Wir brauchen Sie alle – von der diplomierten Pflegefachfrau bis zur Pflegehilfe Die Diskussion um den sogenannten Skill- und Grademix in der Pflege steht seit geraumer Zeit im Fokus. Was in Spitälern schon lange Usus ist, könnte in den Pflegeheimen zwischen den diplomierten Pflegefachfrauen, Fachfrauen Gesundheit und Hilfspersonal unterschiedlicher nicht sein. Die SBK Sektion SG TG AR AI hat im Kanton St.Gallen wiederholt eine bessere Anwesenheit von dipl. Pflegefachpersonen in Pflegeinstitutionen gefordert. Edith Wohlfender, Geschäftsleiterin sagt: „Ich habe wiederholt beim zuständigen Departement des Innern interveniert und bessere Pflegequalität eingefordert. Auch in der Vernehmlassung haben wir uns klar und deutlich für eine Mindestpräsenz von Pflegefachpersonen rund um die Uhr eingesetzt.“ Umso mehr sind wir enttäuscht, dass die vom Regierungsrat erlassenen Richtlinien über die Mindestanforderungen für Qualität an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte, wiederum nur minimalste Standards beinhalten! Nach wie vor kann in stationären Langzeitinstitutionen des Kantons St.Gallen die Pflege durch Hilfspersonal abgedeckt werden. Dies ist vor allem in der Nacht möglich. Gefordert wird durch die neuen gesetzlichen Richtlinien, dass eine dipl. Pflegefachperson mit einer Interventionszeit von 20 Minuten erreichbar ist. Der Verband der dipl. Pflegefachpersonen ist besorgt um die Patientensicherheit und die Pflegequalität. Die SBK Sektionspräsidentin Barbara Dätwyler Weber weist auf die bestehenden Studien zur Pflegequalität hin. „Die RN4cast Studie zum Beispiel belegt, dass mit gut qualifiziertem Pflegefachpersonal, die Sterblichkeitsrate reduziert wird und die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeinstitutionen weniger von Infektionen, Stürzen oder Druckgeschwüren, sogenannten Dekubiti betroffen sind.“ – „Wir sind aufgrund der klaren Aussagen erstaunt, dass der Kanton St.Gallen in seinen Mindestanforderungen in der Pflege minimalste Standards einfordert und das Diplompflegepersonal durch Fachpersonen Gesundheit ersetzt.“ Erklärend dazu, dass die dipl. Pflegefachpersonen die Kompetenzen besitzen, den Pflegeprozess zu steuern und dies zu verantworten. Fachpersonen Gesundheit haben wohl Erfahrungen, nicht aber die fundierte Ausbildung dazu, medizinische Veränderungen zu beobachten und Massnahmen einzuleiten. Die Kompetenzunterschiede zwischen den Pflegefachfrauen und den Fachfrauen Gesundheit waren auch vor der Reform der Bildungssystematik gegeben. Die altrechtliche „Krankenschwester“ hatte früher und trägt heute die Verantwortung der Pflegequalität. Natürlich braucht es sie alle – auch die Fachpersonen Gesundheit. Es geht aber nicht, dass faktisch im Kanton St.Gallen Pflegeinstitutionen a) durch eine Fachperson Gesundheit geführt werden kann und b) nur Fachpersonen Gesundheit eingesetzt werden können. Dies liest man zwischen den Zeilen in den Richtlinien. Wohl wird ausgesagt, dass die Institutionen über diesen Schlüssel Pflegefachpersonal beschäftigen können. Beobachtet man den Kostendruck durch die Kostenträger, wird im Hinblick auf den Kostenfaktor Personal, wohl nur noch Fachpersonal Gesundheit eingesetzt. Zieht man zu diesem Punkt wiederum die RN4cast Studie bei, so ist auch hier festzuhalten, dass das Diplompflegefachpersonal die höheren Lohnkosten durch die Professionalität wettmacht. In der Pflege verhält es sich nicht anders als in der Industrie. Es braucht Ingenieure sowie auch Berufsfachleute. Wir fordern vom Regierungsrat des Kantons St.Gallen, dass er die Richtlinien schnellstmöglich nachbessert und einen fixen Stellenschlüssel für diplomierte Pflegefachpersonen in Pflegeinstitutionen definiert. St.Gallen, 8. Dezember 2015 Edith Wohlfender, Geschäftsleiterin, SBK Sektion SG TG AR AI Barbara Dätwyler Weber, Präsidentin, SBK Sektion SG TG AR AI Tel. 079 366 66 16 Geschäftsstelle Kolumbanstrasse 2 │ CH-9008 St.Gallen │ Tel. 071 223 43 66 │ [email protected] │ www.sbk-sg.ch
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