Ausgabe 05 / 2 015 J U N I Zahnärztekammer in neuen Räumen w w w. z a h n a e r z te k a m m e r. a t Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT Dr. Koller´s Editorial A Alles neu…….. + Ab Juli ist es soweit: nach fast zehn Jahren in den Räumen eines ehe maligen Fitnessstudios untergebracht, hat sich das (Kammer)workout in dieser Location po sitiv auf die ohnedies schlanke eben diese ausgewirkt. Der Traum von eigenen Büroräumlichkeiten ist wahr geworden. WEIL EIN BISSCHEN SICHERHEIT ZU WENIG IST.* Weg von den Fettpölsterchen der verlorenen Mietzahlungen, hin zur eigenen Immobilie, Lage: wertgesichert und schuldenfrei, mitten in Linz. Ein paar Parkplätze im Keller für den Alltag gibt´s auch, für große Events eine sehr nahe Parkgarage. Dass die berühmten Würstel bei den Bezirkszahnärztevertreter-Sitzungen u.a.m. warm werden, erledigt eine schlichte Teeküche von Ikea! Bei „Feuer am Dach“ gibt es nun sogar 2 Eingänge, dient der Sicherheit der Mitglieder. Einen für Events, einen für alltägliche Anliegen. Rote Teppiche gibt’s (leider?) nicht . . . *Es kann nur eine österreichische Universalbank mit dem besten Rating geben. Diese Auszeichnung ging an die HYPO Oberösterreich. Denn Sicherheit, Verantwortung und Transparenz sind Werte, die wir täglich leben. Das wird uns regelmäßig von unabhängigen Dritten bestätigt. Unser A+ mit stabilem Ausblick bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden beste Bonität sowie hohe Sicherheit und für uns noch mehr Ansporn für die Zukunft. Doch was wäre ein „Haus“ ohne seine Bewohner? Die Frauenquote bei den wertvollen MitarbeiterInnen ist ja bekanntlich vollstens erfüllt, im Ausschuss vielleicht nächstes Jahr, bei dem Andrang, mal sehen. Bewertung durch die internationale Rating-Agentur Standard & Poor’s im August 2014. www.hypo.at Vorsorglich wurde ein weicher Boden verlegt, um die Geräusche hoher Stöckelschuhe auf präsidentenfreundlichemn Niveau zu halten. Wir schaffen mehr Wert. Für „rauchende Köpfe“ bei anstrengenden Sitzungen gibt’s zur Beruhigung sogar einen kleinen Balkon! Eingespeicherte Telefonnummern kann man ja heute mitnehmen, und die Neuprogrammierung des Navi für Außerlinzer sollte kein Problem sein. Wenn der Umzugsstress vorüber ist, hat das Kammerteam wieder beide Hände und Ohren sicher ganz frei für Sie. Nach der (fast) selbstlosen Schaffung des NDZ für unsere Patienten und der FAZ für die bessere Ausbildung unserer wichtigsten Mitarbeiter und unserer selbst ist diese neue Räumlichkeit der Kammer sicher ein richtiger Schritt in die Standeszukunft. Und trotzdem, das Scheppern und Knarren der Kammertür am Taubenmarkt wird mir fehlen. Unseren Patienten ist zu wünschen, dass für jeden Kollegen, der bei einer der beiden (neuen) Türen rausgeht, bei der anderen ein neuer hochmotivierter Neuer dafür reinkommt. Neue Räume, mehr Licht. Vielleicht geht manchen zeitweiligen Gästen beim Thema erleichterte Nachfolgepraxis endlich (auch) ein Licht auf. Darauf würd ich doch glatt ein Glas Hofer-Prosecco aus dem neuen Ikea-Kühlschrank trinken. Auf uns, Kollegen. PS: Fakten im Inneren des Blattes Mit freundlichen Grüßen MR Dr.Wolfgang Koller 3 informatio_pro_medico_210x297.indd 1 27.11.14 14:01 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT OMR Dr. Wolfgang Doneus Inhalt Zahnärztekammer in neuen Räumen Mit Jahresmitte 2015 über siedelt die Landeszahnärzte kammer in ein neues Büro. Aus dem Haus Brief des Präsidenten .................................................... S. 05 „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ Wissenswertes zum Thema – Teil 4 ................................ S. 06 Wohlfahrtskasse – Krankenpflegehilfe (1) ..................... S. 07 Bericht von Dr. Helmut Lechner 34. Praktikersamstag in Steyr ........................................ S. 10 Internes Notdienste Juli – August................................................ S. 14 Tissot Der Zahnarzt als Arbeitgeber – Lohnsteuerbegünstigungen bzw. -befreiungen ................................ S. 16 Internes Praxisvertreter .............................................................. S. 18 Fortbildungsprogramm 2015.......................................... S. 20 Ausschreibung ............................................................... S. 24 Standesveränderungen und -meldungen ....................... S. 25 Schwarzes Brett ............................................................ S. 26 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: OÖ Zahnärztekammer Spittelwiese 8, A-4020 Linz Auflage: 750 Stk. + Belegexemplare Erscheinungsweise: 10 x jährlich Offenlegung gem. §25 Mediengesetz: Medieninhaber von „Indent“ ist die OÖ Zahnärztekammer, Präsident OMR Dr. Wolfgang Doneus, OÖ Zahnärztekammer, Spittelwiese 8, A-4020 Linz. „Indent“ ist das offizielle Informationsorgan der OÖ Zahnärztekammer für ihre Mitglieder. Designkonzept / Satz: Lunart Werbeagentur, 4020 Linz / www.lunart.at Bildquellen: Cover: © supertramp8 & picsfive – fotolia.com S. 5: contrastwerkstatt – fotolia.com S. 9: drubig-photo – fotolia.com S. 12: powerstock – fotolia.com S. 17: Jürgen Fälchle – fotolia.com S. 19: Kzenon – fotolia.com restl. Bilder: OÖ Zahnärztekammer Verlags-und Herstellungsort: 4020 Linz Die anhaltend flauen Erträge bei Geldanlagen ließen die Entscheidung reifen, dass eine Veranlagung in Immobilien längerfristig das bessere Investment ist. Nach erfolgreicher Suche konnte die LZÄK für OÖ Ende 2014 entsprechende Räume in Linz, Marienpassage / Dametz straße in sehr zentraler Lage erwerben. Der Ausbau der Räume steht kurz vor der Fertig stellung und die neuen Räumlichkeiten können mit erstem Juli bezogen werden. Auf gut 330 m² sind die Büros, das Besprechungszimmer und ein Sitzungssaal untergebracht. Die Finanzierung erfolgte aus Eigenmitteln ohne Inanspruchnahme von Fremdkapital. Die Bauplanung, Ausschreibungen und Bauaufsicht lag in bewährter Weise in den Händen der Firma Schmatz – DKfm. Sabine Böhmer, mit der wir sowohl das Notdienstzentrum als auch die Fortbildungsakademie Zahn erfolgreich errichtet haben. Wir haben mit dieser Investition eine nachhaltige Wertsicherung geschaffen und freuen uns, Sie in Zukunft im neuen Büro Marienstraße 9 begrüßen zu können Ihr OMR. Dr. Wolfgang Doneus Soweit in dieser Ausgabe der „Indent“ personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Alle Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen sich nicht mit der Redaktion decken. 5 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ Mag. Petra Eigruber „Beendigung von Arbeits verhältnissen“ Wissenswertes zum Thema – Teil 4 In der März-Ausgabe der Indent haben wir über An sprüche berichtet, die aus der Beendigung des Arbeits verhältnisses resultieren können. In diesem letzten Teil der Beitragsserie möchten wir Sie über besondere Kün digungsschutz- und Entlas sungsschutzbestimmungen informieren. Für zahnärztliche Ordinationen erscheint uns die Detaildarstellung zweier Bereiche besonders relevant: Dies sind zum einen Sonderschutzbestimmungen für Schwangere und Mütter nach der Entbindung gemäß den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes und zum anderen Bestimmungen, die es den Arbeitgebern untersagen, aus bestimmten, verpönten Motiven das Arbeitsverhältnis zu beenden. Sonderschutzbestimmungen für Schwangere und Mütter: Ziel des Gesetzgebers war (und ist) es, einerseits die gesundheitlichen Interessen von Mutter und Kind zu wahren und andererseits die wirtschaftliche Existenz der Mutter zu sichern, indem ihr Arbeitsplatz für einen gewissen Zeitraum – der gesetzlich geregelt ist – erhalten werden soll. Der Beginn des Bestandsschutzes knüpft an den Eintritt der Schwangerschaft an. Schwangere Arbeitnehmerinnen sind daher grundsätzlich verpflichtet, die Schwangerschaft dem Dienstgeber zu melden, und zwar ohne unnötigen Aufschub. 6 Wird eine Kündigung nach Eintritt einer Schwanger schaft, aber vor einer entsprechenden Meldung an den Dienstgeber (etwa weil die Dienstnehmerin noch nichts von der Schwangerschaft wusste) ausgesprochen, wird sie rückwirkend unwirksam, wenn die Arbeitnehmerin innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Zugang der Kündigung das Bestehen einer Schwangerschaft bekannt gibt. Eine rückwirkende Unwirksamkeit tritt auch dann ein, wenn die Arbeitnehmerin nach Ablauf von 5 Arbeitstagen die Schwangerschaft bekannt gibt, weil sie ihr etwa vorher selbst nicht bekannt war, aber tatsächlich schon bestanden hat. In einem solchen Fall ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, die bestehende (und zum Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung schon bestandene) Schwangerschaft durch eine ärztliche Bestätigung nachzuweisen. Wird eine Karenz in Anspruch genommen, dann beginnt der Bestandschutz mit der Karenzmeldung der Dienstnehmerin an den Dienstgeber. Wenn sich die Karenz unmittelbar an das Beschäftigungsverbot nach der Entbindung anschließt, muss diese Karenzmeldung spätestens innerhalb des Beschäftigungsverbotes nach der Entbindung erfolgen. Frühestens kann diese Meldung 4 Monate vor Antritt der Karenz erfolgen. Der Bestandschutz endet dann 4 Wochen nach Beendigung der Karenz. Während dieser Zeit des Bestandschutzes muss sowohl vor einer Kündigung als auch vor einer Entlassung die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts eingeholt werden. Die gerichtlichen Zustimmungsgründe zur Kündigung sind in § 10 Abs. 3 MSchG genannt. Der für zahnärztlichen Ordinationen wesentlichste Fall ist jener der Ordinationsschließung ohne weitere Betriebsübernahme durch einen Nachfolger. Mögliche Entlassungsgründe sind im Gesetz taxativ aufgezählt und reichen von Pflichtverletzungen bis zu strafbaren Handlungen, und sind in ihrer Gesamtheit als massive Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis zu werten. Schutzbestimmungen bei Beendigung aus verpönten Motiven: Wesentlich können für den zahnärztlichen Betrieb auch jene Bestimmungen sein, die es den Arbeitgebern untersagen, aus bestimmten, verpönten Motiven das Arbeitsverhältnis zu beenden. Einschlägige Rechtsgrundlage ist hier das Gleibehandlungsgesetz (GlBG). Der Diskriminierungsschutz nach dem GlBG umfasst Personen, die als Arbeitnehmer oder als Arbeitnehmer ähnliche Personen beschäftigt sind. Nach dem GlBG verpönte Beendigungsmotive sind: • das Geschlecht inkl. Familienstand • die ethnische Zugehörigkeit • die Religion oder Weltanschauung • das Alter sowie • die sexuelle Orientierung. Es kann daher eine Kündigung, Entlassung oder Auflösung in der Probezeit vor Gericht angefoch- // INDENT ten werden, wenn die Beendigung aus einem der genannten Motive erfolgt ist. Die Frist zur Anfechtung einer nach dem GlBG diskriminierenden Beendigung beträgt 14 Tage ab Zugang der Beendigungserklärung an die Arbeitnehmerin. Betroffenen Arbeitnehmerinnen hat der Gesetzgeber im Falle der Anfechtung folgendes Wahlrecht eingeräumt: Sie können entweder die diskriminierende Beendigung anfechten bzw. auf Feststellung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses klagen oder sie lassen die Beendigung gegen sich gelten und fordern anstelle dessen einen allenfalls eingetretenen Vermögensschaden sowie eine ev. Entschädigung für eine erlittene persönliche Beeinträchtigung. Wir hoffen, wir konnten mit dieser vierteiligen Beitragsserie einen Überblick über die Thematik „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“ geben – bei Fragen im Detail steht Ihnen das Team der Kammer gerne in bewährter Weise zur Verfügung! Wohlfahrtskasse MR Dr. Friedrich Tüchler KRANKENPFLEGEHILFE (1) A) BEITRÄGE Die rechtlichen Grundlagen für den Fond der Krankengeldhilfe bilden § 105 Ärztegesetz, § 26 der Satzung der Wohlfahrtskasse und § 9 der Beitragsordnung. Pflichtversicherung in der Krankenpflegehilfe umfasst • die Mitglieder •den Ehegatten oder den eingetragenen Partner, auf Antrag den geschiedenen Ehegatten oder den eingetragenen Partner nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, wenn das Mitglied gerichtlich zu einer Unterhaltsleistung verpflichtet ist. Ist diese befristet, endet der Versicherungsschutz mit Ablauf der Frist. Hat das Mitglied die Zerrüttung der Ehe nach § 55 Ehegesetz allein oder überwiegend verschuldet, ist weiters der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. •die Kinder bis zum 18. Lebensjahr, sofern sie in der Hausgemeinschaft des Mitgliedes leben oder sich nur vorübergehend wegen beruflicher (schulischer) Ausbildung außerhalb der Hausgemeinschaft aufhalten. Alle diese auch dann, wenn sie nach einer Scheidung nicht mehr dem Haushalt des Mitgliedes angehören. •Darüber hinaus sind auch Kinder bis zum 27. Lebensjahr versichert, wenn sie sich wegen einer wissenschaftlichen oder fachlichen Aus bildung noch nicht selbst erhalten können. •Auf Antrag Kinder über die Volljährigkeit hinaus ohne zeitliche Begrenzung, wenn diese wegen eines körperlichen oder geistigen Gebrechens außerstande sind, sich den Unterhalt selbst zu verschafften. •Auf Antrag Kinder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, wobei ein eigener Beitrag zu bezahlen ist. • Enkelkinder und Pflegekinder können mit Zustimmung des Verwaltungsausschusses in die Versicherung mit eingeschlossen werden. Der Beitrag ist in diesem Fall in voller Höhe zu bezahlen und kann nur im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. 7 INDENT // Ausgabe 05.2015 Die Finanzierung erfolgt im Wege eines Umlageverfahrens. Dies bedeutet, dass die Beiträge und Leistungen eines Jahres ausgeglichen sein müssen, und führt weiters dazu, dass jede Leistungserweiterung zwangsläufig zu einer zusätzlichen Beitragserhöhung (beschlossen durch die erweiterte Vollversammlung) führen muss. •Der Monatsbeitrag beträgt € 159,00. •Besteht neben der Krankenpflegehilfe eine andere gesetzliche Krankenversicherung, die der Wohlfahrtskasse Kosten abnimmt, wird nur der halbe Beitrag in Höhe von € 79,50 vorgeschrieben. •Versicherte der KFL konnten bis 31.12.2007 den Beitrag auf Antrag auf € 15,60 pro Monat verringern. Die Wohlfahrtskasse leistet dann jedoch nur mehr die von der KFL ausgewiesenen Selbstbehalte. Mehrfachversicherte Mitglieder und A ngehörige sind gem. § 28 Abs. 4 verpflichtet, primär die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Differenzkosten können eingereicht werden. Es wird jeweils ein eigener Beitrag für das versicherte Mitglied und für die Angehörigen (Gatte oder eingetragener Partner und unversorgte Kinder) vorgeschrieben. Für geschiedene Gatten oder eingetragene Partner nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Kinder über dem 27. Lebensjahr bzw. Enkel- und Pflegekinder wird jeweils ein eigener Beitrag in Rechnung gestellt. Folgende Befreiungsgründe können geltend gemacht werden: •Pragmatisierung der Mitglieder bzw. Angehörigen. •Krankenversicherung durch Kranken- und Unfallfürsorge für Oö. Landesbeamte (KFL). •Vorliegen einer Krankenversicherung der Angehörigen über den Dienstgeber (Gruppenversicherung), die der Krankenpflegehilfe entspricht. •Finanzielle Belastungen (zB Ärzte in Ausbildung) Wichtige Information zur steuerlichen Behandlung der Beiträge ab 1995 •Besteht neben der Wohlfahrtskasse eine gesetzliche Krankenversicherung, kann ein monatlicher Beitrag bis zu € 202,15 als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. •Besteht ein Versicherungsschutz nur über die Wohlfahrtskasse, kann ein monatlicher Betrag bis zu € 404,30 steuerlich geltend gemacht werden. 8 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ •Darüber hinausgehende Beiträge können nur im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden. B) LEISTUNGEN Behandlungen im Ausland Die Leistungen aus dem Fonds der Krankenpflegehilfe werden auch im EWR-Ausland zur Gänze vergütet, wenn •die Behandlung im Ausland dringend erforderlich ist, •die Verrechnung über die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte) oder eine Provisorische Ersatzbescheinigung PEB („Urlaubskrankenschein“) der Wohlfahrtskasse erfolgt, und •der Patient ausschließlich über die Wohlfahrtskasse krankenversichert ist. Welche Leistungen gibt es? Im Rahmen der Krankenpflegehilfe werden • zahnärztliche Behandlungen • ärztliche Behandlungen •stationäre und ambulante Krankenhausbehandlungen • Krankentransportkosten • Medikamente / Rezeptgebühren • Kurkostenbeitrag • Heilbehelfe bezahlt. Zahnärztliche Behandlungen Grundsätzlich werden konservierend-chirurgische, kieferorthopädische und prothetische Leistungen vergütet. Die Positionen und Tarife werden jeweils zu Jahresbeginn allen Zahnärzten zugesandt. Wie erfolgt die Vergütung? •Bei Versicherten, die ausschließlich über die Wohlfahrtskasse krankenversichert sind, und die sich mit der Krankenversicherungskarte der Wohlfahrtskasse ausweisen, kann die (EDV-) Honorarnote direkt mit der Wohlfahrtskasse abgerechnet werden. Werden höhere Tarife verrechnet, die den Leistungskatalog der Wohlfahrtskasse übersteigen oder im Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind diese Kosten direkt dem Patienten in Rechnung zu stellen. Allerdings haben sich die Behandler an die autonomen Honorarrichtlinien zu halten. •Besteht neben der Wohlfahrtskasse eine weitere Krankenversicherung, sind die Kosten der Behandlung zuerst mit der gesetzlichen Krankenversicherung mittels e-card oder über eine Privathonorarnote zu verrechnen, wobei die Privathonorarnote vom Patienten zuerst zu bezahlen ist. Die bezahlte Rechnung ist dann primär bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen und eine „Leistungsbestätigung“ anzufordern. Diese Originalbestätigung sowie eine Kopie der Rechnung können bei der Wohlfahrtskasse eingereicht werden. Welche Behandlungen werden nicht vergütet? Kosten technischer Leistungen (Kronen, Brücken, Implantate) können nicht übernommen werden. Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten. Ein Zuschuss der Wohlfahrtskasse kann im Falle eines wirtschaftlichen Notstandes oder besonderer medizinischer Umstände beantragt werden. // INDENT Was ist vom behandelnden Arzt zu beachten? Für die Abrechnung (aus zuvor angeführten Gründen) ist es von grundsätzlicher Bedeutung, ob der über die Wohlfahrtskasse versicherte Patient ausschließlich bei dieser versichert ist, oder ob auch ein anderer Krankenversicherungsschutz besteht. Die konkrete Höhe der Tarife, welche die Wohlfahrtskasse für eine Behandlung vergütet, finden Sie im Infocenter der Homepage der OÖ Ärztekammer zum Download. Keine Vergütung kann für die Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Wegfall der Umsatzsteuer erfolgen, da diese Kosten ja im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen von der Wohlfahrtskasse, und damit wieder von den beitragspflichtigen Mitgliedern getragen werden müssten. Wichtige Informationen für mehrfach krankenversicherte Mitglieder und Angehörige: Wenn Sie bzw. die Angehörigen neben der Wohlfahrtskasse auch gesetzlich krankenversichert sind, (OÖ. GKK, Landeskrankenfürsorge, Bauernkrankenkasse, ...) wird ein reduzierter Beitrag vorgeschrieben, da durch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung der Krankenpflegehilfe Kosten erspart werden. Aus diesem Grund besteht – wir vorne bereits dargestellt – die Verpflichtung, primär die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Eventuelle Restkosten können eingereicht werden. Höhe der Vergütung: •Für die konservierend-chirurgische Behandlung von versicherten Mitgliedern und deren Angehörigen wird grundsätzlich ein Entgelt bis zum vollen BVA-Tarif geleistet. •Kieferorthopädische Leistungen werden bis zur Hälfte des BVA-Tarifes übernommen. Ab Juli 2015 wird der Abrechnungsmodus aus dem kieferorthopädischen Gesamtvertrag übernommen werden. Dazu folgt noch eine gesonderte Information. •Bei prothetischen Leistungen wird der Betrag vergütet, den die BVA ihren Versicherten ersetzt (80%). • Mundhygienesitzungen werden einmal jährlich für den Hauptversicherten vergütet. Auch hier wird in den nächsten Monaten noch eine Anpassung erfolgen, worüber wir gesondert informieren werden. 9 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT Dr. Helmut Lechner 34. Praktikersamstag in Steyr “ Vollkeramik in aller Munde” Am 16 Mai 2015 fand in Steyr der 34. Praktikersamstag statt. ter Der PGA, Österreichs größ t Gesundheitsverein, such erösPatenzahnärztInnen in Ob hngeterreich für den Tag der Za rten sundheit in den Kindergä Trotz Verlegung vom traditionellen Muttertagstermin auf ein Zwickeltagswochenende konnte die Veranstaltung einen gewohnt regen Besuch verzeichnen. Dies war nicht nur auf das interessante Thema „Vollkeramik in aller Munde“ , sondern auch auf die Topreferenten zurückzuführen. Hippmann, Lechner Sehr erfreulich war in diesem Jahr der Zuspruch von jungen KollegInnen, man könnte fast von einem Generationswechsel sprechen. Nach dem standespolitischem Kurzreferat, in dem OMR Dr. Wolfgang Doneus einen Ausblick auf die notwendigen Kooperationsformen in der ZMK gab, eröffnete Prof. Dr. Daniel Edelhoff, der Leiter der Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik an der LMUMünchen, den wissenschaftlichen Reigen. In seinem ersten Referat „Ästhetische Zahnheilkunde von A-Z“ stellte Prof. Edelhoff sein Erfolgskonzept für die Anwendung von Vollkeramik in der Zahnarztpraxis vor. In seinem zweiten Referat zeigte er an zahlreichen praktischen Beispielen sehr eindrucksvoll, welche Möglichkeiten sich bei entsprechendem Aufwand bei der komplexen Restauration mit Vollkeramik bieten. Im abschließenden Referat gab Dr. Daniel Bäumer, ein Partner der sehr renommierten Münchner Praxis „Hürzeler/Zuhr“, einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen und den derzeitigen Stand der Keramikimplantate, wodurch das Thema „Vollkeramik in aller Munde“ vollständig abgerundet wurde. In den Pausen bot sich die Gelegenheit, mehr über Neuigkeiten von der IDS und WID bei den Ausstellern zu erfahren, dank deren langjähriger Treue zum Praktikersamstag es nach wie vor möglich ist, diese Tagung ohne Teilnahmegebühren abzuhalten. - Abgeschlossenes zahnmedizinisches Studium - flexible Gestaltung der Einsatzzeit - Eintragung in die Zahnärzteliste der Zahnärztekammer - Interessante und verantwortungsvolle Aufgabe - Führerschein B und eigenes Fahrzeug - Terminabsprache zwischen Kindergarten und ZahnärztIn erfolgt über den PGA - Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Kinder - Untersuchungsmaterialien werden vom PGA beigestellt Dienstorte: nach Vereinbarung in oö. Kindergärten Das Honorar beträgt € 64,- pro Stunde plus amtliches Kilometergeld. Zeitaufwand pro Einsatz sind durchschnittlich rund 2 bis 3 Stunden. wir freuen uns über Ihre bewerbung, die uns überzeugt, dass sie genau der/ die Richtige für uns und die betreuten Kinder sind! Doneus Fotos © www.klausmader-fotografie.at Die Landeszahnärztekammer für OÖ bedankt sicht bei Dr. Lechner für die großartige Organisation dieser Veranstaltung! 10 wir bieten Anforderungen dienstort und Honorar Frau Doz. Dr. Dr. Ulrike Beier von der Universitätsklinik für Zahnersatz und Zahnerhaltung der Universität Innsbruck veranschaulichte in ihrem Referat sehr detailliert, worauf es bei der Verankerung von Vollkeramikrestaurationen, insbesondere bei der Klebetechnik, ankommt. Dr. Gerhard Hippmann, welcher mit seinem Betrieb sein 60-jähriges Firmenjubiläum beging – wir gratulieren dazu herzlich – stellte basierend auf dieser langjährigen Erfahrung in seinem Vortrag die Erfolgskriterien aus der Sicht des Dentallabors dar. Zur Untersuchung der Schulanfänger – Kinder im Rahmen des ’Tages der Zahngesundheit’ in den oö. Kindergärten ist der PGA, Österreichs größter Gesundheitsverein, auf der Suche nach Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ziel dieser Kontrolluntersuchung ist, kariesgefährdete oder bereits erkrankte Kinder zu erkennen, um ihnen die Möglichkeit einer rechtzeitigen Behandlung zu geben, bevor sie die unangenehme Erfahrung einer Schmerzbehandlung machen müssen. Bei der Untersuchung findet keine Behandlung statt. nähere Informationen und bewerbungen an: PGA - Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit • Mag. (FH) Irene Hubinger • Leiterin Zahngesundheitsförderung • Museumstr. 31a • 4020 Linz • [email protected] • www.facebook.com/pga.at • www.pga.at AkAdeMIe CLInICLowns THerAPIe ZAHnGesundHeITsFörderunG LoVeTour FrAuenGesundHeIT AkAdeMIe Für ArbeITsMedIZIn koMMunALe GesundHeITsFörderunG PRojEKTE / ForsCHunG & enTwICkLunG 11 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT Werbung Erfolgsrezept für Zahnärzte Konkurrenzlos in Oberöster reich – das kostenlose Privat konto für Zahnärzte. Jetzt mit 100-€-Kontowechsel-Prämie*! Dr. Marietta Kratochwill Zu den unschlagbaren Vorteilen dieses Kontoangebots gehört der Entfall der Kontoführungsgebühren, eine gratis Bankomatkarte sowie eine ebenso kostenlose VISA oder MasterCard Kreditkarte. Profitieren Sie von folgenden Vorteilen: •Kostenlose Kontoführung bei elektronischer Nutzung • Gratis Bankomatkarte • Gratis Kreditkarte (VISA oder MasterCard) •Kostenloses Antibiotika-App für iPhone und iPad Neukunden profitieren jetzt von der 100-€-Kontowechsel-Prämie*! * Gilt für neu eröffnete HYPOMed Privatkonten bis 30.06.2015. Die Prämie wird nach zwei Gehaltseingängen automatisch auf das neue Konto überwiesen. Die Wechselprämie ist mit anderen Aktionen nicht kombinierbar. Ebenfalls interessant: HYPOMed Betriebskonto Für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie sämtliche betriebliche Ausgaben mit passgenau auf Ihre Nutzungsintensität angepasster Kontoführung. 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Roland Zimmerhansl Dr. Peter Huemer Mag. Florian Obermayr Mag. Gerlinde Füssel Dr. Gernot Sattlegger Mag. Manfred Arthofer Mag. Dieter Wächter 2:0 George Altes Banking N E R E I S I L A N O S R E P O T t KON ln: mygeorge.a Jetzt wechse George. 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Dr. Kilbertus Georg 22.08.15 Dr. Gann Thomas DDr. Födinger Michael Dr. Ritter Mario ? Dr. Kilbertus Georg 23.08.15 Dr. Gann Thomas DDr. Födinger Michael Dr. Mayr Roswitha Dr. Hadinger Karin Dr. Bühler Roland 29.08.15 Dr. Hauser Volker DDr. Schwarz Elisabeth Dr. Mayr Roswitha Dr. Hadinger Karin Dr. Bühler Roland 30.08.15 Dr. Hauser Volker DDr. Schwarz Elisabeth Dr. Mitterhauser Regina Dr. Pop Claudiu-Victor Dr. Deuring Erwin Notdienste 14 Dr. Moser-Baier Theresa DDr. VEIT Wolfgang Änderungen nach Redaktionsschluss finden Sie auf Dr. Leithner Christian Dr. Schoderböck Robert Dr. Geigl Thomas Dr. Freudenthaler Annemarie-Manuela www. zahnaerztekammer.at Notdienste 15 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT Tissot Der Zahnarzt als Arbeitgeber – Lohnsteuerbegünstigungen bzw. -befreiungen Die an vom Zahnarzt beschäftigten Arbeitneh mer ausbezahlten Be züge sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, außer es kommt eine der nach folgend angeführten Steuerbefreiungen oder -begünstigungen zur Anwendung. Begünstigte Zulagen und Überstunden Für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, die kollektivvertraglich geregelt sind, sowie für Zuschläge für Sonntags- ,Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten im Zusammenhang stehende Überstundenzuschläge ist ein Freibetrag von 360 Euro monatlich vorgesehen. Für die Angestellten von Dentisten und Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gilt die im Kollektivvertrag festgesetzte Gefahrenzulage von 60 Euro. Aufwandsentschädigungen Es sind unter anderem folgende Aufwendungen, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer tätigt, beim Arbeitnehmer als Aufwandsentschädigung nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig: •Überlassung von Arbeitskleidung (typische Berufskleidung) •Aus- und Fortbildungskosten für den Arbeitnehmer •Tagesgelder, Nächtigungsgelder und Kilometergeld • Umzugskostenvergütungen Sonstige Befreiungen bzw. Begünstigungen Betriebsveranstaltungen: die an den Dienstnehmer im Rahmen von Betriebsfeiern gewährten Sachzuwendungen sind derzeit iHv 186 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Zusätzlich zum angeführten Freibetrag ist ein Betrag von 365 Euro jährlich für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie zB Betriebsausflug, lohnsteuerund sozialversicherungsfrei. D.h. der Zahnarzt als Dienstgeber kann 365 Euro pro Dienstnehmer und Jahr als Aufwendungen für einen Betriebsausflug als Betriebsausgabe geltend machen, ohne dass zusätzliche Abgabenbelastungen entstehen. Jedoch kann dieser Betrag nicht „angespart“ werden, d.h., wenn zwei Jahre kein Betriebsausflug stattfindet und im dritten Jahr ein Betriebsausflug mit höheren Kosten pro Dienstnehmer durchgeführt wird, sind auch in diesem Fall nur 365 Euro abgabenfrei und die Freibeträge für die vorangehenden zwei Jahre verfallen. Zukunftssicherung: Aufwendungen des Arbeitgebers für Zukunftssicherung der Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 300 Euro pro Jahr in der Form begünstigt, dass der Arbeitgeber diese Zahlungen als Betriebsausgaben absetzen kann und der Dienstnehmer weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung zu entrichten hat. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen für alle Dienstnehmer oder Gruppen von Dienstnehmern getätigt werden. Begünstigt sind zB Kranken- und Unfallversicherungen, reine Ablebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Pensionsinvestmentfonds und Pensionskassenbeiträge. KFZ-Abstellplatz: stellt der Zahnarzt als Dienstgeber seinen Angestellten, die für die Fahrt von der Wohnung zur Ordination ihr privates Kraftfahrzeug verwenden, einen Abstellplatz zur Verfügung, so ist in der Gehaltsabrechnung dieser Dienstnehmer grundsätzlich kein Sachbezug zu berücksichtigen. Wenn jedoch der Abstellplatz in einem Bereich liegt, der einer Parkraumbewirtschaftung unterliegt, dh für einem bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig ist, ist ein Sachbezug iHv 14,53 Euro pro Monat anzusetzen. Wird allerdings ein Garagen- oder Abstellplatz in der Nähe der Wohnung des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt, der auch außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung steht, kommt nicht der Sachbezugswert zur Anwendung, sondern ist einer individuellen Bewertung zu unterziehen. Betriebs-PKW für Angestellte: steht ein betrieblicher Personenkraftwagen unentgeltlich auch privat zur Verfügung, muss diese Privatnutzung als Sachbezug versteuert werden. Als Sachbezug sind monatlich 1,5% der Anschaffungskosten des Dienstwagens, jedoch maximal 720 Euro, anzusetzen. Wenn der 16 Dienstnehmer Kilometeraufzeichnungen führt, aus denen ersichtlich ist, dass seine Privatfahrten im Jahresdurchschnitt 500 Kilometer pro Monat nicht übersteigen, verringert sich der Sachbezugswert auf die Hälfte. Im Zuge der Steuerreform wird der Sachbezug ab einem CO²-Ausstoß von 120 g/km von 1,5% auf 2% und der maximale Sachbezug in diesem Fall auf 960 Euro erhöht werden. Kosten für Kinderbetreuung: pro Jahr und Kind können vom Arbeitgeber erhaltene Zuschüsse für die Kinderbetreuung iHv maximal 1.000 Euro lohnsteuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss allen Arbeitnehmern oder einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmern zur Verfügung steht und dass die zu betreuenden Kinder das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Zuschuss ist entweder direkt an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine pädagogisch qualifizierte Person zu leisten. Getränke bzw. Mahlzeiten: Getränke, die der Zahnarzt seinen Mitarbeitern zum Verbrauch in der Ordination unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Außerdem ist eine Befreiung für die unentgeltliche oder verbilligte Verköstigung von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz vorgesehen. Auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten fällt unter die Befreiung. Diese sind bis zu einem Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Speisen nicht nach Hause mitgenommen werden können und die Einlösung nur an Arbeitstagen in der Nähe des Arbeitsplatzes möglich ist. Können die Essensbons auch zur Bezahlung von Lebensmittel verwendet werden, sind diese bis zu einem Wert von 1,10 Euro pro Arbeitstag steuerfrei. 17 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT Internes PraxISvertreter Wohnsitzzahnärzte: Dr. Christian Hoffmann Tel: 0699/10978707, Email: [email protected] Dr. Eszter Tanay Linz Land & nähere Umgebung [email protected] Tel.: +3620 23 13 769 Schöllhammer Bernadette OÖ, bernadette.schoell [email protected] Tel: 0699/18148841 Dr. Kristin Grimm Tel.: 0660 / 480 67 94 Dr. Thomas Pogacar österreichweit [email protected] Tel.: 0664 / 211 36 88 Dr. Lucia Huck Wels, Wels Land [email protected] Tel.: 0676/3752446 18 Sollten Sie selbst Vertretungen anbieten wollen, melden Sie sich bei der Zahnärztekammer OÖ: Frau Leeb Tel.: 050/511/4010 , Fax: 050/511-4014 [email protected]aerztekammer.at Dr. List Emil A 8020 Graz, Gaswerkstr. 47 Tel.: 0650 33 420 33 Email: [email protected] Dr. Sabine Stumvoll Tel.: 0650 333 33 75 E-Mail: [email protected] Dr. Adela Storcelova ganz Oberösterreich [email protected] Tel.: 068 120 660 759“ Dr. Michael Pirklbauer Tel.: 0699 / 14 00 39 00 DDr. Julia Sigl [email protected] Tel.: 0664 4414353 Niedergelassene Zahnärzte: Dr. Lisa Hueber Tel.: 0699/10333121 E-Mail: [email protected] Dr. Eugen Blufstein Tel: 0676/4777742. Ganz OÖ, nur Langzeitvertretungen Dr. Erwin Deuring jun. Wels, Linz, Gmunden, Graz und Salzburg [email protected] Tel.: 0664/2253565 Dr. Wissam Challah Linz Stadt und Linz Land Tel.: 0676/ 9611764 Dr. Kahled Challah Linz Stadt und Linz Land [email protected] Tel: 0699/10958666 www.fortbildungsakademie-zahn.at Angestellte Zahnärzte: FAZ Forbildungsakademie ZAHN im UKH Linz Dr. Petra Matouk [email protected] Tel.: 0650/2050542 Eine Einrichtung der Dr. Elisabeth Stadlbauer Tel: 0676/6334255 Notdienstvertretung: Dr. Elena Kaym Steyr, Steyr-Land [email protected] Tel: 07252/71819 Dr. Silke Spanlang [email protected] Tel: 0650/5011106 Dr. Samer Mustafa [email protected] Tel.: 0676/7554365 OA Dr. Yorck Zebuhr [email protected] Tel.: 0681/20459639 OMR Dr. Hans Schrangl Schulleiter Garnisonstrasse 7/1, 4010 Linz Tel: 050511/4020 Elke Badegruber-Pfender [email protected] Sekretariat Die Anmeldung zur Schule für ZAss ist bereits möglich - Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2015. Alle Informationen die neue Ausbildungsform nach dem ZÄG betreffend finden Sie unter www.fortbildungsakademie-zahn.at. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel: 05 05 11-4020, Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 14:00 Uhr, zur Verfügung. 19 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ // INDENT ÖGZMK OÖ Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Oberösterreich FORTBILDUNGS PROGRAMM Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Endodontie nähere Infos unter www.oegzmkooe.at 2015 ANmeldungs- bzw. kontaktdaten Anmeldung ÖGZMK OÖ – Österreichische Gesellschaft für Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde OÖ Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, Garnisonstraße 7/1, 4017 Linz Karin Berger, Tel: 0664 521 71 71 (Di und Do, 9.00 – 14.00 Uhr), Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit American Orthodontics „Einführung des IOTN: Auswirkungen auf die KFO- Praxis“ Referent Prof.Dr. Martin Baxmann Termin Samstag, 27. Juni 2015, 9.00 - 17.00 Uhr Veranstaltungsort Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit den Zahnambulatorien der OÖ Gebietskrankenkasse Zahnärztliches Symposium 2015 „Vom Kind zum Greis – Zahnheilkunde von 0 – 100“ Veranstalter Österreichische Gesellschaft für Endodontie, www.oegendo.at Wissenschaftliche Organisation: Dr. Karl Schwaninger, Wien Dr. Peter Brandstätter, Wien Ort und Termin 02. – 03. Oktober 2015 Veranstaltungsort Salzburg Stadt, Castellani Parkhotel Salzburg Thema Kompetenz in der Endodontie mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California) „Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“ Information, Anmeldung ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, 1014 Wien, Helferstorferstraße 4 Tel: +43 (0)1/ 531 16 - 48, Fax: +43 (0)1/ 531 16 - 61 Fachausstellung Medizinische Ausstellungs- u. Werbegesellschaft, Frau Iris Bobal, Tel: +43 (0)1/ 536 63- 48, Fax: +43 (0)1/ 536 63- 61, [email protected]; [email protected], www.maw.co.at ÖGZMK OÖ „Röntgeneinstelltechniken für Zass“ Referent Dr. Josef Hehenberger Termin Samstag, 03. Oktober 2015 9.00 – 15.00 Uhr Veranstaltungsort Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at www.zahnaerztekongress2015.at Österreichischer ZAHNÄRZTEKONGRESS 2015 Generalthema Zahnheilkunde 2020 Highlights (u.a.) „Apollonia 2020 –Zahnvorsorgemedizin zur Erreichung der WHO Ziele“ Veranstalter ÖGZMK Niederösterreich, MR DDr. Hannes Gruber, Präsident der ÖGZMK NÖ & Landeszahnärztekammer für NÖ Ort und Termin Eventpyramide Vösendorf, Niederösterreich, 08.-10. Oktober 2015 Information ÄRZTEZENTRALE MED.INFO, c/o Iris Bobal, Helferstorferstraße 4, A-1014 Wien Tel.: (+43/1) 531 16 – 48, Fax: (+43/1) 531 16 – 6, E-mail: [email protected] Thema Kompetenz in der Endodontie, mit Dr. Clifford J. Ruddle, DDS (Santa Barbara , California) „Best of Endo- Lifetime of a master experience in endodontics“ ReferentInnen Univ. Prof. Dr. Arnetzl, Prof. DDr. h.c. Borutta, Dr. Drabo, Prim.DDr. Malek, DDr. RUDOLF, DDr. Silli, Prim. Priv. Doz. Dr. Steinwender, Prof. Dr. med. Weimann Termin Samstag, 26. September 2015, 9.00 - 17.00 Uhr Veranstaltungsort Medizinisches Ausbildungszentrum AKh Linz, Paula-Scherleitner-Weg 3, 4021 Linz Anmeldung www.zahnaerztekongress.2015.at Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Fachausstellung, Insertion, Sponsoring MAW - Medizinische Ausstellungs- und Werbegesellschaft, Frau Iris Bobal, T.: (+43/1) 536 63 – 48 F: (+43/1) 535 60 - 16, H: www.maw.co.at, E: [email protected] Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at 20 21 INDENT // Ausgabe 05.2015 Referentinnen Fr. Esther Imhof, Dentalhygienikerin Schweiz & Fr. Mirka von Moos, Dentalhygienikerin Schweiz Termin Freitag, 16. Oktober und Samstag, 17. Oktober 2015, 8 – 18 Uhr Veranstaltungsort Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz Zielgruppe Ausgebildete Prophylaxe-Assistentinnen (Nachweis erforderlich!) max. Teilnehmer 12 Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at ÖGZMK OÖ Zahnmedizinischer Prophylaxekurs für ZAss Kursleitung Dr. Karl-Heinz Kolndorffer, PA Monika Oberhaidinger Termin Samstag, 31.10.2015 8.30 – 17.00 1. Teil, Samstag, 14.11.2015 8.30. – 16.00 Uhr Teil 2 Veranstaltungsort Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at Hinweis: Dieser Prophylaxekurs entspricht nicht den Erfordernissen für eine Weiterbildung in der Prophylaxeassistenz gem. §85 ZÄG; die Absolvierung dieses Kurses berechtigt daher nicht zur Ausübung der Prophylaxeassistenz ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin H/15 INTENSIVSEMINAR ALS AUSBILDUNG ZUR PROPHYLAXE-ASSISTENTIN Ärztliche Leitung OMR Dr. Hans Schrangl, Dr. Rudolf Matheis MSc, Linz Referentinnen DH Mirka von Moos/ Luzern, DH Esther Imhof/ Zürich Termin Teil 1: Montag, 23. Nov. bis Freitag, 27. Nov. 2015 Montag, 30. Nov. bis Freitag, 04. Dez. 2015 Veranstaltungsort Fortbildungsakademie ZAHN im UKH Linz, 1. OG, Garnisonstraße 7, 4017 Linz Zielgruppe ausgebildete zahnärztl. Assistentinnen mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung in der zahnärztl. Assistenz Voraussetzungen 1. B erufsberechtigung und eine mind. 2-jährige Berufsausübung in der zahnärztl. Assistenz (Nachweis durch Zeugnis) 2. ein aufrechtes Dienstverhältnis zu: einem Angehörigen des zahnärztl. Berufs od. einem FA für MKG oder / einem Träger einer Uniklinik für ZMK od. Uniklinik für MKG oder / einem Träger eines Zahnambulatoriums od. einer sonstigen Krankenanstalt im Rahmen der Abteilung od. sonstigen Organistionseinheit für Zahnheilkunde od. MKG / Einverständnis erklärung des Dienstgebers mit Praktikumsbestätigung max. Teilnehmer 12 Anmeldung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) – siehe Anmeldungs- bzw. Kontaktdaten Weitere Informationen unter www.oegzmkooe.at Organisation 22 FAZ – Elke Badegruber-Pfender, Tel: 05 0511-4020 Diese Ausbildung entspricht den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes idgF zur Prophylaxeassistenz. Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte Save the Date: 25. 09. 2015 15:00 – 19:00 Uhr FAZ (Fortbildungsakademie Zahn) Garnisonstraße 7, 4020 Linz (Haupteingang, 1. Stock) Fortbildungspunkte: 5; Kursgebühr: 150 Euro 25. 09. 2015 für Strahlenschutzbeauf tragte Praktischer Intensivworkshop Pass // INDENT Fortbildung Fortbildung ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit der Landeszahnärztekammer Oberösterreich Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ Diese Veranstaltung beinhaltet die ab 01.01.2011 verpflichtende Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte (alle 5 Jahre) als auch die von den Strahlenschutzbehörden vorgeschriebene einmalige Schulung für die eigene Durchführung von Röntgenkonstanzprüfungen. Bitte um schriftliche oder telefonische Anmeldung! Eveline Leeb Tel.: 05 05 11 - 4010 [email protected] Ich melde mich verbindlich für die Fortbildung Strahlenschutzbeauftragte inkl. Grundschulung an Name: Adresse: Telefon: E-Mail: Bitte in Großbuchstaben ausfüllen und per Fax an die Nummer 05 05 11-4014 oder per E-Mail an [email protected] schicken 23 INDENT // Ausgabe 05.2015 Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ Die oberösterreichischen §2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß § 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus: Fachrichtung Ausschreibung Vertragszahn arztstellen (Ausschreibung Juni 2015) Zahn-, Mund- u. Kieferheilkunde Einzelpraxis Berufssitz Spital am Phyrn Nachfolge Dr. Tilla Baumann Besetzungsdatum 1.10.2015 Früherer Besetzungszeitpunkt möglich Ende der Bewerbungsfrist 20.7.2015 // INDENT Standesverändungen (Stand Mai 2015) Titel Vorname Nachname Strasse Plz Ort Status Dr. Helge Keiling Mühldorf 1 4101 Feldkirchen an der Donau ng Dr. Katalin Konrad Marktplatz 23 4090 Engelhartszell ng Dr. Helga Schramek Blumauerweg 33 4810 Gmunden WSZ Dr. Gyula Szabo Allhaming 7/5 4511 Allhaming WSZ Standesmeldungen (Stand Mai 2015) Niedergelassene Zahnärzte (ng) Angestellte Zahnärzte (ag) ng und ag Wohnsitzzahnärzte (WSZ) Gesamt Braunau 27 4 1 0 32 Eferding 10 0 2 0 12 Freistadt 15 2 2 2 21 Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der Kammer Frau Mag. Eigruber, Tel.: 050511-4012 und Frau Leeb, Tel.: 050511-4010 und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: 057807-104823 gerne zur Verfügung. Gmunden 37 10 6 2 55 Grieskirchen 18 0 2 0 20 Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit: www.zahnaerztekammer.at/Oberösterreich/Amtliche Mitteilungen/Ausschreibungen. Kirchdorf 18 0 1 1 20 Linz 105 38 22 4 169 Linz Land 45 0 4 3 52 Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente – wie im Bewerbungsbogen angegeben – anzuschließen, insbesondere: Perg 16 0 4 0 20 Ried 19 0 1 0 20 Rohrbach 23 0 0 0 23 Schärding 17 3 0 2 22 Steyr Stadt 18 8 3 3 32 Steyr Land 14 0 1 1 16 Urfahr Umgebung 23 0 2 0 25 Vöcklabruck 47 2 5 4 58 Wels Stadt 26 12 6 1 45 Wels Land 19 0 0 3 22 Gesamt 497 79 62 26 664 1. Staatsbürgerschaftsnachweis 2. Nachweise über ärztliche Tätigkeiten 3.Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl. Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ 4. Diplome 5. Familienstandsnachweis 6. Geburtsurkunden von Kindern 7.Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf 8.Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. § 6 ZÄG ist spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von Vertragsfachärzt Innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung. Für die OÖ § 2-Krankenversicherungsträger: OÖ Gebietskrankenkasse Der Obmann: Albert Maringer eh. Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh. Für die Landeszahnärztekammer für OÖ: Der Präsident: OMR Dr. Wolfgang Doneus 24 Bezirk Die Landeszahnärztekammer gratuliert: Folgende KollegInnen haben das Fortbildungs-Diplom abgelegt: Zahnärztliches Fortbildungsdiplom: Dr. Günter Dressler ZÄ Nada Kosarevic Dr. Sieglinde Moser Dr. Alfred Buchmair Dr. Elisabeth Schubert Zahnärztliches Fortbildungsdiplom für Kieferorthopädie: Dr. Romana Medweschek-Traby Herzlichen Glückwunsch 25 INDENT // Ausgabe 05.2015 Zahnarzt sucht Enns - KieferorthopädIn zur Mitarbeit in großer (300 m2), schöner Wahlzahnarztpraxis gesucht. Verschiedenste Kooperationsmöglichkeiten können diskutiert werden. 07223/80402, [email protected] Vielseitig orientierte Ordination im oberösterreichischen Zentralraum sucht ab sofort Verstärkung für seine Prophylaxe und damit seine parodontologischen Aufgabestellungen! Wir bieten denkbar flexible Arbeitsbedingungen in einem engagierten, dynamischen Team! Aufmerksamkeit geweckt? +43.664.2642446 oder [email protected] Suche wegen bevorstehender Pensionierung (31.3.2016) Nachfolger für meine gut etablierte Kassenordination mit grossem Patientenstock in St. Veit im Mühlkreis. Ausgestattet mit 2 Behandlungsplätzen, Möglichkeit für 3. Stuhl gegeben, digitales Panorama und Kleinbildröntgen, Raum mit Zahntechnik sowie ein Gemeinschaftsraum. E-Mail: [email protected] Informationsmagazin der landesZahnärztekammer für OÖ Für Neuübernahme einer zahnärztlichen Ordination in Mondsee suchen wir eine sympathische, motivierte zahnärztliche Assistentin, eine erfahrene Prophylaxeassistentin in Volloder Teilzeit und eine zahnärztliche Auzubildende. Bewerbungen bitte an [email protected] oder Tel 0660 300 6061 (www.kieferorthopaedie-salzburg.at) Suche engagierte, freundliche zahnärztliche Assistentin mit sehr guten Prophylaxekenntnissen für zirka 20 Stunden pro Woche (variable Arbeitszeit möglich) in Linz. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte kontaktieren Sie uns unter der Handynr.: 0676-9395824 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine zahnärztliche Assistentin in Taufkirchen an der Pram. Bezahlung lt. KV. Tel: 07719 – 8118 Ordination Mondsee: Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams eine freundliche, motivierte ausgebildete zahnärztliche Assistentin und eine zahnärztliche Assistentin in Ausbildung, Bezahlung über KV je nach Qualifikation. Bewerbungen mit Foto bitte an [email protected] oder Tel 0660 300 6061 Wir suchen eine zahnärztliche Ass, oder Anlehrling für Ord. in Linz- Land. Bezahlung über Kollektiv, Teilzeit möglich. Mail: an [email protected] ZAHNARZTORDINATION in Walding sucht ZAHNÄRZTLICHE ASSISTENZ mit PROPHYLAXE - ERFAHRUNG, PROPHYLAXE - ASSISTENTIN (Teilzeit oder Vollzeit) und / oder ANLERNLING. Bewerbungen bitte schriftlich an Dr. Schirz Manfred, Ziegelbauerstr. 1, 4111 Walding 26 Die Referate der Zahnärztekammer Zahnarztpraxis Wegen Pensionierung günstig abzugeben: - 2 Behandlungsstühle „Anthos Phase“ mit 1 Turbine,2 Mikromotoren und EMS Ultraschallzahnsteinentferner - 1 Sterilisator „Lisa“ von W&H - 1 Kleinbildröntgenapparat „TrophyElitis“ samt „Dürr Periomat“ Entwicklungsmaschine - 1 UV-Lampe „Bluphase“ - 1 UV-Lampe „SDI radix“ - 2 „Ultramat“ Kapselmischmaschinen - Zahnärztl. Instrumentarium - 4 Kasseten für Kleinchirurgie - Diverse Bohrer Preis nach Nachfrage. Kontakt: Dr. Vladimir LUKAS, Steyr, Tel.Nr: 0650 3003780, E-mail: [email protected] Zahnarzt sucht Assistentin Für Neuübernahme einer zahnärztlichen Ordination in Mondsee suchen wir eine sympathische, motivierte zahnärztliche Assistentin, eine erfahrene Prophylaxeassistentin in Voll- oder Teilzeit und einen zahnärztlichen Lehrling. Bewerbungen bitte an hamminger@kieferorthopaedie-salzburg.at oder Tel 0660 300 6061 (www.kieferorthopaedie-salzburg.at) MR Dr. Friedrich Tüchler Finanzen OMR Dr. Hans Schrangl Vizepräsident OMR Dr. Wolfgang Doneus Präsident Zahnarzt verkauft Für Zahnarztpraxis in Linz suchen wir einen Anlernling mit Interesse an der Medizin. Bezahlung laut KV, bei entsprechendem Engagement höheres Einkommen erzielbar. Dr. Wilfried Wolkerstorfer, Froschberg 19, 4020 Linz, 0732/657096, [email protected] Wir sind ein großes Team in einer privaten Zahnpraxis im Zentrum von Linz und suchen Verstärkung für unser Mundhygiene Team. Wir würden uns auf ein Gespräch mit Ihnen sehr freuen. Bewerbungen bitte an [email protected] Weitere Infos unter www.diezahnpraxis.at Zur Erweiterung unseres jungen Teams suchen wir eine verlässliche, motivierte zahnärztliche Assistenz, vorzugsweise mit Prophylaxeausbildung. Vollzeit 40h/Woche. Entlohnung erfolgt nach KV, Bezahlung über KV bei entsprechendem Engagement/je nach Qualifikation möglich. Schriftliche Bewerbung mit Foto und Lebenslauf unter: [email protected] oder an Dr. Carmen Kraut Haslingerstr. 8 5230 Mattighofen Der Vorstand der Zahnärztekammer Wartberg an der Krems möglichst bald 0650-7799011 Wer hätte Interesse in OÖ/Grenzgebiet als Zahnärztin/Zahnarzt (JOBSHARING) in einer neuen, modernen Praxis zu arbeiten? SMS an 0664/4115957. Wir melden uns! Suche für Neugründung in Alt-Urfahr ab September 2015 eine ausgebildete zahnärztliche Assistentin in Vollzeit (evtl. auch in Teilzeit). Mundhygieneerfahrung erwünscht. Gehalt bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung deutlich über Kollektivvertrag. Bewerbungsunterlagen inklusive Foto bitte an: [email protected] Zahnärztliche Assistentin/Anlernling für Ordination in Linz gesucht, Bezahlung laut KV, ÜZ möglich, Tel.: 0732/771814 // INDENT Dr. Thomas Messner Prophylaxe MR Dr. Thomas Schmidinger Fortbildung & Qualitätssicherung Prim. Dr. Reinhard Bauer Notdienst MR Dr. Wolfgang Koller Öffentlichkeitsarbeit Dr. Günter Gottfried Finanzreferent-Stellvertreter DDr. Klaus Wild Forensik Ihre Ansprechpartner in der Kammer Wenn Sie eine GRATISKleinanzeige schalten 100 m² große Mietordination (970 € Monatsmiete) in Kirchdorf a.d.Krems mit allen Anschlüssen, in 3 Ordinationsräumen unterteilt, große Küche, Steri. Arbeitsraum und neuen PVC-Böden (Vorzimmer laminatähnlich) und großem Balkon günstig ab 1.4.15 abzugeben. Derzeit nur Wahlarztpraxis möglich aber mit gutem Kundenstock und Implantatpatienten (da sich 2 Kieferchirurgen von auswärts für Implantate vor Ort in Vertretung anbieten würden). Kontaktaufnahme ab sofort unter Tel. Nr. 07582 51315 oder Handy 0699 192 46 462 Suchen zur Erweiterung unseres Teams eine motivierte und freundliche zahnärztliche Assistentin in Voll- oder Teilzeit sowie einen zahnärztlichen Lehrling. Bezahlung über KV. Wir freuen uns auf ihre Bewerbung. Dr Robert Krainz,Pollheimerstrasse 17, 4850 Timelkam [email protected] Ordination Dr. Martha Schneider sucht zum sofortigen Eintritt engagierte, lernwillige zahnärztliche Assistentin zur Ausbildung. Bezahlung nach KV. Dr. Martha Schneider, Leonfeldner strasse 152, 4040 Linz, 0732-252277 5280 Braunau/Inn. Sie haben die Möglichkeit eine Zahnarztpraxis zu hervorragenden, günstigen Bedingungen langfristig zu mieten! Seit über 40 Jahre besteht diese Praxis in unmittelbarer Stadtzentrumsnähe. Durch laufende Modernisierung haben Sie eine höchst qualitativ, moderne Zahnarztpraxis in bester Lage. Die in der Ordination befindliche Wohnung, eignet sich auch zur eventl. Praxisvergrößerung. Für Kunden sind natürlich genügend Parkplätze vorhanden. 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Wenn Sie die Schaltung wiederholen möchten, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Frau Eveline Leeb. www.zahnaerztekammer.at Ihre Bezirkszahnärztevertreter Schärding: MR Dr. Wolfgang Koller Dr. Sieglinde Moser Ried: Dr. Günter Gottfried MR Dr. Friedrich Tüchler Kirchdorf: Dr. Friedrich Pramhofer Braunau: Dr. Gerald Feldbacher Dr. Wolfgang Bleckenwegner Wels-Stadt: MR Dr. Thomas Schmidinger Dr. Wolfgang Schlecht Wels-Land: MR Dr. Gustav Leitner Dr. Georg Kilbertus Eferding: MR Dr. Peter Bernauer Dr. Josef Hehenberger Freistadt: Dr. Herward Hackl Gmunden: DDr. Angela Preinerstorfer Grieskirchen: Dr. Reinhard Pflug DDr. Wolfgang Veit Linz-Land: Dr. Georg Köstler Dr. Rudolf Artner Rohrbach: MR Dr. Anna Schaubmayr MR Dr. Adelheid Schmelz Urfahr-Umgebung: OMR Dr. Wolfgang Doneus Dr. Günther Schneitler Linz-Stadt: DDr. Klaus Wild Prim. Dr. Reinhard Bauer Steyr-Land: Dr. Andreas Ebert Dr. Helmut Lechner Vöcklabruck: Dr. Peter Sterrer Dr. Ingrid Wolschner Perg: Dr. Thomas Pirklbauer Dr. Martin Pirklbauer Steyr-Stadt: Dr. Helmut Lechner Dr. Mario Ritter 27
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