1. Hildesheimer Soft - Dart

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1. Hildesheimer Soft - Dart - Liga e.V.
von
1997
Fax 0 51 21 / 28 23 82
Tel. 0 51 21 / 28 23 83
1. HSDL e.V., Katharinenstr. 4, 31135 Hildesheim
http://www.1hsdl.de
IBAN : DE87830654080004840429
BIC Swift : GENODEF1SLR
Hildesheim, 17.06.2015
An alle Mitglieder der
1. Hildesheimer Soft – Dart – Liga e.V.
Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2016
Termin:
Ort:
Sonntag, den 13. März 2016 Beginn: 13:00 Uhr
Borsigstraße 18 (Sportklause Drispenstedt) in 31135 Hildesheim
Einlass:
12:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
3. Wahl eines Versammlungsleiters
4. Wahl eines Protokollführers
5. Satzungsänderung
Folgende Ergänzungen (Fettdruck) in der neuen Satzung müssen beschlossen
werden:
 § 11 Beendigung der Mitgliedschaft
Alt:
1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
2. Die Mitgliedschaft endet, wenn der fällige Jahresbeitrag nicht bis zum
31.08. des laufenden Jahres beglichen wird.
3. Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden
Vorstandes jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der 1. HSDL e. V.
ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen
der 1. HSDL e. V. verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Vor
dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu
hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen
und dem Mitglied mitzuteilen.
Neu:
1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.
2. Die Mitgliedschaft endet, wenn der fällige Jahresbeitrag nicht bis zum
31.08. des laufenden Jahres beglichen wird.
3. Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden
Vorstandes jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der 1. HSDL e. V.
ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen
der 1. HSDL e. V. verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Vor
dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu
hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen
und dem Mitglied mitzuteilen.
4. Die Beendigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist dem Vorstand unter
Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des
Kalenderjahres schriftlich mitzuteilen.
 § 17 Die Jahreshauptversammlung
Alt:
2. Die ordentliche Jahreshauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr
abgehalten; ihre Einberufung erfolgt durch Einladung (Tagesordnung am
schwarzen Brett, Homepage oder per E-Mail an die Mitglieder) des
Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen. Eine
außerordentliche Jahreshauptversammlung kann analog einberufen
werden, wenn dies im Dienste der Interessen der 1. HSDL e. V.
erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 1/5 der
Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Mitglied des
geschäftsführenden Vorstandes verlangt wird. Den Einladungen ist jeweils
eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden
Beschlussfassungen beizufügen oder bereitzustellen.
Neu:
2. Die ordentliche Jahreshauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr
abgehalten; ihre Einberufung erfolgt durch Einladung (Tagesordnung am
schwarzen Brett im Schaufenster der Geschäftsräume des Vereins,
Homepage oder per E-Mail an die Mitglieder) des Vorstandes unter
Einhaltung einer Frist von 14 Tagen. Eine außerordentliche
Jahreshauptversammlung kann analog einberufen werden, wenn dies im
Dienste der Interessen der 1. HSDL e. V. erforderlich erscheint oder wenn
die Einberufung von mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe
von Gründen bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes
verlangt wird. Den Einladungen ist jeweils eine Tagesordnung sowie die
Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen oder
bereitzustellen.
 § 25 Durchführung von Wahlen
Alt:
2. Die Delegierten und die Kassenprüfer sind berechtigt Anträge auf
Entlastung zu stellen. Die Durchführung der Entlastung obliegt den
Kassenprüfern. Zur Durchführung der Neuwahlen ist ein Wahlleiter und
Schriftführer einzusetzen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den
Wahlleiter und Schriftführer. Der Wahlleiter führt die Neuwahlen durch, gibt
die Wahlergebnisse bekannt und für die Fertigung des Wahlprotokolls ist
der Schriftführer verantwortlich.
4. Bei der Wahl zweier oder mehrerer gleicher Funktionen können die
Stimmen für einen der Kandidaten abgegeben werden; jeder
Stimmberechtigte darf jedem der Kandidaten nur eine Stimme geben,
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. Gewählt sind die Kandidaten, die
die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erreicht haben.
Für Kandidaten, die diese absolute Mehrheit nicht erreicht haben, muss
eine Stichwahl mit jener Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der noch zu
besetzenden Funktionen entspricht, stattfinden. Bei der Stichwahl
entscheidet die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.
Neu:
2. Die Mitglieder und die Kassenprüfer sind berechtigt Anträge auf
Entlastung zu stellen. Die Durchführung der Entlastung obliegt den
Kassenprüfern. Zur Durchführung der Neuwahlen ist ein Wahlleiter und
Schriftführer einzusetzen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den
Wahlleiter und Schriftführer. Der Wahlleiter führt die Neuwahlen durch, gibt
die Wahlergebnisse bekannt und für die Fertigung des Wahlprotokolls ist
der Schriftführer verantwortlich.
4. Bei der Wahl zweier oder mehrerer Kandidaten zur derselben
Funktionen können die Stimmen für einen der Kandidaten abgegeben
werden; jeder Stimmberechtigte darf nur einen der Kandidaten eine
Stimme geben, Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. Gewählt sind die
Kandidaten, die die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen
erreicht haben. Für Kandidaten, die diese absolute Mehrheit nicht erreicht
haben, muss eine Stichwahl mit jener Anzahl von Stimmen, die der Anzahl
der noch zu besetzenden Funktionen entspricht, stattfinden. Bei der
Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen
Stimmen. Dieser Absatz gilt nicht für die Vorstandswahlen.
6. Ende der außerordentlichen Mietgliederversammlung
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme
Mit sportlichem Gruß und Good Darts
1.Vorsitzender der 1. HSDL e.V. Erkan Tekcan