Änderungen Verbandsspielordnung - Verbandsrat 16.5.2015 VSPO 9.8 d alt: Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielausschuss eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden. neu: Bei Mannschaften, die erstmals in die Bayernliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit B-Lizenz zugestanden werden. VSPO 9.8 f alt: Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielausschuss zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben. neu: Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben. VSPO 9.8 g alt: Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Landesspielwart sofort mitzuteilen. neu: Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem zuständigen Staffelleiter sofort mitzuteilen. VSPO 9.9 neu a) Trainer von Mannschaften der Landesligen müssen die C-Lizenz besitzen und alleinverantwortlich nach innen und außen erkennbar das Training und Coaching der Landesligamannschaft leiten. Die Trainerlizenz (mindestens in Kopie) ist bei jedem Pflichtspiel vorzulegen. b) c) d) e) Bei Mannschaften, die erstmals in die Landesliga aufsteigen, kann auf schriftlichen Antrag beim BVV-Landesspielwart eine Karenz (ohne Gebühr) von höchstens einem Spieljahr für das Stellen eines Trainers mit C-Lizenz zugestanden werden. Ist der für die jeweilige Mannschaft zuständige Trainer mehr als fünfmal nicht anwesend, wird ein Bußgeld gemäß Anlage 7 fällig. Auf begründeten Antrag kann eine einmalige Ausnahme innerhalb von 5 Jahren für ein Spieljahr durch den BVV-Landesspielwart zugelassen werden. Für die Ausnahme wird eine Gebühr gemäß Finanzordnung erhoben. Trainerwechsel während der Spielrunde sind dem Staffelleiter sofort mitzuteilen. VSPO 12.7 a) alt: Für Bezirksauswahlspieler (U14 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft U16 (oder höher) eines anderen Vereins gewährt werden, wenn der Stammverein keine Jugend U16 (oder höher) im Spielbetrieb hat. neu: Für Bezirksauswahlspieler (U16 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft U16 oder höher eines anderen Vereins gewährt werden, wenn der Stammverein keine Jugendmannschaft U 16 oder höher im Spielbetrieb hat. VSPO 12.8 alt: 12.8 a)Für BVV-Stützpunktspieler (U18 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft des Vereins, von dem der Spieler an den BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. b) Dieses zusätzliche Spielrecht gilt nur nacheinander, d.h. Spielberechtigung im Ursprungsverein und nach dessen Ausscheiden im BVV-Stützpunktverein. neu: 12.8 a)Für BVV-Stützpunktspieler (U18 oder jünger) kann ein zusätzliches Spielrecht in einer Jugendmannschaft des Vereins, von dem der Spieler an den BVV-Stützpunkt gewechselt ist, gewährt werden, wenn der Wechsel nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. b) Dieses zusätzliche Spielrecht gilt ohne Einhaltung einer Wechselfrist nur nacheinander, d.h. Spielberechtigung im Ursprungsverein und nach dessen Ausscheiden bzw. einer Spielverzichtserklärung des Spielers und des Ursprungsvereins in allen Jugendklassen dieses Vereines im BVVStützpunktverein. VSPO 13.3 b alt: Ist ein vor Spielbeginn anwesender Spieler spielberechtigt und kann dessen Spielerpass nicht vorgelegt werden, so kann der Spieler nur eingesetzt werden, b) wenn er dem 1. oder 2. Schiedsrichter namentlich bekannt ist neu: Punkt b) streichen. VSPO 13.3 c und d neu: Umbenennung in 13.3 b und 13.3 c VSPO 13.7 alt: Nimmt ein Spieler als Libero am Spiel teil und ist nicht zusätzlich in die eigene, dafür vorgesehene Zeile auf dem Spielberichtsbogen vollständig eingetragen, so hat der Staffelleiter das Spiel gem. Ziffer 13.2 als verloren zu werten. neu: streichen VSPO Anlage 7, 24 alt Der gemeldete Trainer (9.8 e) ist mehr als zweimal nicht anwesend....... € 20,- neu a) Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als zweimal mal nicht anwesend € 20,b) Der gemeldete Trainer (9.8 e/9.9 c) ist mehr als fünfmal nicht anwesend € 20,- VSPO Anlage 7 neu 25 Gebühr für fehlende C-Trainer-Lizenz (VSPO 9.9 d) .......................... € 125,- Änderungen Schiedsrichterordnung - Verbandsrat 16.5.2015 neu 2.4.10: Pflichtschiedsrichter mit C-Lizenz müssen jährlich vor der Saison an einer speziellen durch den LSRA angebotenen Fortbildung teilnehmen. Diese ersetzt die reguläre CFortbildung. Es werden mindestens 4 Fortbildungstermine angeboten, die auf mindestens 2 Wochenenden verteilt werden, um jedem Pflichtschiedsrichter eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Termine werden jeweils bis zum 15.6. vom LSRA festgelegt und veröffentlicht. Die Kosten gem. Finanzordnung trägt der Teilnehmer. Änderungen Finanzordnung – Verbandsrat 16.5.2015 Anlage 2 Beiträge und Gebühren Spielerpässe Erwachsene (Jahresspielberechtigung) neu 2 Euro Vereinsmeldegeld alt neu 150 Euro 200 Euro B-Trainerausbildung alt neu 425 Euro 500 Euro Fortbildung C-Lizenz (Pflichtschiedsrichter) Betrag BVV neu 15 Euro 15 Euro Beach Schiedsrichter B-Lehrgang: alt neu 25€ 35€ Beach Schiedsrichter C-Lehrgang: alt neu 10€ 30€ neu a) Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter fremden Namen (bis Bezirksliga) Betrag BVV: 0€ Betrag Bezirk: 250€ b) Spielleitung unter Vorlage einer fremden Schiedsrichterlizenz bzw. unter fremden Namen (überbezirkliche Ligen) Betrag BVV: 250€ Betrag Bezirk: 0€
© Copyright 2024 ExpyDoc