OSCARDS Allgemeine Geschäftsbedingungen OSCARDS AG, Schützenhausstrasse 5, 8330 Pfäffikon ZH, Schweiz 1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss OSCARDS AG erklärt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in allen Angeboten und Auftrags bestätigungen als verbindlich. Abweichende Festlegungen in rechtsgültigen Verträgen gehen vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und/oder Lieferanten übernimmt OSCARDS AG in keinem Fall, auch dann nicht, wenn dieser sie in seiner Bestellung als anwendbar erklärt. Widerspricht der Kunde und/oder Lieferant der Auftragsbestätigung von OSCARDS AG nicht innert fünf Tagen schriftlich, verzichtet er auf die Anwendung seiner Allgemeinen Ge schäftsbedingungen; andernfalls kommt kein Vertrag zustande. Ein Vertrag kommt ausschliesslich nur dann zustande, wenn OSCARDS AG eine schriftliche Auf tragsbestätigung an den Kunden oder eine schriftliche Bestellung an den Lieferanten absendet oder wenn der Kunde eine befristete Offerte von OSCARDS AG während der Annahmefrist unver ändert schriftlich annimmt. Offerten von OSCARDS AG ohne Annahmefrist sind unverbindlich. Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die auf grund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreis charakter. 2. Umfang der Lieferungen und Leistungen Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung oder der befristeten Offerte von OSCARDS AG abschliessend aufgeführt, allenfalls durch Verweisung auf Beilagen. 10. Daten, Druckunterlagen, Aufbewahrung Die von OSCARDS AG erstellten Daten und Druckunterlagen (digitales Bildmaterial, Satz, Lithos usw.) bleiben Eigentum von OSCARDS AG. Fotolithografien, Nutzenfilme, Platten, Satz, Abzüge, Muster, Produktionsunterlagen und Daten werden auf Bestellung und eigene Gefahr des Kunden archiviert. OSCARDS AG kann dafür Rechnung stellen. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Foto lithografien, Nutzenfilmen, Platten, Satz, Abzügen, Mustern, Produktionsunterlagen und Daten besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Wir verweisen auf die Bestimmungen des Schwei zerischen Obligationenrechtes (Werkvertrag Art. 363 bis 379 OR). 11. Branchenübliche Toleranzen Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Proof, Farbschwankungen, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger, blei ben vorbehalten. 12. Mehr- oder Minderlieferungen Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums, bei Extraanfertigung des Materials bis 20%, können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge in Rechnung gestellt. 13. Anforderungen an vom Besteller geliefertes Material 3. Kommerzielle und technische Unterlagen Angaben von OSCARDS AG in Verkaufsdokumentationen (Print, digital, online) sind nicht verbind lich. Angaben in technischen Unterlagen sind verbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung oder der befristeten Offerte durch OSCARDS AG ausdrücklich zugesichert sind. Die Urheberrechte von OSCARDS AG an den kommerziellen und technischen Unterlagen als auch Bild-/Datenauf bereitungen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfe, Programmierungen, Herstellverfahren und Ent wicklungen bleiben vorbehalten und richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller haftet dafür, dass das von ihm gelieferte Material die für die Verarbeitung gefor derte Eignung aufweist. 14. Lieferung, Verpackung Transportkosten sind (sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden) nicht im Preis in begriffen. Sämtliche Sendungen gehen auf Gefahr des Bestellers. Trotzdem sind Transport schäden vor der Annahme der Ware dem Transporteur zu melden. Vom Besteller geliefertes oder beschafftes Material ist frei Haus zu liefern. 4. Preise Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die vor Auftragsbeendigung eintreten können. Der Kunde und/oder Lieferant trägt alle Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Versicherung, Gebühren für Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen und Beurkundungen, Zoll und alle weiteren Abgaben). OSCARDS AG ist zur ange messenen Anpassung des Preises berechtigt, wenn die Lieferfrist nachträglich aus nicht durch sie zu vertretenden Gründen verändert wird oder wenn die vom Kunden gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren. 15. Proben Korrekturabzüge, Andrucke und Muster sind vom Besteller auf Inhalt, Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und an OSCARDS AG produktionsreif erklärt und mit einer Unterschrift des Bestellers versehen zurückzugeben. OSCARDS AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Tele fonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Wird die Zustellung von Proben nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung von OSCARDS AG für Satz- und andere Fehler auf grobes, nachweisliches Verschulden. 16. Mängelrüge 5. Mehraufwand und Autorkorrekturen Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehr aufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet. Autorkorrekturen (nach trägliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden nach aufgewendeter Zeit zusätzlich be rechnet. Die von OSCARDS AG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang der Ware optisch und mit Methoden, mit welchen das Vorhandensein der vorausgesetzten und der zugesicherten Eigenschaften erkannt werden kann, zu prüfen und OSCARDS AG allfällige Mängel unverzüglich schriftlich mit zuteilen. Allfällige Beanstandung bezüglich Qualität und Quantität hat spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen, der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. OSCARDS AG verpflichtet sich, allfällige Mängel so rasch als möglich nachzu bessern. 6. Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat (sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden) innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug, Spesen, Abgaben, Zoll und dergleichen zu erfolgen. OSCARDS AG kann vor oder auch nach Bestellungsannahme Zahlungs garantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auf tragsabwicklung über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist OSCARDS AG berechtigt, Vorauszah lungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung festzulegen. Nach Eintritt der Fälligkeit schuldet der Kunde OSCARDS AG ohne Mahnung Verzugszins in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskont satz der Schweizerischen Nationalbank. Lieferverzögerungen, die OSCARDS AG nicht zu vertreten hat, sowie Mängelrechte und andere Gegenforderungen des Kunden irgendwelcher Art berech tigen diesen nicht, die Zahlung teilweise oder ganz zurückzuhalten oder diese zu verweigern. 7. Eigentumsvorbehalt, Versicherungspflicht OSCARDS AG bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis der mit dem Kunden verein barte Preis vollständig bezahlt ist. Der Kunde ermächtigt OSCARDS AG, auf ihre Kosten die Ein tragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware bis zum Übergang des Eigentums auf seine Kosten gegen alle Risiken zu versichern. 8. Lieferzeit und Abnahmeverzug Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Manuskripte, Gut zum Druck) vereinbarungsgemäss bei OSCARDS AG eintreffen. Vereinbarte Lie ferfristen beginnen mit dem Tage des Vertragsabschlusses, des Eingangs der gesamten Arbeits unterlagen bei OSCARDS AG, wenn die wesentlichen technischen Punkte bereinigt und verein barte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erbracht sind. Die vereinbarten Lieferfristen enden mit dem Tage, an dem der Auftrag die OSCARDS AG verlässt. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist OSCARDS AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche OSCARDS AG kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder OSCARDS AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertig stellungsanzeige ab, so ist OSCARDS AG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst ins Archiv zu nehmen. 9. Reproduktionsrecht Die Reproduktion aller Produkte und Dienstleistungen wie auch die Verwendung aller vom Auf traggeber oder Lieferanten zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. 17. Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, auch wenn OSCARDS AG die Spedition übernimmt. Wird der Abgang der Lieferung aus Grün den, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, lagert die Ware auf Gefahr und auf Kosten des Kunden. 18. Garantie, Haftungsausschluss OSCARDS AG garantiert dem Kunden die Funktionstüchtigkeit der Lieferungen und Leistungen gemäss Spezifikation. OSCARDS AG verpflichtet sich, mangelhafte Ware so rasch als möglich nach ihrer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden zu folge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, fal scher Bedienung, übermässiger oder nicht fachgerechter Beanspruchung, chemischer oder elek trolytischer Einflüsse, Wasser, Korrosion, Erosion und dergleichen. Die Haftung von OSCARDS AG wird ausdrücklich auf den Wert der bestellten Ware und Dienstleistungen beschränkt. Die Haf tung für darüber hinausgehenden Schaden und für Folgeschäden, Sekundärschäden, mittelbare Schäden, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Produktionsunterbrüche, usw. wird weg bedungen. Insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausdrücklich wegbedungen wird die Haftung für Schäden durch Sublimieren und die Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit bei Redaktion und Ausführung kartografischer Werke. Vom Besteller gelieferte Manuskripte, Originale und andere Materialien, Daten oder für ihn an Lager genommene Teil- oder Fertigprodukte werden mit der üblichen Sorg falt behandelt und auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen. 19. Beseitigung von Streitigkeiten Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien werden durch ein Schiedsgericht beurteilt. Es entscheidet unter Vorbehalt von Artikel 36 des Konkordates über die Schiedsgerichtbarkeit end gültig. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter, und gemeinsam bezeichnen sie den Obmann. Können sich die Parteien hierüber nicht verständigen, so wird der Obmann durch den Präsidenten des Handelsgerichtes des Kantons Zürich bezeichnet. Streitigkeiten, deren Streitwert den Betrag von Fr. 10 000.– nicht erreicht, werden durch den Obmann als Einzelschiedsrichter beurteilt. Auf das Verfahren finden die Vorschriften der Zürcher ZPO für das ordentliche Verfahren sowie des Konkordats Anwendung; jedoch ist die Urteilsberatung des Dreier-Schiedsgerichts geheim. Mit Zustimmung beider Parteien kann das Schiedsgericht weitere abweichende Verfahrens vorschriften aufstellen. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Zürich. Abweichungen von den vorstehenden Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mit der Bestellung verbundene Bedingungen, welche von den vorliegenden abweichen, gelten als nicht geschrieben. 20. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Druckort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Druckort zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht. September 2015
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