Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (NISSG)“ Handlungsfeld: 1. Lebensqualität Ziel: 1.2 Gesundheitsschutz komplettieren Massnahme: 1.2.1 Vermeidung unnötiger medizinischer Strahlendosen, Einführung ergänzender Beobachtungen Ausgangslage In den letzten Jahrzehnten hat die Vielfalt und Verbreitung von Geräten und Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung (NIS) und Schall stark zugenommen. Teilweise ist die eingesetzte Strahlung so stark, dass gesundheitliche Schäden nicht auszuschliessen sind (z.B. Laserpointer, Solarien); teilweise sind die gesundheitlichen Gefahren noch unzureichend geklärt. Dass ein angemessener Gesundheitsschutz allein durch Information und Sensibilisierung sowie mit lückenhaft vorhandenen rechtlichen Regelungen kaum möglich ist, haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt. Dieser Umstand wurde in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen aufgegriffen und in Handlungsaufforderungen an den Bundesrat herangetragen. Zielsetzung Mit einem neuen Gesetz sollen die heute fehlenden Grundlagen geschaffen werden, um einen angemessenen Gesundheitsschutz vor NIS und Schall sicher zu stellen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen. Mit dem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (NISSG) sollen Menschen vor gesundheitsgefährdender nichtionisierender Strahlung (NIS) und Schall geschützt werden. Das neue Gesetz regelt die Anwendung und Verwendung von Produkten, die NIS oder Schall erzeugen. Geregelt werden zudem Expositionssituationen, die nicht auf ein einzelnes Produkt zurückzuführen sind. Die Vorlage basiert primär auf der Selbstverantwortung aller Beteiligten. Sie fügt sich somit in die bestehende Philosophie des Produktesicherheitsrechts ein und ergänzt, wo nötig, die vorhandenen Regelungen. Fundierte Grundlagenbeschaffung, adäquate Information der Öffentlichkeit sowie nationale und internationale Zusam menarbeit werden gesetzlich verankert und damit gestärkt. Dem Bund und den Kantonen werden klare Kompetenzen im Vollzug zugewiesen. Damit werden die bestehenden Vollzugszuständigkeiten im Produktebereich optimiert. Stand der Dinge Im Jahr 2013 wurde ein erster Entwurf des neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall verwaltungsintern ausgearbeitet. Die Vernehmlassung wurde im Frühjahr 2014 eröffnet und dauerte vom 9. April bis 18. Juli 2014. Der Vernehmlassungsbericht und das weitere Vorgehen wurden am 11. Februar 2015 dem Bundesrat vorgelegt. Das EDI wird bis Ende Jahr die Botschaft und den Gesetzesentwurf erarbeiten. Der 1/2 Aktualisierung: August 2015 Bundesrat hält an einer eigenständigen Gesetzgebung fest, beauftragte allerdings das BAG, bezüglich Vollzugskonzept mit den Kantonen Kontakt aufzunehmen. Nächste Schritte Unterbreitung der Botschaft und des Gesetzestextes zuhanden des Bundesrates : Ende 2015. Link zu weiterführenden Informationen http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/02883/13184/index.html?lang=de 2/2 Aktualisierung: August 2015
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