SEPTEMBER 2015 Inhalt: ZUR ERINNERUNG – PFLEGESTUNDEN STUFE 1 und 2 ERHÖHUNG DES PFLEGEGELDES AB 1. JÄNNER 2016 PFLEGEHEIME - AUFNAHME ÜBERGANGSPFLEGE IN HEIMEN URLAUB FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE MOBILE DEMENZBERATUNG KLAGENFURT WILL HELFEN ERFAHRUNGEN VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN - INKONTINENZ ERFAHRUNGEN IN EINEM PFLEGEHEIM - GERUCHSBELÄSTIGUNG BROSCHÜRE – ALLTAG MIT ALZHEIMER-DEMENZ VERANSTALTUNGEN PFLEGESTUFEN 1 und 2 – ZUR ERINNERUNG www.help.gv.at Für Neuanträge ab dem 1. Jänner 2015 gelten folgende Stundenwerte: Pflegestufe 1 - monatlicher Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden Pflegestufe 2 – monatlicher Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden. Diese Stundenwerte gelten nicht für Personen, denen bereits vor dem 1. Jänner 2015 rechtskräftig ein Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 zuerkannt wurde. ERHÖHUNG DES PFLEGEGELDES AB 1. JÄNNER 2016 www.help.gv.at Ab 1. Jänner 2016 wird das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 2 % erhöht. PFLEGEHEIME AUFNAHME – ZUR ERINNERUNG (Dr. Michaela Miklautz, Kärntner Landesregierung) Ab März 2015 hat sich das Aufnahmekriterium Pflegestufe wieder geändert. Der Eintritt ins Pflegeheim ist erst ab PFSt. 4 möglich. Bei niedrigeren Pflegestufen erfolgt die Handhabung wie bisher: wenn das Case Management (CM) des Landes die Zustimmung zur Aufnahme gibt, weil eine alternative Betreuung oder eine Betreuung zuhause nicht möglich ist, dann kann auch mit PFSt 1 bis 3 ein Heimeintritt erfolgen. In den Abteilungen für Chronisch Kranke ist eine Aufnahme auch mit niederen PFStn ohne CM möglich. Selbstzahler – die gesamten Heimkosten werden vom Bewohner selbst aufgebracht - sind von dieser Regelung natürlich ausgenommen. ÜBERGANGSPFLEGE IN PFLEGHEIMEN Kleine Zeitung Die Übergangspflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden. Ist zu Hause keine adäquate pflegerische Versorgung gegeben, kann der Betroffene bis zu 28 Tage die Pflege in einem Heim oder alternativen Lebensraum in Anspruch nehmen. Eine Pflegestufe ist nicht die Voraussetzung. Seite 1 von 4 ( Newsletter 9/2015) Bei der ersten Übergangspflege innerhalb eines Jahres war bis Ende August 2015 als Eigenleistung vom Pflegebedürftigen nur das Pflegegeld als Kostenbeitrag zu bezahlen. Ab dem zweiten Aufenthalt kamen zum Pflegegeld 80 % des Nettoeinkommens dazu. Ab 1. September 2015 sind schon bei der ersten Übergangspflege 80 % des Nettoeinkommens und das Pflegegeld zu bezahlen. Diese Regelung entspricht jener für Personen, die eine Langzeitpflege in Anspruch nehmen. Ob die Übergangspflege mit 28 Tage pro Jahr begrenzt ist oder ob bei Bedarf noch weitere Übergangspflegen in Anspruch genommen werden können, konnte nicht herausgefunden werden. Über die Änderung gibt es nur den Bericht der Kleinen Zeitung, im Internet auf den diesbezüglichen offiziellen Seiten ist leider nichts zu finden. Die Kurzzeitpflege zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ist von dieser Regelung nicht betroffen. URLAUB FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE Der Entlastungsurlaub für pflegende Angehörige, der 2 x im Jahr angeboten wurde, ist derzeit für den Herbst im Internet noch nicht ausgeschrieben. MOBILE DEMENZBERATUNG Seit 1. Feber 2015 bietet die Demenzexspertin DGKS Birgit Marolt im Rahmen des Pilotprojektes „Mobile Demenzberatung des Hilfswerks Kärnten“ in ganz Kärnten stationäre, aber auch vorwiegend mobile Beratungen im häuslichen Umfeld Betroffener an. Sie hilft bei der Erstellung eines Pflege- und Betreuungsplanes, leistet gezielte Vernetzungsarbeit rund um den Demenzkranken, führt Beratungs- und Entlastungsgespräche und erstellt individuelle Handlungsleitlinien. Im Zuge eines persönlichen Besuchs stellt sie fest, in welchem Stadium (FASTStadium) sich der Betroffene befindet und leitet daraus für Angehörige unterstützende Betreuungshandhabungen. Information und Terminvereinbarungen. DGKS Birgit Marolt Tel. 0676 89901012 [email protected] KLAGENFURT WILL HELFEN – ERSTE KÄRNTNER FREIWILLIGENBÖRSE (Folder „Klagenfurt will helfen“) Der Verein „Klagenfurt will helfen“ geht davon aus, dass im Großraum der Stadt Klagenfurt viele Menschen mit Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben, sowie Mitmenschen, die Hilfe benötigen. Dafür wurde diese zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Wenn Sie stundenweise Hilfe benötigen, informieren Sie sich unter Tel. 0676 842414-109 oder E-Mail: [email protected] www.willhelfen-klagenfurt.at ERFAHRUNGEN VON ANGEHÖRIGEN Inkontinenz: Eine Betroffene war beim Schlafen - wenn sie kein Höschen anhatte – Harn inkontinent. Der pflegende Angehörige machte einen Versuch, die Kranke behielt das Höschen an. Daraufhin stand sie immer rechtzeitig auf, um aufs WC zu gehen und die Inkontinenz war eingedämmt. Seite 2 von 4 ( Newsletter 9/2015) Uringeruch beseitigen: Der Geruchs- und Fleckenentferner „Urin-frei“ bricht und entfernt Harnsäurekristalle und somit die Ursache von Flecken und Gerüchen – selbst alte Flecken; wirkt rein biologisch auf jeder Oberfläche (Kacheln, Fliesen, Beton, Teppich, Matratzen, Rollstühlen usw.) Nähere Informationen www.medictools.at ERFAHRUNGEN IN EINEM PFLEGEHEIM Schlechter Geruch: in den Klobesen wird ein Reinigungsmittel mit gutem Geruch gegeben. Bei jeder Verwendung wird der gute Geruch freigesetzt. BROSCHÜRE FÜR ANGEHÖRIGE VON ALZHEIMERKRANKEN Unter www.focuspatient.at finden Sie die Broschüre „Alltag mit Alzheimer-Demenz“ – Tipps zum Umgang mit Betroffenen für Angehörige und Pflegende. In dieser Broschüre finden Sie Beispiele von Verhaltensmuster von Demenzkranken und Lösungsvorschläge dazu – empfehlenswert. DIE NÄCHSTEN VERANSTALTUNGEN KÄRNTNER DEMENZFORUM – eine Initiative der AHA-Gruppe Herausforderung Demenz Fachtagung für Ärzte, Fachärzte, Sozialdienste, Pflegepersonal, Psychologen, Pflegewissenschaftler, Sozialreferenten sowie Gesundheits- und Pflegeschulen. Freitag, 9. Oktober 2015, ab 7.45 Uhr Informationstag für Angehörige und Interessierte Samstag 10. Oktober, ab 7.45 Uhr Veranstaltungsort: Casino Velden Details und Frühbuchertickets unter www.kaerntner-demenzforum.at E-Mail. [email protected] Tel. 04242 291922 VALIDATION – WORKSHOP/VORTRAG MIT VICKI DE KLERK-RUBIN die einmalige Gelegenheit die Tochter von Naomi Feil, der Begründerin der Validation Kommunikationsmethode mit Demenzkranken - kennenzulernen. Veranstalter: inca & kompetenz Veranstaltungsort: eduCare Hotel, Treffen am Ossiachersee, Eichrainweg 7-9 Termin: Donnerstag, 29. Oktober 2015, 9.30 – 17.00 Uhr Informationen und Anmeldungen: Tel. 0664 1253167, [email protected] PFLEGEHEIM KREUZBERGL Ein Wohlfühltag für Interessierte, Angehörige und Heimbewohner Pflegeheim Kreuzbergl, Henselstraße 1A Mittwoch, 16.9.2015, 13.30 – 18.00 Uhr Einen Vortrag und Einzelberatungen von Angehörigen der SHG können Sie während dieser Zeit in Anspruch nehmen: Seite 3 von 4 ( Newsletter 9/2015) SENIORENBÜRO DER STADT KLAGENFURT Brille vergessen? Schlüssel verlegt? Spielerische und unterhaltsame Vorsorge, damit das Gedächtnis fit bleibt! Referentin: Ingrid Trapp, geprüfte Gedächtnistrainerin Schnuppertermin: Dienstag, 29. September 2015, 13.30 Uhr Europahaus, Reitschulgasse 4 Veranstaltung Nr. 102 Fit und aktiv bis ins hohe Alter – Hauskrankenhilfe Klagenfurt Hilfe zur Erhaltung der Selbständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter. Vorturnerin: Mag. Ulrike Falkner-Eichwald, staatl. Gepr. Fitlehrwart für Senioren Mittwoch, 30. September, 10.00 bis 11.30 Uhr Hilfswerk Kärnten Generationentreff, Pischeldorfer Str. 53 Veranstaltung Nr. 106 Geistige und körperliche Fitness im Alter Referent: Prim. Dr. Georg Pinter, Akutgeriatrie/Remobilisation, Klinikum Klagenfurt Freitag, 9. Oktober 2015, 18.30 Uhr Kneipp aktiv Club Klagenfurt, Kolpinggasse Veranstaltung Nr. 223 Für die Veranstaltungen des Seniorenbüros ist eine schriftliche Anmeldung mit Angabe der Veranstaltungsnummer notwendig. Seniorenbüro, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt Tel. Nr. 0463 537-2753, E-Mail: [email protected] EIGENE ERKLÄRUNG Die Inhalte zu diesem Newsletter erhalten wir von Experten, die uns unterstützen, aus Erfahrungen unserer Besucher oder wir verwenden Informationen aus den Medien. Wir recherchieren zwar ganz genau, es kann jedoch vorkommen, dass eine Auskunft für Sie nicht zufriedenstellend ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Fällen mit den betreffenden Stellen Kontakt aufnehmen, um eventuelle Ungereimtheiten zu klären. Der Einfachheit halber wird in diesem Schriftstück nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Hannelore Pacher 9. September 2015 Weitere Informationen und Neuigkeiten: www.alzheimer-demenz.jimdo.com Seite 4 von 4 ( Newsletter 9/2015)
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