Express Accounting News Erstanwendung des Änderungsstandards von IFRS 10 und IAS 28 wird auf unbestimmte Zeit verschoben Nr. 34 vom 22. Dezember 2015 Inhalt Die KPMG Express Accounting News bieten Ihnen Kurzinformationen zu aktuellen Themen in der österreichischen und internationalen Rechnungslegung diesmal zum Thema: Erstanwendung des Änderungsstandards von IFRS 10 und IAS 28 wird auf unbestimmte Zeit verschoben Für den Inhalt verantwortlich: Günther Hirschböck Gabriele Lehner Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt des Änderungsstandards zu IFRS 10 und IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Der Änderungsstandard wurde am 11. September 2014 veröffentlicht und soll die Erfassung von Ergebniseffekten aus Transaktionen zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen klarstellen. Die Erfassung der Ergebniseffekte soll künftig davon abhängig sein, ob ein Geschäftsbetrieb übertragen wird oder nicht. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Klarstellungen erstmals für Geschäftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Trotz der nunmehr durch das IASB beschlossenen Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts auf unbestimmte Zeit bleibt die Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung erhalten. Hintergrund für die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf unbestimmte Zeit ist, dass sich das IASB im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Equity-Methode nochmals mit derartigen Transaktionen befassen möchte. Die Änderung zum Erstanwendungszeitpunkt kann hier abgerufen werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen KPMG Berater. Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.
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