Inklusive Pädagogik und Elementarbildung - Justus

 Inklusive Pädagogik und
Elementarbildung
Abschluss:
Master of Arts
Inhalt 1. Einrichtungen und Ansprechpartner ................................................................................................ 2 2. Master‐Studiengang Inklusive Pädagogik und Elementarbildung ..................................................... 3 2.1 Ziele und Leitideen ......................................................................................................................... 3 2.2 Inhalte und Aufbau des Studiums .................................................................................................. 3 3. Zulassung und Bewerbung ............................................................................................................... 8 3.1 Zulassungsvoraussetzungen ........................................................................................................... 8 3.2 Bewerbungsverfahren .................................................................................................................... 9 4. Beginn des Master‐Studiums ........................................................................................................... 9 4.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn ........................................................................................................ 9 4.2 Wohnen und BAföG .....................................................................................................................10 4.3 Studieneinführungstage für die Master‐Studiengänge ...............................................................10 5. Beratungs‐ und Informationsangebote .......................................................................................... 11  „Call Justus“ ‐ Studierenden‐Hotline der Uni Gießen .....................................................................11  Zentrale Studienberatung ..............................................................................................................11  Studienfachberatung ......................................................................................................................12  Studienkoordination .......................................................................................................................12  Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende ...............12  Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen ......................................................................12  Sozialberatung des Studentenwerkes ............................................................................................13  Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland ........................................13 6. Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität ................................................................... 13 7. Modulbeschreibungen .................................................................................................................. 14 8. Spezielle Ordnung MA Inlusive Pädagogik und Elementarbildung .................................................. 23 Stand: Oktober 2015 – Änderungen nach Erscheinen sind möglich!
In diesem Studienführer finden die Spezielle Ordnung für den Master‐Studiengang Inklusive Pädagogik und Elementarbildung, Abschluss Master of Arts vom 20.10.2009, mit dem 3. Änderungsbeschluss vom 29.04.2015 und die Allgemeinen Bestimmungen vom 21. Juli 2004, mit 16. Änderungsbeschluss vom 12.06.2015 Anwendung. Impressum: Herausgeber Zentrale Studienberatung der Justus‐Liebig‐Universität Gießen Goethestr. 58, 35390 Gießen Redaktion Dr. Eva Gros Redaktionsschluss Oktober 2015 Druck Druckerei der JLU Druckdatum/Anzahl 06.10.2015 / 80 Datei: ZSB\Daten\A ‐ Bachelor‐Master of Arts\MA of Arts\MA Inklusive Pädagogik\S‐MIPE Okt15.docx ‐ 1 ‐ 1. Einrichtungen und Ansprechpartner 1. Studienfachberatung Prof. Dr. Norbert Neuß Institut für Schulpädagogik Karl‐Glöckner‐Straße 21 B, Raum 217 35394 Gießen Tel: 0641/99‐24120 [email protected]‐giessen.de Dr. Arno Koch Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik Karl‐Glöckner‐Straße 21 B, Raum 102 35394 Gießen Tel.: 0641/99‐24156 [email protected]‐giessen.de Geschäftszimmer Ute Schneider, Zimmer 209 a Tel. 0641/99‐23001 Regina Requero, Zimmer 210 Tel. 0641/99‐24001 Angelika Unger, Zimmer 211a Tel. 0641/99‐23401 [email protected]‐giessen.de Prodekan Prof. Dr. Thomas Brüsemeister Tel. 0641/99‐23210 Karl‐Glöckner‐Straße 21, Haus E, 35394 Gießen [email protected]‐giessen.de Studiendekanin Prof. Dr. Reinhilde Stöppler Tel. 0641 ‐ 99 24200 Karl‐Glöckner‐Str. 21 B, Raum 07, 35394 Gießen [email protected]‐giessen.de Studienkoordinator Dr. Michael Hoffmann Karl‐Glöckner‐Straße 21, Haus E, Raum 209, 35394 Gießen Tel. 0641/99‐23005 [email protected]‐giessen.de Sprechzeiten: www.uni‐giessen.de/cms/fbz/fb03/dekanat/ personal/studkor 5. Prüfungsamt Wenden Sie sich bei Fragen und Angelegenhei‐
ten, die die Prüfungsverfahren betreffen bitte an das zuständige Prüfungsamt. 2. Studentische Studienberatung Fachbereich 03, Fachschaft Karl‐Glöckner‐Straße 21, Haus B, Raum 019 (Fachschaftsraum) Sprechstunden sind wöchentlich: www.uni‐giessen.de/fachschaft‐ew/ 3. Ausländerberatung Petra Schulze/Jessica Wilzek Akademisches Auslandsamt Goethestr. 58, Raum 38 Tel. 0641/99‐12143 oder ‐12174 Sprechstunden: Mo, Mi, Fr 10.00 ‐ 12.00 Uhr studium‐international@uni‐giessen.de www.uni‐giessen.de/cms/internationales 4. Dekanat Dekan Prof. Dr. Andreas Langenohl Tel. 0641/99‐23000 Karl‐Glöckner‐Straße 21, Haus E, 35394 Gießen [email protected]‐giessen.de Akademisches Prüfungsamt Geisteswissen‐
schaften, Karl‐Glöckner‐Str. 5 A (Seiteneingang rechts beim Pro‐Markt) www.uni‐giessen.de/cms/fbz/paemter/gwiss Informationen im Internet: Justus‐Liebig‐Universität Informationen zum Studium Informationen des Fachbereichs Spezielle Ordnung Master IPE Allgemeine Bestimmungen JLU www.uni‐giessen.de/ www.uni‐giessen.de/studium/ www.uni‐giessen.de/cms/fbz/fb03/institute/ifezw/prof/allgemeine/studium/index_html www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex36.html/7_36_03_7_EuI www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1 ‐ 2 ‐ 2. Master‐Studiengang Inklusive Pädagogik und Elementarbildung 2.1 Ziele und Leitideen Der Master of Arts „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“ ist ein forschungsorientierter, viersemestri‐
ger Studiengang, der für nachgefragte Berufs‐ und Forschungsfelder qualifiziert. Er wird vom Institut für Schulpädagogik und vom Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik gemeinsam verantwortet. Der Master‐Studiengang schließt an den Gießener Bachelor‐Studiengang „Bildung und Förderung in der Kindheit“ (BFK) an, bleibt jedoch als erziehungswissenschaftlicher Studiengang auch für weitere erzie‐
hungswissenschaftliche Bachelor‐Studiengänge anschlussfähig. Es handelt sich um einen stark berufsfeld‐ und forschungsorientierten Studiengang, der für nachgefragte pädagogische und wissenschaftliche Hand‐
lungsbereiche qualifiziert. Dabei zielt er auf verschiedene Berufsfelder in sowohl wissenschaftlichen Einrich‐
tungen als auch pädagogischen Institutionen vorschulischer, schulischer und außerschulischer Kontexte und eröffnet insbesondere Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bereichen Frühe Kindheit, Inklusive Pädagogik, Außerschulische Lernförderung, Pädagogik und Rehabilitation bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Sprachbeeinträchtigungen. Der Master‐Studiengang qualifiziert zudem für einen forschungsbezogenen beruflichen Werdegang in Form der Promotion. Eine Besonderheit des Masters ist das „Forschende Studieren“. Es gewährleistet die Verbindung von Praxis und Theorie, von Forschung und Anwendung, wie sie in den Erziehungswissenschaften sowohl im universi‐
tären Bereich als auch im Berufsfeld gefordert wird. 2.2 Inhalte und Aufbau des Studiums Dieser Studienaufbau gilt für alle Studierende, die ihr Studium dieses Studienganges im Wintersemester 2014/2015 beginnen. Der Studiengang ist auf insgesamt 120 CPs ausgelegt und erstreckt sich über 4 Semester. Er umfasst 11 Module einschließlich des Praktikums‐ und des Thesis‐ Moduls. Die Struktur des Studien‐
gangs ist folgende: •
Grundlagenbereich mit 5 Modulen (G1 – G5), davon 1 Modul mit 9 CP, zwei Module mit 6 CP und zwei mit 8 CP •
Praktikumsmodul mit 13 CP •
Profilbereich mit 2 Modulen (P1 – P4) im gewählten Schwerpunkt (je 10 CP), einem Modul im Wahlbereich (10 CP) und dem Modul „Forschendes Studieren“ (FS) mit 10 CP •
Thesis‐Modul mit 30 CP. Im Folgenden werden die Inhalte der einzelnen Module genauer beschrieben: Der Studiengang bietet einen breit angelegten Grundlagenbereich sowie einen Profilbereich, der verschie‐
dene Schwerpunktbildungen ermöglicht. Im Grundlagenbereich belegen die Studierenden fünf Module erziehungswissenschaftlicher Kernkompetenzen:  G1: Das Modul Inklusive Pädagogik und Didaktik (9 CP) bezieht sich auf die Herausforderungen hete‐
rogener Gruppen in außerschulischen Feldern. Heterogenität umfasst dabei die individuellen Ausgangs‐
lagen wie Sozialisation, Kulturalität, Behinderung, Geschlecht etc., die für die Aneignung von Bildung und für die Erziehung wirksam werden. Das seit der Ratifizierung der UN‐Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die deutsche Regierung als selbstverständlich einzubeziehen‐
‐ 3 ‐ de Prinzip der Inklusion führt zu notwendigen Umstrukturierungen pädagogischer Arbeitsfelder und In‐
stitutionen. Als Basismodul im Studiengang Inklusive Pädagogik und Elementarbildung werden grundle‐
gende Begriffe, auch vor ihrem jeweiligen historischen Kontext eingeführt, inklusive Handlungsfelder und ‐konzepte skizziert sowie Umsetzungsmöglichkeiten kritisch hinterfragt. Analysen von Institutionen und Organisationen diskutieren kritisch die Konzeption und die methodische Umsetzung inklusiver Er‐
ziehung und Bildung über die Lebensspanne hinweg, hinsichtlich ihrer Intentionen und Wirkungen. Zu‐
sätzlich werden Konzepte und Modelle der didaktischen Gestaltung von Bildungsprozessen im Bereich des außerschulischen Lehrens und Lernens vermittelt. Insgesamt gesehen werden in diesem Modul Kompetenzen zur Konzeption und Reflexion inklusiver Handlungsmodelle sowie Kompetenzen zu deren Implementierung und Evaluierung erworben. 
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G2: Das Modul Beratung (6 CP) entfaltet Konzepte, Inhalte und Verfahren pädagogischer Beratungstä‐
tigkeit in und außerhalb von Institutionen. Beratung ist eine in vielen pädagogischen Praxisfeldern ver‐
breitete Handlungsmethode, die sich an Menschen richtet, die Unterstützung und Hilfe bei der Bewälti‐
gung von Erziehungs‐ und Bildungsfragen benötigen. Dabei bilden Prinzipien und Konzepte sozialpäda‐
gogischer Beratung eine Grundlage, die den Lebenswelt‐ und Alltagsbezug hervorhebt. In diesem Zu‐
sammenhang ist es notwendig, unterschiedliche Interventionsebenen und Beratungsformen zu unter‐
scheiden: Mit einer informatorischen Beratung werden Probleme bearbeitet, die durch mangelnde In‐
formationen, Wissenslücken oder eine unzureichende Orientierung in Entscheidungssituationen be‐
dingt sind. Durch die Weitergabe von Informationen wird der Klient wieder entscheidungs‐ und hand‐
lungsfähig. Beratung gilt als eine elementare Kompetenz pädagogischer Professionalität. Daher bedarf sie auch besonderer Lehrveranstaltungen, die der Übung und Evaluation des eigenen Beratungshan‐
delns im Kontext forschungsbezogener Fragestellungen dienen. Im Hinblick auf die wählbaren Profilbe‐
reiche liefert dieses Modul die Grundlagen, um z.B. Eltern, Familien, Sorgeberechtigte, pädagogisches Fachpersonal und pädagogische Institutionen hinsichtlich relevanter Erziehungs‐ und Bildungsfragen zu beraten oder weiter zu vermitteln. Dementsprechend geht Beratungstätigkeit auch einher mit Instituti‐
onenkunde (Wo bekommt der Klient weiterhin fachkundigen Rat oder Hilfe im Hinblick auf Bildungs‐, Gesundheits‐ und Sozialleistungen?). Darüber hinaus sind Kenntnisse von Beratungskonzepten (z.B. Lö‐
sungsorientierte Beratung), Beratungsprinzipien (Solidarität, Subsidiarität usw.) und Beratungsmetho‐
den relevante Vermittlungsziele dieses Grundlagenbereichs. Die Erprobung verschiedener Beratungs‐
formen und Kommunikationstechniken, etwa auf der Basis von Fallbeispielen, erlaubt den Auf‐ bzw. Ausbau von Teamfähigkeit, kommunikativer, interkultureller und Netzwerkkompetenz und erleichtert daher die Bewältigung pädagogischer Situationen. G3: Das Modul Empirische Forschungsmethoden (6 CP) soll die Fähigkeit zur eigenständigen Anwen‐
dung qualitativer und quantitativer empirischer Forschungsmethoden vermitteln. Dabei sollen die Stu‐
dierenden den Zusammenhang von Theorieannahmen, Fragestellungen, Methoden und Forschungsdes‐
igns erkennen. Neben der exemplarischen Analyse von empirischen Materialien aus der Thematik des Studiengangs lernen die Studierenden unterschiedliche Forschungsansätze und Forschungsarbeiten kennen und bewerten. Die Seminare fokussieren auf die Anwendung von Forschungsmethoden, so dass Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vorbereitung des „Forschenden Studierens“ und eigener Forschungs‐
projekte im Rahmen der Master‐Thesis aufgebaut werden. Dazu gehört das Entwickeln und Operatio‐
nalisieren von Fragestellungen, die Planung und Begründung eines Forschungsdesign, die begründete adäquate Auswahl einer qualitativen Methode (z.B. Beobachtung, Interview, experimentelle Verfahren, Gruppendiskussion, Tagebuchmethode) oder quantitativen Methodik mit statistischen Auswertungs‐
verfahren im Anschluss an eine Datenerhebung im Feld (z.B. mittels Fragebogen, Test, Beobachtungs‐
bogen). Weiterhin werden die Darstellung des forschungspraktischen Vorgehens, die Präsentation und Einordnung von Forschungsergebnissen und die Einschätzung der Reichweite der Ergebnisse in Abhän‐
gigkeit von der Methode begleitend erprobt. G4: Das Modul Aufwachsen unter erschwerten Bedingungen (8 CP) ermöglicht es den Studierenden grundlegende Kenntnisse der Jugendforschung und der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotio‐
nalen und sozialen Entwicklung zu erwerben. Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Ent‐
wicklung sind häufig die Folge des Aufwachsens unter erschwerten Bedingungen in Kindheit und Ju‐
‐ 4 ‐ gend. Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz sind riskante Lebenslagen für Heranwachsende Gegenstand bildungspolitischer Debatten, erziehungswissenschaftlicher Forschung und schulischer und außerschulischer pädagogischer Interventionen. Das Modul gibt daher einen Einblick in riskante Le‐
benslagen und problematische Bedingungen des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen. Wesent‐
liche Kenntnisse über die Symptomatik herausfordernder Verhaltensweisen, sowie Methoden der Prä‐
vention und der Förderung werden vermittelt. Im breitgefächerten außerschulischen Tätigkeitsfeld der Pädagogik gehört ein vertieftes Verständnis über die Bedingungen und Folgen des Aufwachsens unter erschwerten Bedingungen zu den grundlegenden pädagogischen Wissensbeständen. Neben den Grund‐
lagen der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung werden die in‐
stitutionellen, organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Förderung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Handlungsfeldern dargestellt. 
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G5: Im Modul Leitung und Organisation (8 CP) werden den Studierenden grundlegende (anwendungs‐
bezogene) Kenntnisse der Arbeits‐ und Organisationspsychologie sowie Konzepte und Methoden gelin‐
gender Leitungstätigkeit vermittelt. Führung, Personal‐ und Teamentwicklung werden vor dem Hinter‐
grund ihrer organisationalen Einbindung als zentrale Leitungsaufgaben in ihrem Bedingungsgefüge, ih‐
ren Zielen, Verfahren und Prozessen sichtbar, erprobt und reflektiert. Auf diese Weise sollen den Stu‐
dierenden jene erforderlichen Kompetenzen zuwachsen, die es ihnen erlauben in institutionellen Kon‐
texten Leitungs‐ und Führungsaufgaben adäquat auszufüllen. Führung und Teamentwicklung zählen zu den vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, denen sich (elementar)pädagogische Leitungskräfte gegenüber sehen. Dabei nimmt die Art und Weise wie Leitungskräfte diese Verantwortung überneh‐
men Einfluss auf die Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der MitarbeiterInnen, das Be‐
triebsklima und vielerlei weitere Faktoren, die sich letztlich auf die Qualität der pädagogischen Arbeit als dem übergeordneten Organisationsziel der entsprechenden Einrichtungen auswirken. Leitung ohne Führung ist nicht denkbar, weshalb es für (angehende) Leitungskräfte sinnvoll ist Klarheit über die Be‐
dingungen und den Charakter angemessener Führung zu erlangen und Vorstellungen über den eigenen, angestrebten Führungsstil zu entwickeln und zu reflektieren. Führung in pädagogischen Institutionen verfolgt zwei Ziele: so ist einerseits die Bildung, Betreuung und Erziehung der Klientel auf einem mög‐
lichst hohen Niveau umzusetzen und andererseits gilt es positive organisationsinterne Beziehungsstruk‐
turen zu etablieren und aufrecht zu erhalten. Diese beiden Aufgaben von Leitungskräften (Realisation des Organisationsziels & Sicherstellung der Gruppenintegration) lassen sich in vielfältige Teilaufgaben, wie z.B. die Aktivierung und Förderung der Potentiale der MitarbeiterInnen, Herstellung förderlicher Arbeitsbedingungen oder die Etablierung angemessener Kommunikationsformen, untergliedern. Ver‐
schiedene Maßnahmen erleichtern es Führungskräften, diese an sie gestellten Anforderungen zu erfül‐
len. Hierzu zählen unter anderem Zielvereinbarungen, Delegation, Motivation und Kontrolle, deren Kenntnis und adäquate Umsetzung die Arbeit von Leitungskräften erleichtert und gleichzeitig die Ar‐
beitszufriedenheit und –leistung ihrer MitarbeiterInnen erhöhen kann. Aus der Führungsverantwortung und den daraus resultierenden Aufgaben ergibt sich für Leitungskräfte ein spezifisches Kompetenzpro‐
fil, welches sowohl persönliche bzw. subjektbezogene Kompetenzen wie z.B. Motivations‐ und Kom‐
munikationsfähigkeit als auch Fach‐ und Methodenkompetenzen umfasst. Diese sollen von den Studie‐
renden erworben und ausgebaut werden. PR: Im Praktikum (13 CP) sollen die in den Veranstaltungen des Profilbereichs (P1) erarbeiteten Aufga‐
ben und Beobachtungsschwerpunkte umgesetzt werden. Die Profilbereichveranstaltungen haben daher praxisrelevante Inhalte zum Gegenstand (Didaktik, Diagnostik, Methodik, professionelles Handeln usw.) und dienen der Vorbereitung auf das Praktikum bzw. seiner Begleitung. Die Erfahrungen des Prakti‐
kums werden innerhalb des gewählten Profilbereichs aufgegriffen und können ggf. auch bereits zu ei‐
genen Forschungsfragen führen, die dann im Bereich des „Forschenden Studierens“ durch eine eigen‐
ständige, empirische Forschungsarbeit ausgearbeitet werden können. Die Praktikumsordnung finden Sie unter: www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex36.html/7_36_03_7_EuI ‐ 5 ‐ Der gewählte Profilbereich beinhaltet zwei Module des gewählten Schwerpunktes, ein Modul aus einem anderen Schwerpunktbereich sowie das Forschende Studieren und die Master‐Thesis. Folgende Profilberei‐
che sind von den Studierenden wählbar:  Im Schwerpunkt Außerschulische Lernförderung werden zunächst grundlegende Erkenntnisse der Lernforschung vermittelt und auf die Problematik von Lernstörungen, deren Symptomatik und Erklä‐
rungsmodelle bezogen. Darauf aufbauend werden Lernstrategien und Anforderungen an eine inklusive Lernbegleitung in vorschulischen, außerschulischen und beruflichen Handlungsfeldern dargestellt. Eine Vertiefung erfolgt zur Förderung der Kulturtechniken, insbesondere bezogen auf die Alphabetisierungs‐
arbeit, sowie zu Fördermöglichkeiten bei Menschen mit Migrationshintergrund. Im Mittelpunkt steht das professionelle Handeln in unterschiedlichen Institutionen durch Planung, Anleitung und Organisati‐
on von lernförderlichen Maßnahmen mit dem Blick auf eine effektive Prävention und Intervention bei Lernbeeinträchtigungen sowie deren Umsetzungs‐ und Evaluierungsmöglichkeiten in inklusiven Ar‐
beitsbereichen.  Der Schwerpunkt Pädagogik und Rehabilitation bei geistiger Behinderung befasst sich mit der Konzep‐
tionierung und Evaluation von Bildungs‐ und Fördermaßnahmen bei Kindern, Jugendlichen und Erwach‐
senen mit geistiger Behinderung mit dem Ziel der selbstbestimmten Partizipation. Geistigbehinderten‐
pädagogik impliziert in Theorie und Praxis Aufgaben (und Arbeitsfelder) in vielfältigen Bereichen, z.B. Frühförderstellen, Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnstätten etc., um Menschen mit geisti‐
ger Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Fol‐
gende Schwerpunkte werden berücksichtigt:  Frühförderung  Berufliche Bildung  Freizeitgestaltung  Wohnvorbereitung  Erwachsenenbildung  Geragogik  Integration/Inklusion  Besondere Bildungsangebote, z.B.: Mobilität, Sexualität, Kommunikation, Selbstbestimmung, Freizeit, Persönliches Budget Neben wissenschaftstheoretischen Problemen werden darüber hinaus ethische, soziologische, gesell‐
schaftspolitische, medizinische und psychologische Problemstellungen mit einbezogen. Entsprechende empirische Anteile finden ebenfalls Berücksichtigung.  Im Schwerpunkt Pädagogik bei Sprachbeeinträchtigungen stehen die Prävention, Diagnostik und In‐
tervention von Auffälligkeiten der kindlichen Sprachentwicklung im Mittelpunkt. Das der Ausbildung zugrunde liegende Modell orientiert sich an den Prinzipien der Internationalen Klassifikation der Funk‐
tionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF der Weltgesundheitsorganisation (WHO)). Ebenso werden jeweils aktuelle Themen aus der Bildungspolitik wie z.B. Mehrsprachigkeit, das Konstrukt der Bildungsverlierer oder Theorien der Inklusion Gegenstand der Studieninhalte sein. Die berufliche Per‐
spektive umfasst zwei unterschiedliche Werdegänge: zum einen die forschungsbezogene Perspektive mit dem Ziel der Promotion und zum anderen die sprachförderpädagogische Tätigkeit in außerunter‐
richtlichen Bildungs‐ und Erziehungskontexten, z.B. in Kitas, Vorklassen, schulischen Fördermaßnahmen oder Fördermaßnahmen im Jugendbereich. Die forschungsbezogene Ausrichtung des Profilbereichs be‐
zieht vor allem die Methoden der empirischen Forschung und der Entwicklung und Evaluation von Di‐
agnose‐ und Therapie‐/Förderverfahren mit ein. Für die spätere sprachheilpädagogische Berufstätigkeit in den unterschiedlichsten Einrichtungen zur Kinder‐ und Jugendbildung werden neben fachwissen‐
schaftlichen Grundlagenkenntnissen aus den Bezugswissenschaften wie z.B. der Linguistik, Psychologie und Medizin Fachkompetenzen in der Sprachentwicklungsdiagnostik vermittelt, sowie Kompetenzen zur Konzeptionierung und Anwendung von Sprachfördermaßnahmen. Im Zentrum stehen Auffälligkei‐
‐ 6 ‐ ten der Aussprache, des Wortschatzes, der Grammatik und der Kommunikation. Die Beratung sowohl von Eltern als auch Kollegen und Kolleginnen, welche in den unterschiedlichsten Bereichen eines inklu‐
siven Bildungs‐ und Erziehungssystems tätig sind, ist ebenfalls ein zentraler Gegenstand der Studienin‐
halte. 
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Der Schwerpunkt Pädagogik der frühen Kindheit knüpft an die Inhalte des BA‐Studiums Bildung und Förderung in der Kindheit des Fachbereichs Erziehungswissenschaft der JLU an und erweitert bzw. ver‐
tieft diese. Mit den fachwissenschaftlichen "Frühpädagogische Schlüsselsituationen beobachten, do‐
kumentieren, reflektieren und gestalten" und "Forschung und Konzepte in der Frühpädagogik" werden zwei wesentliche Aufgabenbereiche der frühen Kindheit vertieft. Diese Module stehen im Zusammen‐
hang mit Fragen der Professionalität von frühpädagogischem Fachpersonal, der Qualitätsentwicklung der Kindertagesstätten und didaktischen und pädagogischen Ansätzen zur Umsetzung des Bildungsauf‐
trags in Kindertagesstätten. Dabei werden aktuelle gesellschaftliche Bedarfe (Sprachförderung, Krip‐
penpädagogik, Vorschuljahr, Frühförderung usw.) aufgegriffen. Insbesondere die Kombination aus fachwissenschaftlichen Modulen und dem forschenden Studieren erlaubt die Entfaltung von unbearbei‐
teten Forschungsfragen in diesen Handlungsfeldern. Dazu gehören bspw. die Entwicklung der Kinderta‐
gesbetreuung im Zusammenhang spezifischer Zielgruppen und deren Bedarfe, die Umsetzung bzw. Eva‐
luation des Ko‐Konstruktionsansatzes in verschiedenen Bildungskonzepten, die Gestaltung von Bil‐
dungs‐ und Erziehungsprozessen in Übergangssituationen (z.B. Familie ‐ Krippe, Krippe ‐ Kindergarten, Kindergarten ‐ Grundschule) und die Entwicklung von Trägerstrukturen in diesem Feld. Neben den indi‐
viduellen und institutionellen Bildungs‐ und Erziehungsfragen sind auch rahmengebende, gesellschafts‐
politische Entwicklungen und rechtliche Entscheidungen (Kifög, TAG usw.) von großer Bedeutung für diesen Profilbereich. FS: Das Modul „Forschendes Studieren“ bietet eine speziell auf einzelne Forschungsfelder hin orientier‐
te Verzahnung von Praxis und Theorie. Ziel ist es auch, dass Studierende in laufende Forschungsprojek‐
te des jeweiligen Forschungsschwerpunktes eingebunden werden und dementsprechend eigene For‐
schungsaufgaben übernehmen. Aufgrund der hohen Eigentätigkeit bei empirischen Studien ist der Workload in dem Schwerpunkt „Forschendes Studieren“ entsprechend mit 10 CP ausgewiesen. TH: Die Masterthesis (30 CP) ist inhaltlich und forschungsmethodisch an den gewählten Schwerpunkt im Profilbereich angebunden. Alle wichtigen Regelungen zu dem Studiengang finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen für modulari‐
sierte und gestufte Studiengänge (AllB) und der Speziellen Ordnung des Studiengangs. Die aktuelle Version der speziellen Ordnung des Studiengangs finden Sie unter: www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex36.html/7_36_03_7_EuI Die aktuelle Version der Allgemeinen Bestimmungen (AllB) finden Sie unter: www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/7_34_00_1 ‐ 7 ‐ Studienverlaufsplan S Grundlagenbereich 4 3 G2 S (3 CPs) G2 S (3 CPs) 2 G1 S (3 CPs) 1 G1 V (3 CPs) Praktikum G5 S (4 CPs) G3 S (3 CPs) G4 S (3 CPs) G5 V (4 CPs) G1 S (3 CPs) G3 S (3 CPs) G4 V (2 CPs) G4 S (3 CPs) Profilbereich Thesis CP´s Thesis (30 CPs) 30 CPs P1‐4 M2 (5 CPs) FS (9 CPs) 30 CPs P1‐4 M1 (5 CPs) Wahl (5 CPs) P 1‐4 (5 CPs) FK (1 CPs) 32 CPs P1‐4 (5 CPs) Wahl (5 CPs) 28 CPs 30 CPs 120CPs Praktikum (13 CPs) 37 CPs 13 CPs 40 CPs 3. Zulassung und Bewerbung 3.1 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge werden über die Allgemeinen Bestimmungen (AllB) sowie die Speziellen Ordnungen der jeweiligen Studiengänge festgelegt. Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Abschluss des Bachelor‐Studiengangs Bildung und Förde‐
rung in der Kindheit oder eines Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft einer anderen Hochschule mit anerkannten Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbegleitend nachgeholt werden können, erforderlich. Darüber hinaus werden folgende akademischen Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung an‐
erkannt: Diplom‐ und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge mit Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbeglei‐
tend nachgeholt werden können. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher Eingangs‐
prüfung als gleichwertig anerkennen. Das bisherige Studium muss ein fachliches Profil der Erziehungswis‐
senschaften mit einem erkennbaren der o.g. Forderung gleichwertigen Schwerpunkt in Bildung und Förde‐
rung in der Kindheit aufweisen. ‐ 8 ‐ 3.2 Bewerbungsverfahren Das Studium kann nur zum Wintersemester begonnen werden. Derzeit ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte mit  einem Bachelor‐Abschluss einer nicht‐deutschen Hochschule  einem Bachelor‐Abschluss einer deutschen Hochschule (außer der JLU) und einer nicht‐deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni‐assist (www.uni‐assist.de/, Helmholtzstr. 2‐9, 10587 Berlin). Von uni‐assist werden die Anträge geprüft. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat, Goethestr. 58, 35390 Gießen, auslaenderzulassung@uni‐
giessen.de, Tel.: (0641) 99 16400, Fax: 99 12169 Infos unter: www.uni‐giessen.de/cms/internationales/studierenjlu/bewerbung Für alle anderen gelten folgende Informationen: Informationen zum Bewerbungsverfahren für Master‐Studieninteressierte entnehmen Sie bitte der Seite  www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/master Die Bewerbungsfrist der Justus‐Liebig‐Universität Gießen für den Studienbeginn im Wintersemester be‐
ginnt am 01.06. und endet am 15.07. Bitte beachten Sie, dass Fristverlängerungen beschlossen werden können. Diese werden im Internet veröffentlicht. Ablauf des Bewerbungsverfahrens 
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Die Bewerbung muss mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen erfolgen und an das Studierendensekretariat der JLU (Goethestraße 58, 35390 Gießen) eingehen. Das Studierendensekretariat prüft, ob die studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind bzw. leitet die Unterlagen zur Prüfung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter. Die Bewerber/innen erhalten vom Studierendensekretariat eine Rückmeldung (Zulassung bzw. ggf. Ablehnung oder – falls zeitlich noch möglich ‐ Nachforderung von Unterlagen, geben Sie deshalb unbe‐
dingt eine E‐Mail‐Adresse an, welche Sie regelmäßig abrufen). 4. Beginn des Master‐Studiums 4.1 Semester‐ /Vorlesungsbeginn Nach der Einschreibung sind Sie ab dem 1. Oktober Student/in der Universität. Der Studienausweis kann ab 01.09. als Fahrkarte (RMV, NVV und VGWS) genutzt werden (Semesterticket, Infos dazu beim AStA www.stud.uni‐giessen.de/asta/). Im Wintersemester beginnt die Veranstaltungszeit in der Regel Mitte Oktober und endet Mitte Februar, im Sommersemester beginnt sie in der Regel Mitte April und endet Mitte Juli (genaue Termine unter: www.uni‐giessen.de/studium/bewerbung/fristen‐termine). ‐ 9 ‐ 4.2 Wohnen und BAföG Mit Fragen zur Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bzw. zu den Stu‐
dentenwohnheimen wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk, dort erhalten Sie auch Antragsformulare: Studentenwerk ‐ Abteilung Förderung bzw. Abteilung Wohnen Otto‐Behaghel‐Straße 23‐27, 35394 Gießen; Tel. (0641) 400080 Internet: www.uni‐giessen.de/studentenwerk Infos zur Wohnungssuche und Links zu Kleinanzeigen und Wohnungsbörsen finden Sie unter www.uni‐giessen.de/studium/studienbeginn 4.3 Studieneinführungstage für die Master‐Studiengänge In der Woche vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters findet für die neuen Master‐Studierenden der JLU Studieneinführungstage (sog. Master‐„StET“) statt. Neu‐Gießener Master‐Studierenden soll die Orientierung an der JLU und in der Stadt erleichtert werden. Sie werden außerdem alles Wichtige zu den Studienverwaltungssystemen FlexNow und StudIP erfahren, zur Modulanmeldung und zu anderen organisatorischen Dingen, die der erfolgreiche Start in das Master‐
Studium verlangt. Alle Master‐Studierenden, also auch die „hauseigenen“ Bachelor‐AbsolventInnen, erhalten einen vertief‐
ten Einblick in den Studienablauf und in bestimmte Modulinhalte, werden in Vorträgen über wichtige As‐
pekte des berufsorientierten Studiums und karrierevorbereitende Schritte informiert und bekommen alle notwendigen Hinweise und Hilfestellungen um ihren Stundenplan zusammen zu stellen. Insbesondere bie‐
tet sich an diesem Tag die Gelegenheit letzte oder auch sehr fachspezifische Fragen zu klären. Wir empfeh‐
len Ihnen daher dringend, an den Studieneinführungstagen teilzunehmen! Die Einladung mit den Terminen der Master‐StET erhalten Sie bei der Einschreibung als Faltblatt „Hinweise zum Studienanfang“ bzw. im Internet unter: www.uni‐giessen.de/studium/studienbeginn/stet. ‐ 10 ‐ 5. Beratungs‐ und Informationsangebote  Call Justus – Studierenden‐Hotline der Uni Gießen Call Justus – Studierenden‐Hotline ist die erste Anlaufstelle für telefonische Anfragen von Studieninteres‐
sierten und Studierenden bei Fragen rund um das Studium an der Justus‐Liebig‐Universität Gießen. Dort erhalten Sie Auskunft zu:  Studienangeboten  Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte  Bewerbungsverfahren  Semesterbeitrag, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation  Fachwechsel und Hochschulortwechsel  Sprechzeiten und Adressen der Studienfachberaterinnen  Sprechzeiten und Adressen der Zentralen Studienberatung und anderen universitären Bera‐
tungsstellen  Informationsmaterial auf Wunsch per Post. Call Justus – Studierenden‐Hotline Sprechzeiten: Mo‐Fr 9.00 – 16.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 400  Zentrale Studienberatung Die Zentrale Studienberatung informiert und berät Sie in allen Phasen Ihres Studiums: 
bei der Studienwahl über Studienmöglichkeiten, ‐anforderungen und ‐inhalte und bei Fragen und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Entscheidung für ein Studium ergeben können. 
bei Fragen zu Bewerbung und Zulassung: Bewerbungsverfahren, Zulassungsbeschränkungen, Hochschulstart.de‐Verfahren, Überbrückungsmöglichkeiten von Wartezeiten etc. 
in der Studieneingangsphase und bei der Studienplanung 
bei individuellen Fragen und Schwierigkeiten im Studienverlauf: Orientierungs‐schwierigkeiten, Unsicherheit bei der „richtigen“ Fächerwahl, Zusatzqualifikationen, Studien‐, Lern‐, Arbeits‐ und Prüfungs(vorbereitungs)probleme, Studienunterbrechung, Studienfachwechsel oder ‐abbruch, psy‐
chische Probleme und vieles mehr. 
Studierende in bestimmten Lebenslagen (Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studieren mit Kind, psychische Probleme in Zusammenhang mit dem Studium usw.) und 
während der Studienausgangsphase und beim Übergang in die Arbeitswelt. Die Beraterinnen orientieren sich an den methodischen Standards professioneller Beratung. Die Beratung ist vertraulich und ergebnisoffen. Sie erhalten professionelle Unterstützung bei der Suche nach Informatio‐
nen und ihrer Verarbeitung und Einordnung sowie bei der Reflexion studienbezogener Fragestellungen und Probleme. Die Beraterinnen erarbeiten mit Ihnen Lösungen, wenn Sie sich in Ihrem Studium beeinträchtigt fühlen, z. B. durch Unsicherheit, Entscheidungskonflikte, Arbeitsstörungen, Prüfungsangst, Kommunikati‐
onsschwierigkeiten. Kurzinformationen erhalten Sie in der Offenen Sprechstunde (für die Sie sich nicht anmelden müssen) oder auch während der Telefonsprechstunde. Für ein ausführliches Beratungsgespräch sollten Sie einen Termin vereinbaren, telefonisch oder in der Sprechstunde, die Terminvergabe per E‐Mail ist nicht möglich. Zentrale Studienberatung Goethestr. 58, 35390 Gießen Öffnungszeiten und offene Sprechstunde: Mo, Fr: 9.00 ‐ 12.00 Uhr Di, Do: 15.00 ‐ 17.00 Uhr Telefonsprechstunde: Mo, Di, Do, Fr 13.00 – 15.00 Uhr Tel: 0641 / 99 16 223 (über Call Justus) ‐ 11 ‐  Studienfachberatung Die Studienfachberatung wird von Lehrenden des Fachbereichs angeboten (siehe S. 3). Dorthin können Sie sich wenden, wenn  Sie Fragen zum Studienaufbau und zur individuellen Studienplanung, zu einzelnen Studienfä‐
chern, gewünschten Spezialisierungen etc. im Studium haben,  Sie unsicher sind, ob Sie für das Studium „geeignet" sind,  Sie Hilfestellung und Unterstützung bei der Zusammenstellung des individuellen Studien‐ und Prüfungsplans (Wahl der Profilmodule) benötigen.  Studienkoordination Die Studienkoordination ist instituts‐ bzw. fachbereichsübergreifend für den Gesamtablauf des Studien‐
gangs und die Abstimmung der Veranstaltung zuständig. Sollte es hierbei zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson (siehe S. 3).  Beratung für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende Beratung zu Studium (Studienwahl und ‐entscheidung, Bewerbung für den Studienplatz mit Härtefall‐ oder Nachteilsausgleichantrag, Studiengestaltung, Fehlzeiten und Urlaubssemester, Nachteilsausgleich bei Prü‐
fungen, technische Hilfsmittel, Studienassistenz und andere Angebote der Universität): Internet: www.uni‐
giessen.de/studium/studmitbehinderung Zentrale Studienberatung – Beratungsangebot für behinderte und chronisch kranke Studieninteressierte und Studierende, Erwin‐Stein‐Gebäude, Goethestr. 58, 35390 Gießen, E‐Mail: studium‐barrierefrei@uni‐
giessen.de, Telefonsprechstunde in der Regel Di von 13:00 bis 15:00 Uhr (Tel.: (0641) 99 16216) und Offene Sprechstunde in der Regel Do von 12:30 bis 14:30 Uhr – aktuelle Termine s. www.uni‐
giessen.de/studium/behindertenberatung. Termine nach Vereinbarung über Sekretariat (Tel.: (0641) 99 16214) oder über die Studierenden‐Hotline Call Justus (Tel.: (0641) 99 16400). Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Studienfinanzierung, Finanzierung von personellen Hilfen und technischen Hilfsmitteln, Unterstützung bei sonstigen sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Wohnheimplät‐
ze mit Sonderausstattung etc.): Studentenwerk Gießen – Beratung & Service, Studentenhaus, Otto‐Behaghel‐Straße 25, 35394 Gießen; Beratung: Mo ‐ Fr von 12:00 bis 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 40008 163; E‐Mail: [email protected]‐
giessen.de Beratung durch Studierende im Autonomen Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (ABeR) im AStA der JLU Gießen, E‐Mail: aber@asta‐giessen.de, Internet: www.asta‐giessen.de/  Studieren mit Kind /mit familiären Verpflichtungen www.uni‐giessen.de/studium/mitkind und www.kind‐und‐studium.de Beratung zum Studium (Studienwahl, Studiengestaltung, Urlaubssemester, Schwierigkeiten bei Ver‐
anstaltungsteilnahme, Prüfungen und allen Fragen sonst zum Studium mit Kind: Zentrale Studienberatung (siehe oben); ZSB@uni‐giessen.de. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall einen Termin für ein Beratungsge‐
spräch, am besten telefonisch über die Studierenden‐Hotline Call Justus (s. o.) Beratung zu sozialen Belangen im Studium (Unterstützung bei finanziellen und sozialen Fragen und Schwierigkeiten; Kinderbetreuung und Tagesmütter, kostenloses Mensaessen, Wohnheimplätze u.a.m.) Netzwerk Studieren mit Kind in der Allgemeinen Sozialberatung des Studentenwerkes, Studentenhaus, Otto‐Behaghel‐Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo ‐ Do 12:00 bis 15:00 sowie Fr 9:00 ‐ 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08‐1 62; [email protected]‐giessen.de ‐ 12 ‐  Sozialberatung des Studentenwerkes Hier erhalten alle Studierenden Unterstützung bei der Bewältigung sozialer, finanzieller und psychischer Probleme. Studentenhaus, Otto‐Behaghel‐Straße 25, Raum 14, 15 und 19; Beratung: Mo bis Fr von 12:00 bis 14:30 Uhr; Tel.: (0641) 4 00 08‐1 62; [email protected]‐giessen.de. 
Beratung internationaler Studierender bzw. zum Studium im Ausland Infos unter: www.uni‐giessen.de/cms/internationales Akademisches Auslandsamt / Abteilung Internationale Studierende, Goethestr. 58, 35390 Gießen Beratung für internationale Studierende: Petra Schulze / Jessica Wilzek Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr [email protected]‐giessen.de sowie [email protected]‐giessen.de Tel.: +49 (0)641 99 16400 (über die Studierenden‐Hotline) Beratung zum Studium und Praktikum im Ausland: Meike Röhl Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 10.00 – 12.00 Uhr [email protected]‐giessen.de Beratung ausländischer Doktoranden: Patrycja Zakrzewska Sprechzeiten: Mo, Di und Mi 10.00 – 14.00 Uhr (oder nach Vereinbarung) promotionsstudium‐international@uni‐giessen.de Tel.: +49 (0) 641 16400 (über die Studierenden‐Hotline) 6. Der Studienort Gießen – Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen, die "Kulturstadt an der Lahn", liegt mitten in Deutschland, rund 70 km nördlich von Frankfurt am Main. Durch die landschaftlich reizvolle Lage im Lahntal zwischen Vogelsberg, Taunus und Westerwald und durch ein reichhaltiges kulturelles Angebot haben Stadt und Umgebung einen hohen Freizeitwert. Das Wohnungsangebot für Studierende ist ausreichend, die Lebenshaltungskosten sind vergleichsweise niedrig, die Verkehrsanbindungen in alle Richtungen durch Autobahn, öffentliche Verkehrsmittel und die Nähe zum Frankfurter Flughafen sind sehr gut. Gießen mit seinen ca. 78.000 Einwohnern ist eine junge Stadt und in Deutschland die Stadt mit der höchsten Studentendichte. An der Universität sind rund 26.000 Studierende immatrikuliert, an der Fachhochschule Gießen‐Friedberg insgesamt 12.300, davon in Gießen rund 7.660 Studentinnen und Studenten. Dies prägt auch das Stadtbild, das Kulturangebot und die Kneipenszene der Stadt. Die Justus‐Liebig‐Universität Gießen (JLU) ist eine traditionsreiche Universität – gegründet im Jahre 1607 –, die ein modernes und breites Fächerspektrum in den Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaften, den Natur‐
wissenschaften, der Medizin und Veterinärmedizin sowie den Geistes‐ und Sozialwissenschaften anbietet. Sie ist die zweitgrößte Hochschule in Hessen und der größte Arbeitgeber in der Region. Die Justus‐Liebig‐Universität hat elf Fachbereiche und fünf wissenschaftliche Zentren. Im Bereich der Kul‐
tur‐ und Geisteswissenschaften bietet die Universität Gießen ein umfangreiches Studienangebot. Hier kön‐
nen die Rechts‐ und Wirtschaftswissenschaften und die Psychologie sowie verschiedene sprach‐, literatur‐, geschichts‐ und kulturwissenschaftliche, aber auch künstlerische Fächer im Rahmen von Staatsexamens‐, Bachelor‐, Master‐ und Lehramtsstudiengängen für alle Schulstufen studiert werden. Mit der Medizin, der Zahn‐ und der Veterinärmedizin, den Agrarwissenschaften, der Ökotrophologie und der Biologie sowie dem kompletten Spektrum der klassischen Naturwissenschaften bietet die Universität Gießen eine einmalige Fächerkonstellation, die interdisziplinäres Studieren und Forschen im Bereich der Lebenswissenschaften fördert. ‐ 13 ‐ Studierende ‐ insbesondere Neulinge, die an der Justus‐Liebig‐Universität ein Studium aufnehmen ‐ finden schnell Kontakt. Für Studienanfängerinnen und ‐anfänger aller Fächer wird in jedem Semester eine syste‐
matische Einführung angeboten. Bereits mit den Zulassungsunterlagen bzw. bei der Einschreibung erhalten sie umfassendes Informationsmaterial. Die Zentrale Studienberatung führt in Zusammenarbeit mit den einzelnen Fachbereichen jeweils in der Woche vor Vorlesungsbeginn eine Studieneinführungswoche bzw. Master‐Studieneinführungstage (siehe S. 10) durch. 7. Modulbeschreibungen Im Folgenden finden Sie die Modulbeschreibungen der Module des ersten Master‐Semesters. Die aktuells‐
ten Fassungen aller Modulbeschreibungen finden Sie im Internet unter: www.uni‐giessen.de/cms/mug/7/findex36.html/7_36_03_7_EuI. ‐ 14 ‐ Grundlagenbereich 03‐MA‐IPE‐G1 Inklusive Pädagogik und Didaktik 1.‐ 2. Semester Sem. Modulbezeichnung Modulcode Englische Modulbezeichnung FB / Fach / Institut Verwendet im Studiengang / Semester Inklusive Pädagogik und Didaktik
03‐MA‐IPE‐G1 Education in Inclusive Settings
FB 03 / Erziehungswissenschaft / Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik
MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“ 1. – 2. Semester
Modulverantwortliche/r Teilnahmevoraussetzung Kompetenzziele Prof. Dr. Michaela Greisbach & Prof. Dr. Ludwig Duncker
Keine Die Studierenden 
gewinnen einen fundierten Überblick über Grundfragen und Grundprobleme der Inklusionspädagogik 
verfügen über die Fähigkeit, diese Grundfragen und Grundprobleme historisch einzuordnen und in Be‐
zug zum jeweiligen gesellschaftlichen Kontext zu reflektieren 
erwerben Kenntnisse über inklusive Handlungsfelder und Handlungskonzepte 
kennen sonderpädagogische, rehabilitative und inklusive Bildungs‐ und Erziehungsinstitutionen 
eignen sich Kompetenzen zur Implementation und Evaluierung inklusionspädagogischer bildungstheo‐
retischer Konzepte und Modelle der Didaktik kennen und einordnen 
reflektieren Grundfragen didaktischen Denkens und Handelns 
können Möglichkeiten der Bewältigung von Heterogenität bei der didaktischen Gestaltung von Bil‐
dungsprozessen erkennen und wissenschaftlich analysieren 
können Lehr‐ und Lernmaterialien hinsichtlich ihrer Eignung für die Bewältigung von Heterogenität be‐
urteilen 
grundlegende Begriffe, Definitionen und Theorien in der inklusiven Pädagogik 
ethische, normative und kulturelle Fragestellungen in der inklusiven Pädagogik 
kritische Auseinandersetzung mit sozialen Ungleichheitslagen, Benachteiligung und Behinderung 
Heterogenität als Chance und Herausforderung sonderpädagogischen Handelns in der Inklusion 
Konzepte, Methoden und Organisationsformen inklusiver Bildung und Erziehung, einschließlich deren Implementierung und Evaluierung 
inklusive und sonderpädagogische Handlungsfelder und Institutionen 
Wissenschaftliche Studien zur diversity education 
Kenntnis von Konzepten einer Didaktik der Elementarbildung 
Lehr‐ und Lernmaterialien und ihre Bedeutung für differenziertes Lehren und Lernen 
Aktuelle Forschungen im Gebiet der inklusiven Didaktik Modulinhalte Lehrveranstaltungsform(en) Prüfungsform Workload insgesamt in Stunden / Leistungspunkte 1 Vorlesung, 2 Seminare Modulbegleitende Prüfungen Davon für A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leistungs‐
nachweis Selbstgestaltete Arbeit Prüfungsvorleistungen Prüfungsform(en) G1.1 Vorlesung G1.2 Seminar (Didaktik)
G1.3 Seminar 30 20 30
40
30 40 Bildung der Modulnote Angebotsrhythmus, Semestern Dauer in 270 Stunden = 9 CP 20 30
30 Bestandene Klausur zur Vorlesung G 1.1 (45 Minuten)
G1.2: Referat mit Ausarbeitung oder Hausarbeit
G1.3: Referat mit Ausarbeitung oder Hausarbeit Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Lehrenden festgelegt und bekannt gege‐
ben. Ausgleichsprüfung: Die einzelnen Modulteile müssen mindestens als bestanden bewertet sein. Die Aus‐
gleichsprüfung besteht, wenn nur das Referat mit Ausarbeitung nicht bestanden wurde, aus einer Überar‐
beitung der Ausarbeitung, i.d.R. innerhalb von zwei Wochen. Wurde nur die Hausarbeit mit weniger als 5 Punkten bewertet, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer Überarbeitung, i.d.R. innerhalb von zwei Wo‐
chen. Bei mehr als einer nicht bestandenen Teilprüfung, findet die Ausgleichsprüfung als mündliche Prü‐
fung im Umfang von 30 Minuten statt. Die Bildung der Note erfolgt als arithmetisches Mittel aus Erst‐ und Zweitversuch. Wiederholungsprüfung: 30‐minütige mündliche Prüfung G 1.2 = 50 % G 1.3 = 50 %
Jährlich, 2 Semester
Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch oder Englisch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang 9 CP ‐ 15 ‐ 1.‐ 2. Sem. 03‐MA‐IPE‐G3 Empirische Forschungsmethoden Modulbezeichnung Empirische Forschungsmethoden Modulcode 03‐MA‐IPE‐G3 Englische Modulbezeichnung FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen/ Semester Modulverantwortliche/r Teilnahmevoraussetzungen Kompetenzziele Modulinhalte Lehrveranst.form(en) Prüfungsform Workload insgesamt in Stunden / Leistungspunkte davon für A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leistungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit Prüfungsform(en) Bildung der Modulnote 6 CP Empirical Research Methods
FB 03 / Erziehungswissenschaft / Schulpädagogik
MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, 1. und 2. Semester
Prof. Dr. Norbert Neuß Keine Die Studierenden sollen
 Qualitative und quantitative Forschungsmethoden kennen und sie im Hinblick auf ihren gewählten Profilbereich, das Forschende Studieren bzw. die Thesis‐Arbeit transferieren können  Verstehen und Bewerten unterschiedlicher Forschungsansätze und Forschungsarbeiten  Kenntnis und Fähigkeit zur Anwendung von Forschungsmethoden zur Vorbereitung eigener For‐
schungsprojekte  Entwicklung und Operationalisierung von Fragestellungen  Planung und Begründung eines Forschungsdesign  Erkennen der Relation von Fragestellung, Theoriebezug und Methodenwahl  Quantitative Methoden der Forschung anwenden, z.B. Fragebogenerstellung und –auswertung mittels statistischer Analysen  Qualitativen Methoden der Forschung kennen lernen, z.B. Beobachtung, Kinderinterview, experimen‐
telle Verfahren, Gruppendiskussion, Tagebuchmethode, usw.  Exemplarische Anwendung einzelner Erhebungsverfahren: Diskussion von Auswertungsmethoden, Einschätzung der Reichweite der Methode, Probleme der forschungspraktischen Umsetzung usw.  Anwendung von Computerprogrammen zur Datenauswertung 2 Seminare (je 2 SWS) Modulbegleitende Prüfungen
180 Stunden = 6 CP
G3.1 Seminar G3.2 Seminar
30 30 30
30
30 30
G3.1: Referat mit Handout, Hausaufgaben, Hausarbeit oder Klausur (90 Minuten) G3.2: Referat mit Handout, Hausaufgaben, Hausarbeit oder Klausur (90 Minuten) Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Lehrenden festgelegt und bekannt gege‐
ben. Ausgleichsprüfung: Die einzelnen Modulteile müssen mindestens als bestanden bewertet sein. Wurde ein Modulteil als nicht bestanden bewertet, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer 15‐minütigen mündlichen Prüfung. Die Bildung der Note erfolgt als arithmetischer Mittelwert aus Erst‐ und Zweitversuch. Wiederholungsprüfung: 30‐minütige mündliche Prüfung. G3.1: 50% G3.2: 50% Jährlich, 2 Semester
Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 16 ‐ 03‐MA‐IPE‐G4 Aufwachsen unter erschwerten Bedingungen Modulbezeichnung Modulcode Englische Modulbezeichnung FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen / Semestern Modulverantwortliche/r Teilnahmevoraussetzung Kompetenzziele Modulinhalte 1.‐ 2. Sem 9 CP Aufwachsen unter erschwerten Bedingungen 03‐MA‐IPE‐G4 Growing up under disadvantageous Conditions
FB 03 / Erziehungswissenschaft / Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik/Institut für Jugendforschung MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, 1. – 2. Semester Prof. Dr. Elisabeth von Stechow Keine Die Studierenden sollen •
Struktur, Konzepte und Inhalte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung kennen und sich jugendtheoretische Grundlagen aneignen, •
fachwissenschaftliche Begriffs‐, Modell‐ und Theorienbildung sowie deren Systematik kennen und ihren Stellenwert reflektieren können, •
fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung einordnen können, wesentliche Inhalte und Methoden des Faches darstellen und einschätzen können. •
•
Gesellschaftliche Grundlagen des Aufwachsens
•
Jugendtheoretische Grundlagen •
Geschichtliche Grundlagen und Theorien der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung •
Symptomatik, Prävalenz, Epidemiologie •
Ursachen und Bedingungsfaktoren •
institutionelle, organisatorische und gesetzliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung •
Spezifische Förderansätze Lehrveranstaltungsform(en) 1 Vorlesung und 2 Seminare Prüfungsform Workload insgesamt in Stunden / Leistungspunkte Davon für A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leistungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit Prüfungsvorleistungen Prüfungsform(en) Modulabschließende Prüfung 270 h = 9 CP Vorlesung G 4.1 Seminar G 4.2 Seminar G 4.3 30 30 30 60 60 30 ergänzende Lektüre 30 ergänzende Lektüre Besuch G 4.1 und bestandene Prüfungsleistung in G 4.2 G 4.2: Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobachtungs‐ und Er‐
kundungsaufgaben, Präsentationen, Portfolios, filmische und audiographische Dokumentationen, Organisationserkundung, Lerntagebuch oder Projektarbeit, ‐konzeption, ‐dokumentation G 4.3: Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobachtungs‐ und Er‐
kundungsaufgaben, Präsentationen, Portfolios, filmische und audiographische Dokumentationen, Organisationserkundung, Lerntagebuch oder Projektarbeit, ‐konzeption, ‐dokumentation Die Prüfungsform in G 4.2 und G 4.3 wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Lehrenden festge‐
legt und bekannt gegeben. Wiederholungsprüfung: 30‐minütige mündliche Prüfung. 100% G 4.3 Bildung der Modulnote Angebotsrhythmus, Dauer in Jährlich Beginn im WiSe, 2 Semester Semestern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 17 ‐ Paktikumsmodul 1 ‐ 3. Sem. 03‐MA‐IPE‐PRA Praktikumsmodul 13 CP Modulbezeichnung Praktikumsmodul Modulcode 03‐MA‐IPE‐PRA Englische Modulbezeichnung Practical Training Module
FB / Fach / Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / Schulpädagogik
Verwendet in Studiengängen / Se‐ MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, 1.‐3 Semester
mestern Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Norbert Neuß
Teilnahmevoraussetzung Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen

ausgehend von dem gewählten Profilbereich Einblicke in das jeweilige Arbeitsfeld gewinnen, 
ihr erworbenes theoretisches Wissen aus den Veranstaltungen des Profilbereichs in der Praxis umsetzen,

über ihre gesammelten Berufserfahrungen reflektieren (Klärung und Stärkung von Berufsperspektiven), 
überprüfen, ob ihre Handlungskompetenzen den Anforderungen der zukünftigen beruflichen Praxis standhalten, 
befähigt werden, verschiedene Perspektiven einnehmen zu können, um sich der Mehrschichtigkeit professionellen Handelns und institutioneller Eigenlogiken bewusst zu werden, 
befähigt werden, Beobachtungsschwerpunkte aufzugreifen und diese durch eine eigenständige, empiri‐
sche Forschungsarbeit zu vertiefen. Modulinhalte 
Praxisbezug des Studiums fördern und Orientierungshilfe für den Übergang von Studium in die Berufstä‐
tigkeit schaffen 
Heranführung an verschiedene Berufs‐ und Tätigkeitsfelder 
Die gesammelten Erfahrungen in einem Praktikumsbericht dokumentieren 
Bezug zum „Forschenden Studieren“ schaffen 
Dokumentation/Interpretation eines kindlichen Bildungsprozesses Lehrveranstaltungsform(en) Praktikum Prüfungsform Modulabschließende Prüfung
Workload insgesamt in Stunden / 390 Stunden = 13 CP
Leistungspunkte davon für Praktikum A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden 180 70 Stunden Vor‐ und Nachbereitung Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leis‐ 80 für den Praktikumsbericht
tungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit 60 durch ergänzende Lektüre Prüfungsform(en) Praktikumsbericht Wiederholungsprüfung: Überarbeitung des Praktikumsberichts innerhalb von 14 Tagen. Bildung der Modulnote Praktikumsbericht 100%
Angebotsrhythmus, Dauer in Semes‐ jährlich, 6 Wochen oder studienbegleitend
tern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 18 ‐ Profilbereich 03‐MA‐IPEB‐P1.1‐AULF Außerschulische Lernförderung 1.‐ 2. Sem 10 CP Gleichzeitig Wahlmodul (10 CP)
Modulbezeichnung Außerschulische Lernförderung
Modulcode M1 03‐MA‐IPEB‐P1.1 –AULF
Englische Modulbezeichnung Special Needs in Learning
FB / Fach / Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik
Verwendet in Studiengängen / MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, Semestern 1. und 2. Semester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Michaela Greisbach
Teilnahmevoraussetzung Keine Kompetenzziele Die Studierenden sollen

Struktur, Konzepte und Inhalte der inklusiven Lernförderung bei vorliegender Beeinträchtigung des Lernens kennen 
Grundlagen der inklusiven Lernförderung verstehen und reflektieren 
Fachwissenschaftliche Begriffs‐, Modell‐ und Theorienbildung sowie deren Systematik kennen und deren Stellenwert verstehen 
Fachliche Inhalte und theoretische Ansätze im Bereich Kulturtechniken kennen und diese hinsicht‐
lich ihrer gesellschaftlichen Bedeutung einordnen können 
Fachwissenschaftliche/fachpraktische Fragestellungen, Methoden und Theorien in inklusiven Set‐
tings aufeinander beziehen und kritisch bewerten können Modulinhalte 
Armut und Bildungschancen ‐ Lernbehinderung als ‚soziokulturelle Deprivation’ 
Prävalenz und Epidemiologie 
Ursachen und Bedingungsfaktoren 
Prävention und Beratung in inklusiven Settings 
Förderung der Kulturtechniken 
Analphabetismus und funktionaler Analphabetismus 
Rahmenbedingungen für die inklusive Förderung (Implementierung und Evaluation) Lehrveranstaltungsform(en) P 1. 1. 1 Seminar oder Vorlesung
P 1 .1. 2 Seminar oder Vorlesung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Workload insgesamt in Stunden / 300 Stunden = 10 CP
Leistungspunkte davon für P 1.1.1 P 1.1.2
A Lehrveranstaltungen Seminar / Vorlesung Seminar / Vorlesung Aa Präsenzstunden 30 30
Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leis‐ 50 70
tungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit 60 60
Prüfungsvorleistung(en) P 1.1.1: Aktive Teilnahme durch selbstgestaltete Arbeit (Kurzreferat etc.) im Seminar bzw. bestehen der Klau‐
sur in der Vorlesung (90 Minuten) Prüfungsform(en) P 1.1.2: Klausur (90 Minuten) oder Portfolio oder Präsentation mit Ausarbeitung oder Hausarbeit oder mündli‐
che Prüfung (15 Minuten) Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Lehrenden festgelegt und bekannt gegeben. Wiederholungsprüfung: Eine auf das gesamte Modul bezogene mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minu‐
ten. Bildung der Modulnote 1.1.2 = 100% Angebotsrhythmus, Dauer in Semes‐ jährlich Beginn im WiSe, 2 Semester
tern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 19 ‐ 03‐MA‐IPE‐P2.1‐PSB Pädagogik bei Sprachbeeinträchtigungen 1. ‐ 2.Sem Modulbezeichnung Modulcode M1 Englische Modulbezeichnung FB / Fach / Institut Verwendet in Studiengängen / Semes‐
tern Modulverantwortliche/r Teilnahmevoraussetzung Kompetenzziele gleichzeitig Wahlmodul (10 CP)
Grundlagen der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens 03‐MA‐IPE‐P2.1 PSB
Educational Principles for People with Speech and Language Disorders FB 03 / Erziehungswissenschaft / Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik
MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, 1.‐2.Semester Bildung der Modulnote 100% P 2.1.2 10 CP Prof. Dr. Susanne van Minnen
Keine Die Studierenden sollen

Erscheinungsformen und Ursachen der Sprach‐, Sprech‐, Stimm‐ und Kommunikationsstörungen kennen 
Diesbezügliche sprachliche und kommunikative Barrieren für Lern‐ und Entwicklungsprozesse analysieren können (Diversity Management) 
Wissenschaftliche Fragestellungen in den Bereichen der sprachlichen Bildung, Sprachförderung und Sprachtherapie entwickeln können und diesbezügliche Handlungsfelder kennen lernen Relevante Grundlagen der Bezugsdisziplinen Medizin, Linguistik und Psychologie kennen lernen 
Modulinhalte 
Psychologische, medizinische, linguistische und soziologische Modelle der Sprache, des Sprechens und der Kommunikation 
Theorien und Verlaufsbeschreibung des Spracherwerbs 
Ursachen und Erscheinungsformen von entwicklungsbedingten oder erworbenen Sprach‐, Sprech‐, Stimm‐ und Kommunikationsstörungen im Kindes‐, Jugend‐ und Erwachsenenalter 
Deren Zusammenhänge mit Beeinträchtigungen der kognitiven und sozial‐emotionalen Entwicklung Lehrveranstaltungsform(en) P 2.1.1 Seminar/Vorlesung
P 2.1.2 Seminar Prüfungsform Modulabschließende Prüfung in P 2.1.2
Workload insgesamt in Stunden / 300 Stunden = 10 CP
Leistungspunkte davon für P 2.1.1 Seminar für Gießener BA Abschlüsse
P 2.1.2 Seminar A Lehrveranstaltungen P 2.1.1 Vorlesung für externe BA Abschlüsse Aa Präsenzstunden 30 30
Ab Vor‐ und Nachbereitung, LN 60 60
B Selbstgestaltete Arbeit 60 60
Prüfungsvorleistungen P 2.1.1: Präsentation im Seminar bzw. Klausur (Dauer 60 Min.) in der Vorlesung Prüfungsform(en) P 2.1.2 : Hausarbeit oder Beratungsübung oder Posterpräsentation oder Präsentation einer Fallanalyse
Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung von den Lehrenden festgelegt und bekannt gegeben. Wiederholungsprüfung: Eine auf das gesamte Modul bezogene mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minu‐
ten. Angebotsrhythmus, Dauer in Semes‐ jährlich im WiSe, 2 Semester
tern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 20 ‐ 1.‐ 2. Sem 10 CP
03‐MA‐IPE‐P3.1‐PRB Pädagogik und Rehabilitation bei geistiger Behin‐
derung (PRB) Gleichzeitig Wahlmodul (10 CP)
Modulbezeichnung Grundlagen der Pädagogik und Rehabilitation bei Menschen mit geistiger Behinderung Modulcode M1 03‐MA‐IPE‐P3.1 –PRB
Englische Modulbezeichnung Educational Principles and Rehabilitating People with Mental Disabilities FB / Fach / Institut FB 03 / Erziehungswissenschaft / Institut für Heil‐ und Sonderpädagogik
Verwendet in Studiengängen / MA „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“, Semestern 1. und 2. Semester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Reinhilde Stöppler
Teilnahmevoraussetzung Behinderungsspezifische Vorkenntnisse aus dem BA‐Studium
Kompetenzziele Die Studierenden sollen

Struktur, Konzepte und Inhalte der Disziplin (spezifische Kenntnisse über die Zielgruppe, Entwicklung, biologische/soziologische Ursachen, Erscheinungsformen und Syndrome, prävalente/ inzidente Vertei‐
lung) kennen, 
fachwissenschaftliche Begriffs‐, Modell‐ und Theoriebildung sowie Systematik, kritische Reflexion von Definitionen und Paradigmen im historischen Wandel verstehen und bewerten sowie auf aktuelle sozial‐
politische Entwicklungen wie z.B. Inklusion beziehen können, 
die Bildungsrelevanz des Fachgebietes und fachliche Inhalte in gesellschaftlicher und historischer Bedeu‐
tung einordnen, 
fachwissenschaftliche/fachpraktische Fragestellungen, Methoden, Theorien aufeinander beziehen und kritisch bewerten und anwenden können. Modulinhalte 
Gegenstand, Zielsetzung, Aufgaben der Geistigbehindertenpädagogik 
Geschichtliche Entwicklung und aktuelle Paradigmen der Geistigbehindertenpädagogik 
Integrative, inklusive und kooperative Konzepte der außerschulischen Geistigbehindertenpädagogik 
Formen geistiger Behinderung und differente Entwicklungsbedingungen (Down‐Syndrom, Autismus, Schwerst‐Mehrfachbehinderte etc.) 
Institutionen und Handlungsfelder der Geistigbehindertenpädagogik Lehrveranstaltungsform(en) P 3.1.1 Seminar oder Vorlesung P 3.1.2 Seminar oder Vorlesung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung in P 3.1.2 Workload insgesamt in Stunden / 300 Stunden = 10 CP
Leistungspunkte davon für 1 Seminar / Vorlesung 2 Seminar / Vorlesung A Lehrveranstaltungen Aa Präsenzstunden 30 30
Ab Vor‐ und Nachbereitung, Leis‐ 60 60
tungsnachweis B Selbstgestaltete Arbeit 60 60
Prüfungsvorleistungen Klausur (90 Minuten), Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobachtungs‐
und Erkundungsaufgaben, Präsentationen mit Ausarbeitungen, Portfolios, Organisationserkundung, Lerntage‐
buch oder Projektarbeit, ‐konzeption, ‐dokumentation oder mündliche Prüfung (15 Minuten)in P3.1.1 Prüfungsform(en) P 3.1.2: Klausur (90 Minuten),Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobach‐
tungs‐ und Erkundungsaufgaben, Präsentationen mit Ausarbeitungen, Portfolios, Organisationserkundung, Lerntagebuch, Projektarbeit, ‐konzeption, ‐dokumentation oder mündliche Prüfung (15 Minuten). Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen von den Lehrenden festgelegt und bekannt gege‐
ben. Wiederholungsprüfung: Eine auf das gesamte Modul bezogene mündliche Prüfung im Umfang von 30 Minu‐
ten. Bildung der Modulnote 100% P 3.1.2 Angebotsrhythmus, Dauer in Semes‐ jährlich Beginn im WiSe, 2 Semester
tern Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 21 ‐ 1‐2. Sem 03‐MA‐IPE‐P4.1‐FK Frühe Kindheit Gleichzeitig Wahlmodul (10 CP) Modulbezeichnung Modulcode M1 Englische Modulbezeichnung FB / Fach / Institut Verw. in StG./ Sem. Modulverantwortliche/r: Vorauss. für Teilnahme Kompetenzziele Modulinhalte Lehrveranst.form(en) Prüfungsform Workload insges. in Std. davon für: A Lehrveranstaltungen. Aa Präsenzstunden Ab Vor‐ und Nachbereitung B Selbstgestaltete
Arbeit im Modul: Prüfungsvorleistungen 10 CP Frühpädagogische Schlüsselsituationen beobachten, dokumentieren, reflektieren und gestalten
03‐MA‐IPE‐P4.1 FK Early Childhood FB 03 / Erziehungswissenschaft / Schulpädagogik
MA Inklusive Pädagogik und Elementarbildung
Prof. Dr. Norbert Neuß
Keine Die Studierenden 
kennen verschiedene Beobachtungs‐ und Dokumentationsverfahren 
erkennen die individuellen Selbstbildungspotenziale von Kindern und können fördernd und unter‐
stützend darauf reagieren, 
werden befähigt, exemplarisch ausgewählte pädagogische Schlüsselsituationen differenziert zu beobachten, zu interpretieren und zu reflektieren 
reflektieren explizite und implizite handlungsleitende Orientierungen im pädagogischen Handeln mit Bezug zur eigenen Biographie 
überführen handlungspraktisches Erfahrungswissen in reflektiertes Erfahrungswissen 
kennen Antinomien in pädagogischen und didaktischen Handlungssituationen 
Schlüsselsituationen (z.B. Interaktionsverhalten, Pflegesituationen, Angebotssituationen, Fördersi‐
tuationen, Alltagsroutinen, kindliche Bildungsprozesse, Elterngespräche usw.) in frühpädagogi‐
schen Einrichtungen beobachten und reflektieren 
Pädagogische Schlüsselsituationen adäquat dokumentieren (Einzel‐ und Gruppenbeobachtung, ge‐
zielte und ungezielte Beobachtung, teilnehmende und nichtteilnehmende Beobachtung) 
Selbstbildungsprozesse von Kindern beobachten und durch wissenschaftliches Wissen fundieren 
Umgang und Reflexion pädagogischer Herausforderungen (z.B. Lob und Strafe; päd. Antinomien; Antipathie‐Sympathie; Grenz‐ und Überlastungserfahrungen; Konflikte; inklusive Bildungsprozesse begleiten usw.) 
Die Veranstaltung im 1. Semester bereitet auf das Praktikum sowie das Projekt des forschenden Studierens vor P4.1.1.Seminar P4.1.2. Seminar Modulabschließende Prüfung in P4.1.2.
300h Credit‐Points 10 CP 1 Seminar 2 Seminar
30h 60h 120h ergänzende Lektüre
30h
60h
Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobachtungs‐ und Erkundungsaufga‐
ben, Präsentationen, Portfolios, Beratungsübungen / Leitung einer Fallberatung, filmische und audiographi‐
sche Dokumentationen und Reflektion, Organisationserkundung, Lerntagebuch oder Projektarbeit, ‐
konzeption, ‐dokumentation in P4.1.1. Prüfungsform(en) P4.1.2.: Hausarbeit, Seminargestaltung, praktische Demonstrationen, Praxis‐, Beobachtungs‐ und Erkun‐
dungsaufgaben, Präsentationen, Portfolios, Beratungsübungen / Leitung einer Fallberatung, filmische und audiographische Dokumentationen und Reflektion, Organisationserkundung, Lerntagebuch oder Projektar‐
beit, ‐konzeption, ‐dokumentation Die Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltungen von den Lehrenden festgelegt und bekannt gege‐
ben. Wiederholungsprüfung: 30‐minütige mündliche Prüfung Bildung der Modulnote 100% P4.1.2 Angebotsrhythmus, Dauer in Semes‐ Jährlich, 2 Semester
tern Aufnahme‐Kapazität 30 Unterrichtssprache Deutsch Modulberatung: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis Vorausgesetze Literatur s. Semesteraushang ‐ 22 ‐ 8. Spezielle Ordnung MA Inklusive Pädagogik und Elementarbildung Spezielle Ordnung für den Masterstudiengang „Inklusive Pädagogik und Elementarbildung“ des Fachbereichs 03 Sozial‐ und Kulturwissenschaften vom 20.10.2009 Fassungsinformationen 3. Änderungsfassung: verabschiedet im Fachbereichsrat am 29.04.2015; im Präsidium am 12.05.2015 ge‐
nehmigt, tritt zum Wintersemester 2015/16 in Kraft. Tabellarische Darstellung der Fassungsinformationen Spezielle Ordnung 1. Änderungsbeschluss
Beschluss FBR 03: 20.10.2009 Genehmigung Präsidium: 29.06.2010 FBR 03: 09.06.2010 Präsidium: 20.03.2012 Wintersemester 2012/13
2. Änderungsbeschluss
FBR 03: 05.02.2014 Präsidium: 18.02.2014 Wintersemester 2014/15
3. Änderungsbeschluss
FBR 03: 29.04.2015 Präsidium: 12.05.15 Inkrafttreten 12.08.2010 Wintersemester 2015/16
In Ergänzung der Allgemeinen Bestimmungen für modularisierte und gestufte Studiengänge (AllB) der JLU v. 21.07.2004 (StAnz Nr. 40 / 04.10.2004) hat der Fachbereich 03 Sozial‐ und Kulturwissenschaften der Justus‐
Liebig‐Universität Gießen die folgende Spezielle Ordnung verabschiedet. § 1 (zu § 1 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 AllB) Der Master Studiengang führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss und umfasst 4 Semester. § 2 (zu § 2 AllB) Der Fachbereich 03 Sozial‐ und Kulturwissenschaften der Justus‐Liebig‐Universität Gießen verleiht nach erfolgreich abgeschlossenem Studium den Grad eines Master of Arts. § 3 (zu § 4 Abs. 1 AllB) (1) Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist der Abschluss des Bachelor‐Studiengangs Bildung und Förderung in der Kindheit oder eines Bachelor‐Studiengangs Erziehungswissenschaft einer anderen Hoch‐
schule mit anerkannten Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht we‐
niger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbegleitend nachgeholt werden können, erforderlich. (2) Darüber hinaus werden folgende akademischen Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvorausset‐
zung anerkannt: Diplom‐ und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft sowie Lehramtsstudiengän‐
ge mit Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP stu‐
dienbegleitend nachgeholt werden können. (3) Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen. Das bisherige Studium muss ein fachliches Profil der Erzie‐
hungswissenschaften mit einem erkennbaren der Forderung in Abs. 2 gleichwertigen Schwerpunkt in Bil‐
dung und Förderung in der Kindheit aufweisen. ‐ 23 ‐ § 4 (Zu § 4 Abs. 3 AllB) (1) Der Prüfungsausschuss kann in den Fällen des § 3 Abs. 3 Eingangsprüfungen durchführen und ent‐
scheidet über deren Art und Durchführung. Der Bewerber/die Bewerberin wird mit einer Frist von zwei Wochen zu der Prüfung geladen. (2) Die Prüfung muss innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß „Verordnung über das Verfahren der Immatrikulation, das Teilzeitstudium, die Ausführung des Hessischen Studiengutha‐
bengesetzes und die Verarbeitung personenbezogener Daten an den Hochschulen des Landes Hessen (Hes‐
sische Immatrikulationsverordnung ‐ ImmaVO)“ in der jeweils geltenden Fassung stattfinden. § 5 (zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 AllB) Der Studienverlaufsplan ist in Anlage 1 aufgeführt, die Module sind in Anlage 2 beschrieben. § 6 (zu § 6 Abs. 1 AllB) (1) Der Studiengang umfasst 11 Module einschließlich des Praktikums‐ und des Thesis‐Moduls. Die Struktur des Studiengangs ist folgende:  Grundlagenbereich mit 5 Modulen, davon 1 Modul mit 9 CP, zwei Module mit 6 CP und zwei mit 8 CP  Praktikumsmodul mit 13 CP  Profilbereich mit 2 Modulen im gewählten Schwerpunkt (je 10 CP), einem Modul im Wahlbereich (10 CP) und dem Modul Forschendes Studieren mit 10 CP  Thesis‐Modul mit 30 CP. (2) Das Modul „Forschendes Studieren“ kann mit dem gewählten Schwerpunkt im Profilbereich oder dem Gegenstand eines der Module des Grundlagenbereichs verbunden werden. § 7 (zu § 7 Abs. 7 – 9 AllB) In Seminaren ist die regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung Voraussetzung für die Erteilung eines Leistungsnachweises. Die regelmäßige Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn 80% der Veranstaltungen be‐
sucht wurden. § 8 (zu § 9 Abs. 1 AllB) (1) Studierende müssen an einem Berufsfeld‐ bzw. Tätigkeitsfeld‐Praktikum teilnehmen. Näheres re‐
gelt die Modulbeschreibung zum Praktikumsmodul und die Praktikumsordnung (Anlage 3). (2) Vorschläge für Berufsfeld‐Praktika können sowohl von Studierenden als auch von Professorinnen bzw. Professoren in Kooperation mit außeruniversitären Arbeitgebern gemacht werden. § 9 (zu § 10 Abs. 1 AllB) (1) Der Prüfungstyp (modulabschließend oder modulbegleitend) ist jeweils in den Modulbeschreibun‐
gen (Anlage 2) festgelegt. (2) Ist die Gesamtnote nicht mindestens „Ausreichend/Sufficient“, findet eine Ausgleichsprüfung ent‐
sprechend § 10 Abs. 1 AllB statt. (3) Die Verfahren zur Notenbildung (in Prozentanteilen) sind in den Modulbeschreibungen (Anlage 2) festgelegt. Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt gemäß §§ 28, 29 AllB. ‐ 24 ‐ § 10 (zu § 10 Abs. 3 AllB) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, praktische Demonstratio‐
nen, Präsentationen (mit Ausarbeitungen), Protokolle, Referate (mit Ausarbeitungen / mit Handout), Semi‐
narvorträge, Hausaufgaben, Lerntagebuch, Praxis‐, Beobachtungs‐ und Erkundungsaufgaben, schriftliche Ausarbeitungen, Forschungsberichte, Forschungsantrag, Master‐Thesis, Portfolios, Beratungsübungen / Leitung einer Fallberatung, Fallanalyse, Organisationserkundung, Projektarbeit, ‐konzeption, ‐
dokumentation mündliche Prüfungen, filmische und audiographische Dokumentationen sowie deren Ana‐
lyse. Die Form der Prüfungen ist in den jeweiligen Modulbeschreibungen angegeben (Anlage 2). § 11 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1 AllB) (1) Der Master‐Studiengang umfasst zwei Bereiche: einen Grundlagenbereich und einen Profilbereich, der auch das Praktikums‐Modul und das Modul Forschendes Studieren beinhaltet. (2) Der Grundlagenbereich entwickelt erziehungswissenschaftliche Kernkompetenzen. (3) Im Profilbereich wählen die Studierenden einen von vier angebotenen Schwerpunkten. Hier wer‐
den die Erfahrungen des Praktikums aufgegriffen und können zu Forschungsfragen führen, die dann im Bereich des „Forschenden Studierens“ durch eine eigenständige, empirische Forschungsarbeit ausgearbei‐
tet werden. (4) Die Module des Grundlagenbereichs und des gewählten Schwerpunktbereichs sind Pflichtmodule. Das Modul P2 des Profilbereichs ist ein Wahlpflichtmodul. § 12 (zu § 13 AllB) Der Studiengang kann nur im Wintersemester begonnen werden. § 13 (zu § 20 Abs. 1 Ziffer 1 AllB) Bei der Meldung zum Thesis‐Modul sind die Nachweise über den erfolgreichen Besuch der Module aus dem 1. bis 3. Studiensemester nach Studienverlaufsplan vorzulegen mit Ausnahme eines nach Studienverlaufs‐
plan für das dritte Semester vorgesehenen Moduls, für das aber ein erster Prüfungsversuch nachgewiesen werden muss. Ausnahmen regelt der Prüfungsausschuss, bei anerkanntem Teilzeitstudium trifft er entspre‐
chende Regelungen. § 14 (Zu § 23 Abs. 1 AllB) Die Meldungen zu den Prüfungen erfolgen automatisch mit der Anmeldung zum Modul. § 15 (Zu § 25 Abs. 2 Satz 2 AllB) Die Prüfung kann als Gruppenprüfung durchgeführt werden. § 16 (Zu § 25 Abs. 2 Satz 3 AllB) Die Dauer einer mündlichen Prüfung beträgt je Prüfling und Fach mindestens 15 Minuten. § 17 (zu § 25 Abs. 5 Satz 2 AllB) Die Dauer einer Klausur beträgt mindestens 45 Minuten. § 18 (Zu § 26 Abs. 2 Satz 2 AllB) Die Thesis ist Teil eines Moduls. ‐ 25 ‐ § 19 (zu § 26 Abs. 4 AllB) Die Abschlussarbeit (Thesis) kann auch in Englisch oder einer anderen Sprache durchgeführt werden, sofern die Bewertung durch den Prüfer/die Prüferin gesichert ist. § 20 (zu § 26 Abs. 5 AllB) Die Thesis wird vom Prüfungsausschuss ausgegeben. Die Bearbeitungsdauer beträgt 23 Wochen. § 21 (zu § 26 Abs. 6 AllB) Eine Rückgabe der Thesis ist einmalig bis zu 6 Wochen nach Ausgabe zulässig. Nach der Rückgabe wird nach spätestens sechs Wochen ein neues Thema ausgegeben, dessen Rückgabe ausgeschlossen ist. § 22 (zu § 31 Abs. 1 AllB) Die Gesamtnote wird gebildet, indem die Summe der gewichteten Modulnoten (Note jedes Moduls ‐
abgerundet auf eine Nachkommastelle ‐ mit den dem Modul zugewiesenen CP multipliziert) durch die Ge‐
samtzahl der CP des Studiengangs dividiert wird. Die Note des Thesis‐Moduls geht in die Rechnung mit dem Faktor 1,0 der auf das Modul entfallenden CP ein. Das Praktikumsmodul wird sowohl bei der Berechnung der Summe der gewichteten Modulnoten als auch bei der Berechnung der Gesamtzahl der CP nur mit 6 CP angerechnet. § 23 (zu § 32 AllB) Für jede bzw. jeden Studierenden wird eine tabellarische Zusammenstellung in deutscher und englischer Sprache angefertigt, die die Modultitel, Datum der Prüfungen, die Noten und die Gesamtnote enthält.§ 24 (zu § 33 Satz 2 AllB) Die eine Prüfung betreffenden Akten können auf Antrag bei dem Prüfungsausschuss binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses eingesehen werden. § 25 (zu § 34 Abs. 4 AllB) (1) Wenn auch die Ausgleichsprüfung nicht bestanden worden ist, findet eine Wiederholungsprüfung statt. Die Form der Wiederholungsprüfung ist in den Modulbeschreibungen angegeben. (2) Den Termin einer mündlichen Wiederholungsprüfung setzt der Prüfungsausschuss fest. Der Prüfungs‐
ausschussvorsitzende kann bezüglich der Fristen in Ausnahmefällen z. B. nachgewiesenem Teilzeitstudium angemessene Regelungen treffen. § 26 (zu § 40 AllB) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gießen, 20.10.2009 Prof. Dr. Jutta Ecarius Dekanin ‐ 26 ‐