5 20 1 18 12 4 9 14 13 11 6 8 15 16 10 2 7 19 3 17 1. Hildesheimer Soft - Dart - Liga e.V. von 1997 Fax 0 51 21 / 28 23 82 Tel. 0 51 21 / 28 23 83 1. HSDL e.V., Katharinenstr. 4, 31135 Hildesheim http://www.1hsdl.de IBAN : DE87830654080004840429 BIC Swift : GENODEF1SLR Hildesheim, 17.06.2015 An alle Mitglieder der 1. Hildesheimer Soft – Dart – Liga e.V. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2016 Termin: Ort: Sonntag, den 13. März 2016 Beginn: 13:00 Uhr Borsigstraße 18 (Sportklause Drispenstedt) in 31135 Hildesheim Einlass: 12:30 Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder 3. Wahl eines Versammlungsleiters 4. Wahl eines Protokollführers 5. Satzungsänderung Folgende Ergänzungen (Fettdruck) in der neuen Satzung müssen beschlossen werden: § 11 Beendigung der Mitgliedschaft Alt: 1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. 2. Die Mitgliedschaft endet, wenn der fällige Jahresbeitrag nicht bis zum 31.08. des laufenden Jahres beglichen wird. 3. Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der 1. HSDL e. V. ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der 1. HSDL e. V. verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. Neu: 1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds. 2. Die Mitgliedschaft endet, wenn der fällige Jahresbeitrag nicht bis zum 31.08. des laufenden Jahres beglichen wird. 3. Ein Mitglied kann durch einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes jederzeit mit sofortiger Wirkung aus der 1. HSDL e. V. ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der 1. HSDL e. V. verstößt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mitzuteilen. 4. Die Beendigung der Mitgliedschaft (Austritt) ist dem Vorstand unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich mitzuteilen. § 17 Die Jahreshauptversammlung Alt: 2. Die ordentliche Jahreshauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten; ihre Einberufung erfolgt durch Einladung (Tagesordnung am schwarzen Brett, Homepage oder per E-Mail an die Mitglieder) des Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen. Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung kann analog einberufen werden, wenn dies im Dienste der Interessen der 1. HSDL e. V. erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes verlangt wird. Den Einladungen ist jeweils eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen oder bereitzustellen. Neu: 2. Die ordentliche Jahreshauptversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten; ihre Einberufung erfolgt durch Einladung (Tagesordnung am schwarzen Brett im Schaufenster der Geschäftsräume des Vereins, Homepage oder per E-Mail an die Mitglieder) des Vorstandes unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen. Eine außerordentliche Jahreshauptversammlung kann analog einberufen werden, wenn dies im Dienste der Interessen der 1. HSDL e. V. erforderlich erscheint oder wenn die Einberufung von mindestens 1/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen bei einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes verlangt wird. Den Einladungen ist jeweils eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen oder bereitzustellen. § 25 Durchführung von Wahlen Alt: 2. Die Delegierten und die Kassenprüfer sind berechtigt Anträge auf Entlastung zu stellen. Die Durchführung der Entlastung obliegt den Kassenprüfern. Zur Durchführung der Neuwahlen ist ein Wahlleiter und Schriftführer einzusetzen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Wahlleiter und Schriftführer. Der Wahlleiter führt die Neuwahlen durch, gibt die Wahlergebnisse bekannt und für die Fertigung des Wahlprotokolls ist der Schriftführer verantwortlich. 4. Bei der Wahl zweier oder mehrerer gleicher Funktionen können die Stimmen für einen der Kandidaten abgegeben werden; jeder Stimmberechtigte darf jedem der Kandidaten nur eine Stimme geben, Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. Gewählt sind die Kandidaten, die die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erreicht haben. Für Kandidaten, die diese absolute Mehrheit nicht erreicht haben, muss eine Stichwahl mit jener Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der noch zu besetzenden Funktionen entspricht, stattfinden. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Neu: 2. Die Mitglieder und die Kassenprüfer sind berechtigt Anträge auf Entlastung zu stellen. Die Durchführung der Entlastung obliegt den Kassenprüfern. Zur Durchführung der Neuwahlen ist ein Wahlleiter und Schriftführer einzusetzen. Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte den Wahlleiter und Schriftführer. Der Wahlleiter führt die Neuwahlen durch, gibt die Wahlergebnisse bekannt und für die Fertigung des Wahlprotokolls ist der Schriftführer verantwortlich. 4. Bei der Wahl zweier oder mehrerer Kandidaten zur derselben Funktionen können die Stimmen für einen der Kandidaten abgegeben werden; jeder Stimmberechtigte darf nur einen der Kandidaten eine Stimme geben, Mehrfachnennungen sind nicht zulässig. Gewählt sind die Kandidaten, die die absolute Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen erreicht haben. Für Kandidaten, die diese absolute Mehrheit nicht erreicht haben, muss eine Stichwahl mit jener Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der noch zu besetzenden Funktionen entspricht, stattfinden. Bei der Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Dieser Absatz gilt nicht für die Vorstandswahlen. 6. Ende der außerordentlichen Mietgliederversammlung Wir freuen uns über eine rege Teilnahme Mit sportlichem Gruß und Good Darts 1.Vorsitzender der 1. HSDL e.V. Erkan Tekcan
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