Energie Wasser Bern Vertrieb Privat & Geschäftskunden Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern Telefon 031 321 31 11, www.ewb.ch FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS Inhalt 1. Begriffe/Definitionen ............................................................................................... 3 2. Ausgangslage: ........................................................................................................ 5 3. Was beinhaltet das Förderprogramm? .................................................................... 5 4. Wie funktioniert das Förderprogramm? ................................................................... 5 5. Welche Rahmenbedingungen gelten? ..................................................................... 6 6. Welche Kunden können vom Förderprogramm Gebrauch machen? ........................ 6 7. Welche Zonen gehören zum Berner Stadtgebiet? ................................................... 6 8. Wie sehe ich, ob mein Dach für die Solarstromproduktion geeignet ist? .................. 6 9. Wie wird der im Solarkataster aufgeführte Wert „elektrischer Ertrag“ berechnet? .... 7 9.1 Annahmen: ........................................................................................................... 7 9.2 Formeln: ............................................................................................................... 7 10. Welche Anlagen werden mit dem Förderbeitrag unterstützt? ................................. 7 11. Wie gross darf die Anlage ausgelegt werden?....................................................... 7 12. Wie kann der Gesamtenergieverbrauch eruiert werden? ....................................... 8 12.1 Altbau: ................................................................................................................ 8 12.2 Neubau: .............................................................................................................. 8 13. Warum darf ich nicht 100 Prozent meines Stromverbrauchs mit einer eigenen Anlage decken? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt Energie Wasser Bern eine solche Vorschrift? ....................................................................................................... 8 14. Wenn meine Dach-/Solarfläche nun grösser ist und ich mehr Energie produzieren würde als ich für den Eigenverbrauch benötige, kann ich nicht von diesem Förderbeitrag Gebrauch machen? .............................................................................. 8 15. Wie hoch fällt der Förderbeitrag aus? ................................................................... 8 16. Gibt es eine Ökofondsbeitragsbegrenzung? Und was passiert mit dem Gesuchsteller wenn keine Gelder mehr ausgeschüttet werden können? ..................... 9 Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 17. Welche Zeit-Limiten müssen für die Umsetzung des Förderprogramms eingehalten werden? ...................................................................................................................... 9 18. Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt? ............................................................. 9 19. Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte und Abgaben? ....................................... 9 20. Wie lange ist der Vertrag gültig? ........................................................................... 9 21. Was passiert nach Ablauf des Vertrages? ............................................................. 9 22. Kann aus dem Vertrag vorzeitig ausgestiegen werden? ........................................ 9 22.1 Beispiel: ............................................................................................................ 10 23. Kann ich als Kunde die Anlage versichern lassen? Zum Beispiel gegen Brand, Hagel, Sachschäden etc. .......................................................................................... 10 24. Wie funktioniert der Anmeldevorgang? ................................................................ 10 25. Wo finde ich die einzureichenden Unterlagen und Formulare die ich einreichen muss? ....................................................................................................................... 10 26. Wo finde ich allgemeine Informationen und Tipps rund um PV-Analgen? ............ 10 27. Wo finde ich geeignete Installateure? ................................................................. 10 Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 2/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 1. Begriffe/Definitionen ElCom: Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie überwacht die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den internationalen Stromtransport und -handel.1 Herkunftsnachweis (HKN): Zur Deklaration der Herkunft des Stroms werden sogenannte „Herkunftsnachweise“ (HKN) verwendet. HKN garantieren die Produktionsart für Strom aus erneuerbaren Energieträgern und definieren damit den ökologischen Mehrwert. Sie enthalten Angaben zur Energiequelle, aus der der Strom erzeugt wurde sowie zu Zeitpunkt und Ort. Bevor jedoch Herkunftsnachweise für eine Produktionsanlage ausgestellt werden können, muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Seit Ende November 2007 ist Swissgrid offiziell als Ausstellerin für diese Herkunftsnachweise akkreditiert.2 Kilowatt peak (kWp): Der Begriff Peakleistung (engl. Peak = Spitze) bezeichnet in der Solartechnik die Leistungsfähigkeit von Solarzellen. Es handelt sich um die höchstmögliche Leistung, die eine Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen erzielt. Die Peakleistung wird in der Masseinheit KilowattPeak (kWp) angegeben. Da sie auf Messungen unter optimalen Bedingungen basiert, entspricht die Peak-Leistung nicht der Leistung unter realen Einstrahlungsbedingungen. Von vielen Herstellern wird sie auch als „Nennwert“ oder „Nennleistung“ bezeichnet. Standardbedingungen: Zellentemperatur = 25 °C Bestrahlungsstärke = 1000 W/m² Sonnenlichtspektrum gemäß AM = 1,5. Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen, wurde in der Schweiz die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt. Produzenten erhalten damit die Möglichkeit, ihren Strom zu kostendeckenden Tarifen ans öffentliche Stromnetz abzugeben. 1 Für die ElCom gilt die Quelle: http://www.elcom.admin.ch/ 2 Für alle weiteren Begriffe gilt die Quelle: http://www.oekostromboerse-schweiz.ch/de/sofunktionierts/glossar/ Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 3/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 Ökologischer Mehrwert: Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in die zwei Komponenten "physikalischer Strom" und "ökologischer Mehrwert" (Stromqualität) aufgeteilt. Den physikalischen Strom nehmen wir als Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten als Strom wahr. Den ökologischen Mehrwert hingegen erwirbt der Kunde explizit. Es handelt sich dabei um den Mehrwert, den der ökologisch produzierte Strom gegenüber konventionell produziertem Strom, beispielsweise gegenüber Gas- oder Kernkraftwerken, aufweist. Photovoltaik (PV): Unter Photovoltaik/Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie mittels Solarzellen. Solarzellen bestehen aus Halbleitern, welche durch die Einstrahlung von Sonnenlicht Elektrizität erzeugen. Der erzeugte Gleichstrom kann mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden. Wirkenergie: Elektrische Energie in kWh Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 4/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 2. Ausgangslage: Energie Wasser Bern will mit dem neuen Förderprogramm ewb.SOLARHAUS die Kunden dazu motivieren, selbst erneuerbare Energie zu produzieren und diese auch direkt zu verbrauchen. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist die Entlastung der örtlichen Verteilnetze durch den Eigenverbrauch der produzierten Energie. Das Konzept soll die Kunden zudem zum Stromsparen animieren. 3. Was beinhaltet das Förderprogramm? Das Förderprogramm dient dazu, Kunden von Energie Wasser Bern beim Bau einer Fotovoltaik-Anlage finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist dabei von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vollkommen abgelöst und wirkt sich als Direkt-Investitionshilfe aus. 4. Wie funktioniert das Förderprogramm? Die Anlage wird so ausgelegt, dass die Energieproduktion maximal 80 Prozent des Gesamtenergiebedarfs pro Jahr abdeckt und der Kunde so 100 Prozent der produzierten Energie zum Eigenverbrauch verwendet. Bei einem Produktionsüberschuss (Bsp. schönes Wetter, Sommersaison) speist der Kunde seine Energie ins ewb-Netz ein. Energie Wasser Bern „speichert“ diese Energie „virtuell“ und schreibt sie dem Kunden auf einem Guthabenkonto gut. Bei Unterproduktion (Bsp. regnerische und bewölkte Tage, Wintersaison) bezieht der Kunde den benötigten Strom von Energie Wasser Bern und baut sein Saldo auf dem Guthabenkonto entsprechend ab. Falls das Guthabenkonto leer sein sollte und der Kunde mehr Energie benötigt als die Anlage liefert, bezieht der Kunde zusätzlichen ewb.NATUR.Strom. Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 5/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 5. Welche Rahmenbedingungen gelten? - - Der Kunde ist Eigentümer der Liegenschaft, auf welchem die Anlage gebaut werden soll Der Kunde ist bereit, die selbst produzierte Energie zu 100 Prozent zum Eigenverbrauch zu verwenden Die Anlagengrösse bewegt sich im Leistungsbereich von 2-30 kWp Die Anlage deckt max. 80 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs des Kunden ab Der Kunde darf seine Anlage grösser bauen, als dies zur Deckung von 80 Prozent seines Eigenverbrauchs notwendig wäre, bekommt aber für die zusätzlich installierte Leistung keinen Förderbeitrag Bei Unterproduktion muss der Kunde ewb.NATUR.Strom von Energie Wasser Bern beziehen. Der Kunde bestätigt, keine KEV Anmeldung getätigt zu haben Der Kunde verzichtet auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und betreibt damit folglich keinen Handel Der Vertrag hat eine Gültigkeit von 20 Jahren Die vorzeitige Auflösung des Vertrags (beispielsweise wegen einer nachträglichen KEV-Anmeldung) verpflichtet den Kunden zu einer prozentualen Rückzahlung des erhaltenen Förderbeitrags 6. Welche Kunden können vom Förderprogramm Gebrauch machen? Alle Liegenschaftseigentümer im Netzgebiet von Energie Wasser Bern, welche auf Berner Stadtgebiet wohnen und gewillt sind, die produzierte Energie zu 100 Prozent zum Eigenverbrauch zu verwenden. 7. Welche Zonen gehören zum Berner Stadtgebiet? 8. Wie sehe ich, ob mein Dach für die Solarstromproduktion geeignet ist? Über den Link www.ewb/solarkataster gelangen Sie auf den Solarkataster der Stadt Bern. Mit der Eingabe ihrer Wohnadresse finden Sie Ihr Haus im Solarkataster. Wenn Sie den Mauszeiger auf die Dachfläche bewegen und die entsprechende Stelle Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 6/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 anklicken, erscheint ein Feld mit allen wichtigen Informationen über das Solarenergiepotential Ihres Hauses. 9. Wie wird der im Solarkataster aufgeführte Wert „elektrischer Ertrag“ berechnet? 9.1 Annahmen: Mittlerer Modulwirkungsgrad von 15 % (Je nach Modultyp kann der Wirkungsgrad variieren. Siehe untenstehende Tabelle3) Material Monokristallines Silizium Polykristallines Silizium Amorphes Silizium Kupfer-Indium-Diselenid (CIS) - - Modulwirkungsgrad 11 bis 19,5% 10 bis 16% 3 bis 7,5% 7,5 bis 11,5% Systemwirkungsgrad von 85 % (Der Systemwirkungsgrad beschreibt die Verluste in der gesamten Anlage inkl. Wechselrichter) Durchschnittliche Einstrahlungsstärke in kWh/Jahr. Im Solarkataster ist die Einstrahlungsstärke mit Farben gekennzeichnet und kein genauer Wert angegeben Dachfläche in m2 9.2 Formeln: Elektrischer Ertrag = Einstrahlungspotential * Gesamtwirkungsgrad [kWh/Jahr] Einstrahlungspotential = Einstrahlungsstärke * Dachfläche [kWh/Jahr] Gesamtwirkungsgrad = Mittlerer Modulwirkungsgrad * Systemwirkungsgrad [-] 10. Welche Anlagen werden mit dem Förderbeitrag unterstützt? Das Förderprogramm ist für Anlagen mit einem Leistungsbereich von 2-30 kWp ausgelegt und für Eigentumshäuser und Einfamilienhäuser bestimmt. 11. Wie gross darf die Anlage ausgelegt werden? Die Fotovoltaik-Anlage darf maximal so ausgelegt werden, dass 80 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs des Kunden pro Jahr abgedeckt werden. Grössere Anlagen / Anlagenteile werden nicht gefördert. 3 kommerziell erhältliche Module. Quelle: Swisssolar/Häberlin 2010 Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 7/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 12. Wie kann der Gesamtenergieverbrauch eruiert werden? 12.1 Altbau: Hier wird der jährliche Energieverbrauch über mehrere Jahre beobachtet (1-3 Jahre). Die Anlagegrösse basiert auf dem Mittelwert über die Beobachtungsdauer. 12.2 Neubau: Der Architekt/Ingenieur/Elektroplaner kann den durchschnittlichen Stromverbrauch pro Jahr abschätzen. Diese Informationen müssen von Ihnen und dem Architekt/Ingenieur/Elektroplaner unterzeichnet, an Energie Wasser Bern geliefert werden. 13. Warum darf ich nicht 100 Prozent meines Stromverbrauchs mit einer eigenen Anlage decken? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt Energie Wasser Bern eine solche Vorschrift? Das Fördermodell soll den Kunden einen Anreiz bieten, sich einerseits selbst mit Strom zu versorgen und andererseits den bestehenden Verbrauch von bisher 100 Prozent mittelfristig auf 80 Prozent zu reduzieren. Hiermit schafft Energie Wasser Bern einen zusätzlichen Ansporn zum Stromsparen. Dies entspricht einerseits dem Leistungsauftrag der Stadt Bern und wird andererseits auch auf Bundesebene angestrebt. 14. Wenn meine Dach-/Solarfläche nun grösser ist und ich mehr Energie produzieren würde als ich für den Eigenverbrauch benötige, kann ich nicht von diesem Förderbeitrag Gebrauch machen? Wir unterstützen Sie beim Bau der PV-Anlage bis zur vertraglich geregelten, maximalen Grösse mit einem Förderbeitrag. Wenn die Anlagengrösse die geförderte Menge übersteigt, müssen Sie für die zusätzliche Ausbaumenge selber aufkommen. 15. Wie hoch fällt der Förderbeitrag aus? Zum heutigen Zeitpunkt (Jahr 2016) erhalten Sie aus dem Ökofonds einen DirektInvestitionshilfe von 1‘000 CHF/kWp für Anlagen von 2 bis 10 kWp. Anlagen grösser als 10 kWp erhalten pro zusätzliches kWp CHF 800.-. Dieser Betrag wird jährlich der aktuellen Marktsituation angepasst. Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 8/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 16. Gibt es eine Ökofondsbeitragsbegrenzung? Und was passiert mit dem Gesuchsteller wenn keine Gelder mehr ausgeschüttet werden können? Die Betragshöhe der Förderbeiträge wird jährlich festgelegt. Im 2016 beträgt diese CHF 25‘000. Förderbeiträge werden nur gesprochen, wenn entsprechendes Fördergeld vorhanden ist. Der gesprochene Betrag bleibt für die Kunden ein Jahr lang reserviert. Sollte das Fördergeld im Laufe eines Jahres ausgehen und die Ökofondskommission eine Aufstockung nicht bewilligen, würden ab diesem Zeitpunkt auch keine Zusagen mehr gemacht und die Gesuchsteller kämen auf eine Warteliste. 17. Welche Zeit-Limiten müssen für die Umsetzung des Förderprogramms eingehalten werden? Nachdem der Kunde die Zusage für den Förderbeitrag erhalten hat, ist er verpflichtet, das Bauprojekt innerhalb eines Jahres zu realisieren. Ansonsten verfällt die Zusage für den Förderbeitrag. 18. Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt? Nach dem Bau der PV-Anlage muss ein Inbetriebnahme-Protokoll ausgestellt werden, welches bei Energie Wasser Bern eingereicht wird. Anschliessend wird der Förderbeitrag ausbezahlt. 19. Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte und Abgaben? Energie Wasser Bern setzt die Netznutzungsentgelte und Abgaben für die Kunden der Grundversorgung fest und lässt sie von der ElCom absegnen. Diese unterliegen periodischen Anpassungen, sofern es die Verhältnisse erfordern. Die Höhe der Netznutzungsentgelte und Abgaben sind auf folgendem Link unter „Tarif über die Netznutzung“ mit entsprechender Kundenkategorie Economy, Business, Professional abrufbar: www.bern.ch/leben_in_bern/stadt/recht/systematik/dateien 20. Wie lange ist der Vertrag gültig? Die Vertragsdauer beläuft sich auf 20 Jahre 21. Was passiert nach Ablauf des Vertrages? Der Kunde kann sein Stromprodukt sowie die produzierte, beziehungsweise selbst verbrauchte Strommenge frei wählen, da alle vertraglichen Verpflichtungen wegfallen. 22. Kann aus dem Vertrag vorzeitig ausgestiegen werden? Ja, aus dem Vertrag kann jederzeit – auf Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist - ausgestiegen werden. Als Folge schulden Sie Energie Wasser Bern eine anteilsmässige, lineare und zinslose Rückzahlung des erhaltenen Förderbeitrages aus dem Ökofonds. Die Rückzahlung erfolgt einmalig. Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 9/10 Energie Wasser Bern FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS 01.01.2016 22.1 Beispiel: Laufzeit Vertrag = 20 Jahre Auflösung des Vertrags nach 5 Jahren, heisst vorzeitig beendete Laufzeit = 15 Jahre Förderbeitrag = 15‘000 Fr. 15 = 11 250 . 20 Wird dem Kunden durch ewb gekündigt, da er seine vertraglichen Auflagen nicht einhält, so muss er den obigen Rückzahlungsbetrag plus Zinsen von 5 % ewb entrichten. ü ℎ = 15 000 ∗ 23. Kann ich als Kunde die Anlage versichern lassen? Zum Beispiel gegen Brand, Hagel, Sachschäden etc. Diese Fragen müssen Sie mit ihrem persönlichen Versicherungsberater oder mit der Gebäudeversicherung des Kantons Bern klären. 24. Wie funktioniert der Anmeldevorgang? Der gesamte Anmeldevorgang ist auf der Homepage von Energie Wasser Bern unter dem Link www.ewb.ch/solarhaus beschrieben. Dort finden Sie das Gesuchsformular und eine Liste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen. 25. Wo finde ich die einzureichenden Unterlagen und Formulare die ich einreichen muss? Alle notwendigen Formulare und Unterlagen, die eingereicht werden müssen, finden Sie unter folgendem Link und stehen Ihnen zum Download zur Verfügung: www.werkvorschriften.ch/id-21-meldepflicht.html 26. Wo finde ich allgemeine Informationen und Tipps rund um PV-Analgen? Auf www.swissolar.ch, dem Onlineportal des Schweizerischen Fachverbandes für Solarenergie, finden Sie alles was sie über Solarstromanlagen wissen müssen. 27. Wo finde ich geeignete Installateure? Die Seite www.solarprofis.ch, ein Onlineverzeichnis zertifizierter Solarinstallateure, unterstützt Sie bei der regionalen Suche nach qualifizierten Planern und Installateuren. Energie Wasser Bern - Partner von Swisspower Seite 10/10
© Copyright 2024 ExpyDoc