Entwurf Vereinsordnung Stand 8.9.2015 0 Intro 1 Grundlage / Zweck

Entwurf Vereinsordnung Stand 8.9.2015
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Inhalt:
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Intro
Grundlage / Zweck / Gültigkeit der Vereinsordnung
Allgemeine Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein
Besondere Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein
Zusammenarbeit und Netzwerke
Serviceangebote des Vereins
Aufklärung- und Informationsservice
Weiterbildung der Mitglieder
Besondere Integrationsmassnahmen
Verweis auf die Anlagen „Beitragsordnung, Wahl der Beiräte, Zuständigkeiten
der Vereinsorganisation, Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder und
Auszug des BM für Justiz wg. erweitertem Führungszeugnis“.
Anlagen
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Intro
Der Verein versteht sich auf Basis seiner Satzung und dieser Vereinsordnung als
Service-Dienstleister in der partnerschaftlichen Betreuung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden und als Lobbyist für diese Menschen. Die Herkunft der Menschen
und deren Gründe ihre Heimat zu verlassen sind dabei ohne Belang.
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Grundlage / Zweck / Gültigkeit der Vereinsordnung
1)
Grundlage ist §17 Satzung:
Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe eine Vereinsordnung geben. Diese ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die
Änderung und Aufhebung der Vereinsordnungen ist der Vorstand zuständig.
2)
Die Vereinsordnung regelt die allgemeinen und besonderen Verhaltensweisen der
Mitglieder bzw. die Anforderung an diese. Sie legt die interne Ordnung und Struktur
sowie die Aufgaben des Vereins fest.
3)
Die Vereinsordnung mit Stand vom 1.9.2015 bleibt bis zur Änderung / Ergänzung
durch den Vorstand gültig.
4)
Die Vorgaben der Vereinsordnung sind für jedes Mitglied bindend.
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Allgemeine Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein
1)
Die Vereinsmitglieder verhalten sich nach den Normen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
2)
Sie üben ihr Ehrenamt mit Überlegung, loyal, ethisch und moralisch aus und achten
im täglichen Sprachgebrauch auf „politisch korrekte Begrifflichkeiten“.
3)
Sie achten die kulturellen Unterschiede bei Religion, Kleidung, persönlichen
Kontakten und in den Tagesabläufen, z.B. bei Islamgläubigen den Ramadan.
4)
Im Umgang Miteinander verhalten sich die Mitglieder fair und achten ihre
ehrenamtlichen Partner.
5)
Jede ehrenamtliche Tätigkeit eines Mitglieds kann ohne Angabe von Gründen
niedergelegt werden.
6)
Im Rahmen des satzungsgemässen Vereinszwecks und auf Grundlage dieser
Vereinsordnung handeln die Mitglieder eigenverantwortlich. Über Ihre Arbeitsergebnisse informieren sie regelmäßig ihren Sparten-/ oder Arbeitsgruppensprecher.
7)
Die Vereinsmitglieder üben ihre Ehrenämter nach eigener freier Zeiteinteilung aus.
8)
Die Sparten-/ oder Arbeitsgruppensprecher informieren regelmäßig den Vorstand.
Entsprechende Termine werden durch den Vorstand festgelegt.
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Besondere Verhaltensregeln für die Arbeit im Verein
1)
Die Ausübung des Ehrenamtes – ausgenommen einzelpartnerschaftliche
Betreuungen – sollte, wenn möglich, immer von mindestens zwei ehrenamtlich
Tätigen gemeinsam durchgeführt werden.
2)
Die Mitglieder des Vereins geben grundsätzlich keine Rechtsauskünfte. Bei
derartigen Bedarfen ist an die Arbeiterwohlfahrt, die Stadtverwaltung, an den
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein oder an einen Rechtsbeistand zu verweisen.
Die Arbeit des Vereins beschränkt sich auf die Suche und Vermittlung von
Rechtsanwälten.
3)
Der Umgang mit Minderjährigen erfordert ein „erweitertes Führungszeugnis“,
welches dem Vorstand des Vereins, vor Aufnahme der Tätigkeiten, in Kopie
vorzulegen ist. Details zur Erstellung des Führungszeunisses sind der Anlage 1 zu
entnehmen. Der Vorstand prüft auf Antrag die Übernahme der Ausfertigungskosten,
z.Z. 13,00 EUR für das Zeugnis.
4)
Zum persönlichen Schutz der Mitglieder verhalten wir uns mitfühlend aber nicht
mitleidend. Besonders bei persönlichen Patenschaften wahren wir deshalb soweit
als möglich die zwischenmenschliche Distanz, deren Umfang in der Entscheidung
jedes einzelnen Mitglieds liegt, um im Falle einer Ausweisung nicht selbst
psychischen Schaden zu nehmen.
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Zusammenarbeit und Netzwerke
1)
Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit der für die Willkommenskultur
verantwortlichen Stadtverwaltung und den politischen Gremien der Gemeinde
Geesthacht, den Trägern der Willkommenskultur in Geesthacht, z.B. der AWO, der
VHS, den Kirchengemeinden, der Fraueninitative, den Vereinen etc. an.
2)
Im Rahmen der Zusammenarbeit nutzt der Verein die Angebote der übrigen
Initiativen zur Flüchtlingshilfe indem er Hilfesuchende an deren Adressen vermittelt.
3)
In der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung beobachtet und begleitet der Verein
kritisch deren Arbeit. Wo aus Sicht des Vereins Verbesserungen in den Verwaltungsaktivitäten möglich sind, sucht der Verein diese im direkten Kontakt mit den
Verantwortlichen durchzusetzen.
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4)
Der Verein fordert einen Platz am runden Tisch der Willkommenskultur und ein
Rede- und Antragsrecht im Sozgemeial- und Schule-Sport-Kultur-Kontakausschuss
der Gemeindepolitik.
5)
Der Verein unterstützt die Informationspolitik der Verwaltung bei Bürger- und
Anwohnerveranstaltungen zur Suche oder Zuweisung von neuen Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen.
6)
Der Verein bemüht sich um den Auf- und Ausbau eines Netzwerks unter den nicht
institutionellen Initiativen zur Flüchtlingshilfe im Kreis Ratzeburg.
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Service-Angebote des Vereins
1)
Sachspenden
Bedarfsgerechtes Sammeln, sortieren und kostenloses Ausgeben von Sachspenden.
Gesammelt werden: Kleidung, Hausratsgegenstände, Kleinmöbel, Spielzeug,
Taschen, Koffer, Schuhe, Fahrräder, Lampen, .Elektrogeräte, Bettwäsche,
Tischwäsche, Hygieneartikel, Werkzeug, Kinderwagen – und Betten, Gardinen.
Alle Sachspenden sollten sauber und funktionsfähig sein. Wird dies nicht erfüllt
dann sind die Spenden den öffentlichen Kleidersammlungen zuzuführen bzw.
als Müll zu entsorgen.
Ein „Hol- Bringeservice“ von Sachspenden kann nicht gewährleistet werden.
Die MitarbeiterInnen des Sachspendenservice achten darauf, dass keine Übermengen an Spenden ausgehändigt werden. Der Bedarf ist abzuschätzen und
über ein Einzelgespräch mit dem Spendenempfänger zu regeln.
Die Spendenempfänger sollten, wenn möglich mit Namen und Adresse erfasst
werden.
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2)
Begleitservice zu Ärzten, Psychologen und Behörden incl. Terminvereinbarung
und Dolmetschersuche – vermittlung
Der Verein arbeitet im Begleitservice eng mit den Geesthachter Ämterlotsen
zusammen und nutzt deren Angebote und Dienstleistungen.
Vereinsmitglieder, welche diese Tätigkeiten ausüben wollen, sollten entsprechende
Vorkenntnisse besitzen, z.B. ArzthelferInnen, med.-techn. Assistenten/-innen,
Verwaltungsangestellte, Juristen, Mediziner etc.
3)
Übernahme und Pflege persönlicher Patenschaften
Der Verein vermittelt an seine aktiven oder fördernden Mitglieder Patenschaften.
Die entsprechenden Aufrufe erfolgen über den Internetauftritt des Vereins, die
Vereinsveröffentlichungen und auf den Mitgliederversammlungen.
Für die Ausübung von Patenschaften siehe auch „3) Besondere Verhaltensregeln
für die Arbeit im Verein“
4)
Suche von Rechtsanwälten zur Begleitung von Asylverfahren und persönliche
Betreuung durch ein Vereinsmitglied bei Interviews, Anhörungen und
Gerichtsverfahren.
Der Verein arbeitet bei der Rechtsanwaltsuche eng mit den Flüchtlingsräten oder
diesen gleichgestellten Instititutionen und/oder Initiativen zur Flüchtlingshilfe in
Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen zusammen.
Vereinsmitglieder, welche Asylverfahren begleiten wollen, sollten entsprechende
Vorkenntnisse besitzen, z.B. Rechtspfleger, Schöffen, Juristen, Justizangestellte
etc..
5)
Willkommensservice für Neuankömmlinge in Sammelunterkünften
Der Service wird in Kooperation mit den jeweiligen verantwortlichen Leitern der
Sammelunterkünfte durchgeführt.
Wir begrüßen die Neuankömmlinge, heißen diese Willkommen und begleiten sie bei
ihren ersten Stadtrundgängen, weisen dabei auf die örtliche Behörden und
Sozialeinrichtigungen, Krankenhäuser und Ärzte hin.
Wir begleiten die Neuankömmlinge bei deren ersten Einkäufen und weisen auf
die zu beachtenden, kulturellen Bedarfe, z.B. Kein Schweinefleisch hin.
6)
Deutschförderung
Der Verein bietet seine Deutschförderung als flankierende Maßnahme zu den
Aktivitäten der institutionellen Anbieter, z.B. AWO und VHS an.
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Der Verein strebt keine qualifizierten, anerkannten Abschlüsse über die Kenntnisse
der deutschen Sprache an. Er vermittelt Willigen, freiwillig an den Unterrichtseinheiten teilnehmenden Flüchtlingen / Asylsuchenden das Basiswissen für den täglichen Minimalgebrauch.
Falls die instititutionellen Deutschförderer, z.B. die VHS Bedarf an Lernwilligen
anzeigt, gibt der Verein diesen Wunsch als Teilnahmeempfehlung an seine „Sprachschüler“ weiter und gibt bei Bedarf seine „Schüler“ ab.
6)
Aufklärungs-/Informationsservice
Die Arbeit des Vereins soll transparent und für Jedermann nachvollziehbar sein.
Der Verein erstellt für die Öffentlichkeit Presseinformationen, Flyer, Plakate und
seinem Internetauftritt. Er beteiligt sich, wenn möglich, an Messen und Informationsveranstaltungen.
Der Verein will den BürgerInnen von Geesthacht ein Forum zum Austausch ihrer
Vorstellungen bieten. Dazu sind entsprechende Veranstaltungen zu planen und
durchzuführen.
Alle Veröffentlichungen sollen, sofern möglich, mehrsprachig erscheinen.
7)
Weiterbildung der Mitglieder
Der Verein sucht, vermittelt, veranstaltet selbst Seminare und Diskussionskreise
zu den Themen: Integration, Flüchtlingswesen, Flüchtlingshilfe, Länderkunde etc..
8)
Besondere Integrationsmassnahmen
Der Verein informiert die Verwaltung über ihm bekannte, leerstehende Wohnmöglichkeiten und unterstützt die Verwaltung bei der Suche nach Flächen /
Räumen zur Erstellung von Sammelunterkünften.
Der Verein strebt ein regelmäßiges „Sicherheitstraining für den Strassenverkehr“
an, mit welchem Asylsuchenden und Flüchtlingen das Fahrradfahren gem. STVO
durch die örtlichen Polizeidienststellen vermittelt wird.
Der Verein arbeitet eng mit der wirtschaftlichen Vereinigung Geesthachts, dem
Jobcenter und der Arbeitsvermittlung zusammen, um den Asylsuchenden und
Flüchtlingen schnellstmöglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
einen Ausbildungs-/Hospitiations- oder Arbeitsplatz zu beschaffen.
9)
Folgende Anlagen sind Bestandteil der Vereinsordnung:
Anlage 1 „Beitragsordnung“
Anlage 2 „Wahl der Beiräte“
Anlage 3 „Zuständigkeiten in der Vereinsorganisation“
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Anlage 4 „Aufwandsentschädigungen“
Anlage 5 „Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder“
Anlage 6 „Auszug aus den Ausführungen des BM für Justiz wg. erweitertem
Führungszeugnis“.
Geesthacht, 1.9.2015, für den Vorstand
Joachim Schmitt
1. Vorsitzender
Peter Geritzlehner
2. Vorsitzender
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Anlage 1 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
„Beitragsordnung“
Grundlage für das Erheben von Beiträgen ist §10 der Vereinssatzung.
Die Gründungsversammlung des Vereins beschloss am 25.8.2015, dass bis zu einer
weiteren Entscheidung durch die Mitgliederversammlung, folgende Beitragshöhe
festgesetzt wird:
Monatlicher Mindesbeitrag 2,00 EUR
Höhere Beiträge liegen im Ermessen des einzelnen Mitglieds.
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Anlage 2 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
„Wahl der Beiräte“
Grundlage für die Wahl der Beiräte ist §14 der Vereinssatzung.
Die Gründungsversammlung des Vereins beschloss am 25.8.2015, dass die per 1.9.2015
bestehenden Strukturen (Arbeitsgruppen) des bürglichlichen Ehrenamtes Flüchtlingshilfe
Geesthacht bei der Wahl der Beiräte vorrangig behandelt werden sollen. Damit wird die
Integration des bisherigen Ehrenamtes in die Strukturen des Vereins verfestigt und die
Weiterführung des bisherigen Engagements gesichert.
Dieser Beschluss wird umgesetzt, indem der Mitgliederversammlung bei der Wahl oder
Wiederwahl von Beiräten vorgeschlagen wird, die Sprecher der Arbeitsgruppen des
bisherigen Ehrenamtes – sofern sie Mitglied des Vereins sind - in diese Ämter zu wählen.
Die Satzung sieht 5 Beiräte vor. Damit wird der Ist-Stand an bisher bestehenden
Arbeitsgruppen des bürgerlichen Ehrenamtes der Willkommenskultur abgedeckt. Sollte die
Anzahl der Arbeitsgruppen/ Sprecher ab dem 1.9.2015 größer werden, dann entscheidet
die Mitgliedervesammlung vor der Wahl darüber, welche Arbeitsgruppensprecher als
Beiräte fungieren sollen.
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Anlage 3 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
„Zuständigkeiten in der Vereinsorganisation“
Die Büroorganisation des Vereins wird durch mindestens 2 Mitglieder ehrenamtlich
durchgeführt. Der Vorstand entscheidet über die Besetzung der Posten.
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Anlage 4 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
„Aufwandsentschädigungen“
Der Verein ersetzt den Mitglieder vorausgelegte Kosten für Porto und Fahrtkosten.
Beide Aufwände sind mit Belegen zu begründen und an den Kassierer des Vereins zu
senden bzw. diesem direkt zu übergeben.
Entsprechend der steuerlichen Richtlinien wird die einfache Wegstrecke in Kilometern
anerkannt. Für jeden Kilometer beträgt der Fahrtkostenzuschuss 0,30 EUROcent. Die
Fahrtstrecken und der Grund sind anzugeben.
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Anlage 5 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
„Versicherungsschutz für ehrenamtliche Mitglieder“
Haftpflichtversicherungsschutz für den Verein wird über eine private Vereinshaftpflichtversicherung gewährleistet. Es ist der preiswerteste / leistungsstärkste Versicherer
auszuwählen und jeweils zum Ablauf des Vertrages rechtzeitig auf Preis/Leistung zu
prüfen, ob es nicht günstigere Anbieter gibt.
Folgende Leistungen soll der Vertrag beinhalten:
Versichert sind Mitglieder des Vorstands und
• sämtliche übrigen Vereinsmitglieder bei Ausübung von Tätigkeiten zu
Vereinszwecken.
• Außerdem sind Angestellte des Vereins versichert, auch wenn sie nicht
Vereinsmitglied sind.
bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht,
• bei internen und öffentlichen Vereinsveranstaltungen, soweit sie dem Vereinszweck
dienen – auch bei Verwendung von Zelten, Tribünen, Toilettenwagen, Hüpfburgen
etc.,
• bei der Vermietung von Vereinsräumen oder -gebäuden,
• bei Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leitungswasser und
Abwässer bis zu 1 Million Euro, auf Vereinsreisen bis zu 50.000 Euro.
Außerdem besteht Versicherungsschutz
•
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•
für eine Vereinsgaststätte in eigener Regie,
bei Abgabe von Speisen und Getränken,
bei Reisen, Ausflügen oder Wettbewerben – auch im Ausland,
bei Bauvorhaben des Vereins,
bei der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung.
Mitversichert sind auch Schäden
•
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durch die Nutzung des Internet (bis 1 Million Euro),
durch Verletzung von Datenrechtsbestimmungen,
durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, z. B. Aufsitzrasenmäher
und Haftpflichtansprüche des Vorstands und der Vereinsmitglieder untereinander.
Die Unfallversicherung der Mitglieder erfolgt nach Meldung an die Stadtverwaltung über
die gesetzliche (berufsgenossenschaftliche) Unfallversicherung.
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Anlage 6 zur Vereinsordnung Flüchtlingshilfe Geesthacht e.V.
Auszug aus den Ausführungen des Bundesamtes für Justiz / Stand 1.9.15.
Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in
gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die
Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine
sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder
Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise
geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des
Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das
Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen. Die Antrag stellende Person hat
zudem die Möglichkeit, sich das Privatführungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz
aushändigen zu lassen. Dies geschieht unter Vorlage des bei der Meldebehörde
aufgenommenen und ausgehändigten Originalantrags sowie eines Lichtbildausweises.
Ein Führungszeugnis kostet 13,00 EUR.
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses hängt von
der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab. Es dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Ein Führungszeugnis darf jederzeit kopiert oder beglaubigt werden. Es liegt jedoch im
Ermessen der jeweiligen Stelle, inwieweit die (beglaubigte) Kopie eines Führungszeugnisses als ausreichend akzeptiert wird.
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