Ausschreibung einer Studie BerufsaussteigerInnen in der

Ausschreibung einer Studie
BerufsaussteigerInnen in der
Medizin
Bern, 27. Oktober 2015
Ausschreibung einer Studie BerufsaussteigerInnen in der Medizin
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1. Einführung
Die Frage der BerufsaussteigerInnen in der Medizin war in jüngster Vergangenheit immer wieder Thema in den Medien. So berichtete beispielsweise die Neue
Zürcher Zeitung am Sonntag über Vorschläge, wie die Quote an BerufsaussteigerInnen reduziert werden könne1. Einigkeit besteht in der Frage, dass der Ausstieg
aus dem Arztberuf wenn immer möglich verhindert werden sollte. Gerade angesichts der relativ teuren Ausbildung entsteht ein gesellschaftlicher Druck, diese
„Ressourcen“ für den Patienten und dessen Versorgung einzusetzen.
Die „richtige“ Anzahl der Medizinstudienplätze wird zudem ebenfalls gesellschaftlich breit diskutiert in letzter Zeit. Der Bund wird in naher Zukunft 100 Millionen
Franken in den Ausbau der Studienplätze in Medizin investieren und mehrere
Standorte möchten neu einen Studiengang in Medizin anbieten. Es sind sich zwar
alle einig, dass die Schweiz zu wenig Ärztinnen und Ärzte ausbildet, allerdings
weiss niemand, welches denn die richtige Anzahl wäre. Zum gesamten Bedarf an
Ärztinnen und Ärzten läuft momentan eine Untersuchung des OBSAN, welche im
Auftrag der Plattform Zukunft ärztliche Bildung2 durchgeführt wird. Die hier ausgeschriebene Studie zu den BerufsaussteigerInnnen könnte eine Datenlücke der
OBSAN-Untersuchung schliessen, da ein Modell zur Berechnung der Ausbildungsplätze in Medizin eine realistische Quote der BerufsaussteigerInnen miteinbeziehen muss.
Leider fehlen jedoch in dieser politisch relevanten Diskussion erhärtete Zahlen
zur effektiven Zahl der BerufsaussteigerInnen in der Medizin, zu den Gründen für
den Berufsausstieg sowie zum Verbleib der Personen, welche aus dem Arztberuf
ausgestiegen sind. Deshalb haben der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen
und -ärzte (VSAO) und die FMH entschieden, eine Studie auszuschreiben, um
diesen Fragen näher auf den Grund zu gehen. Ziel des Mandats ist es, wissenschaftlich fundierte Aussagen in der oben genannten Thematik bereitzustellen.
2.
Vorgesehenes Vorgehen
Eine grundlegende Problematik besteht in der Definition des „Berufsausstiegs“.
Die einzige uns bekannte Studie zur Thematik untersuchte, welche Ärztinnen und
Ärzte zehn Jahre nach Staatsexamen noch über keinen Facharzttitel verfügen3.
Die Studie kam im Jahre 2008 zum Schluss, dass 16.5% der Personen mit einem
Studienabschluss in Medizin nach zehn Jahren noch über keinen Facharzttitel
1
Bracher, Katharina (13.9.2015): „Ärztemangel. Jeder fünfe Arzt wechselt den Beruf“. Neue Zürcher Zeitung am Sonntag.
2
Informationen finden sich unter
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/11724/index.html?lang=de
3
Der Bericht findet sich online unter
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/13932/13933/14201/index.html?lang=de Die Angaben
zu den „BerufsaussteigerInnen“ sind auf S.30.
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verfügen. Interessant hierbei war jedoch der Geschlechterunterschied (bei den
Männern 13.6%, bei den Frauen 20.7%).
Allerdings beinhaltet der gewählte Indikator diverse Probleme. So kann z.B. der
Facharzttitel auch später (nach zehn Jahren) noch erlangt worden sein oder der
Berufsausstieg erfolgte erst nach Erlangung des Facharzttitels. Oder es erfolgte
kein Berufsausstieg, sondern ein Berufswechsel (beispielsweise in die Pharmaindustrie), bei dem kein Facharzttitel mehr angestrebt wird. Dies entspricht zwar
einem Berufsausstieg aus der klinischen ärztlichen Tätigkeit, nicht jedoch einem
Ausstieg aus der Berufstätigkeit. Es ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der hier
ausgeschriebenen Studie, die BerufsaussteigerInnen besser zu klassifizieren (z.B.
Berufswechsel, definitiver Ausstieg, temporärer Ausstieg etc.).
3.
Inhalt der Studie
Wir sehen vor, dass die (potenziellen) BerufsaussteigerInnen direkt befragt werden sollen. Dazu kann sowohl auf den Fragebogen, auf die Rohdaten, wie auch
auf die Ergebnisse einer Vorstudie zurückgegriffen werden, welche durch das
Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM) durchgeführt wurde4. Die Studie hat
anhand der FMH-Datenbank und anhand des Medreg die BerufsaussteigerInnen
untersucht. Dazu wurde eine Stichprobe von 250 potenziellen AussteigerInnen
und eine Stichprobe von 250 potenziell klinisch tätigen ÄrztInnen (aus insgesamt
23'112 ÄrztInnen mit Staatsexamen zwischen 1980 und 2009) gezogen.
Mittels Internetrecherche und teilweise Online-Fragebogen wurde in der Vorstudie eruiert, ob die Personen klinisch tätig sind oder nicht. Dabei zeigte sich, dass
die Klassifizierung nach MedReg und FMH-Datenbank relativ zuverlässig war.
Dies spricht dafür, dass für die vorliegende Befragung sämtliche potenziell als
BerufsaussteigerInnen klassifizierte Personen befragt werden. Die FMH-Daten
werden dem Mandatsnehmer zur Verfügung stehen (eine entsprechende Datenschutzvereinbarung ist zu unterzeichnen). Ein erstes Ziel der hier ausgeschriebenen Studie ist es somit, die Ergebnisse der Vorstudie mit der „Grundgesamtheit“
zu vertiefen.
Die Voruntersuchung zeigte, dass rund jeder siebte Arzt/jede siebte Ärztin aus
der klinischen Tätigkeit ausgestiegen ist und dass dieser Anteil möglicherweise
gestiegen ist in jüngster Zeit5. Ein Unterschied zwischen den Geschlechtern
konnte interessanterweise nicht festgestellt werden. Die Gründe für den Ausstieg
wurden noch nicht untersucht, diese stehen im Vordergrund der hier ausgeschriebenen Studie.
4
Der Schlussbericht der Voruntersuchung kann den Offertstellern vertraulich zur Verfügung gestellt
werden.
5
Teilzeitarbeit soll in der vorliegenden Studie explizit nicht betrachtet werden, ebenfalls gelten
Mutter- oder Vaterschaftsurlaub nicht als Berufsausstieg, sondern lediglich als kurzer Unterbruch
der Berufstätigkeit.
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Die Studie soll deshalb folgende Fragestellungen untersuchen:
1
Wie hoch ist der effektive Anteil nicht mehr am Patienten tätiger ÄrztInnen? Wie lassen sich diese „AussteigerInnen“ weiter aufschlüsseln6?
2
Welche Gründe haben zum Ausstieg aus dem klassischen Arztberuf geführt?
3
Was wären Gründe / Welche Rahmenbedingungen müssten geschaffen
werden, damit sich die ÄrztInnen wieder für eine klinische Tätigkeit entscheiden?
4.
Offerte
Die Offerte soll kurz und knapp (maximal acht Seiten plus allfällige Anhänge)
darlegen, wie der Auftragnehmer gedenkt, die Fragestellungen zu beantworten.
Auf Redundanzen zur Ausschreibung ist zu verzichten. Die Offerte kann in deutscher oder französischer Sprache eingereicht werden.
Die Offerte ist bis Montag, 30. November 2015 12:00 Uhr an [email protected] einzureichen. Die eingesetzte Begleitgruppe beurteilt die Offerten.
Allenfalls werden maximal drei potenzielle Mandatsnehmer noch zu einer Präsentation ihrer Offerte eingeladen (15 Minuten Präsentation, max. 30 Minuten Diskussion). Diese würde am Montag, 14. Dezember 2015 vormittags in Bern stattfinden. Allerdings ist auch eine Vergabe lediglich auf Grund der Offerten denkbar.
Die definitive Entscheidung für einen Mandatsnehmer erfolgt bis spätestens Freitag 18. Dezember 2016.
5.
Zeitplan
Ende Oktober 2015
Offene Ausschreibung des Mandats
Montag, 30.11.2015
Deadline für Offerteingaben
Mittwoch 9.12.2015
(Vor-)Entscheid durch Begleitgruppe (Einladung Präsentation)
Montag, 14.12.2015
Eventuell Präsentation von maximal drei Offertstellern
(9-12 Uhr in Bern)
Freitag, 18.12.2015
Vergabe-Entscheid
Dienstag, 12.1.2016
Kick-off Meeting, Vertragsunterzeichnung, Klärung offener Fragen
Bis Mitte Februar 2016
Erstellen Fragebogen, Feedback durch Begleitgruppe
Bis 11. April 2016
Abgabe Schlussbericht durch Mandatsnehmer
6
Im Idealfall wird hier eine Typologie der BerufsaussteigerInnen entwickelt, worauf dann (von uns)
eine Strategie für die Vermeidung von Berufsaustritten entwickelt werden kann.
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Bis 18. April 2016
Rückmeldung der Begleitgruppe zum Schlussbericht
Bis 25. April 2016
Abgabe des überarbeiteten Schlussberichts durch Mandatsnehmer
Daraus ergibt sich eine Mandatsdauer von Januar 2016 bis Ende April 2016.
6.
Begleitgruppe
Folgende Institutionen sind in der Begleitgruppe vertreten:
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BAG: Maria Hodel und Sara Shokry
SIWF: Christoph Hänggeli und Werner Bauer
OBSAN: Marcel Widmer (Stv. Laila Burla)
Die Begleitgruppe wird zu drei Zeitpunkten in die Arbeiten mit einbezogen:
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Kommentare zur Ausschreibung (Oktober 2015)
Beurteilung der Offerten (Dezember 2015)
Abnahme des Schlussberichts (April 2016)
Diese Arbeiten erfolgen per E-Mail-Austausch.
Zusätzlich können die Mitglieder der Begleitgruppe an der allfälligen Präsentation
der ausgewählten Offertsteller teilnehmen und werden bei der Auswahl des Mandatsnehmers konsultiert. Die Mitglieder der Begleitgruppe werden gebeten, eine
Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen.
7.
Erwartete Leistungen des Mandatsnehmers
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8.
Teilnahme am Kick-off Meeting
Ausarbeitung Fragebögen inklusive Diskussion mit Begleitgruppe
Übersetzung der Fragebögen auf Französisch und Italienisch
Durchführung der Befragungen
Auswertung der Befragungen
Schriftlicher Schlussbericht (max. 25 Seiten inklusive Zusammenfassung
von zwei Seiten, deutsch oder französisch möglich)
Information über Studienergebnisse an jene Befragte, welche dies wünschen
Zudem sind die Rohdaten der Befragung den Auftraggebern in geeigneter
Form (Excel- oder SPSS-File) zu übergeben.
Rückfragen
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Nico van der Heiden, Leiter Politik & Kommunikation des VSAO Schweiz
(Tel. 031 350 44 82, [email protected]) und/oder
Esther Kraft, Leiterin Abteilung DDQ der FMH (Tel. 031 359 11 71,
[email protected])