Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 Die Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 hat folgende Beschlüsse gefasst: POLITISCHE GEMEINDE 1. Gesuche um Einbürgerung 1a Borruso Andrea Vittorio Gregorio und die Ehefrau Coffaro Cristina Maria (beide italienische Staatsangehörige) Derkach Stanislav (ukrainischer Staatsangehöriger) Dischinger Gabriele (deutsche Staatsangehörige) Hermann Ralf (deutscher Staatsangehöriger) Iliadis Ilias und die Kinder Iliadis Afroditi, Iliadis Theofano sowie Iliadis Alexandros (alle griechische Staatsangehörige) Jamal Moez Ahamed und die Ehefrau Jamal Nadia (beide britische Staatsangehörige) Morin Alexandre Joël Jean (französischer Staatsangehöriger) Politz Elke (deutsche Staatsangehörige) Roero Claudia (italienische Staatsangehörige) Rusconi Kerstin (deutsche Staatsangehörige) 1b 1c 1d 1e 1f 1g 1h 1i 1j Vorbehältlich der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung wurden sämtliche Gesuchsteller ins Gemeindebürgerrecht Rüschlikon aufgenommen. 2. Stiftung Abegg-Huus; Erhöhung Bürgschaftsverpflichtung der Gemeinde Rüschlikon zu Gunsten der Stiftung Abegg-Huus von derzeit CHF 25 Mio. auf CHF 31 Mio. und Gewährung eines à-fonds-perdu-Beitrags im Sinne eines Rahmenkredites zur Deckung der Betriebsdefizite während der Bauphase von maximal CHF 2.5 Mio. Der Erhöhung der Solidarbürgschaft von derzeit CHF 25 Mio. auf 31 Mio. wurde zugestimmt. Dem à-fonds-perdu-Beitrag von maximal CHF 2.5 Mio. wurde zugestimmt. 3. Zweckverband Sonderschulung im Bezirk Horgen, HPS Waidhöchi; Teilrevision der Verbandsstatuten Der Teilrevision der Verbandsstatuten wurde zugestimmt. 4. Beitritt Zweckverband Zivilschutz Zimmerberg (ZVZZ) und Genehmigung dessen Statuten sowie Zustimmung zur Statutenrevision des Sicherheitszweckverbandes Kilchberg-Rüschlikon Der Bildung des Zweckverbandes Zivilschutz Zimmerberg (ZVZZ) wurde vorbehältlich der Zustimmung durch mindestens neun der zwölf Bezirksgemeinden zugestimmt. Die Statuten des Zweckverbandes Zivilschutz Zimmerberg wurden genehmigt. Der Statutenrevision des Sicherheitszweckverbandes Kilchberg-Rüschlikon wurde zugestimmt. 5. RECHNUNG 2014 Die Rechnung 2014 wurde genehmigt. Gegen diese Beschlüsse können schriftlich folgende Rechtsmittel erhoben werden: a) Stimmrechtsrekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung. b) Gemeindebeschwerde gegen die Gemeindeversammlungsbeschlüsse gemäss § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. c) Protokollberichtigung in Form des Rekurses innert 30 Tagen ab Beginn der Auflage. Das Protokoll liegt ab 8. Juni 2015 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Allfällige Rekurse und Beschwerden sind innert 5 Tagen (Stimmrechtsrekurs) bzw. innert 30 Tagen (Gemeindebeschwerde) nach erfolgter Bekanntmachung beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, einzureichen. Die Eingaben haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Rüschlikon, 3. Juni 2015 GEMEINDERAT RÜSCHLIKON
© Copyright 2024 ExpyDoc