Indent 05 - Österreichische Zahnärztekammer

Ausgabe
05 / 2 015
J
U
N
I
Zahnärztekammer in neuen Räumen
w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Dr. Koller´s Editorial
A
Alles neu……..
+
Ab Juli ist es soweit:
nach fast zehn Jahren in
den Räumen eines ehe­
maligen Fitnessstudios
untergebracht, hat sich
das (Kammer)workout
in dieser Location po­
sitiv auf die ohnedies
schlanke eben diese
ausgewirkt. Der Traum
von eigenen Büroräumlichkeiten ist wahr
geworden.
WEIL EIN BISSCHEN
SICHERHEIT
ZU WENIG IST.*
Weg von den Fettpölsterchen der verlorenen
Mietzahlungen, hin zur eigenen Immobilie, Lage:
wertgesichert und schuldenfrei, mitten in Linz.
Ein paar Parkplätze im Keller für den Alltag gibt´s
auch, für große Events eine sehr nahe Parkgarage.
Dass die berühmten Würstel bei den Bezirkszahnärztevertreter-Sitzungen u.a.m. warm werden,
erledigt eine schlichte Teeküche von Ikea!
Bei „Feuer am Dach“ gibt es nun sogar 2 Eingänge,
dient der Sicherheit der Mitglieder.
Einen für Events, einen für alltägliche Anliegen. Rote
Teppiche gibt’s (leider?) nicht . . .
*Es kann nur eine österreichische Universalbank mit dem besten Rating
geben. Diese Auszeichnung ging an die HYPO Oberösterreich. Denn
Sicherheit, Verantwortung und Transparenz sind Werte, die wir täglich leben. Das
wird uns regelmäßig von unabhängigen Dritten bestätigt. Unser A+ mit stabilem
Ausblick bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden beste Bonität sowie hohe
Sicherheit und für uns noch mehr Ansporn für die Zukunft.
Doch was wäre ein „Haus“ ohne seine Bewohner?
Die Frauenquote bei den wertvollen MitarbeiterInnen ist ja bekanntlich vollstens erfüllt, im Ausschuss
vielleicht nächstes Jahr, bei dem Andrang, mal
sehen.
Bewertung durch die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s im August 2014.
www.hypo.at
Vorsorglich wurde ein weicher Boden verlegt, um
die Geräusche hoher Stöckelschuhe auf präsidentenfreundlichemn Niveau zu halten.
Wir schaffen mehr Wert.
Für „rauchende Köpfe“ bei anstrengenden Sitzungen gibt’s zur Beruhigung sogar einen kleinen
Balkon!
Eingespeicherte Telefonnummern kann man ja
heute mitnehmen, und die Neuprogrammierung
des Navi für Außerlinzer sollte kein Problem sein.
Wenn der Umzugsstress vorüber ist, hat das
Kammerteam wieder beide Hände und Ohren
sicher ganz frei für Sie.
Nach der (fast) selbstlosen Schaffung des NDZ für
unsere Patienten und der FAZ für die bessere Ausbildung unserer wichtigsten Mitarbeiter und unserer
selbst ist diese neue Räumlichkeit der Kammer
sicher ein richtiger Schritt in die Standeszukunft.
Und trotzdem, das Scheppern und Knarren der
Kammertür am Taubenmarkt wird mir fehlen.
Unseren Patienten ist zu wünschen, dass für jeden
Kollegen, der bei einer der beiden (neuen) Türen
rausgeht, bei der anderen ein neuer hochmotivierter
Neuer dafür reinkommt.
Neue Räume, mehr Licht. Vielleicht geht manchen
zeitweiligen Gästen beim Thema erleichterte Nachfolgepraxis endlich (auch) ein Licht auf.
Darauf würd ich doch glatt ein Glas Hofer-Prosecco
aus dem neuen Ikea-Kühlschrank trinken.
Auf uns, Kollegen.
PS: Fakten im Inneren des Blattes
Mit freundlichen Grüßen
MR Dr.Wolfgang Koller
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27.11.14 14:01
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
OMR Dr. Wolfgang Doneus
Inhalt
Zahnärztekammer
in neuen Räumen
Mit Jahresmitte 2015 über­
siedelt die Landeszahnärzte­
kammer in ein neues Büro.
Aus dem Haus
Brief des Präsidenten .................................................... S. 05
„Beendigung von Arbeits­verhältnissen“
Wissenswertes zum Thema – Teil 4 ................................ S. 06
Wohlfahrtskasse – Krankenpflegehilfe (1) ..................... S. 07
Bericht von Dr. Helmut Lechner
34. Praktikersamstag in Steyr ........................................ S. 10
Internes
Notdienste Juli – August................................................ S. 14
Tissot
Der Zahnarzt als Arbeitgeber – Lohnsteuerbegünstigungen bzw. -befreiungen ................................ S. 16
Internes
Praxisvertreter .............................................................. S. 18
Fortbildungsprogramm 2015.......................................... S. 20
Ausschreibung ............................................................... S. 24
Standesveränderungen und -meldungen ....................... S. 25
Schwarzes Brett ............................................................ S. 26
Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
OÖ Zahnärztekammer
Spittelwiese 8, A-4020 Linz
Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare
Erscheinungsweise: 10 x jährlich
Offenlegung gem. §25 Mediengesetz:
Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ
Zahn­ärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang
Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Spittelwiese 8,
A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle
Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer
für ihre Mitglieder.
Designkonzept / Satz:
Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at
Bildquellen:
Cover: © supertramp8 & picsfive – fotolia.com
S. 5: contrastwerkstatt – fotolia.com
S. 9: drubig-photo – fotolia.com
S. 12: powerstock – fotolia.com
S. 17: Jürgen Fälchle – fotolia.com
S. 19: Kzenon – fotolia.com
restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer
Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz
Die anhaltend flauen Erträge bei
Geldanlagen ließen die Entscheidung reifen, dass eine Veranlagung
in Immobilien längerfristig das
bessere Investment ist.
Nach erfolgreicher Suche konnte die
LZÄK für OÖ Ende 2014 entsprechende Räume in Linz, Marienpassage / Dametz­
straße in sehr zentraler Lage erwerben.
Der Ausbau der Räume steht kurz vor der Fertig­
stellung und die neuen Räumlichkeiten können mit
erstem Juli bezogen werden.
Auf gut 330 m² sind die Büros, das Besprechungszimmer und ein Sitzungssaal untergebracht.
Die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln ohne
Inanspruchnahme von Fremdkapital.
Die Bauplanung, Ausschreibungen und Bauaufsicht
lag in bewährter Weise in den Händen der Firma
Schmatz – DKfm. Sabine Böhmer, mit der wir sowohl
das Notdienstzentrum als auch die Fortbildungsakademie Zahn erfolgreich errichtet haben.
Wir haben mit dieser Investition eine nachhaltige
Wertsicherung geschaffen und freuen uns, Sie in
Zukunft im neuen Büro Marienstraße 9 begrüßen
zu können
Ihr OMR. Dr. Wolfgang Doneus
Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“
personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen
sie sich auf Frauen und Männer in gleicher
Weise. Alle Artikel geben die Meinung des
Verfassers wieder und müssen sich nicht
mit der Redaktion decken.
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INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Mag. Petra Eigruber
„Beendigung von Arbeits­
verhältnissen“
Wissenswertes zum Thema – Teil 4
In der März-Ausgabe der
Indent haben wir über An­
sprüche berichtet, die aus
der Beendigung des Arbeits­
verhältnisses resultieren
können. In diesem letzten Teil
der Beitragsserie möchten
wir Sie über besondere Kün­
digungsschutz- und Entlas­
sungsschutzbestimmungen
informieren.
Für zahnärztliche Ordinationen erscheint uns die
Detaildarstellung zweier Bereiche besonders relevant:
Dies sind zum einen Sonderschutzbestimmungen für Schwangere und Mütter nach der
Ent­bindung gemäß den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und zum anderen Bestimmungen, die es den Arbeitgebern untersagen, aus
bestimmten, verpönten Motiven das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Sonderschutzbestimmungen für
Schwangere und Mütter:
Ziel des Gesetzgebers war (und ist) es, einerseits
die gesundheitlichen Interessen von Mutter und
Kind zu wahren und andererseits die wirtschaftliche
Existenz der Mutter zu sichern, indem ihr Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum – der gesetzlich
geregelt ist – erhalten werden soll.
Der Beginn des Bestandsschutzes knüpft an den
Eintritt der Schwangerschaft an. Schwangere Arbeitnehmerinnen sind daher grundsätzlich verpflichtet,
die Schwangerschaft dem Dienstgeber zu melden,
und zwar ohne unnötigen Aufschub.
6
Wird eine Kündigung nach Eintritt einer Schwanger­
schaft, aber vor einer entsprechenden Meldung
an den Dienstgeber (etwa weil die Dienstnehmerin
noch nichts von der Schwangerschaft wusste)
ausgesprochen, wird sie rückwirkend unwirksam,
wenn die Arbeitnehmerin innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Zugang der Kündigung das Bestehen einer
Schwanger­schaft bekannt gibt.
Eine rückwirkende Unwirksamkeit tritt auch dann
ein, wenn die Arbeitnehmerin nach Ablauf von 5
Arbeitstagen die Schwangerschaft bekannt gibt, weil
sie ihr etwa vorher selbst nicht bekannt war, aber
tatsächlich schon bestanden hat. In einem solchen
Fall ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, die bestehende (und zum Zeitpunkt des Empfangs der
Kündigung schon bestandene) Schwangerschaft
durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen.
Wird eine Karenz in Anspruch genommen, dann
beginnt der Bestandschutz mit der Karenzmeldung
der Dienstnehmerin an den Dienstgeber. Wenn sich
die Karenz unmittelbar an das Beschäftigungsverbot
nach der Entbindung anschließt, muss diese Karenzmeldung spätestens innerhalb des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung erfolgen. Frühestens
kann diese Meldung 4 Monate vor Antritt der Karenz
erfolgen. Der Bestandschutz endet dann 4 Wochen
nach Beendigung der Karenz.
Während dieser Zeit des Bestandschutzes muss
sowohl vor einer Kündigung als auch vor einer Entlassung die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts
eingeholt werden. Die gerichtlichen Zustimmungsgründe zur Kündigung sind in § 10 Abs. 3 MSchG
genannt. Der für zahnärztlichen Ordinationen wesentlichste Fall ist jener der Ordinationsschließung ohne
weitere Betriebsübernahme durch einen Nachfolger.
Mögliche Entlassungsgründe sind im Gesetz taxativ
aufgezählt und reichen von Pflichtverletzungen bis zu
strafbaren Handlungen, und sind in ihrer Gesamtheit
als massive Verstöße gegen die Verpflichtungen aus
dem Arbeitsverhältnis zu werten.
Schutzbestimmungen bei Beendigung
aus verpönten Motiven:
Wesentlich können für den zahnärztlichen Betrieb auch jene Bestimmungen sein, die es den
Arbeitgebern untersagen, aus bestimmten,
verpönten Motiven das Arbeitsverhältnis zu
beenden. Einschlägige Rechtsgrundlage ist hier
das Gleibehandlungsgesetz (GlBG). Der Diskriminierungsschutz nach dem GlBG umfasst Personen, die
als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmer ähnliche
Personen beschäftigt sind.
Nach dem GlBG verpönte Beendigungsmotive sind:
• das Geschlecht inkl. Familienstand
• die ethnische Zugehörigkeit
• die Religion oder Weltanschauung
• das Alter sowie
• die sexuelle Orientierung.
Es kann daher eine Kündigung, Entlassung oder
Auflösung in der Probezeit vor Gericht angefoch-
// INDENT
ten werden, wenn die Beendigung aus einem der
genannten Motive erfolgt ist. Die Frist zur Anfechtung einer nach dem GlBG diskriminierenden
Beendigung beträgt 14 Tage ab Zugang der Beendigungserklärung an die Arbeitnehmerin. Betroffenen
Arbeitnehmerinnen hat der Gesetzgeber im Falle
der Anfechtung folgendes Wahlrecht eingeräumt:
Sie können entweder die diskriminierende Beendigung anfechten bzw. auf Feststellung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses klagen oder sie lassen die
Beendigung gegen sich gelten und fordern anstelle
dessen einen allenfalls eingetretenen Vermögensschaden sowie eine ev. Entschädigung für eine
erlittene persönliche Beeinträchtigung.
Wir hoffen, wir konnten mit dieser vierteiligen
Beitragsserie einen Überblick über die Thematik
„Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ geben –
bei Fragen im Detail steht Ihnen das Team der
Kammer gerne in bewährter Weise zur Verfügung!
Wohlfahrtskasse
MR Dr. Friedrich Tüchler
KRANKENPFLEGEHILFE (1)
A) BEITRÄGE
Die rechtlichen Grundlagen für
den Fond der Krankengeldhilfe bilden
§ 105 Ärztegesetz, § 26 der Satzung
der Wohlfahrtskasse und § 9 der
Beitragsordnung.
Pflichtversicherung in der Krankenpflegehilfe
umfasst
• die Mitglieder
•den Ehegatten oder den eingetragenen Partner,
auf Antrag den geschiedenen Ehegatten oder
den eingetragenen Partner nach Auflösung
der eingetragenen Partnerschaft, wenn das
Mitglied gerichtlich zu einer Unterhaltsleistung
verpflichtet ist. Ist diese befristet, endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Frist. Hat das Mitglied die Zerrüttung der Ehe nach § 55 Ehegesetz
allein oder überwiegend verschuldet, ist weiters
der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.
•die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, sofern sie
in der Hausgemeinschaft des Mitgliedes leben
oder sich nur vorübergehend wegen beruflicher
(schulischer) Ausbildung außerhalb der Hausgemeinschaft aufhalten. Alle diese auch dann,
wenn sie nach einer Scheidung nicht mehr dem
Haushalt des Mitgliedes angehören.
•Darüber hinaus sind auch Kinder bis zum 27.
Lebensjahr versichert, wenn sie sich wegen
einer wissenschaftlichen oder fachlichen Aus­
bildung noch nicht selbst erhalten können.
•Auf Antrag Kinder über die Volljährigkeit
hinaus ohne zeitliche Begrenzung, wenn
diese wegen eines körperlichen oder geistigen
Gebrechens außerstande sind, sich den Unterhalt
selbst zu verschafften.
•Auf Antrag Kinder bis zum vollendeten 30.
Lebensjahr, wobei ein eigener Beitrag zu bezahlen ist.
• Enkelkinder und Pflegekinder können mit
Zustimmung des Verwaltungsausschusses in die
Versicherung mit eingeschlossen werden. Der
Beitrag ist in diesem Fall in voller Höhe zu bezahlen und kann nur im Rahmen der Sonderausgaben
steuerlich geltend gemacht werden.
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INDENT // Ausgabe 05.2015
Die Finanzierung erfolgt im Wege eines Umlageverfahrens. Dies bedeutet, dass die Beiträge und
Leistungen eines Jahres ausgeglichen sein müssen,
und führt weiters dazu, dass jede Leistungserweiterung zwangsläufig zu einer zusätzlichen Beitragserhöhung (beschlossen durch die erweiterte Vollversammlung) führen muss.
•Der Monatsbeitrag beträgt € 159,00.
•Besteht neben der Krankenpflegehilfe eine
andere gesetzliche Krankenversicherung, die der
Wohlfahrtskasse Kosten abnimmt, wird nur der
halbe Beitrag in Höhe von € 79,50 vorgeschrieben.
•Versicherte der KFL konnten bis 31.12.2007 den
Beitrag auf Antrag auf € 15,60 pro Monat verringern. Die Wohlfahrtskasse leistet dann jedoch nur
mehr die von der KFL ausgewiesenen Selbstbehalte.
Mehrfachversicherte Mitglieder und A
­ ngehörige
sind gem. § 28 Abs. 4 verpflichtet, primär die
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
in Anspruch zu nehmen. Differenzkosten können
eingereicht werden.
Es wird jeweils ein eigener Beitrag für das versicherte Mitglied und für die Angehörigen (Gatte oder
eingetragener Partner und unversorgte Kinder)
vorgeschrieben.
Für geschiedene Gatten oder eingetragene Partner
nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft,
Kinder über dem 27. Lebensjahr bzw. Enkel- und
Pflegekinder wird jeweils ein eigener Beitrag in
Rechnung gestellt.
Folgende Befreiungsgründe können geltend
gemacht werden:
•Pragmatisierung der Mitglieder bzw. Angehörigen.
•Krankenversicherung durch Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbeamte (KFL).
•Vorliegen einer Krankenversicherung der Angehörigen über den Dienstgeber (Gruppenversicherung), die der Krankenpflegehilfe entspricht.
•Finanzielle Belastungen (zB Ärzte in Ausbildung)
Wichtige Information zur steuerlichen Behandlung der Beiträge ab 1995
•Besteht neben der Wohlfahrtskasse eine gesetzliche Krankenversicherung, kann ein monatlicher
Beitrag bis zu € 202,15 als Betriebsausgabe oder
Werbungskosten geltend gemacht werden.
•Besteht ein Versicherungsschutz nur über die
Wohlfahrtskasse, kann ein monatlicher Betrag bis
zu € 404,30 steuerlich geltend gemacht werden.
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Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
•Darüber hinausgehende Beiträge können nur im
Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden.
B) LEISTUNGEN
Behandlungen im Ausland
Die Leistungen aus dem Fonds der Krankenpflegehilfe
werden auch im EWR-Ausland zur Gänze vergütet,
wenn
•die Behandlung im Ausland dringend erforderlich ist,
•die Verrechnung über die EKVK (Europäische
Krankenversicherungskarte) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung PEB („Urlaubskrankenschein“) der Wohlfahrtskasse erfolgt, und
•der Patient ausschließlich über die Wohlfahrtskasse krankenversichert ist.
Welche Leistungen gibt es?
Im Rahmen der Krankenpflegehilfe werden
• zahnärztliche Behandlungen
• ärztliche Behandlungen
•stationäre und ambulante Krankenhausbehandlungen
• Krankentransportkosten
• Medikamente / Rezeptgebühren
• Kurkostenbeitrag
• Heilbehelfe
bezahlt.
Zahnärztliche Behandlungen
Grundsätzlich werden konservierend-chirurgische,
kieferorthopädische und prothetische Leistungen
vergütet. Die Positionen und Tarife werden jeweils
zu Jahresbeginn allen Zahnärzten zugesandt.
Wie erfolgt die Vergütung?
•Bei Versicherten, die ausschließlich über die
Wohlfahrtskasse krankenversichert sind, und die
sich mit der Krankenversicherungskarte der
Wohlfahrtskasse ausweisen, kann die (EDV-)
Honorarnote direkt mit der Wohlfahrtskasse
abgerechnet werden. Werden höhere Tarife
verrechnet, die den Leistungskatalog der Wohlfahrtskasse übersteigen oder im Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind diese Kosten direkt
dem Patienten in Rechnung zu stellen. Allerdings
haben sich die Behandler an die autonomen
Honorarrichtlinien zu halten.
•Besteht neben der Wohlfahrtskasse eine
weitere Krankenversicherung, sind die Kosten
der Behandlung zuerst mit der gesetzlichen
Krankenversicherung mittels e-card oder über
eine Privathonorarnote zu verrechnen, wobei
die Privathonorarnote vom Patienten zuerst zu
bezahlen ist. Die bezahlte Rechnung ist dann
primär bei der gesetzlichen Krankenversicherung
einzureichen und eine „Leistungsbestätigung“
anzufordern. Diese Originalbestätigung sowie
eine Kopie der Rechnung können bei der Wohlfahrtskasse eingereicht werden.
Welche Behandlungen werden nicht vergütet?
Kosten technischer Leistungen (Kronen, Brücken,
Implantate) können nicht übernommen werden. Die
Verrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten. Ein
Zuschuss der Wohlfahrtskasse kann im Falle eines
wirtschaftlichen Notstandes oder besonderer
medizinischer Umstände beantragt werden.
// INDENT
Was ist vom behandelnden Arzt zu beachten?
Für die Abrechnung (aus zuvor angeführten Gründen) ist es von grundsätzlicher Bedeutung, ob der
über die Wohlfahrtskasse versicherte Patient ausschließlich bei dieser versichert ist, oder ob auch ein
anderer Krankenversicherungsschutz besteht.
Die konkrete Höhe der Tarife, welche die Wohlfahrtskasse für eine Behandlung vergütet, finden Sie
im Infocenter der Homepage der OÖ Ärztekammer
zum Download.
Keine Vergütung kann für die Ausgleichszahlungen
im Zusammenhang mit dem Wegfall der Umsatzsteuer erfolgen, da diese Kosten ja im Gegensatz zu
anderen Sozialversicherungen von der Wohlfahrtskasse, und damit wieder von den beitragspflichtigen
Mitgliedern getragen werden müssten.
Wichtige Informationen für mehrfach krankenversicherte Mitglieder und Angehörige:
Wenn Sie bzw. die Angehörigen neben der Wohlfahrtskasse auch gesetzlich krankenversichert
sind, (OÖ. GKK, Landeskrankenfürsorge, Bauernkrankenkasse, ...) wird ein reduzierter Beitrag
vorgeschrieben, da durch die Inanspruchnahme der
gesetzlichen Krankenversicherung der Krankenpflegehilfe Kosten erspart werden.
Aus diesem Grund besteht – wir vorne bereits
dargestellt – die Verpflichtung, primär die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
Eventuelle Restkosten können eingereicht werden.
Höhe der Vergütung:
•Für die konservierend-chirurgische Behandlung von versicherten Mitgliedern und deren
Angehörigen wird grundsätzlich ein Entgelt bis
zum vollen BVA-Tarif geleistet.
•Kieferorthopädische Leistungen werden bis
zur Hälfte des BVA-Tarifes übernommen. Ab Juli
2015 wird der Abrechnungsmodus aus dem kieferorthopädischen Gesamtvertrag übernommen
werden. Dazu folgt noch eine gesonderte Information.
•Bei prothetischen Leistungen wird der Betrag
vergütet, den die BVA ihren Versicherten ersetzt
(80%).
• Mundhygienesitzungen werden einmal jährlich
für den Hauptversicherten vergütet. Auch hier
wird in den nächsten Monaten noch eine Anpassung erfolgen, worüber wir gesondert informieren
werden.
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INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Dr. Helmut Lechner
34. Praktikersamstag in Steyr
“ Vollkeramik in aller Munde”
Am 16 Mai 2015 fand in Steyr
der 34. Praktikersamstag statt.
ter
Der PGA, Österreichs größ
t
Gesundheitsverein, such
erösPatenzahnärztInnen in Ob
hngeterreich für den Tag der Za
rten
sundheit in den Kindergä
Trotz Verlegung vom traditionellen
Muttertagstermin auf ein Zwickeltagswochenende konnte die Veranstaltung einen gewohnt regen Besuch
verzeichnen. Dies war nicht nur auf
das interessante Thema „Vollkeramik
in aller Munde“ , sondern auch auf
die Topreferenten zurückzuführen.
Hippmann, Lechner
Sehr erfreulich war in diesem Jahr der Zuspruch
von jungen KollegInnen, man könnte fast von einem
Generationswechsel sprechen.
Nach dem standespolitischem Kurzreferat, in dem
OMR Dr. Wolfgang Doneus einen Ausblick auf die
notwendigen Kooperationsformen in der ZMK gab,
eröffnete Prof. Dr. Daniel Edelhoff, der Leiter der
Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der LMUMünchen, den wissenschaftlichen Reigen.
In seinem ersten Referat „Ästhetische Zahnheilkunde von A-Z“ stellte Prof. Edelhoff sein Erfolgskonzept
für die Anwendung von Vollkeramik in der Zahnarztpraxis vor. In seinem zweiten Referat zeigte er an
zahlreichen praktischen Beispielen sehr eindrucksvoll, welche Möglichkeiten sich bei entsprechendem Aufwand bei der komplexen Restauration mit
Voll­keramik bieten.
Im abschließenden Referat gab Dr. Daniel Bäumer,
ein Partner der sehr renommierten Münchner
Praxis „Hürzeler/Zuhr“, einen umfassenden
Überblick über die Entwicklungen und den derzeitigen Stand der Keramikimplantate, wodurch das
Thema „Vollkeramik in aller Munde“ vollständig
abgerundet wurde.
In den Pausen bot sich die Gelegenheit, mehr über
Neuigkeiten von der IDS und WID bei den Ausstellern zu erfahren, dank deren langjähriger Treue zum
Praktikersamstag es nach wie vor möglich ist, diese
Tagung ohne Teilnahmegebühren abzuhalten.
- Abgeschlossenes zahnmedizinisches Studium
- flexible Gestaltung der Einsatzzeit
- Eintragung in die Zahnärzteliste der Zahnärztekammer
- Interessante und verantwortungsvolle Aufgabe
- Führerschein B und eigenes Fahrzeug
- Terminabsprache zwischen Kindergarten und ZahnärztIn erfolgt über den PGA
- Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Kinder
- Untersuchungsmaterialien werden vom PGA beigestellt
Dienstorte: nach Vereinbarung in oö. Kindergärten
Das Honorar beträgt € 64,- pro Stunde plus amtliches Kilometergeld.
Zeitaufwand pro Einsatz sind durchschnittlich rund 2 bis 3 Stunden.
wir freuen uns über Ihre bewerbung, die uns überzeugt, dass sie genau der/
die Richtige für uns und die betreuten Kinder sind!
Doneus
Fotos © www.klausmader-fotografie.at
Die Landeszahnärztekammer für OÖ bedankt sicht bei Dr. Lechner für die großartige
­Organisation dieser Veranstaltung!
10
wir bieten
Anforderungen
dienstort und Honorar
Frau Doz. Dr. Dr. Ulrike Beier von der Universitätsklinik für Zahnersatz und Zahnerhaltung der Universität Innsbruck veranschaulichte in ihrem Referat
sehr detailliert, worauf es bei der Verankerung von
Vollkeramikrestaurationen,
insbesondere bei der Klebetechnik, ankommt.
Dr. Gerhard Hippmann, welcher mit seinem Betrieb sein 60-jähriges Firmenjubiläum beging – wir
gratulieren dazu herzlich – stellte basierend auf
dieser langjährigen Erfahrung in seinem Vortrag die
Erfolgskriterien aus der Sicht des Dentallabors dar.
Zur Untersuchung der Schulanfänger – Kinder im Rahmen des ’Tages der Zahngesundheit’ in den oö.
Kindergärten ist der PGA, Österreichs größter Gesundheitsverein, auf der Suche nach Zahnärztinnen
und Zahnärzten. Ziel dieser Kontrolluntersuchung ist, kariesgefährdete oder bereits erkrankte Kinder zu erkennen, um ihnen die Möglichkeit einer rechtzeitigen Behandlung zu geben, bevor sie die
unangenehme Erfahrung einer Schmerzbehandlung machen müssen. Bei der Untersuchung findet
keine Behandlung statt.
nähere Informationen und bewerbungen an:
PGA - Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit • Mag. (FH) Irene Hubinger
• Leiterin Zahngesundheitsförderung •
Museumstr. 31a • 4020 Linz • [email protected] • www.facebook.com/pga.at • www.pga.at
AkAdeMIe
CLInICLowns
THerAPIe
ZAHnGesundHeITsFörderunG
LoVeTour
FrAuenGesundHeIT
AkAdeMIe Für ArbeITsMedIZIn
koMMunALe
GesundHeITsFörderunG
PRojEKTE /
ForsCHunG & enTwICkLunG
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INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
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INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Notdienste JULI 2015
Datum
Braunau
Gmunden
04.07.15
DDr. Tuli Tarkan
DDr. Lahner Christoph
05.07.15
DDr. Tuli Tarkan
DDr. Lahner Christoph
11.07.15
Dr. Bleckenwegner Wolfgang
Dr. Traby Beate
12.07.15
Dr. Bleckenwegner Wolfgang
Dr. Traby Beate
18.07.15
Dr. Baumgartner Rudolf
Dr. Aster Gerhard
19.07.15
Dr. Baumgartner Rudolf
Dr. Aster Gerhard
25.07.15
Dr. Ebner Jürgen
Dr. Bendas Günther
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Dr. Ebner Jürgen
Dr. Bendas Günther
Eferding/Grieskirchen
Dr. Menschick Friedrich
Dr. Prinz Thomas
Dr. Haslinger Friedrich
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Kirchdorf
Ried/Schärding
Dr. Pramhofer Irina Angelica
Dr. Dorninger Armin
Dr. Czajlik Laszlo
Dr. Preisinger Wolfgang
Dr. Grünberger Egon
Dr. Herbsthofer Karl
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Dr. Marszycki Christoph
Dr. Leitner Wolfgang
Dr. Schlecht Wolfgang
Dr. Marszycki Christoph
Dr. Leitner Wolfgang
Dr. Schlecht Wolfgang
Dr. Nagl Angelika
Dr. Krainz Robert
Dr. Tschauner Kay
Dr. Nagl Angelika
Dr. Krainz Robert
Dr. Tschauner Kay
Dr. Ömer Florian
Dr. Grubinger Johann
Dr. Vorauer Andrea
Dr. Ömer Florian
Dr. Grubinger Johann
Dr. Vorauer Andrea
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Lalov Petjo
Dr. Wartinger Walter
Dr. Weber Beate
DDr. Huber Klaus
Dr. Neuhauser Josef
Dr. Lalov Petjo
Dr. Wartinger Walter
Eferding/Grieskirchen
Kirchdorf
Ried/Schärding
Steyr
Vöcklabruck
Wels
Dr. Hamann Otto
Dr. Berger Renate
Dr. Körpert Gabriela
Dr. Reitter Eugen
Dr. Fürst Ulrich
Dr. Zebuhr Yorck
Dr. Reitter Eugen
Dr. Fürst Ulrich
Dr. Zebuhr Yorck
Notdienste AUGUST 2015
Datum
Braunau
Gmunden
01.08.15
Dr. Arminger Peter
Dr. Hwezda Johann
02.08.15
Dr. Arminger Peter
Dr. Hwezda Johann
08.08.15
Dr. Bodingbauer Gerald
Dr. Gründlinger Johannes
09.08.15
Dr. Bodingbauer Gerald
Dr. Gründlinger Johannes
Dr. Mlynek Grazyna Anna
Dr. Häupl Angelika
Dr. Berndorfer-Wutzl Wolfgang
Dr. Sandor Csaba
Dr. Geist-Krojer Renate
Dr. Atzlinger Franz
15.08.15
Dr. Bergmann Fritz
Dr. Schwarz Marianne
DDr. Robatscher Peter
Dr. Huemer Friedrich
Dr. Koller Wolfgang
Dr. Sandor Csaba
Dr. Geist-Krojer Renate
Dr. Atzlinger Franz
16.08.15
Dr. Feldbacher Gerald
Dr. Schwarz Marianne
Dr. Schiller Adolf
Dr. Koppelhuber Helmut
Dr. Koller Wolfgang
Dr. Ritter Mario
?
Dr. Kilbertus Georg
22.08.15
Dr. Gann Thomas
DDr. Födinger Michael
Dr. Ritter Mario
?
Dr. Kilbertus Georg
23.08.15
Dr. Gann Thomas
DDr. Födinger Michael
Dr. Mayr Roswitha
Dr. Hadinger Karin
Dr. Bühler Roland
29.08.15
Dr. Hauser Volker
DDr. Schwarz Elisabeth
Dr. Mayr Roswitha
Dr. Hadinger Karin
Dr. Bühler Roland
30.08.15
Dr. Hauser Volker
DDr. Schwarz Elisabeth
Dr. Mitterhauser Regina
Dr. Pop Claudiu-Victor
Dr. Deuring Erwin
Notdienste
14
Dr. Moser-Baier Theresa
DDr. VEIT Wolfgang
Änderungen nach
Redaktionsschluss
finden Sie auf
Dr. Leithner Christian
Dr. Schoderböck Robert
Dr. Geigl Thomas
Dr. Freudenthaler Annemarie-Manuela
www. zahnaerztekammer.at
Notdienste
15
INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Tissot
Der Zahnarzt als Arbeitgeber –
Lohnsteuerbegünstigungen
bzw. -befreiungen
Die an vom Zahnarzt
beschäftigten Arbeitneh­
mer ausbezahlten Be­
züge sind grundsätzlich
lohnsteuerpflichtig, außer
es kommt eine der nach­
folgend angeführten Steuerbefreiungen
oder -begünstigungen zur Anwendung.
Begünstigte Zulagen und Überstunden
Für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen,
die kollektivvertraglich geregelt sind, sowie für
Zuschläge für Sonntags- ,Feiertags- und Nachtarbeit
und mit diesen Arbeiten im Zusammenhang stehende Überstundenzuschläge ist ein Freibetrag von 360
Euro monatlich vorgesehen. Für die Angestellten
von Dentisten und Fachärzten für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde gilt die im Kollektivvertrag festgesetzte Gefahrenzulage von 60 Euro.
Aufwandsentschädigungen
Es sind unter anderem folgende Aufwendungen, die
der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer tätigt, beim
Arbeitnehmer als Aufwandsentschädigung nicht
steuer- und sozialversicherungspflichtig:
•Überlassung von Arbeitskleidung (typische Berufskleidung)
•Aus- und Fortbildungskosten für den Arbeitnehmer
•Tagesgelder, Nächtigungsgelder und Kilometergeld
• Umzugskostenvergütungen
Sonstige Befreiungen bzw. Begünstigungen
Betriebsveranstaltungen: die an den Dienstnehmer
im Rahmen von Betriebsfeiern gewährten Sachzuwendungen sind derzeit iHv 186 Euro pro Jahr
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich
zum angeführten Freibetrag ist ein Betrag von 365
Euro jährlich für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie zB Betriebsausflug, lohnsteuerund sozialversicherungsfrei. D.h. der Zahnarzt als
Dienstgeber kann 365 Euro pro Dienstnehmer und
Jahr als Aufwendungen für einen Betriebsausflug
als Betriebsausgabe geltend machen, ohne dass
zusätzliche Abgabenbelastungen entstehen. Jedoch
kann dieser Betrag nicht „angespart“ werden, d.h.,
wenn zwei Jahre kein Betriebsausflug stattfindet
und im dritten Jahr ein Betriebsausflug mit höheren
Kosten pro Dienstnehmer durchgeführt wird, sind
auch in diesem Fall nur 365 Euro abgabenfrei und
die Freibeträge für die vorangehenden zwei Jahre
verfallen.
Zukunftssicherung: Aufwendungen des Arbeitgebers für Zukunftssicherung der Arbeitnehmer
sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr in
der Form begünstigt, dass der Arbeitgeber diese
Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen kann und
der Dienstnehmer weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung zu entrichten hat. Voraussetzung ist,
dass die Aufwendungen für alle Dienstnehmer oder
Gruppen von Dienstnehmern getätigt werden. Begünstigt sind zB Kranken- und Unfallversicherungen,
reine Ablebensversicherungen, fondsgebundene
Lebensversicherungen, Pensionsinvestmentfonds
und Pensionskassenbeiträge.
KFZ-Abstellplatz: stellt der Zahnarzt als Dienstgeber seinen Angestellten, die für die Fahrt von der
Wohnung zur Ordination ihr privates Kraftfahrzeug
verwenden, einen Abstellplatz zur Verfügung, so
ist in der Gehaltsabrechnung dieser Dienstnehmer
grundsätzlich kein Sachbezug zu berücksichtigen.
Wenn jedoch der Abstellplatz in einem Bereich liegt,
der einer Parkraumbewirtschaftung unterliegt, dh
für einem bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig
ist, ist ein Sachbezug iHv 14,53 Euro pro Monat
anzusetzen. Wird allerdings ein Garagen- oder Abstellplatz in der Nähe der Wohnung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt, der auch außerhalb der
Arbeitszeit zur Verfügung steht, kommt nicht der
Sachbezugswert zur Anwendung, sondern ist einer
individuellen Bewertung zu unterziehen.
Betriebs-PKW für Angestellte: steht ein betrieblicher
Personenkraftwagen unentgeltlich auch privat zur
Verfügung, muss diese Privatnutzung als Sachbezug
versteuert werden. Als Sachbezug sind monatlich
1,5% der Anschaffungskosten des Dienstwagens,
jedoch maximal 720 Euro, anzusetzen. Wenn der
16
Dienstnehmer Kilometeraufzeichnungen führt, aus
denen ersichtlich ist, dass seine Privatfahrten im
Jahresdurchschnitt 500 Kilometer pro Monat nicht
übersteigen, verringert sich der Sachbezugswert
auf die Hälfte. Im Zuge der Steuerreform wird der
Sachbezug ab einem CO²-Ausstoß von 120 g/km
von 1,5% auf 2% und der maximale Sachbezug in
diesem Fall auf 960 Euro erhöht werden.
Kosten für Kinderbetreuung: pro Jahr und Kind
können vom Arbeitgeber erhaltene Zuschüsse für
die Kinderbetreuung iHv maximal 1.000 Euro lohnsteuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung ist,
dass der Zuschuss allen Arbeitnehmern oder einer
bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern zur Verfügung steht und dass die zu betreuenden Kinder das
zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der
Zuschuss ist entweder direkt an eine institutionelle
Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Person zu leisten.
Getränke bzw. Mahlzeiten: Getränke, die der
Zahnarzt seinen Mitarbeitern zum Verbrauch in der
Ordination unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind
steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem ist
eine Befreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vorgesehen. Auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten fällt unter die Befreiung. Diese
sind bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Speisen nicht nach Hause
mitgenommen werden können und die Einlösung
nur an Arbeitstagen in der Nähe des Arbeitsplatzes
möglich ist. Können die Essensbons auch zur Bezahlung von Lebensmittel verwendet werden, sind
diese bis zu einem Wert von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.
17
INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
Internes
PraxISvertreter
Wohnsitzzahnärzte:
Dr. Christian Hoffmann
Tel: 0699/10978707, Email:
[email protected]
Dr. Eszter Tanay
Linz Land & nähere Umgebung
[email protected]
Tel.: +3620 23 13 769
Schöllhammer Bernadette
OÖ, bernadette.schoell­
[email protected]
Tel: 0699/18148841
Dr. Kristin Grimm
Tel.: 0660 / 480 67 94
Dr. Thomas Pogacar
österreichweit
[email protected]
Tel.: 0664 / 211 36 88
Dr. Lucia Huck
Wels, Wels Land
[email protected]
Tel.: 0676/3752446
18
Sollten Sie selbst Vertretungen anbieten wollen,
melden Sie sich bei der Zahnärztekammer OÖ:
Frau Leeb
Tel.: 050/511/4010 , Fax: 050/511-4014
[email protected]­aerztekammer.at
Dr. List Emil
A 8020 Graz, Gaswerkstr. 47
Tel.: 0650 33 420 33
Email: [email protected]
Dr. Sabine Stumvoll
Tel.: 0650 333 33 75
E-Mail: [email protected]
Dr. Adela Storcelova
ganz Oberösterreich
[email protected]
Tel.: 068 120 660 759“
Dr. Michael Pirklbauer
Tel.: 0699 / 14 00 39 00
DDr. Julia Sigl
[email protected]
Tel.: 0664 4414353
Niedergelassene
Zahnärzte:
Dr. Lisa Hueber
Tel.: 0699/10333121
E-Mail: [email protected]
Dr. Eugen Blufstein
Tel: 0676/4777742. Ganz OÖ,
nur Langzeitvertretungen
Dr. Erwin Deuring jun.
Wels, Linz, Gmunden,
Graz und Salzburg
[email protected]
Tel.: 0664/2253565
Dr. Wissam Challah
Linz Stadt und Linz Land
Tel.: 0676/ 9611764
Dr. Kahled Challah
Linz Stadt und Linz Land
[email protected]
Tel: 0699/10958666
www.fortbildungsakademie-zahn.at
Angestellte Zahnärzte:
FAZ Forbildungsakademie ZAHN
im UKH Linz
Dr. Petra Matouk
[email protected]
Tel.: 0650/2050542
Eine Einrichtung der
Dr. Elisabeth Stadlbauer
Tel: 0676/6334255
Notdienstvertretung:
Dr. Elena Kaym
Steyr, Steyr-Land
[email protected]
Tel: 07252/71819
Dr. Silke Spanlang
[email protected]
Tel: 0650/5011106
Dr. Samer Mustafa
[email protected]
Tel.: 0676/7554365
OA Dr. Yorck Zebuhr
[email protected]
Tel.: 0681/20459639
OMR Dr. Hans Schrangl
Schulleiter
Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz
Tel: 050511/4020
Elke Badegruber-Pfender [email protected]
Sekretariat
Die Anmeldung zur Schule für ZAss ist bereits möglich - Anmeldeschluss
ist der 30. Juni 2015. Alle Informationen die neue Ausbildungsform nach
dem ZÄG betreffend finden Sie unter www.fortbildungsakademie-zahn.at.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel: 05 05 11-4020, Montag bis
Donnerstag, 9:00 bis 14:00 Uhr, zur Verfügung.
19
INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
// INDENT
ÖGZMK OÖ
Österreichische Gesellschaft
für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Oberösterreich
FORTBILDUNGS­
PROGRAMM
Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Endodontie
nähere Infos unter
www.oegzmkooe.at
2015
ANmeldungs- bzw. kontaktdaten
Anmeldung
ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ
Fortbildungs­akademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz
Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr),
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit American Orthodontics
„Einführung des IOTN: Auswirkungen auf die KFO- Praxis“
Referent
Prof.Dr. Martin Baxmann
Termin
Samstag, 27. Juni 2015, 9.00 - 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit den Zahnambulatorien der OÖ Gebietskrankenkasse
Zahnärztliches Symposium 2015
„Vom Kind zum Greis – Zahnheilkunde von 0 – 100“
Veranstalter
Österreichische Gesellschaft für Endodontie, www.oegendo.at
Wissenschaftliche
Organisation:
Dr. Karl Schwaninger, Wien
Dr. Peter Brandstätter, Wien
Ort und Termin
02. – 03. Oktober 2015
Veranstaltungsort
Salzburg Stadt, Castellani Parkhotel Salzburg
Thema
Kompetenz in der Endodontie mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California)
„Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“
Information,
Anmeldung
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, 1014 Wien, Helferstorferstraße 4
Tel: +43 (0)1/ 531 16 - 48, Fax: +43 (0)1/ 531 16 - 61
Fachausstellung
Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft, Frau Iris Bobal, Tel: +43 (0)1/ 536 63- 48,
Fax: +43 (0)1/ 536 63- 61, [email protected]; [email protected], www.maw.co.at
ÖGZMK OÖ
„Röntgeneinstelltechniken für Zass“
Referent
Dr. Josef Hehenberger
Termin
Samstag, 03. Oktober 2015 9.00 – 15.00 Uhr
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
www.zahnaerztekongress2015.at
Österreichischer ZAHNÄRZTEKONGRESS 2015
Generalthema
Zahnheilkunde 2020
Highlights (u.a.) „Apollonia 2020 –Zahnvorsorgemedizin zur Erreichung der WHO Ziele“
Veranstalter
ÖGZMK Niederösterreich, MR DDr. Hannes Gruber,
Präsident der ÖGZMK NÖ & Landeszahnärztekammer für NÖ
Ort und Termin
Eventpyramide Vösendorf, Niederösterreich, 08.-10. Oktober 2015
Information
ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, c/o Iris Bobal,
Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien
Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 6,
E-mail: [email protected]
Thema
Kompetenz in der Endodontie, mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California)
„Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“
ReferentInnen
Univ. Prof. Dr. Arnetzl, Prof. DDr. h.c. Borutta, Dr. Drabo, Prim.DDr. Malek, DDr. RUDOLF,
DDr. Silli, Prim. Priv. Doz. Dr. Steinwender, Prof. Dr. med. Weimann
Termin
Samstag, 26. September 2015, 9.00 - 17.00 Uhr
Veranstaltungsort
Medizinisches Ausbildungszentrum AKh Linz, Paula-Scherleitner-Weg 3, 4021 Linz
Anmeldung
www.zahnaerztekongress.2015.at
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Fachausstellung,
Insertion,
Sponsoring
MAW - Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft, Frau Iris Bobal, T.: (+43/1) 536
63 – 48 F: (+43/1) 535 60 - 16, H: www.maw.co.at, E: [email protected]
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
20
21
INDENT // Ausgabe 05.2015
Referentinnen
Fr. Esther Imhof, Dentalhygienikerin Schweiz & Fr. Mirka von Moos, Dentalhygienikerin Schweiz
Termin
Freitag, 16. Oktober und Samstag, 17. Oktober 2015, 8 – 18 Uhr
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Zielgruppe
Ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen (Nachweis erforderlich!)
max. Teilnehmer
12
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
ÖGZMK OÖ
Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für ZAss
Kursleitung
Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger
Termin
Samstag, 31.10.2015 8.30 – 17.00 1. Teil, Samstag, 14.11.2015 8.30. – 16.00 Uhr Teil 2
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
Hinweis:
Dieser Prophylaxekurs entspricht nicht den Erfordernissen für eine Weiterbildung
in der Prophylaxeassistenz gem. §85 ZÄG; die Absolvierung dieses Kurses berechtigt daher nicht zur Ausübung der Prophylaxeassistenz
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich
Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/15
INTENSIVSEMINAR ALS AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENTIN
Ärztliche Leitung
OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz
Referentinnen
DH Mirka von Moos/ Luzern, DH Esther Imhof/ Zürich
Termin
Teil 1: Montag, 23. Nov. bis Freitag, 27. Nov. 2015
Montag, 30. Nov. bis Freitag, 04. Dez. 2015
Veranstaltungsort
Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz
Zielgruppe
ausgebildete zahnärztl. Assistentinnen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung
in der zahnärztl. Assistenz
Voraussetzungen
1. B
erufsberechtigung und eine mind. 2-jährige Berufsausübung in der zahnärztl.
Assistenz (Nachweis durch Zeugnis)
2. ein aufrechtes Dienstverhältnis zu: einem Angehörigen des zahnärztl. Berufs od. einem FA
für MKG oder / einem Träger einer Uniklinik für ZMK od. Uniklinik für MKG oder / einem
Träger eines Zahnambulatoriums od. einer sonstigen Krankenanstalt im Rahmen der
Abteilung od. sonstigen Organistionseinheit für Zahnheilkunde od. MKG / Einverständnis­
erklärung des Dienstgebers mit Praktikumsbestätigung
max. Teilnehmer
12
Anmeldung
schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten
Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at
Organisation
22
FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 05 0511-4020
Diese Ausbildung entspricht den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes
idgF zur Prophylaxeassistenz.
Fortbildung
für Strahlenschutzbeauftragte
Save the Date:
25. 09. 2015
15:00 – 19:00 Uhr
FAZ (Fortbildungsakademie Zahn)
Garnisonstraße 7, 4020 Linz
(Haupteingang, 1. Stock)
Fortbildungspunkte: 5; Kursgebühr: 150 Euro
25. 09.
2015
für Strahlenschutzbeauf tragte
Praktischer Intensivworkshop Pass
// INDENT
Fortbildung
Fortbildung
ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Diese Veranstaltung beinhaltet die ab 01.01.2011 verpflichtende Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte
(alle 5 Jahre) als auch die von den Strahlenschutzbehörden vorgeschriebene einmalige Schulung für die eigene
Durchführung von Röntgenkonstanzprüfungen.
Bitte um schriftliche oder
telefonische Anmeldung!
Eveline Leeb
Tel.: 05 05 11 - 4010
[email protected]
Ich melde mich verbindlich für die
Fortbildung Strahlenschutzbeauftragte inkl. Grundschulung an
Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Bitte in Großbuchstaben ausfüllen und per Fax
an die Nummer 05 05 11-4014 oder per E-Mail an
[email protected] schicken
23
INDENT // Ausgabe 05.2015
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus:
Fachrichtung
Ausschreibung
Vertragszahn­
arztstellen
(Ausschreibung Juni 2015)
Zahn-, Mund- u.
Kieferheilkunde
Einzelpraxis
Berufssitz
Spital am Phyrn
Nachfolge
Dr. Tilla Baumann
Besetzungsdatum
1.10.2015
Früherer
Besetzungszeitpunkt möglich
Ende der
Bewerbungsfrist
20.7.2015
// INDENT
Standesverändungen (Stand Mai 2015)
Titel
Vorname
Nachname
Strasse
Plz
Ort
Status
Dr.
Helge
Keiling
Mühldorf 1
4101
Feldkirchen an der Donau
ng
Dr.
Katalin
Konrad
Marktplatz 23
4090
Engelhartszell
ng
Dr.
Helga
Schramek
Blumauerweg 33
4810
Gmunden
WSZ
Dr.
Gyula
Szabo
Allhaming 7/5
4511
Allhaming
WSZ
Standesmeldungen (Stand Mai 2015)
Niedergelassene
Zahnärzte (ng)
Angestellte
Zahnärzte (ag)
ng und ag
Wohnsitz­zahnärzte
(WSZ)
Gesamt
Braunau
27
4
1
0
32
Eferding
10
0
2
0
12
Freistadt
15
2
2
2
21
Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und
Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung.
Gmunden
37
10
6
2
55
Grieskirchen
18
0
2
0
20
Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter
folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen.
Kirchdorf
18
0
1
1
20
Linz
105
38
22
4
169
Linz Land
45
0
4
3
52
Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen,
insbesondere:
Perg
16
0
4
0
20
Ried
19
0
1
0
20
Rohrbach
23
0
0
0
23
Schärding
17
3
0
2
22
Steyr Stadt
18
8
3
3
32
Steyr Land
14
0
1
1
16
Urfahr Umgebung
23
0
2
0
25
Vöcklabruck
47
2
5
4
58
Wels Stadt
26
12
6
1
45
Wels Land
19
0
0
3
22
Gesamt
497
79
62
26
664
1. Staatsbürgerschaftsnachweis
2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten
3.Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl.
Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ
4. Diplome
5. Familienstandsnachweis
6. Geburtsurkunden von Kindern
7.Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die
zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf
8.Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten
bisherigen Ausbildung und Tätigkeit
Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist
spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen.
Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt­
Innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum
Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung.
Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger:
OÖ Gebietskrankenkasse
Der Obmann: Albert Maringer eh.
Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh.
Für die Landeszahnärztekammer für OÖ:
Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus
24
Bezirk
Die Landeszahnärztekammer gratuliert:
Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt:
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom:
Dr. Günter Dressler
ZÄ Nada Kosarevic
Dr. Sieglinde Moser
Dr. Alfred Buchmair
Dr. Elisabeth Schubert
Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie:
Dr. Romana Medweschek-Traby
Herzlichen
Glückwunsch
25
INDENT // Ausgabe 05.2015
Zahnarzt sucht
Enns - KieferorthopädIn zur Mitarbeit
in großer (300 m2), schöner Wahlzahnarztpraxis gesucht. Verschiedenste
Kooperationsmöglichkeiten können
diskutiert werden. 07223/80402,
[email protected]
Vielseitig orientierte Ordination im
oberösterreichischen Zentralraum
sucht ab sofort Verstärkung für seine
Prophylaxe und damit seine parodontologischen Aufgabestellungen!
Wir bieten denkbar flexible Arbeitsbedingungen in einem engagierten,
dynamischen Team! Aufmerksamkeit
geweckt? +43.664.2642446 oder
[email protected]
Suche wegen bevorstehender Pensionierung (31.3.2016) Nachfolger für
meine gut etablierte Kassenordination
mit grossem Patientenstock in St.
Veit im Mühlkreis. Ausgestattet mit 2
Behandlungsplätzen, Möglichkeit für 3.
Stuhl gegeben, digitales Panorama und
Kleinbildröntgen, Raum mit Zahntechnik sowie ein Gemeinschaftsraum.
E-Mail: [email protected]
Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ
Für Neuübernahme einer zahnärztlichen Ordination in Mondsee suchen
wir eine sympathische, motivierte
zahnärztliche Assistentin, eine erfahrene Prophylaxeassistentin in Volloder Teilzeit und eine zahnärztliche
Auzubildende.
Bewerbungen bitte an
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