Denkmalschutz-Immobilie - Günstig kaufen, teuer sanieren http://www.deutschlandfunk.de/denkmalschutz-immobilie-guensti... Dienstag, 25.08.2015 Startseite Verbrauchertipp Günstig kaufen, teuer sanieren 24.08.2015 Denkmalschutz-Immobilie Günstig kaufen, teuer sanieren Denkmalgeschützte Immobilien haben Charme: Wer ein solches Haus oder eine Wohnung denkmalgerecht renoviert oder saniert, kann die Kosten dafür in der Steuererklärung geltend machen. Vor allem die Vermietung lohnt sich steuerlich. Von Constanze Elter Denkmalgeschütztes eingeschossiges Fachwerktraufenhaus mit Mansardendach aus dem 18. Jahrhundert. (pitcture alliance / dpa / Stefan Sauer) E-Mail Teilen Tweet Drucken Ob Jugendstilhaus oder mittelalterliches Fachwerkgebäude: Ein Baudenkmal zieht mit seinem Charme so manchen Immobilienkäufer in seinen Bann. MEHR ZUM THEMA Immobilienkredite Tilgen, tilgen, tilgen Allerdings sind viele solche Häuser und Wohnungen ziemlich marode. Der Ackerland als Spekulationsobjekt Grünes Löwenanteil der Gesamtkosten fällt daher auf die Sanierung des Gold in Ostdeutschland? Liebhaberobjekts. Nur sind der Erhalt und die Sanierung oder Renovierung wegen der strengen Denkmalschutz-Auflagen oft vergleichsweise teuer. Immerhin lassen sich diese Ausgaben aber in der Steuererklärung geltend machen. Denn der Staat hat ein Interesse daran, historisch oder kulturell interessante Gebäude zu erhalten. Also gewährt der Fiskus Steuervorteile für die, die in ein Baudenkmal investieren. Das gilt vor allem für die Abschreibung der Immobilie – also die anteiligen Investitionskosten. Sie können über mehrere Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden. Steuerberaterin Ria Engelhardt erklärt, wie das funktioniert: "Bei der Sonderabschreibung ist es so: Da kann ich diese Sanierungskosten – nehmen wir ein Beispiel, 800.000 Euro - auf eine Zeitdauer von insgesamt zwölf Jahren komplett abschreiben. Und zwar so: die ersten acht Jahre habe ich neun Prozent und die nächsten vier Jahre habe ich sieben Prozent." Im Beispiel könnte der Käufer also acht Jahre lang 72.000 Euro in seiner Steuererklärung für die Sanierungskosten geltend machen. In den darauf folgenden Jahren blieben jeweils noch 56.000 Euro Abschreibungsmöglichkeit. 1 von 2 25.08.15 16:35 Denkmalschutz-Immobilie - Günstig kaufen, teuer sanieren http://www.deutschlandfunk.de/denkmalschutz-immobilie-guensti... Voraussetzung ist, dass das Gebäude vermietet wird. Wer das Denkmalschutzobjekt selbst nutzt, kann lediglich 90 Prozent der Modernisierungskosten geltend machen – auf eine Dauer von zehn Jahren. Zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten Wichtig ist außerdem, dass die Sanierung vorab mit den Behörden abgestimmt ist. Der Nürnberger Architekt Sven Thole ist spezialisiert auf Denkmalpflege: "Prinzipiell ist es so, dass der Fachplaner oder Architekt ein Sanierungskonzept erstellt mit der Bauherrschaft zusammen. Und sagt, die schönen alten Türen möchten wir herrichten und den Stuck selbstverständlich. Aber die alten klapprigen Fenster fliegen raus, kommen neue rein. Und dann macht man ein Sanierungskonzept für jedes Bauteil, für jeden Raum und stellt dieses Sanierungskonzept der Behörde vor. Und dann bekommt man einen denkmalrechtlichen Erlaubnisbescheid. Das ist im Prinzip wie eine Baugenehmigung. Und dann darf man loslegen." Dieser Bescheid ist auch die Grundlage für das Finanzamt: Liegt die Genehmigung der Denkmalbehörde vor, muss das Finanzamt den Steuervorteil gewähren. Zusätzlich zu der Sonderabschreibung für das Aufhübschen des Baudenkmals dürfen Vermieter auch noch die reguläre Abschreibung für den anteiligen Kaufpreis ansetzen. Dieser beläuft sich jährlich auf 2,5 Prozent des Preises für das Gebäude, gestreckt über 40 Jahre. Ist das Haus 1925 oder später gebaut worden, gilt ein Satz von zwei Prozent für die Dauer von 50 Jahren. Einmal sanieren reicht bei einer Immobilie meist nicht. Daher können Vermieter auch die sogenannten Erhaltungsaufwendungen in der Steuererklärung ansetzen, erklärt Steuerberaterin Engelhardt: "Erhaltungsaufwand sind klassische Reparaturaufwendungen, die üblicherweise öfter bei einem Gebäude anfallen. Die kann ich entweder in der Steuererklärung sofort im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen oder ich kann sie auch auf fünf Jahre verteilen." Für denkmalgeschützte Häuser können Eigentümer übrigens auch Zuschüsse beantragen – etwa bei der KfW-Bank oder bei Bund und Ländern. Diese Beträge zieht das Finanzamt allerdings in der Steuererklärung ab, um eine Doppelförderung auszuschließen. Deutschlandradio © 2009-2015 2 von 2 25.08.15 16:35
© Copyright 2024 ExpyDoc