Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis, Vorlesungsplan

Rechtswissenschaftliches Institut
Prof. Dr. iur. Hans-Ueli Vogt
Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht
Rämistrasse 74 / 35
CH-8001 Zürich
Telefon +41 44 634 31 27
Telefax +41 44 634 49 80
[email protected]
www.rwi.uzh.ch/vogt
Dr. Daniel Daeniker
Partner bei Homburger
Lehrbeauftragter der Universität Zürich
Dr. Claude Lambert
Partner bei Homburger
Lehrbeauftragter der Universität Zürich
Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis, Vorlesungsplan Frühjahressemester 2016
Datum/Zeit
Themen
Dozent
Fr, 4.3.2016
-
Einführung in die Vorlesung
Dispositives Vertragsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Daniel Daeniker
-
Erstellen eines Vertrages
Unternehmenskaufverträge I
Claude Lambert
-
Besprechung der Hausarbeit I
Unternehmenskaufverträge II
Claude Lambert
-
Aktionärbindungsverträge
Daniel Daeniker
-
Besprechung der Hausarbeiten II und III
Claude Lambert
-
Wirtschaftliche und taktische Aspekte von Vertragsverhandlungen
Daniel Daeniker
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
Fr, 18.3.2016
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
Fr, 8.4.2016
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
Fr, 15.4.2016
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
Fr, 6.5.2016
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
Fr, 13.5.2016
Zeit: 8.00-12.00 Uhr
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Hörsaal
Rechtswissenschaftliches Institut
1.
Konzept und Ablauf der Veranstaltung
Die Vorlesung "Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis" besteht aus sechs Blockveranstaltungen. Die
Themen und die Daten und Zeiten können dem Vorlesungsplan entnommen werden.
Für alle Veranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht. Nur in begründeten Ausnahmefällen und bei
Nachweis des entsprechenden Grundes wird eine Absenz von maximal einem halben Tag bewilligt. Der
Nachweis muss vor der betreffenden Veranstaltung oder spätestens drei Tage danach eingereicht werden.
Die einzelnen Veranstaltungen werden von einem der beiden Dozenten (Dr. Daniel Daeniker, Dr. Claude Lambert) betreut.
Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren dieser Veranstaltung ist die Buchung des Moduls im
Modulbuchungstool gemäss den allgemeinen Vorgaben und Fristen der Fakultät. Eine weitere, separate
Anmeldung ist nicht erforderlich.
2.
Leistungsnachweis
a) Allgemeines
Die Beiträge der Studierenden bestehen aus drei schriftlichen Arbeiten, die in stets gleichen Teams,
bestehend aus je zwei Personen, verfasst werden müssen. Die Teams können frei gebildet werden.
Anschliessend werden die drei Arbeiten korrigiert und bewertet. Die Gesamtnote für das Modul ergibt
sich aus dem Durchschnitt der drei Teilnoten.
Aus Gleichbehandlungsgründen beantwortet der Lehrstuhl keine Fragen materieller Natur.
Alle Studierenden müssen in der Lage sein, in der jeweiligen Veranstaltung ihre Hausarbeit kurz zu
präsentieren. Die mündliche Beteiligung an den Diskussionsrunden kann in der Gesamtnote berücksichtigt werden.
b) Publikation der Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellungen für die Hausarbeiten werden auf der Homepage des Lehrstuhls Vogt publiziert
(www.rwi.uzh.ch/vogt).
c) Abgabe
Die Hausarbeiten sind an den folgenden Terminen abzugeben:
Abgabetermin Hausarbeit I:
Donnerstag, 7. April 2016 (spätestens um 23.59 Uhr)
Abgabetermin Hausarbeiten II und III:
Donnerstag, 4. Mai 2016 (spätestens um 23.59 Uhr)
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Die Hausarbeiten sind per E-Mail an [email protected] zu senden. Die Arbeiten müssen als "Microsoft Word"-Dokumente (nicht pdf, nicht OpenOffice) gesendet werden. Sowohl das E-Mail (im Betreff)
als auch die Dateien sind nach folgendem Muster zu bezeichnen:
"[Immatrikulationsnummer]_Hausarbeit_[Nummer].doc".
d) Formelle Vorgaben
Eine Arbeit umfasst max. 15‘000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, ohne Deckblatt). Fussnoten werden bei der
Berechnung der Zeichenzahl nicht berücksichtigt. Allerdings dürfen in den Fussnoten nur Quellenhinweise und keine materiellen Ausführungen stehen. Abweichungen von diesen Vorgaben werden
negativ bewertet.
Jede Arbeit enthält ein Deckblatt, das die gleichen Angaben enthält wie eine gewöhnliche Bacheloroder Masterarbeit und aus dem insbesondere hervorgeht, welche Hausarbeit bearbeitet wird. Es muss
die Angaben beider Verfasser enthalten.
Verzeichnisse müssen nicht erstellt werden. Gebräuchliche Abkürzungen dürfen als bekannt vorausgesetzt werden, andere sind bei ihrer erstmaligen Verwendung zu definieren. Wird Literatur verwendet,
so ist jeweils bei der ersten Nennung die Quelle in der Fussnote voll zu zitieren, danach kann ein Kurzzitat verwendet werden, ohne dass jedes Mal auf das Vollzitat verwiesen werden muss. Mithin gilt auch
hier, dass auf die Quelle hingewiesen werden muss, wenn fremdes Gedankengut übernommen wird.
Die Arbeiten werden in inhaltlicher und in formeller Hinsicht bewertet. Sie müssen insbesondere hinsichtlich Sprache und Interpunktion einwandfrei sein; entsprechende Mängel können dazu führen, dass
eine Arbeit als ungenügend bewertet wird.
e) Zusammenarbeit bei den Hausarbeiten
Eine Zusammenarbeit mehrerer Zweierteams ist untersagt. Die parallele Eingabe von identischen Lösungen oder von Lösungen, die gleiche Textbausteine enthalten, ist nicht zulässig. Sämtliche Lösungen
werden auf identische oder weitgehend identische Textbausteine hin überprüft. Zu diesem Zweck können die Arbeiten auf einem externen Server abgespeichert werden. Soweit bei dieser Überprüfung identische oder weitgehend identische Textbausteine identifiziert werden, werden die Hausarbeiten mit der
Note 1 bewertet.
Zürich, 28. Januar 2016
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