ALLGEMEINE VERKAUFS UND

Symastones SA
IZ Kaiserbaracke 4 B
4780 Recht
Belgique
TVA : BE 0892.633.689 ALLGEMEINE VERKAUFS­ UND DIENSTLEISTUNGSBEDINGUNGEN Sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten für sämtliche Bestellungen an die Gesellschaft SYMASTONES sowie für alle mit ihr abgeschlossenen Verträge die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten nicht für vorher erstellte Unterlagen und geführte Verhandlungen und die allgemeinen Bedingungen des Kunden selbst. Ar t. 1. Anwendungsber eich und Bestellvor gang ­ Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden als „die Bedingungen“ bezeichnet) gelten für das Produktangebot (im Folgenden als „die Produkte“ bezeichnet) und/oder Dienstleistungen, insbesondere das Verlegen und die Installation der Produkte durch SYMASTONES beim Kunden vor Ort (im Folgenden als „die Dienstleistungen“ bezeichnet). ­ Sämtliche durch den Kunden vorgenommenen Bestellungen gelten als rechtsverbindlich und endgültig. Mit der Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. ­ Sämtliche dem Kunden durch SYMASTONES ausgehändigten Dokumente bleiben Eigentum der Gesellschaft ; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ar t. 2. Preise ­ Für die Produkte sind die am Tag der Bestellung in den internen Dokumenten und auf der Internetseite von SYMASTONES angegebenen und geltenden Preise in Rechnung zu stellen. ­ Sofern keine anders lautende Vereinbarung vorliegt, gelten die Preise für die Dienstleistungen als Pauschalpreise inkl. gesetzlich vorgeschriebener MwSt. zzgl. der Kosten für Transport und Verpackung. Ar t. 3. Anzahlungen Bei der Bestellung kann SYMASTONES eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags verlangen. Ar t. 4. Rechnungen ­ Sofern auf der Rechnung keine anders lautende Bestimmung getroffen wurde, sind alle Rechnungen von SYMASTONES bar zahlbar. Der Restbetrag des Preises ist in jedem Fall am Tag der Lieferung bar zu entrichten. ­ Nach der zweiten Mahnung wird ohne weitere Meldung der Vorgang an ein Inkasso­Unternehmen übergeben. ­ Die Kosten für das Eintreibungsverfahren, nämlich 50 € Bearbeitungsgebühr sowie 15 % der Rechnungshauptsumme (mindestens 75 €) werden dem säumigen Kunden in Rechnung gestellt. ­ Sämtliche nicht fristgerecht beglichenen Rechnungen werden von Rechts wegen und ohne gerichtliche Inverzugsetzung des Schuldners durch Zustellung einer Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 12 % pro Jahr zzgl. 15 % (mindestens aber 75 €) Pauschalentschädigung belegt. Diese Vereinbarung gilt als vom Kunden gemäß Art. 1147 und 1229 Bürgerliches Gesetzbuch angenommen. ­ Der Kunde verfügt im Falle eventueller Mängelrügen über dieselben Rechte. ­ Nach ausbleibender Zahlung einer Rechnung nach Ablauf der vorgesehenen Frist wird der Schuldsaldo des Kontos eintreibbar und kann SYMASTONES formlos und vorbehaltlich eventueller Schadensersatzansprüche laufende Verträge ganz oder teilweise kündigen oder zeitweise aussetzen. ­ Bei mangelndem Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Kunden, behält sich SYMASTONES das Recht vor, auch nach bereits erfolgter teilweiser Durchführung des Vertrags vom Kunden Sicherheiten zu verlangen, die der Gesellschaft zur angemessenen Durchführung der Vertragsverpflichtungen erforderlich erscheinen. ­ Kommt der Kunde diesem Wunsch der Gesellschaft nicht nach, kann diese den Vertrag ganz oder teilweise auflösen. Ar t. 5. Fristen ­ Die angegebenen Fristen sind Richtwerte ohne Gewähr.
­ Sofern keine vorherige, anders lautende schriftliche und ausdrücklich von SYMASTONES angenommene Vereinbarung getroffen wurde, berechtigt die Nichteinhaltung einer vereinbarten Frist nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz oder eine Auflösung des Vertrags. Ar t. 6. Eigentumsvor behalt und Gefahr enüber gang ­ Der Übergang des Eigentums des Produkts unterliegt ausdrücklich der vollständigen Zahlung der Haupt­ und Nebensumme der Rechnung. ­ Bei Zahlungsverzögerungen kann die Gesellschaft das Produkt unverzüglich wieder einfordern. ­ Darüber hinaus darf SYMASTONES den Vertrag von Rechts wegen nach acht Tagen nach der wirkungslos gebliebenen Inverzugsetzung des Schuldners kündigen. ­ Die obigen Bestimmungen stehen einem Gefahrenübergang im Hinblick auf einen möglichen Verlust, Diebstahl oder eine Beschädigung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkts nicht entgegen und schützen auch nicht vor Schäden, die nach deren Bereitstellung auftreten. ­ Bei einem Weiterverkauf nicht bezahlter Ware durch den Kunden gehen gemäß der vorliegenden Vereinbarung seine gegenüber dem Käufer/Kunden geltenden Ansprüche und Rechte auf SYMASTONES über. Ar t. 7. Haftung ­ Handelt es sich bei dem Käufer um einen Geschäftskunden, haftet SYMASTONES außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch SYMASTONES nicht für verborgene Sachmängel. Verborgene Sachmängel müssen SYMASTONES unmittelbar nach ihrem Auftreten und längstens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss mitgeteilt werden. ­ Die mit dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen den Bestimmungen der Art. 1641 und 1649 und Art. 1649 bis) bis 1649 octies) Bürgerliches Gesetzbuch und vorbehaltlich der Meldung eventueller Vertragswidrigkeiten durch den Kunden innerhalb von neun Wochen ab dem Datum, an dem der Kunde die Mängel festgestellt hat. ­ Fotos, Zeichnungen und Schemata im Katalog und/oder auf der Internetseite von SYMASTONES sind nicht Gegenstand des Vertrags. ­ Für Irrtümer wird die Haftung von SYMASTONES ausgeschlossen. ­ Bei Bestellung des Produkts und/oder der Dienstleistung liefert der Kunde SYMASTONES eigenverantwortlich die technischen Daten, Maßen und sämtliche erforderlichen Informationen, weswegen SYMASTONES für eventuelle Irrtümer keine Haftung übernimmt. ­ Die während des Verlegens und der Installation der Produkte von SYMASTONES angefertigten Aufzeichnungen sind nur für den internen Gebrauch bestimmt. ­ Werden die Produkte durch den Kunden selbst oder durch einen Dritten unter Zuhilfenahme dieser Aufzeichnungen installiert, kann SYMASTONES weder haftbar gemacht werden, noch können diese Aufzeichnungen gegen die Gesellschaft verwendet werden. ­ Infolge der Besonderheit des Natursteins wird eine Gewähr, dass die Lieferung in der Farbe völlig gleichmässig ausfällt und mit vorgelegten Mustern übereinstimmt, nicht übernommen. Kleine Abweichungen in der Grösse und Stärke des Natursteins, Farb­ und Strukturunterschiede, offene Stellen, Adern, Verschiedenheid in der Körnung, Schattierungen und teilweise Flecken sind Naturspiele und kein Grund zur Beanstandung. Sachgemässa Kittungen, Dublierung, Verklammerungen…sind unvermeidlich. Ar t. 8. Höher e Gewalt und unvor her sehbare Er eignisse ­ Im Falle höherer Gewalt kann SYMASTONES sämtliche Verträge oder Bestellungen ganz oder teilweise annullieren oder deren Erfüllung, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf Schadenersatz ableiten ließe, aussetzen. ­ Auch bei Auftreten unvorhersehbarer Ereignisse, die dazu führen, dass die Leistung von SYMASTONES gegenüber der des Kunden unverhältnismäßig erscheint, kann SYMASTONES den Vertrag oder die Bestellung ganz oder teilweise annullieren oder deren Erfüllung, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf Schadenersatz ableiten ließe, aussetzen. Ar t. 9. Aufhebung des Ver tr ags, Ver tr agsbr uch ­ Ohne schriftliches Einverständnis durch SYMASTONES ist eine Annullierung der Bestellung durch den Kunden unzulässig. ­ Da es sich bei den Produkten um Maßanfertigungen gemäß der Bestellung des Kunden handelt, verfügt SYMASTONES im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden (Annullierung, keine Anzahlung, Annahmeverweigerung usw.) über das Recht, die Vertragserfüllung zu verlangen oder die Auflösung des Vertrags offiziell zu beurkunden.
In diesem Fall kann SYMASTONES vom Kunden eine zu dem erlittenen Schaden im Verhältnis stehende Entschädigung verlangen unbeschadet der weiteren diesbezüglichen Kosten. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des Vertragswerts (unter Abzug eventuell bereits geleisteter Anzahlungen). ­ Bei einem Vertragsbruch durch SYMASTONES verfügt der Kunde über dieselben Rechte. Ar t. 10. Bereitstellung und Rücknahme der Pr odukte ­ Liefer ung ­ Datum und Ort der Bereitstellung der Produkte werden gemeinsam mit dem Kunden bei der Bestellung vereinbart. ­ Bei nicht erfolgter Entgegennahme der bestellten Produkte trotz einer vorherigen Inverzugsetzung durch SYMASTONES kann die Gesellschaft Lagerkosten in Höhe von 4 Euro pro Tag geltend machen. Liegt das Volumen der Produkte über einem Kubikmeter, können pro Kubikmeter weitere 4 Euro pro Tag in Rechnung gestellt werden. ­ Wurde mit dem Kunden eine Lieferung oder Installation am Wohnsitz des Kunden vereinbart, muss dieser dafür sorgen, dass ein problemloser Zugang möglich und die erforderlichen Mittel für die Lieferung der Produkte an seine Adresse vorhanden sind. ­ Bei Sachschäden oder einer Vertragsverletzung obliegt es dem Warenempfänger, die erforderliche Schadensfeststellung und alle Vorbehalte auf der Lieferquittung zu vermerken und diese Vorbehalte per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur von SYMASTONES innerhalb von maximal drei Tagen nach Lieferung der Produkte zu richten. ­ Im Streitfall kann sich SYMASTONES auf eine verspätete Meldung oder aber die Unbegründetheit der Reklamation berufen. ­ Lehnt der Kunde berechtigterweise ein Produkt ab, das nicht dem Vertrag entspricht oder mangelhaft ist, und wurde diese Reklamation schriftlich innerhalb der oben genannten Frist von drei Tagen oder – bei verborgenen Sachmängeln – unter den in Art. 7, Abs. 1 vereinbarten Bedingungen gemeldet, beschränkt sich die Haftung von SYMASTONES ausschließlich auf die Ersetzung des Produkts oder der mangelhaften Teile oder die Erstattung des Kaufpreises. Weitere Eingriffe sind ausgeschlossen. Der Kunde kann keine weiteren Schadensersatzansprüche geltend machen und haftet für sämtliche selbst oder durch Dritte erlittene Schäden. ­ SYMASTONES haftet nicht für durch den Kunden verschuldete oder auf ihn zurückzuführende Verspätungen. Dies gilt insbesondere bei ausbleibender oder verspäteter Lieferung von erforderlichen Informationen durch den Kunden. ­ Im Falle von Schäden, die durch einen Bediensteten von SYMASTONES bei der Lieferung verursacht wurden, dürfen Schadensersatz und Zinsen keinesfalls vom Kaufpreis abgezogen werden. In einem solchen Fall greift die Versicherung RC von SYMASTONES. Solche Schäden müssen frist­ und formgerecht (siehe Abs. 4 dieses Artikels) gemeldet werden. Ar t. 11. Str eitsachen Im Streitfall sind die Gerichte von Verviers zuständig und gilt ausschließlich belgisches Recht.