mietvertrag - Hosälupf Bar

MIETVERTRAG
zwischen:
Hosälupf Bar
Adi Laimbacher / Martin Annen / René Föhn
Mangelegg 96
6430 Schwyz
(nachfolgend Vermieter genannt)
und:
_________________________________________
_________________________________________
_________________________________________
_________________________________________
(nachfolgend Mieter genannt)
1. Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter die Hosälupf Bar
samt Einrichtungen: 2 Kühlschränke, 1 Abwaschbecken,
1 Eismaschine, 1 Musikanlage (2 CD-Player mit Mischpult), 2 Bierausschankanlagen sowie Licht.
2. Mietbeginn und Mietdauer
Die Hosälupf Bar wird durch die Vermieter am ________
______________________ um _______ Uhr an die
______________________________________________
geliefert und angeschlossen. Am ___________________
wird die Hosälupf Bar um __________ Uhr durch den
Vermieter wieder abgeholt.
3. Transport
Der Transport wird durch den Vermieter organisiert und
ausgeführt. Für den Transport werden pro Kilometer
CHF 2.00 mindestens aber CHF 150.00 dem Mieter
zusätzlich zur Barwagenmiete in Rechnung gestellt.
_________ km à CHF 2.00
Total CHF ___________
4. Standplatz
Die Hosälupf Bar muss waagrecht auf festem Untergrund
und nach Möglichkeit in der Nähe eines Schachtes
platziert werden.
5. Anschlüsse
Damit die Hosälupf Bar am gewünschten Ort, sofort und
komplett eingerichtet werden kann, sollten folgende
Anschlüsse vorhanden sein:
- Stromanschluss 380V / 32 Amp (Stecker Cee32)
- ¾ Zoll Wasserzubringer und ein Abfluss
6. Preis
Für die oben aufgeführte Mietdauer der Hosälupf Bar wird
der Vermieter dem Mieter CHF ________________ in
Rechnung stellen. Dieser Betrag ist mindestens 1 Woche
vor dem Anlass fällig.
7. Verpflichtungen
Bei der Betreibung der Hosälupf Bar durch den Mieter ist
es zwingend, folgende Produkte auszuschenken: CocaCola, Bier von EICHHOF, Schnäpse und Energiedrinks
von DIWISA.
Die Dachterasse darf nur mit Sitzplätzen und maximal mit
12 Personen betrieben werden
8. Haftung
Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden sowie für
fehlendes Material.
9. Retournahme / Reinigung
Die Hosälupf Bar muss in gereinigtem und einwandfreiem
Zustand retourniert werden. Für allfällige
Nachreinigungen durch den Vermieter wird ein Betrag
von CHF 250.00 in Rechnung gestellt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten um und aus dem
vorliegenden Mietvertrag ist Schwyz.
Ort / Datum
Ort / Datum
___________________
____________________
Der Mieter
Der Vermieter
Adi Laimbacher
___________________
____________________
Martin Annen
____________________
René Föhn
____________________