Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Bundesgesetz über den Schutz
vor nichtionisierender Strahlung und Schall
(NISSG)“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.2 Gesundheitsschutz komplettieren
Massnahme:
1.2.1 Vermeidung unnötiger medizinischer Strahlendosen,
Einführung ergänzender Beobachtungen
Ausgangslage
In den letzten Jahrzehnten hat die Vielfalt und Verbreitung von Geräten und Anwendungen mit
nichtionisierender Strahlung (NIS) und Schall stark zugenommen. Teilweise ist die eingesetzte
Strahlung so stark, dass gesundheitliche Schäden nicht auszuschliessen sind (z.B. Laserpointer,
Solarien); teilweise sind die gesundheitlichen Gefahren noch unzureichend geklärt. Dass ein
angemessener Gesundheitsschutz allein durch Information und Sensibilisierung sowie mit
lückenhaft vorhandenen rechtlichen Regelungen kaum möglich ist, haben die Erfahrungen der
letzten Jahre gezeigt. Dieser Umstand wurde in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen
aufgegriffen und in Handlungsaufforderungen an den Bundesrat herangetragen.
Zielsetzung
Mit einem neuen Gesetz sollen die heute fehlenden Grundlagen geschaffen werden, um einen
angemessenen Gesundheitsschutz vor NIS und Schall sicher zu stellen und
Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft zu schaffen.
Mit dem neuen Bundesgesetz über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung und Schall (NISSG)
sollen Menschen vor gesundheitsgefährdender nichtionisierender Strahlung (NIS) und Schall
geschützt werden. Das neue Gesetz regelt die Anwendung und Verwendung von Produkten, die
NIS oder Schall erzeugen. Geregelt werden zudem Expositionssituationen, die nicht auf ein
einzelnes Produkt zurückzuführen sind. Die Vorlage basiert primär auf der Selbstverantwortung aller
Beteiligten. Sie fügt sich somit in die bestehende Philosophie des Produktesicherheitsrechts ein und
ergänzt, wo nötig, die vorhandenen Regelungen. Fundierte Grundlagenbeschaffung, adäquate
Information der Öffentlichkeit sowie nationale und internationale Zusam menarbeit werden gesetzlich
verankert und damit gestärkt. Dem Bund und den Kantonen werden klare Kompetenzen im Vollzug
zugewiesen. Damit werden die bestehenden Vollzugszuständigkeiten im Produktebereich optimiert.
Stand der Dinge
Im Jahr 2013 wurde ein erster Entwurf des neuen Bundesgesetzes über den Schutz vor
nichtionisierender Strahlung und Schall verwaltungsintern ausgearbeitet. Die Vernehmlassung
wurde im Frühjahr 2014 eröffnet und dauerte vom 9. April bis 18. Juli 2014. Der
Vernehmlassungsbericht und das weitere Vorgehen wurden am 11. Februar 2015 dem Bundesrat
vorgelegt. Das EDI wird bis Ende Jahr die Botschaft und den Gesetzesentwurf erarbeiten. Der
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Aktualisierung: August 2015
Bundesrat hält an einer eigenständigen Gesetzgebung fest, beauftragte allerdings das BAG,
bezüglich Vollzugskonzept mit den Kantonen Kontakt aufzunehmen.
Nächste Schritte
Unterbreitung der Botschaft und des Gesetzestextes zuhanden des Bundesrates : Ende 2015.
Link zu weiterführenden Informationen
http://www.bag.admin.ch/themen/strahlung/02883/13184/index.html?lang=de
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