FairTaxi unabhängige Interessengemeinschaft Bielefelder Taxiunternehmen Wertherstr. 273 33619 Bielefeld email: [email protected] ___________________________________________________________________________ Bielefeld, den 5. Juni 2015 PRESSEMITTEILUNG Stadt Bielefeld genehmigt nicht kostendeckende Sondervereinbarungen Zum 01.06.2015 wurde der Bielefelder Taxitarif um ca. 8% erhöht. Ein Tarifanpassungsantrag mit einer 10%-igen Erhöhung der Fahrpreise wurde im Oktober 2014, im Hinblick auf die Einführung des Mindestlohnes zum 01.01.2015, vom Verein FairTaxi, unabhängige Interessengemeinschaft Bielefelder Taxiunternehmer, gestellt. Um die Plausibilität dieses Antrages zu überprüfen, gab die Verwaltung der Stadt Bielefeld ein Gutachten in Auftrag, welches zu dem Ergebnis kam, dass eine 8%ige Erhöhung für ein auskömmliches Geschäft der Taxiunternehmen notwendig sei. Der Rat der Stadt Bielefeld schloss sich dem Ergebnis des Gutachtens an. Parallel zu dem Antrag auf Tariferhöhung herrscht seit Sommer 2014 erhebliche Uneinigkeit innerhalb des Bielefelder Taxigewerbes in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Durchführung von Krankenfahrten. In der Vergangenheit wurden den Krankenkassen seitens der Interessensverbände des Taxigewerbes stets sehr hohe Rabatte eingeräumt. Eine große Anzahl von Taxiunternehmern vertrat bereits zu diesem Zeitpunkt die Ansicht, dass spätestens mit Einführung des Mindestlohnes die weitere Einräumung von Rabatten wirtschaftlich unmöglich sei. Eine Taxiunternehmerversammlung, zu der die BIETA (Bielefelder Funk-Taxi Zentrale e.G.) alle Bielefelder Taxiunternehmen eingeladen hatte, sprach sich in geheimer Abstimmung mehrheitlich dafür aus, dass zukünftig keine Pauschaltarife mit den Krankenkassen vereinbart werden sollen. Trotz aller Einwände kam es zu einem Vertragsabschluss zwischen den Landesverbänden für das Taxigewerbe NRW und den Krankenkassen, der zwar eine Erhöhung gegenüber dem bis zum 31.07.2014 geltenden Vertrag beinhaltete, jedoch nicht annähernd einer Kostensteigerung für das Taxigewerbe, wie es die Einführung des Mindestlohnes darstellt, Rechnung trug. Dieser Vertrag beinhaltete einen Rabatt von ca. 20 % im Vergleich zu den bis 31.05.15 geltenden Taxitarifsätzen, und einen ca. 30 %-igen zum aktuell gültigen Taxitarif ab 01.06.2015. Die Stadt Bielefeld lehnte daher im Februar 2015 die Genehmigung des Vertrages mit Hinweis auf die nicht kostendeckenden Pauschalen ab, womit sie auch in diesem Punkt der Empfehlung des Gutachtens folgte, das die Auskömmlichkeit von Fahrten zu den Konditionen des ausgehandelten Vertrages mit den Kassen sehr deutlich in Abrede stellte. Aufgrund dieser Ablehnung waren Krankenfahrten nach gültigem Taxitarif abzurechnen, woraufhin sich einige Krankenkassen, vornehmlich die AOK NordWest, weigerten, den Taxiunternehmern die direkte Abrechnung der Krankenfahrten nach Taxitarif mit den Kassen zu ermöglichen. Dieser unhaltbare Zustand für Kunden, Taxiunternehmen und deren Personal wurde zuletzt in den Lokalmedien mehrfach zur Sprache gebracht. Leider unterblieb in der Berichterstattung die Schilderung, wie die Taxiunternehmen und auch die Bielefelder Zentralen versucht haben, die Kunden zu unterstützen. Entgegen vieler Behauptungen forderten zahlreiche Unternehmen nicht die Barzahlung vor Ort, sondern erstellten Monatsrechnungen und boten den Kunden an, die Rechnungen erst nach Erstattung durch die Krankenkassen auszugleichen. An keiner Stelle wurde in der Berichterstattung der örtlichen Medienvertreter das destruktive Verhalten der Krankenkassen beanstandet, sondern insbesondere der Stadt Bielefeld vorgeworfen, durch die Nichtgenehmigung des Vertrages dafür verantwortlich zu sein, dass die Krankenfahrten und deren Abrechnung nicht wie bisher reibungslos ablaufen könnten. Vor diesem Hintergrund ließen die Krankenkassen und, was einen unbeteiligten Beobachter sehr verwundern muss, auch die nordrhein-westfälischen Landesverbände für das Taxigewerbe nichts unversucht, um bei der Stadt Bielefeld doch noch die gewünschten Pauschalen durchzusetzen. Trotz besseren Wissens aufgrund des Taxigutachtens und der Stellungnahme der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, die zudem durch die der Stadt Bielefeld vorgelegten Monatsbilanzen Bielefelder Taxiunternehmen verifiziert wurden, genehmigte die Stadt Bielefeld die Verträge zwischen Krankenkassen und Verbänden des Gewerbes zu den oben genannten Konditionen am 20.05.2015. Diese Kehrtwende in der Fürsorgepflicht für ein von der Behörde reguliertes Gewerbe, wie es das Taxigewerbe als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs nun einmal darstellt, wirft in der Unternehmerschaft einige entscheidende Fragen auf: Einerseits stellt die Stadt Bielefeld fest, dass eine Taxitariferhöhung von ca. 8 % zur Kompensierung der Mehrkosten aus dem Mindestlohngesetz notwendig ist, anderseits hebelt sie das Ergebnis sofort wieder aus, indem sie die Genehmigung von Sondervereinbarungen vornimmt, die zu einer Fahrpreisminderung bei Krankenfahrten von ca. 30% führt. Konsequenterweise müsste die Verwaltung der Stadt Bielefeld nun aus eigener Initiative einen Antrag auf weitere Tariferhörung beim Rat der Stadt Bielefeld vorlegen. Wir glauben nicht, dass der Rat der Stadt Bielefeld damit einverstanden sein wird, dass die den Krankenkassen von der Verwaltung zugestandenen Rabatte, von den Bielefelder Bürgerinnen und Bürgern in Form einer weiteren Taxitariferhöhung finanziert werden. Die Verträge, die jetzt als Sondervereinbarung von der Stadt genehmigt wurden, weisen eine Laufzeit bis zum 31.12.2017 auf, obwohl bereits zum jetzigen Zeitpunkt politisch diskutiert wird, ob eine Erhöhung des Mindestlohnes zum 01.01.2017 sinnvoll sei. Zwar beinhalten die Krankenkassenverträge ein Sonderkündigungsrecht, erstmalig zum 01.01.2017, jedoch nur für den Fall, dass sich "signifikante" Veränderungen ergeben, was, wie man in jüngster Vergangenheit deutlich sehen konnte, für die Krankenkassen ein sehr dehnbarer Begriff ist. Aus Unternehmersicht ist die Verwaltung der Stadt Bielefeld in diesem aktuellen Fall ihren gesetzlichen Pflichten zur Regulierung der Taxibranche in Bielefeld nicht ausreichend nachgekommen. Es wäre außerordentlich wünschenswert gewesen, wenn sie an ihrer zugesagten Unterstützung für das Gewerbe festgehalten hätte und sich nicht von den Vertretern der Krankenkassen instrumentalisieren ließe, deren Preispolitik auf Kosten des Beförderungsgewerbes zu betreiben. Aber auch die Landesverbände des Taxigewerbes in unserem Bundesland tragen einen Großteil der Verantwortung für die derzeitige prekäre Situation der Branche. Anstelle die überaus vorteilhafte Ausgangslage, dass der Preiskalkulation durch das Personenbeförderungsgesetz ein klarer Rahmen gesteckt ist, in den Verhandlungen mit den Kassen auszunutzen, hat man sich, womöglich gegen besseres Wissen, von den Verhandlungspartnern zu sehr unter Druck setzen lassen und damit dem Gewerbe Verträge aufoktroyiert, die ihm mehr schaden als nutzen. In anderen Bundesländern kam es zu wesentlich besseren Verhandlungsergebnissen als in NRW, indem beispielsweise in Thüringen und Bayern der Vertragsabschluss mit Pauschalen abgelehnt und somit erreicht wurde, dass nach geltendem Taxitarif gefahren und abgerechnet wird. Zusammenfassend stellt sich für die Taxibranche die existentielle Frage, ob sie in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, in diesem ganz konkreten Fall der Stadt Bielefeld, einen Partner an ihrer Seite hat, der seinen Pflichten in der Weise nachzukommen gewillt ist, wie es täglich vom Gewerbe gefordert und erwartet wird. Für die Zukunft dieser Branche wäre das fundamental wichtig. Bankverbindung: Konto-Nr. 355298100 – BLZ: 2004111 – comdirect bank AG IBAN: DE78 2004 1111 0355 2981 00 – BIC: COBADEHDXXX Vereins-Vorsitzender: Artur Krüger
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