Bekanntmachung der Universitätsstadt Siegen über die frühzeitige

Bekanntmachung der Universitätsstadt Siegen Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Siegen Für die oben genannte Flächennutzungsplanänderung beabsichtigt die Stadt Siegen, die allge‐
meinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur Äu‐
ßerung und Erörterung zu geben. Bereits im Gewerbe‐ und Industrieflächenkonzept (2003) der Stadt Siegen wurden Flächen identifiziert, die sich nach damaliger Einschätzung nicht für Gewerbe‐ und/oder Industriestand‐
orte mobilisieren ließen. Auch aus heutiger Sicht sind diese Flächen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften, wie beispielsweise Topographie, Lage oder landschaftsökologischer Gesamtbe‐
urteilung, nicht für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung geeignet. Im Rahmen einer Bedarfsanalyse der Bezirksregierung zur Ermittlung der Gewerbeflächenbe‐
darfe ist der Flächennutzungsplan der Stadt Siegen nun zu bereinigen und die entsprechenden Flächendarstellungen zu ändern. Durch diese FNP‐Änderung sollen die Darstellungen von GE/GI (Gewerbegebiet/Industriegebiet) in eine andere Darstellung geändert werden. Die zukünftige Darstellung entspricht meist der heutigen Nutzung der Flächen oder wird an die angrenzende Nutzung angepasst. Die entsprechenden Flächen sind in der 91. FNP‐Änderung in den Teiländerungen 91.1 bis 91.13 aufgeführt. Nutzungsänderung im Gebiet der 91. FNP‐Änderung Teiländerung 91.1 Birlenbach, In der Furth Das Plangebiet „Birlenbach, In der Furth“ liegt im östlichen Teil des Stadtteils Birlenbach, zwi‐
schen Birlenbacher Straße und In der Furth. Die Fläche grenzt südlich an den Birlenbach an (Gemarkung Birlenbach, Flur 1). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 188, 190, 702, 1035, 1036, 1037, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049 (teilweise), 1136 (teilweise), 1139 (teilweise), 1140, 1141 (teilweise), 1147, 1148, 1191 (teilweise), 1192. Im wirksamen Flä‐
chennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als „Gewerbegebiet“ (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche entsprechend der heutigen Nutzung als „Fläche für die Landwirt‐
schaft“ dargestellt. Der westliche Teil wird aufgrund der Potenzialfläche Wohnen als „Mischge‐
biet“ dargestellt. -2-
Teiländerung 91.2 Geisweid, Am Hüttengraben Das Plangebiet „Geisweid, Am Hüttengraben“ liegt südlich der Birlenbacher Straße, am Fußweg zwischen Am Hüttengraben und der Reckhammer Straße (Gemarkung Geisweid, Flur 23). Fol‐
gende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 32, 33, 34, 50, 51, 1042 (teilweise), 1726 (teilweise), 1637, 1839 (teilweise), 1986 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als „Gewerbegebiet“ (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche entsprechend der heutigen Nutzung als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Teiländerung 91.3 Geisweid, Reckhammer Straße Das Plangebiet „Geisweid, Reckhammer Straße“ liegt südlich des Technologiezentrums, zwi‐
schen dem Hammergraben und der Reckhammer Straße (Gemarkung Geisweid, Flur 21, 22 und 23). Folgende Flurstücke der Flur 21 sind von der Änderung betroffen: 4, 130, 193. Folgende Flurstücke der Flur 22 sind von der Änderung betroffen: 6, 7 (teilweise), 119 (teilweise), 164 (teilweise), 201 (teilweise), 209, 210, 211 (teilweise), 213, 214, 215, 227 (teilweise), 232 (teil‐
weise). Folgende Flurstücke der Flur 23 sind von der Änderung betroffen: 1839 (teilweise), 1978 (teilweise), 2042. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewer‐
begebiet (GE) sowie als Industriegebiet (GI) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Mischgebiet“ dargestellt. Teiländerung 91.4 Weidenau, Am Steigerberg Das Plangebiet „Weidenau, Am Steigerberg“ liegt im Nordwesten des Stadtteils Weidenau, am Fuße des Haardter Berges. Die Fläche befindet sich zwischen den Häusern Am Nordstern und der Eisenbahnlinie Weidenau – Kreuztal, im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage (Gemar‐
kung Weidenau, Flur 31). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 141 (teilweise), 142 (teilweise), 143, 282 (teilweise). Die Fläche ist im aktuellen Flächennutzungsplan als Ge‐
werbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Mischgebiet“ darge‐
stellt. Teiländerung 91.5 Weidenau, Boschgotthardshütte Das Plangebiet „Weidenau, Boschgotthardshütte“ liegt nordöstlich des Weidenauer Zentrums an der HTS‐Anschlussstelle Weidenau. Die Fläche liegt zwischen der Straße Boschgotthardshüt‐
te, der HTS sowie der Ferndorf (Gemarkung Weidenau, Flur 35). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 257, 259, 269, 271, 272, 285 (teilweise), 496, 498, 499, 500, 501, 522, 590, 591, 595, 636, 637. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Mischgebiet“ darge‐
stellt. Teiländerung 91.6 Weidenau, Industriestraße Das Plangebiet „Weidenau, Industriestraße“ liegt im südliche Bereich des Gewerbegebietes Industriestraße, zwischen den Industriebetrieben und der B 62 (Gemarkung Weidenau, Flur 15, 24 und 25). Folgendes Flurstück der Flur 15 ist von der Änderung betroffen: 359. Folgende Flur‐
stücke der Flur 24 sind von der Änderung betroffen: 161 (teilweise), 164 (teilweise), 179 (teil‐
weise), 193 (teilweise), 242 (teilweise), 243, 246, 247 (teilweise), 248 (teilweise), 280, 281, 287 (teilweise). Folgendes Flurstücke der Flur 25 ist von der Änderung betroffen: 168 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Industriegebiet (GI) darge‐
stellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Grünfläche“ (Straßenbegleitgrün) dargestellt. -3-
Teiländerung 91.7 Seelbach, Alcher Straße Das Plangebiet „Seelbach, Alcher Straße“ liegt zwischen dem Wohnstadtteil Seelbach (Straße: Auf der Höh) und dem Gewerbegebiet an der Alcher Straße und schließt nördlich an die umge‐
legte Alche an (Gemarkung Seelbach, Flur 9). Folgende Flurstücke sind von der Änderung be‐
troffen: 623, 624 (teilweise), 625, 629 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt. Teiländerung 91.8 Achenbach, Nerzweg Das Plangebiet „Achenbach, Nerzweg“ liegt am südwestlichen Rand des Stadtteils Achenbach, auf Höhe des Grundstückes Nerzweg 9 (Gemarkung Siegen, Flur 5). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 525, 526 (teilweise), 528, 529, 565 (teilweise), 568 (teilweise), 579 (teilweise), 587, 588, 589 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) und als Mischgebiet (MI) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Teiländerung 91.9 Eiserfeld, Eisenhutstraße Das Plangebiet „Eiserfeld, Eisenhutstraße“ liegt südlich des Umspannwerkes in Eiserfeld. Die Fläche liegt zwischen Sieg und der angrenzenden Wohnbebauung, auf Höhe der HTS‐
Erweiterungsfläche (Gemarkung Eiserfeld, Flur 4 und 7). Folgende Flurstücke der Flur 4 sind von der Änderung betroffen: 186, 191. Folgendes Flurstück der Flur 7 ist von der Änderung betrof‐
fen: 186 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Ge‐
werbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Grünfläche“ (Straßen‐
begleitgrün) dargestellt. Teiländerung 91.10 Eiserfeld, Kaiserschacht Das Plangebiet „Eiserfeld, Kaiserschacht“ liegt westlich der Siedlung Kaiserschacht und grenzt südlich an das bestehende Gewerbegebiet an (Gemarkung Eiserfeld, Flur 23). Folgende Flurstü‐
cke sind von der Änderung betroffen: 151 (teilweise), 246 (teilweise), 294 (teilweise), 295 (teil‐
weise), 298 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Fläche für die Forstwirtschaft“ dargestellt. Teiländerung 91.11 Eiserfeld, In der Wehbach Das Plangebiet „Eiserfeld, In der Wehbach“ liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Eiserfeld, zwischen dem Wald und den bestehenden Gewerbebetrieben, in Höhe des Grundstückes In der Wehbach 11 (Gemarkung Eiserfeld, Flur 20). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betrof‐
fen: 700 (teilweise), 715. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Fläche für den Ge‐
meinbedarf (Kirche)“ dargestellt. Teiländerung 91.12 Eiserfeld, Eiserntalstraße Ost Das Plangebiet „Eiserfeld, Eiserntalstraße Ost“ liegt zwischen den Ortslagen Eiserfeld und Eisern und wird sowohl von der Eiserntalstraße als auch vom Eisernbach begrenzt (Gemarkung Eiser‐
feld, Flur 20). Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: 476, 477, 478, 479, 481, 482, 483, 484, 485, 486, 487, 488, 505, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 540, 541, 542, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 713, 714 (teilweise). Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sie‐
gen ist die Fläche als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. -4-
Teiländerung 91.13 Eisern, Eiserntalstraße Das Plangebiet „Eisern, Eiserntalstraße“ liegt oberhalb der Eiserntalstraße und des Eisernba‐
ches, unmittelbar vor der Ortslage Eisern (Gemarkung Eisern, Flur 10 und 20). Folgendes Flur‐
stück der Flur 10 ist von der Änderung betroffen: 160 (teilweise). Folgende Flurstücke der Flur 20 sind von der Änderung betroffen: 539 (teilweise), 543. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Siegen ist die Fläche als Industriegebiet (GI) dargestellt. Mit der Planänderung wird die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Hierzu liegen die Entwürfe der 91. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründun‐
gen und Entwurf des Umweltberichtes in der Zeit vom 18.04.2016 bis 29.04.2016 in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Siegen, Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211‐213, 3. Obergeschoss, Zimmer 315, während der Dienststunden öffentlich aus. Außerdem können die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Siegen unter http://www.siegen.de/leben‐in‐siegen/bauen‐und‐wohnen/bauleitplanung‐
aktuell/fruehzeitige‐oeffentlichkeitsbeteiligung/ eingesehen werden. Siegen, 04.04.2016 Der Bürgermeister