Allgemeine Regeln für die Ausschreibungen

Allgemeine Regeln für die Ausschreibungen
Stand: 2008
Veranstalter:
POTSDAMER YACHT CLUB
Königstr. 3a
14109 Berlin (Wannsee)
Meldestelle und
Regattabüro:
Die Meldung ist schriftlich zu richten an:
Potsdamer Yacht Club
Königstr. 3a
14109 Berlin
Tel.: 030 / 805 35 58
Fax: 030 / 805 53 32
Internet: www.pyc.de
E-Mail: [email protected]
Mit der Abgabe der Meldung wird die Verpflichtung zur Zahlung auch im
Falle der Startverhinderung anerkannt.
Meldegeld:
Das Meldegeld ist spätestens bis zum Meldeschluss auf das Konto:
Potsdamer Yacht Club
Berliner Volksbank
BLZ 100 900 00
Konto-Nr. 2007014000
zu zahlen.
Bei Nachmeldungen wird ein Zuschlag von 50% auf das Meldegeld
erhoben.
Revier:
Wannsee und Große Breite
Regeln:
Die Regatten werden gesegelt nach:
- den WR der ISAF, neueste Ausgabe,
- den Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe,
- vom TA des DSV bzw. der ISAF anerkannten Klassenvorschriften,
- den Berliner Segelanweisungen,
- den Segelanweisungen und der Ausschreibung.
Messbriefe:
Gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien müssen in Ergänzung zu
Regel 78 WR zur Verfügung der Wettfahrtleitung gehalten werden.
Teilnehmende Boote müssen den Forderungen des Anhangs G der WR
entsprechen.
Kennzeichnung:
Jedes Segelboot über 5,5 m Länge muss in Berlin ein amtliches oder amtlich
anerkanntes Kennzeichen tragen. Auswärtige Teilnehmer, die kein
entsprechendes Kennzeichen vorweisen können, müssen dies bitte spätestens
eine Woche vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe von Segelnummer und
Steuermann an den Veranstalter melden.
Yardstick:
Grundsätzlich kommen die Yardstickzahlen gem. der neuesten DSV –
Yardstickliste zur Anwendung. Bei Abweichungen von der DSVYardstickliste gelten die Faktoren der Berliner Yardstick-Kommission
Unterhavel und Wannsee.
ORC-Club:
Ergänzung gem. WR:
Eine Kopie des gültigen ORC-Club-Messbrief ist mit der Meldung vorzulegen.
(a) In Ergänzung zu WR -Regel 46- muss bei Regatten der für die Führung
eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-Führerschein,
Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet
vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, auch vom DSV im
Auftrage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
ausgestellten und gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen
Teilnehmern wird der entsprechende, in ihrem Landesverband gültige
Befähigungsnachweis gefordert.
(b) Die Mannschaft muss die Zulassungsregeln der ISAF-Regulation 19
erfüllen.
(c) Der Veranstalter, die Wettfahrtleitung und die mit der Durchführung
beauftragten Organe haften nur in dem im Meldeformular dargelegten
und anerkannten Umfang.
(d) Jeder Schiffsführer / jede Schiffsführerin ist für die richtige seemännische
Führung seiner/ihrer Yacht in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
(e) Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung für Regatten vorhanden
sein. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durchführenden Verein vorzulegen.
(f) Alle Segler/Seglerinnen müssen Schwimmwesten, nach Möglichkeit in
den Farben gelb oder orange, während der Regatta bei sich führen, Die
Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende
Schwimmwesten zu verbieten.
(g) Die Wettfahrtleitung behält sich das Recht vor, Programmänderungen
vorzunehmen. Sie werden durch Aushang an der Tafel für
Bekanntmachungen vor dem Sekretariat des PYC bis spätestens 19:00
Uhr bekannt gegeben. Sie gelten ab dem folgenden Tag.
Wertung:
Es kommt generell das Low-Point-System gemäß WR Anhang A, neueste
Ausgabe zur Anwendung. Die Anzahl der Streicher ist der Einzelausschreibung zu entnehmen.
Werbung:
Die Regatten werden grundsätzlich nach Kategorie C der ISAF –
Regulation 20 ausgesegelt, sofern Klassenbestimmungen keine
weitergehenden Einschränkungen machen.
Preise:
Punktpreise für das erste Viertel, der zum Meldeschluss gemeldeten
Boote.
Sonder- und Wanderpreise entsprechend dem jeweiligen Programm.
Wanderpreise sind unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor der Regatta im Büro des PYC abzugeben.
Veranstaltungen:
siehe Programm
Siegerehrung:
Sofern im Programm keine abweichenden Angaben erfolgen, finden die
Siegerehrungen ca. 2 Stunden nach Ende der letzten Wettfahrt statt.