Die PatientenverfĂĽgung

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Die Patientenverfügung
Ratgeber mit Muster.
Worauf Sie beim
Erstellen achten müssen!
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Die Patientenverfügung
Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!
Die Vorstellung ist grauenvoll. Stellen Sie sich vor, Sie sind auf ärztliche Behandlung angewiesen. Sie können sich aber nicht mehr selbst äußern und müssen erdulden, was die Ärzte für richtig halten. Ärzte müssen Sie nach Ihrem mutmaßlichen
Willen behandeln, der regelmäßig dahingehend vermutet wird, dass alles ärztlich
Mögliche getan wird, um Sie am Leben zu halten. Dazu gehört, dass Arzt und Krankenhaus ihre gesamte Apparatur zum Einsatz bringen, die Ihr Leben durchaus verlängern kann, andererseits aber Ihr Leid möglicherweise unnötig und qualvoll hinauszögert.
Wünschen Sie für oder in diesem Augenblick, dass man Sie doch bitteschön sanft
entschlafen lasse, müssen Sie alles über sich ergehen lassen.
Bleiben Sie Herr Ihrer Entscheidungen!
Wie können Sie also vorsorgen, wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall Ihren Willen nicht
mehr frei äußern können und sich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinden? Wie können Sie bestimmen, ob Ärzte medizinische
Maßnahmen verlängern dürfen oder nicht? Um sich dieser Situation nicht auszuliefern, sollten
Sie eine Patientenverfügung verfassen.
Es ist niemals zu früh
Zugegeben, das Thema ist unangenehm. Schließlich beschäftigt man sich mit dem eigenen Ableben. Gedanken dieser Art werden gerne verdrängt. Noch unangenehmer dürfte es aber sein,
für solche Fälle keine Vorsorge getroffen zu haben und nicht zu wissen, was letztlich mit einem
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geschieht. Deshalb bleiben Sie Herr Ihrer Entscheidungen und entscheiden bereits heute, was
passieren soll, wenn Sie hilflos sind.
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihren Willen bereits vorweg in jungen Jahren und in
guten Zeiten bekunden und diese schwierigen Fragen für sich selbst beantworten. Sie können
eine Patientenverfügung jederzeit errichten. Ihr Inhalt bestimmt sich nach Ihrer Lebenssituation
und kann durchaus unterschiedlich sein. Patientenverfügungen können je nach Lebenssituation
verändert und angepasst werden.
Ihre Lebenssituation bestimmt den Inhalt
Die Patientenverfügung ist eine persönliche Handlungsanweisung an Ärzte. Als junger Mensch können Sie regeln, dass im Falle eines Unfalls möglichst alles getan werden soll, was
die Medizin tun kann. Als alter oder kranker Mensch werden Sie eher daran interessiert sein, dass
Sie in einem bestimmten Krankheitsstadium keine oder nur bedingte Hilfe wünschen.
Mit einer Patientenverfügung regeln Sie also, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt
oder unterlassen werden sollen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt Ihren Willen nicht mehr äußern
können.
Adressat dieser Verfügung ist der behandelnde Arzt.
Kombinieren Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht!
Im Unterschied zu einer Patientenverfügung regelt eine Vorsorgevollmacht, welche Person
über Ihren Gesundheitszustand entscheiden soll, wenn Sie selbst Ihren Willen nicht mehr äußern
können. Dieser Bevollmächtigte wird dann nach Ihrem mutmaßlichen Willen mit den Ärzten beraten, was zu tun ist. Gleiches gilt für einen Betreuer, der die gleichen Rechte und Pflichten wie
ein Bevollmächtigter wahrnimmt, aber vom Vormundschaftsgericht eingesetzt wurde.
Sinnvoll ist, wenn Sie die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren.
In der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie Ihre Vertrauensperson, Ihre gesundheitlichen Angelegenheiten gegenüber Arzt und Pflegepersonal faktisch und gegebenenfalls rechtlich durchzusetzen.
Aktualisieren Sie Ihre Patientenverfügung fortlaufend
Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Sinnvoll ist es, Sie in regelmäßigen Abständen zu prüfen, inwieweit ihr Inhalt noch Ihrem aktuellen Willen entspricht.
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Besonders wichtig ist dies, wenn Sie schwer erkranken. Prüfen Sie dann, ob Ihre Erkrankung
möglicherweise zu einer Änderung Ihrer Einschätzung führt und mit der Verfügung noch übereinstimmt. Wenn Sie die Verfügung bestätigen wollen, genügt es, sie mit dem jeweiligen Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen.
Die Patientenverfügung sollte unbedingt schriftlich erstellt werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
Fragen Sie Ihren Hausarzt!
Sie können einen der zahlreichen Mustertexte verwenden. Entscheidend ist, dass die Patientenverfügung so detailliert und unmissverständlich erstellt ist, dass der behandelnde Arzt prüfen kann, ob Sie eine bestimmte Situation mit Ihrer Erklärung abgedeckt haben. Es genügt, wenn
Sie einen der Mustertexte selbst ausfüllen und unterschreiben.
Hilfreich und in aller Regel zweckmäßig ist, wenn Sie die Patientenverfügung mit dem Arzt
Ihres Vertrauens (Hausarzt) besprochen haben und der Arzt dies in der Verfügung bestätigt.
Für einen später behandelnden Arzt ist dieser Umstand eine wertvolle Hilfestellung, weil er davon ausgehen kann, dass Sie sich sachgerecht informiert haben und wussten, was Sie tun.
Bedenken Sie, dass in den Mustertexten medizinische Fachbegriffe verwendet werden, die
Sie als Laie oft nicht kennen. Dies wirft die Frage auf, ob das, was Sie unterschieden haben, wirklich Ihrem Willen entspricht, wenn Sie nicht ärztlich beraten wurden.
Ärzte müssen Ihre Entscheidung respektieren
Die Patientenverfügung ist für den Arzt bindend. Missachtet der Arzt Ihre Verfügung, handelt er ohne oder gegen Ihre Einwilligung und setzt sich dem Verdacht der Körperverletzung aus.
Die Patientenverfügung ist auch für ihre Angehörigen bindend. Deren Einwände bleiben irrelevant, wenn der Arzt anhand der Patientenverfügung klar feststellen kann, dass der vorliegende Gesundheitszustand von Ihrer Verfügung erfasst ist. Auch Pflegekräfte, die aus religiösen
Gründen Ihren Patientenwillen ablehnen, müssen Ihre Verfügung akzeptieren.
Welche Wünsche zur Sterbebegleitung haben Sie?
Erschrecken Sie nicht: Die Patientenverfügung enthält auch Vorgaben für die ärztliche Sterbebegleitung. Diese muss Ihrem geäußerten oder mutmaßlichen Willen entsprechen.
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Sofern Sie sich äußern oder wahrnehmbar machen können,
bleibt allein Ihr Wille entscheidend.
Können Sie sich nicht mehr wahrnehmbar machen, können Sie in der Verfügung bestimmen,
dass bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben müssen, sofern Sie den Eintritt
des Todes verzögern oder Leiden unnötig verlängern. Aktive Sterbehilfe bleibt verboten.
Allerdings: Lindernde pflegerische Maßnahmen (Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls) Schmerzbekämpfungsmittel sowie Maßnahmen gegen Luftnot, Angst, Unruhe oder Erbrechen bleiben regelmäßig sinnvoll und erlaubt.
Und nochmals: Sie brauchen keine Befürchtung zu haben, dass eine solche Patientenverfügung
missbraucht wird. Voraussetzung ist immer, dass Sie faktisch nicht mehr bei Bewusstsein sind
und sich unmittelbar im Sterbeprozess befinden. Dies kann auch das Endstadium einer unheilbaren aber tödlich verlaufenden Krankheit sein. Gibt es Angehörige, wird sich der Arzt in der Regel
mit ihnen besprechen.
Ihre Verfügung muss auffindbar sein
Verwahren Sie die Patientenverfügung so, dass Sie im Bedarfsfall auffindbar ist. Gut ist, wenn
Ihre Angehörigen informiert sind. Auch Ihr Arzt sollte Bescheid wissen.
So gehen Sie vor
Sie können eine Patientenverfügung direkt bei Ihrem Hausarzt erstellen
(Ärzte halten Formulare bereit) oder sich anhand eines:
Mustertextes und Broschüre (Bundesministerium für Justiz)
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vorab informieren und diesen auch verwenden. Nutzen Sie einen Mustertext als Hilfe für Ihren
eigenen Entscheidungsfindungsprozess.
Sollten Sie auf ärztliche oder rechtliche Beratung verzichten, lesen Sie den Text im Detail durch.
Sie müssen sich nämlich für die eine oder andere Alternative entscheiden, so dass Ihre bloße
Unterschrift keinesfalls genügt.
Besprechen Sie Ihre Verfügung auch mit Ihrem Ehepartner oder Ihren Kindern. Wenn
diese Ihre Wünsche kennen und respektieren, ist es für alle Beteiligten leichter, den letzten Weg
im gegenseitigen Einverständnis zu gehen.
Der vorliegende Ratgeber wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten
Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Die in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Eine Rechts- und/oder Steuerberatung
nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden. Diese allgemeinen Informationen können eine ganzheitliche Beratung mit Rechtsanwalt und/oder Steuerberater im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Für eine konkrete ganzheitliche Beratung wenden Sie sich gerne an uns bzw. an einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.
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