MIETVERTRAG zwischen: Hosälupf Bar Adi Laimbacher / Martin Annen / René Föhn Mangelegg 96 6430 Schwyz (nachfolgend Vermieter genannt) und: _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ (nachfolgend Mieter genannt) 1. Vertragsgegenstand Der Vermieter überlässt dem Mieter die Hosälupf Bar samt Einrichtungen: 2 Kühlschränke, 1 Abwaschbecken, 1 Eismaschine, 1 Musikanlage (2 CD-Player mit Mischpult), 2 Bierausschankanlagen sowie Licht. 2. Mietbeginn und Mietdauer Die Hosälupf Bar wird durch die Vermieter am ________ ______________________ um _______ Uhr an die ______________________________________________ geliefert und angeschlossen. Am ___________________ wird die Hosälupf Bar um __________ Uhr durch den Vermieter wieder abgeholt. 3. Transport Der Transport wird durch den Vermieter organisiert und ausgeführt. Für den Transport werden pro Kilometer CHF 2.00 mindestens aber CHF 150.00 dem Mieter zusätzlich zur Barwagenmiete in Rechnung gestellt. _________ km à CHF 2.00 Total CHF ___________ 4. Standplatz Die Hosälupf Bar muss waagrecht auf festem Untergrund und nach Möglichkeit in der Nähe eines Schachtes platziert werden. 5. Anschlüsse Damit die Hosälupf Bar am gewünschten Ort, sofort und komplett eingerichtet werden kann, sollten folgende Anschlüsse vorhanden sein: - Stromanschluss 380V / 32 Amp (Stecker Cee32) - ¾ Zoll Wasserzubringer und ein Abfluss 6. Preis Für die oben aufgeführte Mietdauer der Hosälupf Bar wird der Vermieter dem Mieter CHF ________________ in Rechnung stellen. Dieser Betrag ist mindestens 1 Woche vor dem Anlass fällig. 7. Verpflichtungen Bei der Betreibung der Hosälupf Bar durch den Mieter ist es zwingend, folgende Produkte auszuschenken: CocaCola, Bier von EICHHOF, Schnäpse und Energiedrinks von DIWISA. Die Dachterasse darf nur mit Sitzplätzen und maximal mit 12 Personen betrieben werden 8. Haftung Der Mieter haftet für alle entstandenen Schäden sowie für fehlendes Material. 9. Retournahme / Reinigung Die Hosälupf Bar muss in gereinigtem und einwandfreiem Zustand retourniert werden. Für allfällige Nachreinigungen durch den Vermieter wird ein Betrag von CHF 250.00 in Rechnung gestellt. 10. Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten um und aus dem vorliegenden Mietvertrag ist Schwyz. Ort / Datum Ort / Datum ___________________ ____________________ Der Mieter Der Vermieter Adi Laimbacher ___________________ ____________________ Martin Annen ____________________ René Föhn ____________________
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