PRESSEMITTEILUNG Stadt Bielefeld genehmigt nicht kos

FairTaxi unabhängige Interessengemeinschaft
Bielefelder Taxiunternehmen
Wertherstr. 273
33619 Bielefeld
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Bielefeld, den 5. Juni 2015
PRESSEMITTEILUNG
Stadt Bielefeld genehmigt nicht kostendeckende Sondervereinbarungen
Zum 01.06.2015 wurde der Bielefelder Taxitarif um ca. 8% erhöht. Ein Tarifanpassungsantrag mit
einer 10%-igen Erhöhung der Fahrpreise wurde im Oktober 2014, im Hinblick auf die Einführung des
Mindestlohnes zum 01.01.2015, vom Verein FairTaxi, unabhängige Interessengemeinschaft
Bielefelder Taxiunternehmer, gestellt.
Um die Plausibilität dieses Antrages zu überprüfen, gab die Verwaltung der Stadt Bielefeld ein
Gutachten in Auftrag, welches zu dem Ergebnis kam, dass eine 8%ige Erhöhung für ein
auskömmliches Geschäft der Taxiunternehmen notwendig sei. Der Rat der Stadt Bielefeld schloss
sich dem Ergebnis des Gutachtens an.
Parallel zu dem Antrag auf Tariferhöhung herrscht seit Sommer 2014 erhebliche Uneinigkeit innerhalb
des Bielefelder Taxigewerbes in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Durchführung von
Krankenfahrten. In der Vergangenheit wurden den Krankenkassen seitens der Interessensverbände
des Taxigewerbes stets sehr hohe Rabatte eingeräumt. Eine große Anzahl von Taxiunternehmern
vertrat bereits zu diesem Zeitpunkt die Ansicht, dass spätestens mit Einführung des Mindestlohnes die
weitere Einräumung von Rabatten wirtschaftlich unmöglich sei. Eine Taxiunternehmerversammlung,
zu der die BIETA (Bielefelder Funk-Taxi Zentrale e.G.) alle Bielefelder Taxiunternehmen eingeladen
hatte, sprach sich in geheimer Abstimmung mehrheitlich dafür aus, dass zukünftig keine
Pauschaltarife mit den Krankenkassen vereinbart werden sollen.
Trotz aller Einwände kam es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Landesverbänden für das
Taxigewerbe NRW und den Krankenkassen, der zwar eine Erhöhung gegenüber dem bis zum
31.07.2014 geltenden Vertrag beinhaltete, jedoch nicht annähernd einer Kostensteigerung für das
Taxigewerbe, wie es die Einführung des Mindestlohnes darstellt, Rechnung trug. Dieser Vertrag
beinhaltete einen Rabatt von ca. 20 % im Vergleich zu den bis 31.05.15 geltenden Taxitarifsätzen,
und einen ca. 30 %-igen zum aktuell gültigen Taxitarif ab 01.06.2015.
Die Stadt Bielefeld lehnte daher im Februar 2015 die Genehmigung des Vertrages mit Hinweis auf die
nicht kostendeckenden Pauschalen ab, womit sie auch in diesem Punkt der Empfehlung des
Gutachtens folgte, das die Auskömmlichkeit von Fahrten zu den Konditionen des ausgehandelten
Vertrages mit den Kassen sehr deutlich in Abrede stellte. Aufgrund dieser Ablehnung waren
Krankenfahrten nach gültigem Taxitarif abzurechnen, woraufhin sich einige Krankenkassen,
vornehmlich die AOK NordWest, weigerten, den Taxiunternehmern die direkte Abrechnung der
Krankenfahrten nach Taxitarif mit den Kassen zu ermöglichen. Dieser unhaltbare Zustand für Kunden,
Taxiunternehmen und deren Personal wurde zuletzt in den Lokalmedien mehrfach zur Sprache
gebracht. Leider unterblieb in der Berichterstattung die Schilderung, wie die Taxiunternehmen und
auch die Bielefelder Zentralen versucht haben, die Kunden zu unterstützen. Entgegen vieler
Behauptungen forderten zahlreiche Unternehmen nicht die Barzahlung vor Ort, sondern erstellten
Monatsrechnungen und boten den Kunden an, die Rechnungen erst nach Erstattung durch die
Krankenkassen auszugleichen. An keiner Stelle wurde in der Berichterstattung der örtlichen
Medienvertreter das destruktive Verhalten der Krankenkassen beanstandet, sondern insbesondere
der Stadt Bielefeld vorgeworfen, durch die Nichtgenehmigung des Vertrages dafür verantwortlich zu
sein, dass die Krankenfahrten und deren Abrechnung nicht wie bisher reibungslos ablaufen könnten.
Vor diesem Hintergrund ließen die Krankenkassen und, was einen unbeteiligten Beobachter sehr
verwundern muss, auch die nordrhein-westfälischen Landesverbände für das Taxigewerbe nichts
unversucht, um bei der Stadt Bielefeld doch noch die gewünschten Pauschalen durchzusetzen.
Trotz besseren Wissens aufgrund des Taxigutachtens und der Stellungnahme der IHK Ostwestfalen
zu Bielefeld, die zudem durch die der Stadt Bielefeld vorgelegten Monatsbilanzen Bielefelder
Taxiunternehmen verifiziert wurden, genehmigte die Stadt Bielefeld die Verträge zwischen
Krankenkassen und Verbänden des Gewerbes zu den oben genannten Konditionen am 20.05.2015.
Diese Kehrtwende in der Fürsorgepflicht für ein von der Behörde reguliertes Gewerbe, wie es das
Taxigewerbe als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs nun einmal darstellt, wirft in der
Unternehmerschaft einige entscheidende Fragen auf:
Einerseits stellt die Stadt Bielefeld fest, dass eine Taxitariferhöhung von ca. 8 % zur Kompensierung
der Mehrkosten aus dem Mindestlohngesetz notwendig ist, anderseits hebelt sie das Ergebnis sofort
wieder aus, indem sie die Genehmigung von Sondervereinbarungen vornimmt, die zu einer
Fahrpreisminderung bei Krankenfahrten von ca. 30% führt.
Konsequenterweise müsste die Verwaltung der Stadt Bielefeld nun aus eigener Initiative einen Antrag
auf weitere Tariferhörung beim Rat der Stadt Bielefeld vorlegen. Wir glauben nicht, dass der Rat der
Stadt Bielefeld damit einverstanden sein wird, dass die den Krankenkassen von der Verwaltung
zugestandenen Rabatte, von den Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern in Form einer weiteren
Taxitariferhöhung finanziert werden.
Die Verträge, die jetzt als Sondervereinbarung von der Stadt genehmigt wurden, weisen eine Laufzeit
bis zum 31.12.2017 auf, obwohl bereits zum jetzigen Zeitpunkt politisch diskutiert wird, ob eine
Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.01.2017 sinnvoll sei. Zwar beinhalten die
Krankenkassenverträge ein Sonderkündigungsrecht, erstmalig zum 01.01.2017, jedoch nur für den
Fall, dass sich "signifikante" Veränderungen ergeben, was, wie man in jüngster Vergangenheit
deutlich sehen konnte, für die Krankenkassen ein sehr dehnbarer Begriff ist.
Aus Unternehmersicht ist die Verwaltung der Stadt Bielefeld in diesem aktuellen Fall ihren
gesetzlichen Pflichten zur Regulierung der Taxibranche in Bielefeld nicht ausreichend
nachgekommen. Es wäre außerordentlich wünschenswert gewesen, wenn sie an ihrer zugesagten
Unterstützung für das Gewerbe festgehalten hätte und sich nicht von den Vertretern der
Krankenkassen instrumentalisieren ließe, deren Preispolitik auf Kosten des Beförderungsgewerbes zu
betreiben.
Aber auch die Landesverbände des Taxigewerbes in unserem Bundesland tragen einen Großteil der
Verantwortung für die derzeitige prekäre Situation der Branche. Anstelle die überaus vorteilhafte
Ausgangslage, dass der Preiskalkulation durch das Personenbeförderungsgesetz ein klarer Rahmen
gesteckt ist, in den Verhandlungen mit den Kassen auszunutzen, hat man sich, womöglich gegen
besseres Wissen, von den Verhandlungspartnern zu sehr unter Druck setzen lassen und damit dem
Gewerbe Verträge aufoktroyiert, die ihm mehr schaden als nutzen.
In anderen Bundesländern kam es zu wesentlich besseren Verhandlungsergebnissen als in NRW,
indem beispielsweise in Thüringen und Bayern der Vertragsabschluss mit Pauschalen abgelehnt und
somit erreicht wurde, dass nach geltendem Taxitarif gefahren und abgerechnet wird.
Zusammenfassend stellt sich für die Taxibranche die existentielle Frage, ob sie in den Verwaltungen
der Städte und Gemeinden, in diesem ganz konkreten Fall der Stadt Bielefeld, einen Partner an ihrer
Seite hat, der seinen Pflichten in der Weise nachzukommen gewillt ist, wie es täglich vom Gewerbe
gefordert und erwartet wird. Für die Zukunft dieser Branche wäre das fundamental wichtig.
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