Abbruchansuchen in Schutzzonen oder Bausperrgebieten

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Abbruchansuchen
in Schutzzonen oder Bausperrgebieten
Bei einem Abbruch ist nur in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre (siehe
unter http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public) eine Abbruchbewilligung
notwendig.
Dezember 2015
Bei Abbrüchen in anderen Gebieten ist der beabsichtigte Abbruch vom/von der
Bauführer/in 3 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Gebietsgruppe
der MA 37 anzuzeigen.
Teilabbrüche sind nicht bewilligungsfrei; hier ist in jedem Fall eine baubehördliche
Abbruchbewilligung notwendig.
Zuständig für die Bearbeitung der Ansuchen und Anzeigen ist die jeweilige Gebietsgruppe der MA 37.
Abbrüche und Teilabbrüche von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind
darüber hinaus nur mit einer (ggf. zusätzlichen) Genehmigung des Bundesdenkmalamtes zulässig.
Für die Einreichung um Abbruchbewilligung bei der MA 37 sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Einreichunterlagen
• Ansuchen
Die dafür vorgesehenen Formulare sind in der MA 37 erhältlich oder können
über Internet abgerufen und ausgefüllt werden. Das Ansuchen kann aber auch
in freier Form verfasst werden.
•
Baupläne
Einreichpläne im Maßstab 1:100, mit Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 in
dreifacher Ausfertigung: diese sind nach den Vorschriften der Bauordnung für
Wien anzufertigen und müssen in allen Fällen vom/von der Abbruchwerber/in
und von einem/einer befugten Planverfasser/in, sowie von den Grundeigentümer/innen unterfertigt werden. Der/Die Bauführer/in hat spätestens vor Beginn
der Abbrucharbeiten die Unterlagen zu unterfertigen.
•
Zustimmung der Grundeigentümer/innen
Die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer/innen
(auch Baurechtseigentümer/innen) ist bei Beantragung einer Abbruchbewilligung durch deren Unterschriften auf den Bauplänen nachzuweisen.
Impressum: Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37-Baupolizei, A - 1200 Wien, Dresdner Straße 73-75
2. Unterlagen zur Beurteilung der Wirkung der Baulichkeit auf das örtliche
Stadtbild
Dem Ansuchen sind ergänzende Unterlagen zur Beurteilung der Wirkung auf
das örtliche Stadtbild in Form von Fotos etc. beizulegen. Das Beratungsservice
der MA 19 steht für Auskünfte innerhalb der Sprechstunden jeden Dienstag und
Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr für diesbezügliche Auskünfte zur
Verfügung.
3. Unterlagen zur Beurteilung des technischen Zustandes des Gebäudes
(falls die Abbruchbewilligung darauf gestützt werden soll):
• Bestandserhebung bzw. Ingenieurbefund der Stufe 3 lt. „Leitfaden zur
OIB-Richtlinie 1“
• Gutachten (bestehend aus Befund und gutachtlicher Schlussfolgerung) zur
Beurteilung des technischen Bauzustandes des Gebäudes, verfasst von
einem/r Ziviltechniker/in oder einem/r gerichtlich beeideten Sachverständigen.
Für die Erstellung des Gutachtens über den technischen Bauzustand des Gebäudes wird auf das zugehörige Merkblatt „Technische Abbruchreife“ der
MA 37 verwiesen. Dieses finden Sie im Downloadservice der
MA 37: http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/merkblaetter.html
4. Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Gebäudes
(falls die Abbruchbewilligung darauf gestützt werden soll):
• Bestandserhebung bzw. Ingenieurbefund der Stufe 3 lt. „Leitfaden zur
OIB-Richtlinie 1“
• Planunterlagen in Einreichplanqualität über die Sanierungsarbeiten, welche die Basis für das Gutachten bilden
• Gutachten einer Ziviltechnikerin, eines Ziviltechnikers, einer zertifizierten
Sachverständigen bzw. eines zertifizierten Sachverständigen des einschlägigen Fachgebietes über die wirtschaftliche Abbruchreife (Gegenüberstellung der ermittelten Kosten für die Sanierung des Gebäudes mit dem Ertragswert der Liegenschaft nach Sanierung zuzüglich Rücklagen, allfälliger
Förderungsmittel, Zinsen etc.):
o Angabe des Bruttorauminhalts, der Bruttogrundfläche und der Nettogrundfläche vor und nach Sanierung
o gewerksweise eindeutig objektsbezogen zuordenbare Leistungsverzeichnisse, jeweils aufgegliedert in Ausmaß und Einheitspreis für alle am Objekt erforderlichen Erhaltungsarbeiten
o Mieterliste bzw. tabellarische Aufstellung der einzelnen Mietgegenstände mit Angaben über die Nutzflächen und Ausstattungskategorien vor und nach Sanierung.
Für die Erstellung des Gutachtens, insbesondere Hinweise zu den Kosten- und
Ertragskriterien, beachten Sie bitte das zugehörige Merkblatt der MA 25. Dieses
finden Sie im Downloadservice der MA 37 unter
http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/merkblaetter.html
Nähere Auskünfte hinsichtlich der wirtschaftlichen Beurteilung erhalten Sie bei
der MA 25 (www.um-haeuser-besser.at).
 4000 / 37010
Zentrale:
1200 Wien, Dresdner Straße 73-75,
Kompetenzstelle Brandschutz (KSB)
 4000 / 37200
baulicher Brand-, Wärme - und Schallschutz
Bauvorhaben besonderer Art (Gruppe BB):
 4000 / 37160
 4000 / 37100
Fachgruppen:
1200 Wien, Dresdner Straße 73-75,
Aufzüge und Kesselanlagen (Gruppe A):
 4000 / 37140
Statik (Gruppe S + Referat Tragwerkstechnologie):
 4000 / 37180
Bautechnische Bahnangelegenheiten (Gruppe U):
 4000 / 37190
Gebietsgruppen der MA 37:
 4000 / 37300
Gebietsgruppe Ost
1200 Wien, Dresdner Straße 82
Zuständig für die Bezirke: 1, 2, 8, 9, 20, 21 und 22
 4000 / 37500
Gebietsgruppe Süd
1100 Wien, Favoritenstraße 211
Zuständig für die Bezirke: 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23
 4000 / 37700
Gebietsgruppe West
1160 Wien, Spetterbrücke 4 (verl. Gablenzgasse)
Zuständig für die Bezirke: 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19
Sprechstunden
finden jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr
statt.
www.bauen.wien.at