Häufige Fragen zum Förderprogramm ewb.SOLARHAUS

Energie Wasser Bern
Vertrieb Privat & Geschäftskunden
Monbijoustrasse 11, Postfach, 3001 Bern
Telefon 031 321 31 11, www.ewb.ch
FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS
Inhalt
1. Begriffe/Definitionen ............................................................................................... 3
2. Ausgangslage: ........................................................................................................ 5
3. Was beinhaltet das Förderprogramm? .................................................................... 5
4. Wie funktioniert das Förderprogramm? ................................................................... 5
5. Welche Rahmenbedingungen gelten? ..................................................................... 6
6. Welche Kunden können vom Förderprogramm Gebrauch machen? ........................ 6
7. Welche Zonen gehören zum Berner Stadtgebiet? ................................................... 6
8. Wie sehe ich, ob mein Dach für die Solarstromproduktion geeignet ist? .................. 6
9. Wie wird der im Solarkataster aufgeführte Wert „elektrischer Ertrag“ berechnet? .... 7
9.1 Annahmen: ........................................................................................................... 7
9.2 Formeln: ............................................................................................................... 7
10. Welche Anlagen werden mit dem Förderbeitrag unterstützt? ................................. 7
11. Wie gross darf die Anlage ausgelegt werden?....................................................... 7
12. Wie kann der Gesamtenergieverbrauch eruiert werden? ....................................... 8
12.1 Altbau: ................................................................................................................ 8
12.2 Neubau: .............................................................................................................. 8
13. Warum darf ich nicht 100 Prozent meines Stromverbrauchs mit einer eigenen
Anlage decken? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt Energie Wasser Bern eine
solche Vorschrift? ....................................................................................................... 8
14. Wenn meine Dach-/Solarfläche nun grösser ist und ich mehr Energie produzieren
würde als ich für den Eigenverbrauch benötige, kann ich nicht von diesem
Förderbeitrag Gebrauch machen? .............................................................................. 8
15. Wie hoch fällt der Förderbeitrag aus? ................................................................... 8
16. Gibt es eine Ökofondsbeitragsbegrenzung? Und was passiert mit dem
Gesuchsteller wenn keine Gelder mehr ausgeschüttet werden können? ..................... 9
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FAQ: Förderprogramm ewb.SOLARHAUS
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17. Welche Zeit-Limiten müssen für die Umsetzung des Förderprogramms eingehalten
werden? ...................................................................................................................... 9
18. Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt? ............................................................. 9
19. Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte und Abgaben? ....................................... 9
20. Wie lange ist der Vertrag gültig? ........................................................................... 9
21. Was passiert nach Ablauf des Vertrages? ............................................................. 9
22. Kann aus dem Vertrag vorzeitig ausgestiegen werden? ........................................ 9
22.1 Beispiel: ............................................................................................................ 10
23. Kann ich als Kunde die Anlage versichern lassen? Zum Beispiel gegen Brand,
Hagel, Sachschäden etc. .......................................................................................... 10
24. Wie funktioniert der Anmeldevorgang? ................................................................ 10
25. Wo finde ich die einzureichenden Unterlagen und Formulare die ich einreichen
muss? ....................................................................................................................... 10
26. Wo finde ich allgemeine Informationen und Tipps rund um PV-Analgen? ............ 10
27. Wo finde ich geeignete Installateure? ................................................................. 10
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1. Begriffe/Definitionen
ElCom:
Die ElCom ist die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im
Elektrizitätsbereich. Sie überwacht die Einhaltung des Stromversorgungs- und
Energiegesetzes, trifft die dazu nötigen Entscheide und erlässt Verfügungen. Sie
überwacht die Strompreise und entscheidet als richterliche Behörde bei Differenzen
betreffend den Netzzugang oder die Auszahlung der kostendeckenden
Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Sie überwacht zudem die
Versorgungssicherheit im Strombereich und regelt Fragen betreffend den
internationalen Stromtransport und -handel.1
Herkunftsnachweis (HKN):
Zur Deklaration der Herkunft des Stroms werden sogenannte „Herkunftsnachweise“
(HKN) verwendet. HKN garantieren die Produktionsart für Strom aus erneuerbaren
Energieträgern und definieren damit den ökologischen Mehrwert. Sie enthalten
Angaben zur Energiequelle, aus der der Strom erzeugt wurde sowie zu Zeitpunkt und
Ort. Bevor jedoch Herkunftsnachweise für eine Produktionsanlage ausgestellt werden
können, muss die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Seit Ende
November 2007 ist Swissgrid offiziell als Ausstellerin für diese Herkunftsnachweise
akkreditiert.2
Kilowatt peak (kWp):
Der Begriff Peakleistung (engl. Peak = Spitze) bezeichnet in der Solartechnik die
Leistungsfähigkeit von Solarzellen. Es handelt sich um die höchstmögliche Leistung,
die eine Photovoltaikanlage unter Standardbedingungen erzielt. Die Peakleistung wird
in der Masseinheit KilowattPeak (kWp) angegeben. Da sie auf Messungen unter
optimalen Bedingungen basiert, entspricht die Peak-Leistung nicht der Leistung unter
realen Einstrahlungsbedingungen. Von vielen Herstellern wird sie auch als „Nennwert“
oder „Nennleistung“ bezeichnet.
Standardbedingungen:
Zellentemperatur = 25 °C
Bestrahlungsstärke = 1000 W/m²
Sonnenlichtspektrum gemäß AM = 1,5.
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV):
Um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erhöhen, wurde in der
Schweiz die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren
Energien eingeführt. Produzenten erhalten damit die Möglichkeit, ihren Strom zu
kostendeckenden Tarifen ans öffentliche Stromnetz abzugeben.
1
Für die ElCom gilt die Quelle: http://www.elcom.admin.ch/
2
Für alle weiteren Begriffe gilt die Quelle: http://www.oekostromboerse-schweiz.ch/de/sofunktionierts/glossar/
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Ökologischer Mehrwert:
Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in die zwei Komponenten "physikalischer
Strom" und "ökologischer Mehrwert" (Stromqualität) aufgeteilt. Den physikalischen
Strom nehmen wir als Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten als Strom wahr.
Den ökologischen Mehrwert hingegen erwirbt der Kunde explizit. Es handelt sich
dabei um den Mehrwert, den der ökologisch produzierte Strom gegenüber
konventionell produziertem Strom, beispielsweise gegenüber Gas- oder
Kernkraftwerken, aufweist.
Photovoltaik (PV):
Unter Photovoltaik/Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie
in elektrische Energie mittels Solarzellen. Solarzellen bestehen aus Halbleitern,
welche durch die Einstrahlung von Sonnenlicht Elektrizität erzeugen. Der erzeugte
Gleichstrom kann mit Hilfe eines Wechselrichters in Wechselstrom umgewandelt und
so direkt ins öffentliche Elektrizitätsnetz eingespeist werden.
Wirkenergie:
Elektrische Energie in kWh
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2. Ausgangslage:
Energie Wasser Bern will mit dem neuen Förderprogramm ewb.SOLARHAUS die
Kunden dazu motivieren, selbst erneuerbare Energie zu produzieren und diese auch
direkt zu verbrauchen. Ein zusätzlicher positiver Effekt ist die Entlastung der örtlichen
Verteilnetze durch den Eigenverbrauch der produzierten Energie. Das Konzept soll die
Kunden zudem zum Stromsparen animieren.
3. Was beinhaltet das Förderprogramm?
Das Förderprogramm dient dazu, Kunden von Energie Wasser Bern beim Bau einer
Fotovoltaik-Anlage finanziell zu unterstützen. Die Förderung ist dabei von der
kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) vollkommen abgelöst und wirkt sich als
Direkt-Investitionshilfe aus.
4. Wie funktioniert das Förderprogramm?
Die Anlage wird so ausgelegt, dass die Energieproduktion maximal 80 Prozent des
Gesamtenergiebedarfs pro Jahr abdeckt und der Kunde so 100 Prozent der
produzierten Energie zum Eigenverbrauch verwendet.
Bei einem Produktionsüberschuss (Bsp. schönes Wetter, Sommersaison) speist der
Kunde seine Energie ins ewb-Netz ein. Energie Wasser Bern „speichert“ diese
Energie „virtuell“ und schreibt sie dem Kunden auf einem Guthabenkonto gut. Bei
Unterproduktion (Bsp. regnerische und bewölkte Tage, Wintersaison) bezieht der
Kunde den benötigten Strom von Energie Wasser Bern und baut sein Saldo auf dem
Guthabenkonto entsprechend ab. Falls das Guthabenkonto leer sein sollte und der
Kunde mehr Energie benötigt als die Anlage liefert, bezieht der Kunde zusätzlichen
ewb.NATUR.Strom.
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5. Welche Rahmenbedingungen gelten?
-
-
Der Kunde ist Eigentümer der Liegenschaft, auf welchem die Anlage gebaut
werden soll
Der Kunde ist bereit, die selbst produzierte Energie zu 100 Prozent zum
Eigenverbrauch zu verwenden
Die Anlagengrösse bewegt sich im Leistungsbereich von 2-30 kWp
Die Anlage deckt max. 80 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs des Kunden ab
Der Kunde darf seine Anlage grösser bauen, als dies zur Deckung von 80 Prozent
seines Eigenverbrauchs notwendig wäre, bekommt aber für die zusätzlich
installierte Leistung keinen Förderbeitrag
Bei Unterproduktion muss der Kunde ewb.NATUR.Strom von Energie Wasser
Bern beziehen.
Der Kunde bestätigt, keine KEV Anmeldung getätigt zu haben
Der Kunde verzichtet auf die Ausstellung von Herkunftsnachweisen und betreibt
damit folglich keinen Handel
Der Vertrag hat eine Gültigkeit von 20 Jahren
Die vorzeitige Auflösung des Vertrags (beispielsweise wegen einer nachträglichen
KEV-Anmeldung) verpflichtet den Kunden zu einer prozentualen Rückzahlung des
erhaltenen Förderbeitrags
6. Welche Kunden können vom Förderprogramm Gebrauch machen?
Alle Liegenschaftseigentümer im Netzgebiet von Energie Wasser Bern, welche auf
Berner Stadtgebiet wohnen und gewillt sind, die produzierte Energie zu 100 Prozent
zum Eigenverbrauch zu verwenden.
7. Welche Zonen gehören zum Berner Stadtgebiet?
8. Wie sehe ich, ob mein Dach für die Solarstromproduktion geeignet ist?
Über den Link www.ewb/solarkataster gelangen Sie auf den Solarkataster der Stadt
Bern. Mit der Eingabe ihrer Wohnadresse finden Sie Ihr Haus im Solarkataster. Wenn
Sie den Mauszeiger auf die Dachfläche bewegen und die entsprechende Stelle
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anklicken, erscheint ein Feld mit allen wichtigen Informationen über das
Solarenergiepotential Ihres Hauses.
9. Wie wird der im Solarkataster aufgeführte Wert „elektrischer Ertrag“
berechnet?
9.1 Annahmen:
Mittlerer Modulwirkungsgrad von 15 % (Je nach Modultyp kann der Wirkungsgrad
variieren. Siehe untenstehende Tabelle3)
Material
Monokristallines Silizium
Polykristallines Silizium
Amorphes Silizium
Kupfer-Indium-Diselenid (CIS)
-
-
Modulwirkungsgrad
11 bis 19,5%
10 bis 16%
3 bis 7,5%
7,5 bis 11,5%
Systemwirkungsgrad von 85 % (Der Systemwirkungsgrad beschreibt die Verluste
in der gesamten Anlage inkl. Wechselrichter)
Durchschnittliche Einstrahlungsstärke in kWh/Jahr. Im Solarkataster ist die
Einstrahlungsstärke mit Farben gekennzeichnet und kein genauer Wert
angegeben
Dachfläche in m2
9.2 Formeln:
Elektrischer Ertrag = Einstrahlungspotential * Gesamtwirkungsgrad [kWh/Jahr]
Einstrahlungspotential = Einstrahlungsstärke * Dachfläche [kWh/Jahr]
Gesamtwirkungsgrad = Mittlerer Modulwirkungsgrad * Systemwirkungsgrad [-]
10. Welche Anlagen werden mit dem Förderbeitrag unterstützt?
Das Förderprogramm ist für Anlagen mit einem Leistungsbereich von 2-30 kWp
ausgelegt und für Eigentumshäuser und Einfamilienhäuser bestimmt.
11. Wie gross darf die Anlage ausgelegt werden?
Die Fotovoltaik-Anlage darf maximal so ausgelegt werden, dass 80 Prozent des
Gesamtenergieverbrauchs des Kunden pro Jahr abgedeckt werden.
Grössere Anlagen / Anlagenteile werden nicht gefördert.
3
kommerziell erhältliche Module. Quelle: Swisssolar/Häberlin 2010
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12. Wie kann der Gesamtenergieverbrauch eruiert werden?
12.1 Altbau:
Hier wird der jährliche Energieverbrauch über mehrere Jahre beobachtet (1-3 Jahre).
Die Anlagegrösse basiert auf dem Mittelwert über die Beobachtungsdauer.
12.2 Neubau:
Der Architekt/Ingenieur/Elektroplaner kann den durchschnittlichen Stromverbrauch pro
Jahr abschätzen. Diese Informationen müssen von Ihnen und dem
Architekt/Ingenieur/Elektroplaner unterzeichnet, an Energie Wasser Bern geliefert
werden.
13. Warum darf ich nicht 100 Prozent meines Stromverbrauchs mit einer
eigenen Anlage decken? Welche gesetzliche Grundlage erlaubt Energie Wasser
Bern eine solche Vorschrift?
Das Fördermodell soll den Kunden einen Anreiz bieten, sich einerseits selbst mit
Strom zu versorgen und andererseits den bestehenden Verbrauch von bisher 100
Prozent mittelfristig auf 80 Prozent zu reduzieren. Hiermit schafft Energie Wasser
Bern einen zusätzlichen Ansporn zum Stromsparen. Dies entspricht einerseits dem
Leistungsauftrag der Stadt Bern und wird andererseits auch auf Bundesebene
angestrebt.
14. Wenn meine Dach-/Solarfläche nun grösser ist und ich mehr Energie
produzieren würde als ich für den Eigenverbrauch benötige, kann ich nicht von
diesem Förderbeitrag Gebrauch machen?
Wir unterstützen Sie beim Bau der PV-Anlage bis zur vertraglich geregelten,
maximalen Grösse mit einem Förderbeitrag. Wenn die Anlagengrösse die geförderte
Menge übersteigt, müssen Sie für die zusätzliche Ausbaumenge selber aufkommen.
15. Wie hoch fällt der Förderbeitrag aus?
Zum heutigen Zeitpunkt (Jahr 2016) erhalten Sie aus dem Ökofonds einen DirektInvestitionshilfe von 1‘000 CHF/kWp für Anlagen von 2 bis 10 kWp. Anlagen grösser
als 10 kWp erhalten pro zusätzliches kWp CHF 800.-. Dieser Betrag wird jährlich der
aktuellen Marktsituation angepasst.
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16. Gibt es eine Ökofondsbeitragsbegrenzung? Und was passiert mit dem
Gesuchsteller wenn keine Gelder mehr ausgeschüttet werden können?
Die Betragshöhe der Förderbeiträge wird jährlich festgelegt. Im 2016 beträgt diese
CHF 25‘000. Förderbeiträge werden nur gesprochen, wenn entsprechendes
Fördergeld vorhanden ist. Der gesprochene Betrag bleibt für die Kunden ein Jahr lang
reserviert. Sollte das Fördergeld im Laufe eines Jahres ausgehen und die
Ökofondskommission eine Aufstockung nicht bewilligen, würden ab diesem Zeitpunkt
auch keine Zusagen mehr gemacht und die Gesuchsteller kämen auf eine Warteliste.
17. Welche Zeit-Limiten müssen für die Umsetzung des Förderprogramms
eingehalten werden?
Nachdem der Kunde die Zusage für den Förderbeitrag erhalten hat, ist er verpflichtet,
das Bauprojekt innerhalb eines Jahres zu realisieren. Ansonsten verfällt die Zusage
für den Förderbeitrag.
18. Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt?
Nach dem Bau der PV-Anlage muss ein Inbetriebnahme-Protokoll ausgestellt werden,
welches bei Energie Wasser Bern eingereicht wird. Anschliessend wird der
Förderbeitrag ausbezahlt.
19. Wie hoch sind die Netznutzungsentgelte und Abgaben?
Energie Wasser Bern setzt die Netznutzungsentgelte und Abgaben für die Kunden der
Grundversorgung fest und lässt sie von der ElCom absegnen. Diese unterliegen
periodischen Anpassungen, sofern es die Verhältnisse erfordern. Die Höhe der
Netznutzungsentgelte und Abgaben sind auf folgendem Link unter „Tarif über die
Netznutzung“ mit entsprechender Kundenkategorie Economy, Business, Professional
abrufbar: www.bern.ch/leben_in_bern/stadt/recht/systematik/dateien
20. Wie lange ist der Vertrag gültig?
Die Vertragsdauer beläuft sich auf 20 Jahre
21. Was passiert nach Ablauf des Vertrages?
Der Kunde kann sein Stromprodukt sowie die produzierte, beziehungsweise selbst
verbrauchte Strommenge frei wählen, da alle vertraglichen Verpflichtungen wegfallen.
22. Kann aus dem Vertrag vorzeitig ausgestiegen werden?
Ja, aus dem Vertrag kann jederzeit – auf Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist - ausgestiegen werden. Als Folge schulden Sie
Energie Wasser Bern eine anteilsmässige, lineare und zinslose Rückzahlung des
erhaltenen Förderbeitrages aus dem Ökofonds. Die Rückzahlung erfolgt einmalig.
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22.1 Beispiel:
Laufzeit Vertrag = 20 Jahre
Auflösung des Vertrags nach 5 Jahren, heisst vorzeitig beendete Laufzeit = 15 Jahre
Förderbeitrag = 15‘000 Fr.
15
= 11 250 .
20
Wird dem Kunden durch ewb gekündigt, da er seine vertraglichen Auflagen nicht
einhält, so muss er den obigen Rückzahlungsbetrag plus Zinsen von 5 % ewb
entrichten.
ü
ℎ
= 15 000 ∗
23. Kann ich als Kunde die Anlage versichern lassen? Zum Beispiel gegen
Brand, Hagel, Sachschäden etc.
Diese Fragen müssen Sie mit ihrem persönlichen Versicherungsberater oder mit der
Gebäudeversicherung des Kantons Bern klären.
24. Wie funktioniert der Anmeldevorgang?
Der gesamte Anmeldevorgang ist auf der Homepage von Energie Wasser Bern unter
dem Link www.ewb.ch/solarhaus beschrieben. Dort finden Sie das Gesuchsformular
und eine Liste mit den zusätzlich einzureichenden Unterlagen.
25. Wo finde ich die einzureichenden Unterlagen und Formulare die ich
einreichen muss?
Alle notwendigen Formulare und Unterlagen, die eingereicht werden müssen, finden
Sie unter folgendem Link und stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
www.werkvorschriften.ch/id-21-meldepflicht.html
26. Wo finde ich allgemeine Informationen und Tipps rund um PV-Analgen?
Auf www.swissolar.ch, dem Onlineportal des Schweizerischen Fachverbandes für
Solarenergie, finden Sie alles was sie über Solarstromanlagen wissen müssen.
27. Wo finde ich geeignete Installateure?
Die Seite www.solarprofis.ch, ein Onlineverzeichnis zertifizierter Solarinstallateure,
unterstützt Sie bei der regionalen Suche nach qualifizierten Planern und
Installateuren.
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