GV-Protokoll - Akkordeon Schweiz

Protokoll
der Gründungs-Generalversammlung vom 27. Januar 2016
18.00 Uhr, FREI Connect, 8005 Zürich
Anwesend:
Rolf Rindlisbacher, Denis Etienne, Jacques Zuber, Markus Jordi
Entschuldigt:
Lionel Chapuis, André Schreyer
1. Feststellung der Präsenz
Als Anwesenheitsdokument gilt die unterzeichnete Präsenzliste. Anwesend sind Rolf Rindlisbacher,
Denis Etienne, Jacques Zuber und Markus Jordi („Gründergemeinschaft“). Die Anwesenden genehmigen einstimmig die Traktandenliste zu dieser Gründungsversammlung.
2. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren
Der Vorstand setzt sich für die erste Amtsperiode wie folgt zusammen:
Amt
Präsident
Vizepräsident
Kassier
Aktuar
Beisitzer
Beisitzer
Name
Rolf Rindlisbacher
Denis Etienne
Jacques Zuber
Markus Jordi
Lionel Chapuis
André Schreyer
Organisation
Akkordeon Schweiz
Accordéon Suisse
Accordéon Suisse
Akkordeon Schweiz
Accordéon Suisse
Akkordeon Schweiz
Funktion
Zentralpräsident
Président
Caissier
Ressort Projekte / Prozesse
Directeur OASF*
Ressort Weiterbildung / Schulung
* Orchestre d’Accordéon de la Suisse Francophone
Die Anwesenden erklären Annahme der Wahl. Die nicht anwesenden Vorstandsmitglieder haben
vorgängig der Generalversammlung die Annahme der Wahl für die erste Amtsperiode erklärt.
Als Revisoren werden die beiden Revisoren von Accordéon Suisse bestimmt. Diese ändern von Jahr
zu Jahr, je nach Austragungsort der Generalversammlung von Accordéon Suisse. Auf die Wahl eines
Ersatzrevisors wird für das Jahr 2016 verzichtet. Es wird in diesem Zusammenhang festgestellt, dass
keine Revisionspflicht im Sinne von Art. 69b Abs. 1 bis 3 ZGB vorliegt.
3. Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder
Als einziger Antrag werden die Statuten zur Genehmigung vorgelegt.
Die Statuten mit Wirkung ab dieser Generalversammlung werden in der vorliegenden Form einstimmig angenommen. Die Gründungsmitglieder äussern übereinstimmend den Willen, den Verein „Swiss
Accordion Association“ (SAA) im Sinne von ZGB Art 60 ff zu gründen. Die Statuten werden vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten in 4-facher Ausführung unterzeichnet. Je 1 Original-Exemplar verbleibt beim Präsidenten resp. Vizepräsidenten; 2 Original-Exemplare verbleiben beim Aktuar.
4. Beschluss über das Jahresbudget und die Mitgliederbeiträge
Das vom Präsidenten für das Jahr 2016 vorgelegte Budget wird nach kurzer Diskussion (Beitrag an
IG Volkskultur, Vertretung SAA beim CIA) einstimmig genehmigt. Der Mitgliederbeitrag für das Jahr
2016 beläuft sich auf CHF 3‘000.-.
5. Verschiedenes
Unterschriften / Bankkonto: Für finanzielle Angelegenheiten hat der Kassier Einzelunterschrift. Für die
Vereinsgeschäfte führen Präsident und Vizepräsident rechtsverbindlich Kollektivunterschrift zu zweien. Der Kassier wird nach der 1. Vorstandssitzung bei der UBS ein Bankkonto eröffnen (inkl. EBanking).
EAMF 2020: Vorbehältlich der Genehmigung durch die Delegierten von Akkordeon Schweiz (Versammlung am 20. März 2016) wird das Eidgenössische Akkordeon-Musikfest (EAMF) 2020 im Verbandsgebiet von Accordéon Suisse (ARMA) durchgeführt. Offen ist, welches Fest- und Wettspielreglement dannzumal zur Anwendung kommen soll (Traktandum für die erste Vorstandssitzung). Im
Vordergrund stehen insbesondere die Entschädigung der Experten und die Gewinnbeteiligung der
SAA. Trägerschaft und Festort werden seitens Accordéon Suisse in der Folge sobald als möglich
vorgeschlagen.
Für die erste Vorstandssitzung wird der Aktuar den Vorstandsmitgliedern per Doodle Termine ab Mitte Mai 2016 vorschlagen.
Die Gründungsversammlung wird vom Präsidenten um 19.45 Uhr geschlossen.
Winterthur, 30. Januar 2016
Swiss Accordion Association SAA
Markus Jordi, Aktuar
Beilagen:
 Statuten (nur im Original)
 Budget 2016 (nur im Original)