Bayerischer Handball – Verband Handball – attraktiv, erfolgreich, teamorientiert! Bezirk Alpenvorland Stv. Bezirksvorsitzender für den Spielbetrieb Durchführungsbestimmungen für die Saison 2015/2016 und für alle Spielklassen des Bezirkes Gültig ab 1. Juli 2015 Diese Durchführungsbestimmungen beinhalten eine Zusammenfassung der allgemeinen Bestimmungen des Bayerischen Handball-Verbandes, abweichende Regelungen für den Bezirk Alpenvorland sowie die spieltechnischen Bestimmungen für alle Spielklassen des Bezirks. Die allgemeinen Durchführungsbestimmungen und die Sonderbestimmungen des Bayerischen Handball-Verbandes sowie die Beschluss-Sammlung der Bezirksspielleitung Alpenvorland sind Bestandteile dieser Bestimmungen. 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Satzungen/Ordnungen/Durchführungsbestimmungen Alle Spiele werden gemäß den Regeln der IHF, den Satzungen und Ordnungen des DHB und BHV, den allgemein gültigen Durchführungsbestimmungen des BHV, sowie nach den vorliegenden Bestimmungen durchgeführt. Die Folgen etwaiger Unkenntnis der einschlägigen Bestimmungen gehen zu Lasten der Vereine. Die Verantwortlichen der Mannschaften sind deshalb vereinsintern von diesen Durchführungsbestimmungen zu unterrichten. 1.2. Verbindlichkeit der Durchführungsbestimmungen Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle Spielklassen des Bezirkes. Sie sind für Mannschaften, Offizielle, Schiedsrichter und Spielleitende Stellen im Sinne der Satzung und der Ordnungen bindend. Für die Jugendaltersklasse D sind ergänzend die Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball bindend. Alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Anweisungen in Bezug auf die Durchführung des Spielbetriebes verlieren hiermit die Gültigkeit. Bezüglich eventueller Einwände gegen die Durchführungsbestimmungen wird auf § 34 RO DHB/BHV verwiesen. Einwände haben keine aufschiebende Wirkung. 1.3 Bestätigung der Kenntnisnahme Die Durchführungsbestimmungen (DFB) stehen zum Download von der BHV-Homepage zur Verfügung. http://www.bhv-online.de/Bezirke/Alpenvorland/Spielbetrieb/Service/tabid/755/Default.aspx Die Vereine sind verpflichtet die DFB herunter zu laden und sind für die Umsetzung verantwortlich. Zusätzlich werden den Vereinen die DFB über den nuLiga-Sammelverteiler zugestellt. 1 2. Spieltechnische Bestimmungen 2.1 Spielleitende Stellen Die spieltechnische Leitung obliegt den Spielleitenden Stellen (SpLSt.) Sie besitzen Strafbefugnis für ihren Bereich nach den §§ 17 und 25 der Rechtsordnung des DHB/BHV.: Männer - alle Spielklassen Roland Merkle Edelweißweg 6 87493 Lauben Tel.: 08374 1875 p. E-Mail: [email protected] Frauen - alle Spielklassen Uschi Hammerl Simmersbergweg 24 82441 Ohlstadt Tel.: 08841 7232 E-Mail: [email protected] Männliche und weibliche Jugend D - alle Spielklassen Ronja Hammerl Simmersbergweg 24 82441 Ohlstadt Mobil: 0151-20777368 E-Mail: [email protected] Die Vertretung der Spielleitenden Stellen obliegt dem stv. BV Spielbetrieb Andreas Beilich Bahnhofstraße 53a 82152 Planegg Tel.: 089/89 99 94 74 p. Mobil: 0179/505 633 0 E-Mail: [email protected] Die Spielleitenden Stellen für die Jugend in der BYL, LL, ÜBOL, ÜBL und ÜBK gehen den Vereinen mit den Durchführungsbestimmungen des BHV zu. 2.2 Spieltermine/Verlegungen Die Spieltermine sind im Internet – nuLiga–Sportportal - veröffentlicht und jederzeit abrufbar. Spielverlegungen sind möglichst frühzeitig über das nuLiga – Portal mit dem Spielpartner abzustimmen. Nach Einigung über eine neue Spielansetzung entscheidet die Spielleitende Stelle. Wesentliche Voraussetzung einer Verlegung ist die Abstimmung der Vereine über einen Nachholtermin. Sollte es – meist bei kurzfristig auftretenden Ereignissen – noch zu keiner (endgültigen) Abstimmung für einen Termin gekommen sein, so bleibt nur die direkte Kontaktaufnahme mit der SpL Stelle. Diese hat die Möglichkeit, eine kurze Nachfrist (meist Mitte der kommenden Woche) bis zur Einreichung der endgültige Spielverlegung zu setzen. Ein Antrag auf Spielabsetzung nach § 46 SpO kann – wie bisher auch – immer bei der SpL Stelle gestellt werden und erfolgt auch weiterhin auf den bisher genutzten/praktizierten Kommunikationswegen, z.B. wegen Unbespielbarkeit der Halle (kfr. Schneelastsperre durch den Halleneigner, nachträgliche Berufung eines Spieler/in zu einer Auswahlmaßnahme, Spielunfähigkeit der Mannschaft o.ä.) 2 Über die Verlegung entscheidet grundsätzlich die Spielleitende Stelle. Die Gebühr für jede Verlegung beträgt 40,- €. Amtlich vorläufig abgesetzte Spiele müssen auf jeden Fall neu angesetzt werden. Verweigert sich eine Mannschaft der Neuansetzung ist dies wie ein Nichtantreten zu werten. 2.3. Spielbeginn Der Spielbeginn darf grundsätzlich an Samstagen nur zwischen 11:00 und 20:00 Uhr (im Jugendbereich abweichend spätestens 17:30 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nur zwischen 09:00 und 18:00 Uhr (im Jugendbereich abweichend spätestens 16:30 Uhr) liegen. Tritt der Gastverein nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten, wenn dadurch der nachfolgende Spiel- und Sportbetrieb nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei Jugendspielen können mit der jeweiligen Gastmannschaft abweichende Anwurfszeiten aber innerhalb der Rahmenzeiten an Samstagen von 11.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 09.00 und 18.00 Uhr vereinbart werden 2.4 Spielbericht und Technische Besprechung (Bezirksoberliga/Bezirksliga) Für jedes Spiel ist der vom BHV vorgeschriebene aktuelle Fünffach-Spielbericht (HandballSpielbericht der Regionalverbände) zu verwenden. Dieser ist vom Heimverein den/m SR unaufgefordert und vollständig und gut lesbar ausgefüllt mindestens 20 Minuten vor Spielbeginn zu übergeben. In den Bezirksoberligen und Bezirksligen Männer und Frauen ist vor dem Spiel eine Technische Besprechung abzuhalten. Bei Spielen der Jugendspielklassen oder unterhalb der Bezirksliga Männer/Frauen können noch Fünffach-Spielbericht der vergangenen Version verwendet werden. Im Spielbericht sind alle Spieler/innen in aufsteigender Nummerierung (Trikotnummer) einzutragen. Die erste Ausfertigung (Original) senden der/die Schiedsrichter (nicht der Heimverein) noch am Spieltag an die betreffende Spielleitende Stelle. Dazu ist vom Heimverein ein an die betreffende Spielleitende Stelle adressiertes, ausreichend frankiertes Kuvert zu übergeben. Bei Spielen, die von Heimschiedsrichtern geleitet werden, ist der Heimverein für den sofortigen Versand verantwortlich. Die erste Durchschrift des Spielberichtsbogens sendet der Heimverein spätestens am Tag nach dem Spiel an die Bezirksgeschäftsstelle Alpenvorland; Sonthofener Str. 38; 87545 Burgberg / Erzflöße 2.5 Spielausweise Spielausweise, die bis Spielende nicht vorgelegt werden können, müssen innerhalb von fünf Tagen unaufgefordert der betreffenden Spielleitenden Stelle im Original oder als PDF vorgelegt werden. Bei Postversand ist ein ausreichend frankierter Briefumschlag für die Rücksendung beizufügen. Der Spielleitenden Stelle bleibt es vorbehalten, stichprobenartig Orginal-Spielausweise anzufordern. 2.6 Spielkleidung Bei gleicher oder verwechselbarer Farbe der Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln. Die Farbe der Spielkleidung kann vorab in nuLiga abgerufen werden. Die Feststellung, dass die Spielkleidung zu wechseln ist, treffen nur die Schiedsrichter. 3 2.7 Schiedsrichter Die Schiedsrichter (SR) werden vom Bezirksschiedsrichterwart Joachim Niederlöhner bzw. von berufenen Mitgliedern des Bezirksschiedsrichterausschusses eingeteilt. Die einteilende Stelle ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Die SR-Ansetzung ist sportgerichtlich nicht anfechtbar. Die Spiele der Spielklassen Männer und Frauen sowie die Bezirksoberligen der D-Jugend (männlich und weiblich) werden mit neutralen Schiedsrichtern besetzt. Bei Spielen der Bezirksklasse Breitensport (Männer und Frauen) und der Bezirksliga und Bezirksklasse (männlich und weiblich) der D-Jugend hat der jeweilige Heimverein einen geprüften Schiedsrichter zu stellen. In den Bezirksklassen der Männer und Frauen können, anstatt der namentlichen Einteilung, auch Vereine zur Stellung eines Schiedsrichters verpflichtet werden (Zusatzbestimmungen des BHV zu § 76 SpO). Für die Besetzung der Spiele ist der jeweilige Vereinsschiedsrichterobmann verantwortlich. Der Bezirksschiedsrichterwart besitzt Strafbefugnis für seinen Bereich nach der Schiedsrichterordnung in Verbindung mit der Rechtsordnung des DHB/BHV. 2.8 Zeitnehmer/Sekretär Bei Spielen aller Ligen werden Zeitnehmer und Sekretär von den am Spiel beteiligten Vereinen durch Abstellen einer geschulten Person oder eines Schiedsrichters gestellt. Dabei stellt der Heimverein den Zeitnehmer, der Gastverein den Sekretär. 20 Minuten vor dem Spiel weisen die Schiedsrichter die Z/S in ihre Aufgaben ein (Technische Besprechung) Für Spiele unterhalb der Bezirksoberliga Männer/Frauen und im Jugendbereich obliegt die Schulung dem jeweiligem Verein. Bei Spielen der Bayernligen, Landesligen und Bezirksoberligen Männer und Frauen sowie der Bayernligen und Landesligen der Jugend ist die gültige Schulungsbestätigung bzw. der Schiedsrichterausweis vorzulegen. Die SR haben den Nachweis im Spielbericht zu vermerken. Die eingesetzten Z/S müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2.9 Hallenbestimmungen Die Hausordnung des Halleneigners ist für die beteiligten Vereine verbindlich. Die Verwendung von Harz und Haftmitteln ist für den Bereich des BHV verboten. Verstöße werden entsprechend den Ordnungen geahndet. Für Sicherheitszonen gilt die Regel 1.1, Absatz 2. Sie sind durch vom Heimverein zu stellende Ordner zu überwachen. Gegenstände, die zu Unfällen führen können, wie z. B. Sprossenwände, sind abzudecken Die Tore müssen gemäß Internationalen Handballregeln fest im Boden oder an den Wänden hinter ihnen verankert sein. Sollte keine regelgerechte Torverankerung vorhanden sein, sind die SR angewiesen, das Spiel zunächst nicht anzupfeifen. Wird dieser Mangel nicht unverzüglich behoben, kann das Spiel nicht durchgeführt werden. Die Schiedsrichter haben diesen Sachverhalt im Spielbericht zu vermerken. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Torverankerung ist die Sporthalle durch einen Beauftragten der Bezirksspielleitung erneut abzunehmen. Die sicherheitstechnischen Festlegungen der DIN EN 749 sind dabei zu beachten. 4 Die Hallen müssen mindestens 45 Minuten vor Spielbeginn geöffnet sein und 15 Minuten vor Spielbeginn den Mannschaften zum Einspielen zur Verfügung stehen. Nachfolgend spielende Mannschaften müssen das Aufwärmtraining so weit von der Spielfläche entfernt durchführen, dass das laufende Spiel nicht gestört wird. Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch oder in dessen unmittelbarer Nähe Platz nehmen. Seine Durchsagen haben sich auf das Notwendige zu beschränken. Unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten haben zu unterbleiben und können zur Ablösung durch die Schiedsrichter führen. Daneben kann eine Bestrafung gemäß Rechtsordnung erfolgen. 2.10 Teilnahme außer Konkurrenz Für Mannschaften der Männer, Frauen und Jugend, die mit Genehmigung außer Konkurrenz teilnehmen, gelten alle Bestimmungen ebenso wie für Mannschaften in Konkurrenz. Bezüglich des Festspielens nach § 55 SpO BHV gelten ihre Spiele als Freundschaftsspiele. Dies gilt in diesen Spielen auch für den Spielpartner. 2.11 Einschränkung des Spielrechtes/Festspielen Anträge auf Überprüfung der Spielberechtigung und des Festspielen nach § 55 SpO sind an die betreffende Spielleitende Stelle schriftlich zu richten (namentliche Nennung des/der zu überprüfenden Spielers/-in je Spiel). Die Anträge sind gebührenpflichtig. Die Gebühr (einschließlich anfallende Auslagen) beträgt 15.-- € je Spieler(in) und je Spiel. Führt die Überprüfung zu einer Bestrafung des fehlbaren Vereines, so ist die Gebühr dem Antragsteller zu erstatten. Die Abrechnung der Gebühr erfolgt über die Monatsabrechnung. Eine amtliche Überprüfung durch die Spielleitenden Stellen bleibt davon unberührt. 2.12 Spielergebnis Spielergebnisse der Bezirksoberligen Männer und Frauen sind bis spätestens 120 Minuten nach Spielende vom Heimverein ins nuLiga-Sportportal zu stellen, bei allen anderen Spielklassen bis spätestens 23:00 Uhr des Spieltages. Am Sonntag müssen alle Spielergebnisse ab 20:15 Uhr im nuLiga-Sportportal abrufbar sein . Nicht termingerechte Ergebniseinstellung wird mit einer Geldbuße belegt. Bei technischen Störungen im nuLiga-Sportportal ist das Ergebnis unverzüglich per E-Mail oder SMS an den Stv. BV für den Spielbetrieb Andreas Beilich zu melden. 2.13 Austragungsmodus Es gelten die Bestimmungen des Anhanges II zu § 38 SpO und Regelungen für den BHV nach Abschnitt VIII. Daraus ergeben sich folgende Festlegungen: A Männer A.1 Bezirksoberliga Die Bezirksoberliga spielt in dieser Saison mit 12 Mannschaften. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. Aufstieg: Der Bezirksmeister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Bezirksmeister nicht aufsteigen oder verzichtet er, kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. 5 Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 5 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt: Aufsteiger in LL Absteiger aus LL Aufsteiger aus BL Absteiger aus BOL Regelzahl Mannschaftszahl 16/17 1 0 3 2 12 12 1 1 3 3 12 12 1 2 3 4 12 12 1 3 3 5 12 12 Der bestplatzierte Absteiger der Bezirksoberliga (i.d.R. Platz 10) und der Tabellendritte der Bezirksliga – sofern aufstiegsberechtigt – bestreiten Entscheidungsspiele (Hin- und Rückspiel) um den Verbleib bzw. Aufstieg in der/die Bezirksoberliga. Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. A.2 Bezirksliga Die Bezirksliga spielt in dieser Saison mit 12 Mannschaften. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 12 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) und folgender Sonderregelung erreicht. Aufstieg: Die Mannschaften auf den Tabellenplätzen 1 und 2 steigen, sofern sie berechtigt sind, in die Bezirksoberliga auf. Die Mannschaft auf Platz 3 - sofern aufstiegsberechtigt – bestreitet Entscheidungsspiele (Hin- und Rückspiel) gegen den bestplatzierten Absteiger der Bezirksoberliga (i.d.R. Platz 10) um den Verbleib bzw. Aufstieg in der/die Bezirksoberliga. Ist eine oder mehrere Mannschaft/en zum Aufstieg nicht berechtigt bzw. verzichtet sie, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga ab. Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 5 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt: Aufsteiger in BOL Absteiger aus BOL Aufsteiger aus BKL Absteiger aus BL Regelzahl Mannschaftszahl 16/17 3 2 3 2 12 12 3 3 3 3 12 12 3 4 3 4 12 12 3 5 3 5 12 12 Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. A3 Bezirksklasse Die Bezirksklasse spielt in dieser Saison in drei Spielgruppen. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften. Aufstieg: Die Tabellenersten der drei Bezirksklassen steigen in die Bezirksliga auf. Kann ein Tabellenerster nicht aufsteigen oder verzichtet er, steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab. Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichtergeleitet. 6 B Frauen B.1 Bezirksoberliga Die Bezirksoberliga spielt in dieser Saison mit 10 Mannschaften. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Auf- und Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. Aufstieg: Der Bezirksmeister steigt direkt in die Landesliga auf. Kann der Bezirksmeister nicht aufsteigen oder verzichtet er, kann der Zweitplatzierte das Aufstiegsrecht wahrnehmen. Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 4 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt: Aufsteiger in LL Absteiger aus LL Aufsteiger aus BL Absteiger aus BOL Regelzahl Mannschaftszahl 16/17 1 0 2 1 10 10 1 1 2 2 10 10 1 2 2 3 10 10 1 3 2 4 10 10 Diese Spiele werden grundsätzlich von 2 Schiedsrichtern geleitet. Die Bezirksspielleitung behält sich in der Saison 2016/2017 vor, die Bezirksoberliga auf die Mannschaftszahl 12 zu erhöhen. B.2 Bezirksliga Die Bezirksliga spielt in dieser Saison mit 10 Mannschaften. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 10 Mannschaften. Diese wird durch die Regelung des Aufund Abstiegs gemäß Zusatzbestimmungen des BHV zu § 38 SpO (Anhang II) erreicht. Aufstieg: Der Tabellenerste und der -zweite steigen, sofern sie berechtigt sind, in die Bezirksoberliga auf. Ist eine oder mehrere Mannschaft/en zum Aufstieg nicht berechtigt bzw. verzichtet sie, so steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksoberliga ab. Abstieg: Die maximale Zahl der Absteiger beträgt 4 Mannschaften. Die tatsächliche Anzahl der Absteiger errechnet sich nach dem Prinzip des gleitenden Abstiegs wie folgt: Aufsteiger in BOL Absteiger aus BOL Aufsteiger aus BL Absteiger aus BL Regelzahl Mannschaftszahl 16/17 2 1 2 1 10 10 2 2 2 2 10 10 2 3 2 3 10 10 2 4 2 4 10 10 Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichter geleitet. Die Bezirksspielleitung behält sich in der Saison 2016/2017 vor, die Bezirksliga auf die Mannschaftszahl 12 zu erhöhen. 7 B.3 Bezirksklasse Die Bezirksklasse spielt in dieser Saison in zwei Spielgruppen. Die festgelegte Regelmannschaftszahl beträgt 8 Mannschaften. Aufstieg: Die Tabellenersten der beiden Bezirksklassen steigen in die Bezirksliga auf. Kann ein Tabellenerster nicht aufsteigen oder verzichtet er, steigen entsprechend weniger Mannschaften aus der Bezirksliga ab. Diese Spiele werden grundsätzlich von einem Schiedsrichter geleitet. Hinweis: Wenn die Mannschaftszahlen 2016/2017 in der Bezirksklasse Frauen die Bildung von zwei Gruppen nicht zulässt, behält sich die Bezirksspielleitung die Bildung von nur einer Bezirksklasse vor, ggf. wird die Mannschaftszahl in der Bezirksliga und/oder Bezirksoberliga auf 12 erhöht. C Jugend Die Meisterschaftsspiele der männlichen und weiblichen Jugend D werden in den folgenden Spielklassen ausgetragen. BOL BL BK 2.14 mD 1 2 3 wD 1 2 3 Letzter Spieltag Letzter Spieltag für die Bezirksoberliga und Bezirksliga Männer, ist der 17.04.2016 18:00 Uhr. Für alle anderen Spielklassen ist der letzte Spieltag der 03.04.2016, 18.00 Uhr. Nach diesen Spieltagen dürfen Spiele nur noch von Amts wegen angesetzt werden. 3. Wirtschaftliche Bestimmungen 3.1 Spielbeiträge Folgende Spielbeiträge sind zu entrichten: Bezirksoberliga Männer und Frauen Bezirksliga Männer und Frauen Bezirksklasse Männer und Frauen Bezirksklasse Breitensport Männer (außer Konkurrenz) 200.-- € 150.-- € 100.-- € 50,-- € Der Spielbeitrag für alle anderen Jugendmannschaften beträgt 20,00 € und wird - neben einer Geldbuße - nur fällig, wenn die Jugendmannschaft nicht alle Meisterschaftsspiele austrägt. 3.2 Nachträgliche Spielbeiträge Bei Unterschreitung der Schiedsrichterpflichtzahl nach Anhang II zu § 38 der Spielordnung, Abschnitt III werden nachträgliche Spielbeiträge gemäß Anhang II zur BHV - Finanzordnung erhoben. 8 3.3 Hallenmieten Die Hallenmieten sind von den Heimvereinen zu entrichten. 3.4 Spielausfälle Die Schadensregulierung bei Spielausfall (Absage, Nichtantreten oder Ausscheiden) ist in § 48 SpO des BHV geregelt. 3.5 Ausgleich der Schiedsrichterkosten Bei allen Spielklassen, zu denen neutrale Schiedsrichter eingeteilt werden, erfolgt am Ende des Spieljahrs ein Ausgleich der Schiedsrichterkosten. Dabei werden Spielklassen gleicher Ebene (z.B. alle Bezirksklassen Männer) zusammen abgerechnet. Die für den Ausgleich notwendigen Daten werden den Spielberichtsbögen entnommen. 3.6 Finanzen Zu allen Zahlungen, Bescheiden oder Mahngebühren erhalten die Vereine schriftliche Mitteilungen. Die anfallenden Belastungen werden durch den Bezirk vom Vereinskonto unter Angabe der o. g. schriftlichen Bescheide monatlich abgebucht. Bei Unstimmigkeiten hat der Bezirk die Beweislast. Vereine, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, haben Zahlungen binnen drei Wochen auf das Konto des Bezirkes zu leisten. Zusätzlich wird die in der Finanzordnung BHV festgelegte Quartalsgebühr erhoben. Diese Durchführungsbestimmungen treten zum 1.Juli 2015 in Kraft. Sie ersetzen alle bisherigen Durchführungsbestimmungen des Bezirkes Alpenvorland. Planegg, 01.07.2015 gez. Andreas Beilich 9
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