Präsentation Wohnungsbauförderprogramm 3. März 2016 (pdf / 12

Wohnungsbauförderprogramm
der Hansestadt Lüneburg
Zwo21
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 1
Wohnraum schaffen, Zukunft gestalten
• Lage auf dem Wohnungsmarkt in Lüneburg ist angespannt
• es fehlen bezahlbare Wohnungen für Haushalte mit geringem und
mittleren Einkommen
• Bevölkerungszahlen seit 2011 stetig gestiegen (75.663 Einwohner
per 31.12.2015)
• Lüneburg als Ziel von Zuwanderung (nähere Umgebung, Hamburg,
jüngst Flüchtlinge, welche dauerhaft in Lüneburg bleiben)
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 2
konkreter Handlungsbedarf
• Prognose des GEWOS-Instituts:
– Bedarf von 2.100 Wohneinheiten in Lüneburg bis 2021
Zielstellung:
• zusätzlichen Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen sozial
ausgewogen in den Baugebieten decken
• 30% des neuen Wohnraums sollen dem Mietniveau des sozialen
Wohnungsbaus entsprechen
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 3
Deckung des prognostizierten Bedarfs:
• 1/3 im geförderten Mietwohnungsbau (700 Einheiten)
• 1/3 im frei finanzierten Wohnraum (700 Einheiten)
• 1/3 durch Einfamilien- und Reihenhäuser (700 Einheiten)
• Gesamtbudget bis 2021 beträgt rund 9 Mio. €
– 3 Mio. € energetische Sanierung an die Lüwobau durchgeleitet
– 3 Mio. € direkte Zuschüsse
– 3 Mio. € durch Bauflächen (ermäßigt)
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 4
Die steuerliche Förderung
des Bundes
Gesetz zur steuerlichen Förderung
des Mietwohnungsneubaus (§ 7b EStG)
• befristete Sonder-AfA in den Jahren 2016 bis 2018
– Anreiz zur zeitnahen Investitionsentscheidung
– Maßgebend Bauantrag oder Bauanzeige
– Sonder-AfA letztmalig 2022
• bis zu 35% der förderfähigen AHK können steuerlich geltend gemacht
werden unter Voraussetzung der
– Einhaltung einer Baukostenobergrenze von 3.000 € /qm Wohnfläche, von
der max. 2.000 € / qm Wohnfläche gefördert werden! Dann gilt:
– 10% in Jahr der Herstellung/Anschaffung,
– 10% im Folgejahr und
– 9% im darauf folgenden 3. Jahr als Sonder-AfA
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 6
Gesetz zur steuerlichen Förderung
des Mietwohnungsneubaus
• beschränkt auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten
– Fördergebiet knüpft an Mietstufen des Wohngeldes an
– Gemeinden mit Mietstufen IV bis VI, deren Mietniveau um
mindestens 5% oberhalb des Bundesdurchschnitts liegt
für Lüneburg gilt: Mietenstufe V
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 7
Die Landesförderung
ein kurzer Blick auf die Landesförderung
durch die NBank
Landesförderung
• Gesamtfördervolumen 400 Mio. € + 80 Mio. € jährlich vom Bund
• NBank – Darlehen des Landes Niedersachsen für den Neubau,
Aus- und Umbau von Mietwohnungen
• Darlehenshöhe abhängig von Baukosten
• 5.000 € zusätzliches Darlehen für kleine Wohnungen bis 60 m²
• 50.000 € Darlehen für Aufzüge
• 5.000 € für bauliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
• 5.000 € /WE Abrissförderung
• Zinsen 0% für 20 Jahre, danach marktüblich
• 0,5% Verwaltungskostenpauschale p.a., sinkt auf 0,25% wenn
Hälfte des Darlehens getilgt ist
• 1% einmalige Bearbeitungsgebühr
• Tilgung 1-5%
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 9
Landesförderung
•
•
•
•
•
•
•
•
Zweckbindung 20 Jahre
Vermietung nur mit Wohnberechtigungsschein.
Angemessene Größe der Wohnung:
1 Person (P) bis zu 50 m²;
2 P bis zu 60 m²
3 P bis zu 75 m²
4 P bis zu 85
Bei Alleinerziehenden und Menschen mit Behinderung vergrößert
sich die Wohnfläche um je 10 m²
• Zulässige Miete 5,60 €/m²/mtl. bzw. 7,00 €/m²/mtl. je nach
Förderhöhe
• Mieterhöhung alle 3 Jahre bis zu 15% bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete möglich
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 10
Landesförderung
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Mieten ab 5,60 €/m²/mtl.
enge Einkommensgrenzen für Wohnberechtigungsschein (WBS)
Einkommensbeispiel- Bruttojahreseinkommen:
2- Pers. (Angest.) 33.857,00 € ./. 30% für KV+St = 23.699,90 €
Alleinerz.+ 1K. 38.142,00 € ./30 für KV+St. = 26.699,40 €
Ehep.+2 K. 51.000,00 ./. 30% für KV+St = 35.700, 00 €
Ehep.+3 K. 59.571,00 ./. 30% für KV+ St = 41.699,70 €
Mieten 7, 00 €/m²/mtl.
Erweiterte Einkommensgrenzen für WBS
2- Pers. 53.571, 00 ./. 30% für KV+St. = 41.699,70 €
Alleinerz. +1K. 60.428,00 ./. 30% für KV+St. = 42.299,60 €
Ehep.+ 2K. 81.000,00 ./. 30% für KV+St. = 56.700,00 €
Ehep.+ 3K. 94.714,00 ./. 30% für KV+St. = 66.299,80 €
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 11
Das städtische
Wohnungsbauförderprogramm
Zwo21
Förderziele des Programms Zwo21
• Ergänzung zur Landesförderung durch die NBank nach dem
Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG)
• Erhöhung des Anteils an bedarfsgerechtem und preisgünstigen
Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen
• Insbesondere Schaffung von kleinen Wohnungen durch Neubau von
Mietwohnungen oder Um- bzw. Ausbau
• Reduzierung der höchstzulässigen Eingangsmieten um 0,50 € auf
5,10 € bzw. 6,50 € /qm (statt 5,60 € bzw. 7,00 €) – erstmalige
Erhöhung nach 4 Jahren möglich, max. 15%
• Belegungsbindung 20 Jahre
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 13
Eckpunkte Zwo21
Förderung in vier Modulen
–
–
–
–
Modul I
Modul II
Modul III
Modul IV
– Modul V
Baukostenzuschuss
Ermäßigung auf den Baulandpreis
Erleichterungen beim Stellplatznachweis
Zuschuss bei Verlängerung der
Mietpreisbindung mit Belegung
Städtebaulicher Vertrag
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 14
Modul I – direkter Baukostenzuschuss
• Neubau von allgemeinem Mietwohnraum, Aus- oder Umbau oder
Erweiterung zur Schaffung von Mietwohnungen
– für Mietwohnungen bis 50 qm
8.000 €
– für Mietwohnungen bis 60 qm
10.000 €
– für Mietwohnungen ab 85 qm
12.000 €
• Bauvorhaben/Gebäude mit mehr als vier Mietwohnungen
• gefördert i.d.R. bis zu 60% der Wohnungen einer Einzelmaßnahme
unter Berücksichtigung des Bedarfs in einem Baugebiet und im
Stadtgebiet insgesamt
• bei Um-/Ausbaumaßnahmen werden bis zu vier Wohnungen
gefördert
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 15
Modul II – Baulandpreis-Ermäßigung
• Förderhöhe wie Modul I
• nicht als Zuschuss, sondern Ermäßigung auf den
Grundstückskaufpreis
– je nach Anzahl der geförderten Wohnungen und
Wohnungsgrößen
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 16
Modul III - Stellplätze
• einzelfallbezogener Verzicht auf Stellplätze, z.B. beim Ausbau von
Dachgeschossen im Innenstadtbereich, sofern im Straßenraum
ausreichend Stellplätze vorhanden sind (im Rahmen der NBauO)
• sofern kein Verzicht möglich
– Ermäßigung auf 1.500 € Ablöse je Stellplatz (statt 6.000 € bzw.
5.000 €)
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 17
Modul IV – Verlängerung Preisbindung
• Zuschuss bei Verlängerung der Mietpreisbindung
• mindestens 10 Jahre
• 200 € p.a., insgesamt 2.000 € je Wohnung
• Fortschreibung der zuletzt erreichten Kaltmiete je qm
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 18
Modul V – Städtebaulicher Vertrag
• über städtebauliche Verträge wird sichergestellt, dass eine Quote
von 30-40% des neuen Wohnraums den Standards des
bezahlbaren Wohnraums entspricht
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 19
Zusammenfassung
Förderung der öffentlichen Hand
• Steuerliche Sonder-AfA
• zinsfreie Darlehen NBank
• städtische Förderung (ca. 7-8% EK ersetzend)
Finanzierungstätigkeiten
• Finanzierungslücke schließen (zw. 35-57,5%)
• Darlehensaufnahmen
„Gegenfinanzierung“ aus Vermietung und Verpachtung
• Mietpreisbindung anfänglich 5,10 € / 6,50 € je m²
01.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 20
Ordnungsrechtliche Möglichkeiten der Landesregierung zur
Verbesserung des Mieterschutzes
• möglich in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
Die Landesregierungen sind nach dem BGB ermächtigt,
auf drei Weisen durch Rechtsverordnung in angespannte
Wohnungsmärkte einzugreifen:
• Mietbremse
• Kappungsgrenze
• Kündigungssperrfrist
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 21
Mietpreisbremse (§ 556d BGB)
• Gültigkeitsdauer: höchstens fünf Jahre. VO muss spätestens am
31.12.2020 in Kraft getreten sein, Verlängerung nicht möglich!
• Die Miete darf zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche
Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen
• Ausnahmen:
- Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt
und vermietet werden
- die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung
- wenn die Vormiete bereits mehr als 10 Prozent über der oüV lag,
darf diese Miete auch vom neuen Mieter verlangt werden.
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 22
Mietpreisbremse
– zusätzlich dürfen bestimmte Modernisierungskosten bis zu drei
Jahre rückwirkend auf die höchstzulässige Wiedervermietungsmiete aufgeschlagen werden
Berechnung:
ortsübliche Vergleichsmiete
+
10 %
+
umlagefähige Modernisierungskosten der
vergangenen drei Jahre (z.B. Badsanierung)
=
höchstzulässige Wiedervermietungsmiete
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 23
Senkung der Kappungsgrenze(§ 558 Abs. 3 S. 2 BGB)
• Gültigkeitsdauer: jeweils höchstens fünf Jahre, Verlängerung
möglich
• Bestandsmieten dürfen innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als
15 Prozent (statt 20 Prozent) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
erhöht werden (Kappungsgrenze).
• die gesenkte Kappungsgrenze ist besonders wirksam
– bei Sozialwohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist
• Ausnahme:
– Umlagefähige Modernisierungskosten dürfen zusätzlich auf die
Miete aufgeschlagen werden
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 24
Verlängerung der Kündigungssperrfrist nach
§ 577a Abs. 2 BGB
• Gültigkeitsdauer: jeweils höchstens zehn Jahre, Verlängerung
möglich
• Gesetzliche Kündigungssperrfrist von drei Jahren kann auf bis zu
zehn Jahre verlängert werden
• gilt nur bei Aufteilung von Mietwohnobjekten (z. B. große
Wohnblocks) in einzelne Eigentumswohnungen nach dem WEG,
wenn diese veräußert werden.
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 25
Kündigungssperrfrist
• Zweck:
– Verlust von preisgünstigem Mietwohnraum durch Umwandlung
in Eigentumswohnungen soll verlangsamt werden
– Schutz vor frühzeitigen Eigenbedarfskündigungen durch
Erwerber, wenn Mieterinnen und Mieter mit geringem
Einkommen die Wohnung nicht selbst erwerben können
• Einsatzbereich:
– vorrangig größere Städte mit beachtlichem Anteil an
Mietwohnobjekten im Eigentum ortsfremder Finanzinvestoren
– lokale und regionale Wohnungsgesellschaften sind eher an
Bestandspflege als an Umwandlung und Veräußerung
interessiert
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 26
Kündigungssperrfrist
Wichtig:
Die verlängerte Kündigungssperrfrist gilt nicht bei Eigentümerwechseln von vermieteten Eigentumswohnungen oder von
vermieteten Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäusern!
Hier gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen
(„Kauf bricht Miete nicht“).
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 27
Kündigungssperrfrist
• Erwägung:
– Kündigungssperrfrist könnte auf fünf Jahre verlängert werden
– Gültigkeitsdauer der Verordnung soll nicht länger als fünf Jahre
betragen
– angemessener Interessenausgleich zwischen der Mieterschaft
– die sich bei Umwandlung nach einer Kündigung um neuen
Wohnraum bemühen muss, und den neuen Wohnungseigentümern, die die erworbene Wohnung selbst nutzen
möchten.
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 28
Kündigungssperrfrist
• Beginn des förmlichen Verordnungsverfahrens mit Ressort- und
Verbändebeteiligung im März 2016
• Aus Gründen der Vereinfachung und der Übersichtlichkeit könnten
die drei Regelungen formal in einer Rechtsverordnung zusammengefasst werden
• Inkrafttreten der Verordnung wird möglichst noch im ersten Halbjahr
2016 angestrebt.
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 29
Bauflächen / Bauland
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 30
Übersicht
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 31
Hanseviertel III
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 32
ehemaliges Lucia-Gelände „Am Schützenplatz“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 33
ehemaliges Postgelände
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 34
DRK „Soltauer Straße“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 35
Nachverdichtung „Am Weißen Turm“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 36
Nachverdichtung „Am Weißen Turm“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 37
„Am Wienebütteler Weg“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 38
„Am Raderbach“ / Ebensberg
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 39
„Am Raderbach“ / Ebensberg
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 40
„Wilhelm-Hänel-Weg“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 41
„Papenburg“
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 42
Wohnbauflächen
ab 2018
„Haegfeld“ / Hagen
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 44
Wohnungsbau / Flüchtlinge ab 2017
• Hinter der Schaperdrift (Oedeme)
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
weitere Flächen
• Drögenkamp (Häcklingen)
• Kalksandsteinwerk (Häcklingen)
• ehem. Fachhochschule (Volgershall)
• An den Sandbergen (Neu-Hagen)
• Moorfeld / Kleingärten
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 46
Übersicht der aktuellen Plangebiete
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
Folie 47
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !!!
Wohngeld 2016
Beispiele
03.03.2016
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 50
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 51
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 52
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 53
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 54
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 55
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 56
ZWO21 der Hansestadt Lüneburg
03.03.2016
Folie 57