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Änderungen Verbandsspielordnung - Verbandsrat 16.5.2015
VSPO 9.8 d
alt:
Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen
Antrag beim BVV-Landesspielausschuss eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens
einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.
neu:
Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen
Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem
Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden.
VSPO 9.8 f
alt:
Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für
ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielausschuss zugelassen werden. Für die
Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben.
neu:
Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für
ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme
wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben.
VSPO 9.8 g
alt:
Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Landesspielwart sofort mitzuteilen.
neu:
Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem zuständigen Staffelleiter sofort
mitzuteilen.
VSPO 9.9
neu
a)
Trainer von Mannschaften der Landesligen müssen die C-Lizenz besitzen und
alleinverantwortlich nach innen und außen erkennbar das Training und
Coaching der Landesligamannschaft leiten.
Die Trainerlizenz (mindestens in Kopie) ist bei jedem Pflichtspiel vorzulegen.
b)
c)
d)
e)
Bei Mannschaften, die erstmals in die Landesliga aufsteigen, kann auf
schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr)
von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit C-Lizenz
zugestanden werden.
Ist der für die jeweilige Mannschaft zuständige Trainer mehr als fünfmal
nicht anwesend, wird ein Bußgeld gemäß Anlage 7 fällig.
Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5
Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden.
Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben.
Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Staffelleiter sofort
mitzuteilen.
VSPO 12.7 a)
alt:
Für Bezirksauswahlspieler (U14 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in
einer Jugendmannschaft U16 (oder höher) eines anderen Vereins gewährt werden,
wenn der Stammverein keine Jugend U16 (oder höher) im Spielbetrieb hat.
neu:
Für Bezirksauswahlspieler (U16 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in
einer Jugendmannschaft U16 oder höher eines anderen Vereins gewährt werden,
wenn der Stammverein keine Jugendmannschaft U 16 oder höher im Spielbetrieb
hat.
VSPO 12.8
alt:
12.8 a)Für BVV-Stützpunktspieler (U18 oder jünger) kann ein zusätzliches
Spielrecht in einer Jugendmannschaft des Vereins, von dem der Spieler
an den BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel
nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
b) Dieses zusätzliche Spielrecht gilt nur nacheinander, d.h. Spielberechtigung
im Ursprungsverein und nach dessen Ausscheiden im BVV-Stützpunktverein.
neu:
12.8 a)Für BVV-Stützpunktspieler (U18 oder jünger) kann ein zusätzliches
Spielrecht in einer Jugendmannschaft des Vereins, von dem der Spieler
an den BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel
nicht länger als 2 Jahre zurückliegt.
b) Dieses zusätzliche Spielrecht gilt ohne Einhaltung einer Wechselfrist nur
nacheinander, d.h. Spielberechtigung im Ursprungsverein und nach dessen
Ausscheiden bzw. einer Spielverzichtserklärung des Spielers und des
Ursprungsvereins in allen Jugendklassen dieses Vereines im BVVStützpunktverein.
VSPO 13.3 b
alt:
Ist ein vor Spielbeginn anwesender Spieler spielberechtigt und kann dessen Spielerpass nicht vorgelegt werden, so kann der Spieler nur eingesetzt werden,
b) wenn er dem 1. oder 2. Schiedsrichter namentlich bekannt ist
neu:
Punkt b) streichen.
VSPO 13.3 c und d
neu:
Umbenennung in 13.3 b und 13.3 c
VSPO 13.7
alt:
Nimmt ein Spieler als Libero am Spiel teil und ist nicht zusätzlich in die eigene, dafür
vorgesehene Zeile auf dem Spielberichtsbogen vollständig eingetragen, so hat der
Staffelleiter das Spiel gem. Ziffer 13.2 als verloren zu werten.
neu:
streichen
VSPO Anlage 7, 24
alt
Der gemeldete Trainer (9.8 e) ist mehr als zweimal nicht anwesend....... €
20,-
neu
a) Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als zweimal mal nicht anwesend
€
20,b) Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als fünfmal nicht anwesend
€
20,-
VSPO Anlage 7
neu
25 Gebühr für fehlende C-Trainer-Lizenz (VSPO 9.9 d) .......................... €
125,-
Änderungen Schiedsrichterordnung - Verbandsrat 16.5.2015
neu
2.4.10:
Pflichtschiedsrichter mit C-Lizenz müssen jährlich vor der Saison an einer speziellen
durch den LSRA angebotenen Fortbildung teilnehmen. Diese ersetzt die reguläre CFortbildung. Es werden mindestens 4 Fortbildungstermine angeboten, die auf
mindestens 2 Wochenenden verteilt werden, um jedem Pflichtschiedsrichter eine
Teilnahme zu ermöglichen. Die Termine werden jeweils bis zum 15.6. vom LSRA
festgelegt und veröffentlicht. Die Kosten gem. Finanzordnung trägt der Teilnehmer.
Änderungen Finanzordnung – Verbandsrat 16.5.2015
Anlage 2
Beiträge und Gebühren
Spielerpässe Erwachsene
(Jahresspielberechtigung)
neu
2 Euro
Vereinsmeldegeld
alt
neu
150 Euro
200 Euro
B-Trainerausbildung
alt
neu
425 Euro
500 Euro
Fortbildung C-Lizenz
(Pflichtschiedsrichter)
Betrag BVV
neu
15 Euro
15 Euro
Beach Schiedsrichter B-Lehrgang: alt
neu
25€
35€
Beach Schiedsrichter C-Lehrgang: alt
neu
10€
30€
neu
a) Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter
fremden Namen (bis Bezirksliga)
Betrag BVV:
0€
Betrag Bezirk: 250€
b) Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter
fremden Namen (überbezirkliche Ligen)
Betrag BVV:
250€
Betrag Bezirk:
0€