Treffen der Transplantationsbeauftragten hessischer Entnahmekrankenhäuser am 31.10.2015 Nina Walter, Dominique Schochter, Silke Nahlinger, Felicia Knauer Landesärztekammer Hessen 31. Oktober 2015 www.laekh.de Nina Walter M.A., LÄKH 1 Agenda • Gesetzliche Grundlagen • Begrifflichkeiten • Aufgaben der Kammer (Stabsstelle Qualitätssicherung) – Abfrage der Qualifikation – Datenbank der TxB – Unterstützung der Interessen der TxB 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 2 Gesetzliche Grundlagen (1) • Transplantationsgesetz • Hessisches Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (HAGTPG): – §1 Aufklärung der Bevölkerung über Möglichkeiten, Voraussetzungen und Bedeutung von Organ- und Gewebespenden. – §2 Kommission für gutachterliche Stellungnahme bei Lebendspenden. – §4 Als TxB kann bestellt werden, wer eine für diese Tätigkeit geeignete Facharztqualifikation sowie die Teilnahme an einer Fortbildung im Umfang von mind. 40h gemäß „Curriculum Organspende“ der Bundesärztekammer nachweist. Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium übermittelt die Namen der gemeldeten TxB der Landesärztekammer und der DSO. §6 Vor dem 3. Dezember 2013 bestellte TxB, die die Voraussetzungen nach §4 nicht erfüllen, haben das Vorliegen dieser bis spätestens 2. Dezember 2016 nachzuweisen. 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 3 Gesetzliche Grundlagen (2) • Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zur Anerkennung von Tätigkeiten als Transplantationsbeauftragter auf die Fortbildung nach dem Curriculum der BÄK „…….Eine langjährige Tätigkeit als Transplantationsbeauftragte/r kann auf Antrag in Teilen der 40-stündigen Fortbildung gleichgesetzt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit liegt bei der Landesärztekammer Hessen…“ Dazu hat die Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung der LÄKH in Absprache mit dem Ministerium ein Angebot in Form eines 8h-Kurses entwickelt, der am 13.10.2015 erstmalig stattfand. 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 4 Gesetzliche Grundlagen (3) Aufgaben der Landesärztekammer Hessen im Einvernehmen mit dem HMSI: – Aufbau und Administration der Datenbank der hessischen Entnahmekrankenhäuser und deren hauptverantwortlichen TxB – Überprüfung der Qualifikationsnachweise der hauptverantwortlichen TxB – Organisation von Fortbildungsveranstaltungen – Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Qualitätssicherung TxB • Regelmäßige Treffen mit den Akteuren aus HMSI und DSO 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 5 Begrifflichkeiten (1) • Entnahmekrankenhäuser – werden vom HMSI benannt – bestellen mindestens einen TxB – für jede fachbezogene Intensivstation einen TxB – Wenn mehrere TxB benannt sind, muss einer als hauptverantwortlicher TxB benannt werden. – In Ausnahmefällen kann von der Benennung abgesehen werden (Nichtbestellung bedarf der Genehmigung). 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 6 Begrifflichkeiten (2) • Hauptverantwortlicher TxB – Aufgaben sind sowohl im TPG als auch im HAGTPG beschrieben. – Hat eine Einrichtung nur einen TxB, so gilt dieser als hauptverantwortlicher TxB. – Kammer benötigt Informationen über: • • • • 31. Oktober 2015 Name des hauptverantwortlichen TxB Kontaktdaten des hauptverantwortlichen TxB Qualifikationsnachweis des hauptverantwortlichen TxB Anzahl der anderen TxB – Für deren Qualifikationsnachweis sollte der hauptverantwortliche TxB Sorge tragen. Nina Walter M.A., LÄKH 7 Aufgaben der Landesärztekammer Hessen (Stabsstelle QS) u.a.: • Überprüfung der Qualifikationsnachweise der hauptverantwortlichen TxB • Umsetzung gesetzlich vorgeschriebener Qualitätssicherungsmaßnahmen • Bereitstellung von Informationen • empirische Versorgungsforschung und Befragungsprojekte • Konzeption von Fortbildungsangeboten • Wichtig ist uns dabei: Kooperation mit Ärztinnen und Ärzten aus der „Praxis“ Erfahrungsberichte der Ärztinnen und Ärzte in unsere Arbeit miteinfließen zu lassen Unsere Angebote zu evaluieren und unseren Service ständig zu verbessern. 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 8 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 9 Überprüfung der Qualifikationsnachweise der hauptverantwortlichen TxB (1) • Anschreiben der hauptverantwortlichen TxB mit der Bitte um Zusendung des Qualifikationsnachweises • Voraussetzung der Qualifikation zum TxB – Facharztqualifikation nach HAGTPG §4(2) und: + Fortbildung im Umfang von mind. 40 Stunden gemäß Curriculum der BÄK To Do: Zusendung der Qualifikationsbescheinigung an die QS der LÄKH oder + Wenn der TxB vor dem 03.12.2013 bestellt wurde, hat er die o.g. Qualifikation bis 02.12.2016 nachzuweisen. To Do: Mitteilung an die QS der LÄKH und termingerechte Zusendung der Qualifikationsbescheinigung 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 10 Überprüfung der Qualifikationsnachweise der hauptverantwortlichen TxB (2) oder + Anrechnung von Erfahrung laut Erlass vom 16.07.2015: Wenn der TxB bereits langjährige Erfahrungen als TxB nachweisen kann, die er auf die eigentlich notwendige 40h-Fortbildung nach Curriculum der BÄK anrechnen lassen kann, ggf. nach Besuch des Refresher-Kurses. To Do: Formloser Antrag an die QS der LÄKH 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 11 Datenbank der TxB Beinhaltet: • Name der Einrichtung (Entnahmekrankenhaus) • Name des hauptverantwortlichen TxB mit Kontaktdaten • Anzahl der TxB in Einrichtungen • Qualifikationsstatus • Individuelle Anmerkungen Dient der: • Aktuellen Übersicht der TxB in Hessen • Übersicht der Qualifikationsvoraussetzungen • Dokumentation von offenen Fragen • Individuellen Problemlösung • Entwicklung von Fortbildungsangeboten 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 12 Unterstützung der Interessen der TxB • Befragung der TxB anhand zweier Fragebögen zu – – – – Strukturen und Rahmenbedingungen Erfahrungen Unterstützungsbedarf Qualifikation • Persönliche Gespräche mit TxB • Aktuelle Mitteilungen auf der Homepage der QS • Weiterer Unterstützungsbedarf? 31. Oktober 2015 Nina Walter M.A., LÄKH 13 Vielen Dank ! Kontakt: Stabsstelle Qualitätssicherung, Versorgungsmanagement und Gesundheitsökonomie Landesärztekammer Hessen Im Vogelsgesang 3 60488 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected] Tel.: 069 97672-195 31. Oktober 2015 www.laekh.de Nina Walter M.A., LÄKH 14
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