Schutz des Privatvermögens „Asset Protection“ für Existenzgründer und Unternehmer Dr. Till Schemmann, LL.M. EXISTENZ 2015 - München, 14.11.2015 Landesnotarkammer Bayern Gliederung 1. Problem und Lösung im Grundsatz 2. Geläufige Gestaltungen 3. Komplexere Gestaltungen Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 2 Worum geht es? • • • • Schutz des Privatvermögens vor Ansprüchen aus der betrieblichen Sphäre durch Gestaltungen in der privaten Vermögenssphäre (≠ Haftungsbeschränkungen per Unternehmensform) legale Gestaltungen keine prohibitiven Steuerfolgen Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 3 Wer zu spät kommt ... • dem droht Strafe wegen „Bankrott“ oder „Vollstreckungsvereitelung“ • und über mehrere Jahre Anfechtung unentgeltlicher wie entgeltlicher Vermögensübertragungen →Gestaltungen dürfen nicht erst in der Krise ansetzen! Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 4 Woher droht Haftung? • rechtsformbedingte Haftung (Einzelunternehmen, GbR, OHG/KG) • persönliche Sicherheiten • Verletzung der rechtsformspezifischen Regeln (insbesondere Kapitalerhaltung) • Insolvenzverschleppung • besondere Haftungstatbestände (öff. Abgaben) Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 5 Das Grundprinzip Gläubiger haben Zugriff auf das Vermögen des Schuldners, d.h. dessen Immobilien, Konten, Wertpapiere ... → Vermögen muss anderer natürlicher oder juristischer Person zugeordnet sein (Beweisproblem bei beweglichem Vermögen!) → kein mittelbarer Zugriff über Herausgabeansprüche, Gesellschafterrechte o.ä. Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 6 Gliederung 1. Problem und Lösung im Grundsatz 2. Geläufige Gestaltungen 3. Komplexere Gestaltungen Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 7 Anfänglicher Vermögenserwerb durch Ehegatten • Zugriff nur durch Gläubiger des Ehegatten • im Scheidungsfall Zugewinnausgleich, bei Gütertrennung Regelung erforderlich! • im Todesfall gilt Erbfolge nach Ehegatten, Regelung erforderlich! • keine Schenkungsteuer bei Eigenheim / ehelichem Unterhalt • keine Grunderwerbsteuer Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 8 Exkurs: Güterstände • grdsl. Zugewinngemeinschaft: getrennte Vermögen, Ausgleichspflicht im Scheidungsfall • modifizierte ZG: gegenständliche oder quotale Einschränkungen, Totalausschluss im Scheidungsfall ... • Gütertrennung: keine Ausgleichspflicht • Gütergemeinschaft: gemeinsames Vermögen und Haftung, exotisch Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 9 Vermögensübertragungen an Ehegatten wie vor, aber zusätzliche Nachteile: • als Schenkung vier Jahre anfechtbar • Schenkungsteuer (Ausnahme Eigenheim), aber hoher Freibetrag Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 10 Vermögensübertragungen an Kinder u.ä. • praktisch nur nachträglich möglich • nach Verwandtschaftsgrad sinkende ErbStFreibeträge • kein automatischer Ausgleich, Rückfallregelungen immer erforderlich! • keine Grunderwerbsteuer Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 11 Übliche Rückfallgründe • • • • Verfügungen (Veräußerung, Belastung) Gläubigerzugriff (Insolvenz, Vollstreckung) Vorversterben des Erwerbers Güterrechtliche Ansprüche eines ErwerberEhegatten • bei Ehegatten: Scheidung →Ansprüche sind verwertbares Vermögen des Übertragenden!!! Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 12 Gliederung 1. Problem und Lösung im Grundsatz 2. Geläufige Gestaltungen 3. Komplexere Gestaltungen Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 13 „Güterstandsschaukeln“ = Wechsel zur Gütertrennung zwecks Vermögenstransfer Vergleich des Zugewinns beider Ehegatten, Hälfte der Differenz ausgleichspflichtig →existierende Schulden mindern Zugewinn →schenkungsteuerfrei →jedenfalls keine Schenkungsanfechtung Vorsicht bei Rückkehr zur Zugewinngem.! Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 14 „Wiesbadener Modell“ = Stellung wesentlicher Betriebsgrundlage durch Ehegatten (z.B. Vermietung einer Immobilie) →Vermögen aus betriebl. Haftungsmasse →keine Betriebsaufspaltung, keine GewSt auf Mieteinnahmen →keine Besteuerung stiller Reserven Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 15 Stiftungen • keine (pfändbaren) Gesellschafterrechte • nur ausdrückliche Leistungsansprüche pfändbar • nicht eigennützig, aber Familienstiftungen • keine Umgehung der Schenkungsanfechtung oder -steuer • bei ausländischen Stiftungen prohibitive Schenkungsbesteuerung Landesnotarkammer Bayern "Asset Protection" Dr. Till Schemmann 16
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