REGLEMENT FÜR DAS SWISSCURLING RANKING SYSTEM (SCRS)

REGLEMENT FÜR DAS SWISSCURLING RANKING SYSTEM
(SCRS)
Ausgabe Saison 2015/2016
September 2015
TEIL A
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.
1.1
Grundlagen
Das vorliegende Reglement von SWISSCURLING wurde gestützt auf Art. 25 + 26 + 27 der
Statuten von SWISSCURLING, gestützt auf das Reglement Schweizerische Verbandsspiele
und gestützt auf das Spiel- und Wettkampfreglement und die WCF-Rules (Oktober 2014)
vom Departement Leistungssport erlassen.
1.2
Bei abweichenden Bestimmungen im vorliegenden Reglement gegenüber den oben
genannten Reglementen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Reglements.
2.
SWISSCURLING Ranking Systems (SCRS)
2.1
Das SCRS ist ein laufendes Rangierungssystem für Schweizer Curlingteams Frauen und
Männer sowie für Einzelspieler, die nicht einem Team angehören.
2.2
Im SCRS werden folgende Teams geführt:


Teilnehmer der SCL
Juniorenteams (Juniorinnen/Junioren A), welche an einer SM teilgenommen haben
2.3
Einzelspieler werden im SCRS nur dann geführt, wenn sie eine von SWISSCURLING
festgelegte minimale Anzahl Punkte haben.
2.4
Die Resultate der Teams an ausgewählten Wettkämpfen werden im SCRS festgehalten
2.5
Die Rangierung dient als Grundlage für Qualifikationen und Selektionen für internationale
Wettkämpfe. Die Regeln solcher Qualifikationen und Selektionen sind in den
entsprechenden Reglementen festgehalten.
2.6
Punkte für das SCRS können an ausgewählten Wettkämpfen entsprechend der Rangierung
des Teams gesammelt werden. Die Wettkämpfe wie auch die Punktvergabe werden mit
Ausnahme der CCT und WCT Turniere an einem von SWISSCURLING festgelegten
Stichtag festgelegt. Aktuell sind folgende Wettkämpfe dafür ausgewählt:











Olympische Spiele (OS)
Weltmeisterschaft (WM)
Europameisterschaft (EM)
Schweizer Meisterschaft (SM)
SWISSCURLING League A (SCLA)
EM Qualifikation (EMQ)
Turniere der Curling Champions Tour (CCT)
Turniere der World Curling Tour (WCT)
Einladungsturniere sofern diese durch CCT/WCT aufgenommen werden
Ausgewählte Turniere in der Schweiz. Diese werden von SWISSCURLING zu einem
festgelegten Stichtag ausgewählt.
Junioren/Juniorinnen Schweizer Meisterschaft A (JSM A)
2.7
Ein Team kann an beliebig vielen Wettkämpfen Punkte sammeln. Für das SCRS zählen nur
die zehn besten Resultate.
2.8
Die Anzahl Punkte an Wettkämpfen entspricht der Order of Merit (OOM) und dem Strenght
of Field Multiplier (SFM) gemäss CCT / WCT.
Reglement SWISSCURLING Ranking System (SCRS)
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2.9
Die Anzahl Punkte für Regionalliga, SCLA sowie ausgewählte Turniere in der Schweiz und
Junioren SM A werden durch SWISSCURLING festgelegt.
2.10
An der EM werden nur Punkte vergeben, wenn der WM Platz gesichert ist.
2.11
Tie-Breaks und Best-of-Spiele geben für das SCRS keine Punkte.
2.12
Ersatzspielerinnen und –spieler bekommen an WM, JWM, EM und OS keine SCRS-Punkte.
2.13
Nimmt eine Spielerin oder ein Spieler aus einem anderen Team an einem nationalen oder
internationalen Wettkampf teil (EM, WM, JWM und Olympische Spiele ausgeschlossen)
bekommt sein Team den gemäss seiner Position im Wettkampf berechtigten Anteil SCRS
Punkte. In dem Fall muss der Spieler seinen Einsatz vor dem Wettkampfstart
SWISSCURLING melden. Ohne vorherige Meldung hat sein Team keinen Anspruch auf
Punkte.
2.14
Die Wertung begann mit der Saison 2010/11 und ist fortlaufend.
2.15
Die Rangliste wird durch SWISSCURLING erstellt, laufend nachgeführt und publiziert.
3.
Team, Spieler, Spielerwechsel, Ersatzspieler
3.1
Das Team hat zusammen 100 % der Punkte.
3.2
Die 100 % der Punkte eines Teams teilen sich wie folgt auf die einzelnen Spieler auf:
Nummer 4 und 3 je 30 %, Nummer 2 und 1 je 20 %.
3.3
Besteht ein Team fix aus 5 Spielern, werden die 100 % der Punkte auf 5 Spieler aufgeteilt.
Spielt der 5. Spieler im Frontend, so bekommen die 3 Frontendspieler je 1/3 von 40 % der
Punkte, also je 13.33 %. Spielt der Spieler im Backend, so bekommen die 3 Backendspieler je
1/3 von 60 % der Punkte, also je 20 %.
3.4
Die Stammformation (Spieler, Position der Spieler) muss SWISSCURLING schriftlich an
einem von SWISSCURLING festgelegten Stichtag gemeldet werden. Dazu gehören die
Namen der Spieler inkl. Ersatzspieler und Coach, die Position der Spieler sowie
Spezialformen wie ein 5er Team.
3.5
Wenn die Stammformation am Stichtag nicht gemeldet wird oder das Team unvollständig ist,
wird das Team aus dem Ranking gestrichen und die Spieler werden fortan im Ranking der
Einzelspieler geführt.
3.6
Eine Änderung der Team-Formation während der Saison (z.B. von Frontend zu Backend oder
umgekehrt, Einsatz Ersatzspieler, Spielerwechsel, etc.) muss SWISSCURLING innerhalb von
5 Tagen gemeldet werden. Bei einer verspäteten Meldung wird die Spielerbewertung gemäss
Stammformation vorgenommen.
3.7
Wenn die Stammformation eines Teams ändert, gelten folgende Bedingungen:
 Wird 1 Spieler gewechselt, wird dem Team die Plusdifferenz zwischen dem neuen und
dem alten Spieler gut geschrieben.
 Werden mehr als 1 Spieler gewechselt, werden die Punkte dieser Spieler dem Team
dazugerechnet. Die Punkte derjenigen Spieler, die das Team verlassen, gehen dem
Team dabei verloren.
 Ein neu formiertes Team erhält die Anzahl Punkte der einzelnen Spieler.
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
Mit der Meldung einer Änderung der Stammformation beginnt eine Sperrfrist, deren
Dauer von SWISSCURLING festgelegt wird. Werden in dieser Sperrfrist weitere
Spieler gewechselt, gehen die bei der letzten Änderung der Stammformation
gewonnenen Punkte wieder verloren.
3.8
Verlässt ein Spieler ein Team, ohne dass er bis zum nächsten Stichtag zu einem anderen
Team stösst, nimmt er seine Punkte mit und wird fortan im Ranking er Einzelspieler geführt.
4.
Punktesystem
4.1
Die je Wettkampf und Rangierung berechtigten SCRS Punkte sind in separaten
Ausführungsbestimmungen zu diesem Reglement festgehalten.
5.
Diverses
5.1
Direkt betroffene Teams haben zu Festlegungen und Publikationen des SCRS eine RekursMöglichkeit innerhalb 7 Kalendertagen nach einer Publikation.
5.2
Die Rekursinstanz zum SCRS besteht aus dem Gremium des Präsidenten, VizePräsidenten und des Chefs des Departements Leistungssport SWISSCURLING sowie
max. 2 Mitgliedern des Sportausschusses unter Ausschluss der Spielervertreter.
6.
Inkraftsetzung
Das Exekutivkomitee hat das vorliegende Reglement genehmigt. Es tritt sofort in Kraft und
ersetzt allfällige frühere Reglemente.
Bern, 12. September 2015
SWISSCURLING Association
Für das Exekutivkomitee
Louis Moser
Präsident SWISSCURLING
Armin Harder
Chef Dept. Leistungssport
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