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Die Zukunft von Korruption und Geldwäsche in
einer Moral Economy
Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann
Professur für Strafrecht und Kriminologie
[email protected]
I.
Moral Economy
Moral Economy
Definition: Marktbegleitende Moral und Sittlichkeit
 Marktbegrenzungen durch Normen und moralische Vorstellungen
 Nicht alles, mit dem profitabel gehandelt werden kann, ist rechtlich zulässig und wird
von der Mehrheit der Bürger akzeptiert, wie Organhandel, Drogen,
Umweltverschmutzung und Kinderprostitution.
 Umwelt-, Arbeits-, Verbraucherschutzregelungen und (Wirtschafts-)Strafrecht belegen,
dass gesetzliche Restriktionen für alle Teilnehmer an der Marktwirtschaft durchaus
selbstverständlich sind.
 Fazit: Zu keinem Zeitpunkt war Wirtschaft und ihr Teilsystem Marktwirtschaft
unreguliert.
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Systemische Kriminalität in der Marktwirtschaft
Klassiker der Ökonomik, Adam Smith war Moralphilosoph ! (17Jh. Schottland)
Marktwirtschaft (Handel) ...
... fördert Toleranz gg. verschiedenen Moralen, Lebensstilen und Religionen
(siehe moralische, religiöse Kreuzzüge in vielen Ländern)
... begünstigt Gewaltlosigkeit
Gewalt zerstört dauerhaften Austausch von Gütern (Handel)
Geld reguliert Knappheit der Güter ohne Gewalt, denn Geld erhöht Motivation zum Tausch
anders als Naturalientauschhandel
... kennt keine Angriffe auf Eigentum wie Diebstahl, Raub
Handel ist an Fortsetzung interessiert
In Entwicklungsländern mit unterentwickelten Märkten sind Diebstahl und Raub verbreiteter
... kennt aber als Form des Tauschens  Täuschung durch Betrug, Wettbewerbskriminalität,
Korruption, Geldwäsche
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Ausgangsthese:
Normalität der Wirtschaftskriminalität

Zäsur im Markt. Entlang der gesetzlichen Verbote verläuft die Grenze zwischen legalen
und illegalen Markt.

Marktwirtschaft findet weiterhin im illegalen Markt statt.

Dynamik des illegalen Marktes sucht ebenfalls immer wieder neue Wege der
Gewinnmaximierung, die ihrerseits wiederum moralisch skandalisiert werden.

Normen sind der Marktwirtschaft fremd, daher gehören Formen der
Wirtschaftskriminalität wie Betrug, Korruption, Wettbewerbsdelikte, Geldwäsche usw.
zum normalen Repertoire des Handels.
Sie sind Geschäftsmodelle, die sich in der Marktwirtschaft lohnen.
 Es handelt sich um systemische Kriminalität (anders als Raub oder Diebstahl)
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Ausgangsfrage
Aber wie kann es gelingen systemische Kriminalität zu bekämpfen?
Wenn das System sie selbst fördert, wenn sie ihr immanent ist.
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II.
Korruption
Corruption Perception Index 2012 –
Transparency International
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Entwicklung der Korruptionsrisiken 2005-2013
Geschäftsmöglichkeit infolge von
Korruption eines Wettbewerbers verloren
(mindestens einmal)*
23%
29%
26%
26%
15%
16%
17%
Korruptionssituation (mindestens einmal)*
11%
Verdachtsfälle*,**
26%
15%
11%
12%
13%
12%
Geschädigte Unternehmen
6%
2005
* keine Daten für 2005
** keine Daten für 2009 und 2007
2007
2009
2011
2013
Quelle: PwC „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“
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Verbreitung von Compliance-Programmen
2013
2011
2009
44% Compliance
Programme
52%
Compliance
Programme
74%
Compliance
Programme
2007
41%
Compliance
Programme
Quelle: PwC „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“
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Verbreitung von Anti-Korruptionsprogrammen nach
Geltungsbereich des FCPA/UK-Bribery Act
Stand Sommer 2013
alle Unternehmen
FCPA/ UK-BA nicht unterworfen
52%
41%
FCPA/ UK-BA unterworfen
FCPA/ UK-BA unterworfen
48%
59%
63%
… mit über 10.000 Mitarbeitern
85%
… mit 5.000 bis 10.000 Mitarbeitern
15%
71%
… mit 1.000 bis 4.999 Mitarbeitern
… mit 500 bis 999 Mitarbeitern
37%
29%
58%
35%
42%
65%
vorhanden
nicht vorhanden
PwC „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“
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Verbreitung der Anti-Korruptionsmaßnahmen
Basis: Unternehmen mit Anti-Korruptionsprogramm (52%)
Klares Commitment und Kommunikation der AntiCorruption Policy durch die Führungsebene
96%
94%
99%
93%
Transparente Richtlinien mit Verhaltenskodex
69%
Systematische Risikoanalyse
55%
Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der AntiCorruption Policy
73%
66%
90%
Compliance Officer (Anti-Korruptionsbeauftragter)
83%
75%
Internes Hinweisgebersystem
67%
Code of Conduct für Anti-Corruption Policy bei
Geschäftspartnern, Zulieferern, Subunternehmen
Evaluation der Wirkung des Anti-Korruptionsprogramms
bspw. durch Mitarbeiter-Befragungen
81%
48%
38%
38%
Zuverlässige und zeitnahe Sanktionierung von Verstößen
interner Mitarbeiter gegen Anti-Corruption Policy
88%
91%
89%
Due Diligence Prüfungen bei Unternehmenstransaktionen
57%
86%
Durchführen von Schulungen
PwC „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“
76%
FCPA/UK-BA Zuständigkeit
übrige Unternehmen
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Strafrecht im Verbund mit „Pressure Groups“
Strafrecht: Foreign Corrupt Practices Act, Federal US-Sentencing Guideline, Sarbanes-Oxley
Act mit erheblicher Signalwirkung für globale Entwicklung
Börse: Generell Druck durch Börsennotierung:
US-Börsen notierte Unternehmen
Nicht an der US-Börse börsennotierte Unternehmen
Kapitalmarkt: wegen Investmententscheidungen, due diligence Prüfungen im M&A
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Anwaltskanzleien: Geschäftsmodell Compliance
Entwicklung und Prüfung (bspw. IDW 980, ISO 19600)
Großunternehmen: Top down Entwicklung
Druck von Großunternehmen auf Unternehmen in der Zuliefererkette
Öffentlichkeit: Medien, Politik
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Bekanntheit und Überprüfung des Compliance-Management-Systems
anhand IDW PS 980
Anteil der Nutzung des IDW PS 980 bezieht sich nur auf
Unternehmen, die IDW PS 980 kennen
40%
Kenntnis des IDW PS
980
54%
Zertifizierung anhand
IDW PS 980
35%
2011
2013
PwC „Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur 2013“
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Nationale und globale Treiber einer Anti-Corruption
Policy
Phase 3
nationale
Standardisierung
•(Straf-)Rechtlicher Druck
•Öffentlichkeit, Medien,
NGO‘s
•Indirekte Schäden (wie
Reputation, Börsenwert,
Börsennotierung)
Phase 2
partielle
Implementation
•Marktmacht von Großunternehmen
•Compliance Wettbewerb in
Zulieferkette
•Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
•Compliance Evaluation &
Zertifizierung
•Marktmacht globaler Untern.
•Compliance Wettbewerb in
Zulieferkette in
Schwellenländern
•Nationaler Druck
•Druck intern. Organisationen
(Weltbank, IWF
Phase 4
Globalisierung
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III.
Paradox des Marktes
Compliance ist keine Modeerscheinung
Politik achtet
auf ihre Wähler
Kapitalmärkte
Strafjustiz,
Aufsichtsbehörden
forcieren
Sanktionen
Empörung der
bürgerlichen
Mitte
Nationen
erkennen
Wettbewerbsnachteil
reagieren
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Strukturelle Ursachen der Korruption
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The Emancipative Effects of Socioeconomic Development
(Inglehart/Welzel 2005, 25)
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Kulturelle Ursachen der Korruption
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Zunahme oder Abnahme der Korruption?
These:
Erfolgreiche Industriegesellschaften beobachten mehr denn je Korruption im
Hellfeld ! Aber in einem relativ kleinen Dunkelfeld !
Grund:
Folge der Industrialisierung Ausdifferenzierung in unabhängige (!) Funktionssysteme,
Staat und Verwaltung, Unternehmen, Berufsstände wie Ärzte
Korruption: Bedeutet Eindringen fremder Systemlogiken, Kreuzen der Sinnhorizonte
bspw. Verwandtschaft oder Geld statt Wettbewerb, Geld statt unabhängige politische
Entscheidung, Profit statt medizinisch begründete Therapie usw.
Wohlstand: Länder sind wirtschaftlich nur erfolgreich, wenn sie Korruption beobachten und
bekämpfen!
Globalisierung: Ist der Feind der Korruption! Korrupte Länder verlieren im globalen Wettbewerb!
 Keine Zunahme im Dunkelfeld, sondern Folge der wachsenden Ausdifferenzierung von
Funktionen und Funktionssystemen in der modernen, industrialisierten Gesellschaft
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Weitere Entwicklung im privaten Sektor
1.
Die Marktgesetze galten lange nur für Non-Compliance, nun gelten sie für
Compliance – national und allmählich global.
2.
Unternehmen lernen Integrität als Produktionsfaktor einzusetzen.
3.
Non-Compliance wird als Geschäftsmodell unattraktiver, Kosten-Nutzen Bilanz von
Compliance steigt.
4.
Wettbewerb lässt sich zunehmend auch compliant, integer gewinnen.
5.
Zertifizierte Integrität beginnt einen Marktwert zu erhalten.
Ausgangsfrage: Aber wie kann es gelingen systemische Kriminalität zu bekämpfen?
Antwort: Nutzung der Marktkräfte, marktwirtschaftliche Prävention ist die wirkungsvollste.
Konsequenz: Korruption verliert im Zuge der weiteren Globalisierung !
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IV.
Geldwäsche
1. Geldwäsche als systemisches Delikt
Systemisches Delikt: Konsequenz aus der Moral Economy, das Waschen illegaler Profite ist
normal, da die Zäsur für Marktwirtschaft immer künstlich ist.
Das gilt auch für Korruption, aber sie verliert an Bedeutung (Normalität) durch wachsende
Prosperität und Globalisierung. Ihre Gegner sind Marktkräfte in einer Moral Economy
 Aber gilt das auch für Geldwäsche?
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2. OK als Treiber der Geldwäsche
Organisierte Kriminalität = illegale Unternehmen mit enormer Marktmacht, Flexibilität
und Profitabilität. Sie verschwinden nicht durch Ausgrenzung, sondern haben nur
erhöhte Produktionskosten.
Organisierte Kriminalität sind Unternehmen, die sich wie in jedem Markt geradezu
naturwüchsig entwickeln, da sie sich aufgrund niedriger Transaktionskosten auch in
einem illegalen Markt besser behaupten können als (kriminelle) Einzelunternehmer.
( ökonomische Transaktionskostentheorie, siehe Oliver Williamson 1977, Markets and Hierarchies )
 OK bleibt daher ein Treiber für illegale Profite, mit dem Handel von Verbotenem,
somit für Geldwäsche (Bsp. gescheiterter „War on Drugs“)
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3. Wirtschaftliches Wachstum als Treiber
These: Kein Absinken des Geldwäschevolumens zu erwarten, im Gegenteil:
1.
Kapitalakkumulation. Das integrierte Kapital gewaschener Gelder wächst mit wirtschaftlichem
Erfolg. Wert von Immobilien, Kunst, Hotellerie und Gastronomie, Im- und Exportfirmen.
2.
Rendite der Kapitalakkumulation ist höher als Einkommensentwicklung.
3.
Sichere und prosperierende Industrienationen sind und bleiben Zentren der Geldwäsche, auch
durch diesen dynamischen Kapitalzufluss aus der illegalen Wirtschaft.
 Gravity Modell der ECOLEF Studie: 108 Mrd. Euro für Deutschland pro Jahr.
4.
Industriestaaten gewinnen durch Geldwäsche, Entwicklungsländer verlieren durch OK,
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4. Globalisierung als Treiber
1.
Globalisierung der Marktwirtschaft, des Güter- und Kapitalverkehrs erleichtert Geldwäsche.
Offenkundig für Finanz-/Kreditsektor
Aber auch im Nicht-Finanzsektor extreme Risiken infolge der Globalisierung der Märkte, insbesondere
wenn Investitionen mit inkriminierten Geldern in Güter oder Unternehmen folgende Kriterien erfüllen:
① Eigenschaften einer Währung, leicht konvertierbar und stabil (wie Kunst).
② Unauffälligkeit beim Konvertieren großer Mengen bzw. Werte (wie Immobilien, Kunst)
③ Hohe Transaktionsbeträge zum Erwerb des Gutes möglich (wie Immobilie oder Kunst)
④ Hohe Wertsteigerungsraten möglich (wie Immobilien, Kunst)
⑤ Hohe Bargeldtransaktionen möglich (wie RA-Anderkonten, Hotellerie und Gastronomie, Imund Exportfirmen)
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5. Geldwäsche eingebettet in normale Transaktionen
1.
Korruption = Plan B in der Geschäftsstrategie
(Plan A = nur in einigen Ländern und Branchen noch unumgänglich)
2.
Bestechungsgelder = zusätzlicher finanzieller Kostenposten
3.
Annahme von inkriminierten Geldern von legalen Unternehmen, Banken etc.
(normalerweise) keine Geschäftsstrategie, sondern normale Transaktionen, keine zusätzl.
Kosten.
 Nur Zäsur innerhalb legaler Transaktionen, nur Kostenfaktor für Geldwäscher
4.
Konsequenz: Kaum unterscheidbar von illegalen Transaktionen, daher niedrige
Verdachtsschwelle mit extrem hohen Zahlen von (eigentlich gebotenen)
Verdachtsmeldungen.
5.
Strafverfolgung = Suche der Nadel im Heuhaufen (anders als bei Korruption)
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Fazit: Strukturproblem der Geldwäschebekämpfung
1.
Im Unterschied zur Bekämpfung der Korruption sind kaum präventiv wirkende
marktwirtschaftliche Mechanismen erkennbar.
2.
Strafverfolgung versinkt im „Meer der Verdachtsmeldungen“, je mehr auch der
Nicht-Finanzsektor meldet, desto offensichtlicher wird dieses Defizit.
 hohe Akzeptanzrisiken
 Placement, Layering und Integration gelingt in der Regel und in Mrd.Höhe
 Hohe Kapitalrenditen versorgen OK mit frischem „sauberen“ Kapital
 Jede Ausweitung des Vortatenkatalogs verschlechtert vermutlich die
Präventionschancen (Aufweichung der Kriterien für Verdachtsmeldungen)
 Sehr fraglich, ob es gelingt Geldwäsche in der legalen Wirtschaft so zu ächten wie
Korruption, um Marktmechanismen zu starten, da sie geradezu unsichtbar im normalen
Geschäftsalltag eingebettet ist.
 Erfolg der Geldwäschebekämpfung wird überschätzt, Bekämpfung der Vortaten sehr viel
effizienter!
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Prof. Dr. jur. Kai-D. Bussmann
+49 345 552 3116
[email protected]
Professur für Strafrecht und Kriminologie
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
06099 Halle