Was Wien bewegt. Die Stadt informiert. Abbruchansuchen in Schutzzonen oder Bausperrgebieten Bei einem Abbruch ist nur in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre (siehe unter http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public) eine Abbruchbewilligung notwendig. Dezember 2015 Bei Abbrüchen in anderen Gebieten ist der beabsichtigte Abbruch vom/von der Bauführer/in 3 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Gebietsgruppe der MA 37 anzuzeigen. Teilabbrüche sind nicht bewilligungsfrei; hier ist in jedem Fall eine baubehördliche Abbruchbewilligung notwendig. Zuständig für die Bearbeitung der Ansuchen und Anzeigen ist die jeweilige Gebietsgruppe der MA 37. Abbrüche und Teilabbrüche von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind darüber hinaus nur mit einer (ggf. zusätzlichen) Genehmigung des Bundesdenkmalamtes zulässig. Für die Einreichung um Abbruchbewilligung bei der MA 37 sind folgende Unterlagen erforderlich: 1. Einreichunterlagen • Ansuchen Die dafür vorgesehenen Formulare sind in der MA 37 erhältlich oder können über Internet abgerufen und ausgefüllt werden. Das Ansuchen kann aber auch in freier Form verfasst werden. • Baupläne Einreichpläne im Maßstab 1:100, mit Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 in dreifacher Ausfertigung: diese sind nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien anzufertigen und müssen in allen Fällen vom/von der Abbruchwerber/in und von einem/einer befugten Planverfasser/in, sowie von den Grundeigentümer/innen unterfertigt werden. Der/Die Bauführer/in hat spätestens vor Beginn der Abbrucharbeiten die Unterlagen zu unterfertigen. • Zustimmung der Grundeigentümer/innen Die Zustimmung aller im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer/innen (auch Baurechtseigentümer/innen) ist bei Beantragung einer Abbruchbewilligung durch deren Unterschriften auf den Bauplänen nachzuweisen. Impressum: Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37-Baupolizei, A - 1200 Wien, Dresdner Straße 73-75 2. Unterlagen zur Beurteilung der Wirkung der Baulichkeit auf das örtliche Stadtbild Dem Ansuchen sind ergänzende Unterlagen zur Beurteilung der Wirkung auf das örtliche Stadtbild in Form von Fotos etc. beizulegen. Das Beratungsservice der MA 19 steht für Auskünfte innerhalb der Sprechstunden jeden Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 Uhr und 12.30 Uhr für diesbezügliche Auskünfte zur Verfügung. 3. Unterlagen zur Beurteilung des technischen Zustandes des Gebäudes (falls die Abbruchbewilligung darauf gestützt werden soll): • Bestandserhebung bzw. Ingenieurbefund der Stufe 3 lt. „Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1“ • Gutachten (bestehend aus Befund und gutachtlicher Schlussfolgerung) zur Beurteilung des technischen Bauzustandes des Gebäudes, verfasst von einem/r Ziviltechniker/in oder einem/r gerichtlich beeideten Sachverständigen. Für die Erstellung des Gutachtens über den technischen Bauzustand des Gebäudes wird auf das zugehörige Merkblatt „Technische Abbruchreife“ der MA 37 verwiesen. Dieses finden Sie im Downloadservice der MA 37: http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/merkblaetter.html 4. Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Gebäudes (falls die Abbruchbewilligung darauf gestützt werden soll): • Bestandserhebung bzw. Ingenieurbefund der Stufe 3 lt. „Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1“ • Planunterlagen in Einreichplanqualität über die Sanierungsarbeiten, welche die Basis für das Gutachten bilden • Gutachten einer Ziviltechnikerin, eines Ziviltechnikers, einer zertifizierten Sachverständigen bzw. eines zertifizierten Sachverständigen des einschlägigen Fachgebietes über die wirtschaftliche Abbruchreife (Gegenüberstellung der ermittelten Kosten für die Sanierung des Gebäudes mit dem Ertragswert der Liegenschaft nach Sanierung zuzüglich Rücklagen, allfälliger Förderungsmittel, Zinsen etc.): o Angabe des Bruttorauminhalts, der Bruttogrundfläche und der Nettogrundfläche vor und nach Sanierung o gewerksweise eindeutig objektsbezogen zuordenbare Leistungsverzeichnisse, jeweils aufgegliedert in Ausmaß und Einheitspreis für alle am Objekt erforderlichen Erhaltungsarbeiten o Mieterliste bzw. tabellarische Aufstellung der einzelnen Mietgegenstände mit Angaben über die Nutzflächen und Ausstattungskategorien vor und nach Sanierung. Für die Erstellung des Gutachtens, insbesondere Hinweise zu den Kosten- und Ertragskriterien, beachten Sie bitte das zugehörige Merkblatt der MA 25. Dieses finden Sie im Downloadservice der MA 37 unter http://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/merkblaetter.html Nähere Auskünfte hinsichtlich der wirtschaftlichen Beurteilung erhalten Sie bei der MA 25 (www.um-haeuser-besser.at). 4000 / 37010 Zentrale: 1200 Wien, Dresdner Straße 73-75, Kompetenzstelle Brandschutz (KSB) 4000 / 37200 baulicher Brand-, Wärme - und Schallschutz Bauvorhaben besonderer Art (Gruppe BB): 4000 / 37160 4000 / 37100 Fachgruppen: 1200 Wien, Dresdner Straße 73-75, Aufzüge und Kesselanlagen (Gruppe A): 4000 / 37140 Statik (Gruppe S + Referat Tragwerkstechnologie): 4000 / 37180 Bautechnische Bahnangelegenheiten (Gruppe U): 4000 / 37190 Gebietsgruppen der MA 37: 4000 / 37300 Gebietsgruppe Ost 1200 Wien, Dresdner Straße 82 Zuständig für die Bezirke: 1, 2, 8, 9, 20, 21 und 22 4000 / 37500 Gebietsgruppe Süd 1100 Wien, Favoritenstraße 211 Zuständig für die Bezirke: 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 und 23 4000 / 37700 Gebietsgruppe West 1160 Wien, Spetterbrücke 4 (verl. Gablenzgasse) Zuständig für die Bezirke: 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 Sprechstunden finden jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 8 bis 12.30 Uhr statt. www.bauen.wien.at
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