SEPTEMBER 2015

SEPTEMBER 2015
Inhalt:
 ZUR ERINNERUNG – PFLEGESTUNDEN STUFE 1 und 2
 ERHÖHUNG DES PFLEGEGELDES AB 1. JÄNNER 2016
 PFLEGEHEIME - AUFNAHME
 ÜBERGANGSPFLEGE IN HEIMEN
 URLAUB FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
 MOBILE DEMENZBERATUNG
 KLAGENFURT WILL HELFEN
 ERFAHRUNGEN VON PFLEGENDEN ANGEHÖRIGEN - INKONTINENZ
 ERFAHRUNGEN IN EINEM PFLEGEHEIM - GERUCHSBELÄSTIGUNG
 BROSCHÜRE – ALLTAG MIT ALZHEIMER-DEMENZ
 VERANSTALTUNGEN
PFLEGESTUFEN 1 und 2 – ZUR ERINNERUNG
www.help.gv.at
Für Neuanträge ab dem 1. Jänner 2015 gelten folgende Stundenwerte:
 Pflegestufe 1 - monatlicher Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden
 Pflegestufe 2 – monatlicher Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden.
Diese Stundenwerte gelten nicht für Personen, denen bereits vor dem 1. Jänner 2015
rechtskräftig ein Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 zuerkannt wurde.
ERHÖHUNG DES PFLEGEGELDES AB 1. JÄNNER 2016
www.help.gv.at
Ab 1. Jänner 2016 wird das Pflegegeld in allen Pflegestufen um 2 % erhöht.
PFLEGEHEIME AUFNAHME – ZUR ERINNERUNG
(Dr. Michaela Miklautz, Kärntner Landesregierung)
Ab März 2015 hat sich das Aufnahmekriterium Pflegestufe wieder geändert. Der Eintritt ins
Pflegeheim ist erst ab PFSt. 4 möglich.
Bei niedrigeren Pflegestufen erfolgt die Handhabung wie bisher: wenn das Case
Management (CM) des Landes die Zustimmung zur Aufnahme gibt, weil eine alternative
Betreuung oder eine Betreuung zuhause nicht möglich ist, dann kann auch mit PFSt 1 bis 3
ein Heimeintritt erfolgen. In den Abteilungen für Chronisch Kranke ist eine Aufnahme auch mit
niederen PFStn ohne CM möglich.
Selbstzahler – die gesamten Heimkosten werden vom Bewohner selbst aufgebracht - sind
von dieser Regelung natürlich ausgenommen.
ÜBERGANGSPFLEGE IN PFLEGHEIMEN
Kleine Zeitung
Die Übergangspflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen
werden. Ist zu Hause keine adäquate pflegerische Versorgung gegeben, kann der Betroffene
bis zu 28 Tage die Pflege in einem Heim oder alternativen Lebensraum in Anspruch nehmen.
Eine Pflegestufe ist nicht die Voraussetzung.
Seite 1 von 4 ( Newsletter 9/2015)
Bei der ersten Übergangspflege innerhalb eines Jahres war bis Ende August 2015 als
Eigenleistung vom Pflegebedürftigen nur das Pflegegeld als Kostenbeitrag zu bezahlen.
Ab dem zweiten Aufenthalt kamen zum Pflegegeld 80 % des Nettoeinkommens dazu.
Ab 1. September 2015 sind schon bei der ersten Übergangspflege 80 % des
Nettoeinkommens und das Pflegegeld zu bezahlen. Diese Regelung entspricht jener für
Personen, die eine Langzeitpflege in Anspruch nehmen.
Ob die Übergangspflege mit 28 Tage pro Jahr begrenzt ist oder ob bei Bedarf noch weitere
Übergangspflegen in Anspruch genommen werden können, konnte nicht herausgefunden
werden. Über die Änderung gibt es nur den Bericht der Kleinen Zeitung, im Internet auf den
diesbezüglichen offiziellen Seiten ist leider nichts zu finden.
Die Kurzzeitpflege zur Entlastung von pflegenden Angehörigen ist von dieser Regelung
nicht betroffen.
URLAUB FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Der Entlastungsurlaub für pflegende Angehörige, der 2 x im Jahr angeboten wurde, ist derzeit
für den Herbst im Internet noch nicht ausgeschrieben.
MOBILE DEMENZBERATUNG
Seit 1. Feber 2015 bietet die Demenzexspertin DGKS Birgit Marolt im Rahmen des
Pilotprojektes
„Mobile Demenzberatung des Hilfswerks Kärnten“
in ganz Kärnten stationäre, aber auch vorwiegend mobile Beratungen im häuslichen
Umfeld Betroffener an.
 Sie hilft bei der Erstellung eines Pflege- und Betreuungsplanes,
 leistet gezielte Vernetzungsarbeit rund um den Demenzkranken,
 führt Beratungs- und Entlastungsgespräche und
 erstellt individuelle Handlungsleitlinien.
 Im Zuge eines persönlichen Besuchs stellt sie fest, in welchem Stadium (FASTStadium) sich der Betroffene befindet und leitet daraus für Angehörige unterstützende
Betreuungshandhabungen.
 Information und Terminvereinbarungen.
DGKS Birgit Marolt
Tel. 0676 89901012
[email protected]
KLAGENFURT WILL HELFEN – ERSTE KÄRNTNER FREIWILLIGENBÖRSE
(Folder „Klagenfurt will helfen“)
Der Verein „Klagenfurt will helfen“ geht davon aus, dass im Großraum der Stadt Klagenfurt
viele Menschen mit Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen Interesse an einer
ehrenamtlichen Tätigkeit haben, sowie Mitmenschen, die Hilfe benötigen. Dafür wurde
diese zentrale Anlaufstelle eingerichtet.
Wenn Sie stundenweise Hilfe benötigen, informieren Sie sich unter
Tel. 0676 842414-109 oder E-Mail: [email protected]
www.willhelfen-klagenfurt.at
ERFAHRUNGEN VON ANGEHÖRIGEN
 Inkontinenz: Eine Betroffene war beim Schlafen - wenn sie kein Höschen anhatte –
Harn inkontinent. Der pflegende Angehörige machte einen Versuch, die Kranke behielt
das Höschen an. Daraufhin stand sie immer rechtzeitig auf, um aufs WC zu gehen
und die Inkontinenz war eingedämmt.
Seite 2 von 4 ( Newsletter 9/2015)
 Uringeruch beseitigen: Der Geruchs- und Fleckenentferner „Urin-frei“ bricht und
entfernt Harnsäurekristalle und somit die Ursache von Flecken und Gerüchen – selbst
alte Flecken; wirkt rein biologisch auf jeder Oberfläche (Kacheln, Fliesen, Beton,
Teppich, Matratzen, Rollstühlen usw.)
Nähere Informationen www.medictools.at
ERFAHRUNGEN IN EINEM PFLEGEHEIM
 Schlechter Geruch: in den Klobesen wird ein Reinigungsmittel mit gutem Geruch
gegeben. Bei jeder Verwendung wird der gute Geruch freigesetzt.
BROSCHÜRE FÜR ANGEHÖRIGE VON ALZHEIMERKRANKEN
Unter www.focuspatient.at finden Sie die Broschüre „Alltag mit Alzheimer-Demenz“ –
Tipps zum Umgang mit Betroffenen für Angehörige und Pflegende.
In dieser Broschüre finden Sie Beispiele von Verhaltensmuster von Demenzkranken und
Lösungsvorschläge dazu – empfehlenswert.
DIE NÄCHSTEN VERANSTALTUNGEN
KÄRNTNER DEMENZFORUM – eine Initiative der AHA-Gruppe
Herausforderung Demenz
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Fachtagung für Ärzte, Fachärzte, Sozialdienste, Pflegepersonal, Psychologen,
Pflegewissenschaftler, Sozialreferenten sowie Gesundheits- und Pflegeschulen.
Freitag, 9. Oktober 2015, ab 7.45 Uhr
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Informationstag für Angehörige und Interessierte
Samstag 10. Oktober, ab 7.45 Uhr
Veranstaltungsort: Casino Velden
Details und Frühbuchertickets unter www.kaerntner-demenzforum.at
E-Mail. [email protected]
Tel. 04242 291922
VALIDATION – WORKSHOP/VORTRAG MIT VICKI DE KLERK-RUBIN
die einmalige Gelegenheit die Tochter von Naomi Feil, der Begründerin der Validation Kommunikationsmethode mit Demenzkranken - kennenzulernen.
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Veranstalter: inca & kompetenz
Veranstaltungsort: eduCare Hotel, Treffen am Ossiachersee, Eichrainweg 7-9
Termin: Donnerstag, 29. Oktober 2015, 9.30 – 17.00 Uhr
Informationen und Anmeldungen: Tel. 0664 1253167, [email protected]
PFLEGEHEIM KREUZBERGL
Ein Wohlfühltag für
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Interessierte, Angehörige und Heimbewohner
Pflegeheim Kreuzbergl, Henselstraße 1A
Mittwoch, 16.9.2015, 13.30 – 18.00 Uhr
Einen Vortrag und Einzelberatungen von Angehörigen der SHG können Sie während dieser Zeit in
Anspruch nehmen:
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SENIORENBÜRO DER STADT KLAGENFURT
Brille vergessen? Schlüssel verlegt?
Spielerische und unterhaltsame Vorsorge, damit das Gedächtnis fit bleibt!
 Referentin: Ingrid Trapp, geprüfte Gedächtnistrainerin
 Schnuppertermin: Dienstag, 29. September 2015, 13.30 Uhr
 Europahaus, Reitschulgasse 4
 Veranstaltung Nr. 102
Fit und aktiv bis ins hohe Alter – Hauskrankenhilfe Klagenfurt
Hilfe zur Erhaltung der Selbständigkeit und Lebensqualität bis ins hohe Alter.
 Vorturnerin: Mag. Ulrike Falkner-Eichwald, staatl. Gepr. Fitlehrwart für Senioren
 Mittwoch, 30. September, 10.00 bis 11.30 Uhr
 Hilfswerk Kärnten Generationentreff, Pischeldorfer Str. 53
 Veranstaltung Nr. 106
Geistige und körperliche Fitness im Alter
 Referent: Prim. Dr. Georg Pinter, Akutgeriatrie/Remobilisation, Klinikum Klagenfurt
 Freitag, 9. Oktober 2015, 18.30 Uhr
 Kneipp aktiv Club Klagenfurt, Kolpinggasse
 Veranstaltung Nr. 223
Für die Veranstaltungen des Seniorenbüros ist eine schriftliche Anmeldung mit Angabe der
Veranstaltungsnummer notwendig.
Seniorenbüro, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt
Tel. Nr. 0463 537-2753, E-Mail: [email protected]
EIGENE ERKLÄRUNG
Die Inhalte zu diesem Newsletter erhalten wir von Experten, die uns unterstützen, aus
Erfahrungen unserer Besucher oder wir verwenden Informationen aus den Medien. Wir
recherchieren zwar ganz genau, es kann jedoch vorkommen, dass eine Auskunft für Sie nicht
zufriedenstellend ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir in solchen Fällen mit den betreffenden
Stellen Kontakt aufnehmen, um eventuelle Ungereimtheiten zu klären.
Der Einfachheit halber wird in diesem Schriftstück nur die männliche Form verwendet. Die
weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
Hannelore Pacher
9. September 2015
Weitere Informationen und Neuigkeiten: www.alzheimer-demenz.jimdo.com
Seite 4 von 4 ( Newsletter 9/2015)