Entwurf Vereinsordnung Stand 8.9.2015 ____________________________________________________________________ Inhalt: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Intro Grundlage / Zweck / Gültigkeit der Vereinsordnung Allgemeine Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein Besondere Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein Zusammenarbeit und Netzwerke Serviceangebote des Vereins Aufklärung- und Informationsservice Weiterbildung der Mitglieder Besondere Integrationsmassnahmen Verweis auf die Anlagen „Beitragsordnung, Wahl der Beiräte, Zuständigkeiten der Vereinsorganisation, Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder und Auszug des BM für Justiz wg. erweitertem Führungszeugnis“. Anlagen ________________________________________________________________________ 0 Intro Der Verein versteht sich auf Basis seiner Satzung und dieser Vereinsordnung als Service-Dienstleister in der partnerschaftlichen Betreuung von Flüchtlingen und Asylsuchenden und als Lobbyist für diese Menschen. Die Herkunft der Menschen und deren Gründe ihre Heimat zu verlassen sind dabei ohne Belang. 1 Grundlage / Zweck / Gültigkeit der Vereinsordnung 1) Grundlage ist §17 Satzung: Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe eine Vereinsordnung geben. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und Aufhebung der Vereinsordnungen ist der Vorstand zuständig. 2) Die Vereinsordnung regelt die allgemeinen und besonderen Verhaltensweisen der Mitglieder bzw. die Anforderung an diese. Sie legt die interne Ordnung und Struktur sowie die Aufgaben des Vereins fest. 3) Die Vereinsordnung mit Stand vom 1.9.2015 bleibt bis zur Änderung / Ergänzung durch den Vorstand gültig. 4) Die Vorgaben der Vereinsordnung sind für jedes Mitglied bindend. 1 von 6 2 Allgemeine Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein 1) Die Vereinsmitglieder verhalten sich nach den Normen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. 2) Sie üben ihr Ehrenamt mit Überlegung, loyal, ethisch und moralisch aus und achten im täglichen Sprachgebrauch auf „politisch korrekte Begrifflichkeiten“. 3) Sie achten die kulturellen Unterschiede bei Religion, Kleidung, persönlichen Kontakten und in den Tagesabläufen, z.B. bei Islamgläubigen den Ramadan. 4) Im Umgang Miteinander verhalten sich die Mitglieder fair und achten ihre ehrenamtlichen Partner. 5) Jede ehrenamtliche Tätigkeit eines Mitglieds kann ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. 6) Im Rahmen des satzungsgemässen Vereinszwecks und auf Grundlage dieser Vereinsordnung handeln die Mitglieder eigenverantwortlich. Über Ihre Arbeitsergebnisse informieren sie regelmäßig ihren Sparten-/ oder Arbeitsgruppensprecher. 7) Die Vereinsmitglieder üben ihre Ehrenämter nach eigener freier Zeiteinteilung aus. 8) Die Sparten-/ oder Arbeitsgruppensprecher informieren regelmäßig den Vorstand. Entsprechende Termine werden durch den Vorstand festgelegt. 3 Besondere Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein 1) Die Ausübung des Ehrenamtes – ausgenommen einzelpartnerschaftliche Betreuungen – sollte, wenn möglich, immer von mindestens zwei ehrenamtlich Tätigen gemeinsam durchgeführt werden. 2) Die Mitglieder des Vereins geben grundsätzlich keine Rechtsauskünfte. Bei derartigen Bedarfen ist an die Arbeiterwohlfahrt, die Stadtverwaltung, an den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein oder an einen Rechtsbeistand zu verweisen. Die Arbeit des Vereins beschränkt sich auf die Suche und Vermittlung von Rechtsanwälten. 3) Der Umgang mit Minderjährigen erfordert ein „erweitertes Führungszeugnis“, welches dem Vorstand des Vereins, vor Aufnahme der Tätigkeiten, in Kopie vorzulegen ist. Details zur Erstellung des Führungszeunisses sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Vorstand prüft auf Antrag die Übernahme der Ausfertigungskosten, z.Z. 13,00 EUR für das Zeugnis. 4) Zum persönlichen Schutz der Mitglieder verhalten wir uns mitfühlend aber nicht mitleidend. Besonders bei persönlichen Patenschaften wahren wir deshalb soweit als möglich die zwischenmenschliche Distanz, deren Umfang in der Entscheidung jedes einzelnen Mitglieds liegt, um im Falle einer Ausweisung nicht selbst psychischen Schaden zu nehmen. 2 von 6 4 Zusammenarbeit und Netzwerke 1) Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit der für die Willkommenskultur verantwortlichen Stadtverwaltung und den politischen Gremien der Gemeinde Geesthacht, den Trägern der Willkommenskultur in Geesthacht, z.B. der AWO, der VHS, den Kirchengemeinden, der Fraueninitative, den Vereinen etc. an. 2) Im Rahmen der Zusammenarbeit nutzt der Verein die Angebote der übrigen Initiativen zur Flüchtlingshilfe indem er Hilfesuchende an deren Adressen vermittelt. 3) In der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung beobachtet und begleitet der Verein kritisch deren Arbeit. Wo aus Sicht des Vereins Verbesserungen in den Verwaltungsaktivitäten möglich sind, sucht der Verein diese im direkten Kontakt mit den Verantwortlichen durchzusetzen. zi 4) Der Verein fordert einen Platz am runden Tisch der Willkommenskultur und ein Rede- und Antragsrecht im Sozgemeial- und Schule-Sport-Kultur-Kontakausschuss der Gemeindepolitik. 5) Der Verein unterstützt die Informationspolitik der Verwaltung bei Bürger- und Anwohnerveranstaltungen zur Suche oder Zuweisung von neuen Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen. 6) Der Verein bemüht sich um den Auf- und Ausbau eines Netzwerks unter den nicht institutionellen Initiativen zur Flüchtlingshilfe im Kreis Ratzeburg. 5 Service-Angebote des Vereins 1) Sachspenden Bedarfsgerechtes Sammeln, sortieren und kostenloses Ausgeben von Sachspenden. Gesammelt werden: Kleidung, Hausratsgegenstände, Kleinmöbel, Spielzeug, Taschen, Koffer, Schuhe, Fahrräder, Lampen, .Elektrogeräte, Bettwäsche, Tischwäsche, Hygieneartikel, Werkzeug, Kinderwagen – und Betten, Gardinen. Alle Sachspenden sollten sauber und funktionsfähig sein. Wird dies nicht erfüllt dann sind die Spenden den öffentlichen Kleidersammlungen zuzuführen bzw. als Müll zu entsorgen. Ein „Hol- Bringeservice“ von Sachspenden kann nicht gewährleistet werden. Die MitarbeiterInnen des Sachspendenservice achten darauf, dass keine Übermengen an Spenden ausgehändigt werden. Der Bedarf ist abzuschätzen und über ein Einzelgespräch mit dem Spendenempfänger zu regeln. Die Spendenempfänger sollten, wenn möglich mit Namen und Adresse erfasst werden. 3 von 6 2) Begleitservice zu Ärzten, Psychologen und Behörden incl. Terminvereinbarung und Dolmetschersuche – vermittlung Der Verein arbeitet im Begleitservice eng mit den Geesthachter Ämterlotsen zusammen und nutzt deren Angebote und Dienstleistungen. Vereinsmitglieder, welche diese Tätigkeiten ausüben wollen, sollten entsprechende Vorkenntnisse besitzen, z.B. ArzthelferInnen, med.-techn. Assistenten/-innen, Verwaltungsangestellte, Juristen, Mediziner etc. 3) Übernahme und Pflege persönlicher Patenschaften Der Verein vermittelt an seine aktiven oder fördernden Mitglieder Patenschaften. Die entsprechenden Aufrufe erfolgen über den Internetauftritt des Vereins, die Vereinsveröffentlichungen und auf den Mitgliederversammlungen. Für die Ausübung von Patenschaften siehe auch „3) Besondere Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein“ 4) Suche von Rechtsanwälten zur Begleitung von Asylverfahren und persönliche Betreuung durch ein Vereinsmitglied bei Interviews, Anhörungen und Gerichtsverfahren. Der Verein arbeitet bei der Rechtsanwaltsuche eng mit den Flüchtlingsräten oder diesen gleichgestellten Instititutionen und/oder Initiativen zur Flüchtlingshilfe in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zusammen. Vereinsmitglieder, welche Asylverfahren begleiten wollen, sollten entsprechende Vorkenntnisse besitzen, z.B. Rechtspfleger, Schöffen, Juristen, Justizangestellte etc.. 5) Willkommensservice für Neuankömmlinge in Sammelunterkünften Der Service wird in Kooperation mit den jeweiligen verantwortlichen Leitern der Sammelunterkünfte durchgeführt. Wir begrüßen die Neuankömmlinge, heißen diese Willkommen und begleiten sie bei ihren ersten Stadtrundgängen, weisen dabei auf die örtliche Behörden und Sozialeinrichtigungen, Krankenhäuser und Ärzte hin. Wir begleiten die Neuankömmlinge bei deren ersten Einkäufen und weisen auf die zu beachtenden, kulturellen Bedarfe, z.B. Kein Schweinefleisch hin. 6) Deutschförderung Der Verein bietet seine Deutschförderung als flankierende Maßnahme zu den Aktivitäten der institutionellen Anbieter, z.B. AWO und VHS an. 4 von 6 Der Verein strebt keine qualifizierten, anerkannten Abschlüsse über die Kenntnisse der deutschen Sprache an. Er vermittelt Willigen, freiwillig an den Unterrichtseinheiten teilnehmenden Flüchtlingen / Asylsuchenden das Basiswissen für den täglichen Minimalgebrauch. Falls die instititutionellen Deutschförderer, z.B. die VHS Bedarf an Lernwilligen anzeigt, gibt der Verein diesen Wunsch als Teilnahmeempfehlung an seine „Sprachschüler“ weiter und gibt bei Bedarf seine „Schüler“ ab. 6) Aufklärungs-/Informationsservice Die Arbeit des Vereins soll transparent und für Jedermann nachvollziehbar sein. Der Verein erstellt für die Öffentlichkeit Presseinformationen, Flyer, Plakate und seinem Internetauftritt. Er beteiligt sich, wenn möglich, an Messen und Informationsveranstaltungen. Der Verein will den BürgerInnen von Geesthacht ein Forum zum Austausch ihrer Vorstellungen bieten. Dazu sind entsprechende Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Alle Veröffentlichungen sollen, sofern möglich, mehrsprachig erscheinen. 7) Weiterbildung der Mitglieder Der Verein sucht, vermittelt, veranstaltet selbst Seminare und Diskussionskreise zu den Themen: Integration, Flüchtlingswesen, Flüchtlingshilfe, Länderkunde etc.. 8) Besondere Integrationsmassnahmen Der Verein informiert die Verwaltung über ihm bekannte, leerstehende Wohnmöglichkeiten und unterstützt die Verwaltung bei der Suche nach Flächen / Räumen zur Erstellung von Sammelunterkünften. Der Verein strebt ein regelmäßiges „Sicherheitstraining für den Strassenverkehr“ an, mit welchem Asylsuchenden und Flüchtlingen das Fahrradfahren gem. STVO durch die örtlichen Polizeidienststellen vermittelt wird. Der Verein arbeitet eng mit der wirtschaftlichen Vereinigung Geesthachts, dem Jobcenter und der Arbeitsvermittlung zusammen, um den Asylsuchenden und Flüchtlingen schnellstmöglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, einen Ausbildungs-/Hospitiations- oder Arbeitsplatz zu beschaffen. 9) Folgende Anlagen sind Bestandteil der Vereinsordnung: Anlage 1 „Beitragsordnung“ Anlage 2 „Wahl der Beiräte“ Anlage 3 „Zuständigkeiten in der Vereinsorganisation“ 5 von 6 Anlage 4 „Aufwandsentschädigungen“ Anlage 5 „Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder“ Anlage 6 „Auszug aus den Ausführungen des BM für Justiz wg. erweitertem Führungszeugnis“. Geesthacht, 1.9.2015, für den Vorstand Joachim Schmitt 1. Vorsitzender Peter Geritzlehner 2. Vorsitzender 6 von 6 Anlage 1 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. „Beitragsordnung“ Grundlage für das Erheben von Beiträgen ist §10 der Vereinssatzung. Die Gründungsversammlung des Vereins beschloss am 25.8.2015, dass bis zu einer weiteren Entscheidung durch die Mitgliederversammlung, folgende Beitragshöhe festgesetzt wird: Monatlicher Mindesbeitrag 2,00 EUR Höhere Beiträge liegen im Ermessen des einzelnen Mitglieds. ________________________________________________________________________ Anlage 2 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. „Wahl der Beiräte“ Grundlage für die Wahl der Beiräte ist §14 der Vereinssatzung. Die Gründungsversammlung des Vereins beschloss am 25.8.2015, dass die per 1.9.2015 bestehenden Strukturen (Arbeitsgruppen) des bürglichlichen Ehrenamtes Flüchtlingshilfe Geesthacht bei der Wahl der Beiräte vorrangig behandelt werden sollen. Damit wird die Integration des bisherigen Ehrenamtes in die Strukturen des Vereins verfestigt und die Weiterführung des bisherigen Engagements gesichert. Dieser Beschluss wird umgesetzt, indem der Mitgliederversammlung bei der Wahl oder Wiederwahl von Beiräten vorgeschlagen wird, die Sprecher der Arbeitsgruppen des bisherigen Ehrenamtes – sofern sie Mitglied des Vereins sind - in diese Ämter zu wählen. Die Satzung sieht 5 Beiräte vor. Damit wird der Ist-Stand an bisher bestehenden Arbeitsgruppen des bürgerlichen Ehrenamtes der Willkommenskultur abgedeckt. Sollte die Anzahl der Arbeitsgruppen/ Sprecher ab dem 1.9.2015 größer werden, dann entscheidet die Mitgliedervesammlung vor der Wahl darüber, welche Arbeitsgruppensprecher als Beiräte fungieren sollen. ________________________________________________________________________ Anlage 3 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. „Zuständigkeiten in der Vereinsorganisation“ Die Büroorganisation des Vereins wird durch mindestens 2 Mitglieder ehrenamtlich durchgeführt. Der Vorstand entscheidet über die Besetzung der Posten. ________________________________________________________________________ Anlage 4 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. „Aufwandsentschädigungen“ Der Verein ersetzt den Mitglieder vorausgelegte Kosten für Porto und Fahrtkosten. Beide Aufwände sind mit Belegen zu begründen und an den Kassierer des Vereins zu senden bzw. diesem direkt zu übergeben. Entsprechend der steuerlichen Richtlinien wird die einfache Wegstrecke in Kilometern anerkannt. Für jeden Kilometer beträgt der Fahrtkostenzuschuss 0,30 EUROcent. Die Fahrtstrecken und der Grund sind anzugeben. ________________________________________________________________________ Anlage 5 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. „Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder“ Haftpflichtversicherungsschutz für den Verein wird über eine private Vereinshaftpflichtversicherung gewährleistet. Es ist der preiswerteste / leistungsstärkste Versicherer auszuwählen und jeweils zum Ablauf des Vertrages rechtzeitig auf Preis/Leistung zu prüfen, ob es nicht günstigere Anbieter gibt. Folgende Leistungen soll der Vertrag beinhalten: Versichert sind Mitglieder des Vorstands und • sämtliche übrigen Vereinsmitglieder bei Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken. • Außerdem sind Angestellte des Vereins versichert, auch wenn sie nicht Vereinsmitglied sind. bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, • bei internen und öffentlichen Vereinsveranstaltungen, soweit sie dem Vereinszweck dienen – auch bei Verwendung von Zelten, Tribünen, Toilettenwagen, Hüpfburgen etc., • bei der Vermietung von Vereinsräumen oder -gebäuden, • bei Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer bis zu 1 Million Euro, auf Vereinsreisen bis zu 50.000 Euro. Außerdem besteht Versicherungsschutz • • • • • für eine Vereinsgaststätte in eigener Regie, bei Abgabe von Speisen und Getränken, bei Reisen, Ausflügen oder Wettbewerben – auch im Ausland, bei Bauvorhaben des Vereins, bei der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung. Mitversichert sind auch Schäden • • • • durch die Nutzung des Internet (bis 1 Million Euro), durch Verletzung von Datenrechtsbestimmungen, durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, z. B. Aufsitzrasenmäher und Haftpflichtansprüche des Vorstands und der Vereinsmitglieder untereinander. Die Unfallversicherung der Mitglieder erfolgt nach Meldung an die Stadtverwaltung über die gesetzliche (berufsgenossenschaftliche) Unfallversicherung. ________________________________________________________________________ Anlage 6 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V. Auszug aus den Ausführungen des Bundesamtes für Justiz / Stand 1.9.15. Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Die Antrag stellende Person hat zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz aushändigen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises. Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR. Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1-2 Wochen. Ein Führungszeugnis darf jederzeit kopiert oder beglaubigt werden. Es liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Stelle, inwieweit die (beglaubigte) Kopie eines Führungszeugnisses als ausreichend akzeptiert wird. ________________________________________________________________________
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