Infobrief 2 Gymnasium Parsberg Naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium Aschenbrennerstr. 10, 92331 Parsberg Tel.: 09492/60 10 05-0 Fax: 09492/60 10 05 - 999 E-Mail: [email protected] Schuljahr 2015/16 Parsberg, 30. Oktober 2015 Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, zu Beginn des Schuljahres 2015/16 darf ich Sie herzlich grüßen und allen viel Erfolg im neuen Schuljahr wünschen. Ich möchte Ihnen – Eltern und Schülern - mit diesem Infobrief einen Überblick über für den Schulbetrieb wichtige Punkte und Veränderungen geben. Weitere Informationen erhalten Sie – wie immer - im Laufe des Schuljahres. Sollten Sie sich noch nicht bei ESIS angemeldet haben, bitten wir Sie darum, das zu tun. Terminvormerkung bei den Elternsprechtagen wird nur mehr über ESIS möglich sein (außer Sprechtag 5. Klassen). 1. Unterrichts- und Personalsituation am Gymnasium Parsberg Trotz des weiter anhaltenden Schülerrückgangs hat es zum Schuljahr 2015/16 einige personelle Veränderungen gegeben. Vor allem der tragische Tod unseres Kollegen Gerhard Meinl und Erkrankungen einzelner Kolleginnen und Kollegen führten zur Beschäftigung von vier Aushilfskräften. Weiterhin wurden uns fünf Referendare zugewiesen. Außerdem konnten wir mit Frau StRin M. Buchecker (M/WR), Herrn StR H. Rester (D/G/Sk) und Frau E. Lühr (B,C, mobile Reserve) das Kollegium zusätzlich verstärken. Die Unterrichtsversorgung ist damit trotz eines unglücklichen Schuljahresbeginns sichergestellt. Mit der „Integrierten Lehrerreserve“ ist es zudem in gewissem Umfang möglich, unerwartete längerfristige Ausfälle intern aufzufangen. 2. Ganztagesklasse Alternativ zur gebundenen Form hat die Schule eine offene Ganztagesschule für die Jahrgangsstufen 5 - 8 eingerichtet, die noch aufnahmefähig ist – entsprechende Informationen sind Ihnen zugegangen. 3. Leistungsberichte statt Zwischenzeugnis Am Gymnasium Parsberg gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 kein Zwischenzeugnis mehr. Sie erhalten statt dessen in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 drei Leistungsberichte (Anfang Dezember, Mitte Februar, Ende April) mit allen Einzelnoten und der jeweiligen aktuellen Gesamtnote als Dezimalbruch. Dadurch werden Informationsfluss, Informationszuverlässigkeit und Transparenz der Notenentstehung deutlich verbessert. 1 4. Rauchen, elektronische Speichermedien Ich darf an die bereits seit mehreren Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen erinnern: • Rauchverbot Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot für Schüler, Lehrer und Besucher. Damit sind auch alle Veranstaltungen in der Schule rauchfrei. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können in den Pausen das Schulgelände verlassen, falls sie bereits „18“ sind. Schüler, die beim Rauchen auf dem Schulgelände angetroffen werden, erhalten eine Direktoratsstrafe; ebenso Schüler, die das Schulgelände unberechtigt in den Pausen verlassen. Das Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für alle Arten elektrischer Rauch-, Qualmoder Aromadampferzeuger. • Nutzungsverbot Mobiltelefone, digitale Speichermedien Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien dürfen zwar auf das Schulgelände mitgenommen, nicht aber genutzt werden. Im Klartext: Handy, MP3-Player, DiscPlayer, Walkman, I-Pod und was es sonst noch alles an ähnlichen Geräten gibt, sind auf dem Schulgelände auszuschalten. Kopfhörer dürfen nicht getragen werden. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat hinterlegt. Es kann dann frühestens am Ende des Schultages wieder abgeholt werden. Mobiltelefone werden auf Wunsch vieler Eltern am selben Tag wieder ausgehändigt. Es erfolgt jedoch abhängig von Art und Häufigkeit des Gesetzesverstoßes eine Schulstrafe und/oder eine erzieherische Maßnahme. Damit wichtige Telefonanrufe trotz des grundsätzlichen gesetzlichen Nutzungsverbots getätigt werden können (z. B. bei vorzeitigem Unterrichtsschluss), haben wir eine Handy-Zone eingerichtet. Im Bereich zwischen den Eingangstüren am Haupteingang darf das Mobiltelefon außerhalb der Unterrichtszeit für wichtige Telefonate genutzt werden. Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, aber klare Regeln sind hier notwendig, um die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen zu können. 5. Leistungserhebungen Die zum 01.08.2007 in Kraft getretene Schulordnung für die Gymnasien (GSO) spricht von „großen“ Leistungserhebungen (= Schulaufgaben) und „kleinen“ Leistungserhebungen (= alles andere). Kleine Leistungserhebungen können in schriftlicher Form (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) oder mündlich durchgeführt werden. Laut Schulordnung werden in den Kernfächern Chemie (nur im Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium) und Physik zwei Schulaufgaben pro Jahr geschrieben. In dreistündigen Fächern werden drei, in vier- und mehrstündigen Fächern vier Schulaufgaben gefordert (Jgst. 5 – 10). Durch Beschluss der Lehrerkonferenz kann von dieser Regelung abgewichen werden. Eine Zusammenstellung der konkreten Vorgaben für 2015/16 haben Sie als Anlage zum Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten. Entschuldigungen bei angekündigten Leistungsnachweisen: In den Jahrgangsstufen 10 mit 12 ist bei Erkrankung an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen generell ein ärztliches Attest innerhalb von 10 Tagen nachzureichen. Andernfalls zählt die Abwesenheit als unentschuldigt. Die 2 versäumte Arbeit wird mit Note „6“ bewertet. (§ 37 (2) GSO in Verbindung mit § 58 (4) GSO) 6. Ferienregelung 2015/2016 Bayernweit gilt folgende einheitliche Ferienordnung: Allerheiligen: Weihnachten: Faschingsferien: Osterferien: Pfingstferien: Sommerferien: Mo. 02.11.15 Do. 24.12.15 Mo. 08.02.16 Mo. 21.03.16 Di. 17.05.16 Sa, 30.07.16 bis bis bis bis bis bis Fr. 06.11.15 Di. 05.01.16 Fr. 12.02.16 Fr. 01.04.16 Fr. 27.05.16 Mo.12.09.16 Der Buß- und Bettag (Mittwoch, 18. November 2015) ist für die Schüler unterrichtsfrei, die Lehrerinnen und Lehrer führen einen pädagogischen Tag durch. Ich weise darauf hin, dass Beurlaubungen zur Verlängerung der Ferien grundsätzlich nicht erteilt werden können. Bitte stimmen Sie Ihre Urlaubsplanungen mit den Ferienterminen ab! 7. Absenzenregelung Die Absenzenregelung haben Sie als Anlage zum Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten. Bitte beachten Sie die Änderung/Ergänzung im Fall angekündigter Leistungsnachweise – siehe 5., letzter Absatz! 8. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule Die Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur in Zusammenarbeit mit den Eltern erfüllen. Deshalb ist uns sehr an einem engen Kontakt mit Ihnen gelegen. Nachfolgend einige Veranstaltungen, die diesen Kontakt ermöglichen sollen. a) Sprechstunden Jede Lehrkraft steht Ihnen einmal wöchentlich in einer Sprechstunde zu einem Gespräch zur Verfügung. Den Sprechstundenplan haben Sie mit dem Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten. Diese Sprechstunden nutzen Sie bitte, wenn Sie mit einem bestimmten Lehrer über die Leistungen Ihres Kindes intensiver sprechen oder sich fachspezifisch beraten lassen wollen. Die Lehrkräfte sind in dieser Zeit i.d.R. auch telefonisch über das Sekretariat erreichbar (09492/60 10 05 - 0). Falls Sie zu einer Sprechstunde persönlich kommen wollen, sollten Sie vorher im Sekretariat anrufen und überprüfen, ob die entsprechende Lehrkraft an diesem Tag nicht eventuell wegen Fortbildung, Exkursion, Krankheit o.ä. abwesend ist. b) Elternsprechabende Zweimal im Jahr führen wir einen Elternsprechabend durch. Der Andrang ist hier erfahrungsgemäß groß, insbesondere beim ersten Sprechtag, so dass i. d. R. nur eine Gesprächszeit von fünf Minuten pro Lehrkraft zur Verfügung steht – ausreichend Zeit, wenn es keine besonderen Probleme gibt und Sie eine Lehrkraft einfach nur kennen lernen wollen (die gesamten Noten Ihres Kindes erfahren Sie 3 i.d.R. einige Tage vor dem jeweiligen Elternsprechtag durch den Leistungsbericht). Ist ein längeres Gespräch erforderlich, sollten Sie einen anderen Termin vereinbaren oder die wöchentliche Sprechstunde nutzen. Anmeldung zu den Sprechtagen ist nur mehr über ESIS möglich (außer Sprechtag 5. Klassen)! Wer sich nicht am System beteiligt, muss am Elternsprechtag im Haus jeweils noch freie Termine belegen, wenn sie/er bei dieser Veranstaltung Lehrkräfte sprechen möchte. c) Klassenelternabende und Klassenelternversammlungen Für jede Jahrgangsstufe findet mindestens einmal im Jahr ein Klassenelternabend statt, bei dem Sie wichtige, die gesamte Jahrgangsstufe betreffende Informationen erhalten (z. B. über Skikurse, Sprachenwahl, Schulzweige). Hierzu erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung durch die Schulleitung. Im Anschluss an einen allgemeinen Teil finden die Klassenelternversammlungen für die Eltern der Schüler einer Klasse unter der Leitung der Klassenleiter statt. Zu diesen Versammlungen erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung. Inhalt dieser Versammlungen können Probleme sein, die eine ganze Klasse betreffen. Sie sollen Ihnen aber auch die Möglichkeit geben, sich mit anderen Eltern über Erziehungsfragen auszutauschen. Hören Sie nicht auch immer von Ihren Kindern, was andere Kinder alles dürfen? Vermuten Sie nicht auch, dass andere Eltern ähnliche erzieherische Probleme haben und ein Gedankenaustausch hilfreich sein könnte? Klassenelternversammlungen könnten daher auch eine Plattform sein, sich mit anderen Eltern über gemeinsame Fragen auszutauschen. d) Elternabende zu pädagogischen Themen Der Elternbeirat führt immer wieder auch Elternabende mit pädagogischen Themen durch (z.B. Computerspiele, Essstörungen, Mobbing) und organisiert verschiedene Workshops für die Schüler. Diese Veranstaltungen dienen der Auseinandersetzung mit Themen, die bei der Erziehung der Kinder eine wichtige Rolle spielen und bei denen einzelne Eltern erfahrungsgemäß verunsichert sind. Eine gesonderte Einladung dazu ergeht jeweils durch den Elternbeirat. e) Elternbeirat und Klassenelternsprecher Seit einigen Jahren sieht die GSO vor, dass auf Antrag des Elternbeirates auch Klassenelternsprecher gewählt werden können. Diese sind in erster Linie Ansprechpartner für alle Eltern einer Klasse. Sie halten aber auch Kontakt zum Elternbeirat und werden zu verschiedenen Sitzungen eingeladen. Elternbeirat und Schulleitung würden es sehr begrüßen, wenn sich wieder Eltern für dieses Amt zur Verfügung stellen. Gewählt werden die Klassenelternsprecher in den Klassenelternversammlungen der Jahrgangsstufen 5–7. Bitte beachten Sie, dass die Klassenelternsprecher nicht (wie an der Grundschule) automatisch Mitglieder im Elternbeirat sind. Dieser wird am Gymnasium alle zwei Jahre gesondert gewählt, zuletzt am 22. Oktober 2014 für die Wahlperiode 2014 – 2016. f) Mithilfe von Eltern im Schülercafé Dankenswerter Weise haben sich wieder einige Mütter bereit erklärt, das Schülerteam in der Mittagspause zu unterstützen und anzuleiten. Verstärkung ist hier immer erwünscht, an einzelnen Tagen sogar notwendig. Bitte wenden Sie sich an das Team, den Teamleiter StR Ziegler oder melden Sie sich im Sekretariat. 4 g) Information der Schule über „Besonderheiten“ durch Eltern Es kommt immer wieder vor, dass sich Lehrkräfte über häufige Absenzen einzelner Schüler (m/w) beklagen. Forscht man nach, stellt sich oft heraus, dass sie oder er an irgendeiner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Migräne, Diabetes,....) leidet, die der Schule nicht bekannt ist. Im Interesse aller Beteiligten bitten wir Sie, mit derartigen Beeinträchtigungen offen umzugehen. Es erhöht das Verständnis für Schülerverhalten, wenn man weiß, es gibt eine ärztlich festgestellte Beeinträchtigung. 9. Beratung In besonderen Problemfällen stehen Ihnen Lehrkräfte für eine intensive Beratung zur Verfügung: a) Sprechstunden des Beratungslehrers Für Fragen der Schullaufbahn wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerin, Frau OStRin Köhn. Bitte beachten Sie die geänderte Sprechzeit : Dienstag von 10.40 Uhr bis 12.20 Uhr. Da es sich hierbei i.d.R. um ausführliche Gespräche handelt, ist eine vorherige Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich – bitte spätestens am vorhergehenden Tag. b)Informationen zum Profilpass für Eltern und Schüler Frau Sostak (Coach und Kompetenzberaterin) bietet in diesem Schuljahr an unserem Gymnasium wieder den zweitägigen Workshop „Profilpass für junge Menschen“ an. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe. Der Workshop „ProfilPASS für junge Menschen“ macht persönliche Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kompetenzen sichtbar. Die eigenen Stärken zu kennen, ist eine wertvolle allgemeine Orientierungshilfe für Jugendliche und unterstützt die individuelle Ausbildungs- und Berufswahl, motiviert und stärkt das Selbstbewusstsein. Der ProfilPASS für junge Menschen hilft bei der systematischen Ermittlung und Dokumentation eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und regt dazu an, sich mit dem eigenen Handeln und den individuellen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen intensiv auseinander zu setzen. Termin ist Samstag, 12. und Sonntag, 13. März 2016, jeweils von 9 bis 16.00 Uhr. Die Unkosten betragen 120,00 Euro zuzügl. 17,95 Euro pro Teilnehmer für Ordner und Online-Aktivierungs-Code. Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetseite: Profilpass-fuer-junge-menschen.de Informationen gibt Frau Köhn auf dem Elternabend der 10. Klassen am Mittwoch, den 11. 11. 2015 um 19 Uhr und in ihrer Sprechstunde. Bei ihr erhalten sie auch Informationsmaterial und das Anmeldeformular. c) Schulpsychologischer Dienst Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen können die schulpsychologische Beratung an unserer Schule in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist kostenlos und nicht als Therapie zu verstehen; vielmehr kann der Schulpsychologe ein erster Wegbegleiter hin zur Lösung eines Problems im schulischen oder auch privaten Bereich sein. Bei der Beratung können Sie sich auf die Einhaltung der Schweigepflicht durch den Schulpsychologen verlassen. 5 Gespräche mit unserem Schulpsychologen OStR Josef Rackl finden nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Vereinbarung statt. Am besten erreichen Sie Herrn Rackl zz. freitags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr unter der Telefonnummer 09492/60 10 05 - 212 (Direktanwahl, Anrufbeantworter) oder über E-Mail unter <[email protected]> . d) Beauftragte für Suchtprävention StRin Neumann-Zaunstöck ist unsere Beauftragte für Suchtprävention. Bei Problemen in diesem sensiblen Bereich wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an sie. Ersatzweise können Sie sich aber auch an die Verbindungslehrer, den Schulpsychologen oder jede andere Lehrkraft Ihres Vertrauens wenden. 10. Maßnahmen zur Gewaltprävention Zwei an unserer Schule seit einigen Jahren auf Anweisung des Kultusministeriums eingeführte Maßnahmen werden auch in diesem Schuljahr fortgesetzt: a) Mit Sorgfalt und Behutsamkeit werden die Kinder nach den "Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen" informiert. b) Es wird täglich überprüft, ob alle Kinder, die sich am Morgen auf den Schulweg gemacht haben, auch tatsächlich bei uns angekommen sind. Hierzu bitten wir Sie eindringlich, uns vor Unterrichtsbeginn jedes Fernbleiben Ihres Kindes mitzuteilen. Sie können dies ganz praktisch mit ESIS oder telefonisch tun oder Mitschülern einen entsprechenden Hinweis (bitte in schriftlicher Form!) mitgeben, der im Sekretariat abgegeben werden muss. Falls ein Kind unentschuldigt abwesend ist, werden wir Sie unverzüglich informieren und entsprechende Maßnahmen mit Ihnen absprechen (z.B. Einschaltung der Polizei). Stellen Sie uns bitte – falls noch nicht geschehen – hierfür eine Telefonnummer zur Verfügung, unter der die Benachrichtigung zuverlässig erfolgen kann. (Das sollte mit dem InfoBrief Nr. 1 bereits erfolgt sein). c) Über einen absehbaren vorzeitigen Unterrichtsschluss – bedingt z. B. durch Erkrankung einer Lehrkraft - werden Ihre Kinder rechtzeitig informiert. Wir erwarten, dass diese Informationen zuverlässig an Sie weitergegeben werden. Bei einem nicht vorhersehbaren vorzeitigen Unterrichtsschluss haben sich die Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Räumen im Schulgebäude aufzuhalten und werden dort beaufsichtigt. Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind sich bei einem vorzeitigen Unterrichtsschluss sofort auf den Heimweg macht, sollten Sie das im Rücklauf zum Info-Brief Nr. 1 bereits vermerkt haben. Wir weisen darauf hin, dass die Aufsichtspflicht der Schule endet, sobald Ihr Kind das Schulgelände verlassen hat. 11. Kopierkosten, Wasserspender Bei einem Unterricht, in dem die Schülerinnen und Schüler häufig selbständig und eigenverantwortlich arbeiten, muss ihnen verstärkt auch Material zur Bearbeitung an die Hand gegeben werden. Dies ist insbesondere bei der individuellen Förderung in den Intensivierungsstunden, aber auch in der Oberstufe notwendig. Deshalb sind zahlreiche Kopien erforderlich. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat wird zur Vereinfachung der Abrechnung ein jährlicher Pauschalbetrag erhoben. Er beträgt für dieses Schuljahr € 13,85. Dieser Betrag deckt nur die für Schüler anfallenden 6 Kopierkosten. Kopierkosten, die in der Verwaltung entstehen, werden selbstverständlich aus dem Verwaltungsetat der Schule bestritten. Der Elternbeirat hat zudem pro Schüler € 0,65 als Beitrag an die Landeselternvereinigung zu zahlen. Dieser Betrag wird ebenfalls mit den Kopierkosten erhoben. Seit April 2009 besitzt die Schule einen mit Mitteln des Fördervereins angeschafften Wasserspender. Für die nötigen CO2-Flaschen, die regelmäßige Reinigung, die halbjährliche Wartung und eine kleine Reparaturrücklage müssen wir einen Betrag von € 1,50 pro Jahr und Schüler erheben, so dass die Klassenleiter insgesamt wieder € 16,00 pro Schüler (m/w) einsammeln. 12. Schulbücher Die von der Schule zz. jährlich für Neuanschaffung und Ergänzungen benötigten ca. € 25.000.- werden vollständig von Landkreis und Freistaat getragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von Ihren Kindern eine pflegliche Behandlung dieser Leihbücher erwarten. Insbesondere sind alle Bücher einzubinden. Für Schäden, die über das normale Maß der Abnutzung hinaus gehen, müssen wir Sie am Schuljahresende leider zur Kasse bitten. 13. Intensivierungsstunden In der Jahrgangsstufe 5 besuchen alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich Intensivierungsstunden in den Kernfächern D/E/M. In der Jahrgangsstufe 6 besuchen sie heuer ganzjährig eine wöchentliche Intensivierungsstunde in Englisch, der 2. Fremdsprache (F/L) und in Mathematik. In der 7. Klasse ist uns eine wöchentliche Intensivierungsstunde in Englisch vorgeschrieben. Dazu kommt wöchentlich Mathematik und die 2. Fremdsprache. In der 8. Klasse intensivieren wir in Mathematik, in der 9. Klasse in Englisch oder Spanisch. Aufgrund erkannter Defizite erhalten die 10. Klassen jeweils eine Zusatzstunde in Deutsch. In Übereinstimmung von Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternbeirat und Schulforum werden diese Intensivierungen als Pflichtunterricht durchgeführt (Schulprofil). Damit erfüllen alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 10.Klasse „automatisch“ die durch die Kultusministerkonferenz vorgeschriebene Belegungsverpflichtung in Höhe von (mind.) 265 Wochenstunden, d.h. eine zusätzliche Einbringungsverpflichtung von bis zu fünf Wochenstunden als Folge der Kürzung von 2008 besteht am Gymnasium Parsberg nicht. 14. Mittelstufe Plus Das Gymnasium Parsberg ist Pilotschule für die sog. Mittelstufe Plus. Hier durchlaufen die Schülerrinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in vier Jahren (Jahrgangsstufen 8, 9, 9+, 10). Dadurch ist es möglich, auf den (Pflicht-) Nachmittagsunterricht in den Jahrgangsstufen 8, 9, 9+ zu verzichten. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen dadurch Zeit zum Lernen, Vertiefen, Wiederholen, aber auch für Wahlunterricht und außerschulische Aktivitäten. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die „M+“ bei Schülern und Lehrern positiv aufgenommen wurde. Aufgrund des optimalen Wahlverhaltens (knapp die Hälfte der Schüler entschieden sich für die M+) konnten insgesamt fünf 8. Klassen gebildet werden, von denen die Klassen 8d+ und 8e+ die Mittelstufe Plus 7 darstellen. In beiden Zügen (Regelzug und M+) können sich die Schülerinnen und Schüler für den naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Zweig entscheiden. 15. Mittagsversorgung Seit dem Frühjahr 2007 ist unsere Mensa in Betrieb. Das Essen wird von der Küche des Klinikums Neumarkt frisch zubereitet und geliefert. Der Lieferant ist bemüht, das Essensangebot schülergerecht zu gestalten. Das aktuelle Angebot finden Sie unter http://gym-par.inetmenue.de Bestellung und Abrechnung erfolgen über das Internet. Dazu kann jeder PC mit Internetanschluss verwendet werden. Zusätzlich ist in der Aula ein Terminal eingerichtet, an dem auch ohne häuslichen Internetanschluss bestellt werden kann. Ihre Kinder benötigen dazu jedoch eine spezielle Chipkarte. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt, das Sie zusammen mit dem Anmeldeformular im Sekretariat erhalten. Der Essenslieferant, die Kliniken Neumarkt Service GmbH, fordert zz. € 3,90 pro Essen, was aber nicht immer kostendeckend ist. Die Service GmbH ist ein Unternehmen „nahe am Landkreis“, das nicht auf Gewinnmaximierung angelegt ist, wohl aber grundsätzlich kostendeckend arbeiten muss. 16. Über den Unterricht hinaus Seit längerem berichten wir in den Infobriefen über Aktivitäten der Schule, der Lehrer und der Schüler, die über den normalen Unterricht hinaus gehen. Wir hoffen, dadurch ein wenig Verständnis dafür zu wecken, dass der Unterricht phasenweise „in anderer Form“ stattfinden muss (z.B. Arbeitsaufträge), manchmal aber auch entfällt. Einige Beispiele: 07.9. 2015 20.9.2015 25.9.2015 29.9.2015 Verleihung eines Ethikpreises an die Schülergruppe von Frau Borchert anlässlich einer Institutsgründung in Fürth – Jahrgangsstufe Q12 auf Studienfahrt Sicherheit am Bahnhof: Einweisung durch die Bundespolizei für die 5. Klassen 02.10.2015 Mathematiktag für die 6. Klassen 12.10. – 17.10 Schüler zum Austausch in Prag 12.10,13.10., Lions-Quest-Projekttage für die 8. Klassen Habsberg 19.10.,20.10. 15.10.2015 Theater „Faust I“ in Regensburg 21.10.2015 Engl. Theater 10. und 11. Jahrgangsstufe 22.10.2015 Exkursion Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Q11+Q12, Kurs KUB 24.10.2015 – Schüler 10de in Trujillo/Extremadura 31.10.2015 26.10.2015 – 10. und 11. Klassen in La Réunion 09.11.2015 17. Wichtige Termine Damit Sie frühzeitig planen können, hier wichtige Termine bis Weihnachten im Überblick – Terminverschiebungen können jedoch nicht grundsätzlich ausge8 schlossen werden. Sie finden eine i.d.R. aktuelle Terminübersicht auf der Homepage der Schule. 02.11.15 – 06.11.15 11.11.15 12.11.15 18.11.15 20.11.15 26.11.15 27.11.15 08.12.15 10.12.15 23.12.15 24.12.15.– 05.01.16 Allerheiligenferien Klassenelternversammlung 10. Jahrgangsstufe / Oberstufeninfo Beginn 19.00 Uhr Elternsprechabend 5. Klassen Buß- und Bettag (unterrichtsfrei) Herbstball Förderverein / Abschlussball Tanzkurs Umweltauszeichnung für Waldlehrpfad und Sammelboxaktion in Nbg P-Seminar-Abschlusspräsentation Alpen-X 1. Leistungsbericht 1. allgemeiner Elternsprechabend Unterstufen-Weihnachtsgottesdienst Weihnachtsferien 18. Verkehrssituation im Schulbereich Der Busbahnhof vor unserer Schule wird von den ca. 2000 Schülern des ganzen Schulzentrums in Anspruch genommen. Seien Sie also bitte besonders vorsichtig, wenn Sie Ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, insbesondere jetzt in der Herbst- und Winterszeit. Bestärken bitte auch Sie Ihre Kinder in einem vernünftigen und rücksichtsvollen Verhalten. Und beachten bitte aber auch Sie persönlich im Interesse Ihrer Kinder die Verkehrsregelung im Einzelnen (Durchfahrt- und Halteverbote)! Bei Abendveranstaltungen (z. B. Elternabenden, Konzerten) können die Busbuchten als Parkplätze genutzt werden. Halten Sie aber unbedingt die Feuerwehrzufahrten frei. 19. Hausordnung Die Hausordnung soll den innerschulischen Betrieb sichern helfen. Das gelingt nur, wenn sich alle an die dort niedergelegten Spielregeln halten. An ein paar dieser Regeln sei hier erinnert. a) Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Rollern, Inline-Skatern, Skateboards, Laserpointern und Feuerzeugen im Schulbereich nicht gestattet. Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, müssen wir diese Gegenstände im Fall eines Verstoßes abnehmen. Waffen aller Art einschließlich Taschenmessern und „Spielzeugwaffen“ haben in der Schule nichts zu suchen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind nichts dergleichen mitführt. Im Hinblick auf „täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen“ darf ich an das diesbezügliche Verbot nach dem Waffenrecht erinnern, das am 01. April 2008 in Kraft getreten ist. b) Wertgegenstände und unnötig hohe Geldbeträge sollten nicht in die Schule mitgebracht werden. Leider kommen immer mal wieder Diebstähle vor, bei denen häufig ein unachtsames Verhalten des Geschädigten ursächlich ist. Eine Haftung der Schule oder des Sachaufwandsträgers ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Während des Sportunterrichts müssen Schülerinnen und Schüler daher alle Wertgegenstände im Wertsachenschrank (in der Turnhalle) verwahren 9 lassen. Häufig unverschlossene Klassenzimmer, die zudem häufig von anderen Klassen / Gruppen mitbenutzt werden müssen, sind kein sicherer Aufbewahrungsort - gleich wofür. c) Besondere Aufmerksamkeit benötigt leider weiterhin das Müllproblem! Bitte weisen auch Sie Ihre Kinder immer wieder darauf hin, Müll – gerade im Pausenbereich – nicht einfach liegen zu lassen, sondern stets in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen – und nicht daneben! Es ist nicht die primäre Aufgabe des im Akkord arbeitenden Reinigungspersonals, diese Art von vermeidbarer Verschmutzung zu beseitigen. Ein ganz besonderes Anliegen muss uns aber grundsätzlich der angemessene Umgang miteinander sein. Bei entsprechender Rücksichtnahme auf andere und etwas mehr Respekt voreinander würden manche Probleme gar nicht erst entstehen. 20. Grundsätze zu Hausaufgaben und Leistungserhebungen Die Lehrerkonferenz hat nach Abstimmung mit Elternbeirat und Schulforum bereits 2007 Grundsätze zu Leistungserhebung und Hausaufgabenstellung beschlossen, die zwischenzeitlich mehrfach aktualisiert wurden. Die aktuelle Ausgabe 2015/16 haben Sie mit dem Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten. 21. Regelmäßig stattfindende Fahrten Wir möchten Sie auf unsere regelmäßig stattfindenden Fahrten hinweisen, damit Sie die entstehenden finanziellen Belastungen frühzeitig einplanen können. Wer 6.Klassen 7.Klassen 10.Klassen 12.Klassen Wohin Schikurs Wildschönau Sommersportwoche Bayer.Wald (BLSV-Camp Regen) Berlinwoche Abschlussfahrt Wann Jan., Febr. Juni, Juli Ungefähre Kosten € 250.€ 250.- Juni/Juli September € 400.€ 400.- - € 600.- Bezuschussungen über die OKF-Stiftung (in der Regel aber nicht öfter als insgesamt zweimal) oder durch den Förderverein sind möglich: 22. Zuschüsse zu Fahrten u.ä. a) Oskar-Karl-Forster-Stiftung Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte Schwierigkeiten bei der Finanzierung von größeren schulischen Anschaffungen oder von Schulfahrten haben, können Zuschüsse von der Oskar-Karl-Forster-Stiftung erhalten. Anträge liegen im Sekretariat auf. Eine vertrauliche Behandlung ist selbstverständlich: Nur der Schulleiter und eine Sekretariatsmitarbeiterin sind damit befasst. Anträge müssen fristgerecht gestellt sein. Da uns nur eine begrenzte Summe Geldes zur Verfügung steht, erfolgt die Vergabe nach dem „Windhundprinzip“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wegen der i.d.R. erst im Sommer erfolgenden Auszahlung der Stiftungsgelder erfolgt unter Umständen eine Zwischenfinanzierung über den Förderverein der Schule, wenn Sie das Geld früher benötigen. Weitere Informationen zur OKF-Stiftung finden Sie natürlich auch im Internet. 10 b) Anträge an den Förderverein der Schule Auch der Förderverein stellt Mittel zu Zwecken wie in a) beschrieben zur Verfügung. Abweichend vom früher praktizierten „Gießkannenverfahren“ bei Fahrten gibt es jedoch nur mehr Zuschüsse für einzelne Schüler nach vorheriger Antragstellung (Verfahren wie in a) beschrieben). Einen speziellen Endtermin für Anträge an den Förderverein gibt es jedoch nicht. Denken Sie bitte rechtzeitig an eine Antragsstellung, da die Mittel bei beiden Möglichkeiten begrenzt sind und die Mittel der OKF-Stiftung ggf. ungenutzt verfallen, was besonders ärgerlich ist, wenn danach Anträge eingehen. c) Mittel aus dem Leistungspaket der Bundesregierung Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wollen Sie bitte als erstes die von den Jobcentern/Arbeitsagenturen verwalteten Fördermittel aus dem Leistungspaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen. 23. Förderverein Die Schule dankt allen Spendern, die es durch ihre großzügigen Zuwendungen möglich machen, vielerlei Veranstaltungen zu bezuschussen und Anschaffungen zu Gunsten unserer Schüler zu tätigen, die ansonsten nicht finanzierbar wären. Der Dank schließt natürlich auch diejenigen Eltern ein, die als Mitglied im Förderverein durch Ihre planbaren Beiträge eine stabile finanzielle Basis legen. Um Ihnen stärker zu verdeutlichen, was alles mit Ihren Spendengeldern geschieht, berichten wir regelmäßig über die Verwendung der Gelder. Seit Juli 2015 wurden vom Förderverein der Schule u.a. folgende Aktivitäten gefördert, Mittel bereitgestellt oder Anschaffungen unterstützt/ermöglicht: Lions-Quest-Projekttage der 8. Klassen am Habsberg Sommersportwoche der 7. Klassen Arbeitskreis AKUT (Exkursion mit Workshop) Schüleraustausch 2015/16: La Réunion, Spanien, Auvergne, Prag Sportwettkämpfe Klassensprecherseminar 2015 Musikwoche Jahresbericht Prämienbücher (Wettbewerbe, Klassenbeste, Abitur) Schulhausgestaltung Argumentation gegen Rechtsradikalismus Theatertage 2016 Tage der Orientierung 2016 (9. Jahrgangsstufe) 1.200.500-. 250.1.450.400.900.500.500.2.500.300.400.400.800.- € € € € € € € € € € € € € 24. Homepage Auf der Homepage der Schule können Elternbriefe, Absenzenregelung, Hausordnung, wichtige Termine u.ä. nachgelesen werden: www.gymnasiumparsberg.de 25. Unterrichtsausfall bei ungünstiger Witterung 11 Seit dem 1.September 2010 entscheidet nicht mehr die einzelne Schule über einen möglichen Unterrichtsausfall, sondern eine beim staatlichen Schulamt angesiedelte Koordinierungsgruppe zentral für den gesamten Landkreis – in unserem Fall in Neumarkt. Entscheidungen werden i.d.R. am Vortag getroffen und im Rundfunk und auf der Homepage des Kultusministeriums bekannt gegeben. Auch auf der Homepage der Schule (www.gymnasium-parsberg.de) werden wir so früh wie möglich eine eindeutige Aussage platzieren und über ESIS informieren. Unabhängig davon können Sie natürlich in eigener Verantwortung entsprechend der lokalen Situation Ihre Kinder in kritischen Lagen zuhause lassen, wenn es die Situation „vor Ort“ angeraten erscheinen lässt (--> telefonische Entschuldigung nötig!). Ein wenig Neuschnee war in unseren Breiten im Winter jedoch bisher normal und kein Grund für „Schneechaos“- Befürchtungen. Entscheidungen für den Landkreis Regensburg sind für den Schulort Parsberg und seine Schüler nicht maßgebend. Bitte rufen Sie nach Möglichkeit wegen eines erwarteten/gewünschten Schulausfalles nicht im Sekretariat an, sondern nutzen Sie die anderen Informationsmöglichkeiten. Bereits zwei Dutzend Anrufer legen den gesamten Betrieb im Sekretariat lahm. 26. „Mobbcops“ – das Anti-Mobbing-Team Die folgenden Lehrkräfte sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung bei Konflikten und Mobbingfällen wünschen bzw. benötigen: Frau Auer, Frau Eberhardt, Frau Hendlmeier, Frau Köhn, Frau Kroll, , Frau Kuchinka, Frau Stahl, Frau Theurer, Frau Urschel, Frau Waldmann, Frau Wirth, Frau Wirtz. Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Die Lehrkräfte werden sich dann um eine Lösung bemühen. Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches und möglichst störungsfreies Schuljahr 2015/16. Mit freundlichen Grüßen gez. J. Gloßner, StD Schulleiter 12
© Copyright 2024 ExpyDoc