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Infobrief 2
Gymnasium Parsberg
Naturwissenschaftlich-technologisches
und sprachliches Gymnasium
Aschenbrennerstr. 10, 92331 Parsberg
Tel.: 09492/60 10 05-0
Fax: 09492/60 10 05 - 999
E-Mail: [email protected]
Schuljahr 2015/16
Parsberg, 30. Oktober 2015
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
zu Beginn des Schuljahres 2015/16 darf ich Sie herzlich grüßen und allen viel Erfolg
im neuen Schuljahr wünschen.
Ich möchte Ihnen – Eltern und Schülern - mit diesem Infobrief einen Überblick
über für den Schulbetrieb wichtige Punkte und Veränderungen geben. Weitere
Informationen erhalten Sie – wie immer - im Laufe des Schuljahres.
Sollten Sie sich noch nicht bei ESIS angemeldet haben, bitten wir Sie darum, das
zu tun. Terminvormerkung bei den Elternsprechtagen wird nur mehr über ESIS
möglich sein (außer Sprechtag 5. Klassen).
1. Unterrichts- und Personalsituation am Gymnasium Parsberg
Trotz des weiter anhaltenden Schülerrückgangs hat es zum Schuljahr 2015/16
einige personelle Veränderungen gegeben. Vor allem der tragische Tod unseres
Kollegen Gerhard Meinl und Erkrankungen einzelner Kolleginnen und Kollegen
führten zur Beschäftigung von vier Aushilfskräften. Weiterhin wurden uns fünf
Referendare zugewiesen. Außerdem konnten wir mit Frau StRin M. Buchecker
(M/WR), Herrn StR H. Rester (D/G/Sk) und Frau E. Lühr (B,C, mobile Reserve) das
Kollegium zusätzlich verstärken. Die Unterrichtsversorgung ist damit trotz eines
unglücklichen Schuljahresbeginns sichergestellt. Mit der „Integrierten Lehrerreserve“ ist es zudem in gewissem Umfang möglich, unerwartete längerfristige
Ausfälle intern aufzufangen.
2. Ganztagesklasse
Alternativ zur gebundenen Form hat die Schule eine offene Ganztagesschule für
die Jahrgangsstufen 5 - 8 eingerichtet, die noch aufnahmefähig ist – entsprechende
Informationen sind Ihnen zugegangen.
3. Leistungsberichte statt Zwischenzeugnis
Am Gymnasium Parsberg gibt es seit dem Schuljahr 2010/11 kein Zwischenzeugnis
mehr. Sie erhalten statt dessen in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 drei
Leistungsberichte (Anfang Dezember, Mitte Februar, Ende April) mit allen
Einzelnoten und der jeweiligen aktuellen Gesamtnote als Dezimalbruch. Dadurch
werden Informationsfluss, Informationszuverlässigkeit und Transparenz der
Notenentstehung deutlich verbessert.
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4. Rauchen, elektronische Speichermedien
Ich darf an die bereits seit mehreren Jahren geltenden gesetzlichen Regelungen
erinnern:
• Rauchverbot
Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein uneingeschränktes Rauchverbot für
Schüler, Lehrer und Besucher. Damit sind auch alle Veranstaltungen in der
Schule rauchfrei. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 können
in den Pausen das Schulgelände verlassen, falls sie bereits „18“ sind. Schüler,
die beim Rauchen auf dem Schulgelände angetroffen werden, erhalten eine
Direktoratsstrafe; ebenso Schüler, die das Schulgelände unberechtigt in den Pausen
verlassen.
Das Rauchverbot gilt grundsätzlich auch für alle Arten elektrischer Rauch-, Qualmoder Aromadampferzeuger.
• Nutzungsverbot Mobiltelefone, digitale Speichermedien
Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien dürfen zwar auf das Schulgelände
mitgenommen, nicht aber genutzt werden. Im Klartext: Handy, MP3-Player, DiscPlayer, Walkman, I-Pod und was es sonst noch alles an ähnlichen Geräten gibt, sind
auf dem Schulgelände auszuschalten. Kopfhörer dürfen nicht getragen werden. Bei
Zuwiderhandlungen wird das Gerät abgenommen und im Sekretariat hinterlegt. Es
kann dann frühestens am Ende des Schultages wieder abgeholt werden.
Mobiltelefone werden auf Wunsch vieler Eltern am selben Tag wieder ausgehändigt.
Es erfolgt jedoch abhängig von Art und Häufigkeit des Gesetzesverstoßes eine
Schulstrafe und/oder eine erzieherische Maßnahme.
Damit wichtige Telefonanrufe trotz des grundsätzlichen gesetzlichen Nutzungsverbots getätigt werden können (z. B. bei vorzeitigem Unterrichtsschluss), haben
wir eine Handy-Zone eingerichtet. Im Bereich zwischen den Eingangstüren am
Haupteingang darf das Mobiltelefon außerhalb der Unterrichtszeit für wichtige
Telefonate genutzt werden.
Wir bitten um Verständnis für dieses Vorgehen, aber klare Regeln sind hier
notwendig, um die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen zu können.
5. Leistungserhebungen
Die zum 01.08.2007 in Kraft getretene Schulordnung für die Gymnasien (GSO)
spricht von „großen“ Leistungserhebungen (= Schulaufgaben) und „kleinen“
Leistungserhebungen (= alles andere). Kleine Leistungserhebungen können in
schriftlicher Form (Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben) oder mündlich durchgeführt
werden.
Laut
Schulordnung
werden
in
den
Kernfächern
Chemie
(nur
im
Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium) und Physik zwei Schulaufgaben
pro Jahr geschrieben. In dreistündigen Fächern werden drei, in vier- und
mehrstündigen Fächern vier Schulaufgaben gefordert (Jgst. 5 – 10). Durch
Beschluss der Lehrerkonferenz kann von dieser Regelung abgewichen werden. Eine
Zusammenstellung der konkreten Vorgaben für 2015/16 haben Sie als Anlage zum
Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten.
Entschuldigungen bei angekündigten Leistungsnachweisen:
In den Jahrgangsstufen 10 mit 12 ist bei Erkrankung an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen generell ein ärztliches Attest innerhalb von 10
Tagen nachzureichen. Andernfalls zählt die Abwesenheit als unentschuldigt. Die
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versäumte Arbeit wird mit Note „6“ bewertet. (§ 37 (2) GSO in Verbindung mit § 58
(4) GSO)
6. Ferienregelung 2015/2016
Bayernweit gilt folgende einheitliche Ferienordnung:
Allerheiligen:
Weihnachten:
Faschingsferien:
Osterferien:
Pfingstferien:
Sommerferien:
Mo. 02.11.15
Do. 24.12.15
Mo. 08.02.16
Mo. 21.03.16
Di. 17.05.16
Sa, 30.07.16
bis
bis
bis
bis
bis
bis
Fr. 06.11.15
Di. 05.01.16
Fr. 12.02.16
Fr. 01.04.16
Fr. 27.05.16
Mo.12.09.16
Der Buß- und Bettag (Mittwoch, 18. November 2015) ist für die Schüler
unterrichtsfrei, die Lehrerinnen und Lehrer führen einen pädagogischen Tag durch.
Ich weise darauf hin, dass Beurlaubungen zur Verlängerung der Ferien grundsätzlich nicht erteilt werden können. Bitte stimmen Sie Ihre Urlaubsplanungen mit
den Ferienterminen ab!
7. Absenzenregelung
Die Absenzenregelung haben Sie als Anlage zum Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten.
Bitte beachten Sie die Änderung/Ergänzung im Fall angekündigter Leistungsnachweise – siehe 5., letzter Absatz!
8. Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule
Die Schule kann ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur in Zusammenarbeit mit
den Eltern erfüllen. Deshalb ist uns sehr an einem engen Kontakt mit Ihnen
gelegen. Nachfolgend einige Veranstaltungen, die diesen Kontakt ermöglichen
sollen.
a) Sprechstunden
Jede Lehrkraft steht Ihnen einmal wöchentlich in einer Sprechstunde zu einem
Gespräch zur Verfügung. Den Sprechstundenplan haben Sie mit dem Info-Brief Nr.
1 bereits erhalten. Diese Sprechstunden nutzen Sie bitte, wenn Sie mit einem
bestimmten Lehrer über die Leistungen Ihres Kindes intensiver sprechen oder sich
fachspezifisch beraten lassen wollen. Die Lehrkräfte sind in dieser Zeit i.d.R. auch
telefonisch über das Sekretariat erreichbar (09492/60 10 05 - 0). Falls Sie zu
einer Sprechstunde persönlich kommen wollen, sollten Sie vorher im Sekretariat
anrufen und überprüfen, ob die entsprechende Lehrkraft an diesem Tag nicht
eventuell wegen Fortbildung, Exkursion, Krankheit o.ä. abwesend ist.
b) Elternsprechabende
Zweimal im Jahr führen wir einen Elternsprechabend durch. Der Andrang ist hier
erfahrungsgemäß groß, insbesondere beim ersten Sprechtag, so dass i. d. R. nur
eine Gesprächszeit von fünf Minuten pro Lehrkraft zur Verfügung steht –
ausreichend Zeit, wenn es keine besonderen Probleme gibt und Sie eine Lehrkraft
einfach nur kennen lernen wollen (die gesamten Noten Ihres Kindes erfahren Sie
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i.d.R. einige Tage vor dem jeweiligen Elternsprechtag durch den Leistungsbericht).
Ist ein längeres Gespräch erforderlich, sollten Sie einen anderen Termin
vereinbaren oder die wöchentliche Sprechstunde nutzen. Anmeldung zu den
Sprechtagen ist nur mehr über ESIS möglich (außer Sprechtag 5. Klassen)!
Wer sich nicht am System beteiligt, muss am Elternsprechtag im Haus jeweils
noch freie Termine belegen, wenn sie/er bei dieser Veranstaltung Lehrkräfte
sprechen möchte.
c) Klassenelternabende und Klassenelternversammlungen
Für jede Jahrgangsstufe findet mindestens einmal im Jahr ein Klassenelternabend
statt, bei dem Sie wichtige, die gesamte Jahrgangsstufe betreffende Informationen
erhalten (z. B. über Skikurse, Sprachenwahl, Schulzweige). Hierzu erhalten Sie
rechtzeitig eine Einladung durch die Schulleitung. Im Anschluss an einen allgemeinen Teil finden die Klassenelternversammlungen für die Eltern der Schüler
einer Klasse unter der Leitung der Klassenleiter statt. Zu diesen Versammlungen
erhalten Sie rechtzeitig eine Einladung. Inhalt dieser Versammlungen können
Probleme sein, die eine ganze Klasse betreffen. Sie sollen Ihnen aber auch die
Möglichkeit geben, sich mit anderen Eltern über Erziehungsfragen auszutauschen.
Hören Sie nicht auch immer von Ihren Kindern, was andere Kinder alles dürfen?
Vermuten Sie nicht auch, dass andere Eltern ähnliche erzieherische Probleme haben
und ein Gedankenaustausch hilfreich sein könnte? Klassenelternversammlungen
könnten daher auch eine Plattform sein, sich mit anderen Eltern über gemeinsame
Fragen auszutauschen.
d) Elternabende zu pädagogischen Themen
Der Elternbeirat führt immer wieder auch Elternabende mit pädagogischen Themen
durch (z.B. Computerspiele, Essstörungen, Mobbing) und organisiert verschiedene
Workshops für die Schüler. Diese Veranstaltungen dienen der Auseinandersetzung
mit Themen, die bei der Erziehung der Kinder eine wichtige Rolle spielen und bei
denen einzelne Eltern erfahrungsgemäß verunsichert sind. Eine gesonderte
Einladung dazu ergeht jeweils durch den Elternbeirat.
e) Elternbeirat und Klassenelternsprecher
Seit einigen Jahren sieht die GSO vor, dass auf Antrag des Elternbeirates auch
Klassenelternsprecher gewählt werden können. Diese sind in erster Linie
Ansprechpartner für alle Eltern einer Klasse. Sie halten aber auch Kontakt zum
Elternbeirat und werden zu verschiedenen Sitzungen eingeladen. Elternbeirat und
Schulleitung würden es sehr begrüßen, wenn sich wieder Eltern für dieses Amt zur
Verfügung
stellen. Gewählt werden die
Klassenelternsprecher
in
den
Klassenelternversammlungen der Jahrgangsstufen 5–7. Bitte beachten Sie, dass die
Klassenelternsprecher nicht (wie an der Grundschule) automatisch Mitglieder im
Elternbeirat sind. Dieser wird am Gymnasium alle zwei Jahre gesondert gewählt,
zuletzt am 22. Oktober 2014 für die Wahlperiode 2014 – 2016.
f) Mithilfe von Eltern im Schülercafé
Dankenswerter Weise haben sich wieder einige Mütter bereit erklärt, das
Schülerteam in der Mittagspause zu unterstützen und anzuleiten. Verstärkung ist
hier immer erwünscht, an einzelnen Tagen sogar notwendig. Bitte wenden Sie sich
an das Team, den Teamleiter StR Ziegler oder melden Sie sich im Sekretariat.
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g) Information der Schule über „Besonderheiten“ durch Eltern
Es kommt immer wieder vor, dass sich Lehrkräfte über häufige Absenzen einzelner
Schüler (m/w) beklagen. Forscht man nach, stellt sich oft heraus, dass sie oder er
an irgendeiner Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit (Migräne, Diabetes,....)
leidet, die der Schule nicht bekannt ist. Im Interesse aller Beteiligten bitten wir Sie,
mit derartigen Beeinträchtigungen offen umzugehen. Es erhöht das Verständnis für
Schülerverhalten, wenn man weiß, es gibt eine ärztlich festgestellte Beeinträchtigung.
9. Beratung
In besonderen Problemfällen stehen Ihnen Lehrkräfte für eine intensive Beratung
zur Verfügung:
a) Sprechstunden des Beratungslehrers
Für Fragen der Schullaufbahn wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerin,
Frau OStRin Köhn. Bitte beachten Sie die geänderte Sprechzeit : Dienstag von
10.40 Uhr bis 12.20 Uhr. Da es sich hierbei i.d.R. um ausführliche Gespräche
handelt, ist eine vorherige Anmeldung im Sekretariat zwingend erforderlich –
bitte spätestens am vorhergehenden Tag.
b)Informationen zum Profilpass für Eltern und Schüler
Frau Sostak (Coach und Kompetenzberaterin) bietet in diesem Schuljahr an
unserem Gymnasium wieder den zweitägigen Workshop „Profilpass für junge
Menschen“ an. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der 9.
Jahrgangsstufe.
Der Workshop „ProfilPASS für junge Menschen“ macht persönliche Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Kompetenzen sichtbar. Die eigenen Stärken zu kennen, ist eine
wertvolle allgemeine Orientierungshilfe für Jugendliche und unterstützt die individuelle Ausbildungs- und Berufswahl, motiviert und stärkt das Selbstbewusstsein.
Der ProfilPASS für junge Menschen hilft bei der systematischen Ermittlung und
Dokumentation eigener Fähigkeiten und Kompetenzen und regt dazu an, sich mit
dem eigenen Handeln und den individuellen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen intensiv auseinander zu setzen.
Termin ist Samstag, 12. und Sonntag, 13. März 2016, jeweils von 9 bis
16.00 Uhr. Die Unkosten betragen 120,00 Euro zuzügl. 17,95 Euro pro
Teilnehmer für Ordner und Online-Aktivierungs-Code.
Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetseite:
Profilpass-fuer-junge-menschen.de
Informationen gibt Frau Köhn auf dem Elternabend der 10. Klassen am Mittwoch,
den 11. 11. 2015 um 19 Uhr und in ihrer Sprechstunde. Bei ihr erhalten sie auch
Informationsmaterial und das Anmeldeformular.
c) Schulpsychologischer Dienst
Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen können die schulpsychologische Beratung
an unserer Schule in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist kostenlos und nicht als
Therapie zu verstehen; vielmehr kann der Schulpsychologe ein erster Wegbegleiter
hin zur Lösung eines Problems im schulischen oder auch privaten Bereich sein. Bei
der Beratung können Sie sich auf die Einhaltung der Schweigepflicht durch den
Schulpsychologen verlassen.
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Gespräche mit unserem Schulpsychologen OStR Josef Rackl finden nach vorheriger
telefonischer oder persönlicher Vereinbarung statt. Am besten erreichen Sie Herrn
Rackl zz. freitags von 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr unter der Telefonnummer
09492/60 10 05 - 212 (Direktanwahl, Anrufbeantworter) oder über E-Mail unter
<[email protected]> .
d) Beauftragte für Suchtprävention
StRin Neumann-Zaunstöck ist unsere Beauftragte für Suchtprävention. Bei
Problemen in diesem sensiblen Bereich wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an sie.
Ersatzweise können Sie sich aber auch an die Verbindungslehrer, den Schulpsychologen oder jede andere Lehrkraft Ihres Vertrauens wenden.
10. Maßnahmen zur Gewaltprävention
Zwei an unserer Schule seit einigen Jahren auf Anweisung des Kultusministeriums
eingeführte Maßnahmen werden auch in diesem Schuljahr fortgesetzt:
a) Mit Sorgfalt und Behutsamkeit werden die Kinder nach den "Richtlinien für die
Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen" informiert.
b) Es wird täglich überprüft, ob alle Kinder, die sich am Morgen auf den Schulweg
gemacht haben, auch tatsächlich bei uns angekommen sind. Hierzu bitten wir Sie
eindringlich, uns vor Unterrichtsbeginn jedes Fernbleiben Ihres Kindes mitzuteilen. Sie können dies ganz praktisch mit ESIS oder telefonisch tun oder
Mitschülern einen entsprechenden Hinweis (bitte in schriftlicher Form!) mitgeben,
der im Sekretariat abgegeben werden muss. Falls ein Kind unentschuldigt
abwesend ist, werden wir Sie unverzüglich informieren und entsprechende
Maßnahmen mit Ihnen absprechen (z.B. Einschaltung der Polizei). Stellen Sie uns
bitte – falls noch nicht geschehen – hierfür eine Telefonnummer zur Verfügung,
unter der die Benachrichtigung zuverlässig erfolgen kann. (Das sollte mit dem InfoBrief Nr. 1 bereits erfolgt sein).
c) Über einen absehbaren vorzeitigen Unterrichtsschluss – bedingt z. B. durch Erkrankung einer Lehrkraft - werden Ihre Kinder rechtzeitig informiert. Wir erwarten,
dass diese Informationen zuverlässig an Sie weitergegeben werden. Bei einem nicht
vorhersehbaren vorzeitigen Unterrichtsschluss haben sich die Schülerinnen und
Schüler in den entsprechenden Räumen im Schulgebäude aufzuhalten und werden
dort beaufsichtigt. Falls Sie wünschen, dass Ihr Kind sich bei einem vorzeitigen
Unterrichtsschluss sofort auf den Heimweg macht, sollten Sie das im Rücklauf zum
Info-Brief Nr. 1 bereits vermerkt haben. Wir weisen darauf hin, dass die
Aufsichtspflicht der Schule endet, sobald Ihr Kind das Schulgelände verlassen hat.
11. Kopierkosten, Wasserspender
Bei einem Unterricht, in dem die Schülerinnen und Schüler häufig selbständig und
eigenverantwortlich arbeiten, muss ihnen verstärkt auch Material zur Bearbeitung
an die Hand gegeben werden. Dies ist insbesondere bei der individuellen Förderung
in den Intensivierungsstunden, aber auch in der Oberstufe notwendig. Deshalb sind
zahlreiche Kopien erforderlich. Im Einvernehmen mit dem Elternbeirat wird zur
Vereinfachung der Abrechnung ein jährlicher Pauschalbetrag erhoben. Er beträgt für
dieses Schuljahr € 13,85. Dieser Betrag deckt nur die für Schüler anfallenden
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Kopierkosten. Kopierkosten, die in der Verwaltung entstehen, werden selbstverständlich aus dem Verwaltungsetat der Schule bestritten. Der Elternbeirat hat
zudem pro Schüler € 0,65 als Beitrag an die Landeselternvereinigung zu zahlen.
Dieser Betrag wird ebenfalls mit den Kopierkosten erhoben.
Seit April 2009 besitzt die Schule einen mit Mitteln des Fördervereins angeschafften
Wasserspender. Für die nötigen CO2-Flaschen, die regelmäßige Reinigung, die halbjährliche Wartung und eine kleine Reparaturrücklage müssen wir einen Betrag von
€ 1,50 pro Jahr und Schüler erheben, so dass die Klassenleiter insgesamt wieder
€ 16,00 pro Schüler (m/w) einsammeln.
12. Schulbücher
Die von der Schule zz. jährlich für Neuanschaffung und Ergänzungen benötigten ca.
€ 25.000.- werden vollständig von Landkreis und Freistaat getragen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir von Ihren Kindern eine pflegliche Behandlung dieser Leihbücher erwarten. Insbesondere sind alle Bücher einzubinden. Für Schäden, die über das normale Maß der Abnutzung hinaus gehen, müssen
wir Sie am Schuljahresende leider zur Kasse bitten.
13. Intensivierungsstunden
In der Jahrgangsstufe 5 besuchen alle Schülerinnen und Schüler wöchentlich Intensivierungsstunden in den Kernfächern D/E/M. In der Jahrgangsstufe 6 besuchen
sie heuer ganzjährig eine wöchentliche Intensivierungsstunde in Englisch, der 2.
Fremdsprache (F/L) und in Mathematik. In der 7. Klasse ist uns eine wöchentliche
Intensivierungsstunde in Englisch vorgeschrieben. Dazu kommt wöchentlich
Mathematik und die 2. Fremdsprache. In der 8. Klasse intensivieren wir in
Mathematik, in der 9. Klasse in Englisch oder Spanisch. Aufgrund erkannter Defizite erhalten die 10. Klassen jeweils eine Zusatzstunde in Deutsch.
In Übereinstimmung von Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternbeirat und
Schulforum werden diese Intensivierungen als Pflichtunterricht durchgeführt
(Schulprofil). Damit erfüllen alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 10.Klasse
„automatisch“ die durch die Kultusministerkonferenz vorgeschriebene Belegungsverpflichtung in Höhe von (mind.) 265 Wochenstunden, d.h. eine zusätzliche
Einbringungsverpflichtung von bis zu fünf Wochenstunden als Folge der Kürzung
von 2008 besteht am Gymnasium Parsberg nicht.
14. Mittelstufe Plus
Das Gymnasium Parsberg ist Pilotschule für die sog. Mittelstufe Plus. Hier
durchlaufen die Schülerrinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 in vier
Jahren (Jahrgangsstufen 8, 9, 9+, 10). Dadurch ist es möglich, auf den (Pflicht-)
Nachmittagsunterricht in den Jahrgangsstufen 8, 9, 9+ zu verzichten. Die
Schülerinnen und Schüler gewinnen dadurch Zeit zum Lernen, Vertiefen,
Wiederholen, aber auch für Wahlunterricht und außerschulische Aktivitäten. Die
ersten Erfahrungen zeigen, dass die „M+“ bei Schülern und Lehrern positiv
aufgenommen wurde. Aufgrund des optimalen Wahlverhaltens (knapp die Hälfte
der Schüler entschieden sich für die M+) konnten insgesamt fünf 8. Klassen
gebildet werden, von denen die Klassen 8d+ und 8e+ die Mittelstufe Plus
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darstellen. In beiden Zügen (Regelzug und M+) können sich die Schülerinnen und
Schüler für den naturwissenschaftlichen oder sprachlichen Zweig entscheiden.
15. Mittagsversorgung
Seit dem Frühjahr 2007 ist unsere Mensa in Betrieb. Das Essen wird von der Küche
des Klinikums Neumarkt frisch zubereitet und geliefert. Der Lieferant ist bemüht,
das Essensangebot schülergerecht zu gestalten. Das aktuelle Angebot finden Sie
unter
http://gym-par.inetmenue.de
Bestellung und Abrechnung erfolgen über das Internet. Dazu kann jeder PC mit
Internetanschluss verwendet werden. Zusätzlich ist in der Aula ein Terminal eingerichtet, an dem auch ohne häuslichen Internetanschluss bestellt werden kann.
Ihre Kinder benötigen dazu jedoch eine spezielle Chipkarte. Ausführliche
Informationen enthält ein Merkblatt, das Sie zusammen mit dem Anmeldeformular
im Sekretariat erhalten.
Der Essenslieferant, die Kliniken Neumarkt Service GmbH, fordert zz. € 3,90 pro
Essen, was aber nicht immer kostendeckend ist. Die Service GmbH ist ein
Unternehmen „nahe am Landkreis“, das nicht auf Gewinnmaximierung angelegt ist,
wohl aber grundsätzlich kostendeckend arbeiten muss.
16. Über den Unterricht hinaus
Seit längerem berichten wir in den Infobriefen über Aktivitäten der Schule, der
Lehrer und der Schüler, die über den normalen Unterricht hinaus gehen. Wir hoffen,
dadurch ein wenig Verständnis dafür zu wecken, dass der Unterricht phasenweise
„in anderer Form“ stattfinden muss (z.B. Arbeitsaufträge), manchmal aber auch
entfällt. Einige Beispiele:
07.9. 2015
20.9.2015
25.9.2015
29.9.2015
Verleihung eines Ethikpreises an die Schülergruppe von Frau
Borchert anlässlich einer Institutsgründung in Fürth
– Jahrgangsstufe Q12 auf Studienfahrt
Sicherheit am Bahnhof: Einweisung durch die Bundespolizei für die
5. Klassen
02.10.2015
Mathematiktag für die 6. Klassen
12.10. – 17.10 Schüler zum Austausch in Prag
12.10,13.10., Lions-Quest-Projekttage für die 8. Klassen Habsberg
19.10.,20.10.
15.10.2015
Theater „Faust I“ in Regensburg
21.10.2015
Engl. Theater 10. und 11. Jahrgangsstufe
22.10.2015
Exkursion Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Q11+Q12, Kurs KUB
24.10.2015 –
Schüler 10de in Trujillo/Extremadura
31.10.2015
26.10.2015 –
10. und 11. Klassen in La Réunion
09.11.2015
17. Wichtige Termine
Damit Sie frühzeitig planen können, hier wichtige Termine bis Weihnachten im
Überblick – Terminverschiebungen können jedoch nicht grundsätzlich ausge8
schlossen werden. Sie finden eine i.d.R. aktuelle Terminübersicht auf der Homepage der Schule.
02.11.15 –
06.11.15
11.11.15
12.11.15
18.11.15
20.11.15
26.11.15
27.11.15
08.12.15
10.12.15
23.12.15
24.12.15.–
05.01.16
Allerheiligenferien
Klassenelternversammlung 10. Jahrgangsstufe / Oberstufeninfo
Beginn 19.00 Uhr
Elternsprechabend 5. Klassen
Buß- und Bettag (unterrichtsfrei)
Herbstball Förderverein / Abschlussball Tanzkurs
Umweltauszeichnung für Waldlehrpfad und Sammelboxaktion in
Nbg
P-Seminar-Abschlusspräsentation Alpen-X
1. Leistungsbericht
1. allgemeiner Elternsprechabend
Unterstufen-Weihnachtsgottesdienst
Weihnachtsferien
18. Verkehrssituation im Schulbereich
Der Busbahnhof vor unserer Schule wird von den ca. 2000 Schülern des ganzen
Schulzentrums in Anspruch genommen. Seien Sie also bitte besonders vorsichtig,
wenn Sie Ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, insbesondere jetzt in der
Herbst- und Winterszeit. Bestärken bitte auch Sie Ihre Kinder in einem vernünftigen
und rücksichtsvollen Verhalten. Und beachten bitte aber auch Sie persönlich im
Interesse Ihrer Kinder die Verkehrsregelung im Einzelnen (Durchfahrt- und
Halteverbote)! Bei Abendveranstaltungen (z. B. Elternabenden, Konzerten) können
die Busbuchten als Parkplätze genutzt werden. Halten Sie aber unbedingt die
Feuerwehrzufahrten frei.
19. Hausordnung
Die Hausordnung soll den innerschulischen Betrieb sichern helfen. Das gelingt
nur, wenn sich alle an die dort niedergelegten Spielregeln halten. An ein paar dieser
Regeln sei hier erinnert.
a) Aus Sicherheitsgründen ist die Benutzung von Rollern, Inline-Skatern, Skateboards, Laserpointern und Feuerzeugen im Schulbereich nicht gestattet. Um einen
geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, müssen wir diese Gegenstände im Fall
eines Verstoßes abnehmen. Waffen aller Art einschließlich Taschenmessern und
„Spielzeugwaffen“ haben in der Schule nichts zu suchen. Bitte achten Sie darauf,
dass Ihr Kind nichts dergleichen mitführt. Im Hinblick auf „täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen“ darf ich an das diesbezügliche Verbot nach dem Waffenrecht erinnern, das am 01. April 2008 in Kraft getreten ist.
b) Wertgegenstände und unnötig hohe Geldbeträge sollten nicht in die Schule
mitgebracht werden. Leider kommen immer mal wieder Diebstähle vor, bei denen
häufig ein unachtsames Verhalten des Geschädigten ursächlich ist. Eine Haftung
der Schule oder des Sachaufwandsträgers ist in den meisten Fällen
ausgeschlossen. Während des Sportunterrichts müssen Schülerinnen und Schüler
daher alle Wertgegenstände im Wertsachenschrank (in der Turnhalle) verwahren
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lassen. Häufig unverschlossene Klassenzimmer, die zudem häufig von anderen
Klassen / Gruppen mitbenutzt werden müssen, sind kein sicherer Aufbewahrungsort
- gleich wofür.
c) Besondere Aufmerksamkeit benötigt leider weiterhin das Müllproblem! Bitte
weisen auch Sie Ihre Kinder immer wieder darauf hin, Müll – gerade im
Pausenbereich – nicht einfach liegen zu lassen, sondern stets in die dafür
vorgesehenen Behälter zu werfen – und nicht daneben! Es ist nicht die primäre
Aufgabe des im Akkord arbeitenden Reinigungspersonals, diese Art von vermeidbarer Verschmutzung zu beseitigen.
Ein ganz besonderes Anliegen muss uns aber grundsätzlich der angemessene
Umgang miteinander sein. Bei entsprechender Rücksichtnahme auf andere und
etwas mehr Respekt voreinander würden manche Probleme gar nicht erst
entstehen.
20. Grundsätze zu Hausaufgaben und Leistungserhebungen
Die Lehrerkonferenz hat nach Abstimmung mit Elternbeirat und Schulforum bereits
2007 Grundsätze zu Leistungserhebung und Hausaufgabenstellung beschlossen, die
zwischenzeitlich mehrfach aktualisiert wurden. Die aktuelle Ausgabe 2015/16 haben
Sie mit dem Info-Brief Nr. 1 bereits erhalten.
21. Regelmäßig stattfindende Fahrten
Wir möchten Sie auf unsere regelmäßig stattfindenden Fahrten hinweisen, damit
Sie die entstehenden finanziellen Belastungen frühzeitig einplanen können.
Wer
6.Klassen
7.Klassen
10.Klassen
12.Klassen
Wohin
Schikurs Wildschönau
Sommersportwoche
Bayer.Wald (BLSV-Camp
Regen)
Berlinwoche
Abschlussfahrt
Wann
Jan., Febr.
Juni, Juli
Ungefähre Kosten
€ 250.€ 250.-
Juni/Juli
September
€ 400.€ 400.- - € 600.-
Bezuschussungen über die OKF-Stiftung (in der Regel aber nicht öfter als insgesamt
zweimal) oder durch den Förderverein sind möglich:
22. Zuschüsse zu Fahrten u.ä.
a) Oskar-Karl-Forster-Stiftung
Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte Schwierigkeiten bei der
Finanzierung von größeren schulischen Anschaffungen oder von Schulfahrten
haben, können Zuschüsse von der Oskar-Karl-Forster-Stiftung erhalten. Anträge
liegen im Sekretariat auf. Eine vertrauliche Behandlung ist selbstverständlich: Nur
der Schulleiter und eine Sekretariatsmitarbeiterin sind damit befasst. Anträge
müssen fristgerecht gestellt sein. Da uns nur eine begrenzte Summe Geldes zur
Verfügung steht, erfolgt die Vergabe nach dem „Windhundprinzip“: Wer zuerst
kommt, mahlt zuerst. Wegen der i.d.R. erst im Sommer erfolgenden Auszahlung
der Stiftungsgelder erfolgt unter Umständen eine Zwischenfinanzierung über den
Förderverein der Schule, wenn Sie das Geld früher benötigen. Weitere
Informationen zur OKF-Stiftung finden Sie natürlich auch im Internet.
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b) Anträge an den Förderverein der Schule
Auch der Förderverein stellt Mittel zu Zwecken wie in a) beschrieben zur Verfügung.
Abweichend vom früher praktizierten „Gießkannenverfahren“ bei Fahrten gibt es
jedoch nur mehr Zuschüsse für einzelne Schüler nach vorheriger Antragstellung
(Verfahren wie in a) beschrieben). Einen speziellen Endtermin für Anträge an den
Förderverein gibt es jedoch nicht.
Denken Sie bitte rechtzeitig an eine Antragsstellung, da die Mittel bei beiden
Möglichkeiten begrenzt sind und die Mittel der OKF-Stiftung ggf. ungenutzt
verfallen, was besonders ärgerlich ist, wenn danach Anträge eingehen.
c) Mittel aus dem Leistungspaket der Bundesregierung
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wollen Sie bitte als erstes die
von den Jobcentern/Arbeitsagenturen verwalteten Fördermittel aus dem Leistungspaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen.
23. Förderverein
Die Schule dankt allen Spendern, die es durch ihre großzügigen Zuwendungen
möglich machen, vielerlei Veranstaltungen zu bezuschussen und Anschaffungen zu
Gunsten unserer Schüler zu tätigen, die ansonsten nicht finanzierbar wären. Der
Dank schließt natürlich auch diejenigen Eltern ein, die als Mitglied im Förderverein
durch Ihre planbaren Beiträge eine stabile finanzielle Basis legen.
Um Ihnen stärker zu verdeutlichen, was alles mit Ihren Spendengeldern geschieht,
berichten wir regelmäßig über die Verwendung der Gelder.
Seit Juli 2015 wurden vom Förderverein der Schule u.a. folgende Aktivitäten
gefördert, Mittel bereitgestellt oder Anschaffungen unterstützt/ermöglicht:
Lions-Quest-Projekttage der 8. Klassen am Habsberg
Sommersportwoche der 7. Klassen
Arbeitskreis AKUT (Exkursion mit Workshop)
Schüleraustausch 2015/16: La Réunion, Spanien, Auvergne, Prag
Sportwettkämpfe
Klassensprecherseminar 2015
Musikwoche
Jahresbericht
Prämienbücher (Wettbewerbe, Klassenbeste, Abitur)
Schulhausgestaltung
Argumentation gegen Rechtsradikalismus
Theatertage 2016
Tage der Orientierung 2016 (9. Jahrgangsstufe)
1.200.500-.
250.1.450.400.900.500.500.2.500.300.400.400.800.-
€
€
€
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24. Homepage
Auf der Homepage der Schule können Elternbriefe, Absenzenregelung,
Hausordnung, wichtige Termine u.ä. nachgelesen werden: www.gymnasiumparsberg.de
25. Unterrichtsausfall bei ungünstiger Witterung
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Seit dem 1.September 2010 entscheidet nicht mehr die einzelne Schule über einen
möglichen Unterrichtsausfall, sondern eine beim staatlichen Schulamt angesiedelte
Koordinierungsgruppe zentral für den gesamten Landkreis – in unserem Fall
in Neumarkt. Entscheidungen werden i.d.R. am Vortag getroffen und im
Rundfunk und auf der Homepage des Kultusministeriums bekannt
gegeben. Auch auf der Homepage der Schule (www.gymnasium-parsberg.de)
werden wir so früh wie möglich eine eindeutige Aussage platzieren und über ESIS
informieren. Unabhängig davon können Sie natürlich in eigener Verantwortung
entsprechend der lokalen Situation Ihre Kinder in kritischen Lagen zuhause lassen,
wenn es die Situation „vor Ort“ angeraten erscheinen lässt (--> telefonische
Entschuldigung nötig!). Ein wenig Neuschnee war in unseren Breiten im Winter
jedoch bisher normal und kein Grund für „Schneechaos“- Befürchtungen.
Entscheidungen für den Landkreis Regensburg sind für den Schulort Parsberg
und seine Schüler nicht maßgebend.
Bitte rufen Sie nach Möglichkeit wegen eines erwarteten/gewünschten
Schulausfalles nicht im Sekretariat an, sondern nutzen Sie die anderen
Informationsmöglichkeiten. Bereits zwei Dutzend Anrufer legen den gesamten
Betrieb im Sekretariat lahm.
26. „Mobbcops“ – das Anti-Mobbing-Team
Die folgenden Lehrkräfte sind Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, die
Unterstützung bei Konflikten und Mobbingfällen wünschen bzw. benötigen:
Frau Auer, Frau Eberhardt, Frau Hendlmeier, Frau Köhn, Frau Kroll, , Frau
Kuchinka, Frau Stahl, Frau Theurer, Frau Urschel, Frau Waldmann, Frau Wirth, Frau
Wirtz.
Informationen werden natürlich vertraulich behandelt. Die Lehrkräfte werden sich
dann um eine Lösung bemühen.
Ich wünsche uns allen ein erfolgreiches und möglichst störungsfreies Schuljahr
2015/16.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
J. Gloßner, StD
Schulleiter
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