Ablauf & Marktreglement

Ablauf & Marktreglement
Veranstalterin
IG Flohmi Altreu
Grebnetgasse 2
2545 Altreu
Kontaktperson: Marianne Brändle, Telefon 079 848 77 34
Konto für die Einzahlung von Anmeldungen: 85-485397-5
IBAN: CH05 0900 0000 8548 5397 5
E-Mail: [email protected]
Internet: www.flohmi-altreu.ch
Der Markt findet bei jedem Wetter stand. Ausnahme sind Sturmwarnungen oder dergleichen.
Für Wetterschutz sind die Teilnehmenden selber verantwortlich. Es stehen eine Anzahl grosser
Sonnenschirme zur Verfügung, die separat dazu gemietet werden können. Blachen, die allenfalls bei
Regen über die Schirme gespannt werden, müssen mitgebracht werden.
Anmeldung
Es steht eine beschränkte Anzahl Standplätze zur Verfügung. Wer sich anmelden möchte, füllt ein
Anmeldeformular aus, schickt es per Post oder E-Mail an die IG Flohmi Altreu und bezahlt die
Standgebühr von CHF 40.00 auf das genannte Konto mit dem Vermerk ‚Flohmi Altreu‘ ein. Die
Standplätze werden nach Eingang der Einzahlungen vergeben und bestätigt. Die Anmeldung gilt erst
dann, wenn die Zahlung für die Standgebühr eingegangen ist.
Wer keinen Standplatz mehr ergattern kann, kommt auf eine Warteliste und wird bis kurz vor dem
Datum der Veranstaltung benachrichtigt. Teilnehmende, die auf die Warteliste gesetzt wurden, sind
verpflichtet, im Voraus Bescheid zu geben, falls sie nicht mehr an einem Stand interessiert sind.
Bereits eingezahlte Standgebühren werden nur rückerstattet, wenn bis zum Zeitpunkt der
Veranstaltung kein Stand mehr vergeben werden kann.
Platzierungswünsche können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Das Reglement ist integrierter Bestandteil der Anmeldung. Mit der Anmeldung sind die
Teilnehmenden mit dem Marktreglement einverstanden.
Abmeldungen sind bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung an Telefon 079 848 77 34 oder
schriftlich an die IG Flohmi Altreu zu tätigen. Bis dahin kann die vollständige Standgebühr zurück
gezahlt werden.
Zweck
Der Flohmarkt ist gedacht für gebrauchte Waren wie Küchenutensilien, Wohndekoration,
Kleinmöbel, Spielsachen, Bekleidung, Sportutensilien, Bilder, elektrische Geräte, Tonträger, Bücher,
Antiquitäten, Sammelstücke und dergleichen
Nicht zum Verkauf zugelassen sind:
-
Neuwaren aller Art
Esswaren und Getränke
Waffen und Munition
Selbstfahrende Fahrzeuge
Pornografische Artikel
Aufstellen der Stände
Ab 7:00 Uhr bis spätestens 9.00 Uhr.
Ab 9:00 Uhr müssen alle Transportfahrzeuge ausserhalb des Marktgeländes geparkt sein. Mit dem
Bezug des Standes erhalten alle Markt-Teilnehmenden eine Parkkarte, die im Fahrzeug sichtbar zu
platzieren ist.
Den Teilnehmenden steht jeweils ein Parkplatz zu. Es stehen Helfer bereit, die jedem Teilnehmenden
einen Parkplatz zuweisen.
Der öffentliche Parkplatz muss leer bleiben für Marktbesucher.
In der Standgebühr ist ein Tisch mit dem Format 250 X 80 cm inbegriffen, der bereits aufgestellt ist
beim Bezug des Standes. Stühle, Zelte oder Schirme zum Wetterschutz müssen selber mitgebracht
werden. Diese sind gegen Sturm und Hagel zu sichern, die Verantwortung liegt beim Aussteller. Im
Schadenfall, auch für Schäden an Dritten, wird von der IG Flohmi Altreu jede Haftung abgelehnt und
sind von den Marktteilnehmenden zu übernehmen.
Die Markierung für das Format des Standes darf aus sicherheitstechnischen Gründen nicht
überschritten werden. Die Strasse, auf der die Veranstaltung stattfindet, muss jederzeit auch von
grösseren Fahrzeugen befahrbar bleiben.
Abräumen der Stände
Ab 16.00 Uhr kann mit dem Abräumen begonnen werden. Ab spätestens 18:00 Uhr muss der Platz
geräumt und das Transportfahrzeug weggefahren sein.
Für das Abräumen der Stände werden vor 16.00 Uhr keine Fahrzeuge auf dem Gelände zugelassen.
Die Transportfahrzeuge müssen beim Abräumen so platziert sein, dass jederzeit die Strasse
befahrbar bleibt.
Der Platz muss sauber zurückgelassen werden. Sämtliche Abfälle müssen mitgenommen und
sachgerecht entsorgt werden.
Allgemeines
Die Platznummern werden bei Ankunft am Veranstaltungsort vergeben. Den Anweisungen des
Veranstalters ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter den Teilnehmenden
vom Gelände verweisen.
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab.
Kann der Flohmarkt aus irgendwelchen Gründen nicht durchgeführt werden, haben die Aussteller
maximal Anspruch auf Rückerstattung der einbezahlten Standgebühren. Auslagen des Veranstalters
für aufgestellte Tische, Werbung und Inserate werden anteilmässig in Abzug gebracht.
Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden.
Der Teilnehmende bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er rechtmässiger Besitzer der angebotenen
Ware ist oder von dritten zum Verkauf der Ware ermächtigt wurde.
Der Teilnehmende garantiert, wenn nichts anderes vermerkt oder vereinbart wurde, die
Funktionstüchtigkeit seiner Waren.
Die IG Flohmi Altreu übernimmt keinerlei Haftung für die Qualität und Funktionstüchtigkeit der
angebotenen Artikel.
Zuwiderhandlung gegen das Reglement hat den sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung zur
Folge.