Mandatsvereinbarung_de_Inconsu

Inconsult Anstalt, Versicherungsmakler
Aubündt 30, Postfach 655, LI-9490 Vaduz
Telefon +4232626060
Telefax +423 262 60 66
E-Mail info@inconsultli
Web www.inconsultli
FMA-Registernummer: 10008
~
inconsult
insurance
I investment
I consulting
Mandatsvereinbarung
Auftra
und Vollmacht für die Verwaltung und Betreuung des Versicherungsportefeuilles
Der Auftraggeber:
0 Herr
0 Frau
0 Firma
geboren am
gegründet am
.
NameNorname
.
Adresse
PLZlWohnort
.
Telefon
E-Mail
.
Der Auftraggeber (Mandant/Mandantin) erteilt der Inconsult Anstalt Auftrag und Vollmacht,
sein bestehendes Versicherungs-Portefeuille gemäss den nachfolgenden Grundsätzen zu
verwalten und zu betreuen:
1. Die Inconsult Anstalt unterstützt den Mandanten in allen Belangen des Versicherungswesens. Sie orientiert frühzeitig über Veränderungen oder Neugestaltungsmöglichkeiten im Versicherungsbereich und ist bei der Schadensabwicklung
behilflich.
2. Die Inconsult Anstalt ist bevollmächtigt, in Absprache mit dem Mandanten die zur
Portefeuilleverwaltung notwendigen Verhandlungen zu führen, die Versicherungsverträge einzusehen, aufzuheben, abzuändern oder umzuplatzieren.
3.
Der Mandant bleibt Versicherungsnehmer
und Schuldner aller Prämienforderungen.
4. Versicherungs-Neuanträge
sowie Vertragsänderungen
den Mandanten unterzeichnet.
5. Schaden- und Ablauf-Zahlungen
ausbezahlt.
werden ausschliesslich durch
werden ausschliesslich an den Mandanten
6.
Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen dem Mandanten neben den
Versicherungsprämien keine zusätzlichen Kosten und Gebühren. Der Makler
(Inconsult Anstalt) wird marktüblich durch die Courtage der Versicherer entschädigt.
7.
Die Mandatsvereinbarung
tritt ab dem Unterschriftsdatum
dieser Vollmacht in Kraft.
8. Die Dauer der Mandatsvereinbarung wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Eine allfällige Mandatskündigung kann von beiden Parteien jederzeit
schriftlich erfolgen. Erfolgt die Kündigung innert Jahresfrist, ohne dass die Inconsult
Anstalt für Ihre Beratungsleistungen von den Versicherungsgesellschaften
entschädigt wurde, zahlt der Auftraggeber eine Beratungspauschale von 5% der
Prämiensumme, mindestens CHF 200.
Bemerkungen:
Hinweis: Der Auftraggeber wurde gem. Art. 24 VersVermG (Informationspftichten)
über die Inconsult Anstalt, deren Adresse und Tätigkeit als
unabhängiger Versicherungsmakler.
deren Registereintragung.
und die Möglichkeit diese Eintragung unter www.finanzmarktaufsicht.li
einzusehen
oder bei der Finanzmarktaufsicht.
Heiligkreuz 8, FL-9490 Vaduz, gegen Gebühr zu beziehen, in Kenntnis gesetzt. Des Weiteren wurde der
Auftraggeber darüber informiert, dass die Inconsult Anstalt keine direkten noch indirekten Beteiligungen an Versicherungsunternehmen
und
umgekehrt besitzt, und eine Beschwerdemöglichkeit
über Versicherungsvermittler
bei der FMA besteht.
Ort, Datum
....................................
Inconsult Anstalt
Auftraggeber