31.03.2016)
1,5€ Mrd. €0,2 Mrd.
Mrd.
1,5 Mrd.
€€
Plan Plan
Instrumente
20162017
Plan
Plan
1,4 Mrd. €1,5 Mrd.
1,4€Mrd. €
 Globaldarlehen mit anderen Förderinstituten
 Schuldschein, Namensschuldverschreibung,
Inhaberschuldverschreibung
(punktuell für PPs ansprechbar)
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28
Für Ihre Fragen und weitere Rücksprachen wenden Sie sich bitte an:
Leiter Treasury-Fördergeschäft
Philipp Kaufmann
Tel: +49 (0)69 9132-4487
E-Mail: [email protected]
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main
www.wibank.de/de/Investor-Relations
Geschäftsleitung der WIBank:
Gottfried Milde
Eckhard Hassebrock
Dr. Michael Reckhard
Tel: +49 (0)69 9132-2526
Tel: +49 (0)69 9132-2901
Tel: +49 (0)69 9132-4086
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
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verwendet indikative, nicht bindende Marktdaten und Preise.
Sie beinhaltet keine Anlageberatung und ersetzt nicht eine eigene Analyse. Vertretene Ansichten sind solche des
Publikationsdatums und können sich ohne weiteren Hinweis ändern. Jedwede Transaktion erfolgt ausschließlich auf Risiko des
Anwenders!
Die Ausarbeitung beruht auf Informationen und Prozessen, die wir für zutreffend und adäquat halten. Gleichwohl übernehmen
wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit von enthaltenen Informationen, Resultaten und Meinungen keine Haftung. Frühere
Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen stellen keinen verlässlichen Indikator für die künftige Wertentwicklung dar.
(§ 4 Abs. 7 WpDVerOV)
Keine vom Anwender auf der Basis der Ausarbeitung umgesetzte Strategie ist risikofrei; unerwartete Zins- und/oder
Preisschwankungen können – abhängig vom Zeitpunkt und Ausmaß – zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den
Anwender führen.
Diese Hinweise können – aufgrund der persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Kunden – die steuerliche Beratung im
Einzelfall nicht ersetzen. Potenziellen Käufern des Finanzinstruments wird empfohlen, wegen der steuerlichen Folgen des
Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung des Finanzinstruments ihre rechtlichen und steuerlichen Berater zu konsultieren. Die
steuerliche Behandlung kann zukünftigen Änderungen unterworfen sein. (§ 4 Abs. 8 WpDVerOV)
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen übernimmt keinerlei Beratungstätigkeit in Bezug auf steuerliche, bilanzielle
und/oder rechtliche Fragestellungen. Derartige Fragen sind vom Anwender mit unabhängigen Beratern vor Abschluss von
Transaktionen zu klären.
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