Versicherungsbestätigung für sämtliche Mitglieder der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG). Die Dienst-Rechtsschutzversicherung: Die Allrecht gewährt den Mitgliedern Kostenschutz für Versicherungsfälle, die in Ausübung ihrer beruflichen und gewerkschaftlichen Tätigkeit eintreten. Folgende Highlights beinhaltet der Versicherungsschutz: ❍ Schadenersatz-Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen gegen einen Schädiger. • Gilt auch im Straßenverkehr als Fußgänger oder beim Fahren fremder KFZ (z.B. Einsatzfahrzeuge) ❍ Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. ❍ Erweiterter Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer fahrlässigen oder angeblich vorsätzlichen Straftat. • Gilt auch im Straßenverkehr als Fußgänger oder beim Fahren fremder KFZ (z.B. Einsatzfahrzeuge) ❍ Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit. • Gilt auch im Straßenverkehr als Fußgänger oder beim Fahren fremder KFZ (z.B. Einsatzfahrzeuge) ❍ Versicherungssumme in Europa unbegrenzt (weltweit 100.000 EUR) Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Rechtsschutzfall mit 150 EUR. Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte aus der DFeuG bzw. dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheidet. Bei Fragen und in Schadensfällen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige DFeuG Geschäftsstelle. DFeuG und ALLRECHT: Zwei starke Partner, die helfen – auch wenn es brennt.
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