Rechtswissenschaftliches Institut Prof. Dr. iur. Hans-Ueli Vogt Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht Rämistrasse 74 / 35 CH-8001 Zürich Telefon +41 44 634 31 27 Telefax +41 44 634 49 80 [email protected] www.rwi.uzh.ch/vogt Dr. Daniel Daeniker Partner bei Homburger Lehrbeauftragter der Universität Zürich Dr. Claude Lambert Partner bei Homburger Lehrbeauftragter der Universität Zürich Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis, Vorlesungsplan Frühjahressemester 2016 Datum/Zeit Themen Dozent Fr, 4.3.2016 - Einführung in die Vorlesung Dispositives Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Daniel Daeniker - Erstellen eines Vertrages Unternehmenskaufverträge I Claude Lambert - Besprechung der Hausarbeit I Unternehmenskaufverträge II Claude Lambert - Aktionärbindungsverträge Daniel Daeniker - Besprechung der Hausarbeiten II und III Claude Lambert - Wirtschaftliche und taktische Aspekte von Vertragsverhandlungen Daniel Daeniker Zeit: 8.00-12.00 Uhr Fr, 18.3.2016 Zeit: 8.00-12.00 Uhr Fr, 8.4.2016 Zeit: 8.00-12.00 Uhr Fr, 15.4.2016 Zeit: 8.00-12.00 Uhr Fr, 6.5.2016 Zeit: 8.00-12.00 Uhr Fr, 13.5.2016 Zeit: 8.00-12.00 Uhr Seite 1/3 Hörsaal Rechtswissenschaftliches Institut 1. Konzept und Ablauf der Veranstaltung Die Vorlesung "Vertragsrecht für die Wirtschaftspraxis" besteht aus sechs Blockveranstaltungen. Die Themen und die Daten und Zeiten können dem Vorlesungsplan entnommen werden. Für alle Veranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht. Nur in begründeten Ausnahmefällen und bei Nachweis des entsprechenden Grundes wird eine Absenz von maximal einem halben Tag bewilligt. Der Nachweis muss vor der betreffenden Veranstaltung oder spätestens drei Tage danach eingereicht werden. Die einzelnen Veranstaltungen werden von einem der beiden Dozenten (Dr. Daniel Daeniker, Dr. Claude Lambert) betreut. Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren dieser Veranstaltung ist die Buchung des Moduls im Modulbuchungstool gemäss den allgemeinen Vorgaben und Fristen der Fakultät. Eine weitere, separate Anmeldung ist nicht erforderlich. 2. Leistungsnachweis a) Allgemeines Die Beiträge der Studierenden bestehen aus drei schriftlichen Arbeiten, die in stets gleichen Teams, bestehend aus je zwei Personen, verfasst werden müssen. Die Teams können frei gebildet werden. Anschliessend werden die drei Arbeiten korrigiert und bewertet. Die Gesamtnote für das Modul ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei Teilnoten. Aus Gleichbehandlungsgründen beantwortet der Lehrstuhl keine Fragen materieller Natur. Alle Studierenden müssen in der Lage sein, in der jeweiligen Veranstaltung ihre Hausarbeit kurz zu präsentieren. Die mündliche Beteiligung an den Diskussionsrunden kann in der Gesamtnote berücksichtigt werden. b) Publikation der Aufgabenstellung Die Aufgabenstellungen für die Hausarbeiten werden auf der Homepage des Lehrstuhls Vogt publiziert (www.rwi.uzh.ch/vogt). c) Abgabe Die Hausarbeiten sind an den folgenden Terminen abzugeben: Abgabetermin Hausarbeit I: Donnerstag, 7. April 2016 (spätestens um 23.59 Uhr) Abgabetermin Hausarbeiten II und III: Donnerstag, 4. Mai 2016 (spätestens um 23.59 Uhr) Seite 2/3 Rechtswissenschaftliches Institut Die Hausarbeiten sind per E-Mail an [email protected] zu senden. Die Arbeiten müssen als "Microsoft Word"-Dokumente (nicht pdf, nicht OpenOffice) gesendet werden. Sowohl das E-Mail (im Betreff) als auch die Dateien sind nach folgendem Muster zu bezeichnen: "[Immatrikulationsnummer]_Hausarbeit_[Nummer].doc". d) Formelle Vorgaben Eine Arbeit umfasst max. 15‘000 Zeichen (inkl. Leerzeichen, ohne Deckblatt). Fussnoten werden bei der Berechnung der Zeichenzahl nicht berücksichtigt. Allerdings dürfen in den Fussnoten nur Quellenhinweise und keine materiellen Ausführungen stehen. Abweichungen von diesen Vorgaben werden negativ bewertet. Jede Arbeit enthält ein Deckblatt, das die gleichen Angaben enthält wie eine gewöhnliche Bacheloroder Masterarbeit und aus dem insbesondere hervorgeht, welche Hausarbeit bearbeitet wird. Es muss die Angaben beider Verfasser enthalten. Verzeichnisse müssen nicht erstellt werden. Gebräuchliche Abkürzungen dürfen als bekannt vorausgesetzt werden, andere sind bei ihrer erstmaligen Verwendung zu definieren. Wird Literatur verwendet, so ist jeweils bei der ersten Nennung die Quelle in der Fussnote voll zu zitieren, danach kann ein Kurzzitat verwendet werden, ohne dass jedes Mal auf das Vollzitat verwiesen werden muss. Mithin gilt auch hier, dass auf die Quelle hingewiesen werden muss, wenn fremdes Gedankengut übernommen wird. Die Arbeiten werden in inhaltlicher und in formeller Hinsicht bewertet. Sie müssen insbesondere hinsichtlich Sprache und Interpunktion einwandfrei sein; entsprechende Mängel können dazu führen, dass eine Arbeit als ungenügend bewertet wird. e) Zusammenarbeit bei den Hausarbeiten Eine Zusammenarbeit mehrerer Zweierteams ist untersagt. Die parallele Eingabe von identischen Lösungen oder von Lösungen, die gleiche Textbausteine enthalten, ist nicht zulässig. Sämtliche Lösungen werden auf identische oder weitgehend identische Textbausteine hin überprüft. Zu diesem Zweck können die Arbeiten auf einem externen Server abgespeichert werden. Soweit bei dieser Überprüfung identische oder weitgehend identische Textbausteine identifiziert werden, werden die Hausarbeiten mit der Note 1 bewertet. Zürich, 28. Januar 2016 Seite 3/3
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