Protokoll der Gründungs-Generalversammlung vom 27. Januar 2016 18.00 Uhr, FREI Connect, 8005 Zürich Anwesend: Rolf Rindlisbacher, Denis Etienne, Jacques Zuber, Markus Jordi Entschuldigt: Lionel Chapuis, André Schreyer 1. Feststellung der Präsenz Als Anwesenheitsdokument gilt die unterzeichnete Präsenzliste. Anwesend sind Rolf Rindlisbacher, Denis Etienne, Jacques Zuber und Markus Jordi („Gründergemeinschaft“). Die Anwesenden genehmigen einstimmig die Traktandenliste zu dieser Gründungsversammlung. 2. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren Der Vorstand setzt sich für die erste Amtsperiode wie folgt zusammen: Amt Präsident Vizepräsident Kassier Aktuar Beisitzer Beisitzer Name Rolf Rindlisbacher Denis Etienne Jacques Zuber Markus Jordi Lionel Chapuis André Schreyer Organisation Akkordeon Schweiz Accordéon Suisse Accordéon Suisse Akkordeon Schweiz Accordéon Suisse Akkordeon Schweiz Funktion Zentralpräsident Président Caissier Ressort Projekte / Prozesse Directeur OASF* Ressort Weiterbildung / Schulung * Orchestre d’Accordéon de la Suisse Francophone Die Anwesenden erklären Annahme der Wahl. Die nicht anwesenden Vorstandsmitglieder haben vorgängig der Generalversammlung die Annahme der Wahl für die erste Amtsperiode erklärt. Als Revisoren werden die beiden Revisoren von Accordéon Suisse bestimmt. Diese ändern von Jahr zu Jahr, je nach Austragungsort der Generalversammlung von Accordéon Suisse. Auf die Wahl eines Ersatzrevisors wird für das Jahr 2016 verzichtet. Es wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass keine Revisionspflicht im Sinne von Art. 69b Abs. 1 bis 3 ZGB vorliegt. 3. Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder Als einziger Antrag werden die Statuten zur Genehmigung vorgelegt. Die Statuten mit Wirkung ab dieser Generalversammlung werden in der vorliegenden Form einstimmig angenommen. Die Gründungsmitglieder äussern übereinstimmend den Willen, den Verein „Swiss Accordion Association“ (SAA) im Sinne von ZGB Art 60 ff zu gründen. Die Statuten werden vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten in 4-facher Ausführung unterzeichnet. Je 1 Original-Exemplar verbleibt beim Präsidenten resp. Vizepräsidenten; 2 Original-Exemplare verbleiben beim Aktuar. 4. Beschluss über das Jahresbudget und die Mitgliederbeiträge Das vom Präsidenten für das Jahr 2016 vorgelegte Budget wird nach kurzer Diskussion (Beitrag an IG Volkskultur, Vertretung SAA beim CIA) einstimmig genehmigt. Der Mitgliederbeitrag für das Jahr 2016 beläuft sich auf CHF 3‘000.-. 5. Verschiedenes Unterschriften / Bankkonto: Für finanzielle Angelegenheiten hat der Kassier Einzelunterschrift. Für die Vereinsgeschäfte führen Präsident und Vizepräsident rechtsverbindlich Kollektivunterschrift zu zweien. Der Kassier wird nach der 1. Vorstandssitzung bei der UBS ein Bankkonto eröffnen (inkl. EBanking). EAMF 2020: Vorbehältlich der Genehmigung durch die Delegierten von Akkordeon Schweiz (Versammlung am 20. März 2016) wird das Eidgenössische Akkordeon-Musikfest (EAMF) 2020 im Verbandsgebiet von Accordéon Suisse (ARMA) durchgeführt. Offen ist, welches Fest- und Wettspielreglement dannzumal zur Anwendung kommen soll (Traktandum für die erste Vorstandssitzung). Im Vordergrund stehen insbesondere die Entschädigung der Experten und die Gewinnbeteiligung der SAA. Trägerschaft und Festort werden seitens Accordéon Suisse in der Folge sobald als möglich vorgeschlagen. Für die erste Vorstandssitzung wird der Aktuar den Vorstandsmitgliedern per Doodle Termine ab Mitte Mai 2016 vorschlagen. Die Gründungsversammlung wird vom Präsidenten um 19.45 Uhr geschlossen. Winterthur, 30. Januar 2016 Swiss Accordion Association SAA Markus Jordi, Aktuar Beilagen: Statuten (nur im Original) Budget 2016 (nur im Original)
© Copyright 2024 ExpyDoc